AKWs und Stilllegung: Abriss „möglichst wirtschaftlich“ gestalten – E.on und Vattenfall kooperieren

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Vattenfall- und E.on-AKW Krümmel – Noch immer kein Stilllegungsantrag. Foto: Dirk Seifert

Bereits im Mai haben die Atomkonzerne E.on und Vattenfall eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um „den Rückbau ihrer Joint-Venture-Kernkraftwerke möglichst wirtschaftlich zu gestalten“. Das betrifft die Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel. Doch während für Brunsbüttel inzwischen der von Initiativen heftig kritisierte Erörterungstermin Anfang Juli stattgefunden hat, ist für das AKW Krümmel noch nicht einmal der Stilllegungsantrag gestellt. Beide Konzerne – die je 50 Prozent am AKW Krümmel halten – wollen damit Druck machen auf eine Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsentscheidungen in Washington (ICSID). Insgesamt 4,7 Mrd. Euro wollen Vattenfall und E.on für die Stilllegung der beiden Atommeiler von der Bundesregierung.

Über die Kooperation mit E.on berichtet Vattenfall mit einer Presseerklärung hier. Dort heißt es: „In 2011 wurde insgesamt vier Kernkraftwerken der Betreiber E.ON und Vattenfall die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Hauptziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Erfahrungen insbesondere aus dem weitgehend abgeschlossenen Rückbau des E.ON-Kernkraftwerks in Stade in die Planung und Durchführung des Rückbaus der VENE-Anlagen einfließen zu lassen. In einem ersten Schritt wurde deshalb bereits mit dem Transfer von Experten begonnen.

Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Rückbaukonzepten wie z.B. für die Zerlegung von Großkomponenten, Logistik, Reststoffbehandlung oder Entsorgung. Das vorhandene Fachwissen zum Rest- und Nachbetrieb sowie zum Rückbau soll nicht nur kontinuierlich zwischen den Partnern ausgetauscht, sondern auch fortgeschrieben werden.

Dr. Ingo Neuhaus, zuständiger Geschäftsführer der VENE, und Karl Ramler, zuständiger Geschäftsführer der ETG, hoben bei der Vertragsunterzeichnung hervor, dass dieser Vertrag eine hervorragende Basis bildet, um das Rückbaugeschäft beider Unternehmen unter Einhaltung höchster Sicherheits- und Umweltstandards auch wirtschaftlich zu optimieren. Jetzt gelte es, den Vertrag mit Leben zu erfüllen.“

E.on Mitarbeiter, die beim Rückbau des AKW Stade beteiligt waren (an dem Vattenfall als Minderheitspartner ebenfalls beteiligt ist), sind inzwischen im AKW Brunsbüttel im Einsatz.

 

Save the date: Einladung zur 7. Atommüllkonferenz

Start Herbstkampagne
Peter Dickel wird die nächste Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen eröffnen.

Wie geht es weiter mit Atomausstieg und der gigantischen Aufgabe, den Atommüll in Gegenwart und Zukunft möglichst sicher zu lagern? Anti-Atom-Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet treffen sich im September zum siebten Mal, um darüber auf einer gemeinsamen Atommüllkonferenz zu beraten und sich mit den Herausforderungen fundiert auseinanderzusetzen. Wichtige Materialien sind aus dieser Arbeit bereits hervorgegangen. Dazu gehört die als Sorgenbericht deklarierte Atommüllbilanz, die inzwischen zu einer umfassenden Informationsdatenbank über Atommüll im Internet weiter entwickelt würde und unter www.atommuellreport.de online verfügbar ist. Wer daran Spaß hat, kann ja mal versuchen, derartige Informationen von den AKW-Betreibern oder der Bundesregierung zu bekommen. Ein Scherz… gibt es dort natürlich nicht. Hier das Programm der nächsten Atommüllkonferenz am 19. September in Kassel.

Einladung zur  7. Atommüllkonferenz

Samstag, 19. September 2015
11.00 – 17.00 Uhr

Volkshochschule Kassel
Wilhelmshöher Allee 19-21,
34117 Kassel

Inhaltliche Schwerpunkte der 7. Atommüllkonferenz
sind die Auseinandersetzungen um die Atomverwaltung auf Länderebene, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungs- und Abbauverfahren, die Freigaberegelungen von radioaktiven Materialien, das Nationale Entsorgungsprogramm, die „Endlager“-Kommission sowie weitere Planungen zum Projekt Atommüllreport.

Programm

11.00 – 12.00 Uhr Eröffnungsplenum

  • Begrüßung – Schwerpunkt Positionspapier „Abschaltung – Stilllegung – Rückbau von AKW“ – Peter Dickel
  • Auseinandersetzung um Atomverwaltung im Ländervergleich – Dirk Seifert, BUND, stellvert. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

12.00 – 13.30 Uhr Fachdiskussionen

Auseinandersetzung um Atomverwaltung im Ländervergleich: Der Bund hat 2011 acht AKWs stillgelegt, neun aber befristet weiter laufen lassen und eine Kommission zum langfristigen Verbleib des hochaktiven Atommülls auf den Weg gebracht. Mit diesem „Fahrplan“ wächst die Bedeutung der Atomverwaltung in den Ländern. Sie kann Atomkraftwerke zwar nicht willkürlich stilllegen,muss deren Zulassungen aber „widerrufen, wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung … erforderlich ist … “ (Atomgesetz § 17.5). Die Länder gestalten auch die Stilllegungsverfahren und sind als Aufsichts- oder Genehmigungsbehörden für den aktuellen Umgang mit Atommüll verantwortlich. Die Anti-AKW-Bewegung hat lange Traditionen in Standort-Auseinandersetzungen und der gesamtgesellschaftlich Forderung nach sofortiger Stilllegung. Die (landespolitische) Auseinandersetzung um die Atomverwaltungen in den Ländern hat dagegen bisher kaum eine Rolle gespielt. Das zeigen jüngst der Umgang mit den Stilllegungsverfahren, aber auch mit den Castor-Lagern. Anknüpfend an den Vortrag im Eröffungsplenum sollen bisherige Erfahrungen und Handlungsoptionen diskutiert werden.

  • Wolfgang Neumann, intac Hannover
  • Gertrud Patan, Initiative AtomErbe Obrigheim
  • Dirk Seifert, BUND, stellvert. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

Strahlenbelastung durch Freigabe von radioaktiven Materialien: Über eine Freigaberegelung versuchen sich Betreiber und Behörden großer Mengen radioaktiver Materialien beim Rückbau von Atomkraftwerken und anderer An-
lagen zu entledigen. An vielen Standorten wurde die Praxis bereits angewendet, weitere Standorte sollen folgen. Was verbirgt sich hinter der Freigaberegelung? Werner Neumann und Claudia Baitinger vom BUND üben scharfe Kritik an Freigaberegelung und -praxis.

  • Dr. Werner Neumann, Sprecher des AK Energie und Mitglied im wissenschaftl. Beirat des BUND
  • Claudia Baitinger, Sprecherin des Landesarbeitskreises Atom des BUND NRW

13.30 – 14.30 Uhr Mittagspause

14.30 – 16.00 Uhr Arbeitsgruppen
AG 1a: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau
Thema: Öffentlichkeitsbeteiligung – Erfahrungen, Kritik und Forderungen

  • Moderation: Dr. Michael Harengerd, Münster
  • Input: Wolfgang Neumann, intac Hannover und
  • Gertrud Patan, Initiative AtomErbe Obrigheim

AG 1b: Abschaltung – Stilllegung – Rückbau
Thema: Freigabepraxis und Strahlungsrisiken – Erfahrungen, Kritik und Forderungen

  • Moderation: Henning Garbers, Braunschweig
  • Input: Dr. Werner Neumann, Sprecher des Arbeitskreis Energie und Mitglied im wissenschaftl. Beirat des BUND

AG 2: Gesellschaftliche Auseinandersetzung um Atommüll
Thema: Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro), Endlagerkommission, … – Wo werden die Entscheidungen getroffen?

  • Moderation: BI Lüchow-Dannenberg
  • Input: Dirk Seifert, BUND, stellvert. Sprecher BAK Atom und Strahlenschutz, Hamburg

AG 3: Bestandsaufnahme Atommüll
Thema: Bestandsaufnahme Atommüll und atommuellreport.de – Weitere Arbeit, Neuauflage der Printausgabe 2017?

  • Moderation: Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD
  • Input: Redaktionsgruppe, Standorte

16.00 – 17.00 Uhr Abschlussplenum
Berichte aus Workshops und Arbeitsgruppen
Symposium Atommüllrecht am 23.10.2015 in Hannover
Projekt Fehleranalyse / Anti-Atom-Tribunale
Ausblick, Ankündigungen, Absprachen

Anmeldung
Wir bitten um eine kurze Anmeldung per Email an anmeldung@atommuellkonferenz.de

Unkostenbeitrag
Zur Finanzierung bitten wir alle TeilnehmerInnen um einen Unkostenbeitrag von 25,-€ (incl. Tagungsgetränken und -imbiss).
Überweisung an die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Konto 4067 8836 00 – GLS Gemeinschaftsbank eG (BLZ 430 609 67)
IBAN DE76 4306 0967 4067 8836 00 Stichwort: AMK
Auf Anfrage kann vom Unkostenbeitrag abgesehen werden.

Anreise
Bahn / Tram: Mit der Bahn bis Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Vom Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe fahren im Abstand von ca. 8 Minuten die Straßenbahnen Tram 1 (Richtung Velmar Nord) und Tram 3 (Richtung Wolfsanger) zur Haltestelle Weigelstraße (Fahrzeit 8 Minuten). Von dort etwa 150m Fußweg in Fahrtrichtung befindet sich auf der rechten Seite die Volkshochschule Kassel.

[ Karte ]

Einladung – anliegend auch als PDF-Datei – bitte auch gerne weitergeben.

Weitere und aktuelle Informationen: www.atommuellkonferenz.de

Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür

Sommer-Jaeger-2015
Gemeinsame Vorsitzende einer Ex-Ad-hoc-AG und nun AG5 der Atommüll-Kommission: Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger, RWE, Deutsches Atomfortum (© Andrè Laaks, RWE AG)

Für die Vertreter der Atomunternehmen haben sich die Arbeitsbedingungen in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission in den letzten Monaten verbessert. Das ist das Ergebnis eines Antrags der Deutschen Umwelt-Stiftung bzw. ihres Vertreters Jörg Sommer. Fulminant hatte er im Frühjahr beantragt, die Vertreter von RWE und E.on sollten sich aus der Kommission verabschieden, wenn diese ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz, Arbeitsgrundlage der Kommission, nicht zurückziehen würden. (Pressetext der Kommission) Das Ergebnis bis heute: Gerd Jäger von RWE und auch Sommer sind zu Vorsitzenden einer als Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ bezeichneten Gruppe aufgestiegen, die nunmehr sogar als AG5 läuft. Nun dürfen sie auch in der von Sommer ehemals als Geheimkreis außerhalb der Geschäftsordnung bezeichneten Runde der AG-Vorsitzenden mitspielen. „Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür“ weiterlesen

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

Unterirdische Bestechung im Atommüll-Schacht Konrad: Bußgelder über 17 Mio. Euro – Gericht verhandelt Korruption

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Bestechung beim Ausbau im geplanten Atommülllager Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

„Ein Korruptionsskandal beim Bau des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad in Salzgitter beschäftigt heute (21.7.2015) das Landgericht in Essen. Angeklagt ist ein Bergbauingenieur aus Oberhausen. Für die Vergabe lukrativer Aufträge soll er Bestechungsgelder kassiert haben.“ So berichtet der WDR. Ende Dezember 2013 waren illegale Absprachen beim Ausbau des Schacht Konrad bekannt geworden. Bereits im August letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt Bußgelder von über 17 Mio. Euro gegen die beteiligten Unternehmen verhängt.

umweltFAIRaendern schrieb damals: …. zwischen der für den Bau des Endlagers zuständigen Firma DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe) und den beauftragten Bergbaufirmen (ist es) offenbar zu illegalen Absprachen gekommen ist. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung: „Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum sprachen sich die Firmen ab, wer welches Gebot abgibt – und zwar so, dass jeder sein Stück vom Kuchen abbekommt. Jeweils zwei der sechs Firmen hatten sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen. So landete Auftrag eins, knapp 40 Millionen Euro, bei Konsortium A, Auftrag zwei über 41 Millionen Euro bei Konsortium B. Die Aufträge vergab die Schacht-Konrad-Baufirma DBE.“

Im August 2014 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen die beteiligten Firmen: „Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Mio. Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- bzw. Submissionsabsprachen verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die BeMo Tunnelling GmbH, Deutschland, Eching; die Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund; die Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG, Schmallenberg; die Schachtbau Nordhausen GmbH, Nordhausen, und die Thyssen Schachtbau GmbH1, Mülheim an der Ruhr. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung im April 2013 infolge eines Kronzeugenantrages der Operta GmbH, Mülheim an der Ruhr, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.“

In der PM heißt weiter: „Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen haben sich zur Vermeidung von Preiskämpfen im Rahmen von Ausschreibungen abgesprochen. Anstehende Aufträge wurden im Vorfeld untereinander aufgeteilt. Bei der Angebotsabgabe musste demnach nicht mehr mit einem vermeintlich günstigeren Angebot der Konkurrenz gerechnet werden. Das Kartellverfahren konnte auch aufgrund der umfassenden Kooperation aller beteiligten Unternehmen in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden.“ Danach werden weitere Einzelheiten angeführt, die unten nachzulesen sind.

Zum jetzt laufenden Verfahren gegen den Oberausener Ingeneur berichtet der WDR auf seiner Seite: „Der 53-jährige Angeklagte ist ein hochqualifizierter Bergbauexperte mit Doktortitel. Seit den 1990er Jahren arbeitet er für führende deutsche Bergbaufirmen, auf seiner Homepage sind die Projekte nachzulesen, an denen er in den vergangenen Jahren beteiligt war. Darunter auch dieses: „Technische Beratung der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH in Peine bei der Errichtung des Endlagerbergwerks für radioaktive Abfälle Konrad“. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ging dabei nicht alles mit rechten Dingen zu.“

Weiter informiert der öffentlich-rechtliche Sender: „2009 war der Ingenieur aus dem Ruhrgebiet an der Planung des Endlagers Schacht Konrad beteiligt. Mit Milliardenaufwand soll dort in den kommenden Jahren aus einem ehemaligen Eisenerzbergwerk ein unterirdisches Lager für Atommüll werden. Der Angeklagte hatte als freier Mitarbeiter mit den Ausschreibungen und der Auftragsvergabe für zahlreiche Arbeiten unter Tage zu tun. Dabei ging es um Aufträge für weit über 100 Millionen Euro. Seine Schlüsselposition soll der 53-Jährige genutzt haben, um von mehreren Firmen Schmiergelder zu verlangen. Laut Anklage kassierte er fast 630.000 Euro, den Großteil von einer Mülheimer Bergbaufirma. Er soll den beteiligten Firmen nahegelegt haben, sich bei ihren Angeboten abzusprechen. Dann habe er dafür gesorgt, dass die von ihm bevorzugten Unternehmen auch die Aufträge bekamen.“

Und schließlich schreibt der WDR: „Anfang 2013 flogen die Absprachen auf, der Angeklagte kam vorübergehend in Untersuchungshaft, wurde aber nach wenigen Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Bundeskartellamt ermittelte danach gegen sämtliche an den Ausschreibungen beteiligte Unternehmen. Fünf Firmen mussten Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Nur die Mülheimer Firma, die das höchste Schmiergeld gezahlt hatte, kam als „Kronzeuge“ ohne Bußgeld davon. Der Angeklagte soll nach seiner Verhaftung ein Geständnis abgelegt haben. Er kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen.“

In der bereits oben genannten PM des Bundeskartellamts heißt es zu den Vorgängen insgesamt: „Die Absprachen betrafen zwei verschiedene Komplexe:
Im Rahmen der bereits 2007 begonnenen Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes „Schacht Konrad“ bei Salzgitter zu einem Endlager für radioaktive Abfälle war für Anfang 2011 die Vergabe mehrerer Lose für Bergbauspezialarbeiten durch die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE GmbH, Peine) vorgesehen. Das Auftragsvolumen belief sich auf insgesamt rund 110 Mio. Euro. Die sechs Unternehmen schlossen sich zu mehreren Bietergemeinschaften zusammen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass in der Angebotsphase sowohl die Aufteilung bestimmter Lose, als auch die Höhe der abgegebenen Angebote (und Schutzangebote) zwischen den Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften abgesprochen wurde.

Ende Januar 2008 fand ein Treffen von Wettbewerbern aus dem Bereich Bergbauspezialarbeiten in einem Hotel in Gladbeck statt. An diesem Treffen nahmen Vertreter der BeMo Tunnelling, der Operta und der Thyssen Schachtbau teil. Die Teilnehmer waren sich einig, dass man künftig einen Preiskampf um Aufträge für Bergbauspezialarbeiten der RAG Deutsche Steinkohle AG verhindern wollte. Um dies zu gewährleisten, wurde vereinbart, sich bei Aufträgen dieses Nachfragers abzusprechen. Zwischen den Wettbewerbern wurden auch Quoten für die zu vergebenden Aufträge festgelegt. In der Folge wurden im Zeitraum von Oktober 2010 bis November 2012 insgesamt über 30 Projekte in den Steinkohlebergwerken Auguste Victoria, Ibbenbüren und Prosper Haniel mit einem Netto-Ausschreibungsvolumen von ca. 80 Millionen Euro untereinander abgesprochen.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde mildernd berücksichtigt, dass alle genannten Unternehmen im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben. Ferner wurde mit den fünf Unternehmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

Das Bundeskartellamt hat sich in diesem Verfahren auch mit der Staatsanwaltschaft Bochum ausgetauscht, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die handelnden natürlichen Personen.

1Hinweis: Es handelt sich nicht um ein Unternehmen des ThyssenKrupp-Konzerns.“

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