Schluss mit Atommüllschieberein: Jülicher Castoren dürfen nicht in die USA

Noch immer ist ungeklärt, was mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich weiter passieren soll. Aus Anlass des Besuches von Tom Clements, Direktor der US-amerikanischen atomkritischen Nichtregierungsorganisation Savannah River Site Watch (SRS Watch), aus South Carolina, nimmt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Atommüll-Kommission des deutschen Bundestags Stellung:

„Für die Lagerung des hochradioaktiven Atommülls in den 152 Castor-Behältern in Jülich muss es eine Lösung vor Ort geben. Statt auf Atomtransporte und Atommüllexporte zu setzen, sollten endlich Betreiber und Behörden alle Kraft darauf verwenden, schnellstens Maßnahmen in Jülich vorzubereiten. Nachrüstungen des bestehenden Castor-Lagers in Jülich und ein Neubau einer Lagerhalle müssen vorrangig in Angriff genommen werden“, forderte der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. „Ein Export in die USA kommt ohnehin nicht in Frage, weil dieser nach dem geltenden Atomgesetz rechtswidrig wäre. Wenn nun selbst US-Behörden klarstellen, dass das hochradioaktive Material in Jülich für Atomwaffen kein Risiko darstellt, fällt auch das letzte Argument der Betreiber für derartige Planspiele.“

Zdebel verweist auch darauf, dass in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission derzeit über ein umfassendes Export-Verbot beraten wird, mit dem klargestellt werden soll, dass z.B. der Jülicher Atommüll nicht ins Ausland gebracht werden kann. „Für die Atomabfälle, die in Deutschland verursacht wurden, muss auch bei uns eine sichere Lösung zur Lagerung gefunden werden. Das muss auch der Grundsatz bei den Beratungen in der Atommüll-Kommission werden.“

In Richtung der zuständigen Landesbehörden in NRW sowie an das federführende Forschungsministerium in Berlin sagte Zdebel: „Es ist höchste Zeit, dass endlich die US-Option definitiv beerdigt wird. Wer einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit Atommüll erreichen will, kann diesen gefährlichen Abfall nicht kreuz und quer verschieben.“

Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen“

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Region für die unterirdische Lagerung hochradioaktiven Atommülls: Karte der untersuchungswürdigen Steinsalz- und Tonsteinformationen in Deutschland. Quelle: BGR

Die vom Bundestag beauftragte und von vielen Anti-Atom-Initiativen und Umweltgruppen weiterhin kritisierte und abgelehnte Atommüll-Kommission macht sich entsprechend dem erarbeiteten und am 20. Juni öffentlich vorgestellten und  anschließend ergänzten Konzept auf den weiteren Weg zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Entsprechend dem „Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (PDF) soll es nach der Sommerpause eine „Workshopreihe mit Vertretern der Regionen“  und eventuell auch „Angebote zur Kommunikation mit kritischen Gruppen“ geben.  Auch die „Jugend“ und die „Fachöffentlichkeit“ werden dann in gesonderter Form einbezogen. Modern ausgedrückt: Damit erwächst für die KritikerInnen des im Standortauswahlgesetz festgelegten Verfahrens, in dem zahlreiche Beschränkungen enthalten sind und in dem Gorleben als Standort immer noch enthalten ist, nun auch auf regionaler Ebene – also an den bisherigen und künftigen Atommüllstandorten – eine neue Herausforderung. „Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen““ weiterlesen

Atommülllager-Suche und Öffentlichkeit: Standortauswahlgesetz verstößt gegen EU-Recht

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Die beiden Vorsitzenden der AG2 Evalutation der Atommüll-Kommission: Klaus Brunsmeier (BUND, vorn) und Hubert Steinkemper (ex BMU): StandAG widerspricht EU-Anforderungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Standortauswahlgesetz zum vermeintlichen Neustart bei der „ergebnisoffenen Suche“ nach einem Lager für die dauerhafte Aufbewahrung „insbesondere“ hochradioaktiver Strahlenabfälle verstößt mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gegen das EU-Recht. Zu dem Ergebnis kommen zwei von der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestags beauftragte Studien. In einem Beschluss heißt es: „Die Kommission stellt fest, dass das StandAG ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“.

In einem einstimmig angenommenen  Beschluss-Antrag (PDF) der Kommission wird festgestellt: „In der Sache kommen beide Gutachten zu dem Ergebnis, dass das StandAG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes der UVP-Richtlinie nicht genügt, und insofern europarechtswidrig ist. Beide Gutachten sehen aus diesem Grund auch einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention. Ein Gutachten (Keienburg) sieht auch einen Verstoß gegen die SUP-Richtlinie hinsichtlich der formellen Beteiligungsvorgaben des Gesetzes.“ Die Kommission will nun einen Vorschlag erarbeiten, wie diese Mängel im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes beseitigt werden können. Anti-Atom-Initiativen, darunter auch der in der Kommission vertretene BUND, hatten schon frühzeitig auf diesen Mangel im Gesetz verwiesen.

Die beiden Gutachten sind hier: Becker Büttner Held (PDF) und Keienburg (PDF).

Siehe hier zur Aarhus-Konvention-Initiative

Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen

Vattenfall2014Vattenfall hat in einer Pressemeldung Anfang Juli angekündigt, für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel einen Runden Tisch etablieren zu wollen. Auch für das AKW Krümmel – für das immer noch wegen der 4,7 Mrd. Euro Klage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington kein Stilllegungsantrag gestellt wurde – plant Vattenfall offenbar einen solchen Schritt. Pate für diesen Schritt ist der seit Ende 2012 laufende konsensorientierte Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS. Vattenfall will in Brunsbüttel zu einem Treffen nach der Sommerpause einladen. Ziel sei es „zu offenen Fragestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.“ Eine Formulierung, wie sie ähnlich auch für den Dialog-Prozess bei der ehemaligen Atomforschungsanlage vom heutigen Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht ins Spiel gebracht worden war. Dort gibt es inzwischen schriftlich festgelegte Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im konsensorientierten Dialog. (*) „Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen“ weiterlesen

Abbruch AKW Brunsbüttel: Zu wenig Informationen – BUND und Initiativen fordern neues Verfahren

ZumAusgangGehenAm Montag begann in Brunsbüttel der Erörterungstermin für den Rückbau des AKW Brunsbüttel. Am Dienstag um 16.45 Uhr brachen die EinwenderInnen vom BUND und anderen Anti-Atom-Gruppen den Termin ab. Sie fordern mehr und belastbare Informationen und eine erneute umfassende Auslegung der Unterlagen und ein erneutes Verfahren. Zu viele wichtige Unterlagen zur Bewertung des geplanten Rückbaus und der damit verbundenen Risiken wären von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde bislang nicht vorgelegt worden. Von ca. 43 angekündigten Unterlagen haben Vattenfall lediglich sechs zur Verfügung gestellt, die anderen als „nicht öffentlich“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der EinwenderInnen. So wären z.B. die Aussagen in den Sicherheitsberichten „unkonkret, bezeichnen über weite Passagen nur Möglichkeiten, stecken voller Vorbehalte und nicht dargelegter tatsächlicher Vorgehensweisen, so dass nicht klar ist, was wann wie beabsichtigt ist“.

Wo die EinwenderInnen den Termin abbrechen, stellt die Atomaufsicht in Kiel per PM zunächst fest: „Der Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist gestern (7. Juli 2015) Abend ordnungsgemäß zu Ende gegangen. Zwei Tage lang hatte die Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) Bedenken von Einwendern gegen Stilllegung und Abbau und gegen den auf dem Betriebsgelände geplanten Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit der Betreibergesellschaft Vattenfall intensiv erörtert. Rund 260 unterschiedliche Einwendungen wurden dabei betrachtet.“

Dann räumt sie ein: „In der letzten Stunde der Erörterung hatten die verbliebenen fünf Einwender den Termin vorzeitig verlassen. Zuvor war ihr Antrag abgelehnt worden, die Erörterung abzubrechen und zu wiederholen, nachdem detailliertere schriftliche Darstellungen zu den Vorhaben vorliegen würden. Bereits am Tage zuvor hatten die Einwender bemängelt, die bisherigen Unterlagen reichten nicht aus, etwaige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner zu beurteilen. Trotz des vorzeitigen Auszuges bedankten sich die Einwender für die faire Verhandlungsführung und die angenehme Atmosphäre.“

Schneller Rückbau geht in Brunsbüttel nicht!

Vor allem Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck macht enormen Druck für eine möglichst schnelle Genehmigungserteilung. Die wird für 2017 erwartet. Allerdings: Ob und wie der Abriss voran kommen kann, ist vollkommen unklar, weil die im Reaktor lagernden hochradioaktiven Brennelemente nicht aus der Anlage entfernt werden können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Januar 2015 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise mangelhaft oder falsch erbracht worden waren. Für die Auslagerung der über 500 Brennelemente aus Brunsbüttel sind 11 Castor-Behälter erforderlich.

In jedem Fall braucht es nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel ein neues Genehmigungsverfahren. Das aber kann Jahre dauern und offenbar sind Betreiber und Behörden derzeit ratlos, wie sie vorgehen sollen und die vom Gericht aufgeworfenen Probleme lösen können. Geprüft wird offenbar auch, ob die Brennelemente aus dem AKW Brunsbüttel in das knapp 20 km entfernte Zwischenlager nach Brokdorf können. Allerdings wäre auch dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

Betreiber und Behörde versichern, dass die Stilllegung bzw. der Rückbau mit Ausnahme von einigen defekten Brennstäben in einem kernbrennstoffreien Reaktor ablaufen soll. Solange nicht klar ist, wohin die Brennelemente gebracht werden können, kann auch bei einer schnellen Rückbaugenehmigung der eigentliche Abbau nicht starten. Zwar ist es rechtlich zulässig – wie im AKW Obrigheim – den Rückbau auch mit den hochradioaktiven Brennelementen im Reaktor zu beginnen. Dies aber gilt als sicherheitstechnisch schlechteste Vorgehensweise, weil dadurch erhebliche Gefahrenpotentiale bleiben.

Außerdem: Gesetzlich ist Vattenfall zum Rückbau nicht verpflichtet. Das Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit habe, die Genehmigung am Ende nicht anzuwenden. So verfährt Vattenfall auch bei dem ebenfalls in Schleswig-Holstein befindlichen AKW Krümmel. Es ist der einzige abgeschaltete Reaktor, für den das verantwortliche Unternehmen noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat.

  • Zu wenig Informationen und andere Risiken

Die EinwenderInnen kritisieren z.B. den Umgang mit sehr niedrig belasteten Strahlenabfällen. Diese dürfen derzeit unterhalb einer bestimmten Schwelle einfach unkontrolliert deponiert oder im Straßenbau etc. verwendet werden. Sie fordern daher, dass diese Abfälle nur unter kontrollierten Bedingungen abgelagert werden dürften. Habeck reagiert auf derartige Anliegen laut taz:

Habeck warnt davor, zu lange auf Zeit zu spielen: „Detailfragen dürfen nicht den Blick auf das Große und Ganze verstellen“. Als Beispiel nennt er die Forderung, alle Bauteile als strahlenden Müll zu behandeln und zu lagern: „So viel Deponieplatz gibt es nicht“, so der Minister. „Kritik an Atomkraft darf nicht dazu führen, dass wir beim Rückbau handlungsunfähig werden.“

Die von Seiten der EinwenderInnen als mangelhaft bezeichneten Unterlagen würden dazu führen, dass die Auswirkungen beim Rückbau für Dritte nicht mehr beurteilt werden können. Die Atombehörde in Schleswig Holstein begründet das auf einigermaßen kuriose Weise: In einem Brief vom 3. Juli hatte sie erklärt, dass sie die Informationen zum Schutz der BürgerInnen reduziere. Wörtlich heißt es dort: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

Die Proteste der Anti-Atom-Initiativen, dass bei den Verfahren zum Rückbau der Atommeiler viel zu wenig Informationen und Unterlagen von Betreibern und Behörden beigebracht werden, betrifft nicht nur das Verfahren in Brunsbüttel. Auch bei den Verfahren in Bayern (Isar1/Ohu) und in Hessen (Biblis A und B) wurde dieser Mangel scharf kritisiert. Bei dem schon längeren Rückbau des AKW Obrigheim haben örtliche Atomkraftgegner schließlich sogar gegen die (grün-rote) Landesregierung (erfolglos) geklagt. Ebenfalls in BaWü haben EinwenderInnen gar nicht erst an dem Erörterungstermin teilgenommen, weil aus ihrer Sicht die Informationsgrundlagen nicht ausreichend für eine ernsthafte Diskussion waren.

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