Atommüll-Kommission: Tagt länger, weitere Beschlüsse und ein Leitfaden zum Konfliktumgang

Atommuell-Kommission_Juli2015-2Die vom Bundestag eingesetzte Atommüll-Kommission hat am vergangenen Freitag und Samstag auf einer Doppel-Sitzung zahlreiche Themen bearbeitet und Beschlüsse gefasst. Klar ist nunmehr: Die Kommission verlängert im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Arbeitszeit um ein weiteres halbes Jahr. Neben der Diskussion mit Sigmar Gabriel zu den Rückstellungen und dem weiteren Vorgehen bei den Atommüll-Transporten aus dem Ausland, stellte die Kommission fest, dass die bisherigen Regelungen im Standortauswahlgesetz nach EU-Recht unzureichend sind. Bedeutsam auch ein Papier aus der Adhoc-AG EVU Klagen, in dem „Leitlinien zur Konfliktbewältigung“ (PDF) behandelt werden. Das Papier, das die Kommission mehrheitlich zur Kenntnis nahm, hat wichtige Deutungen zum Inhalt, wie die Konfliktlage angeblich aussieht. Hier zunächst als Dokumentation über die Themen der Doppel-Sitzung die PM der Pressestelle der Kommission.

„Pressemitteilung Berlin, 4. Juli 2015, Nr. 15/2015

Endlager-Kommission strukturiert Arbeit an ihrem Endbericht – Unterstützung für Castor-Initiative der Bundesumweltministerin

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dringt auf eine zügige Lösung für die Zwischenlagerung der letzten 26 Castor-Behälter, die Deutschland aus dem Ausland zurücknehmen muss. Die Endlager-Kommission stellte sich bei einer zweitägigen Sitzung in Berlin hinter das Konzept von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Zwischenlagerung der Behälter in vier Bundesländern.
Zudem verständigte sich die Kommission am Samstag auf einen Fahrplan zur Erstellung ihres Endberichts und auf eine vorläufige Gliederung des Berichts.

„Ein erster Gesamtentwurf des Berichtes muss Anfang Januar vorliegen“, sagte der Kommissionsvorsitzende Michael Müller. Dann könne die Kommission den Bericht noch intensiv mit der Öffentlichkeit diskutieren, ihn aufgrund der Beteiligungsergebnisse überarbeiten und ihn Ende Juni 2016 Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorlegen.

Im Zuge ihrer Arbeitsplanung beschloss die Kommission auch die Verlängerung der eigenen Tätigkeit um ein halbes Jahr bis zum Ende Juni kommenden Jahres. Das Standortauswahlgesetz gibt ihr die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit einmalig zu verlängern. Die nun beschlossene Verlängerung hatte die Endlager-Kommission früh ins Auge gefasst, nachdem sie sich sehr viel später konstituiert hatte, als ursprünglich geplant. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Gegenstimme für die Verlängerung der Arbeitszeit. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Kommission sieht Rechtsschutzdefizit im Standortauswahlgesetz

Nach Auffassung der Kommission verstößt das Standortauswahlgesetz in einem wichtigen Punkt gegen europäisches Recht. Als Konsequenz will das Gremium dem Gesetzgeber empfehlen, den Bürgern bei der Standortsuche mehr Klagemöglichkeiten einzuräumen.

In einem einstimmigen Beschluss stellte die Kommission fest, dass das Standortauswahlgesetz „ein Rechtsschutzdefizit enthält und damit gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie verstößt“. Die Kommission will nun in ihrem Bericht eine Regelung des Auswahlverfahrens vorschlagen, die das „Rechtsschutzdefizit behebt“. Die Kommission hatte zwei Rechtgutachten zur Vereinbarkeit des Standortauswahlgesetzes mit europäischen Recht eingeholt.

Mit nur einer Gegenstimme beschloss die Kommission zudem, die Initiative von Umweltministerin Hendricks zur Umsetzung des Verzichts auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, stellte sie fest. Sie forderte die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

(Leitlinien zur Konfliktbewältigung)

Die Endlager-Kommission nahm in einem weiteren Beschluss zudem Leitlinien zur Konfliktbewältigung zustimmend zur Kenntnis, die ihre Ad-hoc-Gruppe „EVU-Klagen“ erarbeitet hatte. Die Kommission hatte die Ad-hoc-Gruppe hatte eingesetzt, nachdem Schadensersatzklagen der Kraftwerksbetreiber im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernkraft für Konflikte in dem Gremium gesorgt hatten. Die Ad-hoc-Gruppe entwickelte daraufhin Leitlinien zum Umgang mit Konflikten, die sie nun in abgewandelter Form als Vorschläge zum Umgang mit Konflikten bei der neuen Endlagersuche in den Kommissionbericht einbringen will.
Gespräch mit Wirtschaftsminister Gabriel über Endlagerforschung und Rückstellungen

Zu Beginn ihrer zweitägigen Sitzung führte die Endlager-Kommission ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern. Dabei machte Gabriel die Bereitschaft deutlich, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die

Planung von Endlagerforschung einzubeziehen

Der Bundeswirtschaftsminister informierte die Kommission über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er. Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Zudem sprach sich Gabriel für das Konzept von Bundesumweltministerin Hendricks zur Zwischenlagerung der 26 Castor-Behälter aus. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Kommission-Vorsitzende Müller. Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser hob als hilfreich hervor, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges (@) bundestag.de“

Wirtschaftsminister Gabriel, der Atommüll und die Kosten

Sigmar-Gabriel-Atommuell-Kommission-030721015Die Atommüll-Kommission hatte Besuch von Wirtschaftsminister Gabriel. Wie soll sichergestellt werden, dass wirtschaftlich kriselnde Atomkonzerne weiter die Kosten für die Atommülllagerung zahlen? Wie geht es mit den Rücktransporten aus der Wiederaufarbeitung weiter, nachdem Bayern auf Totalblockade geschaltet hat? Die Parteispitzen aus SPD, CDU und CSU hatten zuvor auch in Sachen weiteres Vorgehen zu den Castor-Rücktransporten Verabredungen getroffen, die Schleswig-Holsteins Energieminister als „Deal“ bezeichnet hat (SHZ). Nach dem Wortlaut der Vereinbarungen zu diesem Thema entsteht der Eindruck, als habe Bayern nunmehr ein Veto-Recht in Sachen Atommüll-Aufnahme erhalten. Darüber berichtet auch die taz.

Der Bundestag berichtet über die Kommissions-Sitzung: Gabriel: Atommüllfrage muss gelöst werden. Siehe dort auch: »Stresstest« für Atomkonzerne.

Die Pressemitteilung der Atommüll-Kommission zu diesem Besuch als Dokumentation: „Berlin, 3. Juli 2015, Nr. 14/2015: Endlager-Kommission spricht mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel – Debatte über Castor-Lagerung, Endlagerforschung und Rückstellungen.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat am Freitag ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern geführt. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Vorsitzende der Endlager-Kommission, Michael Müller nach dem gut einstündigen Besuch Gabriels. „Wir begrüßen auch, dass der Bundeswirtschaftsminister die umfassende Haftung der Verursacher für die Lagerung radioaktiver Abfallstoffe schnell gesetzlich sichern will“, fügte er hinzu.

Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser betonte ebenfalls, es helfe der Kommission, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“. Sie hob zudem hervor, dass das Wirtschaftsministerium bei der weiteren Förderung der Endlagerforschung die Empfehlungen der Endlager-Kommission berücksichtigen wolle. Minister Gabriel hatte zuvor die Bereitschaft deutlich gemacht, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die Planung von Endlagerforschung  einzubeziehen  Gabriel informierte die Kommission zudem über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er.  Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Ein Teil der Mitglieder der Endlager-Kommission sah in den Aussagen des neuen Energiekonzeptes zur Zwischenlagerung  von Castor-Behältern ein Abrücken vom Konzept zur Verteilung der Behälter ein, auf das sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den großen Energieversorgern verständigt hatte. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sprach von einem sehr guten Konzept und unterstrich die Absicht, darüber Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern herzustellen.

Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass sich dabei ein einzelnes Bundesland seiner Verantwortung entziehen werde, sagte er.

Mit überwältigender Mehrheit beschloss die Kommission später, die Initiative der

Bundesumweltministerin zur Verteilung der Behälter zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, heißt es in dem Beschluss.

Die Kommission forderte die Bundesregierung und die betroffen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

Die Kommission votierte zudem für die Verlängerung ihrer eigenen Arbeitszeit um ein halbes Jahr bis Mitte 2016. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Enthaltung einmütig für die Verlängerung. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Das Standortauswahlgesetz gibt der Kommission die Möglichkeit, selbst ihre Arbeitszeit einmalig um ein halbes Jahr zu verlängern. Weil sich die Kommission sehr viel später, als geplant, konstituierte,  hatte sie die Verlängerung früh ins Auge gefasst.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges @ bundestag.de“

Atommüll und Partei-Vorsitzende: Grundsätze, Erhalt der Leistungsfähigkeit der EVU und ein Veto-Recht für Bayern?

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz, im Anschluss an die Unterrichtung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages zum Thema Griechenland, im Bundeskanzleramt.
Angela Merkel und Sigmar Gabriel und ein Seehofer. Foto Bundesregierung_Steins. Montage DSe

Energie- und Atompolitik und drei Parteivorsitzende. In der letzten Woche plauderten die Damen und Herren und verabredeten „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ als „Politische Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015“ (hier als PDF zum download). Da wurde nicht nur die aus dem Hause Gabriel lancierte Klimaabgabe versenkt und den Konzernen Vattenfall und E.on mit einer Kapazitätsregelgung für klimaschädliche Braunkohlekraftwerke ein Milliarden-Euro schweres Steuergeschenk verabreicht. Wichtige Absprachen über den heiß umstrittenen Netzausbau Richtung Bayern und auch zu den Rücktransporten von Atommüll aus Frankreich und England sind in diesem Beschluss enthalten.

Ein wenig nörgelt die Umweltminsterin Hendricks über die Vereinbarungen (Handelsblatt), aber natürlich trägt sie sie mit. „Um die Klima-Ziele zu erreichen, setzen Union und SPD nun auf einen Maßnahmen-Mix und weitere Steuermilliarden. Die Zusatzkosten bis 2020 belaufen sich auf mehr als zehn Milliarden Euro“, heißt es im Handelsblatt. Das ist ohne Frage auch ein großes Geschenk an die krisengeschüttelten Konzerne RWE und Vattenfall. Auch der Südkurier z.B. sprich davon, dass es nun ein „Teures schwarz-rotes Energie-Paket“ gäbe.

Kritik gibt es vielfältig, wie der Südkurier berichtet: „Greenpeace kritisierte den Verzicht auf die Kohle-Abgabe scharf. „Angela Merkel hat ihr Klimaversprechen von Elmau gebrochen“, sagte Experte Tobias Münchmeyer der dpa. Statt wie beim G7-Gipfel angekündigt den Ausstieg aus der Kohle einzuleiten, lasse die Kanzlerin alle Träume der Kraftwerksbetreiber wahr werden: „Sie müssen weniger CO2 sparen und bekommen dafür auch noch Millionen zugesteckt.“ So sieht es auch die Energie-Expertin der Linken, Eva Bulling-Schröter: „Gabriel muss sein kluges Konzept des Klimabeitrags zu Grabe tragen. Stattdessen vergoldet die Bundesregierung die Stilllegung einer Hand voll Dreckschleudern von RWE, Vattenfall und Mibra.““

Der BUND erklärt: „Damit hat die Bundesregierung faktisch ihr klimapolitisches Scheitern vereinbart. So ist das Klimaziel von 40 Prozent weniger CO2 bis 2020 nicht zu schaffen. Das ist ein fauler Kompromiss zu Lasten des Klimaschutzes, der horrend teuer wird. Der ursprünglich geplante Klimabeitrag hätte die klimapolitisch notwendige CO2-Minderung zu einem Bruchteil dieser Kosten erbracht. Stattdessen sollen Vattenfall und RWE Milliarden dafür einstreichen, dass sie Kohleblöcke stilllegen, die sie sowieso stillgelegt hätten. Wie bei der Auto-Abwrackprämie wird einer innovationsträgen Branche auf Kosten der Allgemeinheit ein Hilfsprogramm spendiert“, kommentiert Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Atomaustieg, die Kosten für Atommüll und Atomtransporte.

Doch nicht nur zur Braunkohle und Klima, der Energiewende und den Netzen, sondern auch zum Atomausstieg und zu den Atomtransporten aus der Wiederaufarbeitung zurück in bundesdeutsche Standort-Atommülllager enthält die Vereinbarung Absprachen, die hier gleich in voller Länge dokumentiert werden. Es ist „erklärtes Zeil“ den „Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle technisch und finanziell zu gewährleisten. Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung liegt bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU).“

Interessant aber ist, dass gesetzliche Pflichten für die Kostenübernahme nun so betrachtet werden: „Unser Ziel ist die Gewährleistung der Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (keine Verkleinerung des Haftungsvermögens). Es ist darüber hinaus zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden.“ Um nur das zu sagen: Was eigentlich gesetzlich Grundlage ist, erklären die Partei-Vorsitzenden hier zum Grundsatz, der offenbar dann nicht mehr gilt, wenn der „Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig“ nicht gesichert werden kann.

Unklar ist, ob in der Vereinbarung nun für Bayern ein Veto-Recht eingebaut wurde, was die Lagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente aus dem Ausland angeht. Der jüngst von Umweltministerin Hendricks vorgelegte Konzeptentwurf, in dem für die Rückführung des Atommülls aus Frankreich und England erstmals auch das AKW Isar/Ohu in Bayern genannt wird, wird ausdrücklich nicht erwähnt. Bayern hatte sich heftig gegen dieses Konzept empört. Vielmehr heißt es jetzt in dem Beschluss der Vorsitzenden, dass in dieser Sache „Gespräche mit den Ländern geführt und Vereinbarungen getroffen“ werden sollen. Was das konkret bedeutet, ist im besten Fall unklar, könnte aber bedeuten, dass damit der bayerischen Staatsregierung ein Veto-Recht eingeräumt wird und damit der Hendricks-Plan, der eine Rücknahmepflicht auch in Bayern vorsieht, zumindest fragwürdig geworden ist.

In der Atommüll-Kommission, in der Gabriel am Freitag zu Gast war, konnte er so richtig die Zweifel in dieser Richtung nicht wirklich ausräumen. Es sei selbstverständlich und in jedem Fall sinnvoll, dass man natürlich mit den betroffenen Bundesländern sich bespreche, so Gabriel. Ob das auch ein Veto-Recht beinhalte, sagte er nicht.

Offen bleibt in dieser Sache weiterhin, bis wann es zu konkreten Entscheidungen kommen wird. Die Atomunternehmen prüfen derzeit das Hendricks-Konzept und es sei nicht abschließend klar, ob am Ende auch das raus kommt, was in dem Papier drin steht.

Dokumentation aus „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende
Politische Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom
1. Juli 2015″

„5. Sicherer Ausstieg aus der Kernenergie

Es ist erklärtes Ziel, in Deutschland die Sicherheit des Restbetriebes der Kernkraftwerke, ihre Stilllegung und ihren Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle technisch und finanziell zu gewährleisten. Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung liegt bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU).

In einem Stresstest lassen wir durch einen Wirtschaftsprüfer die Vollständigkeit der zugrunde gelegten Kostenannahmen, die korrekte Bildung der Rückstellungen auf Grundlage der vorhandenen Kostenschätzungen und die den Rückstellungen gegenüberstehenden Aktiv-Vermögen der Unternehmen untersuchen. Ergebnisse erwarten wir bis Ende September 2015.

Unser Ziel ist die Gewährleistung der Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der finanziellen Mittel (keine Verkleinerung des Haftungsvermögens). Es ist darüber hinaus zu prüfen, wie die Anforderungen an Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung unter Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EVU langfristig gesichert werden können. Dabei gehen wir von dem Grundsatz aus, dass die Kosten für Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung von den Verursachern getragen werden. Wir werden in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen eine Kommission einsetzen, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Stresstests bis Ende November dieses Jahres entsprechende Empfehlungen entwickeln wird.

Betreffend der Zwischenlagerung von Castor-Behältern werden entsprechend dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 13.6.2013 Gespräche mit den Ländern geführt und Vereinbarungen getroffen.“

Atommüll Jülich: Falsche Argumente für Export in die USA

radioaktiv009Immer wieder war mit Blick auf die 152 Castor-Behälter mit Atommüll in Jülich darauf verwiesen worden, dass ein Export dieser hochradioaktiven Stoffe in die USA auch deshalb erforderlich sei, weil das Material atombombentauglich wäre. Gegen diese Behauptungen, die von Seiten des Betreibers mit konkreten Darstellungen nie untermauert wurden, hatte es deutliche Einwendungen gegeben. Jetzt zeigen neue Informationen, dass auch die zuständigen Behörden in den USA unter Waffengesichtspunkten das Material nicht für so problematisch erachten, wie es deutsche Stellen behauptet haben. Anti-Atom-Gruppen sprechen von gezielter Irreführung.

Anti-Atom-Initiativen werfen vor dem Hintergrund der neuen Informationen dem Forschungszentrum Jülich und dem Bundesforschungsministerium vor, die Öffentlichkeit in die Irre geführt zu haben. Die Hinweise auf die Erfordernis zum Export zum Zweck der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffenmaterial wären nur ein „vorgeschobenes Argument“ gewesen.

Die Anti-Atom-Gruppen beziehen sich auf ein Dokument der nationalen   Atomsicherheitsbehörde der USA (National Nuclear Security Administration, NNSA). In einer PM heißt es dazu: „Das als „nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnete Memorandum hält fest, dass der Jülicher Atommüll keineswegs zur Herstellung von Atomwaffen geeignet ist; selbst für Terrororganisationen ist er nach Einschätzung der Experten „unattraktiv“. Es bestehe demnach keine Proliferationsgefahr. Das Material, so die NNSA wörtlich, sei „not of a proliferation concern“. Das hatte die Behörde bereits im August 2013 festgestellt, etwas mehr als ein halbes Jahr vor einem zwischen deutschen und US-Stellen vereinbaren Rahmen für das weitere Vorgehen in einem „Letter Statement of Intent“ (PDF).

Aus Sicht der AtomkraftgegnerInnen ist damit noch deutlicher, dass der geplante Atommüll-Export in die USA nach bundesdeutschem Recht vollkommen illegal ist. Gutachten von Greenpeace und dem BUND.NRW hatten das schon vor einiger Zeit dargelegt.

Die PM der Initiativen (PDF).

Die Informationen aus den USA kommen über einen Verein namens „Savannah River Site Watch“, der seit Jahren zu den Risiken dieser alten Militär-Atomforschungsanlage arbeitet. In der SRS soll der Atommüll, falls es dazu eine Zustimmung der Behörden geben sollte, künftig weiter bearbeitet und weiter gelagert werden. Tom Clements, Chef der Watch-Gruppe, wird demnächst erneut in Deutschland mit den Anti-Atom-Gruppen zusammen treffen. Er ist vom 20. bis 22.07. in Düsseldorf und Jülich.

(UPDATE 07022018:) Grobe Übersetzung des NNSA-Statement, dass die Jülicher Atomabfälle kein Proliferations-Risiko darstellen:

Wir haben eine technische Evaluierung der derzeit im Forschungszentrum Jülich (GmbH) gelagerten Graphit-Brennelemente des Hochtemperatur-Gasreaktors abgeschlossen, um die Materialattraktivität zu bewerten. Die Graphitkugeln wiegen jeweils ca. 200 g. Die Konzentration von Uran (233U) beträgt 0,5 Gew.-%, als Dioxid. Thoriumdioxid ist ebenfalls mit 5 Gew.-% und einer geringen Menge SiC (2,3 g) vorhanden. Wir bewerten das Material als geringes Handlungsvermögen (Attraktivitätsgrad „B“), für das lediglich ein Sicherheitsschutz der Kategorie IV erforderlich ist.

Wir bewerten das Material als wenig attraktiv (Attraktivitätsstufe B), was nur einen Sicherheitsschutz der Kategorie IV erfordert. Wir beurteilen auch, dass das Material nicht attraktiv für sub-stute/terroristische Entitäten in seinem aktuellen Zustand ist. Da das Material in einer sicheren Umgebung in einem politisch stabilen Land gelagert wird, ist es kein Proliferationsproblem.

Da es sich bei dem Material jedoch um U.S.-Ursprung handelt, ist die NNSA der Ansicht, dass das tbe Department eine inoffizielle Verantwortung dafür trägt, dass das Material angemessen disponiert ist. Daher unterstützt NNSA die Aktivitäten des DOE-Büros für Umweltmanagement, um Gennany bei der Entwicklung und Implementierung eines geeigneten Dispositionsweges für dieses Material zu unterstützen.
Obgleich nicht eine nonproliferntion Tätigkeit, dient sie, die Menge von US-HEU an zu verkleinern
zivile Einrichtungen weltweit.

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Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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