Neue Atomkraftwerke auf Kosten der Steuerzahler: Groko-Fraktionen beschließen Tatenlosigkeit

Gegen die mit massiven Steuergeldern geplanten neuen Atomkraftwerke im britischen Hinkley Point auf Basis eines EU-Kommission-Beschlusses wird die Bundesregierung nichts unternehmen. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU im Deutschen Bundestag haben heute abend die entsprechenden Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen in namentlichen Abstimmungen abgelehnt.

Hubertus Zdebel, der für die Links-Fraktion im Bundestag begründete, warum es unbedingt erforderlich ist, dass die Bundesregierung alle politischen und rechtlichen Maßnahmen ergreifen müsse, damit der EU-Kommissionbeschluss zu Fall gebracht wird, ist entsetzt: „Es ist unglaublich, mit welch fadenscheinigen Begründungen gerade die SPD ein Vorgehen der Bundesregierung gegen den EU-Kommission-Beschluss zu Hinkley Point abgelehnt hat. Mit Tatenlosigkeit wird man den Atomausstieg in Europa nicht erreichen. Ich hoffe sehr, dass nun die Klage Österreichs  und die Klagen von Ökostrom-Unternehmen und Stadtwerken  Erfolg haben werden, denn es geht auch um eine Richtungsentscheidung: Hinkley Point ist die Blaupause, mit der weitere EU-Länder ebenfalls neue Atommeiler auf Kosten der SteuerzahlerInnen bauen wollen. Das darf nicht passieren.“

Die Rede von Hubertus Zdebel in der Bundestagssitzung am 2. Juli 2015:

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden: Die EU-Kommission hat im Oktober vergangenen Jahres mit Zustimmung des deutschen EU-Kommissars Oettinger einen unsäglichen Beschluss gefasst;

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

denn dieser Beschluss macht den Weg dafür frei, dass die britische Regierung den Neubau von zwei Atomreaktoren in Hinkley Point mit einem Rundum-sorglos-Paket in Milliardenhöhe aus Subventionen und mit Strompreisgarantien fördern darf.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist ein skandalöser Beschluss, der nicht nur die britischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer zu stehen kommen wird.

Die Regierungen von Österreich und Luxemburg werden mit einer Klage gegen diesen Beschluss vorgehen, ebenso hiesige Ökostromunternehmen und Stadtwerke.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Außerdem haben inzwischen über 160 000 Bürgerinnen und Bürger Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Und was tut die deutsche Bundesregierung? Sie kneift.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unglaublich!)

Deswegen wollen wir Linken mit unserem Antrag erreichen, dass die Bundesregierung mit allen rechtlichen und politisch möglichen Maßnahmen dafür sorgt, dass der Beschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point dahin kommt, wo er hingehört, nämlich in den Mülleimer.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hintergrund der Kommissionsentscheidung zu Hinkley Point ist der Euratom-Vertrag; das darf nicht vergessen werden. Das zeigt: Dieses Schlupfloch muss endlich geschlossen werden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Euratom-Vertrag dient nur der Atomlobby, die ihre wirtschaftlichen Interessen auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durchboxen will.

Abgesehen davon ist die Begründung der Kommissionsentscheidung das haben auch Sachverständige bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss herausgearbeitet in Sachen europäisches Beihilferecht abenteuerlich:

(Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Gefälligkeitsgutachten!)

Erstens liegt entgegen der Behauptung der EU-Kommission bei der Atomenergie kein Marktversagen vor. Kein einziges Atomkraftwerk wäre je gebaut worden, wenn es nicht schon immer massive staatliche Unterstützung gegeben hätte. Rechtsanwältin Cornelia Ziehm hat bei der Anhörung treffend formuliert, nicht der Markt habe versagt, sondern nach 60 Jahren Atomkraft könne man ja wohl nur davon sprechen, die Technologie habe versagt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens das entkräftet ein bisschen die Argumentation von Frau Scheer sind im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien, für die ein Ausbauziel von 27 Prozent bis 2020 verfolgt wird, nirgends gemeinsame europäische AKW-Ausbauziele definiert worden. Das gibt der Euratom-Vertrag definitiv überhaupt nicht her. Der EU-Beschluss muss aber ebenfalls vom Tisch, weil er als Türöffner auch für andere EU-Staaten Modell stehen wird: Sechs Staaten in der EU, darunter Polen und Tschechien, stehen bereits in den Startlöchern und überlegen, ähnlich wie Großbritannien vorzugehen. Darum: Der Beschluss der EU-Kommission muss gekippt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Atomausstieg in Deutschland und Atomsubventionierung in Europa passen nicht zusammen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Noch eins: Nach dem kraftvollen Nein von Sigmar Gabriel – das ist immerhin der SPD-Parteivorsitzende und Ihr gemeinsamer Wirtschafts- und Energieminister, sehr verehrte Damen und Herren und Abgeordnete

(Michael Donth (CDU/CSU): Auch Ihrer!)

zu Atomsubventionen in Europa ist es nun an unserer bundesdeutschen Regierung, endlich etwas zu tun: Geben wir ihr in der Abstimmung über die Anträge von uns Linken und von den Grünen den Auftrag, alles politisch und rechtlich Mögliche zu tun, damit der Beschluss der EU-Kommission zu Fall kommt und der Atomausstieg in Europa weitergeht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
    – zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
    Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU
    – zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen
    Drucksachen 18/4215, 18/4316, 18/5417

 

Risiko Atomenergie – Kostenexplosion zum Schaden der SteuerzahlerInnen?

Ein Komentar von Hubertus Zdebel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:  „Der vermeintlich preiswerte Atomstrom hat die SteuerzahlerInnen in Deutschland schon rund 200 Milliarden Euro für die staatliche Forschung und Entwicklung gekostet. Jetzt droht, dass die SteuerzahlerInnen auch für die wachsenden Kosten beim Abriss der AKWs und bei der langfristigen Atommülllagerung wiederum zur Kasse gebeten werden. Wenn es darum geht, Gewinne zu privatisieren und die (Umwelt)Kosten den BürgerInnen aufzuhalsen, ist die Bundesregierung nicht nur national (un)tätig. Selbst im krassen Fall des Beschlusses der EU-Kommission, der der britischen Regierung erlaubt, den Neubau von zwei Reaktoren in Hinkley Point aus Steuergeldern abzusichern und über 35 Jahre die Strompreise für die Betreiber zu garantieren, will die Bundesregierung tatenlos zusehen.

Neuere Studien gehen davon aus, dass der AKW-Neubau die SteuerzahlerInnen in Großbritannien mehr als 100 Milliarden Euro über die geplante Laufzeit von 35 Jahren kosten könnte. Andere EU-Länder warten bereits, dass auch sie von der EU-Kommission die Erlaubnis zum AKW-Neubau auf Kosten der Bürger erhalten. Österreich wird gegen diesen EU-Beschluss klagen, ebenso bundesdeutsche Öko-Unternehmen und Stadtwerke. Außerdem haben über 160.000 Menschen Beschwerde bei der Kommission eingelegt. Per Antrag im Bundestag und bei der Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss hat die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung aufgefordert, aktiv zu werden und mindestens die Klage Österreichs zu unterstützen. Bislang ergebnislos. Am Donnerstag wird die Abstimmung im Plenum stattfinden.

Doch auch für die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen könnte es in den nächsten Jahren in Sachen Atomenergie noch teuer werden. Bereits rund 200 Milliarden Euro Steuersubventionen sind von den bisherigen Bundesregierungen in die Forschung und Entwicklung der Atomenergie gesteckt worden. Nur so war es möglich, dass Konzerne AKWs mit hohen Gewinnen betreiben konnten.

Gesetzlich sind sie verpflichtet, die Kosten des Rückbaus der Atommeiler und für die Lagerung der von ihnen verursachten Atommüllberge zu übernehmen. Zu diesem Zweck haben sie mit erheblichen Steuervorteilen offiziell Rückstellungen in Höhe von circa 38 Milliarden Euro vorgenommen. Doch schon jetzt belaufen sich die Kostenschätzungen für die langfristige Atommülllagerung auf circa 70 Milliarden Euro.

Ihrer gesetzlichen Verantwortung wollen sich die Unternehmen jedoch entziehen. E.on hat eine Ausgründung der wirtschaftlich nicht mehr gewinnbringenden Geschäftsfelder Atomenergie und Kohle auf den Weg gebracht. Auch bei RWE gibt es dazu Überlegungen. Wenn diese Ausgründungen – als Bad Bank bezeichnet – insolvent gehen, hätte dies dies Folge: Die SteuerzahlerInnen müssten am Ende für die Kosten aufkommen.

Schon seit vielen Jahren gibt es massive Kritik an der bisherigen Praxis mit den Entsorgungs-Rückstellungen. Doch noch jede Regierung hat den Konflikt mit den Atomunternehmen gescheut. Selbst jetzt, angesichts der immer größer werdenden Sorgen, ob die bislang gebildeten Rückstellungen der Konzerne überhaupt noch verfügbar sind und wie diese die wachsenden Kosten in Zukunft bezahlen können, ist die Bundesregierung immer noch mit Prüfungen beschäftigt, anstatt endlich zu handeln. Nicht nur die Fraktion DIE LINKE fordert seit langem von der Bundesregierung endlich einen öffentlich-rechtlichen Fonds (Antrag). Nur so könnte erreicht werden, dass am Ende nicht die SteuerzahlerInnen die gesamte Zeche zahlen.

Hinweis: Mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ plant das Bundesumweltministerium derzeit den künftigen Umgang mit dem Atommüll. Die Fraktion DIE LINKE hat auch dazu einen Antrag gestellt, der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird.“

Der Kommentar ist hier zuerst veröffentlicht: linksfraktion.de, 1. Juli 2015

Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart

KONRAD stoppen statt erweitern !
Tausende demonstrieren gegen Schacht Konrad in Salzgitter

Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.

Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.

Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.

Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für  Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.

Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.

Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.

(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.

Atommüll in Jülich: Ehemaliger Mitarbeiter erstattet Anzeige – „Unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen“

Atommüll: Stellt Strafanzeige gegen
Atommüll: Dr. Rainer Moormann stellt Anzeige gegen Betreiber des ehemaligen Atomforschungszentrums in Jülich. Foto: Wikipedia

Es geht um 152 Castorbehälter, gefüllt mit hochradioaktivem Atommüll. Deren Lager-Genehmigung ist ausgelaufen, weil der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, nicht in der Lage war, rechtzeitig erforderliche Unterlagen und Nachweise für eine neue Genehmigung auf den Weg zu bringen. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der Atomexperte Rainer Moormann, Anzeige nach § 328 StGB wegen „Unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

 umweltFAIRaendern.de dokumentiert im Anschluss den Wortlaut der Anzeige:

22.06.2015,

An die Staatsanwaltschaft Aachen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff möchte ich unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich) erstatten.

Das FZJ ist Besitzer von 152 Castoren mit ca. 290.000 abgebrannten Brennelementkugeln aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich und lagert diese in einem Zwischenlager auf dem FZJ-Gelände. Die Genehmigung des Lagers ist seit dem 01.07.2013 ausgelaufen, da FZJ die Sicherheit des Lagers nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik bisher nicht nachweisen konnte. Nach zwei befristeten Duldungsverfügungen seitens der NRW-Aufsichtsbehörde ohne ausreichende Fortschritte bzgl. weiterer Genehmigung wurde am 02.07.2014 behördlicherseits die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet. Eine Räumung zur Erzielung einer gesetzeskonformen Lagerung ist aber derzeit unmöglich, da FZJ die Krananlage der Verladezelle, die einer separaten Genehmigung unterliegt, nicht auf dem erforderlichen Stand gehalten hat (Genehmigung abgelaufen Ende 2013), sodass sie aufwändig aufgerüstet werden muss (mindestens bis November 2016).

Aus folgenden Gründen habe ich den Verdacht, dass diese Situation schuldhaft herbeigeführt wurde:

• Dass große Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Zwischenlagers über 2013 hinaus auftreten würden, war seit spätestens 2001 bekannt (Attentat auf das World Trade Centre: gestiegene Anforderungen betr. terroristischer Attacken, für die es im Jülicher Lager keinen ausreichenden baulichen Schutz gibt. Paläoseismologische Untersuchungen für den Jülicher Raum von 1995 – 2000, die zeigten, dass deutlich stärkere Erdbeben auftreten können als früher angenommen). Dennoch beschränkte sich FZJ darauf, 4 Tage vor der Frist, bis zu der ein Nachweis zum weiteren Verbleib der Castoren vorgelegt werden musste (30.06.2007), eine längerfristige Verlängerung der Lagergenehmigung zu beantragen, was erwartungsgemäß als aussichtslos zurückgewiesen wurde.

• FZJ reduzierte daher 2009 den Verlängerungsantrag auf 3 Jahre und änderte die Strategie mit Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters Bund aus eher sachfernen Gründen dahingehend, die Castoren mittelfristig aus Jülich zu entfernen. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dieses Forschungszentrum kernbrennstofffrei zu machen, um einen attraktiven Standort zu haben.” (FZJ-Aufsichtsratsvorsitzender Karl Eugen Huthmacher Ende November 2011, lt. Rene Benden, Aachener Zeitung Online 16.12.2011)

• Die naheliegende Option der Errichtung eines neuen Lagers in Jülich wurde nicht ernsthaft geprüft. Das Ziel einer Entfernung der Castoren aus Jülich dominiert vielmehr seither das Agieren von FZJ.

• Die weiteren Planungen zum Kernbrennstoff sind durch einen häufigen Konzeptwechsel gekennzeichnet, was zu erheblichen Zeitverlusten führte:

• Ab 2010 wurde eine Verlagerung der Castoren in das Zwischenlager Ahaus für FZJ prioritär und das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers wurde durch FZJ am 16.07.2010 sogar ausgesetzt (bis 16.05.2012, s.u.).

• Parallel wurden Anträge zur Transport- und Aufbewahrungsgenehmigung in Ahaus gestellt, die aber nicht rechtzeitig vor Ende der Jülicher Lagergenehmigung bearbeitet werden konnten (wie die Genehmigungsbehörde BfS durchblicken ließ, wegen qualitativer Mängel der Antragsunterlagen) und daher im Januar 2013 zurückgezogen wurden.

• Es ist zu vermuten, dass die erst 2012 in das Bewusstsein tretende Kranproblematik/Verladezelle (Genehmigungsbehörde MWEIMH/NRW), die jeglichen Transport für Jahre unmöglich macht, beim Abrücken von der Ahaus- Option ebenfalls eine Rolle gespielt hat und auch dazu führte, das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers im Mai 2012 wieder aufzunehmen.

• Wegen der weiter anhaltenden Genehmigungsprobleme um das Jülicher Lager wurde am 15.12.2014 das Genehmigungsverfahren für einen Transport nach Ahaus von FZJ wieder aufgenommen.

• Schließlich wurde ab 2012 die Verbringung der Castoren in die USA mit erheblichem Aufwand bearbeitet – eine Alternative, die nach Einschätzung des von der Behörde bestellten Gutachters TüV Nord vom Mai 2015 allerdings als weniger erfolgversprechend einzustufen ist.

• FZJ geht derzeit noch davon aus, dass eine temporäre Genehmigung des Jülicher Lagers möglich ist, allerdings einigen Zusatzaufwand erfordert. Die Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens für fast 2 Jahre 2010 – 2012 könnte daher für die derzeitige Situation verantwortlich sein.

• Der Umstand, dass FZJ die Genehmigung der Krananlage der Verladezelle, die für jeden Transport zwingend erforderlich ist, offenbar bis 2012 schlicht übersehen oder ignoriert hat und erst Ende 2012, also 1 Jahr vor Ablauf der Genehmigung, einen Verlängerungsantrag gestellt hat, muss wohl als eine im Umgang mit Kernbrennstoff grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Es war jedem Fachmann klar, dass eine Verlängerung der Genehmigung dieser alten Anlage nur nach erheblichen Aufrüstungen möglich sein würde. Die durchzuführenden Aufrüstungen – die zur Beschleunigung mittlerweile sogar schon begonnen wurden, ohne auf die behördlichen Baugenehmigungen zu warten – werden bis mindestens Ende 2016 jeden Castortransport/Lagerräumung verhindern.

• Der insgesamt wenig sachgerechte und eher oberflächliche Umgang mit dem Jülicher
Kernbrennstoff durch FZJ zeigt sich auch durch folgende Fakten:

• Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur „Atomkugelaffaire 2011“ rügten sowohl Vertreter von Bundes- als auch von Landesministerien die „nonchalante“ Buchführung über die in den Castoren vorhandenen Brennelemente

• Laut Störungsbericht der NRW-Atomaufsicht regnete es im August 2011 und im Mai 2012 in das Castorenlager durch Dachundichtigkeiten so stark hinein, dass die Feuchtesensoren der Castoren Alarm schlugen

• Der behördlicherseits zum 30.09.2014 geforderte und mit Nachbesserungen am
31.10.14 abgelieferte FZJ-Detailkonzept zum weiteren Umgang mit den Castoren ist nach Einschätzung des behördlichen Gutachters wegen mangelndem Informationsgehalt nicht geeignet, eine abschließende Aussage zu den Optionen zur Zukunft der Castoren zu geben. Die FZJ-Schlussfolgerungen werden vom Gutachter angezweifelt.

Einige Belege zu meinen Aussagen finden Sie in:

Ich hoffe, den komplexen Sachverhalt halbwegs plausibel dargestellt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Moormann.

Bundestagsthemen: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen, Atommüll-Pläne

Das AKW Grafenrheinfeld ist in der Nacht zum Sonntag abgeschaltet worden. Aber die Probleme mit dem bislang angefallenen und dem noch kommenden Atommüll aus den weiterhin am Netz befindlichen Reaktoren werden uns noch lange Zeit beschäftigen. Ein Blick auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche im Bundestag unterstreicht das: Für den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, stehen das atomare Desaster und die Kosten der Atomenergie weit oben auf der Tagesordnung: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen und die künftigen Atommüll-Pläne der Bundesregierung sind diese Woche Thema im Bundestag.

Da geht es am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss um die Atom-Rückstellungen, mit denen die Atomkonzerne Abriß und dauerhafte Lagerung bezahlen müssen. Rechnerisch haben die Konzerne Rückstellungen in Höhe von ca. 38 Mrd. Euro zurückgelegt. Ob diese Gelder aber tatsächlich verfügbar sind, ist immer mehr unklar. Und die Kostenschätzungen für die langfristige Atommülllagerung belaufen sich inzwischen schon auf ca. 70 Mrd. Euro. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher per Antrag, endlich einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds einzurichten. Gutachten – selbst im Auftrag des Wirtschaftsministeriums – und eine Anhörung zu dem Thema im Ausschuss hatten deutlich gemacht, dass nur dieser Schritt sicherstellen kann, dass die Konzerne sich am Ende nicht bei der Finanzierung der Atommülllagerung aus dem Staub machen. Statt endlich zu handeln, betreibt das Wirtschaftsministerium lediglich einen Streßtest und will deren Ergebnisse abwarten. Wir haben das Wirtschaftsministerium aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie es nun weiter gehen soll.

Die von der EU-Kommission erlaubten Subventionen für zwei neue britische Atommeiler in Hinkley Point auf Kosten der SteuerzahlerInnen sind ebenfalls Thema im Ausschuss am Mittwoch und außerdem auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag. Neuere Studien gehen davon aus, dass der AKW-Neubau den SteuerzahlerInnen in Großbritannien mehr als 100 Mrd. Euro über die geplante Laufzeit von 35 Jahren kosten könnte.  Andere EU-Länder warten bereits, dass auch sie von der EU-Kommission die Erlaubnis zum AKW-Neubau auf Kosten der Bürger erhalten. Österreich wird gegen diesen EU-Beschluss klagen, ebenso Öko-Unternehmen und Stadtwerke. Außerdem haben über 160.000 Menschen Beschwerde bei der Kommission eingelegt.

Mit einem Antrag (PDF) will die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass die Bundesregierung alle politisch und rechtlich möglichen Schritte unternimmt, den EU-Beschluss zurückzunehmen. Eine Anhörung auf Initiative der Fraktion DIE LINKE hatte jüngst im Wirtschaftsausschuss gezeigt, dass der Beschluss sogar gegen EU-Recht verstößt. Doch: Die schwarz-rote Bundesregierung will tatenlos bleiben. Mehr dazu am Donnerstag im Bundestags-Plenum.

Außerdem haben wir das vom Bundesumweltministerium geplante „Nationalen Entsorgungsprogramm“ per Antrag zum Thema gemacht und damit „Widerspruch“ eingelegt. In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

 

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