Grünbuch: Atommülllager Morsleben, der Bundeshaushalt und eine Zustandsbeschreibung

Welche enormen Kosten die Atommülllagerung mit sich bringt, ist hier berichtet worden: 24 Mrd. Euro werden allein die sogenannten Atommüll-Endlager in Morsleben, ASSE, Schacht Konrad und Gorleben/Anderswo kosten – nach bisherigen Schätzungen! Im Grünbuch 2015, in dem das Bundesumweltministerium als Erläuterung zum Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr berichtet, werden aus amtlicher Sicht die Sachstände zu den einzelnen „Endlager-Projekten“ dargestellt – und die jeweiligen Kosten. In den nächsten Tagen wollen wir diese Informationen hier veröffentlichen. Beginnen wollen wir mit den Darlegungen im Grünbuch des BMUB zum „Endlager“ Morsleben.

Morsleben ist jenes Atommülllager in einem Salzstock bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt, das im Rahmen der Wiedervereinigung von der DDR übernommen wurde. Für die bundesdeutsche Atomwirtschaft war das zum richtigen Zeitpunkt, denn große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Abfälle türmten sich Anfang der 90er Jahre auf und hätten den Neubau neuer Zwischenlagerkapazitäten erfordert. Obwohl von vornherein der marode Zustand – in gewisser Weise mit der ASSE vergleichbar – bekannt war, sorgte die damalige Bundesregierung unter Umweltministerin Angela Merkel für den Weiterbetrieb der Anlage in Morsleben.

Der weitaus größte Teil des dort eingelagerten Atommülls stammt aus Westdeutschland: Von der Gesamtmenge 36.753 Kubikmetern sind 22.321 Kubikmeter erst ab 1994 eingelagert worden. Außerdem befinden sich 6.617 Strahlenquellen in dem Salzstock. (Weitere detaillierte Informationen bietet www.atommüllreport.de)

Erst nach schweren Deckeneinstürzen und einem von Umweltorganisationen vor Gericht erwirkten Einlagerungsstopp wurde Morsleben stillgelegt. Seitdem wird versucht, den nach Äußerungen vom Bundesamt für Strahlenschutz im Grunde nicht für ein Endlager geeignetem Salzstock dauerhaft zu verschließen. Seit Jahren gelingt das nicht, weil angesichts der gravierenden geologischen Mängel mit den vorgesehenen technischen Maßnahmen nicht nachgewiesen werden kann, dass der Atommüll langfristig sicher eingeschlossen bleibt. Eine Rückholung der Abfälle – wie bei der ASSE – soll unter allen umständen vermieden werden.

Im Grünbuch ist dazu das folgende zu lesen (wir bringen den Text in der Form von Fotos, weil wir es leider eine saubere Umwandlung der PDF zu Text ohne großen Bearbeitungsaufwand nicht hinbekommen. Zur besseren Lesbarkeit bitte jeweils auf das Bild klicken.)

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Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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