Brunsbüttel Castor-Urteil: GRÜN kann abschalten!

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Das dürfte demnächst stimmen: AKW Brokdorf steht als Folge des Brunsbüttel-Urteils zum dortigen Atommülllager vor dem Aus. Foto: Dirk Seifert

Die Grünen haben es jetzt in der Hand, die noch laufenden Atomkraftwerke abzuschalten und für einen wirklichen Neustart bei der Atommüll-Frage zu sorgen. Mit Ausnahme von Bayern sind Grüne Minister oder Präsidenten für die Atomstandorte verantwortlich. Das Brunsbüttel-Urteil, nachdem die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Castor-Zwischenlager nunmehr rechtswidrig ist, muss auch bei den anderen Zwischenlagern an den AKW-Standorten zum Einlagerungs-Verbot führen und damit stehen die Atommeiler ohne den für den Betrieb erforderlichen Entsorgungsnachweis da. Das heißt: Abschalten!

In Baden-Württemberg ist eine grün-geführte Landesregierung und ein grüner Umweltminister Untersteller zuständig für die beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg. In Schleswig-Holstein ist der grüne Minister Robert Habeck mit dem AKW Brokdorf am Zug. Stefan Wenzel, Niedersachsens grüner Umweltminister ist für die Atommeiler in Grohnde und Lingen verantwortlich. Einzige Ausnahme: Bayern mit den AKWs Grafenrheinfeld (wird im Sommer 2015 abgeschaltet) sowie Gundremmingen (zwei Blöcke) und Isar 2. Außerdem: Wolfram König ist grüner Präsident des für die Zwischenlager zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz. Mit anderen Worten: Die Grünen können – nein, müssen es machen!

Robert Habeck hat in seiner Rede am Freitag im Landtag Schleswig-Holstein klar gemacht, dass die Auswirkungen des Brunsbüttel-Urteils durch das OVG Schleswig nicht auf Brunsbüttel begrenzt bleiben können.

Recht hat er, auch wenn er die Konsequenzen nicht nennt und sich stattdessen erstmal mit seinen Amtskollegen beraten will. Alle Defizite, die das OVG festgestellt und die in mehrfacher Weise zur Aufhebung der Genehmigung für Brunsbüttel herangezogen hat, gelten auch für die Standort-Zwischenlager an allen AKWs. Alle diese Lager sind nach den gleichen Genehmigungsgrundsätzen – und daher mit den gleichen Defiziten genehmigt worden.

In Brunsbüttel hat das grüne Energieminsterium mit einer atomrechtlichen Anordnung angewiesen, dass zwar die im Lager befindlichen neun Castoren dort für vorerst drei Jahre bleiben können, dass aber keine weiteren Behälter mehr eingestellt werden dürfen. Das muss für alle anderen Castor-Zwischenlager nun ebenfalls umgesetzt werden! Eine Maßnahme, die sich zwingend aus dem Brunsbüttel-Urteil ergibt. An allen Standorten sind damit neue Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Diese Maßnahme hat eine weitere Folge, die im Atomgesetz festgelegt ist: Für den Betrieb von Atomkraftwerken, ist der Nachweis des sicheren Verbleibs der hochradioaktiven Brennelemente nachzuweisen. Dies erfolgt über die Standort-Zwischenlager. Wenn diese aber nun wegen des aus dem Brunsbüttel-Urteil resultierenden Einlagerungsverbots für neue Castoren nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Abschaltung der Atomreaktoren die automatische Konsequenz. (siehe dazu Atomgesetz u.a. §9a, 1b u.a.)

In drei von vier Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke in Betrieb sind, sind die Grünen zuständig für die Atomenergie. Hinzu kommt das als Genehmigungsbehörde zuständige Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Präsidenten Wolfram König. Allerdings sind sie alle gegenüber dem Bundesumweltministerium weisungsgebunden.

Doch das BMU sollte höchste Vorsicht walten lassen, denn für das Brunsbüttel-Urteil tragen vor allem das Ministerium und die AKW-Betreiber selbst die größte Verantwortung. Sie waren es, die gegenüber dem BfS durchsetzten, dass bei der Genehmigung der Standort-Zwischenlager weniger Sicherheit geprüft wurde, als es das BfS damals wollte. Darauf hatte das BfS direkt nach dem Urteil des OVG Schleswig im Sommer 2013 in einer Stellungnahme hingewiesen. Siehe dazu:

Paukenschlag: Atomkraftwerken droht Abschaltung – Atommüllentsorgung rechtlich am Ende

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Atommüllentsorgung in Deutschland ist rechtlich vor dem Aus. Robert Habeck, grüner Energieminister aus Schleswig-Holstein heute im Landtag: Nationaler Neubeginn muss her.

Atomenergie vor dem Aus: Es ist ein Paukenschlag, was schleswig-holsteins grüner Energieminister Robert Habeck heute im Kieler Landtag sagte. Auch wenn er wichtige Punkte nicht ansprach, übersah oder verschwieg: Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel erschüttert die Grundfeste der gesamten Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik und dürfte zu einem deutlich schnelleren Atomausstieg als bislang geplant führen. Habeck jedenfalls fordert einen „nationalen Neuanfang“ in der Atommüllfrage und zielt dabei auch auf die Endlager-Kommission des deutschen Bundestags. Für Habeck ist klar, dass das Brunsbüttel-Urteil jetzt auch für Atommülllager an den anderen AKW-Standorten Folgen haben dürfte. Damit steht die endgültige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke auf der Tagesordnung. Siehe auch Kieler Nachrichten.

In seiner Rede vor dem Landtag sagte Habeck (hier als PDF): „Der gerichtliche Vorwurf der Ermittlungsdefizite dürfte auch die übrigen Zwischenlager treffen. Im Klartext: Ob beklagt oder nicht, der Bund muss die Betreiber zum Nachweis der Sicherheit oder gegebenenfalls zur Nachrüstung bewegen. Entsprechend werde ich mit meinen Länderkollegen sowohl an die Betreiber wie auch an den Bund herantreten.“

Habeck stellte in seiner Rede unterschiedliche Überlegungen an, wie es möglich sein könnte, mit rechtsstaatlichen Mitteln aus dem Dilemma des Brunsbüttel-Urteils herauszukommen. Und er ahnt mehr als dass er es sagt, dass es diesen Ausweg kaum geben wird. Er nennt die Möglichkeit, dass der Atommüll aus Brunsbüttel evt. in das benachbarte – bau- und gehemigungsgleiche – Zwischenlager am AKW Brokdorf gebracht werden könnte. Er sagt, dass aber auch dazu eine neue atomrechtliche Genehmigung her müsste. Er sagt nicht: Damit würde aber erneut die Möglichkeit für Klagen durch betroffene BürgerInnen entstehen.

  • Das Urteil, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wird ist überaus gravierend, weil es einerseits die nachzuweisenden Sicherheitsziele beim Betrieb von Atomanlagen erhöht, andererseits und entscheidend aber die Praxis des Geheimschutzes gegen Terroranschläge als grundlegendes Dilemma rechtsstaatlichen Handels beschreibt. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel.  Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung im Sommer 2013 von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gericht vor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe, sagte der Richter damals. Aus diesem Dilemma dürfte auch die Atomverwaltung in Berlin und den Landeshauptstädten mit AKWs nicht herauskommen, wenn entsprechend dem Urteils-Spruch rechtsstaatlich verfahren wird.

Und: Wenn das Brunsbüttel-Urteil auch für alle anderen Atommülllager Konsequenzen haben muss, dann trifft das auch Brokdorf. Auch dort müsste dann eine Art Notverordnung erlassen werden, die die Einlagerung neuer Castor-Behälter aus dem AKW Brokdorf untersagt. Das aber hätte nur eine Konsequenz: Weil der atomrechtlich geforderte Nachweis der Entsorung hochradioaktiver Abfälle nicht mehr möglich ist, wenn das Zwischenlager nicht mehr zur Verfügung steht, muss der Atommeiler umgehend herunter gefahren werden. Da gibt es kein Vertun. Und das gilt nicht nur für Brokdorf, sondern auch für Gundremmingen, Lingen, Grohnde, Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Isar2…

Das nebenbei Pikante: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind es grüne Minister, die darüber jetzt zu entscheiden haben. Sie haben es nun in der Hand, die atomare Kettenreaktion in den Atomkraftwerken zu beenden.

Mehr dazu später!

LaLeLu, nur der M…. AG1 der Endlager-Kommission bereitet Öffentlichkeits-Beteiligungs-Offensive vor

Atommuell-Kommission03112014-03Na, ich will mal hoffen, dass die Humorquote nach der gestrigen Sitzung der AG1 zur Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Kommission zur Endlager-Suche noch ausreichend vorhanden ist. In der Tat ist es nicht sonderlich einfach, angesichts der vielfältigen Aufgaben und der großen Heterogenität in der Zusammensetzung zu schnellen Ergebnissen und Maßnahmen zu kommen. Aber was sich – siehe gleich unten – in der sachlichen Zusammenfassung noch gut lesen lässt, war in der gelebten Wirklichkeit gestern doch einigermaßen mühselig, um nicht zu sagen …. Die Erinnerung an den alten Heinz-Rühmann-Hit (Youtube) will die Kommission nun aber vertreiben.

Unter dem großen Zeitdruck und den hohen Anforderungen, denen die AG sich zurecht ausgesetzt sieht, verknoten sich manchmal Debatten, weil Diskussionsmethoden nicht immer optimal sind, Widersprüche und Konflikte und damit verbundene Zielvorstellungen nicht mit der ausreichenden Ruhe und der notwendigen Zeit bearbeitet werden können. Für die anwesenden Moderations- und Mediationsexpertinnen dürfte das sicherlich auch ein interessanter Nebeneffekt gewesen sein und ein unbedingter Hinweis, dass auch die Arbeit der Endlager-Kommission einwandfrei professionelle Unterstützung von dieser Seite brauchen kann.

Materialien und mehr Informationen zur AG1 der Endlager-Kommission gibt es hier auf der Bundestagsseite. Ein aktueller Bericht über die gestrige Sitzung fehlt dort leider noch.

Der BUND, Mitglied der Kommission und in der AG1 zur Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt, berichtet zu den sachlichen Ergebnissen der Sitzung am gestrigen Donnerstag wie üblich auf seiner Seite. Berichte über frühere Sitzungen befinden sich im Archiv an dieser Stelle.

Die Fakten fasst Kollege Thorben Becker so zusammen:

Bericht AG Öffentlichkeitsbeteiligung am 22. Januar
Die Arbeitsgruppe hat sich mit dem Stand der Internetpräsenz der Kommission und Schwerpunktmäßig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Atommüll-Kommission befasst. Dazu waren auch 4 Expertinnen und Experten geladen, die mit ihrer praktischen Erfahrung helfen sollten das Konzept dafür weiterzuentwickeln und zu konkretisieren.

Stand Internet
Das neue Forum auf der Internetseite der Kommission ist noch nicht freigeschaltet. Es ist aber technisch fertig. Es fehlt bislang an dem Redakteur, der diese betreuen kann. Dieser sollte aber in den nächsten Wochen mit der Arbeit beginnen können.
Es gibt einen Testzugang für die Mitglieder der AG zu dem Forum. Bis Montag soll es Rückmeldungen geben, danach erfolgt die Freischaltung, zunächst auch ohne Redakteur.
Eine komplett neue Seite, die sich dann von der Einbindung in www.bundestag.de löst und auch auf mobilen Endgeräten funktioniert ist beauftragt.

Anhörung
Zu der Anhörung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission waren folgende Experten eingeladen:

  • Prof. Dr. Patrizia Nanz (KWI Essen),
  • Prof. Dr. Ortwin Renn (Uni Stuttgart),
  • Henning Banthien (IFOK GmbH) und
  • Mathias Trénel (Zebralog GmbH & KG).

Mathias Trénel äußerte sich vor allem zu den Möglichkeiten einer internetbasierten Beteiligung. Er forderte die Einrichtung einer externen Internet-Plattform dafür und sprach sich dafür aus verschiedene Module (Online Dialog, Textkonsultation) in verschieden Phasen und für verschiedene Zielgruppen einzusetzen. Skeptisch äußerte er sich dazu die Aussöhnung der Konfliktparteien bei der Atommüll-Lagerung und eine Zustimmung als Ziele für das Beteiligungsverfahren zu setzen.

Zu dieser Position gab es aus der Arbeitsgruppe und von den anderen Experten deutlichen Widerspruch.

Prof. Dr. Patrizia Nanz stellte deutlich höhe Anforderungen an eine zielführende Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommission. Der Versuch einer Aussöhnung sollte Teil der Beteiligung sein. Es brauche eine dialogorientierte Beteiligung und eine konstruktive Partizipationskultur. Akzeptanz entsteht durch legitimes Verfahren. Die Bereitschaft aller Akteure aktiv mitzuwirken ist eine Voraussetzung. Es braucht die Kommunikation, welche Ergebnisse, wie berücksichtigt wurden.

Henning Banthien hatte einen schon relativ konkreten Umsetzungsvorschlag mitgebracht. Unterschiedliche Beteiligungsformate sollte es danach für unterschiedliche Zielgruppen geben. Für mehrere dieser Zielgruppen, etwa für die aktuelle betroffenen Regionen oder eine zufällig ausgewählte, möglichst repräsentative Gruppe sieht er in seinen Konzept Voten vor, für die Fachcommunity und die Stakeholder allerdings nicht. Neu an seinem Konzept ist die Idee einer Pilotregion, in der beispielhaft eine potentiell von der Atommüll-Lagerung betroffene Region beteiligt werden würde.

Prof. Dr. Ortwin Renn stellt klar, wer nur Akzeptanz für seine Vorschläge will, kann keine Partizipation anbieten. Dann geht es nur um Kommunikation. Grundvoraussetzung für echte Beteiligung ist ein Mandat mit offenen Optionen. Die Kommission sollte im Kern zwei Fragen klären: 1. Wer soll einbezogen werden? 2. Was passiert mit den Ergebnissen? Die Operationalisierung der Beteiligung sollte dann einer Gruppe von Profis übertragen werden.

Weiteres Vorgehen:
Dank der Intervention von Ulrike Donat und unter Moderation von Andreas Fuder gelang es trotz vieler noch in der AG strittiger Fragen folgendes Ergebnis festzuhalten:

1. Am 2.2. wird der aktuelle Stand der Planungen in der Kommission berichtet.
2. Die Arbeitsgruppe legt bis dahin kein fertiges Konzept für die Beteiligung vor.
3. Die Arbeitsgruppe benötigt für die weitere Arbeit externe Hilfe.
4. Es soll eine offene Auftaktveranstaltung mit einer Fragestellung vor dem Sommer geben.
5. Diese Fragen müssen primär beantwortet werden: Wer soll einbezogen? Was dort eingebracht werden mit welcher Konsequenz für den Prozess?
6. Diese Fragen werden kurzfristig unter externer professioneller Moderation bearbeitet.
7. Die Arbeiten zur Auftaktveranstaltung und zur Konzepterarbeitung laufen parallel.

Mehr Informationen auf www.bund.net/atommuell-kommission „

Atommüll-Alarm am Schacht Konrad: Erweiterungspläne der Bundesregierung durch die Hintertür

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Löcher im Schacht Konrad: Bundesregierung plant mehr Atommüll durch die Hintertür einzulagern. Foto: Dirk Seifert

Während im Bundestag die Endlager-Kommission vor sich hin arbeitet, bricht die Atommüllentsorgung bundesweit Schritt für Schritt zusammen. Nicht nur das Brunsbüttel-Urteil von letzter Woche dürfte massive Folgen haben für den Betrieb der Castor-Zwischenlager an allen AKW-Standorten. Während sich die Bundesregierung in dieser Sache mit „wir prüfen“ ratlos gibt, bereitet das Bundesumweltministerium einen „nationalen Entsorgungsplan“ vor, der es in sich hat. Dort erzählt das Ministerium z.B., wie man noch mehr Atommüll als bislang zugelassen durch die Hintertür im Schacht Konrad in Salzgitter versenken will. Am Schacht Konrad ist aus gutem Grund Atommüll-Alarm. Die Endlager-Kommission arbeitet derweil ungestört weiter.

umweltFAIRaendern dokumentiert einen Text der AG Schacht Konrad zur Lage und was es mit dem nationalen Entsorgungsplan auf sich hat:

„Die Auseinandersetzung um die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD ist so offen wie schon lange nicht mehr. Ende letzten  Jahres gab das Bundesumweltministerium zu, dass es mehr und ganz anderen Müll in KONRAD einlagern will als die Genehmigung zulässt. Obwohl die Entscheidungen über diesen Müll erst nach Inbetriebnahme von Schacht KONRAD getroffen werden sollen, werden in diesem Jahr erste Pflöcke eingerammt, die unser Handeln erfordern.

Anlass zu den Ankündigungen des Bundesumweltministeriums ist die Erstellung des „Nationalen Entsorgungsprogramms“. Nach Richtlinie 2011/70/EURATOM ist die Bundesrepublik – ebenso wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet, bis zum 23. August 2015 ein Programm vorzulegen, wie Brennelemente und andere Arten radioaktiver Abfälle „entsorgt“ werden sollen. In Zusammenhang mit diesem Programm gibt nun das Bundesumweltministerium erstmals zu, dass, selbst bei einer Inbetriebnahme von Schacht KONRAD, dieser niemals ausreichen würde, die in Deutschland anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufzunehmen. Von einer Verdoppelung der Menge und einer drastischen Ausweitung des Radionuklidinventars ist die Rede. Hier weiter lesen….

Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Entzug der Genehmigung für Castor-Lager am AKW Grafenrheinfeld gefordert

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Nichts geht mehr in Brunsbüttel: Castor-Lager ohne Genehmigung. Und vielleicht ist das auch bald an den anderen AKW-Standorten so. Foto: Vattenfall

Die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bringt  bundesweit die Debatte um den Atomausstieg und die fehlende Sicherheit der Atomanlagen auf den Plan. Der Richterspruch sorgt bei den beteiligten Behörden für totale Ratlosigkeit. Der Rechtsstaat scheint bei der Atomenergie am Rande des Abgrunds zu stehen. Für die Anti-Atom-Initiativen ist die Sache soweit klar: Jetzt hat das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ gefordert, auch dem Zwischenlager am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld die Betriebsgenehmigung zu entziehen, heißt es in einer Meldung des BR. Das AKW selbst wird nach den Plänen von E.on im Sommer endgültig abgeschaltet. Was mit dem Atommüll geschehen soll, ist ein totales Rätsel.

Der BR teilt mit: „Laut E.ON sind im Atommüll-Zwischenlager am KKW Grafenrheinfeld derzeit 21 Castorbehälter eingelagert. Das Lager bietet Platz für 88 Castoren und hat eine Betriebsgenehmigung bis 2046. E.ON will das KKW Grafenrheinfeld am 31.5.2015 endgültig abschalten.“

Der Plan: Nach der Abschaltung werden nach und nach die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor und dem Abklingbecken in Castoren verpackt und dann in das benachbarte Zwischenlager gestellt. Dieses Zwischenlager ist zwar genehmigt. Aber es ist sogar mit noch geringeren Sicherheitsstandards als das Lager in Brunsbüttel gebaut und genehmigt worden. Faktisch heißt das: Die Mängel, die zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel geführt haben, bestehen bei allen anderen Lagern auch, also auch in Grafenrheinfeld. Konsequenterweise muss dies also dazu führen, dass die bayerische Staatsregierung als Atomaufsicht, die Betriebsgenehmigung aufhebt.

Das sieht laut BR auch Babs Günther, Sprecherin des „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft„, so. Demnach „biete keines der anderen Lager mehr Sicherheit, als das in Brunsbüttel. Im Gegenteil: Die Atommüll-Standort-Lager an den süddeutschen Atomkraftwerken hätten geringere Wand- und Deckenstärken, seien also noch unsicherer. Dadurch habe sich die radioaktive Gefährdung der Bevölkerung massiv erhöht, so Günther weiter. Die Atomkraftgegner fordern, dass allen Atommüll-Zwischenlagern in Deutschland die Betriebsgenehmigungen entzogen werden.“

Genau das hatte vor wenigen Tagen auch der energiepolitische Sprecher der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein gefordert. Da alle Zwischenlager nach den gleichen Grundsätzen gebaut und genehmigt wurden, müssen nun alle Genehmigungen „von Amtswegen“ zurückgenommen werden.

Sein Energieminister, Robert Habeck, schweigt bislang zu diesem Ansinnen. Für Brunsbüttel hat er eine Art Notverordnung erlassen, die die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel anordnet und auf drei Jahre befristet. Neuer Atommüll allerdings, darf dort nun nicht mehr eingelagert werden. Nur knapp 20 km entfernt steht am AKW Brokdorf ein baugleiches Castorlager mit den gleichen Mängeln wie in Brunsbüttel. Ohne die Betriebserlaubnis für das Castor-Lager droht wegen dem dann fehlenden Entsorgungsnachweis die umgehende Abschaltung des Atommeilers.

In der Endlagerkommission am Montag in Berlin sagte Habeck laut BUND: „Der schleswig-holsteinische Umweltminister sagte dagegen ein Ergebnis des Urteils sei die klare Aussage: „Es gibt ein Risiko!“ In den nächsten Wochen wird es vor allem darum gehen, welche Auswirkungen das Urteil auf die anderen zwölf deutschen Zwischenlager hat. Es stellt sich die Frage, ob auch deren Betriebsgenehmigungen eventuell nicht gerichtsfest sind.“

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