Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

Berichte von etwas über Atommüll und Öffentlichkeit

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Gespräche über Atommüll: Hier und …
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… hier auch.

Atommülllagerung ungelöst. Nicht nur im Hier und Jetzt ist es mit der Zwischen-Lagerung radioaktiver Abfälle nicht sonderlich gut bestellt. Für die dauerhafte Lagerung über Jahrtausende ist eigentlich nichts klar. Nicht nur technische Probleme spielen dabei eine Rolle. Sicherheit ist auch eine soziale Frage und für die Lagerung der höchstgefährlichen Atomabfälle braucht es deshalb eine gesellschaftliche Verständigung. Angesichts jahrzehntelanger Konflikte zwischen Atom-Mächtigen in Regierungen und Konzernen und einer breiten gesellschaftlichen Anti-Atom-Bewegung, keine einfache Aufgabe. Auch weil bis heute eine wirkliche Fehler-Analyse des atomaren Wahnsinns fehlt bzw. verweigert wird. Am letzten Samstag zeigten zwei Veranstaltungen, wie aktuell und massiv dieser Konflikt ist: Eine Atommüll-Kommission des Bundestags veranstaltete aus ihrer Sicht eine Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Verfahren zur Suche nach einem Dauerlager. Anti-Atom-Initiativen trafen sich zu diesem als „Schein-Dialog“ kritiserten Event auf einer eigenen Tagung. „Berichte von etwas über Atommüll und Öffentlichkeit“ weiterlesen

Atommüll im Musterländle: Eine vorläufige Bilanz über radioaktive Problemberge und die Forderung: „Konrad bitte kommen!“

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernRadioaktives Baden-Württemberg: Das Bundesland hat jetzt eine Atommüllbilanz vorgelegt, nennt dies aber leider einen „Entsorgungsbericht“. Doch, Gründe sich Sorgen zu machen, sind in dem Bericht in ausreichender Menge genannt. Allerdings: Die Deutlichkeit eines vor etwas über einem Jahr bekannt gewordenen internen Lageberichts, der u.a. von umweltFAIRaendern veröffentlicht wurde, erreicht der nun für die Öffentlichkeit bestimmte Bericht nicht. Unterstellen darf man, dass der grüne Umweltminister Franz Untersteller mit diesem Bericht auch auf eine Vorlage der Anti-Atom-Initiativen reagiert. Die hatten Ende 2013 eine Atommüllbilanz als „Sorgenbericht“ veröffentlicht, die inzwischen online als Atommüll-Report verfügbar ist und detaillierte Informationen über das bundesweite Atommüll-Desaster bietet – Standort für Standort. Der Unterschied? Die einen entsorgen, die anderen machen sich Sorgen.

In der PM heißt es: „Umweltminister Franz Untersteller: „Wir machen Informationen zugänglich und erhöhen die Transparenz im Atombereich.““ So gut es ist, dass das Umweltministerium in Ba-Wü einen solchen Bericht vorlegt und damit zur Informationsbasis beiträgt: Dass es bei der Atommülllagerung irgendwelche Probleme gibt, erfährt man durch die Pressemeldung jedoch nicht: „Der Bericht zeigt auf, wo die jeweiligen Abfälle landen. Damit schaffen wir zusätzliche Transparenz im Atombereich“, heißt es dort lediglich. Das folgt irgendwie der Ansage des Chefs: „Irgendwo muss das Zeugs ja hin“.

  • Der Bericht ist über die Homepage des Ministeriums in Ba-Wü downloadbar oder hier als PDF.
  • UPDATE: Die AG AtomErbe Neckarwestheim hat mit einer PM auf den Bericht reagiert. Die ist unten in voller Länge dokumentiert.

Dennoch: Die im Bericht dargelegten Informationen zu den jeweiligen Abfallmengen und deren Lagerung geben einen Überblick über die radioaktive Lage in dem Bundesland. Außerdem beschreibt der Bericht neben der Zwischenlagerung direkt im Bundesland auch die so genannten „Endlager“-Projekte und deren jeweils aktuellen Stand aus Sicht des Hauses Untersteller.

Da wird mit Blick auch Gorleben z.B. noch einmal über die dortige Pilotkonditionierungsanlage PKA und ihre eigentliche Funktion und derzeitige Genehmigungslage berichtet oder darüber informiert, dass in Sachen Atommülllager Morsleben das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz dabei ist, einen Landzeitsicherheitsnachweis zu erbringen, was noch Jahre dauern könne, so der Bericht. (Unerwähnt bleibt: Und wenn das nicht gelingt?).

Neben der ASSE, zu deren Befüllung das Land Baden-Württemberg mit fast 50 Prozent beigetragen hat, geht der Blick vor allem zum Schacht Konrad.

Da lesen wir z.B.: „Die Einlagerung in der Asse II erfolgte im Rahmen einer befristeten Genehmigung nach § 3 StrlSchV, die am 31. Dezember 1978 auslief. Für die weitere Einlagerung in die Schachtanlage Asse II wäre mit der Änderung des Atomgesetzes von 1976 nach § 9b AtG ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen. Dies wurde zunächst auch eingeleitet, dann aber nicht weitergeführt, da zwischenzeitlich mit der Schachtanlage Konrad ein wesentlich geeigneterer Standort gefunden wurde.“ S.55

Wesentlich geeigneterer Standort? Der Schacht Konrad ist ein altes Eisenerzbergwerk. Einen Alternativenvergleich hat es dort ebenso wenig wie in Gorleben gegeben. Auch das Genehmigungsverfahren ist wie in Gorleben stark von politischen und weniger von wissenschaftlichen Betrachtungen geprägt gewesen. (Homepage der AG Schacht Konrad)

Der Bericht betont mit Blick auf Konrad: „Ursprünglich war eine Einlagerungskapazität von 650.000 m3 Abfall beantragt worden, die Genehmigung wurde dann mit Datum vom 22. Mai 2002 jedoch für eine Kapazität von 303.000 m3 Abfall erteilt; also nur für etwa die Hälfte des ursprünglich beantragten Volumens (12).“ S. 58.

Schon die großen Atommüllmengen, die aus Ba-Wü in der ASSE versenkt wurden, zeigen, dass das Bundesland dringend auf ein solches Lager wie im Schacht Konrad geplant, angewiesen ist. Allemal wenn nun auch noch der Rückbau der Atommeiler erfolgt und noch mehr strahlende Abfälle entstehen. Weil Konrad in keinem Fall vor 2022 (so steht es in dem Bericht) betriebsbereit sein wird, müssen an den AKW-Standorten neue Zwischenlager gebaut werden. Das kostet natürlich!

„Die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad hat eine besondere Bedeutung für Baden-Württemberg, da hier, bezogen auf das Volumen, mehr als die Hälfte (ca. 55 Prozent) der schwach- und mittelradioaktiven konditionierten Abfälle Deutschlands lagert. Das Endlager Schacht Konrad stellt die einzige Möglichkeit dar, im nächsten Jahrzehnt über ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu verfügen.“ (S. 58)

Damit das niemand übersieht, lesen wir auf Seite 66: „Bereits jetzt sind große Lagerkapazitäten für radioaktive Abfälle aus den bereits laufenden Rückbautätigkeiten und dem Betrieb von Anlagen notwendig, die nun erweitert werden müssen, da derzeit keine Abgabemöglichkeit an ein Endlager vorhanden ist.

Das Land setzt sich daher für eine möglichst rasche Inbetriebnahme des Endlager Konrad ein. Die im niedersächsischen Koalitionsvertrag aufgeworfene Thematik, einer Neubewertung der Konzeptions- und Einlagerungssituation von Schacht Konrad unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Asse, soll schnellstmöglich abgearbeitet werden. Dabei steht außer Frage, dass die heutigen hohen Sicherheitsanforderungen an ein Endlager erfüllt werden müssen.“

In den Anlagen des Berichts werden in zahlreichen Tabellen die Atommüll-Bestände bilanziert und auch auf den Tag der Stilllegung der letzten Atommeiler hochgerechnet.

In jedem Fall bleibt noch anzumerken: Es wäre keine schlechte Maßnahme, wenn die anderen Atom-Bundesländer diesem Beispiel von Baden-Württemberg folgen würden und dabei vielleicht ein wenig stärker auch die Risiken sowohl in praktisch-technischer Art, aber vor allem auch die für Mensch und Umwelt mal eingehender darstellen würden.

Dokumentation:

Presse-Mitteilung 26.06.2015
Atommüllbericht Baden-Württemberg: ein „Weiter so“ darf es nicht geben.
Bürgerinitiativen fordern ein Ende der Atommüllproduktion

Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim mittel- und schwachradioaktiven Atommüll – und beim hochradioaktiven sieht es kaum besser aus. Das findet sich im Bericht über das
Atomare Erbe Baden-Württembergs, den das Stuttgarter Umweltministerium am 24.6.15
unter dem Titel „Entsorgungsbericht“ veröffentlichte. Damit folgt das Ministerium dem Vorbild der Antiatom-Bewegung mit deren kontinuierlich fortgeschriebenen „Atommuellreport.de“ und geht anderen Bundesländern voran. Leider bleibt das Ministerium auf halber Strecke stehen, meint Dr. J. Schmid von der Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim, denn „zwischen Zahlen und wertvollen Informationen wird der Bericht immer dort plötzlich einsilbig, wo es um die Kernprobleme geht. Schon der Begriff ‚Entsorgung’ ist falsch. Radioaktivität lässt sich nicht abschalten und nicht entsorgen“.

„Sorgenbericht wäre der richtige Titel,“ ergänzt H. Würth vom Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim, „denn jede Seite des Berichts zeigt, dass hier in wenigen
Jahren eine unverantwortliche Last für 40.000 Generationen geschaffen wurde. Mit jedem Tag Weiterbetrieb der AKWs wird der Atommüllberg größer.“

Die in der AG AtomErbe Neckarwestheim zusammenarbeitenden Bürgerinitiativen fordern die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke. J. Hellgardt vom BUND Regionalverband Heilbronn-Franken erläutert diese Forderung: „Wie ein Buchhalter rechnet das  Ministerium hoch, wie viel Atommüll in den nächsten 8 Jahren noch hinzu kommen wird. Seinen Auftrag, Mensch und Umwelt zu schützen, kommt es aber nur nach, wenn dieser Müll erst gar nicht entstehen darf“.

„Die Hauptprobleme des Atommülls müssen klar genannt werden. Dazu gehören ‘Freimessen’ und ‘Herausgabe’, das unlösbare Langzeitrisiko des Atommülls, die Rostfässer, und die Rechtsmängel der Zwischenlager-Genehmigungen. Auch dass die ‘Zwischenlager’ und die Castoren um Jahrzehnte länger gebraucht werden als es ihr Material aushalten wird, und dass das Lager Schacht Konrad völlig untauglich ist,“ umreißt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn die wichtigsten Lücken des  Berichts. „Die behauptete Transparenz fällt in sich zusammen, wenn man den Bericht mit dem 2014 entdeckten internen Arbeitspapier vergleicht. Gerade was intern klar an Problemen benannt wurde, wird im öffentlichen Bericht geschickt vernebelt.“

S. Mende-Lechler von der Bürgerinitiative Antiatom Ludwigsburg fasst zusammen: „Dieser Atommüll-Bericht ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen. Den Glauben an die technische Lösbarkeit des Atommüllproblems teilen wir in der AG AtomErbe Neckarwestheim nicht. Unsere Sorge ist: Mensch und Natur werden unter dem atomaren
Nachlass leiden. Weiterbetrieb der AKWs und faule Kompromisse müssen deshalb sofort
beendet werden.“

Rückfragen gerne an: presse @ atomerbe.de

Weitere Informationen:
PM des Umweltministeriums mit dem Atommüll-Bericht:
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/bericht-entsorgung-vonradioaktiven-
abfaellen-und-abgebrannten-brennelementen-aus-baden-wuerttemb
Kurzlink: sn.im/keinweiterso1

Internes Arbeitspapier des Umweltministeriums (2014):
http://umweltfairaendern.de/2014/05/atommuellentsorgung-am-abgrund-ein-lagebericht-aus-dem-gruenenumweltministerium-
baden-wuerttemberg
Kurzlink: sn.im/keinweiterso2

Atommüll: Bayerns Totalblockade ist skandalös

„Die Weigerung von Horst Seehofer, die Verantwortung für radioaktiven Müll aus den bayerischen Meilern zu übernehmen, obwohl der Freistaat jahrzehntelang am Atomstrom mitverdient hat, ist ein unglaublicher Skandal. Seehofer und Co. sabotieren damit die ohnehin extrem schwierigen Bemühungen, einen Konsens beim Umgang mit den gewaltigen Atommüll-Problemen zu finden. Die Totalblockade Bayerns zeigt zudem, auf welch unsicherem Boden die Arbeit der sogenannten ‚Endlager-Kommission‘ im Bundestag steht“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg und Mitglied der „Endlager-Kommission“, die Weigerung Bayerns, einen Teil der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland zu übernehmen. Zdebel weiter:

„Die bayerische Haltung gefährdet die von den Atomkonzernen angekündigte Ruhend-Stellung der Klagen gegen das Standortauswahlgesetz bis zu einer endgültigen Vereinbarung. Dieser Schritt war nur unter der Bedingung in Aussicht gestellt worden, dass alle Bundesländer dem vom Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Konzept zustimmen. Ich fordere die Atomkonzerne auf, sich jetzt nicht hinter der Sabotage-Politik der bayerischen Landesregierung zu verstecken und die Klagen in Sachen Standortlagerung jenseits von Gorleben ruhend zu stellen. Das wäre ein wichtiges Signal.

Es gibt gute Gründe, das vorläufige Konzept für die Rückführung des Atommülls aus dem Ausland zu hinterfragen. Vor allem Sicherheitsbelange müssen auf den Prüfstand. Und es muss klar sein, dass die Unternehmen die Kosten der Zwischenlagerung an den AKW-Standort übernehmen. Es gibt aber keinen Grund, sich der Verantwortung zu verweigern, wie Horst Seehofer es jetzt tut.“

Diese PM auf der Seite der Fraktion DIE LINKE

Bundestag würdigt Anti-Atom-Bewegung für höhere Sicherheit – Verfassungsschutz sieht gewaltbereite Extremisten

AKWnee2Absurde Realitäten, wenn es um Atomenergie geht: „Der Deutsche Bundestag erkennt ausdrücklich die Rolle der Umweltverbände und Initiativen an und würdigt ihren kontinuierlichen Einsatz für höhere Sicherheitsstandards.“ So steht es in einem Entschließungsantrag (18/01068) im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Atommüll-Kommission und dem vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einen „Endlager“. Gleichzeitig werden AntiAtom-Demonstranten als gewaltbereite Extremisten vom Verfassungsschutz der Bundesrepublik in Datenbanken erfasst und kriminalisiert.

Die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg hat sich den Bericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angesehen und berichtet: „“Unglaublich – aber wahr! Demonstranten als gewaltbereite Extremisten erfasst”Unter dieser Überschrift moniert die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Vielzahl von Personen speichert, die bei einer Anti-Atom-Demo lediglich ihr Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeübt hatten. In ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014, den sie jetzt vorlegte, rügt sie diese Praxis, die bisher noch nicht ausgeräumt wurde. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) schließt sich der Wertung der Bundesbeauftragten an. In 13 Fällen speichert der niedersächsische Verfassungsschutz – inzwischen anonymisiert – Daten von Anmelderinnen und Anmeldern von BI-Veranstaltungen. Die BI hat sich diesbezüglich an die Beschwerdestelle des Innenministeriums gewandt. Zugleich wies jetzt der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ein Auskunftsersuchen eines Betroffenen zurück, das Verweigern der Auskunft sei rechtmäßig.“

Ulrike Donat, Mediatorin und Anwältin, hat in den letzten Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Debatte um die künftige Atommülllagerung nicht wirklich voran kommen kann, wenn die Konflikte der Vergangenheit nicht aufgearbeitet werden. Dabei geht es natürlich um viel mehr, als um die genannten Datenbänke. Die Auseinandersetzungen rund um Gorleben und den Atommüll sind für viele gleichbedeutend mit „40 Jahre Geheimhaltung, Desinformation, Manipulation, Verharmlosung, Polizeigewalt können nicht unter den Teppich gekehrt werden. Sie vergiften das Miteinander und müssen aufgearbeitet werden.“

An die Aufgabe, sich mit der Geschichte des Atommüll-Konflikts auseinanderzusetzen, mag sich die Kommission nicht so wirklich heranmachen. Da wollen einige „nach vorne schauen“, andere finden eine Rückschau nicht so „zielführend“. Dazwischen wird Realität ausgeblendet und der bis heute bestehende Konflikt nicht wahrgenommen.

Immer nur am Rande oder in der Nebenbei-Perspektive blitzt eines der wichtigsten Themen auf, das für einen gesellschaftlichen Konsens von größter Bedeutung ist und doch nicht in den Focus gerät: „Fehler müssen anerkannt, Unrecht muß benannt werden. Verursacher müssen Verantwortung übernehmen. Die Rolle der Politik, die Rolle der EVU, die Rolle der Wissenschaft, die Rolle der Großforschungsinstitute und der Bundeseinrichtungen gehören auf den Prüfstand. Die Atomgeschichte ist reich an Lügen, Machtmissbrauch und Skandalen. Ohne „Aufräumen“ gibt es keine Gemeinsamkeiten, die Gesellschaft bliebe gespalten, die alten Fehler dürfen nicht legitimiert werden. Im Ringen um gemeinsame Wahrheiten, im Verabschieden als falsch erkannter Muster bildet sich ein neuer Umgang miteinander heraus. Das ist die Erfahrung aus sog. „post-conflict“-Gesellschaften. Wir müssen gemeinsam neu erarbeiten, welche Fakten, Bewertungen, Ergebnisse „Wahrheit“ und zukunftstauglich sind und was aus der Asse, Morsleben und den weltweiten Katastrophen für Lehren gezogen werden müssen“, stellt Ulrike Donat fest.

Für sie ist klar: „Vergangenheit ist Gegenwart“. Zu sehr reichen die Konflikte um die Atomenergienutzung und die damit verbundenen Erfahrungen großer gesellschaftlicher Akteure aus der jüngeren Geschichte bis in die Gegenwart. „Der Streit um Gorleben ist nicht Vergangenheit, der Müll in den Zwischenlagern ist nicht Vergangenheit. Die drängenden Sicherheitsprobleme sind Gegenwart. Der Umgang mit kritischen Bürgern ist Gegenwart – AKW-Gegner werden weiterhin kriminalisiert, bespitzelt und für die Anmeldung und Teilnahme an Versammlungen in Verbunddateien der sog. „Inneren Sicherheit“ gespeichert (1, PDF). Die Konflikte sind überall – ohne die kritische Bevölkerung wird es keine Lösungen geben“.

Diese Themen lassen sich sehr konkret in die tagtägliche Erfahrung übertragen. Während in Berlin in der Atommüll-Kommission ein vermeintlicher Neustart bei der Suche nach einem Standort für die langfristige Lagerung hochradioaktiver Abfälle betrieben wird – und Gorleben immer noch im Spiel ist – machen Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände an den AKW-Standorten tagtäglich die Erfahrung, dass ihnen Informationen vorenthalten werden, ihre Argumente von Behörden auf Landes- und Bundesebene kaum oder gar nicht realisiert werden und in die „Prozesse“ zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörden und ihren „Abläufen“ kaum eindringen. Der eingangs zitierte Satz, in dem der Deutsche Bundestag die Bedeutung der Anti-Atom-Bewegung für die Sicherheitskultur bei der Atomenergie würdigt, ist in der konkreten Erfahrung der Anti-Atom-Bewegung nicht aufzufinden. Nach wie vor gilt, dass Landes- und Bundesbehörden, aber natürlich vor allem die Atomkonzerne, gesellschaftliche Beteiligung und Mitsprache als störenden Faktor behandeln.

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