Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart

KONRAD stoppen statt erweitern !
Tausende demonstrieren gegen Schacht Konrad in Salzgitter

Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.

Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.

Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.

Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für  Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.

Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.

Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.

(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.

Atommüll in Jülich: Ehemaliger Mitarbeiter erstattet Anzeige – „Unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen“

Atommüll: Stellt Strafanzeige gegen
Atommüll: Dr. Rainer Moormann stellt Anzeige gegen Betreiber des ehemaligen Atomforschungszentrums in Jülich. Foto: Wikipedia

Es geht um 152 Castorbehälter, gefüllt mit hochradioaktivem Atommüll. Deren Lager-Genehmigung ist ausgelaufen, weil der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, nicht in der Lage war, rechtzeitig erforderliche Unterlagen und Nachweise für eine neue Genehmigung auf den Weg zu bringen. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der Atomexperte Rainer Moormann, Anzeige nach § 328 StGB wegen „Unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

 umweltFAIRaendern.de dokumentiert im Anschluss den Wortlaut der Anzeige:

22.06.2015,

An die Staatsanwaltschaft Aachen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff möchte ich unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich) erstatten.

Das FZJ ist Besitzer von 152 Castoren mit ca. 290.000 abgebrannten Brennelementkugeln aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich und lagert diese in einem Zwischenlager auf dem FZJ-Gelände. Die Genehmigung des Lagers ist seit dem 01.07.2013 ausgelaufen, da FZJ die Sicherheit des Lagers nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik bisher nicht nachweisen konnte. Nach zwei befristeten Duldungsverfügungen seitens der NRW-Aufsichtsbehörde ohne ausreichende Fortschritte bzgl. weiterer Genehmigung wurde am 02.07.2014 behördlicherseits die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet. Eine Räumung zur Erzielung einer gesetzeskonformen Lagerung ist aber derzeit unmöglich, da FZJ die Krananlage der Verladezelle, die einer separaten Genehmigung unterliegt, nicht auf dem erforderlichen Stand gehalten hat (Genehmigung abgelaufen Ende 2013), sodass sie aufwändig aufgerüstet werden muss (mindestens bis November 2016).

Aus folgenden Gründen habe ich den Verdacht, dass diese Situation schuldhaft herbeigeführt wurde:

• Dass große Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Zwischenlagers über 2013 hinaus auftreten würden, war seit spätestens 2001 bekannt (Attentat auf das World Trade Centre: gestiegene Anforderungen betr. terroristischer Attacken, für die es im Jülicher Lager keinen ausreichenden baulichen Schutz gibt. Paläoseismologische Untersuchungen für den Jülicher Raum von 1995 – 2000, die zeigten, dass deutlich stärkere Erdbeben auftreten können als früher angenommen). Dennoch beschränkte sich FZJ darauf, 4 Tage vor der Frist, bis zu der ein Nachweis zum weiteren Verbleib der Castoren vorgelegt werden musste (30.06.2007), eine längerfristige Verlängerung der Lagergenehmigung zu beantragen, was erwartungsgemäß als aussichtslos zurückgewiesen wurde.

• FZJ reduzierte daher 2009 den Verlängerungsantrag auf 3 Jahre und änderte die Strategie mit Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters Bund aus eher sachfernen Gründen dahingehend, die Castoren mittelfristig aus Jülich zu entfernen. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dieses Forschungszentrum kernbrennstofffrei zu machen, um einen attraktiven Standort zu haben.” (FZJ-Aufsichtsratsvorsitzender Karl Eugen Huthmacher Ende November 2011, lt. Rene Benden, Aachener Zeitung Online 16.12.2011)

• Die naheliegende Option der Errichtung eines neuen Lagers in Jülich wurde nicht ernsthaft geprüft. Das Ziel einer Entfernung der Castoren aus Jülich dominiert vielmehr seither das Agieren von FZJ.

• Die weiteren Planungen zum Kernbrennstoff sind durch einen häufigen Konzeptwechsel gekennzeichnet, was zu erheblichen Zeitverlusten führte:

• Ab 2010 wurde eine Verlagerung der Castoren in das Zwischenlager Ahaus für FZJ prioritär und das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers wurde durch FZJ am 16.07.2010 sogar ausgesetzt (bis 16.05.2012, s.u.).

• Parallel wurden Anträge zur Transport- und Aufbewahrungsgenehmigung in Ahaus gestellt, die aber nicht rechtzeitig vor Ende der Jülicher Lagergenehmigung bearbeitet werden konnten (wie die Genehmigungsbehörde BfS durchblicken ließ, wegen qualitativer Mängel der Antragsunterlagen) und daher im Januar 2013 zurückgezogen wurden.

• Es ist zu vermuten, dass die erst 2012 in das Bewusstsein tretende Kranproblematik/Verladezelle (Genehmigungsbehörde MWEIMH/NRW), die jeglichen Transport für Jahre unmöglich macht, beim Abrücken von der Ahaus- Option ebenfalls eine Rolle gespielt hat und auch dazu führte, das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers im Mai 2012 wieder aufzunehmen.

• Wegen der weiter anhaltenden Genehmigungsprobleme um das Jülicher Lager wurde am 15.12.2014 das Genehmigungsverfahren für einen Transport nach Ahaus von FZJ wieder aufgenommen.

• Schließlich wurde ab 2012 die Verbringung der Castoren in die USA mit erheblichem Aufwand bearbeitet – eine Alternative, die nach Einschätzung des von der Behörde bestellten Gutachters TüV Nord vom Mai 2015 allerdings als weniger erfolgversprechend einzustufen ist.

• FZJ geht derzeit noch davon aus, dass eine temporäre Genehmigung des Jülicher Lagers möglich ist, allerdings einigen Zusatzaufwand erfordert. Die Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens für fast 2 Jahre 2010 – 2012 könnte daher für die derzeitige Situation verantwortlich sein.

• Der Umstand, dass FZJ die Genehmigung der Krananlage der Verladezelle, die für jeden Transport zwingend erforderlich ist, offenbar bis 2012 schlicht übersehen oder ignoriert hat und erst Ende 2012, also 1 Jahr vor Ablauf der Genehmigung, einen Verlängerungsantrag gestellt hat, muss wohl als eine im Umgang mit Kernbrennstoff grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Es war jedem Fachmann klar, dass eine Verlängerung der Genehmigung dieser alten Anlage nur nach erheblichen Aufrüstungen möglich sein würde. Die durchzuführenden Aufrüstungen – die zur Beschleunigung mittlerweile sogar schon begonnen wurden, ohne auf die behördlichen Baugenehmigungen zu warten – werden bis mindestens Ende 2016 jeden Castortransport/Lagerräumung verhindern.

• Der insgesamt wenig sachgerechte und eher oberflächliche Umgang mit dem Jülicher
Kernbrennstoff durch FZJ zeigt sich auch durch folgende Fakten:

• Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur „Atomkugelaffaire 2011“ rügten sowohl Vertreter von Bundes- als auch von Landesministerien die „nonchalante“ Buchführung über die in den Castoren vorhandenen Brennelemente

• Laut Störungsbericht der NRW-Atomaufsicht regnete es im August 2011 und im Mai 2012 in das Castorenlager durch Dachundichtigkeiten so stark hinein, dass die Feuchtesensoren der Castoren Alarm schlugen

• Der behördlicherseits zum 30.09.2014 geforderte und mit Nachbesserungen am
31.10.14 abgelieferte FZJ-Detailkonzept zum weiteren Umgang mit den Castoren ist nach Einschätzung des behördlichen Gutachters wegen mangelndem Informationsgehalt nicht geeignet, eine abschließende Aussage zu den Optionen zur Zukunft der Castoren zu geben. Die FZJ-Schlussfolgerungen werden vom Gutachter angezweifelt.

Einige Belege zu meinen Aussagen finden Sie in:

Ich hoffe, den komplexen Sachverhalt halbwegs plausibel dargestellt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Moormann.

Bundestagsthemen: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen, Atommüll-Pläne

Das AKW Grafenrheinfeld ist in der Nacht zum Sonntag abgeschaltet worden. Aber die Probleme mit dem bislang angefallenen und dem noch kommenden Atommüll aus den weiterhin am Netz befindlichen Reaktoren werden uns noch lange Zeit beschäftigen. Ein Blick auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche im Bundestag unterstreicht das: Für den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, stehen das atomare Desaster und die Kosten der Atomenergie weit oben auf der Tagesordnung: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen und die künftigen Atommüll-Pläne der Bundesregierung sind diese Woche Thema im Bundestag.

Da geht es am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss um die Atom-Rückstellungen, mit denen die Atomkonzerne Abriß und dauerhafte Lagerung bezahlen müssen. Rechnerisch haben die Konzerne Rückstellungen in Höhe von ca. 38 Mrd. Euro zurückgelegt. Ob diese Gelder aber tatsächlich verfügbar sind, ist immer mehr unklar. Und die Kostenschätzungen für die langfristige Atommülllagerung belaufen sich inzwischen schon auf ca. 70 Mrd. Euro. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher per Antrag, endlich einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds einzurichten. Gutachten – selbst im Auftrag des Wirtschaftsministeriums – und eine Anhörung zu dem Thema im Ausschuss hatten deutlich gemacht, dass nur dieser Schritt sicherstellen kann, dass die Konzerne sich am Ende nicht bei der Finanzierung der Atommülllagerung aus dem Staub machen. Statt endlich zu handeln, betreibt das Wirtschaftsministerium lediglich einen Streßtest und will deren Ergebnisse abwarten. Wir haben das Wirtschaftsministerium aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie es nun weiter gehen soll.

Die von der EU-Kommission erlaubten Subventionen für zwei neue britische Atommeiler in Hinkley Point auf Kosten der SteuerzahlerInnen sind ebenfalls Thema im Ausschuss am Mittwoch und außerdem auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag. Neuere Studien gehen davon aus, dass der AKW-Neubau den SteuerzahlerInnen in Großbritannien mehr als 100 Mrd. Euro über die geplante Laufzeit von 35 Jahren kosten könnte.  Andere EU-Länder warten bereits, dass auch sie von der EU-Kommission die Erlaubnis zum AKW-Neubau auf Kosten der Bürger erhalten. Österreich wird gegen diesen EU-Beschluss klagen, ebenso Öko-Unternehmen und Stadtwerke. Außerdem haben über 160.000 Menschen Beschwerde bei der Kommission eingelegt.

Mit einem Antrag (PDF) will die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass die Bundesregierung alle politisch und rechtlich möglichen Schritte unternimmt, den EU-Beschluss zurückzunehmen. Eine Anhörung auf Initiative der Fraktion DIE LINKE hatte jüngst im Wirtschaftsausschuss gezeigt, dass der Beschluss sogar gegen EU-Recht verstößt. Doch: Die schwarz-rote Bundesregierung will tatenlos bleiben. Mehr dazu am Donnerstag im Bundestags-Plenum.

Außerdem haben wir das vom Bundesumweltministerium geplante „Nationalen Entsorgungsprogramm“ per Antrag zum Thema gemacht und damit „Widerspruch“ eingelegt. In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

 

AKW Brunsbüttel: Vom Rückbau und radioaktiven Problemen – Einwendungen werden erörtert

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
AKW Brunsbüttel: Der Atommüll aus Beton, Stahl und Brennelementen soll umgepackt werden und für weitere Jahrzehnte in Zwischenlager-Hallen gestellt werden. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall will das abgeschaltete AKW Brunsbüttel zurück bauen. Dazu braucht es eine umfassende Genehmigung, denn viele der Einrichtungen und Materialien in dem Atommeiler sind noch für Jahrtausende verstrahlt. Es braucht also hohe Sicherheitsstandards. Um die 900 Einwendungen sollen nun ab dem 6. Juli in Brunsbüttel erörtert werden. Der zuständige grüne Energieminister Robert Habeck will vor allem einen schnellen Abriss. Vattenfall – wirtschaftlich schwer angeschlagen – würde den gern preisgünstig haben. Örtliche Initiativen befürchten, dass der Abriss mit viel zu hohen Grenzwerten durchgewunken wird.

Kaum ein AKW hat mehr Probleme mit dem Atommüll als gerade Brunsbüttel. Der kommende Abriss macht diese nicht kleiner. Noch für viele Jahrzehnte wird der Atommüll in alten und neuen Zwischenlagern bleiben wo er ist: In Brunsbüttel.

Unterstützen und hinkommen: Der Erörterungstermin findet statt im Elbeforum Brunsbüttel, Von-Humboldt-Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ab 6. Juli 2015, 9.30 Uhr

Verrostete Atommüllfässer und ein Castor-Lager für hochradioaktive Brennelemente, dem im Januar 2015 die Genehmigung entzogen wurde, werfen schon aktuell erhebliche Sicherheitsfragen über die Lagerung des Atommülls auf. Weil es weder für leicht- und mittelaktive Abfälle ein betriebsbereites Dauerlager gibt und für die hochradioaktiven Abfälle noch nicht mal einen irgendwie benannten Standort, ist klar: Der Abriss des Atommeilers wird bestenfalls eine Umpack-Aktion und mit dem Abbau entstehen vor allem neue Atommüll-Zwischenlager, die noch weitere Jahrzehnte in Betrieb bleiben und überwacht werden müssen.

MELUR-Eroerterung-Brunsbuettel2015Mit dem nebenstehenden Bildchen (klicken zum vergrößern) aus dem „Leitfaden“ (PDF) macht das zuständige grün geführte Energieministerium in Kiel auf den Erörterungstermin in Brunsbüttel aufmerksam. Das könnte man gelinde gesagt als grobe Verharmlosung der bestehenden Probleme und Risiken bezeichnen. Allemal auch, weil schon in der Überschrift eigentlich deutlich wird, dass es auf lange Sicht keine „Grüne Wiese“ in Brunsbüttel geben wird, sondern auf Jahrzehnte ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und – einfach lesen – ein weiteres neues Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll, genannt LasmA. Es ist schon verwundernd, dass in dem grünen Habeck-Ministerium niemandem dieser verharmlosende Unsinn zwischen Bild und Text auffällt.

Über eines der brisantesten Probleme sprechen derzeit offenbar weder der Energieminister Habeck noch die Betreiber Vattenfall gern. Mit keinem Wort geht Habeck in der o.g. (und am Ende dieses Beitrags zitierten) Pressemeldung auf das Problem mit dem nicht mehr genehmigten Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ein. Als eine der ersten Maßnahmen, bevor der eigentliche Rückbau losgehen kann, müssten die hochradioaktiven Brennelemente, die sich noch im AKW Brunsbüttel befinden, in Castoren verpackt und aus der Anlage geschafft werden. Da aber die Genehmigung für das Castor-Lager fehlt, ist derzeit unklar, wohin dieser Strahlenmüll eigentlich soll. Habeck hat das benachbarte Brokdorf ins Spiel gebracht, aber auch hier müsste – wenn Vattenfall diesen Weg gehen wollte – erst eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.

Weder Vattenfall noch das Energieministerium liefern dazu klare Aussagen. Hinzukommt, dass noch Atommüll aus der Wiederaufarbeitung (WAA) von Deutschland zurückzunehmen ist. Nachdem Habeck für einen Teil der Castoren aus der WAA Sellafield das Lager in Brunsbüttel angeboten hatte, ist nach der Aufhebung der Genehmigung dort, von der Bundesregierung das Zwischenlager am noch in Betrieb befindlichen 20 km entfernten AKW Brokdorf ins Spiel gebracht worden. Sollte aber Vattenfall den Castor-Müll aus Brunsbüttel in Brokdorf unterbringen wollen, wäre das Lager in Brokdorf inkl. des dort bis 2021 noch produzierten Atommülls vermutlich zu klein.

Jenseits dieser Probleme zeigt sich mit Blick auf den kommenden Erörterungstermin in Brunsbüttel das ganze Desaster der Atommüll-Lagerung in bunter Farbenpracht. Weder bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, noch mit Blick auf die langfristige Lagerung ist irgendwas wirklich verlässlich und sicher geregelt.

Das zeigt sich auch in einem Bericht der SHZ über eine Veranstaltung von Vattenfall unter dem Titel „Klönschnack am Deich“. In der SHZ ist zu lesen: „Zwischenlager – aber ohne Erlaubnis“ und: „Vattenfall erwartet Abbruchgenehmigung für stillgelegtes Kernkraftwerk Brunsbüttel bis Februar 2016 / Experte kritisiert Regierungskurs“. Der „Experte“ ist der Geschäftsführer der GNS: „Ein Rückbau des Kernkraftwerks, so sagte der Entsorgungsexperte der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Dr. Hannes Wimmer, sei allerdings nur sinnvoll, wenn es ein Endlager für hochradioaktive Stoffe gebe.“

Wimmer ist einer von denen, die damit immer noch den Salzstock in Gorleben meinen. Erst vor ein paar Wochen hatte dieser Wimmer auch am AKW Krümmel auf einer Vattenfall-Veranstaltung über Gorleben geschwärmt.

In Brunsbüttel ist er laut SHZ mit folgenden Äußerungen aufgefallen: „Wimmer erinnerte an das Atomgesetz, das vom Bund nicht im erforderlichen Maße umgesetzt werde. Darin sei festgeschrieben, dass der Kraftwerksbetreiber verpflichtet sei, die vom ihm erzeugten atomaren Abfälle schadlos zu entsorgen. Dem Bund sei dazu aber die Aufgabe übertragen worden, „die Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung der Atomabfälle einzurichten“. Dieser Verpflichtung sei der Bund bis heute nicht nachgekommen. Er sei immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Dabei sei auch Gorleben noch nicht endgültig vom Tisch. Gorleben sei nicht aus technischen Gründen gescheitert, sondern wegen „der weitgehend nicht vorhandenen Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung“.

Wimmer weiter: „Einen Zick-Zack-Kurs der Politik können wir uns in der Endlagerung nicht mehr leisten.“ Es gehe nicht an, dass eine Bundesregierung etwas auf den Weg bringe, das dann von der Folgeregierung wieder gekippt werde. Dabei machten andere Länder wie die Schweiz, Finnland und Schweden vor, wie man es besser machen und längerfristig verbindlich planen könne.“

Ja, die Herren der Industrie haben es nicht leicht mit diesen Regierungen einerseits und dem dummen Volk andererseits, das einfach nicht die Akzeptanz beibringen will, wo die Wirtschaft doch das alles mit der Atomenergie und dem Müll so wunderbar im Griff und unter Kontrolle hat.

Wimmer geht von dem folgenden Szenario aus: „Der Redner ging davon aus, dass eine Standortentscheidung für ein Endlager frühestens 2031 getroffen werde, zehn weitere Jahre würden für die Genehmigungsverfahren ins Land gehen, ehe frühestens 2055 mit dem Bau begonnen werden könne. Die ersten Castoren könnten dann 40 Jahre später ins Endlager gebracht werden, so dass „der letzte Castor, wenn alles gut läuft, im Jahr 2100 unter der Erde verschwinden wird“. Wimmer weiter: „Solange wir kein Endlager haben, bleiben die Castoren hier!“ Er geht aber davon aus, dass schon in den nächsten sieben bis acht Jahren schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad bei Wolfenbüttel eingelagert werden können.“

Der Kraftwerksleiter Knut Frisch berichtete laut SHZ: „Frisch hatte eingangs auf zwei Transport-Bereitstellungshallen verwiesen, die für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgehalten werden müssten. Dazu kündigte er für die Zeit vom 6. bis 8. Juli einen Erörterungstermin im Elbeforum Brunsbüttel an. Die ersten leeren Castoren für die Aufnahme der Abfälle würden in Kürze in Brunsbüttel angeliefert. Im Kernkraftwerk an der Unterelbe seien nach Aussage von Knut Frisch derzeit 370 Mitarbeiter beschäftigt – 250 bei Vattenfall und 120 bei der Werksfeuerwehr und im Wachdienst. 60 Mitarbeiter seien schon jetzt für die Vorbereitungen des Rückbaus tätig. Dabei könnten sie auf die Erfahrungen von zwei Fachleuten aus dem Kernkraftwerk Stade zurückgreifen, die jetzt in Brunsbüttel im Einsatz seien.“

Dokumentation: „Erörterungstermin Kernkraftwerk Brunsbüttel – Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau“

Datum 22.06.2015

KIEL/BRUNSBÜTTEL. Der geplante Rückbau der Kernkraftwerks Brunsbüttel geht in die nächste Etappe: Vom 6. Juli an findet im Elbeforum Brunsbüttel der Erörterungstermin zu den Genehmigungsverfahren „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel“ sowie „Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ statt. Dabei werden Bedenken und Sorgen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden, diskutiert.

Der Erörterungstermin ist der Höhepunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Verfahren und ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau„, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (22. Juni 2015). „Um den Atomausstieg unumkehrbar zu machen, müssen wir das Kernkraftwerk zurückbauen. Das ist eine Mammutaufgabe, die auch Sorgen im Umfeld auslöst. Daher spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle.

Nähere Informationen zu dem Erörterungstermin enthält der „Leitfaden“, der auch zu finden ist unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/150619_Eroerterungstermin_KKW_Brunsbuettel.html#

Der Leitfaden soll insbesondere Personen, die Einwendungen erhoben haben, zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin dienen.

Hintergrund zum Rückbauverfahren:

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerk Brunsbüttels hat Ende 2012 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel gestellt. Im weiteren Verlauf legte die Gesellschaft zahlreiche Unterlagen zu dem Genehmigungsantrag vor, u.a. einen Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Betreibergesellschaft hat außerdem die Genehmigung einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) beantragt.

Die schleswig-holsteinische atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das MELUR, nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUR den Eindruck hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschrieben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit.
Im Anschluss reichten fast 900 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Menschen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUR gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt ggf. auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich nicht vor 2017 entschieden werden.

Hinweis an die Medien
Beim Erörterungstermin handelt es sich gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht um einen öffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmenden werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind zunächst – neben Angehörigen Energiewendeministeriums und weiterer für Teilbereiche zuständiger Behörden, der hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen und der Betreibergesellschaft als Antragstellerin – nur diejenigen Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Der Verhandlungsleiter kann aber im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme gestatten, soweit dies den ordnungsgemäßen Ablauf nicht stört. Das kommt etwa bei Vertretern der Medien in Betracht. Soweit Medienvertreter sich im Vorfeld bei der Pressestelle des MELUR anmelden, erleichtert das diesen einen vereinfachten Zugang.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

 

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