152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich: Alternativen zum Atom-Export

GP-Gutachten zu Jülich
Ein in Glas verpacktes Kugelbrennelement aus dem Atomreaktor AVR Jülich.

Atomtransporte mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus oder gar in die USA könnten überflüssig sein. Der WDR berichtet über ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten, das eine weitere Lagerung mit entsprechenden Nachrüstungen in Jülich für möglich hält. „In Jülich lagern 152 Castoren voller Atomkugeln. Doch wie lange noch? Wirtschaftsminister Duin hat die Räumung des Lagers angeordnet. Weil es angeblich nicht erdbebensicher ist. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten, das dem WDR exklusiv vorliegt, kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.“ (WDR)

Mehr Informationen zum Thema auf umweltFAIRaendern.de:

 

Atommüll: Der Report – Der Überblick – Der Wahnsinn!

Karte_A4_rgb_2-AMKBereits vor zwei Jahren hatten Anti-Atom-Initiativen zum Thema „Atommüll eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland“ eine umfassende Broschüre über alle Standorte vorgelegt. Inzwischen ist dieser schriftliche Bericht online verfügbar und listet interaktiv das gesammelte Wissen auf. Was die Bundesregierung und die Endlager-Kommission bis heute nicht auf die Reihe bekommen haben: Die Anti-Atom-Bewegung liefert im ATOMMÜLLREPORT eine umfangreiche Datensammlung des atomaren Wahnsinns – Standort für Standort und kommentiert aus fachlicher Sicht wichtige Aspekte der atomaren Unsicherheit. Gerade eben ist eine Übersicht über die aktuellen Stilllegungsverfahren bei den Atomkraftwerken veröffentlicht worden. Nur eines fehlt: Spenden, damit dieses wichtige Atommüll-Dokumentations-Projekt dauerhaft aktuell bleiben kann.

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Atommüll-Castor-Lager Nord: „Atomlager Lubmin nicht mehr optimal geschützt“

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Wohin und wie sicher? Foto: GNS

„Horrorszenario: ein gezielter Angriff mit einem Flieger oder einer Drohne auf die Castoren-Halle der Energiewerke Nord. Der Bund geht offenbar davon aus, dass am Greifswalder Bodden nachgerüstet werden muss.“ So berichtet der Kurier über geplante Nachrüstmaßnahmen am Atommmüll-Castor-Lager in Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern. „Das atomare Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin ist nicht mehr ausreichend gegen Terroranschläge und Flugzeugabstürze gesichert. Eine Sprecherin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bestätigte jetzt, dass die Betreiber des ZLN einen Antrag gestellt haben, erweiterte Schutzanlagen auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu bauen. Der Antrag werde noch geprüft. Das ZLN wird durch die bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN) betrieben. „Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen und damit auch dem Schutz vor Terrorangriffen“, sagte die Sprecherin.“

Während offiziell die Bundesbehörden oder auch die grünen Umweltminister von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg betonen, dass die Castor-Lager allesamt sicher seien, machen diese Nachrüstungsmaßnahmen klar, dass das nicht so unumstritten ist. Vor wenigen Wochen hatte das OVG Schleswig mit einem Urteil dafür gesorgt, dass die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Zahlreiche Sicherheitsnachweise seien nicht erbracht, hatte das Gericht festgestellt.

Das Castor-Lager in Lubmin ist das einzige im Besitz der Bundes. Im Rahmen der Debatte um den künftigen Verbleib des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland, der nicht mehr nach Gorleben gehen soll, ist von Seiten z.B. des grünen Umweltministers Franz Untersteller (BaWü) Lubmin als einer der möglichen neuen Standorte genannt worden.

Der Kurier berichtet über die geplanten Maßnahmen in Lubmin weiter: „EWN-Sprecherin Marlies Philipp räumte ein, dass das Zwischenlager nicht optimal geschützt ist: „Das kann man so sehen. Sonst würde das Bundesumweltministerium eine solche Überprüfung auch nicht fordern.“ Sie betonte aber auch, dass der Bund alle Zwischenlager aufgefordert habe, einen solchen Antrag zu stellen. Schließlich entwickle sich auch die Terrorszene immer weiter – und damit müsse man Schritt halten. Das Bemerkenswerte dabei: Die Anträge wurden schon 2011 gestellt – in den vergangenen knapp vier Jahren ist also keineswegs Schritt gehalten worden. Welche Um- oder Neubauten konkret vorgesehen seien, werde geheim gehalten, sagte Philipp. Eine Mauer werde man jedenfalls nicht bauen.“

Atommüll-Kommission bei der Arbeit: Brunsbüttel-Castor-Urteil, Gorleben, Bundesämter und Öffentlichkeitsbeteiligung

ag-atommuell-feb2015In gewohnt sachlicher Form berichtet der BUND auf seiner Homepage über die beiden Sitzungen der Arbeitsgruppen 1 und 2 der Atommüll-Kommission am vergangenen Mittwoch. Öffentlichkeitsbeteiligung und Evaluation standen auf der Tagesordnung. Wie wird die Kommission mit dem Brunsbüttel-Urteil weiter umgehen? Wird sie das Thema Zwischenlagerung aufgreifen, wie es der BUND und der Vertreter der Linken in der letzten Kommissionssitzung gefordert hatten? Wie weiter mit oder ohne Veränderungssperre in Gorleben? Wie können andere potentielle Standorte für ein langfristiges Atommülllager gesichert werden? Wie geht es weiter mit dem im StandAG vorgesehenen neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung? Und kommt endlich die vielfach versprochene Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg? Wie sieht eine Homepage aus, auf der sich Interessierte und BürgerInnen einbringen können? Verdammt viele bedeutsame Themen, mit denen sich die beiden AGs befassten.

Auf der Kommissions-Seite ist leider bislang kein Bericht erschienen, der BUND liefert:

„12. Februar: Bericht von den Arbeitsgruppen „Evaluierung“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“ am 11.2. – Die Arbeitsgruppen haben am 11.2. jeweils wichtige Themen behandelt und zum ersten Mal auch für einen Teil der Zeit gemeinsam getagt.

Gemeinsame Sitzung

In der gemeinsamen Sitzung wurden die Abgrenzung der zu bearbeitenden Themen und die weitere Zusammenarbeit besprochen. Kurzfristig geht es vor allem darum, dass die Erfordernisse der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Arbeit der Kommission bei einer möglichen Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission berücksichtigt werden. Für den BUND ist es wichtig, dass für eine ernsthafte Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Überprüfung der Standortsuche im Standortauswahlgesetz vereinbarten die beiden Arbeitsgruppen eine enge Zusammenarbeit.

Arbeitsgruppe „Evaluierung“

In der Arbeitsgruppe ging es unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) um zentrale Punkte für eine kurzfristige Änderung des Standortauswahlgesetzes.

Behördenstruktur

Zur Verbesserung der Behördenstruktur im Gesetz hatten die AG-Vorsitzenden ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Dies sieht ein neues staatliches Unternehmen als Vorhabenträger und eine Aufsichts- und Regulierungsbehörde vor. Zu einigen Punkten gab es noch Diskussionsbedarf in der AG. Auf der nächsten AG-Sitzung am 23.2. soll das Papier finalisiert werden, damit es auf der nächsten Kommissions-Sitzung beschlossen werden kann.

Veränderungssperre Gorleben

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat mittlerweile einen Entwurf der Veränderungssperren-Verordnung vorgelegt. Danach soll die Veränderungssperre um zehn Jahre verlängert werden; allerdings automatisch enden, wenn der Standort Gorleben aus dem Suchverfahren ausscheidet. Gleichzeitig hatte Umweltministerin Hendricks in einem Brief an die Kommission ihre Offenheit für Alternativen zur Veränderungssperre signalisiert. Zur Sitzung der Kommission hatte das BMUB auch eine Einschätzung zu den Vorschlägen des Landes Niedersachsen vorgelegt. Da laut dem Standortauswahlgesetz (StandAG) neben Gorleben keine anderen Standorte gesichert werden müssen, sieht es die AG als Aufgabe der Kommission an, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und zu überlegen, wie andere Standorte geschützt werden können. Konkret bereitet die AG einen Beschlussvorlag für die Kommission vor, dass alle Standorte gesichert werden. Außerdem beschäftigt sich die AG weiter mit alternativen Ideen zu einer Veränderungssperre Gorleben.

Gutachten zur Vereinbarkeit von Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung mit EU-Recht

Dieses Gutachten soll insbesondere zeigen, welcher Änderungsbedarf sich am StandAG ergibt, wenn die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung- und Strategische-Umweltprüfung-Richtlinie sowie Aarhus-Konvention eingehalten werden. Das Gutachten wurde jetzt auf den Weg gebracht und soll noch vor dem Sommer vorliegen.

Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Klaus Brunsmeier hat für den BUND deutlich gemacht, dass sich die Kommission unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen muss. Dies wurde von der AG weitgehend geteilt, allerdings wurde überwiegend keine Sinnhaftigkeit darin gesehen, dies im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zu machen. Deshalb soll das Thema in der Gesamt-Kommission weiter behandelt werden. Dies vor allem unter dem Focus, wie bei zukünftigen Genehmigungen eine transparente Sicherheitsüberprüfung gewährleistet werden kann.

„Bestmögliche Sicherheit“

Bezüglich des in der Anhörung zur Evaluierung umstrittenen Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ im StandAG wurde vereinbart, dass die Vorsitzenden der AG2 einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie hier eine Klärung erfolgen kann. Gemeint war der Begriff als Ergebnis eines Sicherheitsvergleichs mehrerer Standorte. Dies wird aber von Gegnern einer vergleichenden Standortsuche auch juristisch bestritten.

Die AG trifft sich am 23. Februar zur nächsten Sitzung. Dort wird es unter anderem erneut um das Thema Veränderungssperre Gorleben gehen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung

Hier wurden sehr konkreter Dinge in Bezug auf die Verbesserung der Website, die Einrichtung eines Internet-Forums und die Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung besprochen. Außerdem wurde die Erarbeitung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit an der Kommission auf den Weg gebracht und über das weitere Arbeitsprogramm gesprochen.

Website und Internet-Forum

Die Geschäftsstelle der Kommission hat jetzt einen Redakteur. Deshalb steht der kurzfristigen Freischaltung des Internet-Forums nichts mehr im Weg. Jede Arbeitsgruppe und die Gesamt-Kommission kann dort eine Thema öffentlich diskutieren lassen, wenn sie zusagt, die Ergebnisse auch in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die neue Website der Kommission soll im April fertig sein. Dann wird vor allem die Darstellung auf mobilen Geräten verbessert. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, dass die Darstellung der Kommission-Sitzungen im Livestream und im Video deutlich verbessert werden soll.

Auftaktveranstaltung und Beteiligungskonzept

Bei der vergangenen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde beschlossen,

  • dass eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit um Pfingsten stattfinden soll.
  • ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden soll.

Beide Vorhaben wurden von der AG auf den Weg gebracht. Um wichtige inhaltliche Klärungen des Konzeptes gemeinsam mit dem externen Dienstleister zu ermöglichen wird die AG versuchen, sich zusätzlich auch im April zu treffen.

Die AG trifft sich das nächste Mal am 5. März. Hauptthema wird dann die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlgesetz sein.

Schreiben von Bundesministerin Barbara Hendricks (PDF)

Handlungsoptionen zur Sicherung potentieller Endlagerstandorte (PDF)

Atomtransport im Nord-Ostsee-Kanal: Maschinenschaden mit radioaktiver Fracht

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Atomtransporte durchfahren regelmäßig den Nord-Ostsee-Kanal zwischen Kiel und Brunsbüttel auf dem Weg nach Hamburg. Hier eine Protestaktion am Kieler Hauptbahnhof gegen die Atomtransporte durch Kiel.

„Der mit radioaktiver Ladung beladene Frachter „Mikhail Dudin“ ist am Mittwochnachmittag beim Einlaufen in die Holtenauer Schleusen mit Maschinenschaden liegen geblieben. Wie die Wasserschutzpolizei Kiel auf Anfrage mitteilte, sei das unter der Flagge von Belize fahrende russische Schiff nach dem missglückten Einlaufmanöver vom Schlepper „Holtenau“ auf die Reede gezogen worden.“ Der Frachter hatte 54 Tonnen schwach-radioaktive Ladung in Containern an Bord, die er in St. Petersburg übernommen hatte. Nach der Reparatur des Maschinenschadens konnte der Frachter seine Fahrt nach Hamburg fortsetzen, teilten die Kieler Nachrichten am 13.2.2015 mit.

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