Improvisationen an hochradioaktivem Atommüll: Neues Castorlager soll her

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Alles so schön sauber hier: Demnächst neues Atommülllager? Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel (Foto) und die ungelöste Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls. Foto: Vattenfall

Während im Bundestag eine Atommüll-Kommission sich emsig mit den Anforderungen an eine dauerhafte Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Atomabfälle abarbeitet, werden die eigentlichen Entscheidungen weiterhin anderen Orts vorbereitet. Mit dem Entwurf des von der EU geforderten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ präsentiert die Bundesregierung jetzt ein neues Atommülllager. So um die 900 Castor-Behälter mit ihrer extrem gefährlichen Fracht sollen künftig aus den derzeitigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten sowie Ahaus, Gorleben und Lubmin in dieses „Eingangslager“ gleich um die Ecke des vermeintlichen „Endlagers“ gekarrt werden. Natürlich kann man darüber noch diskutieren.

„Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.“ So heißt es im Beamtendeutsch auf der Seite 6 des Entwurfs vom 6. Januar 2015 für das „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“.

Natürlich ist es ein Programm – wieder einmal. Dabei wäre es sicherlich angemessener, wenn die Bundesregierung vielleicht mal von einer „Nationalen Entsorgungsimprovisation“ sprechen würde. Denn wieder einmal ist das, was hier so geordnet klingt, nichts weiter als eine Reaktion auf die ungelöste Atommüllentsorgung und die Erkenntnis: Die Genehmigungen für die Zwischenlager werden auslaufen, lange bevor es ein Endlager geben wird.

  • Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck fordert laut Frankfurter Rundschau: „Habeck allerdings schwebt etwas ganz anders vor. Er forderte ein neues „nationales Zwischenlagerkonzept“. Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“. Diese könnten dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castoren aufnehmen.“

Das hat erst vor wenigen Wochen erneut die Debatte in der Atommüll-Kommission gezeigt. Für 40 Jahre sind die Standort-Zwischenlager genehmigt. So um das Jahr 2045 werden sie also allesamt ohne Genehmigung dastehen. Die Lager in Ahaus und Gorleben sogar schon früher! Und wie es dann in den Castor-Behältern mit ihrem hochradioaktiven Inhalt aussieht, weiß heute niemand.

Zwischenlager heißen diese Hallen, weil man signalisieren wollte, dass das Zeug irgendwann weg kommt, in ein „Endlager“. Wider jedes bessere Wissen schrieben CDU/CSU, SPD und Grüne in das jüngste Atommüll-Projekt Jahresdaten, die keinerlei Chance auf Realisierbarkeit hatten. Im Standortauswahlgesetz, dem vermeintlichen Neustart bei der „Endlager“-Suche und die Arbeitsgrundlage für die jetzige Atommüll-Kommission, wird behauptet, dass es bis 2031 ein abgeschlossenes „Auswahlverfahren für den Standort dieses Endlagers“ (NaPro Entwurf, Seite 12)  geben wird. Selbst Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz hält das für völlig unrealistisch. Aber: Diese Jahreszahl passt einfach gut, denn 2036 läuft z.B. die Genehmigung für das zentrale Zwischenlager in Ahaus aus und die Zahl liegt einfach fantastisch sicher vor dem Ende der Genehmigungen der Standort-Zwischenlager.

  • Wieder die Frankfurter Rundschau: „Tatsächlich erscheint der ursprüngliche Zeitplan obsolet, wonach die Zwischenlager nach maximal 40 Jahren Betriebszeit geräumt werden sollen. Das wäre in den 2040er Jahren. Bis dahin wird das geplante Atom-Endlager nach Expertenschätzung nicht betriebsbereit sein, um den Nuklearmüll aufzunehmen. Überall an den existierenden Standorten befürchteten die Anwohner, „dass Zwischenlager zu Endlagern werden“, sagte Habeck zur Begründung seines Vorstoßes.“

Der Grundgedanke: 2031 weiß man also wo der Standort ist. Dann ein bißchen Genehmigungsverfahren, unterirdischer Ausbau und schwups, geht das Ding 2050 in Betrieb. Irgendwie also so um 2040 könnte dann das neu erfundene „Eingangslager“ entstehen und das hochradioaktive Zeug in den Castoren aus den dezentralen Standortlagern dort hin rollen. Das Tolle an diesem Plan: Auch wenn es dann mit dem Endlager nicht so richtig hinhauen sollte – das neue Eingangslager könnte ja auch für 30 oder 40 weitere Jahre das Eingangslager ohne Ausgang bleiben. Im NaPro-Entwurf klingt das so: „Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung ist vom Endlagerkonzept abhängig.“

Das nicht alles so geordnet ist, wie es in diesen „Programmen“ steht, wissen wir seit 40 oder 50 Jahren. Die Entsorgung des Atommülls hat weder die Betreiber noch die Regierungen – egal welcher Couleur – so ernsthaft besorgt, dass sie der Atomenergie irgendwelche Grenzen gesetzt hätten. Der Betrieb der Atomkraftwerke hatte und hat Vorrang. Das OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel auf, weil die Sicherheit nicht nachgewiesen ist!

Grün geführte Energie- und Umweltministerien in den Ländern und die Bundesregierung erklären sofort: Alles ist aber sicher, auch wenn man das gegenüber dem Gericht und den BürgerInnen nicht nachweisen kann. Behauptete Sicherheit! Das müssen wir jetzt einfach mal glauben, dass das so ist. Weil? Ja, weil die Atomenergie eben so gefährlich ist, dass man nicht so genau sagen darf, wie man sie schützt, weil ja sonst Terroristen …. und wenn die wüßten, wo die Lücken sind, dann würde es ja ….

Ach, und wer den aktuellen Wahnsinn nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dann noch mal etwas detaillierter nachlesen möchte, dem empfehle ich noch einmal die Frankfurter Rundschau und außerdem:

 

Atomtransporte: Namibias Uran für Europas Atommeiler

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Hafen Hamburg: Atomtransporte zwischen Elbphilharmonie und Kreuzfahrtschiffen. Foto: Dirk Seifert

Erneut hat in Hamburg ein Atomtransport mit Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) stattgefunden. Sechs Container mit dem radioaktiven Material, aus dem im weiteren Verlauf angereichertes Uran für Brennelemente zum Einsatz in Atommeilern hergestellt wird, kamen per Schiff über den Hafen. Die mit  CATU beschrifteten Container sind vermutlich mit der „Golden Karoo“ (Korrektur) „Green Mountain“ aus Namibia nach Hamburg gelangt. Von hier aus ging die strahlende Reise per Zug weiter. Vom Süd-West-Terminal zunächst nach Maschen und dann über Bremen, Osnabrück, Münster, Köln und Bonn weiter bis nach Südfrankreich. Ab Hamburg startete der Transport am 29.1. und passierte Köln-Bonn am frühen Morgen des 31.1.2015. In Narbonne beginnt dann in einem ersten Schritt die Umwandlung zum Atombrennstoff.

Über Atomtransporte aus Namibia wird auch hier im Überblick informiert.

Uranbergbau ist besonders riskant und bringt zahlreiche Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich. In den Minen wird das radioaktive Radon in großen Mengen freigesetzt und eingeatmet. Rund um die Minen entstehen radioaktive Geröllhalden, der Staub wird mit dem Wind weiträumig verbreitet. Zum Auslaugen des Urans aus dem Gestein werden hochgiftige Chemikalien eingesetzt. Oft wird über schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende oder geringe Schutzmaßnahmen berichtet. Die Minen in Namibia gehören zu den ältesten und größten der Welt.

Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen

Castor-Lager am AKW Brunsbüttel: „Berlin, wir haben ein Problem“. Foto: Vattenfall

Atommülllagerung ohne Genehmigung. Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum dortigen Castor-Zwischenlager braut sich was zusammen und am Montag tagt die Endlager-Kommission in Berlin. Auf deren Homepage ist gerade die Stellungnahme des BUND zu dem Urteil und den Folgen veröffentlicht worden, zu finden unter K-Drs. 85: Beratungsunterlage zur 9. Sitzung (BUND: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen) (PDF).  „Das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“, heißt es dort zur Einleitung.

Atomenergie und Geheimschutz: Eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsstaat

Diese Zäsur betrifft auch eine elementare Frage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Immer mehr Geheimschutzmaßnahmen entziehen den BürgerInnen die Möglichkeit, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Selbst dort, wo es noch zu Klagen kommt, haben sogar die Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Geheimschutzmaßnahmen zu überprüfen. Das OVG sprach von einem Dilemma und hob als Konsequenz die Genehmigung für das Castor-Lager auf! Der BUND greift das auf und kommt zu dem Ergebnis: „Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.“

Bis neue Genehmigungen vorliegen: Castor-Stopp

Das Urteil, so der BUND weiter, betreffe nicht nur Brunsbüttel, sondern auch alle Zwischenlager an den AKW-Standorten. Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel müssen nun auch hier zu neuen Genehmigungsverfahren führen. Dann kommt die entscheidende Schlussfolgerung und Forderung: Bis es diese neuen Genehmigungen gibt, „dürfen keine weiteren Castor-Behälter in die Zwischenlager eingelagert werden.“

Aber nicht nur für Atommülllager, auch für die Atommeiler selbst sieht der BUND in Folge des Brunsbüttel-Urteils zu ziehende Konsequenzen, denn auch dort „fehlt es an einem Nachweis, dass der erforderliche Schutz vor Terrorangriffen vorhanden ist.“ Geheimschutzmaßnahmen müssen nun endlich auch einer gerichtlichen Prüfung zugänglich gemacht werden. Kann das Dilemma zwischen Geheimschutz und Rechtsstaat nicht aufgelöst werden, dann „bleibt als Konsequenz nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.“

In der BUND-Stellungnahme werden detailliert weitere Folgen angeführt, die sich auf die künftige Zwischenlagerung, aber auch für die Standort-Suche und die Endlager-Kommission in erheblichem Umfang auswirken dürften. Es ist sicherlich lohnend, sich das im Original anzusehen. Sicherheitshalber ist die Stellungnahme des BUND auch hier auf umweltFAIRaendern.de downloadbar (PDF).

Am Schluss der fünfseitigen Stellungnahme fasst der BUND seine Forderungen zusammen:

  • Es muss sofort für alle Zwischenlager der Nachweis erbracht werden, dass diese Lager den erforderlichen Anforderungen zum Terrorschutz genügen.
  • Der BUND fordert, dass an allen Standorten neue Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Diese müssen die im Brunsbüttel-Urteil bestätigten erhöhten Maßstäbe bei den Sicherheitsnachweisen zum Terrorschutz anwenden und die erforderliche Verlängerung der Lagerzeit berücksichtigen.
  • Der BUND fordert bis zur Klärung der Sicherheit einen Einlagerungsstopp für weitere Castor-Behälter in die Zwischenlager.
  • Der BUND fordert darüber hinaus einen Neustart bei der Diskussion über Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll. Die vielfältigen Probleme müssen endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden.
  • Es braucht dringend eine auch gerichtlich kontrollierbare Überprüfung der Sicherheitssituation bei den laufenden Atomkraftwerken.
  • Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
  • Die Konsequenz ist das unverzügliche Abschalten aller Atomkraftwerke.

Atomkonzerne spalten weiter – Mit bestem Gruß an die „Endlager-Kommission“: E.on erhebt weitere Verfassungsklage

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Herr E.on (links) und der Kollege von RWE in der „Endlager-Kommission“

Da sage mir einer was von TTIP: E.on hat nun eine weitere Verfassungsklage an den Start gebracht. Nachdem sie bereits auf diesem Weg als auch über die Verwaltungsgerichte für den Atomausstieg nach Fukushima Milliarden-Beträge an Schadensersatz einfordern, will der Konzern nun erreichen, dass er für die im sogenannten Standortauswahlgesetz festgelegten Maßnahmen mit keinem Cent beteiligt wird. Damit greift der Konzern auch Regelungen an, die den so genannten Neustart bei der Endlagersuche überhaupt erst ermöglicht haben. Am Montag tagt die mit dem Standortauswahlgesetz ins Leben gerufene „Endlager-Kommission“. Dort sitzt auch ein Vertreter von E.on (und einer von RWE). Dessen künftige Rolle dürfte eines der interessanten Themen am Montag werden. Das zweite Thema ist aber auch nicht ohne.

Denn unter dem harmlosen Titel Zustand der Zwischenlager wird es über das Brunsbüttel-Urteil und die Folgen gehen. Nachdem das OVG Schleswig die Genehmigung für das dortige Vattenfall-Castor-Lager aufgehoben hat, steht die Atommüllentsorgung, aber vermutlich auch der weitere Betrieb der noch laufenden Atomkraftwerke, in Frage. Großes Kino wird es geben, nicht nur, weil die Show am Montag ab 11.45 auch im Bundestags-TV live zu sehen sein wird.

In der Kommission will E.on kontruktiv mitarbeiten, in der Wirklichkeit wird gegen den Ausstieg und beim Atommüll geklagt, was das Zeug hält. Inzwischen haben die Atomkonzerne um die insgesamt rund 30 Klagen vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht und bedrohen die SteuerzahlerInnen mit Schadensersatzzahlungen von zig Milliarden Euro! Immer für die lieben Aktionäre.

Der Salzstock in Gorleben sei eigentlich großartig, daher brauche es dieses Gedöns von alternativer Standortsuche gar nicht, meint E.on. Und auch das Castor-Zwischenlager in Gorleben sei total sicher. Daher sei es für E.on nicht hinnehmbar, dass ihm Rahmen des StandAG festgeschrieben wurde, dass der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr nach Gorleben, sondern an den AKW-Standorten eingelagert werden soll.

Einzelheiten berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Süddeutsche über die Verfassungsklage von E.on informiert.

Paukenschlag: Atomkraftwerken droht Abschaltung – Atommüllentsorgung rechtlich am Ende

RobertHabeck-April2013
Atommüllentsorgung in Deutschland ist rechtlich vor dem Aus. Robert Habeck, grüner Energieminister aus Schleswig-Holstein heute im Landtag: Nationaler Neubeginn muss her.

Atomenergie vor dem Aus: Es ist ein Paukenschlag, was schleswig-holsteins grüner Energieminister Robert Habeck heute im Kieler Landtag sagte. Auch wenn er wichtige Punkte nicht ansprach, übersah oder verschwieg: Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel erschüttert die Grundfeste der gesamten Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik und dürfte zu einem deutlich schnelleren Atomausstieg als bislang geplant führen. Habeck jedenfalls fordert einen „nationalen Neuanfang“ in der Atommüllfrage und zielt dabei auch auf die Endlager-Kommission des deutschen Bundestags. Für Habeck ist klar, dass das Brunsbüttel-Urteil jetzt auch für Atommülllager an den anderen AKW-Standorten Folgen haben dürfte. Damit steht die endgültige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke auf der Tagesordnung. Siehe auch Kieler Nachrichten.

In seiner Rede vor dem Landtag sagte Habeck (hier als PDF): „Der gerichtliche Vorwurf der Ermittlungsdefizite dürfte auch die übrigen Zwischenlager treffen. Im Klartext: Ob beklagt oder nicht, der Bund muss die Betreiber zum Nachweis der Sicherheit oder gegebenenfalls zur Nachrüstung bewegen. Entsprechend werde ich mit meinen Länderkollegen sowohl an die Betreiber wie auch an den Bund herantreten.“

Habeck stellte in seiner Rede unterschiedliche Überlegungen an, wie es möglich sein könnte, mit rechtsstaatlichen Mitteln aus dem Dilemma des Brunsbüttel-Urteils herauszukommen. Und er ahnt mehr als dass er es sagt, dass es diesen Ausweg kaum geben wird. Er nennt die Möglichkeit, dass der Atommüll aus Brunsbüttel evt. in das benachbarte – bau- und gehemigungsgleiche – Zwischenlager am AKW Brokdorf gebracht werden könnte. Er sagt, dass aber auch dazu eine neue atomrechtliche Genehmigung her müsste. Er sagt nicht: Damit würde aber erneut die Möglichkeit für Klagen durch betroffene BürgerInnen entstehen.

  • Das Urteil, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wird ist überaus gravierend, weil es einerseits die nachzuweisenden Sicherheitsziele beim Betrieb von Atomanlagen erhöht, andererseits und entscheidend aber die Praxis des Geheimschutzes gegen Terroranschläge als grundlegendes Dilemma rechtsstaatlichen Handels beschreibt. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel.  Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung im Sommer 2013 von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gericht vor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe, sagte der Richter damals. Aus diesem Dilemma dürfte auch die Atomverwaltung in Berlin und den Landeshauptstädten mit AKWs nicht herauskommen, wenn entsprechend dem Urteils-Spruch rechtsstaatlich verfahren wird.

Und: Wenn das Brunsbüttel-Urteil auch für alle anderen Atommülllager Konsequenzen haben muss, dann trifft das auch Brokdorf. Auch dort müsste dann eine Art Notverordnung erlassen werden, die die Einlagerung neuer Castor-Behälter aus dem AKW Brokdorf untersagt. Das aber hätte nur eine Konsequenz: Weil der atomrechtlich geforderte Nachweis der Entsorung hochradioaktiver Abfälle nicht mehr möglich ist, wenn das Zwischenlager nicht mehr zur Verfügung steht, muss der Atommeiler umgehend herunter gefahren werden. Da gibt es kein Vertun. Und das gilt nicht nur für Brokdorf, sondern auch für Gundremmingen, Lingen, Grohnde, Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Isar2…

Das nebenbei Pikante: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind es grüne Minister, die darüber jetzt zu entscheiden haben. Sie haben es nun in der Hand, die atomare Kettenreaktion in den Atomkraftwerken zu beenden.

Mehr dazu später!

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