Brunsbüttel Castor-Urteil: GRÜN kann abschalten!

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22
Das dürfte demnächst stimmen: AKW Brokdorf steht als Folge des Brunsbüttel-Urteils zum dortigen Atommülllager vor dem Aus. Foto: Dirk Seifert

Die Grünen haben es jetzt in der Hand, die noch laufenden Atomkraftwerke abzuschalten und für einen wirklichen Neustart bei der Atommüll-Frage zu sorgen. Mit Ausnahme von Bayern sind Grüne Minister oder Präsidenten für die Atomstandorte verantwortlich. Das Brunsbüttel-Urteil, nachdem die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll im Castor-Zwischenlager nunmehr rechtswidrig ist, muss auch bei den anderen Zwischenlagern an den AKW-Standorten zum Einlagerungs-Verbot führen und damit stehen die Atommeiler ohne den für den Betrieb erforderlichen Entsorgungsnachweis da. Das heißt: Abschalten!

In Baden-Württemberg ist eine grün-geführte Landesregierung und ein grüner Umweltminister Untersteller zuständig für die beiden AKWs Neckarwestheim und Philippsburg. In Schleswig-Holstein ist der grüne Minister Robert Habeck mit dem AKW Brokdorf am Zug. Stefan Wenzel, Niedersachsens grüner Umweltminister ist für die Atommeiler in Grohnde und Lingen verantwortlich. Einzige Ausnahme: Bayern mit den AKWs Grafenrheinfeld (wird im Sommer 2015 abgeschaltet) sowie Gundremmingen (zwei Blöcke) und Isar 2. Außerdem: Wolfram König ist grüner Präsident des für die Zwischenlager zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz. Mit anderen Worten: Die Grünen können – nein, müssen es machen!

Robert Habeck hat in seiner Rede am Freitag im Landtag Schleswig-Holstein klar gemacht, dass die Auswirkungen des Brunsbüttel-Urteils durch das OVG Schleswig nicht auf Brunsbüttel begrenzt bleiben können.

Recht hat er, auch wenn er die Konsequenzen nicht nennt und sich stattdessen erstmal mit seinen Amtskollegen beraten will. Alle Defizite, die das OVG festgestellt und die in mehrfacher Weise zur Aufhebung der Genehmigung für Brunsbüttel herangezogen hat, gelten auch für die Standort-Zwischenlager an allen AKWs. Alle diese Lager sind nach den gleichen Genehmigungsgrundsätzen – und daher mit den gleichen Defiziten genehmigt worden.

In Brunsbüttel hat das grüne Energieminsterium mit einer atomrechtlichen Anordnung angewiesen, dass zwar die im Lager befindlichen neun Castoren dort für vorerst drei Jahre bleiben können, dass aber keine weiteren Behälter mehr eingestellt werden dürfen. Das muss für alle anderen Castor-Zwischenlager nun ebenfalls umgesetzt werden! Eine Maßnahme, die sich zwingend aus dem Brunsbüttel-Urteil ergibt. An allen Standorten sind damit neue Genehmigungsverfahren einzuleiten.

Diese Maßnahme hat eine weitere Folge, die im Atomgesetz festgelegt ist: Für den Betrieb von Atomkraftwerken, ist der Nachweis des sicheren Verbleibs der hochradioaktiven Brennelemente nachzuweisen. Dies erfolgt über die Standort-Zwischenlager. Wenn diese aber nun wegen des aus dem Brunsbüttel-Urteil resultierenden Einlagerungsverbots für neue Castoren nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die Abschaltung der Atomreaktoren die automatische Konsequenz. (siehe dazu Atomgesetz u.a. §9a, 1b u.a.)

In drei von vier Bundesländern, in denen noch Atomkraftwerke in Betrieb sind, sind die Grünen zuständig für die Atomenergie. Hinzu kommt das als Genehmigungsbehörde zuständige Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Präsidenten Wolfram König. Allerdings sind sie alle gegenüber dem Bundesumweltministerium weisungsgebunden.

Doch das BMU sollte höchste Vorsicht walten lassen, denn für das Brunsbüttel-Urteil tragen vor allem das Ministerium und die AKW-Betreiber selbst die größte Verantwortung. Sie waren es, die gegenüber dem BfS durchsetzten, dass bei der Genehmigung der Standort-Zwischenlager weniger Sicherheit geprüft wurde, als es das BfS damals wollte. Darauf hatte das BfS direkt nach dem Urteil des OVG Schleswig im Sommer 2013 in einer Stellungnahme hingewiesen. Siehe dazu:

Paukenschlag: Atomkraftwerken droht Abschaltung – Atommüllentsorgung rechtlich am Ende

RobertHabeck-April2013
Atommüllentsorgung in Deutschland ist rechtlich vor dem Aus. Robert Habeck, grüner Energieminister aus Schleswig-Holstein heute im Landtag: Nationaler Neubeginn muss her.

Atomenergie vor dem Aus: Es ist ein Paukenschlag, was schleswig-holsteins grüner Energieminister Robert Habeck heute im Kieler Landtag sagte. Auch wenn er wichtige Punkte nicht ansprach, übersah oder verschwieg: Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel erschüttert die Grundfeste der gesamten Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik und dürfte zu einem deutlich schnelleren Atomausstieg als bislang geplant führen. Habeck jedenfalls fordert einen „nationalen Neuanfang“ in der Atommüllfrage und zielt dabei auch auf die Endlager-Kommission des deutschen Bundestags. Für Habeck ist klar, dass das Brunsbüttel-Urteil jetzt auch für Atommülllager an den anderen AKW-Standorten Folgen haben dürfte. Damit steht die endgültige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke auf der Tagesordnung. Siehe auch Kieler Nachrichten.

In seiner Rede vor dem Landtag sagte Habeck (hier als PDF): „Der gerichtliche Vorwurf der Ermittlungsdefizite dürfte auch die übrigen Zwischenlager treffen. Im Klartext: Ob beklagt oder nicht, der Bund muss die Betreiber zum Nachweis der Sicherheit oder gegebenenfalls zur Nachrüstung bewegen. Entsprechend werde ich mit meinen Länderkollegen sowohl an die Betreiber wie auch an den Bund herantreten.“

Habeck stellte in seiner Rede unterschiedliche Überlegungen an, wie es möglich sein könnte, mit rechtsstaatlichen Mitteln aus dem Dilemma des Brunsbüttel-Urteils herauszukommen. Und er ahnt mehr als dass er es sagt, dass es diesen Ausweg kaum geben wird. Er nennt die Möglichkeit, dass der Atommüll aus Brunsbüttel evt. in das benachbarte – bau- und gehemigungsgleiche – Zwischenlager am AKW Brokdorf gebracht werden könnte. Er sagt, dass aber auch dazu eine neue atomrechtliche Genehmigung her müsste. Er sagt nicht: Damit würde aber erneut die Möglichkeit für Klagen durch betroffene BürgerInnen entstehen.

  • Das Urteil, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wird ist überaus gravierend, weil es einerseits die nachzuweisenden Sicherheitsziele beim Betrieb von Atomanlagen erhöht, andererseits und entscheidend aber die Praxis des Geheimschutzes gegen Terroranschläge als grundlegendes Dilemma rechtsstaatlichen Handels beschreibt. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel.  Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung im Sommer 2013 von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gericht vor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe, sagte der Richter damals. Aus diesem Dilemma dürfte auch die Atomverwaltung in Berlin und den Landeshauptstädten mit AKWs nicht herauskommen, wenn entsprechend dem Urteils-Spruch rechtsstaatlich verfahren wird.

Und: Wenn das Brunsbüttel-Urteil auch für alle anderen Atommülllager Konsequenzen haben muss, dann trifft das auch Brokdorf. Auch dort müsste dann eine Art Notverordnung erlassen werden, die die Einlagerung neuer Castor-Behälter aus dem AKW Brokdorf untersagt. Das aber hätte nur eine Konsequenz: Weil der atomrechtlich geforderte Nachweis der Entsorung hochradioaktiver Abfälle nicht mehr möglich ist, wenn das Zwischenlager nicht mehr zur Verfügung steht, muss der Atommeiler umgehend herunter gefahren werden. Da gibt es kein Vertun. Und das gilt nicht nur für Brokdorf, sondern auch für Gundremmingen, Lingen, Grohnde, Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Isar2…

Das nebenbei Pikante: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sind es grüne Minister, die darüber jetzt zu entscheiden haben. Sie haben es nun in der Hand, die atomare Kettenreaktion in den Atomkraftwerken zu beenden.

Mehr dazu später!

Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Entzug der Genehmigung für Castor-Lager am AKW Grafenrheinfeld gefordert

Interim_storage_facility_Brunsbuttel_04
Nichts geht mehr in Brunsbüttel: Castor-Lager ohne Genehmigung. Und vielleicht ist das auch bald an den anderen AKW-Standorten so. Foto: Vattenfall

Die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bringt  bundesweit die Debatte um den Atomausstieg und die fehlende Sicherheit der Atomanlagen auf den Plan. Der Richterspruch sorgt bei den beteiligten Behörden für totale Ratlosigkeit. Der Rechtsstaat scheint bei der Atomenergie am Rande des Abgrunds zu stehen. Für die Anti-Atom-Initiativen ist die Sache soweit klar: Jetzt hat das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ gefordert, auch dem Zwischenlager am Atomkraftwerk Grafenrheinfeld die Betriebsgenehmigung zu entziehen, heißt es in einer Meldung des BR. Das AKW selbst wird nach den Plänen von E.on im Sommer endgültig abgeschaltet. Was mit dem Atommüll geschehen soll, ist ein totales Rätsel.

Der BR teilt mit: „Laut E.ON sind im Atommüll-Zwischenlager am KKW Grafenrheinfeld derzeit 21 Castorbehälter eingelagert. Das Lager bietet Platz für 88 Castoren und hat eine Betriebsgenehmigung bis 2046. E.ON will das KKW Grafenrheinfeld am 31.5.2015 endgültig abschalten.“

Der Plan: Nach der Abschaltung werden nach und nach die hochradioaktiven Brennelemente aus dem Reaktor und dem Abklingbecken in Castoren verpackt und dann in das benachbarte Zwischenlager gestellt. Dieses Zwischenlager ist zwar genehmigt. Aber es ist sogar mit noch geringeren Sicherheitsstandards als das Lager in Brunsbüttel gebaut und genehmigt worden. Faktisch heißt das: Die Mängel, die zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel geführt haben, bestehen bei allen anderen Lagern auch, also auch in Grafenrheinfeld. Konsequenterweise muss dies also dazu führen, dass die bayerische Staatsregierung als Atomaufsicht, die Betriebsgenehmigung aufhebt.

Das sieht laut BR auch Babs Günther, Sprecherin des „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft„, so. Demnach „biete keines der anderen Lager mehr Sicherheit, als das in Brunsbüttel. Im Gegenteil: Die Atommüll-Standort-Lager an den süddeutschen Atomkraftwerken hätten geringere Wand- und Deckenstärken, seien also noch unsicherer. Dadurch habe sich die radioaktive Gefährdung der Bevölkerung massiv erhöht, so Günther weiter. Die Atomkraftgegner fordern, dass allen Atommüll-Zwischenlagern in Deutschland die Betriebsgenehmigungen entzogen werden.“

Genau das hatte vor wenigen Tagen auch der energiepolitische Sprecher der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein gefordert. Da alle Zwischenlager nach den gleichen Grundsätzen gebaut und genehmigt wurden, müssen nun alle Genehmigungen „von Amtswegen“ zurückgenommen werden.

Sein Energieminister, Robert Habeck, schweigt bislang zu diesem Ansinnen. Für Brunsbüttel hat er eine Art Notverordnung erlassen, die die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel anordnet und auf drei Jahre befristet. Neuer Atommüll allerdings, darf dort nun nicht mehr eingelagert werden. Nur knapp 20 km entfernt steht am AKW Brokdorf ein baugleiches Castorlager mit den gleichen Mängeln wie in Brunsbüttel. Ohne die Betriebserlaubnis für das Castor-Lager droht wegen dem dann fehlenden Entsorgungsnachweis die umgehende Abschaltung des Atommeilers.

In der Endlagerkommission am Montag in Berlin sagte Habeck laut BUND: „Der schleswig-holsteinische Umweltminister sagte dagegen ein Ergebnis des Urteils sei die klare Aussage: „Es gibt ein Risiko!“ In den nächsten Wochen wird es vor allem darum gehen, welche Auswirkungen das Urteil auf die anderen zwölf deutschen Zwischenlager hat. Es stellt sich die Frage, ob auch deren Betriebsgenehmigungen eventuell nicht gerichtsfest sind.“

Grüne Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein: „Das Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!“

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-341
Nach dem Brunsbüttel-Urteil: Wird das AKW Brokdorf jetzt abgeschaltet? Grüner Landtagsabgeordneter der Regierungsfraktion fordert das Aus für das Zwischenlager auch in Brokdorf und Krümmel. Foto: Dirk Seifert

In einer Pressemitteilung der grünen Regierungsfraktion in Schleswig-Holstein fordert der energiepolitischer Sprecher Detlef Matthiesen das „Aus für Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf!“. Unter anderem sagt er: „Wenn das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel Sicherheitsdefizite aufweist, wie das Gericht sie festgestellt hat, dann gilt das für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Betriebsgenehmigung müsste also von Amtswegen für alle Zwischenlager zurückgenommen werden.“

Unklar bleibt, ob Matthiesen damit auch das Aus für den Betrieb des AKW Brokdorf meint. Denn mit der Rücknahme der Betriebsgenehmigungen für die Standortlager „von Amtswegen“ würde auch der für den Betrieb des AKWs erforderliche Entsorgungsvorsorgenachweis entfallen. Das AKW Brokdorf wäre dann umgehend abzuschalten.

Die Schlussfolgerungen des grünen Landtagsabgeordneten der Regierungsfraktion ist aber richtig, die Genehmigungen für alle Zwischenlager müssten jetzt aufgehoben werden. Es dürfte nun interessant sein, wie sich der Grüne Energieminister zu der Forderungen seines Fraktionskollegen stellt.

Aktuelle Berichte zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel und die Folgen für die Atompolitik in Deutschland:

Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-22
Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager: Die in Betrieb befindlichen AKWs – auch das AKW Brokdorf – müssen vom Netz.

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist nun die Genehmigung für den Betrieb des Standortzwischenlagers am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Doch das Urteil müsste jetzt zwingende Folgen für alle noch im Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für deren Standortlager gilt das gleiche, wie für Brunsbüttel: Der Sicherheitsnachweis ist nicht ausreichend erbracht! Damit ist der vom Atomgesetz geforderte „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ (§9, Abs. 1b), den die Zwischenlager darstellen sollten, nicht mehr gegeben! Die Konsequenz: Weil der vom Atomgesetz als Voraussetzung für den Betrieb geforderte Entsorgungsvorsorgenachweis (§9, Abs. 1a), der für jeweils sechs Jahre im Voraus erbracht werden muss, nicht mehr möglich ist, müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden. Vor allem die Grünen, die in vielen Bundesländern die zuständigen Atomaufsichten als Minister leiten, sind jetzt zum Handeln aufgefordert. „Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der „sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe“ ist nicht mehr gegeben.“ weiterlesen

×