„Man wird das Zeug nicht los“ – Vattenfall AKW Brunsbüttel bekommt neues Atommülllager

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Nun ist es amtlich: Vattenfall beantragt am Standort Brunsbüttel eine weitere Zwischenlager-Halle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll. Die Halle wird erforderlich, weil die Atommüll-Entsorgung insgesamt zum Desaster wird. Das für leicht- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehene Lager im Schacht Konrad verzögert sich wegen immer neue Probleme beim Ausbau immer mehr. Kaum jemand geht davon aus, dass es vor 2024 zur Verfügung stehen könnte und selbst das ist fraglich. Die DBE, ein Unternehmen, das mehrheitlich im Besitz der Atomkonzerne ist und den Ausbau im Auftrag des Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) betreibt, spricht laut Bundesregierung von einem Termin 2022. Der aber sei aus Sicht des BFS „mit Unsicherheiten behaftet, die nicht näher quantifizierbar“ sind. Vattenfall spricht in der PM zum Antrag für das neue Zwischenlager davon: „Aktuell rechnet das Bundesumweltministerium mit einer Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2025.“

Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

Weiterhin teilt der Konzern zum „Antrag auf Genehmigung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ vom 05.05.2014 mit, dass dort „Abfälle aus dem Rückbau und (Rest-)Betriebsabfälle so lange gelagert werden, bis Schacht Konrad zur Verfügung steht. Weiterhin ist geplant, im LasmA bereits konditionierte Abfallgebinde aus den beiden Transportbereitstellungshallen sowie weitere verpackte Abfallgebinde aus den Kavernen zu lagern. Dazu gehören auch 21 Fässer mit Abfällen (betonierte Asche) aus einer Verbrennungskampagne im belgischen Mol. Diese lagern derzeit in Kaverne 5, deren Inspektion im Juni 2014 geplant ist.“

So türmen sich die Atommüllberge immer weiter auf. Vor allem, wenn jetzt wie in Brunsbüttel, der Abriss auf der Tagesordnung steht. Dadurch werden zu den ohnehin schon vorhandenen Strahlenabfällen weitere Mengen hinzukommen, für die es mangels Endlager keinen Abtransport gibt.

Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck kommentierte den Antrag von Vattenfall so: „Mit dem Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk wird der Atomausstieg vollzogen. Das ist ein Generationenprojekt. Dazu gehört es auch, die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle so sicher wie möglich auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel zu lagern, bis das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad zu Verfügung steht. Das ist notwendig. Aber der schwierige Umgang mit Atommüll zeigt erneut, wie falsch der Einstieg in die Atomtechnologie war, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (6. Mai 2014)“. Zu Stilllegung und Rückbau informiert das Ministerium hier.

Die SHZ berichtet auch, dass „die Behörde Vattenfall aufgefordert (habe),  zu diesem Lager eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen.“ Das würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicher stellen.

Rostige Atommüll-Fässer

Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel - immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH
Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel – immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH

Die Atommüllprobleme bei Vattenfall in Brunsbüttel sind enorm: Beim Aufräumen hat man vor einigen Jahren verrostete Fässer in den Kavernen unterhalb des AKW gefunden. Die Fässer wurden dort in den 70er Jahren versenkt und sind seit dem nicht mehr kontrolliert worden. Die Radioaktivität in diesen Kavernen ist derart hoch, dass Menschen sie nicht betreten können. Daher mussten erst ferngesteuerte Roboter und Verfahren entwickelt werden, um erkunden zu können wie der Zustand der Fässer insgesamt ist. Mit dieser Inspektion wurde Anfang 2014 begonnen. Eine erste Zwischenbilanz ergab, dass weitere Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen von Rost befallen sind.

Die SHZ (siehe oben) berichtet vor wenigen Tagen im Zusammenhang mit dem Zwischenlager-Antrag von Vattenfall: „In Brunsbüttel lagern in sechs unterirdischen, wegen der Enge nicht begehbaren Betondepots insgesamt 631 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen – Filterharze, Verdampferkonzentrate und Mischabfälle aus dem Reaktorbetrieb. Einige der Fässer sind rostig, wie Anfang des Jahres bei einer Kamera-Inspektion der ersten Kaverne entdeckt worden war. Für Mitarbeiter des AKW und die Bevölkerung bestehe aber keine Gefahr, teilte das Ministerium damals mit. Es wird damit gerechnet, dass beim Inspizieren der anderen Kellerräume weitere rostige Fässer gefunden werden.“

Die Darstellung der SHZ ist nicht ganz korrekt: Zwar ist es wohl tatsächlich so eng in den Kavernen, dass eine Inspektion durch Menschen nicht machbar ist. Der eigentlich Grund aber ist die Strahlung in den unterirdischen Kammern.

Brunsbüttels Bürgermeister ist total genervt. Im Februar 2014 berichtete die SHZ, nachdem bei der Inspektion neue Rostbefunde entdeckt wurden: „Diese Fässer gab es auch schon vor zwei Jahren“, steht für Bürgermeister Stefan Mohrdieck angesichts der jetzt festgestellten Schäden fest. „Mich überrascht das überhaupt nicht.“ Der Verwaltungschef möchte nicht auf Betreiber Vattenfall einprügeln. „Der Knackpunkt ist, dass die Kapazitäten in Schacht Konrad noch nicht zur Verfügung stehen.“ Seit Betriebsbeginn des Kernkraftwerks würde die Verantwortung für eine Endlagerung atomarer Abfälle immer wieder weitergereicht. Irgendwo sei immer eine Wahl, an der schon im Vorfeld eine Entscheidung scheitere. „Das größte Übel ist für mich, dass man das Zeug nicht los wird“, sagt Stefan Mohrdieck. „Je länger die Dinger da unten liegen, umso schlechter werden sie.“ Hier sei die Politik gefordert, die nötigen Weichen zu stellen: „Von Interesse muss sein, dass die Fässer da mal rauskommen!“

Das lässt sich der Brunsbütteler FDP-Landtagsabgeordnete Oliver Kumbartzky nicht zweimal sagen. Die SHZ zitiert:“„Die aktuellen Meldungen über weitere rostige Atommüllfässer zeigen einmal mehr, dass dringender Handlungsbedarf in Sachen Endlagerung besteht. Ich fordere Minister Dr. Robert Habeck ausdrücklich auf, sich gegenüber seinen Länderkollegen und im Bundesrat für eine zügige Inbetriebnahme von Schacht Konrad einzusetzen.“ Es sei schon genug Zeit verloren gegangen. Kumbartzky: „Die Kernkraftwerkstandorte dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.““

Das es beim Ausbau des Schacht Konrad schlicht Sicherheitsprobleme gibt, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann, scheint nicht so wichtig.

Keine Castor-Behälter und defekte Brennelemente

Totale Schräglage beim Castor-Atommüll. Foto: Vattenfall, AKW Brunsbüttel
Totale Schräglage beim Castor-Atommüll. Foto: Vattenfall, AKW Brunsbüttel

Damit nicht genug: Noch immer können die hochradioaktiven Brennelemente nicht verpackt werden, weil die dafür erforderlichen Castor-Behälter nicht zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den anderen AKWs in Stilllegung ein Problem. Die erforderlichen Behälter werden zwar dem Vernehmen nach schon gefertigt, sind aber von den zuständigen Genehmigungsbehörden noch immer nicht zugelassen. Solange die hochradioaktiven Brennelemente aber im Reaktor oder im Nasslager innerhalb der Anlage stehen, müssen aktive Kühlsysteme betrieben werden. Wie auch in anderen Reaktoren gibt es ein weiteres Problem: defekte und teilabgebrannte Brennelemente – mit erhöhter Strahlung – könnten selbst bei vorhandenen Castoren nicht ohne weiteres in diese verpackt werden. Eine Lösung für dieses Problem steht offenbar noch immer aus.

In einem Papier der Atomaufsicht in Baden-Württemberg heißt es zu diesen Problemen: „Das BfS hat derzeit …  4 Behälterzulassungen zu erteilen. Die GNS fertigt bereits Behälter der neuen Bauarten (ohne vorliegende Zulassung und ohne abgeschlossene Genehmigungsverfahren). Daraus ergibt sich nach der Zulassung eine Vielzahl von Abweichungsanträgen bei der Erstellung der Konformitätsbescheinigungen.

In den Nasslagern (der AKWs in Baden-Württemberg) befinden sich auch Brennelemente, deren Inventar von den jetzt weitgehend erteilungsreifen Behälterzulassungen nicht erfasst wird (Bsp: CASTOR V/19). Deren Entsorgung verzögert sich damit.

In den Nasslagern, auch der stillgelegten Anlagen, befinden sich defekte Brennstäbe. Dafür gibt es weder ein validiertes Verpackungskonzept noch zugelassene Behälter. Bei Biblis wird zurzeit das Pilotprojekt zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern betrieben. Dieses Verfahren steht aber noch am Anfang.“

Zumindest teilweise hat Vattenfall auch im AKW Brunsbüttel mit diesen Problemen zu kämpfen.

Castor-Lager bald illegal?

Möglicherweise steht Vattenfall demnächst ohne ein genehmigtes Castor-Lager da. Das OVG Schleswig hatte im Sommer 2013 einer Klage eines Anwohners stattgegeben und die Genehmigung der Castor Halle für ungültig erklärt. Es gäbe erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen, die entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. Der Betreiber Vattenfall und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz wollen nun vor dem Bundesverwaltungsgericht die Revision erreichen. Gelingt das nicht, ist das Castor-Lager in Brunsbüttel auch offiziell illegal.

Bemerkenswert am Urteil des OVG ist auch, dass die Genehmigungsbehörde BfS offenbar mehr prüfen wollte, als das Bundesumweltministerium und die Betreiber zuließen. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

Damit läge dann der geplante Abriss des Atommeilers in Brunsbüttel auf Eis – eigentlich! Einerseits wird eine neue Atommüll-Halle für leicht- und mittelaktive Abfälle neu gebaut, andererseits wäre das erforderliche Castor-Lager außer Betrieb.

Für das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein kein Problem. Bereits wenige Wochen nach dem OVG-Urteil erklärte die Behörde, dass sie dann eine Art Notverordnung erlassen werde, sollte das Urteil rechtskräftig werden. So könnte „Rechtssicherheit“ hergestellt werden, heißt es. Sicherer wird das Castor-Lager dadurch nicht. Siehe hier FAQ auf der Seite des Ministeriums zur Frage: „Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?

Atomkraftwerke ohne den Nachweis einer sicheren Entsorgung von Atommüll

Was streng rechtlich genommen, nur für das Castor-Lager in Brunsbüttel ein Problem ist, gilt faktisch aber auch für alle anderen entsprechenden Lager an den AKW-Standorten. Alle diese Lager sind fast zeit- und baugleich Anfang der 2000er Jahre genehmigt worden. Konkret: Nur knappe 20 km von Brunsbüttel steht das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf samt einem baugleichen Castor-Lager. Die vom OVG festgestellten Mängel bestehen hier faktisch ebenso. Deshalb wäre es auch sinnlos, die Castor-Behälter aus Brunsbüttel nach Brokdorf zu bringen. Deswegen ja auch die Notverordnung, damit die Castoren auch ohne gültige Genehmigung in Brunsbüttel bleiben können.

Wer jetzt ein wenig mit Atomrecht bewandert ist, der kommt spätestens jetzt zu der Frage: Wenn faktisch alle Castor-Lager Mängel bei den Sicherheitsnachweisen zeigen und daher Risiken nicht ausgeschlossen werden können (also nicht zum sog. Restrisiko zu rechnen sind), die zu massiver Strahlenfreisetzung führen können: Sind dann nicht alle AKWs umgehend abzuschalten, weil ein Nachweis für eine sichere Entsorgung, wie vom Atomrecht gefordert, nicht mehr gegeben ist? Gute Frage!

Doch wer jetzt glaubt, ein Grüner Energieminister würde diese Frage stellen und prüfen, ob deshalb der Betrieb des AKW Brokdorf nicht eingestellt werden müsse, irrt gewaltig.

Auf seiner Homepage fragt das Ministerium sich lediglich selbst (in einer umfangreichen FAQ): „Was bedeutet das Urteil für die Zwischenlager in Brokdorf und Krümmel?“ und antwortet darauf: „Das OVG-Urteil betrifft unmittelbar ausschließlich das Standortzwischenlager Brunsbüttel. Für die Zwischenlager an den Standorten Krümmel und Brokdorf bleiben die Genehmigungen bestandskräftig.“ Na dann.

Rechtlich mag das so sein, die Frage ist nur: Was ist das für ein Recht, wenn erkannte Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bei einem Zwischenlager zur Aufhebung der Genehmigung führen, aber faktisch gleiche Anlagen weiter betrieben werden dürften?

Wenn diese Lager aber nun faktisch rechtswidrig sind, ihre Sicherheit nicht nachgewiesen ist: Dann müssten eigentlich auch die noch am Netz befindlichen Atommeiler wegen des fehlenden Nachweises der Entsorgung umgehend abgeschaltet werden.

Atommüllentsorgung am Abgrund: Ein Lagebericht aus dem grünen Umweltministerium Baden-Württemberg

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Atommülllager in Planung: Der Schacht Konrad – immer neue Schwierigkeiten. Foto: Dirk Seifert

Die gesamte Atommüllentsorgung in der Bundesrepublik steht am Abgrund. Das macht ein bereits im Februar erstelltes „Papier des baden-württembergischen Umweltministeriums“ (FAZ) deutlich, auch wenn dort nicht alle brisanten Probleme genannt werden. Das Papier zeigt: An allen Ecken und Enden droht das vermeintliche Entsorgungskonzept zur Lagerung aller Arten von Atommüll auseinander zu brechen. Dieses Papier aus dem Hause des grünen Umweltministers Franz Untersteller in Baden-Württemberg „wabert“ seit einigen Tagen durch die Presse. umweltFAIRaendern veröffentlicht hier nun das 18-seitige Papier in voller Länge.

DOKUMENTATION:

Verfasser: Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt-, Klima- und Energiewirtschaft, Der Amtschef und Abteilungsleiter Kernenergie, Strahlenschutz.

ENTWURF 12.02.2014

1. Situation Zwischenlager; Brennelemente(BE), schwach- und mittelradioaktiver Abfall

a) Welche Probleme bestehen bei der aus Sicherheitsgründen möglichst schnell not- wendigen Überführung der BE aus den Nasslagern in den AKW in die Behälterzwischenlager? Wie lässt sich die Arbeit der Genehmigungsbehörde bei Genehmigungsverfahren zu Standortzwischenlagern und bei der Behälterzulassung optimieren und beschleunigen?

Das BfS hat derzeit allein für die Anlagen in BW 10 Genehmigungsverfahren für die Standortzwischenlager abzuarbeiten (einschließlich Sicherung) sowie 4 Behälterzulassungen zu erteilen. Die GNS fertigt bereits Behälter der neuen Bauarten (ohne vorliegende Zulassung und ohne abgeschlossene Genehmigungsverfahren). Daraus ergibt sich nach der Zulassung eine Vielzahl von Abweichungsanträgen bei der Erstellung der Konformitätsbescheinigungen.

In den Nasslagern befinden sich auch Brennelemente, deren Inventar von den jetzt weitgehend erteilungsreifen Behälterzulassungen nicht erfasst wird (Bsp: CASTOR V/19). Deren Entsorgung verzögert sich damit.

In den Nasslagern, auch der stillgelegten Anlagen, befinden sich defekte Brennstäbe. Dafür gibt es weder ein validiertes Verpackungskonzept noch zugelassene Behälter. Bei Biblis wird zurzeit das Pilotprojekt zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern betrieben. Dieses Verfahren steht aber noch am Anfang.

Ziele:

• Zügige Entsorgung von Brennelementen aus den Nasslagern der stillgelegten
Anlagen
• Verstärkung des BfS
• Lösung für defekte Brennstäbe
• Nutzung von Prüfungen der BAM im Rahmen des Verkehrsrechts

b) Welche Konsequenzen auch für die laufenden Atomkraftwerke entstehen, wenn Änderungsgenehmigungen für die Behälterzwischenlager an den Standorten bzw. die Behälterzulassungen nicht rechtzeitig erteilt werden?

Sachstand:

Situation in BW: GKN ist für den weiteren Leistungsbetrieb auf die Überführung der Brennelemente im Nasslager in Castoren und daher auf die Beladung der CASTOR-V/19-Behälter vor der nächsten Revision im Jahr 2014 angewiesen. KKP hat im Nasslager Block 2 noch ausreichend Stellplätze für die Revision 2014.

Ziel:

• Die Inventare der Nasslager sind im Hinblick auf die Sicherheit und den künfti- gen Rückbau zügig in die Zwischenlager zu überführen. (Zur Sicherung des Weiterbetriebs der laufenden Kernkraftwerke haben die Betreiber ein eigenes Interesse, die abgebrannten Brennelemente von den Nasslagern in die Zwi- schenlager zu überführen.)

c) Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Befristung der Genehmigungen der Transport- und Lagerbehälter sowie der Behälter-Zwischenlager (jeweils auf 40 Jah- re) vor Fertigstellung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle?

Die Befristung der Behälterzulassungen (auf 5 Jahre) und die Befristung der Zwi- schenlagergenehmigungen bzw. der Aufbewahrung der BE in den Behältern (auf 40
Jahre) ergeben sich aus den Auflagen der Zwischenlagergenehmigungen. Da die

Behälter in der Regel vorlaufend in den sog. Interimslagern zwischengelagert wur- den, enden die Befristungen auf 40 Jahre zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Im Falle der Behälterzulassungen muss alle 5 Jahre nachgewiesen werden, dass die Behälter jederzeit abtransportiert werden können. Dies wird durch eine Revision der Zulassung alle 5 Jahre erreicht. Da nicht sichergestellt ist, dass dieser Nach- weis bis zum Ende der Zwischenlagerung möglich sein wird, sind Programme zum Alterungsmanagement und Untersuchungen zum Erhalt der Behälter bei sehr viel längeren Lagerzeiten als 40 Jahre notwendig.

Die verkehrsrechtliche Zulassung der Behälter beruht auf der Verwendung als Transportbehälter. Voraussichtlich werden sie nur noch einmal zum Endlager trans- portiert.

Die Betreiber sind durch Auflage verpflichtet, 8 Jahre vor dem Auslaufen der Zwi- schenlagergenehmigung der Aufsichtsbehörde eine Planung über die Auslagerung der bestrahlten Brennelemente vorzulegen. Die theoretische Möglichkeit, ein zent- rales Zwischenlager mit einer Einrichtung zur Wartung und zur Reparatur der Behäl- ter und ggf. zur Vorbereitung der Brennelemente auf die Endlagerung scheidet poli- tisch aus.

Ziele:

• Die Langzeitsicherheit von Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente muss überprüft werden.

• Es müssen neue Festlegungen zum weiteren Vorgehen bei Auslaufen der Zwi- schenlagergenehmigung und zur Anpassung der Auflagen in den Zwischenla- gergenehmigungen getroffen werden.

2. Rückbau

a) Welche Konsequenzen hat die Verzögerung der Kernbrennstofffreiheit für den
Rückbau (Problem Behältergenehmigungen)?

Der Beginn des Rückbaus der Anlage ist durchaus auch möglich, wenn sich Brenn- elemente in den Nasslagern befinden. Allerdings wird dann sowohl das Genehmi- gungsverfahren wie der Rückbau selbst aufwändiger, da Hilfssysteme weiter betrie- ben werden müssen. Im Genehmigungsverfahren wird die Sicherheitsbetrachtung komplizierter, die Sicherungsbereiche müssen erhalten bleiben, der Notfallschutz bleibt in vollem Umfang erhalten. Beim Rückbau selbst müssen die weiterbetriebe- nen Einrichtungen vor Beschädigungen und sonstigen Einwirkungen geschützt werden.

Durch die Überführung der Brennelemente aus den Nasslagern in die Zwischenla- ger wird die Anlage nicht komplett kernbrennstofffrei, da Kontaminationen durch Kernbrennstoffe oder Funde von Brennstoffpellets möglich sind.

Ziel:

• Die Inventare der Nasslager sind im Hinblick auf die Sicherheit und den künfti- gen Rückbau zügig in die Zwischenlager zu überführen. (Zur Sicherung des Weiterbetriebs der laufenden Kernkraftwerke haben die Betreiber ein eigenes Interesse, die abgebrannten Brennelemente von den Nasslagern in die Zwi- schenlager zu überführen.)

b) Entwickelt sich der „Sichere Einschluss“ aufgrund der Verzögerungen des Rück- baus zur besseren Alternative?

Die Brennelementfreiheit der Anlagen ist keine Voraussetzung für den Beginn des Rückbaus. Radioaktive Rückbauabfälle können am Standort auch längerfristig si- cher gelagert werden. Ein Problem könnte sich daraus ergeben, dass die Annah- mebedingungen für Schacht Konrad noch nicht abschließend festgelegt und die Umsetzung der Anforderungen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis ungeklärt sind. Die Abfälle können nur soweit konditioniert werden, dass sie längerfristig zwischen- lagerfähig sind (Abfälle werden kompaktiert und getrocknet, brennbare Abfälle wer- den verbrannt und die Asche kompaktiert und getrocknet, flüssige Abfälle werden eingedampft, die Rückstände kompaktiert und getrocknet).

Die Alternative des sicheren Einschlusses ist – über die gesetzliche Benennung als zulässige Stilllegungsmöglichkeit hinaus – nicht geregelt. Sie erfordert die Isolierung bestimmter Teile der Anlage (z.B. des Reaktordruckbehälters) und Abbau der übrigen Anlagenteile. Der Sichere Einschluss ist damit im Hinblick auf eine langfristige Schadensvorsorge mit erheblichem Aufwand verbunden. Nachteilig ist insbesondere, dass für den Rückbau nach mehreren Jahrzeiten, den das Gesetz nicht ausdrücklich fordert, kein fachkundiges Personal mit intensiver Anlagenkenntnis vorhanden sein wird. Deshalb ist der zügige Rückbau auch dann das sicherheitstechnisch bessere Vorgehen, wenn Abfälle am Standort langfristig sicher gelagert werden müssen.

Ziele:

• Zügiger Abbau der Anlagen

• Möglichst kurze Zwischenlagerzeit für radioaktive Abfälle an den Standorten

• Prüfung gesetzlicher Möglichkeiten
o zur Beschleunigung des Rückbaus,
o zur Einschränkung der Möglichkeit des sicheren Einschlusses,
o zu behördlichen Vorgaben für die Durchführung des Abbaus
o zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

• Der zügige Abbau der Anlagen erfordert eine möglichst zeitnahe Inbetriebnah- me des Schachtes Konrad.

• Der Ausbau von Schacht Konrad muss möglichst zügig und dabei rechtssicher vorangebracht werden. Forderungen der niedersächsischen Landesregierung (Koalitionsvertrag) müssen abgearbeitet werden.

c) Welche Möglichkeiten bestehen, unter Beachtung der von der Rechtsprechung be- handelten Risiken einen rechtmäßigen Betrieb der Standort-Zwischenlager zu ge- währleisten?

Am 19.6.2013 hat das OVG Schleswig die Genehmigung vom 28. 11. 2003 für das Zwischenlager Brunsbüttel wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten bezüglich des Schutzes gegen terroristische Angriffe aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision noch vom BVerwG zugelassen werden könnte.

Sollte die Beschwerde abgewiesen und damit das Urteil rechtskräftig werden, wird die schleswig-holsteinische Aufsichtsbehörde den illegalen Zustand dulden müssen, da kein Abtransport möglich ist. Das Zwischenlagerbetriebsreglement wird zur Gewährleistung der Sicherheit aufsichtlich entsprechend dem Genehmigungsregle- ment angeordnet werden.

Die Genehmigungen der Zwischenlager, die nicht beklagt oder über deren Klage vor Änderung der Rechtsprechung entschieden wurde, sind formal nicht betroffen. Die nach Auffassung des OVG Schleswig bestehenden Ermittlungs- und Bewer- tungsdefizite dürften materiell jedoch wohl bei allen Genehmigungsentscheidungen vorgelegen haben.

Da die standortnahe Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente gesetzlich vorgeschrieben ist, muss das BfS eine neue atomrechtliche Genehmigung auf der Basis neuer Prüfungen erteilen. Bei allen Zwischenlagern muss das BfS in den an- hängigen (Änderungs-)Genehmigungsverfahren ebenfalls die neuen Maßstäbe an- legen, falls das Urteil rechtskräftig wird, was deutliche Verzögerung der Genehmi- gungsverfahren zur Zwischenlagerung erwarten lässt.

Ziele:

• Gewährleistung des Weiterbetriebs der Standort-Zwischenlager auf höchstem
Sicherheitsniveau.

• Durchführung ergänzender Untersuchungen zur Behebung der Ermittlungs- und
Bewertungsdefizite.

d) Welche Konsequenzen ergeben sich aus der auch bei schwach- und mittelaktiven
Abfällen (SMA) noch nicht realisierte Schließung der Entsorgungskette?

Sachstand:

Radioaktive Abfälle werden von den Abfallverursachern nur soweit konditioniert, dass sie längerfristig zwischenlagerfähig sind. An den Standorten müssen Zwi- schenlager für radioaktive Abfälle errichtet werden, deren Kapazität die gesamte Menge der Rückbauabfälle aufnehmen können.

3. Schacht Konrad; Stand und weiteres Vorgehen

a) Welche Konsequenzen hat die Befristung der Geltungsdauer der „Gehobenen Was-
serrechtlichen Genehmigung“ bis 2047

Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad wurde auf 40 Jahre befristet erteilt. Die Frist beginnt mit der Be- standskraft des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad, d.h. mit Da- tum 26. März 2007. Die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis endet somit am 26. März 2047.

Nach der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses endet die Betriebsphase des Endlagers mit den Maßnahmen zur Verfüllung. Die Gebäude der Tagesanlagen werden dekontaminiert, abgebrochen oder einer anderen Nutzung zugeführt. Bislang wird von einer Einlagerungsdauer von mindestens 30 Jahren und einer Betriebszeit von ca. 80 Jahren ausgegangen. Bei einem heute anzunehmenden Betriebsbeginn ca. in 2025 wäre das Ende der Einlagerung frühestens im Jahr 2055 erreicht. Jedes Jahr, mit dem sich der Einlagerungsbeginn verzögert, verkürzt die Einlagerungszeit.

Ziele:

• Zur Erreichung der notwendigen Rechtssicherheit und zur Sicherstellung der kontinuierlichen Einlagerung der anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollte die Befristung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung neu beraten und festgelegt werden.

• Die Terminsituation, muss anhand der wichtigsten Meilensteine transparent und zeitnah dargestellt werden. Hierbei sind der Beginn des Betriebs (Inbetrieb- nahmen, Abnahmeprüfungen etc.) und der Termin des Einlagerungsbeginns
von entscheidender Bedeutung.

• Die Frist sollte erst mit dem Einlagerungsbeginn anfangen zu Laufen. Die recht- lichen und technischen Möglichkeiten sind zu prüfen.

b) Welche Überprüfungsmaßnahmen insbesondere aufgrund des Alters der Planfest- stellung sind im Hinblick auf den Fortentwickelten Stand von Wissenschaft und Technik geplant und in welchem Umfang soll Schacht Konrad überprüft werden?

Der Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN in NI sieht vor, dass unter Berücksich- tigung der Erfahrungen mit der Asse eine Neubewertung der Konzeptions- und Ein- lagerungssituation von Schacht Konrad im Rahmen des Endlagersuchverfahrens erfolgen soll. Im Standortauswahlgesetz werden schwach- und mittelaktive Abfälle nicht behandelt.

Ziele:

• Es ist das Ziel, das Endlager Schacht Konrad rasch und rechtssicher in Betrieb zu nehmen. Fragen der bestandskräftigen Zulassung sollten im zulässigen aufsichtlichen Prüfungsprogramm aufgegriffen werden.

• Es sollte eine offene Diskussion der G-Länder erfolgen, um ein gemeinsames
Ziel und Einigung über die notwendigen Überprüfungen von Konrad zu erzielen.

c) Welche Risiken bestehen auch mit Blick auf die gesamte Entsorgungssicherheit?

Eine weitere deutliche Verschiebung des Einlagerungsbeginns hätte zur Folge, dass beim Rückbau der Kernkraftwerke zusätzliche Lagerflächen an den Standorten eingerichtet werden müssten. Möglicherweise müssten dann auch die Anforderungen an die konditionierten Gebinde für eine noch längere Zwischenlagerzeit neu spezifiziert werden.

Für BW ergibt sich das Problem, dass die Abfälle aus der HDB, dem größten Zwi- schenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland, noch später abfließen und der Rückbau der Einrichtungen der WAK und des KIT sich weiter ver- zögert.

Ziel:
• Es ist das Ziel, das Endlager Schacht Konrad rasch und rechtssicher in Betrieb zu nehmen.

d) Wie kann die Stringenz und Transparenz im Verfahren, insbesondere bzgl. des Ausbaufortschritts insbesondere anhand von Meilensteinen verbessert werden?

Bislang hat der Bund keine verlässlichen Prognosen für den Betriebsbeginn bzw. den Einlagerungsbeginn nennen können. Dies hat der Ausschuss Ver- und Entsor- gung im Jahr 2012 (64. Sitzung, Beiblatt) zum Anlass genommen, um auf Antrag Niedersachsens eine Jährliche Berichterstattung anhand von wesentlichen Meilen- steinen im Verfahren einzufordern. Ein erster Bericht des Bundes soll auf der nächsten Sitzung im April 2014 vorgelegt werden.

Ziel:

• Dem Verfahren zum Ausbau Schacht Konrad fehlt es an Transparenz bei der Darstellung des Ausbaufortschritts. Diese zu schaffen ist eine wesentliche Auf- gabe des Bundes. Hierauf müssen die Länder mit Nachdruck drängen.

e) Regelmäßige Überprüfung der Kapazitätsauslastung anhand der jährlichen Abfall- statistiken?

f) Bestehen realistische Erweiterungsmöglichkeiten von Schacht Konrad entspre- chend dem ursprünglichen Antrag? Erforderlichkeit weiterer Endlager?

Die Beratungen bei der Erstellung des Berichts der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie (Napro) hat gezeigt, dass das genehmig- te Volumen von Schacht Konrad offenbar, wenn überhaupt, nur knapp ausreicht um die insgesamt prognostizierten schwach- und mittelradioaktiven Abfallmengen alle im Schacht Konrad zu lagern.

 atommuell-BW01.pngDaneben gibt es noch weitere Abfälle, die endgelagert werden müssen, für die aber noch kein geeignetes Endlager konzipiert ist.

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Ziel:

• Rechtzeitige Entscheidung, ob eine Erweiterung der Genehmigung Schacht Konrad oder eine Endlagerung der SMA an einem anderen Ort erfolgen soll.

g) Stand und Terminsituation bei der Zulassung Konrad-konformer Behälter

Für die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen im Endlager Konrad sind verschiedene zylindrische und kubische Behältertypen definiert, die je nach vorgesehenem Abfalltyp und Aktivitätsinventar spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, z.B. hinsichtlich konstruktiver Vorgaben, Korrosionsschutz, mechanische und thermische Auslegung für Betriebs- und Störfall-Bedingungen.

Zum Nachweis der Eignung eines neuen Behälters für das Endlager Schacht Kon- rad sind dafür verschiedene Baumusterprüfungen (z.B. Stapeldruckprüfung, Hebe- prüfung, Fallprüfung) und der Nachweis eines geeigneten Qualitätssicherungspro- gramms für die Serienfertigung vorgeschrieben.

Für den Nachweis der Eignung eines bereits bestehenden, schon beladenen Behäl- ters (Altbehälter) für das Endlager Schacht Konrad gelten die gleichen sicherheits- technischen Anforderungen wie für Neubehälter. In diesem Fall wird allerdings ge- prüft, ob Ergebnisse bereits durchgeführter Prüfungen und QS-Maßnahmen (z.B. aus Verfahren zur verkehrsrechtlichen Zulassung) anerkannt werden können. Wer- den nicht alle Anforderungen erfüllt, müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Im Auftrag des BfS prüft die BAM die vorgelegten Sicherheitsnachweise der Antrag- steller auf der Basis der gültigen Endlagerbedingungen Konrad und erstellt nach Abschluss ein Prüfzeugnis. Das BfS bestätigt dann die Endlagereignung der Behäl- terbauart.

Informationen zum Stand der Verfahren sind den Aufsichtsbehörden nur indirekt über Gremiensitzungen und Vorträge des BfS oder der BAM zugänglich.

Im Mai 2013 lagen für 18 Abfallbehältertypen (4 zylindrische Betonbehälter, 11
Stahlblechcontainer, 1 Betoncontainer, 2 Gusscontainer) die BAM-Prüfzeugnisse vor, für einen (Stahlblechcontainer TYP II) auch die BfS-Zustimmung (Quelle: Vor- trag des BfS beim AK Landessammelstellen im Mai 2013). Die Verfahren dazu dau- erten in jedem Einzelfall mindestens 2 Jahre.

Die Bauartprüfung von Neubehältern ist inzwischen soweit abgeschlossen, dass ausreichend Behälter für jetzt noch anfallende Abfälle zur Verfügung stehen.

Die Zulassung der Altbehälter für das Endlager Schacht Konrad ist dagegen äu- ßerst langwierig. Beispielsweise müssen für ca. 13.000 beladene Abfallbehälter der HDB nachträglich die Zulassung für das Endlager Schacht Konrad erwirkt oder
bestätigt werden. Davon wurde bislang nur für einen Fassstahlcontainer Typ IV die Zulassung für die Baureihe 2003 bestätigt. Das umfasst 194 von 13.000 Altbehältern der HDB.

HDB muss insgesamt für ca. 7 Abfallbehältertypen mit 21 Baureihen die Zulassun- gen überprüfen oder erwirken. Auch die Kernkraftwerke verfügen über Altbehälter (insbesondere Mosaik-Behälter mit Harzen), die einer Nachqualifizierung bedürfen (Quelle: Vortrag HDB bei der 5. Sitzung des AK „Erfahrungsaustausch Endlagerbehälter“ im August 2011).

Die BAM hat in dem für die Verfahren zuständigen Bereich das Personal nach eigenen Angaben um eine Person zur Koordinierung der Verfahren verstärkt. Angaben über die Zeitdauer für Zulassungsverfahren hat die BAM oder das BfS bislang nicht gemacht.

Ziele:

• Die Informationen zum Stand der Verfahren sollten für die atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden der Länder verfügbar gemacht werden.

• Die Verfahren zur Nachqualifizierung von Altbehältern müssen zügig durchge- führt werden.

4. Deponierung Asse-Abfälle

Sonderproblem: Behandlung und Endlagerung der ASSE-Abfälle

Die Rückholung ist die vorrangige Option für die Stilllegung der Asse.

Derzeit wird der für die Bergung geplante neue Schacht 5 erkundet. Bergetechnologie und Zwischenlager werden ebenfalls geplant. Darüber hinaus wird derzeit ein Konzept zu möglichen Zugangsvarianten zu den Einlagerungskammern für die Rückholung er- arbeitet. Es wurde im Asse-Gesetz unter anderem geregelt, dass für die Rückholung kein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Außerdem erhält das Gesetz die Möglichkeit, von Vorschriften der Strahlenschutzverordnung abzuweichen, wenn der erforderliche Strahlenschutz weiter gewährleistet wird.

Ca. 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen lagern in der Asse.
In welchem Zustand sich die Behälter befinden, ist weitgehend nicht bekannt. Zustand und Inhalt der Gebinde sind entscheidend für die sichere Verpackung und die spätere Entsorgung in einem geeigneten Endlager. Herausforderungen stellen auch die Rück- holung, die Konditionierung (einschließlich Neuverpackung) und anschließende Zwi- schenlagerung der Abfälle dar. Weitere Unwägbarkeiten bei der Rückholung stellen hierbei die gebirgsmechanischen Prozesse und mögliche Wasserzutritte vor und wäh- rend der Bergung dar.

Die Rückholung erfordert die Neuerfassung und Neuverpackung der Abfälle mit an- schließender standortnaher Zwischenlagerung und Suche eines Endlagerstandortes. Schacht Konrad scheidet nach Kapazität der derzeitigen Zulassung aus. Es wäre fast eine Verdoppelung der zugelassenen Menge von maximal 303.000 Kubikmeter Abfäl- len erforderlich.

Ziele:

• Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle müssen dauerhaft von der Umwelt und somit möglichen Einflüssen auf Mensch und Natur isoliert werden.

• Der sichere Einschluss der Abfälle muss neben der präferierten Rückholung weiter unvoreingenommen unter umfassender Abwägung der Risiken der jeweiligen Ent- sorgungsketten in Betracht gezogen werden.

• Es ist zu gewährleisten, dass für die rückgeholten Asse-Abfälle rechtzeitig sichere
Zwischenlagerkapazitäten standortnah zur Verfügung stehen.

• Eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für Konrad (zur Aufnahme der Asse-Abfälle) ist nicht sinnvoll, da dies die Endlagerung der übrigen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Deutschland weiter um viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte verzögern.

5. Deponierung freigemessener Abfälle

a) Muss die Strategie der (zweckgerichteten) Freimessung und Deponierung geändert werden?

Nach den Regelungen zur Freigabe von radioaktiven Stoffen, die beim Betrieb und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie in Industrie, Medizin und Forschung anfal- len, muss sichergestellt sein, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung höchstens eine effektive Dosis von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr anfallen kann. Demgegen- über beträgt die natürliche radiologische Belastung in Deutschland rund 2.300 Mik- rosievert pro Jahr. Das Konzept, eine zusätzliche radiologische Belastung von 10 Mikrosievert als unbedenklich zuzulassen („De-Minimis-Regelung“) ist international anerkannt. Der Nachweis, dass diese Bedingung eingehalten wird, erfolgt über die Freimessung der jeweiligen Materialien. Die Materialien können anschließend un- eingeschränkt verwendet, verwertet oder beseitigt oder zweckgerichtet, z.B durch Ablagerung auf einer Deponie oder Verbrennung in einer Verbrennungsanlage, beseitigt werden.

In der Praxis kann damit ein erheblicher Massenanteil (ca. 200.000 Mg pro AKW) auf dem Weg der uneingeschränkten Freigabe in den konventionellen Stoffkreislauf überführt werden.

In Teilen der Bevölkerung wird dieses Vorgehen kritisch gesehen, da gesundheitli- che Belastungen, Imageschäden und Standortnachteile für die jeweilige Region bis hin zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage befürchtet werden. Alternativ wird häufig das „Französische Modell“ angeführt, nach dem vergleichbare Abfälle auf eine zentrale Deponie abgeliefert werden (Strahlenschutz-Deponie). Auch wird gefordert, diese Abfälle am Standort zwischenzulagern oder die AKW stehen zu lassen (zur Bewertung des „Französischen Modells“ siehe Buchstabe c)).

Ziele:

• Beibehaltung der Strategie der Freimessung

• Offene Kommunikation, Einführung weiterer Kontrollschritte prüfen

b) Bedarf es zusätzlicher einheitlicher Rahmenbedingungen für die Deponierung (An- nahmeverpflichtung) zweckgerichtet freigegebener radioaktiver Abfälle?

c) Ist der französische Weg der zentralen Endlagerung der freigebbaren Abfälle eine mögliche Alternative? Was würde es für dessen Realisierung brauchen?

Mit der Umsetzung der in § 29 der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Rege- lungen kann die Einhaltung des 10 µSv-Kriteriums bei der Beseitigung von Abfällen aus kerntechnischen Einrichtungen auf hierfür geeigneten Deponien oder in Ver- brennungsanlagen sichergestellt werden. Die behördliche Feststellung der Überein- stimmung mit den in den Freigabebescheiden festgelegten Anforderungen bewirkt die Entlassung der freigemessenen radioaktiven Stoffe aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzrechts. Sie unterliegen dann den Regelungen des Abfallrechts, das die Voraussetzungen und Randbedingungen für das weitere Verfahren zur Be- seitigung der Abfälle eindeutig regelt.

Während für die Stilllegung der französischen Reaktoren anfänglich, d. h. seit den späten 1980er Jahren, die Stilllegungsstrategie des Sicheren Einschlusses mit ca.
50 Jahren Wartezeit favorisiert wurde, zeichnete sich Mitte der 90er Jahre ab, dass der unmittelbare Rückbau vorteilhafter ist. 2001 entschied die EDF, diese Strategie für alle gasgekühlten Reaktoren, den ersten DWR (Chooz A) und die Reaktoren EL4 und Superphénix anzuwenden.

Frankreich hat die in der EU-Grundnorm eröffnete Möglichkeit, aus dem Umgang mit radioaktiven Stoffen angefallene Materialien, die geringfügig kontaminiert oder aktiviert sind, über eine Freigaberegelung aus der strahlenschutzrechtlichen Über- wachung zu entlassen, nicht in nationales Recht umgesetzt. Das französische Ent- sorgungskonzept für Abfälle aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen sieht vor, den Entsorgungsweg der Abfälle auf Basis einer im Vorfeld der Stilllegung vorge- nommenen Anlagenzonierung durchzuführen. Dazu werden unter Zugrundelegung der Betriebshistorie sowie auf Basis von Plausibilitätsbetrachtungen und vorliegen- den Messungen Anlagenbereiche mit vorhandenen oder potenziell vorhandenen Kontaminationen von solchen abgegrenzt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kontaminiert sind. Anlagenbereiche, die nicht Bestandteil von Kontrollbereichen der Anlagen waren, können als nicht radioaktiv kontaminiert angenommen und die dort anfallenden Abfälle nach entsprechenden Beweissicherungsmessungen in den konventionellen Stoffkreislauf überführt werden.

Die aus den „radioaktiven Bereichen“ stammenden und als „sehr schwach- radioaktiv“ (mittlere Aktivitätskonzentration < 10 Bq/g) eingestuften Materialien (auch Großkomponenten) werden, ohne diese hinsichtlich ihrer radiologischen Qualität näher zu charakterisieren, direkt in einem zentralen oberflächennahen Zwi- schenlager (Deponie) abgelagert. Dadurch kommen auch Abfälle, die nur potenziell oder so geringfügig kontaminiert sind, dass sie in Deutschland uneingeschränkt freigebbar wären, auf diese Deponie.

Die in Frankreich der Abfallkategorie VLLW („very low level waste“) zugeordneten
Abfälle werden seit 2003 in der Entsorgungseinrichtung Centre de Morvilliers in
dem an Lothringen angrenzenden Department Aube in oberflächennah ausgehobe- nen Gräben eingelagert. Die Deponie erfüllt die an Deponien zur Ablagerung von
als gefährlich eingestufte Abfälle gestellten Anforderungen. Der aus Tonschichten aufgebaute Untergrund dieser 45 ha großen Deponie weist eine Dicke von mindes- tens 15 m auf. Die Deponie verfügt über eine Lagerkapazität von 650.000 m3 und sieht eine Betriebszeit von 30 Jahren vor. Die Auslegung sah zunächst eine jährli- che Annahmekapazität von 25.000 m3/a vor. Durch entsprechende Anpassung der Einlagerungszellen kann seit 2009 ein Abfallvolumen von 35.000 m3/a angenom- men werden. Da auch diese Annahmekapazität das für den Zeitraum 2010 bis 2020 erwartete jährliche Abfallaufkommen nicht aufnehmen kann und die Einlagerungs- kapazität der Deponie bis 2030 deutlich überschritten wäre, wurden Überlegungen angestellt, das erforderliche Einlagerungsvolumen z.B. durch Maßnahmen zur Volumenreduzierung, die Verbesserung des Vorgehens bei der Zonierung und die Verwertung eines Teils des Abfalls im nuklearen Bereich, zu reduzieren.

Die Vorgehensweise des Umgangs mit sehr schwach radioaktivem Material hat den
Vorteil, dass ein sehr großes Volumen des rückbaubedingt anfallenden Materials, für einen längeren Zeitraum (30 Jahre) überwacht und zentral abgelagert wird. Die Bedingungen für dieses Konzept sind in Frankreich besonders günstig: Die gewähl- te Region ist aufgrund der dort vorkommenden massiven Schichten von Tongestein für die Lagerung von Abfällen mit Aktivität geeignet. Die Akzeptanz bei der Bevölke- rung ist in dieser wirtschaftlich schwach entwickelten Region vorhanden.

Der Nachteil ist, dass eine derart große Deponie, die eine vergleichbare geologi- sche Barrierewirkung hat wie in Frankreich und fernab von intensiv genutzten Flä- chen liegt, in Deutschland kaum gefunden werden kann. Das Beispiel aus Frank- reich zeigt auch, dass in der Praxis „nachgesteuert“ werden muss, wenn ein ur- sprünglich ausreichend erscheinendes Deponierungsvolumen sich dann doch als unzureichend erweist – was in der Öffentlichkeit kritisch aufgenommen werden dürfte.

Der wesentliche Einwand gegen das „französische Modell“ ist jedoch, dass mit seiner Verfolgung eine Scheinsicherheit für ein in der Öffentlichkeit wahrgenommenes Problem suggeriert wird, das faktisch jedoch nicht besteht. Vor dem Hintergrund, dass auch konventionelle Abfallstoffe aufgrund der natürlichen Radioaktivität in ei- nem vergleichbaren oder sogar höheren Umfang (vgl. die Konzentrationswirkung von Schadstoffen bei der Abfallverbrennung und der Deponierung von Verbren- nungsaschen) radiologische Messwerte aufweisen können, die dennoch jeweils weit unterhalb der Werte der natürlich vorkommenden radiologischen Belastung lie- gen, ist eine solche Forderung nicht zielführend.

Ziele:

• Keine Einrichtung von zentralen oder regionalen Strahlenschutzdeponien für zweckgerichtet freigemessene Abfälle.

• Es muss intensiv und sachlich informiert werden. Aggregierte Abfalldaten, d.h. Ergebnisse von Messungen, annehmende Deponie, Abfallmenge, Auslastung der 10µSv, sollten ins Internet eingestellt werden.

• Eignung und Zuverlässigkeit der Überwachung der Freimessungen beim Betreiber öffentlich belegen.

• Die Begleitung der Freigabemessungen in der Anlage durch einen von der De- ponie oder den zuständigen kommunalen Stellen beauftragten externen Gut- achter als vertrauensbildende Maßnahme.

6. Transportsituation; Rückführung CASTOREN aus F und GB

Wird hier zunächst nicht behandelt.

7. Veränderungen des rechtlichen Rahmens

a) Haltung gegenüber der 14. Änderung des AtG zur Umsetzung der EURATOM- Entsorgungsrichtlinie?

b) Befassung mit dem vorgesehen Bericht der Bundesregierung zur Entsorgungssitua- tion gegenüber EU-Kommission (Abgabetermin 13.08.2015)?

Der Richtlinie 2011/70/Euratom verlangt, ein nationales Programm für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aufzustellen, dieses durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

Das Entsorgungsprogramm wird von der Bundesregierung unter Federführung des BMU entwickelt. Das Entsorgungsprogramm ist der EU Kommission spätestens zum 23. August 2015 vorzulegen und bei späteren wesentlichen Änderungen diese hierüber zu informieren. Das Entsorgungsprogramm wird dann einem Peer Review Verfahren unterzogen.

Ziel:

• Der Entsorgungsbericht sollte keine im Beteiligungsprozess des Standortaus- wahlgesetzes entstehenden Entscheidungen vorwegnehmen.

8. Umsetzung des Standortauswahlgesetzes (Kommission, Behörde, u.a.)

Wird hier zunächst nicht behandelt.

Tschüss Konrad – Vom Ende eines Endlagers? Grüne BaWü für „Anpassung der Einlagerungsbedingungen“

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Im Schacht Konrad untertage: Immer mehr Probleme beim Ausbau. Foto: Dirk Seifert

Immer teurer, immer später, immer mehr Probleme: Damit wäre das Projekt Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter zutreffend beschrieben (siehe taz). Und immer mehr drängt sich die Frage auf: Wann kommt das Ende für das Endlager? In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heißt es: Die für den Ausbau zuständige DBE geht nach einer erneuten Verschiebung der Inbetriebnahme vom Jahr 2022 aus. Aber: Der Termin ist „mit Unsicherheiten behaftet, die nicht näher quantifizierbar“ sind und die „auch von der Bundesregierung noch nicht abschließend bewertet“ werden können. Die ständigen Bauverzögerungen, so Zdebel, weisen darauf hin, „dass das Bergwerk schon jetzt marode ist“. (Hier die PM der Linken, hier die Anfrage, jeweils PDF) Die Grünen in Baden-Württemberg wollen jetzt aber offenbar eine „Anpassung der Einlagerungsbedingungen“ erreichen.

Nicht nur das Bauwerk selbst wird immer teurer. Inzwischen belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 3,1 Mrd Euro (auf der nach oben offenen Euro-Skala). Verärgert über diese Verzögerungen im Schacht Konrad sind die AKW-Betreiber. Die müssen nun für den anfallenden leicht- und mittelradioaktiven Atommüll neue Lagerkapazitäten schaffen – und das kostet zusätzlich Geld.

Für Stefan Wenzel, Umweltminister in Niedersachsen und damit Genehmigungsbehörde für den Schacht Konrad, sind die enormen Probleme beim Ausbau des Schacht Konrad laut Wolfenbüttler Nachrichten „wenig überraschend“. „

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Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel. Foto: Dirk Seifert

Der grüne Minister Stefan Wenzel (NDS) reagiert mit diesen Äußerungen auf einen Vorstoß des grünen Minister Franz Untersteller (Ba-Wü). In Stuttgart entdeckt man gerade, was die Anti-Atom-Bewegung seit Jahren feststellt: Es gibt ein Atommüll-Problem, dass viel größer ist, als die Politik bereit ist einzugestehen. Das gilt nicht nur für hochradioaktiven Atommüll, sondern auch für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle. Mit einem „Papier von Fachleuten“ bringt Untersteller jetzt offenbar eine „Anpassung der Einlagerungsbedingungen“ für den Schacht Konrad ins Spiel. So nennt man das diplomatisch, wenn man eigentlich eine Absenkung der Sicherheitsanforderungen meint.

Die FAZ berichtet vor einigen Tagen: „Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat ein Entsorgungskonzept für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gefordert und sich besorgt über eine Vernachlässigung des Themas geäußert. „An allen Standorten atomarer Anlagen hat sich auch eine große Menge an mittel und schwach radioaktiven Abfällen angesammelt, der eigentlich abtransportiert werden soll, für den es aber keinen Ort gibt, wohin er abtransportiert werden kann. Der Rückbau der Kernkraftwerke im kommenden Jahrzehnt wird das Problem noch erhöhen“, sagte Untersteller FAZ.NET. Über das Thema müsse endlich politisch debattiert werden. „Eine oberirdische Lagerung in Fässern, die nicht für eine jahrzehntelange Aufbewahrung gedacht sind, ist sicher kein Weg, das Risiko zu minimieren“, sagte der Grünen-Politiker.“

Die Botschaft richtet sich klipp und klar gegen das Land Niedersachsen und das Bundesamt für Strahlenschutz. Darauf bezieht sich Stefan Wenzel in dem oben genannten Statement, wenn er

Wie wenig von einem Neustart bei der Endlagersuche gesprochen werden kann, wird immer deutlicher. Die Berge von Atommüll, nicht nur bei den hochradioaktiven Abfällen sondern eben auch bei den leicht- und mittelaktiven,  geraten immer mehr außer Kontrolle. Die logische Konsequenz, die laufenden Atommeiler abzuschalten, um nicht noch mehr von diesem Atommüll zu erzeugen ist für die Grünen im Stuttgarter Umweltministerium kein Thema.

„Anpassung der Einlagerungsbedingungen“

Der unmittelbare Grund, warum sich der Grüne Minister aus BaWü nun gegen Niedersachsen wendet, ist der FAZ zu entnehmen: „In dem Papier des baden-württembergischen Ministeriums, das FAZ.NET vorliegt, werden zahlreiche Schwierigkeiten bei der Entsorgung mittel radioaktiver Abfälle beschrieben: So sind auf dem Gelände des ehemaligen Kernforschungszentrums in Karlsruhe derzeit 13.000 Atommüllbehälter zwischengelagert worden, aber nur 194 sind für eine Einlagerung im Schacht Konrad im niedersächsischen Braunschweig zugelassen. Der Grund: Im größten Zwischenlager Deutschlands sind in den neunziger Jahren schwach und mittel radioaktive Abfälle offenbar vor allem kostengünstig verpackt worden. Den heutigen Vorschriften für eine Einlagerung im Schacht Konrad genügt diese Verpackung nicht mehr.“

Das wäre zunächst mal die Feststellung der Fakten. Was die FAZ dann aber weiter berichtet läuft eindeutig darauf hinaus, dass der Grüne Minister in BaWü die Absenkung der Sicherheitsanforderungen verlangt. Das sagt Untersteller natürlich nicht selbst. Es ist eine besondere Form der Politik, „Papiere von Fachleuten“ sprechen zu lassen. Die FAZ fasst das aus seiner Sicht zusammen: „Zur Lösung bieten sich zwei Möglichkeiten an: Entweder werden die Abfälle gemäß der Vorschriften neu verpackt, was erhebliche Kosten für das Land Baden-Württemberg nach sich ziehen würde, oder man ändert die Einlagerungsbedingungen für die Anlage in Braunschweig. Die grün-rote Landesregierung möchte natürlich zusätzliche Kosten vermeide(n).“

Noch mehr Müll und noch mehr Probleme

In dem Papier aus Ba-Wü werden der FAZ zufolge aber auch weitere Probleme aufgelistet, die das Desaster der Atommüllentsorgung auf der ganzen Linie verdeutlichen und auf die die Anti-Atom-Bewegung bereits seit längerer Zeit hinweist.

In Gronau fallen bei der Urananreicherung viele tausend Tonnen abgereichertes Uran an, dass bis heute in keiner Entsorgungs-Strategie enthalten ist. Noch gilt das Zeug offiziell als Wertstoff, aber Experten gehen davon aus: Auch dieses Material wird irgendwann zu Atommüll und muss endgelagert werden. Wo? Das weiß derzeit niemand, aber im Schacht Konrad kann das aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Kommt also ein drittes Endlager?

Ebenso unklar ist, was mit dem Atommüll aus der ASSE II werden soll. Weil das Lager einzustürzen und abzusaufen droht wird derzeit daran gearbeitet, den gesamten Atommüll zu bergen. Wo der dann aber künftig besser gelagert werden kann, ist ebenfalls unklar. Auch hierfür wäre der Schacht Konrad nicht zulässig.

Und schließlich droht das Konzept der Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente an den AKWs zu scheitern. Das OVG in Schleswig hatte mit einem Urteil im Sommer 2013 die Genehmigung für das Lager in Brunsbüttel aufgehoben, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise unzureichend oder falsch erbracht worden sind. Noch läuft ein Antrag auf Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Wird der abgewiesen, sind im Grunde alle Castor-Lager an den AKW Standorten illegal!

Atommülllagerung, Politik, Unsicherheit: Das Problem ist viel größer …

 

„VS-vertraulich“ – Atommeiler und Anti-Terror-Schutz – Rechte Dritter bleiben auf der Strecke

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Nicht nur am AKW Brokdorf sind jüngst auf den Dächern der Werksgebäude rund um die Reaktorkuppel Nachrüstungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes erfolgt. Dazu sind mit bizarren Konstruktionen Gestänge installiert worden, die offensichtlich die Landung von Hubschraubern verhindern sollen.  Welche Gefahr droht von solchen Angriffen, gegen die offenbar Schutzmaßnahmen dieser Art erforderlich sind? Die Behörden schweigen: „VS-vertraulich“ heißt es.

AtomkraftgegnerInnen aus der Region Unterelbe hatte diese Baumaßnahmen zum Anlass genommen, den zuständigen Energieminister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nach dem Sinn zu fragen.

Sie wollten wissen: „Auf welcher Basis werden die Maßnahmen auf den AKW-Dächern (siehe Presse vom 10.3.) durchgeführt? Gegen was richten sie sich? Gibt es einen Zustimmungsbescheid der Behörde? Kann man daraus ableiten, dass es neue Erkenntnisse über Waffentypen gibt, die die Betriebsgenehmigung des AKW angreifbar machen?“

In einer Mail teilt der Minister den Initiativen nun mit: „Die Maßnahmen auf den Dächern der Gebäude im Kernkraftwerk Brokdorf sind dem Bereich der Sicherung gegen Einwirkungen Dritter zuzuordnen und werden auf der Grundlage von Änderungsanträgen durchgeführt. Der Zustimmungsbescheid ist auf Grund von Merkmalen des Geheimschutzes in „VS-vertraulich“ eingestuft und darf nur von entsprechend berechtigten und sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden. Einzelne Merkmale zu Tatmitteln und Sicherungsmaßnahmen dürfen ebenfalls aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Insofern ist uns eine detaillierte Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen in der Öffentlichkeit nicht möglich.“

Angriff mit panzerbrechenden Waffen?

Die Fragen über den Sinn der Maßnahmen sind ebenso brisant wie die Antworten: Was genau soll mit den Dachkonstruktionen verhindert werden? Das Landen von Hubschraubern wäre plausibel – aber selbst das darf die Behörde schon nicht mehr mitteilen. Was aber könnte ein Terror-Kommando vom Dach eines Nebengebäudes tun, dass unbedingt zu verhindern ist? Ein Szenario könnte sein, dass ein solches Kommando mit modernen panzerbrechenden Waffen aus nächster Nähe auf die Reaktorkuppel schießen könnte.

Greenpeace hat im Jahr 2010 eine Kurzstudie veröffentlicht, in der ein solcher Beschuss bei älteren Atomreaktoren betrachtet wird. „Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke“ (PDF, außerdem zur Sicherheit der Atommeiler siehe hier). Gegenüber den dort betrachteten Reaktoren ist das AKW Brokdorf grundsätzlich besser geschützt, weil es zur sogenannten Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren zählt!

Mit Blick auf die älteren Reaktoren kommt die für Greenpeace tätige Gutachterin Oda Becker, die auch im Verfahren gegen das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel als Sachverständige zu diesem Thema beteiligt war, zu der Aussage: „Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensystem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“

Gegenüber der Baulinie 2 verfügt das AKW Brokdorf über größere Sicherheitsreservern. Was aber, wenn der Beschuss nicht aus „mehreren hundert Metern“ erfolgt, wie es die Gutachterin oben unterstellt, sondern der Beschuss aus direkter Nähe erfolgt?

Genaues lässt sich ohne detailliertere Informationen nicht sagen. Die Vermutung aber liegt Nahe: Die Baumaßnahmen auf den Dächern der Atommeiler könnte darauf hinweisen, dass die Behörden davon ausgehen, dass ein Beschuss mit modernen Panzer-Waffen auch bei der Baulinie 3 das Risiko eines Kernschmelzunfalls bergen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative “Brokdorf-akut“ und ehemaliger Brokdorf-Kläger ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Eine gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung der Abwehr-Maßnahmen, die per Zustimmungsbescheid durch das Energieministerium in Kiel genehmigt wurden, sind ihm aber verwehrt. Denn eine Einsicht der Genehmigung ist wegen des Geheimschutzes nicht möglich. So bleiben Bürgerrechte ebenso auf der Strecke wie das Recht, eine Entscheidung einer Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dilemma Sicherheit und Geheimschutz

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Geheime Verschlusssache: Was sollen die Gestänge auf dem Dach neben der Reaktorkuppel des AKW Brokdorf? Foto: Dirk Seifert

Immer mehr wird in den letzten Jahren die Sicherheit von Atomkraftwerken und Anlagen unter dieser Klausel „Verschlusssache-Vertraulich“ gestellt. So berechtigt das mit Blick auf Terrorangriffe zunächst erscheinen mag: Faktisch entzieht sich damit ein wachsender Teil von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einer unabhängigen Überprüfung.

Wie problematisch das ist, zeigte sich jüngst im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel, bei dem selbst das Gericht nur Teile von geheimen Gutachten hätte einsehen können. Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma, sagte der Richter am OVG damals: Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache.

 

AKW Brokdorf abschalten: Fotos von der Protest- und Kulturmeile am Tschernobyl-Tag 2014

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.Zeit zum Abschalten – unter diesem Motto fand am AKW Brokdorf am 26. April mit vielen hundert TeilnehmerInnen die Protest- und Kulturmeile 2014 aus Anlass des Jahrestags der Atomkatastrophe von Tschernobyl statt. Das Hamburger Abendblatt berichtet im Vorfeld über die Forderungen der AtomkraftgegnerInnen. Fotos von der Protest- und Kulturmeile gibt es bei PubliXviewinG, bei ROBIN WOOD und hier: Ein Tag für die Stilllegung des AKW Brokdorf in Bildern. (Alle Fotos: Dirk Seifert)

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