Vattenfall: Das Geld für die Atommüllentsorgung liegt in den Braunkohlegruben der Lausitz. Foto: Dirk Seifert
Die Atomkonzerne wollen nicht mehr. Um ihre Atomkraftwerke und die enormen Probleme mit dem Atommüll los zu werden, schlagen sie nun vor, eine Stiftung zu gründen, die diese Risiken künftig trägt. Dazu wollen sie die für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle über Jahrzehnte gebildeten Rückstellungen in diesen Stiftungsfonds übertragen. Danach, so die bisherige Lesart, sind sie aus der Verantwortung für dieses atomare Erbe raus. Das jedenfalls planen E.on, RWE und die EnBW. Vattenfall steht offenbar abseits. Die Entsorgungs-Rückstellungen der Konzerne in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu übertragen, ist eine Forderung der Anti-Atom-Bewegung seit vielen Jahren. Damit verbunden ist aber keineswegs die Idee, die Atomkonzerne aus ihrer – finanziellen – Verantwortung zu entlassen.
Einer der Gründe für derartige Überlegungen ist die wachsende Sorge, die wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne könnten zusammen brechen – mitsamt der Rückstellungen. Für deren Verwendung hat es nie sonderliche Auflagen oder Anforderungen gegeben. Da sie steuerfrei waren, hatten die Atomkonzerne allesamt jeweils möglichst hohe Rückstellungen gebildet. Derzeit ist von einer Summe von insgesamt rund 36 Mrd. Euro die Rede. Mit diesen Rückstellungen haben die Konzerne ihre massiven Expansionspläne finanziert – mit hohen Verlusten. RWE und E.on haben durch Fehlspekulationen, durch Finanz- und Wirtschaftskrise und niedrige Strompreise, Verluste von jeweils über 30 Mrd. Euro aufgebaut. Vattenfall soll rund 20 Mrd. Euro Verluste gemacht haben. Die Entsorgungs-Rückstellungen stehen also nicht auf irgendwelchen Sparbüchern bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden.
In der Frankfurter Rundschau wies Felix Matthes vom Öko-Institut auf die Probleme von Vattenfall in dieser Frage hin. „Vattenfall hat das größte Problem. Das Unternehmen hat mit den Rückstellungen für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel massiv in die ostdeutsche Braunkohle investiert. Im Zuge der Energiewende muss es aber auch einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung geben. Wenn es der Braunkohle aber an den Kragen geht, sind die Rückstellungen weg. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Sicherung der Mittel für den Atomausstieg ist.“ Hinzu kommt, dass Vattenfall nach einer Konzern-Umstruktierung nur noch teilweise für die deutschen Atommeiler haftet. Siehe dazu auch das Handelsblatt.
Vattenfall steht also mit dem Rücken zur Wand – und das könnte schwere Folgen für die SteuerzahlerInnen haben. Immer wieder wurde in den letzten Monaten berichtet, dass Vattenfall einen „strategischen Partner“ für die Braunkohle in der Lausitz sucht. Das rot-rot regierte Land Brandenburg hat bereits einen Arbeitsstab eingerichtet, der sich mit einem Ausstieg Vattenfalls aus dem Braunkohlegeschäft befasst. Auch die staatliche Übernahme soll dabei ein Thema sein.
Der BUND in Brandenburg ist alarmiert. In einer Pressemeldung unter der Überschrift „Atom-Rückstellungen Vattenfall: Drohende Risiken für Brandenburg klären. BUND fordert Verzicht auf den neuen Tagebau Welzow-Süd II“, stellt der Geschäftsführer Axel Kruschat fest: „Müssten die Unternehmen die Rückstellungen in einen Fonds einzahlen, könnte dies zur Folge haben, dass die Liquidität unter anderem des Vattenfallkonzerns nicht mehr gewährleistet ist“. Und: „Insbesondere die Finanzierung der Nachsorge und der Folgekosten der Ausbeutung der Braunkohlevorkommen wäre dann nicht mehr gesichert. „Auf das Land könnten erhebliche Kosten in Milliardenhöhe zukommen“, so Kruschat. Der BUND Brandenburg fordert die Landesregierung dazu auf, die Frage der Liquidität des Vattenfall-Konzerns vor dem Hintergrund der Sicherung der Atom-Rückstellungen gründlich zu prüfen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Es wäre fahrlässig, vor dieser Klärung eine Entscheidung zugunsten des neuen Tagebaus Welzow-Süd II zu treffen.“
Nicht nur bei Vattenfall wird es eng. Immer mehr zeigt sich, dass die desaströse Konzernpolitik und das Wegschauen einiger Bundesregierungen dazu führen könnte, dass die BürgerInnen abermals die Kosten übernehmen müssen.
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, hat dazu einen Vorschlag gemacht: „Den Vorschlag der AKW-Betreiber, über die Einrichtung einer „Bad Bank“ das gesamte Kostenrisiko für Rückbau und Endlagerung komplett auf den Staat und die Allgemeinheit abzuwälzen, lehne sein Verband ab. Unter ganz anderen Voraussetzungen könne er sich eine Übertragung von mehr Verantwortung für die Atom-Altlasten auf den Staat vorstellen, sagte Weiger. „Wenn die Energiekonzerne bis spätestens 2017 alle Atomkraftwerke stilllegen, könnte der Staat die Federführung beim Rückbau und bei der Endlagerung des Atommülls übernehmen“, so der BUND-Vorsitzende.
Erforderlich sei, dass die AKW-Betreiber – sei es in Form einer Stiftung oder eines Fonds – ihre kompletten Entsorgungsrückstellungen plus einem Risikozuschlag von etwa 15 Milliarden Euro dem Staat übertrügen und in unbegrenzter Höhe für die Kosten des Rückbaus aller AKW, der Suche nach einem Atommülllager und der Atommülllagerung hafteten. Außerdem müssten sie sämtliche Klagen gegen die Bundesregierung und die Bundesländer gegen aus ihrer Sicht eingetretene Verluste wegen des Atomausstiegs zurückziehen.“
Greenpeace hat bereits 2012 eine Studie mit Vorschlägen zu den Entsorgungs-Rückstellungen vorgelegt, die hier als PDF online ist. Eine neuere Studie ist auch hier online.
Hans Gabányi von der Umweltbehörde Hamburg: Volksentscheids-Initiative wird an Gutachten zur Fernwärme beteiligt. Foto: Dirk Seifert
Mindestens zwei Aussagen auf der Wärme-Dialog Hamburg Veranstaltung in der letzten Woche dürften bemerkenswert sein: Beide stammten von Hans Gabányi von der Umweltbehörde. Zum einen erklärte er, dass der Auftrag für eine umfassende Studie in der Debatte um die Alternativen zum kohlebefeuerten Heizkraftwerk Wedel kurz vor der Vergabe steht. Darin soll nun auch die Volksentscheids-Initiative beteiligt werden. Zum anderen erklärte er, wie aus seiner Sicht die Übernahme der derzeit noch mehrheitlich von Vattenfall betriebenen Fernwärme auch dann erfolgen wird, wenn die zwischen Senat und Vattenfall ausgehandelten Verträge mit dem darin festgelegten Mindestkaufpreis nicht möglich sein sollten.
Da haben einige auf der gut besuchten Veranstaltung durchaus dicke Backen gemacht. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ müssen nun die Energienetze in Hamburg vollständig rekommunalisiert werden. Der Senat hat daher mit Vattenfall die Übernahme des Stromnetzes und der Fernwärme im Paket verhandelt. Bei der Fernwärme mit einem problematischen Ergebnis. Erst 2018 hat die Stadt die Option, die Fernwärme zu kaufen. Der endgültige Kaufpreis muss noch festgelegt werden, aber die Stadt hat einen Mindestkaufpreis mit Vattenfall in den Verträgen vereinbart. Dieser scheint vielen Kritikern allerdings zu hoch. Sollte sich das bestätigen, würde die Landeshaushaltsordnung dann im Jahr 2018 eine Übernahme der Fernwärme von Vattenfall verbieten. Damit wäre der Volksentscheid ins Leere gelaufen.
Senat und SPD-Fraktion widersprechen seit Monaten dieser Sorge und versprechen, die Fernwärme wäre auch 2018 derart wirtschaftlich, dass sich dieser Mindestverkaufpreis rechnet. Hans Gabányi von der Umweltbehörde machte nun auf der Wärme-Dialog-Veranstaltung als persönliches Statement die Aussage: Sollte tatsächlich der Fall eintreten, den er nicht für wahrscheinlich hält, dass die Fernwärme weniger Wert sei als der Mindestkaufpreis, dann müssten eben schlicht neue Verhandlungen mit Vattenfall über einen geringeren Kaufpreis geführt werden.
Genauer ging er im weiteren auf diese Aussagen nicht ein. Zu vermuten ist, dass er davon ausgeht, dass Vattenfall in Hamburg ohnehin auf dem Rückzug ist, sich vielleicht auch ganz aus Deutschland zurückziehen wird. Nach dem Verlust des Stromnetzes in Hamburg und einem möglichen Verkauf der Müllverbrennungsanlagen von Vattenfall an die Hamburger Stadtreinigung, bliebe nicht mehr viel von dem Konzern in der Elbestadt übrig. Neben dem noch immer nicht in Betrieb befindlichen Kohlekraftwerk Moorburg wäre die Fernwärme dann der letzte größere Geschäftsbereich, der aber weitgehend isoliert wäre.
Volksentscheids-Initiative soll am Gutachten beteiligt werden
In der überaus strittigen Frage nach den Alternativen für das alte Kohle-Heizkraftwerk in Wedel, das einen Großteil der Hamburger Fernwärme bereit stellt, steht laut Gabányi die Auftragsvergabe unmittelbar bevor. Im Herbst sollen die Ergebnisse dann vorliegen. Vorgesehen ist, dass in einer Frühphase der gutachterlichen Tätigkeit auch die Bürgerschaftsfraktionen und die Auskunftspersonen der Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ beteiligt werden sollen. Sie sollen von den Gutachtern umfangreich interviewt werden, um auch ihre Fragestellungen in den Alternativenvergleich aufzunehmen und untersuchen zu können.
EnergieNetz-Genossenschaft, Wärme-Dialog und mehr Klimaschutz
Die Veranstaltung zum Wärme-Dialog am 6. Mai hatte die EnergieNetz-Genossenschaft (ENH) organisiert, die sich als Partner der Stadt Hamburg um die Konzession für den Betrieb des Stromnetzes in Hamburg bewirbt. Bis zum Ende des Jahres muss die Stadt Hamburg entscheiden, wer für die nächsten 20 Jahre die Konzession dafür erhält.
In ihrem aktuellen Newsletter fasst die ENH die Ergebnisse der Veranstaltung so zusammen:
„Matthias Ederhof, Vorstand der ENH, leitete die Veranstaltung mit einem Résumé des ersten Wärmedialogs ein und stellte eine Verbindung zum aktuellen Klimaschutzbericht her, denn im Ergebnis laufen alle Bemühungen darauf hinaus, CO2-Werte zu reduzieren und Klimaveränderungen einzudämmen. Im Anschluss daran gaben die vier Podiumsgäste zu den Leitfragen ihre Statements ab.
In diesen Statements zeichnete sich ein erheblicher Kreis an Gemeinsamkeiten ab, z.B. bei der ergebnisoffenen, breiten Herangehensweise an die Alternativenprüfung für das veraltete Heizkraftwerk Wedel oder bei der Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen wie Wärmekataster und Wärmekonzept. Unterschiede wurden deutlich bei der Einschätzung der notwendigen Geschwindigkeit von Klimaschutz-Maßnahmen, der Art und dem Umfang der Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und bei der Gewichtung der Zieldimensionen, nach denen die anstehenden Entscheidungen optimiert werden sollen. Offen blieben an diesem Abend die Fragen in Richtung der strategischen Rolle des neuen, gasgefeuerten Heizkraftwerks Haferweg, insbesondere im Hinblick auf den Standort Wedel.“
Der alte und neue Chef der Handelskammer Hamburg. Foto Dirk Seifert
So ganz erfolgreich ist der erste Versuch zur Rebellion in der Hamburger Handelskammer noch nicht. Unter dem Slogan „Die Kammer sind Wir“ sind im Frühjahr bei den Wahlen erstmals „Oppositionelle“ in das Plenum der Handelskammer gewählt worden. Die hatten sich zusammen gefunden, nachdem die Handelskammer mit aller Macht gegen den Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg vorgegangen war. Das hatte auch unter vielen UnternehmerInnen Empörung ausgelöst und dazu geführt, dass sich erstmals ein Reformbündnis zur Wahl stellte. Seit dem Frühjahr sitzen nun 12 von ihnen im Plenum. Weniger erfolgreich verlief nun die Wahl zum Präsidium. Der Versuch, einen Kandidaten durchzubringen, scheiterte. Stattdessen sind erstmals allerdings drei Frauen in das Gremium gewählt worden.
So ging die Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ vor
Das Hamburger Abendblatt fasst das Ergebnis so zusammen: Tobias Bergmann von „Die Kammer sind wir“ ist mit seiner „Kandidatur fürs Präsidium gescheitert. Das Plenum der Handelskammer folgte mehrheitlich der Empfehlung der alten Kammerführung, drei im Gremium freiwerdende Posten mit Frauen zu besetzen. Neben den verbliebenen Vizepräsides Andreas Bartmann (Globetrotter), Harald Vogelsang (Haspa) und Michael Westhagemann (Siemens) wurden Christina Jagdmann vom Übersetzungsbüro wordinc, Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld, Chefin der Ölmühle ADM, und Birgit Kochen-Schmidt-Eych vom Handelsunternehmen Alfred Kochen neu gewählt. Damit ziehen erstmals in der Kammergeschichte Frauen in das Führungsgremium ein.“
Bei der ersten Sitzung der neu gewählten Kammer im April, muss es hoch hergegangen sein, wie das Abendblatt weiter berichtet. „Die erste Plenarsitzung im April, bei der Bergmann seine Kandidatur fürs Präsidium ankündigte, hatte einen verbalen Schlagabtausch zwischen ihm und dem Präsidium nach sich gezogen.“ Offenbar so heftig, dass Bergmann sich in der Mai-Sitzung entschuldigte: „Bergmann entschuldigte sich am Donnerstag vor dem Plenum für den Tonfall, war nach der Sitzung zu vernehmen, an seinem Reformkurs hält er aber fest.“
Über Tobias Bergmann und seine Kandidatur zum Präsidium berichtet Anfang April auch die Zeit in diesem Artikel.
Vorsitzender ist erneut Fritz Horst-Melsheimer (Hanse-Merkur-Versicherung). Der wollte eigentlich nicht wieder kandidieren. Aber: „Es fand sich kein Nachfolger. Je näher der Wahltag rückte, desto deutlicher zeigte sich, dass keiner der dazu geeigneten Hamburger Wirtschaftsvertreter bereit war, den Posten von ihm zu übernehmen. Um die Kammer vor dem Sturz in die Führungslosigkeit zu bewahren, tritt Melsheimer noch einmal an. Dass im Vorfeld der Sitzung dazu extra die Satzung geändert werden musste, war von den Kammer-Rebellen massiv kritisiert worden.“ Über den Mangel an Willigen in der Hamburger Wirtschaft, den Chef-Posten der Handelskammer zu übernehmen, berichtete das Abendblatt hier.
Und was wird mit Olympia?
Gespannt sein darf man sicher auch darauf, wie die Debatte um die Olympia-Bewerbung in der Kammer weiter geht. Die hatte viel Druck gemacht, damit sich Hamburg erneut für die Sommerspiele bewirbt.
Die SHZ berichtet Mitte April: „Doch nun macht Hamburg für seine olympischen Ambitionen womöglich ganz schnell Nägel mit Köpfen. Im Rathaus denken die Verantwortlichen darüber nach, die Bürger in zehn Monaten per Referendum zur beabsichtigten Bewerbung um Sommerspiele zu befragen. „Ohne den Rückhalt in der Bevölkerung würden wir uns nicht bewerben“, stellt Innen- und Sportsenator Michael Neumann (SPD) klar. Das entspricht der Forderung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), dessen Präsident Alfons Hörmann sagt: „Unabdingbare Voraussetzung bleibt, dass die Grundstimmung in der betroffenen Region positiv ist.“ Ende 2013 hatte die Handelskammer per Umfrage eine Zustimmung der Hamburger zu Olympia von 59 Prozent ermittelt.“
Derzeit wird geprüft, wie ein Referendum in Hamburg aussehen – und wann es stattfinden könnte. Darüber berichtet das Abendblatt hier.
Nun ist es amtlich: Vattenfall beantragt am Standort Brunsbüttel eine weitere Zwischenlager-Halle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll. Die Halle wird erforderlich, weil die Atommüll-Entsorgung insgesamt zum Desaster wird. Das für leicht- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehene Lager im Schacht Konrad verzögert sich wegen immer neue Probleme beim Ausbau immer mehr. Kaum jemand geht davon aus, dass es vor 2024 zur Verfügung stehen könnte und selbst das ist fraglich. Die DBE, ein Unternehmen, das mehrheitlich im Besitz der Atomkonzerne ist und den Ausbau im Auftrag des Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) betreibt, spricht laut Bundesregierung von einem Termin 2022. Der aber sei aus Sicht des BFS „mit Unsicherheiten behaftet, die nicht näher quantifizierbar“ sind. Vattenfall spricht in der PM zum Antrag für das neue Zwischenlager davon: „Aktuell rechnet das Bundesumweltministerium mit einer Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2025.“
Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Weiterhin teilt der Konzern zum „Antrag auf Genehmigung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ vom 05.05.2014 mit, dass dort „Abfälle aus dem Rückbau und (Rest-)Betriebsabfälle so lange gelagert werden, bis Schacht Konrad zur Verfügung steht. Weiterhin ist geplant, im LasmA bereits konditionierte Abfallgebinde aus den beiden Transportbereitstellungshallen sowie weitere verpackte Abfallgebinde aus den Kavernen zu lagern. Dazu gehören auch 21 Fässer mit Abfällen (betonierte Asche) aus einer Verbrennungskampagne im belgischen Mol. Diese lagern derzeit in Kaverne 5, deren Inspektion im Juni 2014 geplant ist.“
So türmen sich die Atommüllberge immer weiter auf. Vor allem, wenn jetzt wie in Brunsbüttel, der Abriss auf der Tagesordnung steht. Dadurch werden zu den ohnehin schon vorhandenen Strahlenabfällen weitere Mengen hinzukommen, für die es mangels Endlager keinen Abtransport gibt.
Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck kommentierte den Antrag von Vattenfall so: „Mit dem Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk wird der Atomausstieg vollzogen. Das ist ein Generationenprojekt. Dazu gehört es auch, die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle so sicher wie möglich auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel zu lagern, bis das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad zu Verfügung steht. Das ist notwendig. Aber der schwierige Umgang mit Atommüll zeigt erneut, wie falsch der Einstieg in die Atomtechnologie war, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (6. Mai 2014)“. Zu Stilllegung und Rückbau informiert das Ministerium hier.
Die SHZ berichtet auch, dass „die Behörde Vattenfall aufgefordert (habe), zu diesem Lager eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen.“ Das würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicher stellen.
Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel – immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH
Die Atommüllprobleme bei Vattenfall in Brunsbüttel sind enorm: Beim Aufräumen hat man vor einigen Jahren verrostete Fässer in den Kavernen unterhalb des AKW gefunden. Die Fässer wurden dort in den 70er Jahren versenkt und sind seit dem nicht mehr kontrolliert worden. Die Radioaktivität in diesen Kavernen ist derart hoch, dass Menschen sie nicht betreten können. Daher mussten erst ferngesteuerte Roboter und Verfahren entwickelt werden, um erkunden zu können wie der Zustand der Fässer insgesamt ist. Mit dieser Inspektion wurde Anfang 2014 begonnen. Eine erste Zwischenbilanz ergab, dass weitere Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen von Rost befallen sind.
Die SHZ (siehe oben) berichtet vor wenigen Tagen im Zusammenhang mit dem Zwischenlager-Antrag von Vattenfall: „In Brunsbüttel lagern in sechs unterirdischen, wegen der Enge nicht begehbaren Betondepots insgesamt 631 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen – Filterharze, Verdampferkonzentrate und Mischabfälle aus dem Reaktorbetrieb. Einige der Fässer sind rostig, wie Anfang des Jahres bei einer Kamera-Inspektion der ersten Kaverne entdeckt worden war. Für Mitarbeiter des AKW und die Bevölkerung bestehe aber keine Gefahr, teilte das Ministerium damals mit. Es wird damit gerechnet, dass beim Inspizieren der anderen Kellerräume weitere rostige Fässer gefunden werden.“
Die Darstellung der SHZ ist nicht ganz korrekt: Zwar ist es wohl tatsächlich so eng in den Kavernen, dass eine Inspektion durch Menschen nicht machbar ist. Der eigentlich Grund aber ist die Strahlung in den unterirdischen Kammern.
Brunsbüttels Bürgermeister ist total genervt. Im Februar 2014 berichtete die SHZ, nachdem bei der Inspektion neue Rostbefunde entdeckt wurden: „Diese Fässer gab es auch schon vor zwei Jahren“, steht für Bürgermeister Stefan Mohrdieck angesichts der jetzt festgestellten Schäden fest. „Mich überrascht das überhaupt nicht.“ Der Verwaltungschef möchte nicht auf Betreiber Vattenfall einprügeln. „Der Knackpunkt ist, dass die Kapazitäten in Schacht Konrad noch nicht zur Verfügung stehen.“ Seit Betriebsbeginn des Kernkraftwerks würde die Verantwortung für eine Endlagerung atomarer Abfälle immer wieder weitergereicht. Irgendwo sei immer eine Wahl, an der schon im Vorfeld eine Entscheidung scheitere. „Das größte Übel ist für mich, dass man das Zeug nicht los wird“, sagt Stefan Mohrdieck. „Je länger die Dinger da unten liegen, umso schlechter werden sie.“ Hier sei die Politik gefordert, die nötigen Weichen zu stellen: „Von Interesse muss sein, dass die Fässer da mal rauskommen!“
Das lässt sich der Brunsbütteler FDP-Landtagsabgeordnete Oliver Kumbartzky nicht zweimal sagen. Die SHZ zitiert:“„Die aktuellen Meldungen über weitere rostige Atommüllfässer zeigen einmal mehr, dass dringender Handlungsbedarf in Sachen Endlagerung besteht. Ich fordere Minister Dr. Robert Habeck ausdrücklich auf, sich gegenüber seinen Länderkollegen und im Bundesrat für eine zügige Inbetriebnahme von Schacht Konrad einzusetzen.“ Es sei schon genug Zeit verloren gegangen. Kumbartzky: „Die Kernkraftwerkstandorte dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.““
Das es beim Ausbau des Schacht Konrad schlicht Sicherheitsprobleme gibt, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann, scheint nicht so wichtig.
Keine Castor-Behälter und defekte Brennelemente
Totale Schräglage beim Castor-Atommüll. Foto: Vattenfall, AKW Brunsbüttel
Damit nicht genug: Noch immer können die hochradioaktiven Brennelemente nicht verpackt werden, weil die dafür erforderlichen Castor-Behälter nicht zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den anderen AKWs in Stilllegung ein Problem. Die erforderlichen Behälter werden zwar dem Vernehmen nach schon gefertigt, sind aber von den zuständigen Genehmigungsbehörden noch immer nicht zugelassen. Solange die hochradioaktiven Brennelemente aber im Reaktor oder im Nasslager innerhalb der Anlage stehen, müssen aktive Kühlsysteme betrieben werden. Wie auch in anderen Reaktoren gibt es ein weiteres Problem: defekte und teilabgebrannte Brennelemente – mit erhöhter Strahlung – könnten selbst bei vorhandenen Castoren nicht ohne weiteres in diese verpackt werden. Eine Lösung für dieses Problem steht offenbar noch immer aus.
In einem Papier der Atomaufsicht in Baden-Württemberg heißt es zu diesen Problemen: „Das BfS hat derzeit … 4 Behälterzulassungen zu erteilen. Die GNS fertigt bereits Behälter der neuen Bauarten (ohne vorliegende Zulassung und ohne abgeschlossene Genehmigungsverfahren). Daraus ergibt sich nach der Zulassung eine Vielzahl von Abweichungsanträgen bei der Erstellung der Konformitätsbescheinigungen.
In den Nasslagern (der AKWs in Baden-Württemberg) befinden sich auch Brennelemente, deren Inventar von den jetzt weitgehend erteilungsreifen Behälterzulassungen nicht erfasst wird (Bsp: CASTOR V/19). Deren Entsorgung verzögert sich damit.
In den Nasslagern, auch der stillgelegten Anlagen, befinden sich defekte Brennstäbe. Dafür gibt es weder ein validiertes Verpackungskonzept noch zugelassene Behälter. Bei Biblis wird zurzeit das Pilotprojekt zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern betrieben. Dieses Verfahren steht aber noch am Anfang.“
Zumindest teilweise hat Vattenfall auch im AKW Brunsbüttel mit diesen Problemen zu kämpfen.
Castor-Lager bald illegal?
Möglicherweise steht Vattenfall demnächst ohne ein genehmigtes Castor-Lager da. Das OVG Schleswig hatte im Sommer 2013 einer Klage eines Anwohners stattgegeben und die Genehmigung der Castor Halle für ungültig erklärt. Es gäbe erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen, die entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. Der Betreiber Vattenfall und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz wollen nun vor dem Bundesverwaltungsgericht die Revision erreichen. Gelingt das nicht, ist das Castor-Lager in Brunsbüttel auch offiziell illegal.
Damit läge dann der geplante Abriss des Atommeilers in Brunsbüttel auf Eis – eigentlich! Einerseits wird eine neue Atommüll-Halle für leicht- und mittelaktive Abfälle neu gebaut, andererseits wäre das erforderliche Castor-Lager außer Betrieb.
Für das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein kein Problem. Bereits wenige Wochen nach dem OVG-Urteil erklärte die Behörde, dass sie dann eine Art Notverordnung erlassen werde, sollte das Urteil rechtskräftig werden. So könnte „Rechtssicherheit“ hergestellt werden, heißt es. Sicherer wird das Castor-Lager dadurch nicht. Siehe hier FAQ auf der Seite des Ministeriums zur Frage: „Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?“
Atomkraftwerke ohne den Nachweis einer sicheren Entsorgung von Atommüll
Was streng rechtlich genommen, nur für das Castor-Lager in Brunsbüttel ein Problem ist, gilt faktisch aber auch für alle anderen entsprechenden Lager an den AKW-Standorten. Alle diese Lager sind fast zeit- und baugleich Anfang der 2000er Jahre genehmigt worden. Konkret: Nur knappe 20 km von Brunsbüttel steht das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf samt einem baugleichen Castor-Lager. Die vom OVG festgestellten Mängel bestehen hier faktisch ebenso. Deshalb wäre es auch sinnlos, die Castor-Behälter aus Brunsbüttel nach Brokdorf zu bringen. Deswegen ja auch die Notverordnung, damit die Castoren auch ohne gültige Genehmigung in Brunsbüttel bleiben können.
Wer jetzt ein wenig mit Atomrecht bewandert ist, der kommt spätestens jetzt zu der Frage: Wenn faktisch alle Castor-Lager Mängel bei den Sicherheitsnachweisen zeigen und daher Risiken nicht ausgeschlossen werden können (also nicht zum sog. Restrisiko zu rechnen sind), die zu massiver Strahlenfreisetzung führen können: Sind dann nicht alle AKWs umgehend abzuschalten, weil ein Nachweis für eine sichere Entsorgung, wie vom Atomrecht gefordert, nicht mehr gegeben ist? Gute Frage!
Doch wer jetzt glaubt, ein Grüner Energieminister würde diese Frage stellen und prüfen, ob deshalb der Betrieb des AKW Brokdorf nicht eingestellt werden müsse, irrt gewaltig.
Auf seiner Homepage fragt das Ministerium sich lediglich selbst (in einer umfangreichen FAQ): „Was bedeutet das Urteil für die Zwischenlager in Brokdorf und Krümmel?“ und antwortet darauf: „Das OVG-Urteil betrifft unmittelbar ausschließlich das Standortzwischenlager Brunsbüttel. Für die Zwischenlager an den Standorten Krümmel und Brokdorf bleiben die Genehmigungen bestandskräftig.“ Na dann.
Rechtlich mag das so sein, die Frage ist nur: Was ist das für ein Recht, wenn erkannte Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bei einem Zwischenlager zur Aufhebung der Genehmigung führen, aber faktisch gleiche Anlagen weiter betrieben werden dürften?
Wenn diese Lager aber nun faktisch rechtswidrig sind, ihre Sicherheit nicht nachgewiesen ist: Dann müssten eigentlich auch die noch am Netz befindlichen Atommeiler wegen des fehlenden Nachweises der Entsorgung umgehend abgeschaltet werden.
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Nicht nur am AKW Brokdorf sind jüngst auf den Dächern der Werksgebäude rund um die Reaktorkuppel Nachrüstungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes erfolgt. Dazu sind mit bizarren Konstruktionen Gestänge installiert worden, die offensichtlich die Landung von Hubschraubern verhindern sollen. Welche Gefahr droht von solchen Angriffen, gegen die offenbar Schutzmaßnahmen dieser Art erforderlich sind? Die Behörden schweigen: „VS-vertraulich“ heißt es.
AtomkraftgegnerInnen aus der Region Unterelbe hatte diese Baumaßnahmen zum Anlass genommen, den zuständigen Energieminister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nach dem Sinn zu fragen.
Sie wollten wissen: „Auf welcher Basis werden die Maßnahmen auf den AKW-Dächern (siehe Presse vom 10.3.) durchgeführt? Gegen was richten sie sich? Gibt es einen Zustimmungsbescheid der Behörde? Kann man daraus ableiten, dass es neue Erkenntnisse über Waffentypen gibt, die die Betriebsgenehmigung des AKW angreifbar machen?“
In einer Mail teilt der Minister den Initiativen nun mit: „Die Maßnahmen auf den Dächern der Gebäude im Kernkraftwerk Brokdorf sind dem Bereich der Sicherung gegen Einwirkungen Dritter zuzuordnen und werden auf der Grundlage von Änderungsanträgen durchgeführt. Der Zustimmungsbescheid ist auf Grund von Merkmalen des Geheimschutzes in „VS-vertraulich“ eingestuft und darf nur von entsprechend berechtigten und sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden. Einzelne Merkmale zu Tatmitteln und Sicherungsmaßnahmen dürfen ebenfalls aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Insofern ist uns eine detaillierte Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen in der Öffentlichkeit nicht möglich.“
Angriff mit panzerbrechenden Waffen?
Die Fragen über den Sinn der Maßnahmen sind ebenso brisant wie die Antworten: Was genau soll mit den Dachkonstruktionen verhindert werden? Das Landen von Hubschraubern wäre plausibel – aber selbst das darf die Behörde schon nicht mehr mitteilen. Was aber könnte ein Terror-Kommando vom Dach eines Nebengebäudes tun, dass unbedingt zu verhindern ist? Ein Szenario könnte sein, dass ein solches Kommando mit modernen panzerbrechenden Waffen aus nächster Nähe auf die Reaktorkuppel schießen könnte.
Greenpeace hat im Jahr 2010 eine Kurzstudie veröffentlicht, in der ein solcher Beschuss bei älteren Atomreaktoren betrachtet wird. „Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke“ (PDF, außerdem zur Sicherheit der Atommeiler siehe hier). Gegenüber den dort betrachteten Reaktoren ist das AKW Brokdorf grundsätzlich besser geschützt, weil es zur sogenannten Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren zählt!
Mit Blick auf die älteren Reaktoren kommt die für Greenpeace tätige Gutachterin Oda Becker, die auch im Verfahren gegen das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel als Sachverständige zu diesem Thema beteiligt war, zu der Aussage: „Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensystem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“
Gegenüber der Baulinie 2 verfügt das AKW Brokdorf über größere Sicherheitsreservern. Was aber, wenn der Beschuss nicht aus „mehreren hundert Metern“ erfolgt, wie es die Gutachterin oben unterstellt, sondern der Beschuss aus direkter Nähe erfolgt?
Genaues lässt sich ohne detailliertere Informationen nicht sagen. Die Vermutung aber liegt Nahe: Die Baumaßnahmen auf den Dächern der Atommeiler könnte darauf hinweisen, dass die Behörden davon ausgehen, dass ein Beschuss mit modernen Panzer-Waffen auch bei der Baulinie 3 das Risiko eines Kernschmelzunfalls bergen.
Für Karsten Hinrichsen von der Initiative “Brokdorf-akut“ und ehemaliger Brokdorf-Kläger ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”
Eine gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung der Abwehr-Maßnahmen, die per Zustimmungsbescheid durch das Energieministerium in Kiel genehmigt wurden, sind ihm aber verwehrt. Denn eine Einsicht der Genehmigung ist wegen des Geheimschutzes nicht möglich. So bleiben Bürgerrechte ebenso auf der Strecke wie das Recht, eine Entscheidung einer Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.
Dilemma Sicherheit und Geheimschutz
Geheime Verschlusssache: Was sollen die Gestänge auf dem Dach neben der Reaktorkuppel des AKW Brokdorf? Foto: Dirk Seifert
Immer mehr wird in den letzten Jahren die Sicherheit von Atomkraftwerken und Anlagen unter dieser Klausel „Verschlusssache-Vertraulich“ gestellt. So berechtigt das mit Blick auf Terrorangriffe zunächst erscheinen mag: Faktisch entzieht sich damit ein wachsender Teil von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einer unabhängigen Überprüfung.
Wie problematisch das ist, zeigte sich jüngst im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel, bei dem selbst das Gericht nur Teile von geheimen Gutachten hätte einsehen können. Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma, sagte der Richter am OVG damals: Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache.