Rekommunalisierung der Hamburger Fernwärme: Es gibt Erklärungs- und Handlungsbedarf

Umsetzung Volksentscheid und die Fernwärme: Herr Dressel, wir haben ein Problem.
Umsetzung Volksentscheid und die Fernwärme: Herr Dressel, wir haben ein Problem.

Bei der Umsetzung des Volksentscheids zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze gibt es bei der Fernwärme Probleme: In den Verhandlungen mit Vattenfall hat der Senat lediglich eine Kaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin gilt weiter das von der SPD durchgesetzte Modell, bei dem die Stadt Hamburg mit 25,1 Prozent Minderheitspartner ist. Diese Verkaufsoption wirft viele Fragen und Unsicherheiten auf.

Die Links-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat deshalb bereits vor einigen Wochen einen Antrag eingebracht (PDF), der eine gesetzliche Regelung verlangt, um die Übernahme zu fixieren und damit die bestehenden Unsicherheiten zu beenden. Nach einer kleinen Anfrage der Grünen (PDF) zeigt sich nun, dass das Problem noch komplizierter ist. Die Presseerklärung der Volksentscheids-Initiative unter der Überschrift „Bürgermeister Olaf Scholz muss Sachlage klarstellen“gibt es unten in voller Länge.

Hintergrund des Problems ist: Die Kaufverhandlungen zwischen Senat und Vattenfall nach dem erfolgreichen Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze haben unter großem Zeitdruck stattgefunden. Vattenfall hatte laut Senatsdarstellung als Bedingung verlangt, nur im Paket sowohl über den Stromnetz-Bereich als auch die Fernwärme zu verhandeln. Das Ergebnis lautete bei der Fernwärme dann: Es gibt zu einem garantierten Mindestpreis eine Kaufoption, die 2018 mit Wirkung zu 2019 vom Senat erklärt werden kann (!, aber nicht muss).

Das Abendblatt fasst das zusammen: „Er beträgt 1,15 Milliarden Euro inklusive des Kraftwerks Tiefstack und des noch zu bauenden neuen GuD-Kraftwerks in Wedel. Ohne ein neues Kraftwerk Wedel beträgt der garantierte Gesamtpreis 950 Millionen Euro. In beiden Fällen werden 325 Millionen Euro vom Kaufpreis abgezogen, da die Stadt bereits 25,1 Prozent des Netzes gekauft hat. Der Haken: Im Jahr 2018 wird der Wert des Fernwärmenetzes neu ermittelt. Liegt er höher, so bekommt Vattenfall diesen höheren Preis. Liegt der 2018 ermittelte Wert aber niedriger als der jetzt festgelegte, müsste der Senat trotzdem den Garantiepreis zahlen.“

Als Grund dafür, dass nicht ein sofortiger Kauf vereinbart wurde (wie es beim Stromnetz geschehen ist), sondern lediglich diese Option vereinbart wurden, werden steuerliche Probleme genannt. Die hätten laut Senat zur Folge gehabt, dass sich der Kaufpreis für die Stadt noch einmal um viele Millionen Euro erhöht hätte.

Schon diese Regelungen führten zu Kritik: Denn der vereinbarte Mindestkaufpreis, den die Stadt zu zahlen hätte, ist aus Sicht vieler Experten eigentlich viel zu hoch angesetzt. Weil in der Fernwärme große Investitionen anstehen (mindestens das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel muss ersetzt werden), wäre der Fernwärmebereich weniger Wert, als der Senat jetzt mit Vattenfall vereinbart hat.

Dennoch hatte der Senat bzw. die SPD-Fraktion immer wieder beteuert: Die Kaufoption werde gezogen, der Volksentscheid also umgesetzt. Das aber könnte nach neueren Informationen nun in Frage stehen.

Nachdem die Verträge vor einiger Zeit veröffentlicht wurden (Ergebnis auch des Transparenzgesetzes!) und die Fragen nun immer konkreter werden, zeigt sich, dass die Sache komplizierter ist.

Während die Linken mit ihren Antrag dafür gesorgt haben, dass nun darüber debattiert werden muss, wie eine gesetzliche Regelung noch unter diesem Senat ermöglicht, die Verbindlichkeit für die Kaufoption in 2018 zu erhöhen, zeigt eine Grünen-Anfrage, dass die Landeshaushaltsordnung der möglicherweise überteuerten Übernahme der Fernwärme im Wege stehen könnte.

Mit Blick auf die 2018 anstehende Neubewertung des Unternehmenswertes könnte die Landeshaushaltsordnung die Übernahme verhindern, wenn sich herausstellt, dass der Mindestpreis höher als der ermittelte Wert des Unternehmens ist.

Im Abendblatt heißt es: „Das aber verbietet die Landeshaushaltsordnung. „Der Kauf der Fernwärme setzt im Sinne des Volksentscheids eine Senatsentscheidung darüber voraus, ob es sich dabei um einen ‚zulässigen Schritt‘ handeln würde“, antwortet nun der Senat auf die Anfrage der Grünen. „Der Senat muss zum Beispiel prüfen, ob den nach der Landeshaushaltsordnung zu beachtenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Genüge getan wird. Die Entscheidung ist im Jahr 2018 zu treffen.“ Mit anderen Worten: Bei einem unter den Garantiepreis sinkenden Wert könnte der Rückkauf scheitern. Der Volksentscheid könnte in diesem Fall nicht umgesetzt werden.“

Und offenbar wäre diese gesamte Problematik vermeidbar gewesen, wenn sich die SPD nicht als Minderheitspartner an Vattenfall gebunden hätte. Um den Volksentscheid zu unterlaufen, hatte sich die SPD mit 25,1 Prozent in die beiden Vattenfall-Gesellschaften für Strom und Wärme eingekauft, ebenso bei E.on für das Gasnetz. Genau daraus resultieren bei der Fernwärme aber nun die Steuerprobleme, die einen Sofort-Kauf verhinderten.

Das Abendblatt berichtet dazu: „Auch ein anderer Punkt wird erst durch die aktuelle Senatsantwort richtig deutlich: Dass der Senat die Fernwärme erst 2019 und nicht sofort übernimmt, wie es der Volksentscheid eigentlich fordert, liegt an der von SPD-Bürgermeister Olaf Scholz 2011 vereinbarten 25,1-Prozent-Beteiligung an den Netzen. Dadurch musste Vattenfall die Fernwärme in eine Hamburger und Berliner Gesellschaft aufsplitten. Würde das Unternehmen vor Ablauf von sieben Jahren veräußert, könnte eine Art Spekulationssteuer nach dem „Umwandlungssteuergesetz“ fällig werden – im dreistelligen Millionenbereich.“ Und das Blatt bringt den Vorwurf der Grünen an die SPD: „Der Senat hat immer behauptet, er werde den Volksentscheid ohne Wenn und Aber umsetzen. Diese Aussagen müssen wir jetzt infrage stellen“, sagte Grünen-Fraktionschef Kerstan.“

Fraktionschef Andreas Dressel reagiert erstmal: „Wir wollen und werden die Kaufoption für die Fernwärme 2018 ziehen“ heißt es in der Presseerklärung. „Der Volksentscheid gilt und wird von uns Punkt für Punkt umgesetzt – und zwar auch 2018. Das ergibt sich schon aus unserer Verfassung. Die Kaufoption wird ausgeübt, daran gibt es für uns Sozialdemokraten keinen Zweifel. Uns angesichts der in kürzester Zeit erreichten großen Fortschritte mangelnden Umsetzungswillen zu unterstellen, ist eine Frechheit – vor allem, da wir eine breite Beteiligung der Bürgerschaft aber auch der Volksinitiative sicherstellen“, so SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Die von Kerstan geäußerte Annahme, ein Kauf 2018 wäre angesichts des ausgehandelten Mindestpreises unwirtschaftlich und ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, sei ziemlich absurd: „Denn das würde voraussetzen, dass man von nun an aktiv einen Wertverfall des Fernwärmenetzes herbeiführen will – genau das wollen wir aber nicht“, macht Dressel deutlich. „Wir wollen weiter investieren und die Fernwärmeinfrastruktur zukunftsfähig machen und werthaltig halten – bis 2019 gemeinsam mit dem Mehrheitseigner und nach 2019 als alleiniger Eigner, genauso ist es verabredet. Insofern ergeben sich aus unserer Sicht mit dem Mindestpreis und dem Kauf 2019 kein Problem. Dass wir diese Transaktion 2019 abwickeln, hat nachvollziehbare steuerliche Gründe, die der Senat dargelegt hat.“

Ziemlich viel Donner, der zeigt, wie sensibel diese Frage der Umsetzung des Volksentscheids für die SPD ist – nicht zuletzt stehen im Mai Bezirkswahlen und im nächsten Februar Bürgerschaftswahlen an.

Und klar ist, dass die Umsetzung des Volksentscheids vor allem bei der Fernwärme so oder so Dauerthema bleiben wird. Denn jenseits der Umsetzung der Kaufoption muss immerhin auch noch die Frage entschieden werden, wie denn eine klimafreundliche Fernwärme mit mehr Erneuerbaren Energien und ohne ein Kohle-Heizkraftwerk in Wedel aussieht. Schon das ist Stoff für eine Menge Sachdebatte – und eben auch Wahlkampf.

Jenseits von Stellungnahmen für die Medien dürfte aber auch bei Dressel und beim Senat klar sein: Hier gibt es eine gravierende Regelungslücke, bei der nicht tolle Absichtserklärungen weiter helfen, sondern vermutlich Maßnahmen notwendig werden.

Dabei scheint sich ein weiterer Konflikt anzubahnen. Das wird klar, wenn man den Hinweis in diesem Artikel im Abendblatt liest: „Finanzbehörden-Sprecher Daniel Stricker betonte, der Senat sei „entschlossen, die Option für einen 100 Prozent-Erwerb“ zu ziehen. „Er wird darauf achten, dass das Fernwärmenetz konsequent ausgebaut und effizient betrieben wird, so dass der vollständige Kauf der Fernwärmegesellschaft nach der vereinbarten Wertermittlung keinesfalls gegen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung verstoßen wird.“

Das klingt nicht viel anders, als beim Fraktionschef Dressel. Nun kommt der wichtige Hinweis: „Es werde sich im Jahr 2019 „um ein werthaltiges, profitables Unternehmen handeln“, so Stricker. Die Gefahr eines unter den Mindestkaufpreis sinkenden Wertes sieht man in der Behörde offenbar nur für den Fall, dass das grüne Fernwärmekonzept mit einer flächendeckenden dezentralen Fernwärmeversorgung umgesetzt werde. Denn damit würde dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen, heißt es.“

Das wäre eine Absage an die Dezentralisierung und die verstärkte Einbindung der Erneuerbaren Energien in die Wärme-Netze. Konkret geht es um die Frage des Heizkraftwerks in Wedel: Für den Klimaschutz ist die Kohlebefeuerung dieses Heizkraftwerks ein Desaster. Dennoch will die SPD prüfen, ob eine Sanierung der Anlage möglich ist, um dieses über 2018 hinaus nach geltenden Gesetzen betreiben zu können. Als Ersatz denkt die SPD – wie Vattenfall – an den Neubau eines gasbefeuerten Heizkraftwerks. Demgegenüber fordern Umweltverbände und Klimaschützer, dass ein umfassender Vergleich von Alternativen geprüft werden müsse, bei dem auch dezentrale Anlagen und der Einsatz Erneuerbarer Energien geprüft werden müsse.

Dabei gibt es ein weiteres Problem: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass ein in städtischer Hand befindliches Fernwärme-System Wärme von Dritten, nicht städtischen Unternehmen einspeist. So ist es ja auch beim Stromnetz. Statt eines zentralen Heizkraftwerks könnten viele kleine – eben auch private – (erneuerbare) Wärme-ErzeugerInnen das Netz heizen. Das könnte man auch ganz im Sinne des Volksentscheids verstehen.

Das hätte aber eben Folgen für den Wert des Fernwärme-Unternehmens. Und damit sind wir wieder mittendrin im oben berichteten Problemfeld. Die Energiewende ebenso wie die Umsetzung des Volksentscheids ist weiterhin nicht nur eine Aufgabe, sondern heftig umkämpft.

Herr Dressel: Wir haben ein Problem!

Die PM von Unser Hamburg – Unser Netz:
„Umsetzung Volksentscheid: Bürgermeister Olaf Scholz muss Sachlage klarstellen

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ verfolgt die jüngste Debatte zur Umsetzung des Volksentscheides im Bereich Fernwärme mit wachsender Sorge. Wie bereits vor dem Umweltausschuss der Hamburger Bürgerschaft am 20. Februar 2014 vorgetragen, ist aufgrund der vertraglichen Regelungen zur Fernwärme ein Zielkonflikt zwischen der Ausübung der Kaufoption und den Vorgaben der Landesaushaltsordnung nicht ausgeschlossen. Dieser Konflikt wird nun ausweislich der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/11237 auch vom Senat eingeräumt.

Im letzten Jahr gab es in Hamburg zur Frage einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze eine intensive öffentliche Debatte wie selten zu vor. Mehr als 440.000 Hamburger und Hamburgerinnen haben letztlich mit knapper Mehrheit das Anliegen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ unterstützt. Nach der Abstimmung hat der Senat eine konsequente Umsetzung des Volksentscheides zugesichert.
„Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig, der Senat steht im Wort. Und nicht zuletzt wegen der großen energiepolitischen Bedeutung des Themas erwarten wir vom Ersten Bürgermeister Olaf Scholz nun eine umfassende Klarstellung in der Sache“, so Manfred Braasch, Sprecher von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.“

Volksentscheid untergräbt die Macht der Handelskammer. Wie Demokratie zur Gefahr wird

Handelskammer und Senat: Vorderseite und Rückseite des Hamburger Rathauses. Foto: Dirk Seifert
Handelskammer Hamburg: Bedrohte Macht. Foto: Dirk Seifert

Der erfolgreiche Hamburger Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ für die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze von Vattenfall und E.on hat nicht nur für die beiden Konzerne gravierende Folgen und erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Energiepolitik zurück in die Stadt geholt. Auch die Hamburger Handelskammer bekommt jetzt zu spüren, dass mehr Mitbestimmung und mehr Transparenz ganz weit oben auf der Tagesordnung stehen. Die massive Gegen-Kampagne zum Volksentscheid könnte zu einem unliebsamen Bummerang-Effekt werden. Rekommunalisierung mit teurem Geld nicht verhindert und nun auch noch einen Kreis von Opponenten als Plenumsmitglieder. Total dumm gelaufen. Für das Hamburger Abendblatt ist klar: „Der Kammer steht ein Machtkampf zwischen alten und neuen Kräften bevor. Dabei steht viel auf dem Spiel – mehr als in anderen Städten, in denen Reformer in die Industrie- und Handelskammern drängen.“

Keine Frage, es steht schlimm. Warnte der Handelskammer-Chef noch zum Jahreswechsel, dass immer mehr Volksentscheide (und Gerichte) die Parlamente untergraben, droht nun: Der Volksentscheid untergräbt nun auch noch die Kammer selbst. Armes Abendland.

Bei den letzten Plenarwahlen hat ein Kreis von kleineren Unternehmen unter dem Logo „Die Kammer sind wir“ kandidiert. Viele von ihnen hatten zuvor aktiv den Volksentscheid unterstützt und sich über die massive Kampagne der Handelskammer geärgert und eine Gegenkampagne initiiert. Und jetzt hat die Kammer den Salat.

Die „gefährdete Macht der Hamburger Handelskammer“, die das Abendblatt offenbar mit Sorge sieht, hat seinen Grund in dem Ergebnis der Wahlen zum Plenum der Handelskammer. Von den 56 gewählten VertreterInnen im Plenum sind nun 12 KandidatInnen der „Wir“-Initiative. Außerdem gibt es im Plenum noch zehn sogenannte „kooptierte Mitglieder“, die vom Plenum ernannt bzw. gewählt werden. Diese zehn sind am gestrigen Donnerstag bestimmt worden (hier die PM mit den Namen/Unternehmen in einer PM der Handelskammer). Das Plenum der Handelskammer besteht also aus insgesamt 66 Personen.

Das Abendblatt beschreibt, welche Macht die Hamburger Handelskammer hat und wie kurz die Wege zwischen den Wirtschaftslobbyisten und der Politik ist. Vorn das Rathaus, hinten die Kammer – so ist das in einem Gebäude untergebracht (Gibt es eigentlich Türen zwischen dem Senats- und Bürgerschaftsbereich direkt innerhalb des Gebäudes zur Handelskammer oder umgekehrt?). Die Handelskammer ist nicht nur Lobby, sondern selbst an zahlreichen Unternehmen beteiligt, hat gesetzlich geregelte Aufgaben und betreibt eine eigene Akademie.

„50 Millionen Euro Rücklagen sichern die Kampagnen-Fähigkeit der Wirtschaftsvertretung. Und da jedes Unternehmen zur Mitgliedschaft verpflichtet ist und seine Beiträge quasi zwangsweise erhoben werden, ist ein kontinuierlicher Geldmittelzufluss gesichert. Das alles verschafft der Kammer erhebliche Macht.“ Mit einem kleineren Betrag aus der Kriegskasse hatte sich die Kammer denn auch mit einer massiven Kampagne gegen den Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze gestellt.

Das Abendblatt nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn es berichtet, wie die Handelskammer in der Lage ist, demokratisch gewählte Institutionen wie Senat und Bürgerschaft an die Wand zu nageln: „Liefen in der Vergangenheit Dinge nach Ansicht der Kammer falsch, konnte sie mit einem Veto der Hamburger Unternehmerschaft manche Kursänderung des Senats einleiten.“ Einige schillernde Beispiele führt das Abendblatt an. Bedeutsam wäre aber sicher auch der Hinweis: Wenn nicht aus eigener Überzeugung, so doch im Wissen um diese Macht der Handelskammer, vermeiden (große) Teile von Bürgerschaft und Senat bereits im Voraus bestimmtes Handeln.

Das Abendblatt schreibt weiter: „Das oppositionelle Bündnis „Die Kammer sind Wir!“ ist angetreten, um die Institution zu modernisieren und für neue Entwicklungen zu öffnen. Ihrer Meinung nach hat sich der Machtapparat vom Adolphsplatz in den vergangenen Jahrzehnten verselbstständigt und von den wahren Bedürfnissen der Hamburger Wirtschaft zusehends entfernt.“ Das ist nicht sonderlich aussagekräftig. Modern, neue Entwicklungen, ok, klingt immer gut. Und was genau mit Verselbstständigung gemeint ist oder die „wahren“ Bedürfnisse „der“ Hamburger Wirtschaft wären – Mediensprache ohne viel Inhalt.

„Kungelei mit Senat verbieten“

Interessanter wird es, wenn das Abendblatt dann die konkreten Themenfelder darstellt, die die „Wir“-Mitglieder in der Kammer auf die Tagesordnung setzen wollen: „“Das Bündnis stellt vieles infrage, was die Kammer bisher ausgemacht hat: Die finanziellen Rücklagen sollen durch Teilerstattung der Kammerbeiträge abgeschmolzen werden. Die politische Richtung soll nicht mehr von der Kammerführung bestimmt, sondern von einer Mehrheit im Plenum vorgegeben werden. Dabei soll sich die Kammer mehr um die Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen als um die große Politik kümmern. Und vor allem fordern die Reformer Transparenz: Kungelei mit dem Senat würde verboten. Bergmann sagt: „Die Kammer muss sich öffnen und erneuern, sonst ist sie irgendwann selbst überholt und nicht mehr zeitgemäß.“ Er will jetzt als Vizepräses kandidieren.“

Weiter nennt das Abendblatt: „Zudem steht die Pflichtmitgliedschaft auf dem Prüfstand“ und stellt im Anschluss die Auseinandersetzungen zu diesem Thema, u.a. eine laufende Klage, dar. Außerdem heißt es, die „Wir“ wollen die geringe Beteiligung der rund 166.000 Unternehmen, die von der Kammer vertreten werden, verbessern. Derzeit hätten „gerade einmal zehn Prozent an den Plenarwahlen teilgenommen“ und die meisten wüssten gar nicht so genau, was die Kammer eigentlich macht. „Deshalb wollen wir jetzt auch die Gründung einer Kommission zur Stärkung und Revitalisierung der Selbstverwaltung in der Kammer vorschlagen“, sagt Tobias Bergmann, Sprecher des Bündnisses „Die Kammer sind Wir!“

Viele weitere Hintergründe und kommende Auseinandersetzungen werden außerdem in dem Abendblatt-Artikel ausführlich dargestellt. Auf der Homepage von „Die Kammer sind Wir“ ist mehr über die konkreten Forderungen nachzulesen.

Es ist sicherlich nicht übertrieben: Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ stellt nicht nur unmittelbar im Bereich der Energieversorgung einen gravierenden Impuls eines gesellschaftlichen Umbruchs dar. Eingewoben in die dezentrale und bürgergetragene Energiewende geht es nicht nur um einen Umbruch bei den Strommärkten (der die großen Konzerne schwer erschüttert). Die Rekommunalisierung stellt auch einen wichtigen Demokratisierungsimpuls dar, sorgt für mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Energiepolitik dieser Stadt – und offenbar weit darüber hinaus. Es ist sicher kein Fehler, bei allen Schwierigkeiten und bei aller Kritik, sich in diesen Umbrüchen und anstehenden Neugestaltungen, diesen wichtigen Erfolg immer wieder klar zu machen.

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Kommentar zur Atommüll-Debatte: Politik verweigert Verständigung

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Erhebliche Startprobleme bei der Atommüll-Endlagersuche. Foto: Dirk Seifert

(*) Eines hat die Atommüll-Tagung der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen am vergangenen Wochenende gezeigt: Mit großer Ernsthaftigkeit und viel Fachkunde sind sie bereit, sich verantwortlich an der Suche um sinnvolle Wege für den sicheren Umgang mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zu beteiligen. Dafür müssen allerdings auch ihre An-Forderungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens für einen sicheren Umgang erreicht werden kann, aufgegriffen werden. Mit dem derzeitigen Gesetz zur Endlagersuche und der Besetzung der damit verbundenen Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, ist das aber bislang nicht zu machen.

Die Politik macht derzeit massiv Druck auf die Bewegung, damit sich diese an der Kommission mit zwei VertreterInnen beteiligt. Diese Kommission soll nun – neun Monate nachdem das Gesetz unter Ausschluss und mit massiver Kritik der Umweltverbände beschlossen wurde – am 10. April durch den Bundestag offiziell ernannt werden. Erste direkte Gespräche zwischen VertreterInnen der Umweltverbände mit den BerichterstatterInnen der Fraktionen im Bundestag und mit der Umweltministerin hat es jedoch erst vor knapp drei Wochen erstmals gegebenen – obwohl die Weigerung zur Besetzung der Kommissionsplätze durch die Umweltverbände bereits im Dezember 2013 mitgeteilt und nochmals begründet worden ist (abgesehen davon, dass es schon zu heftigen Kontroversen während der vorhergehenden Gesetzgebungsphase gekommen war).

Jetzt macht die Politik mit den selbst verursachen Fakten (und Fehlern) Druck: Es bleibe keine Zeit mehr für Diskussion, die Kommission müsse ihre Arbeit endlich aufnehmen. Zeit – so scheint es – wird jetzt zum größten Problem auf der Suche nach einer Verständigung. Die einen fordern sie, die anderen behaupten, die gäbe es nicht (nach dem seit der Verabschiedung des Gesetzes nun schon ziemlich viel Zeit ohne Gespräche die Spree hinunter floss).

Klar ist eines: Wer für die dauerhafte Lagerung des radioaktiven Atommülls einen gesellschaftlichen Konsens erreichen will, der braucht die Verständigung mit der Anti-Atom-Bewegung. Ohne sie kann das nicht gelingen. Und diese Bewegung hat viel zu verlieren, wenn sie sich an falschen Verfahren beteiligt: Für Fragen der Atomsicherheit ist sie es, die sich über Jahrzehnte das Vertrauen in der Bevölkerung erarbeitet hat. Viel zu häufig hat sich gezeigt, dass sie auf Sicherheitsmängel hinwies und Maßnahmen einforderte, während Politik, Atomwirtschaft und auch große Teile der Wissenschaft diese Probleme ignorierten oder gar beschönigten (z.B. ASSE II).

Die Verbände suchen nach einer Verständigung und ringen untereinander, wie das gehen könnte. Sie machen es sich nicht leicht mit der Frage, wie es mit dem Atommüll und seiner möglichst sicheren Verwahrung weiter geht. Bereits seit dem Spätsommer haben zahlreiche Runden unter dem Dach des Deutschen Naturschutz Rings (DNR) stattgefunden. Mit großer Ernsthaftigkeit wurden die Mängel des Such-Gesetzes und der Kommission miteinander diskutiert und beraten, mit welchen Schritten und Maßnahmen trotz dieser Mängel ein sinnvoller Weg gefunden werden könnte. Diese Debatten waren auch Bestandteil der aus diesem Prozess hervorgegangenen Tagung „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ vom letzten Wochenende.

Eines der am häufigsten gebrauchten Worte auf dieser Tagung hieß „Vertrauen“ oder besser „fehlendes Vertrauen“, dass es diesmal mit dem Endlagersuchgesetz wirklich um ein „ergebnisoffenes Verfahren“ gehen wird. Allzu tief und begründet sind die Erfahrungen an allen Atomstandorten, dass mit Tricksereien bis hin zu Lügen in Dialogen vor allem die Durchsetzung atomwirtschaftlicher Interessen erreicht werden sollte. Es waren fast immer machtpolitische Entscheidungen, die Argumente ersetzten. (Der weitgehende Ausschluss der Umweltverbände bei den Beratungen zum Endlagersuchgesetz war in diesem Sinne eben vor allem „alte Politik“, in der von einen „Neustart“ auch in diesem Sinn nichts neues sichtbar wurde.)

Für viele in der Umweltbewegung ist Gorleben dafür das herausragende Symbol! Daher ist es eigentlich klar, dass ein vermeintlicher Neustart, der diesen Konflikt nicht beendet, sondern ihn neben weiteren Mängeln mit dem Endlagersuchgesetz weiter führt, nur wenig Glaubwürdigkeit oder Überzeugungskraft erreichen kann.

Die Umweltverbände fordern, dass das Gesetz an zahlreichen Stellen geändert werden müsse. Das haben CDU/CSU, SPD und die Bundestags-Grünen bereits abgelehnt. Dennoch haben die Umweltverbände weiter nach Wegen gesucht, wie es zu einer Verständigung kommen könnte, auch unterhalb gesetzlicher Lösungen.

Deshalb haben sie in den Gesprächen mit der Umweltministerin, mit den BerichterstatterInnen des Bundestags und auch auf der Konferenz dafür geworben, dass die Einsetzung der Kommission vom Bundestag bis zum Sommer verschoben wird und diese Phase mit intensiven Gesprächen genutzt wird, mit allen Beteiligten über die Voraussetzungen und Ziele eingehend zu beraten. Dieser Vorschlag zielte nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Gewerkschaften, die Kirche und die Wirtschaft. Eine solche vorgeschaltete Phase bietet die Chance, dass die massiven Bedenken auf Seiten der Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen geklärt werden könnten, dass die Voraussetzungen und Ziele gemeinsam erarbeitet werden. Eine Anforderung, die von Mediatoren und Konfliktberatern eigentlich als Grundbedingung für erfolgreiches Umgehen mit Konflikten anerkannt ist.

Doch diese Grundkenntnisse über den Umgang mit Konflikten will eine Mehrheit im Bundestag nicht annehmen. Ein Treffen zwischen den BerichterstatterInnen des Bundestags und den UmweltvertreterInnen nach der Konferenz, brachte in dieser Frage keine Einigung.

Entschließungsantrag statt Verständigung

Der Bundestag will nun mit einem Entschließungsantrag (hier der Entwurf als PDF) um das Vertrauen der Anti-Atom-Bewegung werben und diese davon überzeugen, sich an der Kommission zu beteiligen. Dazu gibt es einige durchaus hilfreiche Hinweise, die in den Gesprächen eine Rolle spielten. Das ist gut gemeint, aber an den grundlegenden Voraussetzungen ändert das nichts.

Der Antrag wird von der CDU/CSU, den Grünen und der SPD gemeinsam eingebracht. An dem Fahrplan, dass die Kommission am 10. April eingesetzt wird, soll sich demnach nichts mehr ändern. Die Links-Fraktion wird den Antrag nicht unterstützen, weil sie die Forderungen der Anti-Atom-Verbände unterstützt und daher eine Verschiebung der Einsetzung der Kommission für sinnvoll hält.

Bislang einziges Ergebnis der Gespräche ist die von der Umweltministerin erklärte Rücknahme der Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für Gorleben. Eine Forderung, die der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) schon vor Monaten erhoben hatte. Ein sicherlich erster Schritt, bei dem allerdings nicht vergessen werden darf, dass eine SPD-Umweltministerin in Berlin und ein SPD-Ministerpräsident in Hannover beteiligt sind und die SPD in Niedersachsen vor der Wahl eigentlich erklärt hatte, dass Gorleben bei einer künftigen Endlagersuche nicht mehr beteiligt sein darf. Gorleben aber ist weiter im Verfahren und daran ändert die Rücknahme der Klage gar nichts. Kein Wunder also, dass sich die Begeisterung für diesen längst überfälligen Schritt in Grenzen halt – so gut er auch ist.

Kaum was Neues beim Neustart

Fast zeitgleich zum vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche endete der Gorleben-Untersuchungsausschuss. Für viele zeigte sich nach der jahrelangen Aufarbeitung zahlloser Akten, wie sehr politische Interessen gegen alle Wissenschaft und Argumente dafür sorgten, dass Gorleben Standort blieb. Die CDU/CSU erklärte als Fazit: Dieser Ausschuss sei „überflüssig und teuer“ gewesen und ansonsten sei alles nach „streng wissenschaftlichen Kriterien“ erfolgt. Warum will die CDU/CSU dann eigentlich einen Neustart bei der Endlagersuche?

Die Atomwirtschaft ist da vergleichsweise klar: Sie sieht absolut keinen Grund, warum es eine neue Endlagersuche geben muss, sie hält – gut in der Kommission vertreten – an Gorleben fest und will das neue Verfahren auch besser nicht bezahlen. Immerhin stecken ja schon 1,6 Mrd Euro im Salzstock von Gorleben.

Nicht nur, dass das Gesetz und Verfahren die katastrophalen Fehler der bisherigen Endlagerung nicht aufarbeitet und daraus Konsequenzen zieht (z.B. ASSE II). Wer heute noch einen ehemaligen Vattenfall-Manager allen Ernstes als Vertreter der Wissenschaft verkaufen will, der zeigt nicht nur, wie sehr er Interessenpolitik betreibt, sondern sagt auch, dass die Tricksereien weiter gehen.

Die Anti-Atom-Bewegung hat in den letzten Wochen viele konstruktive und von der Sache her begründete Vorschläge gemacht, wie es trotz der massiven Fehler des Gesetzes zu einer Verständigung kommen könnte. Diese Angebote auszuschlagen – wie es die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag jetzt tut – ist auch ein Hinweis, dass Terminpläne und Parlaments-Logik offenbar bedeutsamer sind, als an dieser für Generationen bedeutsamen Frage mit Zeit und Geduld einen Weg zur Verständigung zu gehen.

*Dieser Kommentar ist zuerst veröffentlicht im Blog von ROBIN WOOD.

„RWE, E.on, EnBW und Vattenfall bauen gemeinsamen Windpark für Fernseh-Werbespots“

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Atomkonzerne bauen Windräder. Irgendwas stimmt da nicht. Foto: Dirk Seifert

Ausgerechnet aus Fürth kommt eine unglaubliche Meldung, die irgendwie überzeugend klingt: „Langeoog (dpo) – Wie aus einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung hervorgeht, planen die vier großen Stromkonzerne RWE, E.on, EnBW und Vattenfall den Bau eines spektakulären Windparks in der Nordsee. Dieser dient jedoch nicht der Stromproduktion, sondern soll ausschließlich für Werbespots und Imagefilme genutzt werden.“ Das gute ist obendrein, dass damit die Kosten für die Energiewende begrenzt werden. Eine Maßnahme, die also vermutlich auch die Zustimmung von Sigmar Gabriel erlangen könnte. Der ganze Wahnsinn ist beim Postillion nachzulesen.

Es kommt noch schlimmer: Vattenfall: Talfahrt geht weiter – Verschärfung der Krise teilweise hausgemacht – KundInnen zahlen die Zeche

E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.
Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernobyl-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.

Peter Ramsauer dürfte sich ärgern. Da faselte der ehemalige Verkehrsminister noch vor wenigen Tagen was von längeren Atomlaufzeiten, um billigen Strom zu erzeugen und jetzt sagt E.on: No Way! Das bayerische AKW Grafenrheinfeld soll nach Ankündigung des Konzerns nun im Mai 2015 endgültig vom Netz gehen. Einige Monate vor dem im Atomgesetz nach Fukushima festgelegten Termin Ende Dezember 2015. Damit will E.on rund 80 Millionen Euro an Steuern einsparen, berichtet der Spiegel. Die Entscheidung von E.on ist auch ein Hinweis, wie tiefgreifend der Ausbau der Erneuerbaren Energie die Energiewirtschaft verwandelt. „E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…“ weiterlesen

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