Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Foto: GNS
Ganz allmählich sickert die Tragweite des Urteils zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch, das das OVG Schleswig verhängt hat und im Januar vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Terrorszenarien bestimmen immer mehr die Atom(müll)politik. Auch wenn die Politik in Berlin und in den mit Ausnahme von Bayern grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder den Ball extrem flach hält. Das Urteil wird massive Auswirkungen haben und ein weiter so wird es nicht geben können. Schon die nächste Klage – angedroht z.B. in Gundremmingen oder in Grohnde – könnte für das Ende der Atommeiler sorgen und die Atommülllagerung ins Chaos stürzen. umweltFAIRaendern hat vielfältig über das Urteil und seine Folgen berichtet und stellt hier Artikel über ein Urteil und das Ende der Atommüllpolitik, wie wir sie bislang kannten, zusammen.
Hintergründe dafür sind immer mehr Bedrohungsszenarien, die nicht mehr ausgeblendet werden können. Es geht um den sogenannten Geheimschutz, der immer mehr Sicherheitsfragen aus der Überprüfbarkeit durch Gerichte und den BürgerInnen entzieht. Grundrechte werden damit faktisch aus Terrorschutzmotiven ausgehebelt. Die taz berichtet: „Solche Planspiele stehen in einem geheimen Dokument der Bundesregierung mit dem Titel „Sicherung von Zwischenlagern – relevante Einwirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und resultierende Nachrüstmaßnahmen“. Die Studie ist streng unter Verschluss, seit sie am 15. April 2011 in kleinstem Kreis verteilt wurde. Vier Jahre später entfaltete das Papier seine Langzeitwirkung, und zwar am Mittwoch dieser Woche vor dem Umweltausschuss des Bundestags: Der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold, bekräftigte vor den Abgeordneten, der Konsens bei der Suche nach einer Heimat für 26 Castor-Behälter aus dem Ausland sei gescheitert.“ (Es lohnt, den Artikel auf der Taz-Seite weiter zu lesen.)
Ausführlich stellt der Artikel verschiedene Aspekte und Probleme dar, die nun für die Atommüllentsorgung zu einem Dilemma zu führen drohen. Dabei geht es nicht nur um die Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitung mit ihrer gefährlichen Fracht. Schon der nächste Genehmigungsantrag für irgendeine Nachrüstung bei einem Atommülllager oder auch bei einem Atomkraftwerk könnte die Lawine auslösen. Einerseits gut, weil damit die Stilllegung der letzten noch am Netz befindlichen Atommeiler kommen könnte. Andererseits schlecht, weil die Atommülllagerung damit keinen Deut sicherer wird.
„Die Verzögerungstaktik des Bundeswirtschaftsministers beim Umgang mit den bedrohten Atom-Rückstellungen muss endlich aufhören. Wir brauchen jetzt keinen Stresstest und Hinterzimmer-Gespräche mit den Atomkonzernen, sondern einen öffentlich-rechtlichen Fonds, in dem die Atom-Rückstellungen gesichert werden, bevor E.on und Co damit über den Deister gehen und sich bezüglich ihrer Verpflichtungen aus dem Staub machen. Dazu muss jetzt eine verbindliche gesetzliche Regelung auf den Tisch des Bundestages“, fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.
Ein Antrag für einen solchen Fonds hat die Fraktion DIE LINKE bereits eingebracht. Nur so können die derzeit rund 36 Mrd. Euro Entsorgungs-Rückstellungen vor einer möglichen Insolvenz und Spekulation sowie Bad-Bank-Plänen gesichert werden.
Das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsminsiteriums zu den Atom-Rückstellungen, download als PDF.
„Seit Jahren ist klar, auch durch Hinweise des Bundesrechnungshofs, dass wir zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Atom-Rückstellungen einen öffentlichen-rechtlichen Fonds brauchen. Das weiß auch die SPD. Das neue Gutachten das der Wirtschaftsminister sich hat erstellen lassen, unterstreicht das und zeigt auf, was seit Jahren zu beobachten ist: Die hoch verschuldeten Atomkonzerne könnten schneller als gedacht nicht mehr in der Lage sein, für ihre Verpflichtungen für die Kosten des Rückbaus und der langfristigen Atommülllagerung geradezustehen. Mit Ausgründungen des Atombereichs unterstreichen Konzerne wie E.on, dass sie möglicherweise sogar eine Insolvenz vorbereiten, um die Kosten am Ende den BürgerInnen aufzubürden.
Zdebel verweist auch auf Risiken für z.B. die Stadtwerke München, die zu 100 Prozent in öffentlicher Hand sind. „Die Stadtwerke München sind am AKW Isar beteiligt und stehen mit E.on gemeinsam in der Pflicht, die Kosten für Rückbau und Atommülllagerung durch die Rückstellungen aufzubringen. Fällt E.on aus, müssen die Stadtwerke München die Haftung für den gesamten Atommüll übernehmen,“ warnt Zdebel.
„Es wird Zeit, dass auch die CDU/CSU endlich ihren Widerstand gegen eine öffentlich-rechtliche Fondslösung für die Atom-Rückstellungen aufgibt.“
Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens für den von EnBW geplanten Rückbau des nach Fukushima abgeschalteten AKW Neckarwestheim 1 haben die „Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim“ und das ABC Neckarwestheim am Donnerstag Dienstag mit einer öffentlichen Aktion dem Umweltministerium in Stuttgart 2.232 Einwendungen übergeben. Das Umweltministerium unter dem grünen Franz Untersteller entscheidet als Atomaufsichts-Behörde in den nächsten Monaten. „Die hohe Zahl der Einwendungen zeigt die Besorgnis der Bürger zum geplanten Vorgehen,“ stellte die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe bei der Übergabe fest. „Abriss des AKW Neckarwestheim1: Radioaktivität lässt sich nicht abschalten“ weiterlesen
Einer der beiden „Greenpeace-Autoren“: Heinz Bontrup. Gemeinsam mit Ralf-Michael Marquardt hatte er das sehr empfehlenswerte „Kritische Handbuch der Energiewirtschaft“ verfasst. Foto: Dirk Seifert
Vielfach hat sich umweltFAIRaendern mit der Krise der Stromkonzerne befasst, die heute taumeln, hohe Verluste einfahren und noch höhere Schuldenberge aufgetürmt haben. Dabei habe ich hier versucht herauszuarbeiten, dass die Krise der Konzerne nicht allein oder vorrangig von der Energiewende verursacht worden ist, sondern dass die Ursache in den gescheiterten Expansionsplänen zu sehen ist, begleitet von der Finanz- und Wirtschaftskrise in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre. Erst vor diesem Hintergrund sorgte die Energiewende und die gescheiterte Laufzeitverlängerung für das Desaster, vor dem die ehemaligen Stromgiganten heute stehen. Im Mai 2012 hatte ich auch auf ein Buch der Prof. Dr. Heinz Bontrup und Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt hingewiesen. Die beiden hatten das “Kritische Handbuch der Energiewirtschaft” für die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung geschrieben und als „Update“ die “Chancen und Risiken der Energiewende” unter die Lupe genommen (download als PDF). Jetzt greift Greenpeace dieses Thema aus aktuellem Anlass auf und hat von Bontrup und Marquardt eine aktualisierte Analyse über die „Die Zukunft der großen Energieversorger“ erarbeiten lassen. „Greenpeace: Atomkonzerne am Abgrund – Die Krise ist weitgehend hausgemacht“ weiterlesen
Leistete er Beihilfe für erfolgreiche Schadensersatzklagen der Atomkonzerne? Der ehemalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen bestreitet das.
Parlamentarischer Untersuchungs-Ausschuss im Landtag Hessen. Haben Regierungsmitglieder aus dem Land und möglicherweise auch aus der Bundesregierung, dem Atomkonzern RWE geholfen, Schadensersatz für die Abschaltung der AKWs in Biblis für das nach Fukushima verhängte Moratorium durchzusetzen? Letzten Freitag waren Bundespolitiker und der damalige Leiter der Fachabteilung geladen. „Norbert Röttgen beschuldigt das Land Hessen, ein Beamter die Ministeriumsleitung und Ronald Pofalla streitet Geheimabsprachen ab“, schreibt die FAZ. „Kritische Beamte stillgelegt“ stellt die taz fest.
Das ARD-Magazin Monitor hatte über den unglaublichen Verdacht zuerst berichtet: Danach könnten Landes- und Bundespolitiker den Atomkonzernen – allen voran RWE – durch möglicherweise absichtlich schlampige Anordnungen für das Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe quasi Beihilfe im Amt geleistet haben, damit diese Schadensersatzklagen erfolgreich durchbringen können. Ein Briefverkehr zwischen dem Ministerpräsidenten Bouffier und dem damaligen RWE-Chef Grossmann begründet diesen Verdacht. Darin wird auch der damalige Kanzleramts-Minister Pofalla ins Gespräch gebracht. Bekannt wurde außerdem, dass es zwischen der zuständigen Fachabteilung im Bundesumweltministerium und dem Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer und Umweltminister Norbert Röttgen Konflikte um die Begründung zum Moratorium gegeben hatte. Die Fachabteilung hatte auf Schadensersatzansprüche hingewiesen, wenn nicht auch eine sicherheitstechnische Begründung mit der Verfügung erfolge. Doch Hennenhöfer und die Ministeriumsspitze in Berlin ignorierten die Warnungen ebenso wie Warnungen des hessischen Finanzministeriums.
Letzten Freitag haben Pofalla, Röttgen und der inzwischen in Baden-Württemberg für Atom zuständige Gerrit Niehaus – damals der Chef des Fachreferats Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken, das vor den Schadensersatzrisiken angesichts der nur formalen Begründung warnte – vor dem Untersuchungsausschuss in Wiesbaden ausgesagt.
Niehaus laut Taz: „Es ist bewusst ein Bescheid formuliert worden, der offensichtlich rechtswidrig ist“, sagte Gerrit Niehaus am Freitagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern. Er leitete 2011 im Bundesumweltministerium die Arbeitsgruppe „Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken“ und hätte bei der Stilllegung daher eigentlich eine entscheidende Rolle spielen müssen. Doch der Beamte, der heute die Atomaufsicht im grün-regierten Baden-Württemberg leitet, wurde seinerzeit offenbar komplett kaltgestellt.
So landete ein ausführliches Papier zur detaillierten Begründung und Umsetzung der Stilllegung, das die Arbeitsgruppe von Niehaus erstellt hatte, nach seinen Angaben im Papierkorb. Stattdessen verschickte der als atomfreundlich geltende Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer an die für die unmittelbare Atomaufsicht zuständigen Bundesländer nur eine kurze, formale Begründung für die Abschaltung der AKWs. Und mit der Begründung, dass seine Arbeitsgruppe für die Atomwirtschaft ein „rotes Tuch“ sei, sei diese auch bei der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Reaktoren komplett außen vor geblieben, klagte Niehaus. „Wir wurden regelrecht ausgeschaltet.““ So zitiert auch die FAZ in einem Artikel auf Basis einer DPA-Meldung.
Dort ist aber genauer nachzulesen: „Zu einer solchen Anhörung der Energiebetreiber habe er damals geraten, sagte Zeuge Gerrit Niehaus vor dem U-Ausschuss.“ Gemeint ist damit die Anhörung von RWE zu der Moratoriums-Verfügung. Hessen hat diese Anhörung nicht durchgeführt, was für die Schadensersatzklage gegen das Land Hessen als eines der wichtigen Versäumnisse bewertet wurde, mit dem das Gericht den Anspruch von RWE bestätigt hatte. Weiter heißt es in der FAZ: „Der ehemalige Beamte des Bundesumweltministeriums bezeichnete die zeitweilige Stilllegung der ältesten deutschen Kernkraftwerke als „juristisch hochriskant“. Trotzdem habe das Ministerium den Ländern dafür nur einen unzureichenden Formulierungsvorschlag geschickt.“
Dazu auch die Grünen im hessischen Landtag in einer von zwei PMs zur Sitzung (Quellen siehe unten): „Diese Sicht bestätigte ausdrücklich der damalige Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe im BMU, Gerrit Niehaus. „Herr Niehaus sagte aus, es habe ein Papier des BMU geben sollen, über dem zwar nicht ,Weisung‘ stehen sollte, das aber die Länder als Verfügungstext hätten verwenden können“, so Kaufmann. „Er selbst sah das Vorgehen der Bundesregierung als Arbeitsauftrag an seine Arbeitsgruppe und ließ ein solches Papier erarbeiten. Herr Niehaus bekräftigte auch, dass der Bund im gesamten Verfahren das Heft des Handelns in der Hand behielt. So führte die Reaktorsicherheitskommission des Bundes die Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke durch, die Länder lieferten lediglich zu.““
Ausführlich berichtet die FAZ in einem weiteren Artikel: „Die Katastrophe von Fukushima hat Bund und Länder zum schnellen Ausstieg aus der Atomkraft getrieben. Rechtliche Bedenken wurden ignoriert. Schadenersatzklagen wie im Fall Biblis waren die Folge“, heißt es im ersten Text, der noch einmal die Hintergründe um die Entscheidung zum Atommoratorium nachzeichnet.
Dort heißt es z.B.: „Matthias Ullrich, Mitarbeiter im hessischen Umweltministerium, nannte „alles“, was in diesen Tagen 2011 passiert ist, „außergewöhnlich“. Nicht zuletzt: „dass die Entscheidungen schon im Vorfeld gefallen sind“. Die Politik habe entschieden und die Verwaltung sei erst „im Nachgang dran“ gewesen. „Normalerweise ist es umgekehrt.“ Ullrichs Chef Guntram Finke, Leiter der Abteilung Kerntechnische Anlagen und Strahlenschutz im hessischen Umweltministerium, war einer der vielen, die sehr schnell Zweifel an dem geplanten Vorgehen hatten und diese auch äußerten.“
Es ging um zwei Fragen in dieser Phase: a. wer trägt die Verantwortung? BMU oder die Länder und b. wie ist das Moratorium zu begründen?
In der FAZ heißt es im genannten Artikel zum Punkt b. weiter: „Die Ernüchterung folgte am nächsten Tag, dem 16. März, als in Wiesbaden eine E-Mail des Bundesumweltministeriums einging, mit einem Text für eine Stilllegungsverfügung. Die Leute im hessischen Umweltministerium wussten sofort: Das ist nicht das, was man sich erwartet hatte. „Relativ dünn“ sei das Papier gewesen, sagte Ullrich, „eine sehr, sehr vorläufige Entwurfsskizze“ einer Verordnung. Man darf davon ausgehen, dass das kein Zufall war. Jedenfalls begründete Hennenhöfer seine Position, es habe sich nicht um eine Weisung gehandelt, auch damit, dass bundesaufsichtliche Weisungen immer in einer bestimmten Form ergangen seien – und diese Form liege hier eben nicht vor.“
Auch der Chef von Ullrich hat Bedenken: „Tatsächlich fehlen so ziemlich alle Textbausteine, aus denen so eine Verordnung üblicherweise besteht, vor allem die materiellen Gründe für die Stilllegung waren nur „sehr, sehr pauschal“ angegeben, so Finke. Ihm war sofort klar: Das kann ich nicht mittragen. Das Risiko, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig sein würde und daraus Schadensersatzansprüche der Betreiber entstehen, war zu groß.“ Es lohnt, den FAZ-Artikel wegen weiterer Details zu lesen!
Pofalla hat laut FAZ alle Vorwürfe auf Absprachen zurückgewiesen: „Der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) hat während seiner Befragung die Unterstellung zurückgewiesen, er habe 2011 Geheimabsprachen mit einzelnen Energieversorgern getroffen. Das sei abwegig, sagte er.“ Und über Röttgens-Aussage heißt es zusammenfassend: „„Es hat keine Anweisung gegeben“, stellte Röttgen in seiner mehr als dreistündigen Anhörung mehrfach fest. Röttgen sprach bei dem damals beschlossenen Moratorium von einer „politischen Verabredung“ von Bund und Ländern auf Basis des Atomgesetzes. Jedes Land hätte das Recht gehabt, sich der „Bitte“ des Bundes zu verweigern. Es habe damals keine vom Bund ausgearbeitete „unterschriftsreife Stilllegungsverfügung“ gegeben, betonte Röttgen. Es sei immer „völlig klar“ gewesen, dass für die rechtliche Umsetzung die Länder zuständig gewesen seien. Dies habe er auch anschließend in einem Telefonat Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) gesagt.“
Ähnlich berichtet auch die Frankfurter Rundschau hier und hier.