BUND in Bayern will mehr Sicherheit beim AKW-Rückbau und der Atommülllagerung in Grafenrheinfeld

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
Idyllische Lage, aber hoch radioaktiv trotz Abschaltung: Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden.

Der BUND in Bayern hat in einer Pressekonferenz  mehr Sicherheit beim Rückbau des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld gefordert und darauf hingewiesen, dass es eine „grüne Wiese“ nicht geben wird, denn jede Menge radioaktiver Abfall wird angesichts fehlender „Endlager“ noch Jahrzehnte vor Ort bleiben. Daher seien auch Nachrüstungen des Castor-Zwischenlagers zwingend erforderlich. Zu dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren für den Rückbau ruft der BUND Schweinfurt auf, Einwendungen zu erheben. Eine entsprechende Sammel-Liste hat der Umweltverband jetzt veröffentlicht.

Dokumentation der PM vom 9. Juni: „Der BUND Naturschutz in Bayern und in Schweinfurt begrüßt das endgültige Abschalten des AKW Grafenrheinfeld. Aber der BUND Naturschutz widerspricht dem geplanten Vorgehen des Unternehmens E.ON und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Abriss entschieden.

„Wir sehen hier keine „Grüne Wiese. Wir entnehmen den Planunterlagen, dass über 99 Prozent der Radioaktivität am Standort verbleiben wird – im atomaren Zwischenlager BELLA. Voraussichtlich bis weit in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Diese riesige Menge an Radioaktivität soll hier in einem unsicheren Zwischenlager gelagert werden. In einem Zwischenlager, das nicht sicher ist gegen den Absturz eines großen Flugzeugs (z.B. Airbus 380) und nicht ausreichend sicher ist gegen terroristische Angriffe (z.B. mit modernen panzerbrechenden Waffen). Auch die Castoren bieten nicht den erforderlichen Schutz. Gemäß den vorliegenden Planungen soll das Reaktorgebäude abgerissen werden. Damit entfällt in Zukunft die Möglichkeit, schadhafte Castoren im strahlungsabschirmenden Reaktorgebäude zu reparieren.“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern und Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz im BUND e.V.

„Die Verbesserung der Sicherheit des Atommülllagers am Standort AKW Grafenrheinfeld ist zwingend notwendig. Zudem muss in Zukunft im atomaren Zwischenlager BELLA die technische Möglichkeit bestehen, hochradioaktiven Atommüll aus potentiell schadhaften Castoren sicher umzulagern. Wir fordern aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Eröffnung eines neuen Verfahrens zur Überprüfung und zur Verbesserung der Sicherheit des atomaren Zwischenlagers BELLA“, so Günther weiter.

„Das Aktionsbündnis fordert für das gesamte Verfahren Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir kritisieren, dass uns dies gemäß den vorliegenden Planunterlagen nicht in Gänze zugestanden wird. Wir fordern, dass alle Teilschritte einer Stilllegung und eines Abbaus des AKW Grafenrheinfeld umfassend in Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt werden, und nicht in ein späteres „Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur für Phase 1, aber nicht mehr für Phase 2, ist nicht akzeptabel. Wir fordern eine Verbesserung der Störfallanalyse. Die im Sicherheitsbericht dargestellte Störfallanalyse ist nicht vollständig. Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie sind nicht vollständig, denn diese enthalten beispielsweise keine Abbaureihenfolge für Komponenten oder Räume“, so Babs Günther, Sprecherin des Schweinfurter Aktionsbündnisses für Atomausstieg.

„Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld verbundenen Tätigkeiten muss so gering wie möglich gehalten werden. E.ON beantragt die Stilllegung und den Abbau des AKW Grafenrheinfeld auf Basis ihrer unternehmerischen Bewertung. Diese Bewertung liegt uns nicht vor und ist daher für uns nicht nachvollziehbar. Über 99,5 Prozent des aktuellen radioaktiven Inventars verbleiben in den abgebrannten Brennelementen im unsicheren atomaren Zwischenlager BELLA. Der geplante Abriss führt dazu, dass der Großteil des Rests in einer geplanten Bereitstellungshalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verbleiben wird, auf unbekannte Zeit, am Standort des AKWs. Die Eignung des geplanten Bundeslagers „Schacht Konrad“ ist nicht vollständig geklärt und noch in Prüfung. Gemäß Planungen zum Abriss soll eine unbekannte Menge an restlicher Radioaktivität über ein Prozedere „Freimessen“ aus dem Atomgesetz entlassen und dann unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden. Wir lehnen diese heute übliche Freigabepraxis ab. Auch „freigemessener“ oder „freigegebener“ Abfall ist nicht frei von radioaktiven Stoffen. Wir lehnen die Verteilung in der Region Schweinfurt oder anderswo ab. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss auch hier die Grundlagen der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und der Stoffstromkontrolle berücksichtigen und umsetzen. Wir fordern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine transparente und öffentliche Prüfung von Alternativen zu starten, wie beispielsweise Stilllegung durch Sicheren Einschluss“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern.

„E.ON beantragt für Stilllegung und Abbau die Genehmigung einer Abgabe von Radioaktivität in die Umwelt wie bisher in der Höhe für den Leistungsbetrieb. Umgerechnet entspräche dies einer Dosis von mehr als ca. 30 Mikrosievert pro Person und Jahr. Wir lehnen dies ab. Die Stilllegung des AKWs muss messbare Fortschritte für den Immissionsschutz erzielen. Wir fordern, dass die Abgaben von Radioaktivität bei Stilllegung, und auch bei Abbau, deutlich geringer werden müssen, das heißt um den Faktor 10 bis 100 niederer liegen müssen“, fordert Barthel weiter.“

 

Keine „Grüne Wiese“ am AKW Grafenrheinfeld – BUND kritisiert Rückbau-Planungen von E.on als mangelhaft

AKW-Grafenrheinfeld-2015-2
Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden – der Atommüll bleibt für eine Ewigkeit.

Der BUND Naturschutz in Schweinfurt/Bayern fordert mehr Sicherheit beim von E.on beantragten Rückbau des AKW Grafenrheinfeld. Das geht aus der Einladung zu einer Pressekonferenz am kommenden Donnerstag in Schweinfurt hervor. „Der BUND Naturschutz begrüßt die endgültige Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am 27.6.2016“, heißt es dort. Aber der Umweltverband fordert in der Einladung, „dass die Strahlenbelastung durch die Stilllegung so gering wie möglich gehalten werden muss. Der BUND Naturschutz sieht keine „Grüne Wiese“, denn der Hauptteil der Radioaktivität bleibt am Standort, im Zwischenlager BELLA und in der geplanten Bereitstellungshalle (BeHa), für sehr lange Zeiten. Reduktionen der Belastungen durch Radioaktivität sind beim Abriss nicht geplant.“

Die PK findet statt am Donnerstag, den 9. Juni 2016, um 11.00 Uhr
in Schweinfurt, Geschäftsstelle des BUND Naturschutz.
Fischerrain 63, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/18 53 53

Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

Atomkraftwerk Grafenrheinfeld geht – der Atommüll bleibt

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
Ab Sonntag: AKW Grafenrheinfeld außer Betrieb!

In der Nacht zum kommenden Sonntag ist es soweit. Mit dem AKW Grafenrheinfeld geht ein weiterer Atommeiler endgültig vom Netz. Das wird vor Ort gefeiert (Infos hier). Doch bei aller Freude: Die atomaren Hinterlassenschaften in Grafenrheinfeld und an den vielen anderen Atomstandorten bleibt eine Gefahr ungeheuren Ausmaßes und mit ihr verbunden die Frage, wie eine dauerhaft sichere Lagerung über sehr viele Generationen hinweg möglich sein kann, eine ungelöste. Schon das wäre Grund genug, die verbleibenden acht Atomkraftwerke in Deutschland sofort abzuschalten.

Auch der unmittelbar nächste Schritt nach der Abschaltung birgt noch viele Gefahren: Beim Rückbau müssen hohe Sicherheitsstandards gelten. Doch die Sorge, dass die wirtschaftlich angeschlagenen Konzerne vor allem auf die Kosten blicken und Billig-Lösungen anstreben, wächst. Es bleibt dabei weiterhin die Aufgabe der Anti-Atom-Bewegung, Behörden und Betreiber gründlich auf die Finger zu schauen und für mehr Sicherheit auch bei der Stilllegung zu sorgen.

Der BUND hat zur Stilllegungs-Generalprobe vor wenigen Wochen dieses Video gemacht.

AKW Grafenrheinfeld wird abgeschaltet: Atomausstieg beschleunigen – Sicherheit bei Abbau und Atommülllagerung

Am kommenden Wochenende geht der Atommeiler in Grafenrheinfeld endgültig vom Netz. „Ich freue mich mit den Anti-Atom-Initiativen rund um Grafenrheinfeld und Schweinfurt, dass endlich eine weitere Super-GAU-Quelle abgeschaltet wird. Aus diesem Grund dürfen gern ein paar Sektkorken knallen!“, sagte heute der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Gleichzeitig mahnte der Abgeordnete, der auch Mitglied in der Atommüll-Kommission ist: „Die verbleibenden acht Atomkraftwerke, die Schrittweise erst bis Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, bleiben eine extreme Gefährdung. Für die Stromerzeugung in der Bundesrepublik sind sie überflüssig. Täglich erzeugen sie Unfallgefahren und neuen gefährlichen Atommüll, für dessen sichere Lagerung keine Lösung vorhanden ist.“

E.on schaltet das AKW Grafenrheinfeld in der Nacht zum 27. Juni endgültig ab. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt diese Abschaltung früher als im Atomgesetz nach der Katastrophe von Fukushima festgelegt. Demnach hätte der Atommeiler bis zum Ende des Jahres am Netz bleiben können.

  • Das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft lädt zur Abschalt-Picknick: Infos hier
  • Die LINKE hat auf ihrem letzten Parteitag in einem Leitantrag die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen bekräftig. Siehe hier bei der Ökologischen Plattform.

Zdebel weiter: „So schön die Stilllegung eines weiteren Atommeilers ist. Der Atommüll bleibt und mit ihm für viele Jahrtausende die Verpflichtung, für eine sichere Lagerung dieser strahlenden Hinterlassenschaft zu sorgen. Für ein paar Jahre Stromerzeugung und hohe Gewinne der Konzerne, haben wir uns ein Atomerbe eingehandelt, dessen radioaktive Folgen für Mensch und Umwelt ein unvorstellbares Risiko darstellen.

Es ist nicht nur unverantwortlich, Atomkraftwerke weiter in Betrieb zu belassen. Unerträglich ist auch die Haltung der bayerischen Staatsregierung, wie sie jetzt in der Weigerung zur Übernahme eines Teils der Castoren mit auch bayerischen Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland deutlich wird.“

Mit Blick auf den nun anstehenden Rückbau der AKWs, nicht nur in Grafenrheinfeld, sagte Zdebel weiter: „Auch beim Rückbau der Atommeiler wird mit gefährlichen radioaktiven Stoffen hantiert. Daher gilt es auch hier, ein Höchstmaß an Sicherheit beim Abriss ebenso wie bei der Lagerung der Atomabfälle zu gewährleisten. Es darf hier aus wirtschaftlichen Gründen keinen Billig-Abriss geben“, warnte Zdebel mit Blick auf die wirtschaftlich angeschlagenen Atomkonzerne und fügte hinzu: „Die Atomkonzerne müssen in vollem Umfang für die Kosten bei Abriss und Lagerung des Atommülls in der Haftung bleiben.“

 

×