Atommüll-Export in die USA – Rechtsgutachten oder Politik?

radioaktivExport hochradioaktiven Atommülls aus den Reaktoren AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop? Die Bundesregierung und die Landesregierung in NRW planen derzeit zumindest den Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA. Erst vor wenigen Wochen haben Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des BUND NRW gezeigt, dass dies rechtswidrig wäre. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer hatte Mitte Oktober mit einer mündlichen Frage von der Bundesregierung die Herausgabe von Rechtsgutachten zur „Thematik Verbringung von Brennelementen des THTR bzw. AVR in die USA erbeten.“ Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, hat jetzt drei Rechtsgutachten dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeleitet. So wichtig und bedeutsam Rechtsfragen sind, politisch sollte eines klar sein: Atommüll ins Ausland zu verschicken, gehört sich einfach nicht!

Interessanterweise beziehen sich die zwei neuen – bisher unbekannten – „staatlichen“ Gutachten (BMU, NRW) ausschließlich auf die THTR-Brennelemente. Zu den AVR-Brennelementen, zu denen derzeit konkrete Planungen laufen und rund 250 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit gestellt werden sollen, liefert das BMU „nur“ die schon bekannte Studie von Greenpeace.

Die Bundesregierung stellt in ihren Statements derzeit nur auf den Export der AVR-Brennelemente als Möglichkeit ab. Mit den amerikanischen Partner sei der Export der THTR-Brennelemente nicht weiter verfolgt worden, so die Bundesregierung. Allerdings wird in den USA im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens über den Atommüll-Import aus Deutschland sowohl von den Brennelementen aus Jülich als auch Hamm-Uentrop gesprochen.

Hier die Gutachten, die jetzt dem Umweltausschuss auf Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer zur Verfügung gestellt wurden:

THTR-Export ist nicht zulässig: Rechtliche Zulässigkeit der Verbringung der bestrahlten THTR-Brennelementekugeln in die USA zum Zwecke der Wiederaufarbeitung und des Verbleibs unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und diesbezügliche Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, von Prof. Dr. jur. Georg Hermes, Institut für Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Verbringung der THTR-Brennelemente in die USA wäre zulässig: Stellungnahme zu der Frage, ob eine Verbringung bestrahlter Brennelemente aus dem THTR in die USA zum Zwecke der Wiederaufbereitung mit § 9a Abs. 1 Satz 2 AtG in Einklang steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums ( BMU), bearbeitet von Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt Alexander Ockenfels Essen,
Heinemann & Partner Rechtsanwälte

Export von AVR-Brennelementen in die USA wäre rechtswidrig: Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verbringung von abgebrannten Kernbrennstoffen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk AVR Jülich in die Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site (USA), erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V., von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwälte Günther.

Atomwaffen aus Atommüll? Proliferationsrisiken und der Atommüll aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop

Andreas Conradt / PubliXviewinG
Kugelbrennelement aus dem AVR Jülich. Heute soll der kommerzielle Atomreaktor zur Forschungsanlage umdefiniert werden, um den Atommüll in die USA abschieben zu können. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Die Bundesregierung plant gemeinsam mit der rot-grünen Landesregierung in NRW den Export von hochradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des Atomkraftwerks AVR Jülich. In den USA wird außerdem über den Import des Atommülls aus dem Hochtemperatur-Reaktor THTR Hamm-Uentrop gesprochen. Offiziell behauptet die Bundesregierung derzeit, dass ein Export dieser Brennelemente aktuell nicht Gesprächsgegenstand mit den US-amerikanischen Stellen sei. In diesem Atommüll ist (überwiegend) hochangereichertes Uran enthalten. Deshalb besteht möglicherweise ein gewisses Risiko, dass dieses Material für Atomwaffen missbraucht werden könnte.

Um dieses Risiko zu reduzieren, soll der hochradioaktive Atommüll nun laut Bundesregierung in die USA gebracht werden, wo er aufgearbeitet und abgereichert werden soll. Doch stimmen diese Behauptungen der Bundesregierung? Rainer Moormann und Jürgen Streich haben sich den Atommüll aus dem AVR und dem THTR genauer angesehen. Ihr Fazit: Ein Export dieses Atommülls in die USA ist auch unter dem Blickwinkel der Proliferations-Risiken nicht zu rechtfertigen.

umweltFAIRaendern dokumentiert hier den Beitrag von Moormann und Streich. Die Zusammenfassung ist gleich im Anschluss zu lesen. Der gesamte Bericht ist hier als PDF zum download bereit gestellt.

Anmerkungen zur Waffenfähigkeit der Atomkugeln aus AVR Jülich und THTR (Hamm) und zu einer Atomkugelabgabe in die USA
Dr. Rainer Moormann, Aachen, Jürgen Streich, Frechen-Königsdorf
Zweite aktualisierte Fassung: September 2014

Zusammenfassung: Die in Jülich entwickelten deutschen Kugelhaufenreaktoren AVR und THTR wurden (anders als AKW mit Leichtwasserreaktoren) überwiegend mit hochangereichertem, waffenfähigen Uran betrieben. Hochangereichertes Uran (HEU) kann ein besonders hohes Proliferationsrisiko darstellen, da es bei ausreichend hoher Anreicherung – anders als Plutonium – den einfachen Bau von Atombomben z.B. durch terroristische Gruppen gestattet. Zur Verringerung von solchen Proliferationsgefahren haben die USA ein Rücknahmeprogramm für hochangereichertes Uran, allerdings nur aus Forschungsreaktoren zur Neutronenerzeugung, in denen das Uran anders als in AKW (wie AVR) nur unvollständig abgebrannt wird. Jülich verhandelt dennoch derzeit mit den USA über die Abgabe der 152 Jülicher Castoren mit AVR-Atomkugeln, deren zeitweise beabsichtigter Transport nach Ahaus in den vergangenen Jahren zu einer Protestwelle in NRW geführt hatte. Das strittige Jülicher Zwischenlager mit 152 Castoren enthält den Atomkugelabfall, der einer Elektrizitätserzeugung von knapp 1 Tag des aktuellen deutschen Gesamtelektrizitätsverbrauchs entspricht.

Die verglichen mit neueren AKW relativ kleine erzeugte Strommenge von 1,5 Mrd kWh in 21 Jahren Leistungsbetrieb rührt daher, dass der AVR – wie alle deutschen AKW der ersten Generation – nur eine geringe elektrische Leistung aufwies (netto: 13 MWel): Aus der großen Atommüllmenge wird der für Kugelhaufen-AKW typische, inakzeptabel große Anfall an radioaktivem Abfall deutlich und damit auch, dass es sich um ein veraltetes Nuklearkonzept handelt. Die auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Option einer Abgabe der problematischen AVR-Atomkugeln in die USA fand Zustimmung bei Bundesregierung und NRW-Landesregierung, aber es gibt massiven Widerstand in der US-Bevölkerung und bei deutschen Umweltgruppen. Wir haben die Proliferationsrisiken der AVR-Atomkugeln und der THTR-Atomkugeln (303 Castoren in Ahaus) verglichen mit dem Ergebnis, dass nur die in den Diskussionen bisher kaum betrachteten THTR-Atomkugeln ein beträchtliches Proliferationsrisiko darstellen, da der THTR bereits nach kurzem Betrieb aufgegeben werden musste, während die AVR-Atomkugeln aus Sicht der Proliferation wesentlich harmloser sind, da sie erheblich höher abgebrannt sind und zudem mit Brennelementen mit niedrig angereichertem Uran vermischt sind.

Das Uraninventar der THTR-Castoren würde für 5 bis 12 relativ einfach zu bauende Atombomben des Hiroshima-Typs ausreichen. Da die bei Extraktion des Spaltstoffs aus den Atomkugeln störende durchdringende Strahlung mit der Zeit deutlich abnimmt (und ab den Jahren 2250 – 2300 weitgehend verschwunden sein wird) nimmt die Proliferationsgefahr sogar langsam zu.

Insgesamt ist also die von Jülich offenbar beabsichtigte Abgabe der AVR-Atomkugeln in die USA im Sinne eines Gesamtkonzepts der Atomkugelentsorgung nicht zu rechtfertigen und lässt Jülicher Partikularinteressen als Motiv mit dem hier eher vorgeschobenen Argument der Proliferationgefahr vermuten.

Angesichts der langen Transportwege in die und innerhalb der USA und aufgrund der Tatsache, dass die AVR-Atomkugeln dort in riskanter, noch zu entwickelnder Weise wiederaufgearbeitet werden sollen und die Aufarbeitungsprodukte dort wie in Deutschland in ein Zwischenlager gebracht würden, wo sie dann wie in Deutschland auf ein noch zu schaffendes Endlager warten, ergeben sich aus ökologischer Sicht bei einer Abgabe in die USA deutliche Nachteile. Auch für die THTR-Atomkugeln mit ihren realen Proliferationsproblemen gibt es einfachere, in Deutschland durchführbare Wege als die Entwicklung einer Wiederaufarbeitung in den USA, um die Proliferationsgefahren zu beseitigen.

Massive Vorteile durch die Jülicher Planungen ergäben sich allerdings für zukünftige Hochtemperaturreaktoren, da mit der Entwicklung einer modernen Wiederaufarbeitung eine wesentliche technologische Schwachstelle dieser Reaktorlinie beseitigt werden könnte. Hier dürfte eine wesentliche Antriebsfeder für das Bemühen um die Atommüllverschiebung liegen – zumindest bei den in Jülich und beim DOE immer noch einflussreichen Verfechtern von Hochtemperaturreaktoren. Diese Vorteile für zukünftige Reaktoren können angesichts der beabsichtigten Energiewende aber keine Rechtfertigung für die Entwicklung der Wiederaufarbeitung sein, zumal Wiederaufarbeitung für deutschen kommerziellen Atommüll unzulässig ist.

Um Struktur in die unübersichtliche Diskussion zur Atomkugel- und Kugelhaufenreaktorentsorgung zu bringen, fordern wir, dass FZ Jülich/RWTH Aachen dazu gebracht werden, endlich die leicht verzichtbare Nuklearforschung einzustellen und die freiwerdenden Kräfte auf Arbeiten zu Entsorgung/Rückbau von Kugelhaufenreaktoren zu konzentrieren. Wir vermuten, dass die seit mehr als 20 Jahren erfolgende Vernachlässigung dieser Arbeiten in FZ Jülich/RWTH Aachen zugunsten von Entwicklungsarbeiten für zukünftige Reaktoren dem schwierigen Kugelhaufenreaktor-Rückbau/Entsorgung schon erheblichen Schaden zugefügt hat.

In einem Anhang stellen wir die Chronologie der AVR-Atomkugeln für die vergangenen 50 Jahre dar, welche eine bis heute andauernde durchaus erschreckende Mischung aus Skrupellosigkeit, Hilflosigkeit und Schlampigkeit vieler Akteure bei FZJ und AVR offenbart.

Weitere Details werden einem in Vorbereitung befindlichen Buch zu Kugelhaufenreaktoren der beiden Autoren dieses Papiers zu entnehmen sein.

Atommüll Alarm – Tatorte in Deutschland: Atommüll aus Jülich in die USA? US-Aktivist auf Inforeise

webheader_atomalarm_originalgroesseHochradioaktiver Atommüll aus Jülich soll in 152 Castor-Behältern in die USA abgeschoben werden. Möglicherweise sogar noch viel mehr: In den USA läuft eine förmliche Umweltprüfung für den Atommüllimport , in dem auch die derzeit in Ahaus lagernden Abfälle (305 Castor-Behälter) aus dem THTR Hamm-Uentrop Thema sind. Tom Clements, Anti-Atom-Aktivist aus den USA, ist ab diesem Wochenende auf Einladung von Anti-Atom-Initiativen auf einer Informationsreise durch Deutschland unterwegs. Er ist „Nachbar“ des Atomkomplex „Savannah River Site“. Dort soll nach den bundesdeutschen Plänen der Atommüll landen. Auftakt der Inforeise ist am Sonntag. Dann wird Tom Clements vor der (Atom)Forschungsanlage in Jülich dabei sein. Außerdem wird in Ahaus demonstriert, wo der Atommüll aus dem THTR lagert.

Hier die Terminübersicht: Atommüll Alarm – Tatorte in Deutschland – Stationen der Rundreise von Tom Clements, US-Aktivist von SavannahRiverSite-Watch.

Unterstützen: Online-Protest gegen die unverantwortliche Atommülllagerung.

Sonntag, 21.9. in Jülich
Anti-Atom Spaziergang am FZJ, Rurtalbahn-Haltestelle „Forschungszentrum“, 14 Uhr

Außerdem Demonstration in Ahaus: Sonntag, den 21. September 2014 um 14.00 Uhr am BZA!

Siehe dazu auch die PM des BBU als PDF.

Montag, 22.9. in Düsseldorf
Infoveranstaltung im Townhouse (früher Kolping-Haus), Bilkerstraße 36, 19 Uhr

Dienstag, 23.9. in Jülich
Podiumsdiskussion im Bonhöfer-Haus der evangelischen Kirche, 18.30 Uhr

Mittwoch, 24.9. in Hamburg
Infoveranstaltung in der Werkstatt 3 (W3), Nernstweg 32 – 34, 19.30 Uhr

Außerdem  gibt es folgende Termin mit Tom Clements:

Montag, 22.9. Landespressekonferenz Düsseldorf

Montag, 22.9. Gespräche mit Landtagsfraktionen Düsseldorf

Dienstag, 23.9. Besichtigung des Reaktors und des Castor-Lagers in Jülich

Mittwoch, 24.9. Pressegespräch in Ahaus

Donnerstag und Freitag 25./26.9. Gespräche mit Bundestagsabgeordneten in Berlin

Freitag 26.9. Gespräche mit JournalistInnen in Berlin.

 

Hochradioaktiver Atommüll in Jülich lagert weiter per Ausnahmeverordnung

Radioaktiv-05.jpgInsgesamt 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen werden in der ehemaligen Forschungsanlage in Jülich auch künftig per Ausnahmeverordnung gelagert. Das bisherige Zwischenlager ist nach dem Atomrecht nicht mehr als sicher anzusehen und müsste eigentlich aufgelöst werden. Da aber die gesamte Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll ungelöst ist, bleibt der brisante Abfall einfach wo er ist. Atompolitik Deutschland 2013!

Siehe hier und hier. Das rot-grün regierte Bundesland NRW hat jetzt zum zweiten Mal per Notverordnung die weitere Lagerung bis Mitte 2014 angeordnet. Am Ende des Jahres wäre die erste Notverordnung abgelaufen. Die Betreiber von Jülich haben es bis heute nicht geschafft, beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Genehmigung zu erhalten, weil wichtige Sicherheitsnachrüstungen bzw. Nachweise nicht erbracht werden können.

Der hochradioaktive Inhalt der Castor-Behälter, die derzeit in Jülich lagern, stammt aus dem THTR-300 (Wikipedia, Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor). Dieser Reaktor wurde kurz nach seiner Inbetriebnahme aufgrund eines schweren Störfalls schnell stillgelegt. Eigentlich war vorgesehen, die Brennelement-Kugeln in den Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus zu transportieren. Nachdem dieser Plan aufgrund zahlreicher Proteste nicht weiter verfolgt wurde und die Lagerung vor Ort erhebliche Sicherheitsprobleme zeigt, wird in der rot-grünen Landesregierung inzwischen sogar über einen Transport der hochradioaktiven Fracht in die USA debattiert, also per Schiffstransport quer über den Atlantik.

Das vermeintliche „Entsorgungs-Konzept“ für Atommüll bricht immer mehr in sich zusammen. Nicht nur in Jülich! Auch am AKW Brunsbüttel wird hochradioaktiver Atommüll faktisch ohne ausreichende Sicherheitsnachweise gelagert, wie jüngst das Oberverwaltungsgericht Schleswig urteilte. Dazu hat die schleswig-holsteinische Landesregierung auch schon erklärt, dass es per Ausnahmeverordnung die weitere Lagerung anordnen wird.

Siehe zum Atommülldesaster z.B. hier:

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