Rückbau AKW Grafenrheinfeld: „Nicht genehmigungsfähig“ – Städte, Gemeinde und BürgerInnen kritisieren E.on-Pläne

AKW-Grafenrheinfeld-2015
Weithin sichtbar: Das abgeschaltete AKW Grafenrheinfeld soll zurück gebaut werden. Zahlreiche Einwendungen kritisieren die E.on-Pläne als zu wenig sicher.

Rund 300 Einwendungen liegen gegen die Pläne von E.on zum Rückbau des AKW Grafenrheinfeld bei Schweinfurt vor. Darunter nicht nur der BUND Bayern, sondern auch die Stadt und der Landkreis Schweinfurt sowie sieben umliegende Gemeinden sowie die Grünen im Landtag und zahlreiche Privatpersonen. Als „nicht genehmigungsfähig“ bezeichnet der Landkreis Schweinfurt die E.on-Pläne. Im Herbst werden diese im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt, bevor die zuständige Behörde eine Genehmigung erteilen kann.

Die fünf umliegenden Gemeinden Gochsheim, Grettstadt, Röthlein, Schwebheim und die Gemeinde Sennfeld haben in einer gemeinsamen fast 40-seitigen anwaltlichen Stellungnahme von Rechtsanwältin Joy Hensel (Wiesbaden) Einwendungen erhoben. Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat sich in dieser Weise mit dem Thema befasst.

Monatelang hatten in der Region rund um das AKW Grafenrheinfeld Initiativen und der BUND intensive Debatten mit zahlreichen KommunalvertreterInnen über das geplante Vorgehen von E.on beim Rückbau und über die dabei vorhandenen bzw. entstehenden Probleme geführt. In einer dpa-Meldung hieß es Ende Juli: „Insbesondere der Landkreis Schweinfurt hatte die Rückbaupläne für das Atomkraftwerk zuletzt scharf kritisiert. Der Rückbauantrag lasse den Schluss zu, das Eon „sich bei der Rückbaumaßnahme alle Optionen offen lassen will (…) bzw. die genauen Verfahren selbst noch nicht einzuschätzen vermag“. Der BN kritisierte eine unsichere Lagerung des radioaktiven Abfalls im Zwischenlager in Grafenrheinfeld. Zudem lehnten die Umweltschützer ab, dass von Radioaktivität gereinigte Bauteile beim Rückbau wie herkömmlicher Schrott behandelt werden.“ (Quelle: www.wetter.de)

Ähnlich berichtet der Bayerische Rundfunk: „Das Landratsamt Schweinfurt hält die vorgelegten Rückbaupläne des KKW-Betreibers für nicht genehmigungsfähig. Der Landkreis Schweinfurt gibt nun – wie bereits unter anderem das „Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft“ oder der „Bund Naturschutz“ – eine ablehnende Stellungnahme ab. Bis kommenden Dienstag läuft die Einwendungsfrist. Voraussichtlich im späten Herbst wird mit einem Erörterungstermin der Einwendungen gerechnet. Letztlich entscheiden wird allerdings das Bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde über die Rückbaupläne.“

Erörterung zum Rückbau des AKW Wesermarsch – Ungelöste Atommüllprobleme und mehr Demokratie

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Erörterungsverfahren für Rückbau des AKW Unterweser in der Wesermarsch hat begonnen. Foto Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel selbst war vor Ort, als heute der Erörterungstermin zum beantragten Rückbau des Atomkraftwerks in Esenshamm begann. Über 1.000 Einwendungen – Initiiert über den Arbeitskreis Wesermarsch – hat es gegeben, denn auch beim Rückbau spielen viele Fragen im Umgang mit den unterschiedlichen radioaktiven Stoffen und Ableitungen an die Umwelt eine große Rolle. Neben dem Rückbau der Anlage geht es auch um den Neubau eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Außerdem steht vor Ort ein Castor-Zwischenlager mit hochradioaktivem Atommüll, dessen Genehmigung bis heute rechtlich umstritten ist. Und auch von Bedeutung: Die örtlichen Anti-Atom-Aktiven fordern über die gesetzlich vorgeschriebene – minimale – Beteiligung hinaus einen Begleitprozess auf Augenhöhe für den Jahrzehnte dauernden Rückbau.

NWZonline spricht von Dutzenden Anwesenden, die am Erörterungstermin teilnahmen. Radio Bremen berichtet hier per Video. Stefan Wenzel hielt vor Ort eine Art Grußwort zu Beginn des Verfahrens. Darüber hatte NWZonline bereits gestern berichtet. Nicht zu Unrecht, denn Wenzel ist damit wohl bislang der einzige Grüne Landesminister, der sich persönlich auf so einem Erörterungstermin hat blicken lassen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg war das bislang nicht der Fall.

  • UPDATE/Korrektur: Das Energieministerium in Schleswig-Holstein machte mich auf einen Fehler in meiner Berichterstattung aufmerksam. Ich bedanke für für den (freundlichen) Hinweis! Energiewende-Minister Robert Habeck war persönlich bei dem Erörterungstermin am 6. Juli 2015 zum Rückbau des AKW Brunsbüttel ebenfalls vor Ort. Daher die oben gestrichene Passage und nunmehr meine Richtigstellung. In einem Text über den EÖT in Brunsbüttel hatte ich auch entsprechend darüber berichtet: Rückbau AKW Brunsbüttel: Fehlende Informationen zum Schutz der Bürger

Auf die Forderungen nach einem konkreten Begleitprozess ging er zumindest in der schriftlichen Fassung seiner Rede nur indirekt ein: „Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, sichere, gesellschaftlich akzeptierte Lösungen für den Atomausstieg zu finden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung halte ich für einen wesentlichen Teil in den Stilllegungsgenehmigungsverfahren. Neben den gesetzlichen Zielen, denen sie dient, kann bei offenem und konstruktivem Umgang miteinander die Akzeptanz zur Umsetzung dieser Großprojekte erhöht werden. Der Landtag und die Landesregierung legen Wert auf eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verlauf des Rückbaus. Wir haben es mit einem sehr langen und komplexen Vorgang zu tun. Um eine breitere Information der Öffentlichkeit bei Stilllegungsprojekten zu fördern, sind im Landeshaushalt daher Mittel zur Unterstützung der Kommunen für solche Maßnahmen eingestellt.“

Noch vor wenigen Tagen hatte der AK Wesermarsch von Wenzel in einem Brief vom 18.2.2016 (hier als PDF) unter der Überschrift „Freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung neu unmittelbar einrichten nach dem Erörterungstermin“ gefordert: „Für unsere regionalen Bürgerinitiativen beantragen wir nochmals die Einrichtung einer Institution, die ein freiwilliges Öffentlichkeitsverfahren vorsieht. Das MU ist gefordert diese Entscheidung zu fällen und sich mit dem Antragsteller EON abzustimmen. Ziel dieser neu zu schaffenden Institution muß sein die Dissenzpunkte des Erörterungstermines der neuen Institution zuzuführen und dort weitgehende Kompetenzen zur Lösung des/r Dissenspunkte zuzulassen. Somit könnte ein Klageverfahren weitgehend vermieden werden. Bei konkreter Zusicherung des Vorgenannten ist der Arbeitskreis Wesermarsch bereit in dieser Institution mitzuarbeiten.“

Das neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle wird mit dem jetzt kommenden Rückbau erforderlich, weil der geplante Ausbau im für diesen Müll vorgesehenen Lager im Schacht Konrad sich durch immer neue Probleme über inzwischen mehr als ein Jahrzehnt verzögert. Und es gibt Kritiker, die angesichts der wachsenden Probleme bezweifeln, ob es je in Betrieb gehen wird. Die rot-grüne Landesregierung fordert eine Neubewertung für den Schacht Konrad. Anti-Atom-Initiativen einen Neustart für die „Endlagersuche“ für diese Abfälle.

Auch an anderen Reaktoren, die nun zurück gebaut werden sollen, stellt sich dieses Problem und daher werden auch anderenorts derartige neue Lager entstehen.

Der Rückbau wird auf rund 15 Jahre geschätzt. Doch derzeit kann man im Grunde von einer Umpackaktion reden.

Denn wann die radioaktiven Abfälle – egal ob die leicht- und mittelradioaktiven oder auch die hochradioaktiven Abfälle – tatsächlich irgendwann abtransportiert werden und wohin, ist bis heute nicht wirklich klar. Klar ist – für den Castor-Müll – in jedem Fall: Es kann nach derzeitigen Rahmenbedingungen deutlich nach 2050 sein, vielleicht auch erst nach 2080.

Weitere Themen beim Erörterungstermin können den Einwendungen entnommen werden. Dabei spielen auch Themen wie der Umgang mit sehr niedrig strahlenden Abfällen eine Rolle. Unterhalb eines bestimmten Grenzwertes sollen diese ohne weitere Kontrollen einfach zum Recycling oder zur einfachen Deponierung abgegeben werden. Dies wird teilweise unter dem Begriff „Freimessungen“ gefasst.

Nächster AKW-Rückbau und noch mehr Atommüll: Erörterung für Unterweser/Esenshamm

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AKW Unterweser in Esenshamm soll abgebaut werden. Jetzt steht der Erörterungstermin für das Vorhaben auf dem Plan. Der Atommüll bleibt aber vor Ort und wird nur umgepackt in Zwischenlager. Foto: Martina Nolte, Lizenz Creative Commons by-sa-3.0 de

Der nächste Erörterungstermin für den Abriss eines Atommeilers steht an und damit erneut die Frage: Wohin mit all dem radioaktiven Abfall? Ort der Veranstaltung:  Die Markthalle in Rodenkirchen, der Anlass: Rückbau des AKW Esenshamm und Errichtung eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Termin: 23.2.16, 9.30 Uhr.

Zur Erinnerung : Rund 1000 BürgerInnen haben über den Arbeitskreis Wesermarsch Einwendungen (plus mehrere größere Einwendungen) bis Ende November 2015 beim zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen eingereicht. Ein Vorbereitungstreffen der EinwenderInnen findet auf Einladung der Aktion Z und des Arbeitskreis Wesermarsch) am Mittwoch , 17.2.16 , 19.30 Uhr in Rodenkirchen, Friesenheim, Friesenstr. 15 (nördliches Ortsende) statt.

Atommüll, Kosten und Konzerne: Gabriel will Konsens ohne LINKE

Die Bundesregierung unter Führung des Wirtschaftsministeriums hat unter dem irreführenden Namen eine „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) eingerichtet. Geprüft werden solle, ob die Atomkonzerne ihren gesetzlichen Pflichten zur Finanzierung des AKW-Rückbaus und der Atommülllagerung in vollem Umfang nachkommen können. VertreterInnen der LINKEN sind daran nicht beteiligt worden. In einem Brief an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Dr. Petra Sitte, das Ausklammern der LINKEN kritisiert. Nun hat Gabriel geantwortet.

Hubertus Zdebel, der für Atomausstieg zuständige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, kommentiert die Antwort von Gabriel: „In der Tat dürfte der mit der Kommission angestrebte Konsens auf „Schuldenerlass“ für die Atomkonzerne mit linken Vertreterinnen und Vertretern nicht erfolgreich verlaufen. Mit uns LINKEN ist ein Ausstieg der Atomkonzerne aus ihrer Verantwortung für die gesamten Kosten beim Rückbau der Meiler und der dauerhaften Lagerung des Atommülls nicht zu machen. Insofern würden wir den Spezial-Konsens zugunsten der Atomkonzerne und zu Lasten der Bürger, den Gabriel offenbar anpeilt, nicht mittragen.“

Gabriel teilt in dem Brief mit, dass die Kommissions-Besetzung „Ergebnis einer regierungsinternen Abstimmung“ wäre, die „entsprechend der Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen erfolgt ist. Unser Ziel ist, nach dem Konsens zum Ausstieg aus der Kernenergie auch einen gesellschaftlichen Konsens für dessen Finanzierung zu erreichen.“

Daher sähe er „keine Notwendigkeit für eine Überprüfung der Kabinettsentscheidung zur Besetzung der KFK“. Gleichzeitig aber werbe Gabriel dafür, „das Sie und die Fraktion DIE LINKE den KFK-Prozess und ein sich gegebenenfalls anschließendes Gesetzgebungsverfahren auch künftig konstruktiv begleiten“ möge. Abschließend bedankt sich Gabriel für das „Interesse an der Thematik der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“.

 

Atommüll-Kosten: Die Anwälte der Konzerne schlagen los

anwälte_konzerne_2Freshfields Bruckhaus Deringer. Anwälte im großen Stil, im großen Geschäft und natürlich weltweit am Start. Nicht nur der DFB ist in seinem Korruptions-Skandal Kunde. Auch die Atomkonzerne E.on und RWE bedienen sich dieser Kanzlei, um jetzt eines per Kampfschrift klar zu machen: Nicht allein die Konzerne sind für den Atommüll und die Kosten verantwortlich, sondern unter allen Umständen auch der Staat – genauer: der Bürger als Steuerzahler.

Seit längerer Zeit stricken die Konzerne an einem Modell, mit dem sie ihre Kostenverantwortung nach 40 Jahren gewinnbringender Geschäfte nun deutlich reduzieren wollen. Erst seien sie ja in die Atomenergie gezwungen worden. Und gerade, als sie diese so richtig lieb gewonnen hatten, mussten sie sie einfach mal hopplahopp wieder beenden. Warum: Weil der böse Staat das den armen Konzernen so antat.

Natürlich klingt das bei den Anwälten der Konzerne viel gepflegter: „Vom politischen Druck zum Kernenergieeinstieg 1960 bis zum Kernenergieausstieg 2011: Staatliche Übernahme und Überwälzung von Verantwortung“, heißt es denn in einem Kapitel der immerhin 144 Seiten starken Kampfschrift. Diese haben die Atomunternehmen E.on und RWE nun zu Beginn der Sitzungen der neuen Atom-Kommission zu den Entsorgungs-Rückstellungen den Akteuren auf den Tisch gelegt.

Milliarden-Gewinne, die die Konzerne eingefahren haben, ihren Aktionären in hohen Dividenden-Zahlungen übereignet haben und sowas, ist nicht das Thema. Thema aber ist, dass nun doch bitte die Einlage der Atommüll-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds so gar nicht in Frage kommt, weil das irgendwie rechtlich so eine ganz, fast möchte man sagen unsittliche, Sache sei.

Klar ist: Wie genau sie es am Ende ausgestalten werden, bleibt abzuwarten. Aber in jedem Fall werden die Konzerne nach der Arbeit der Atom-Kommission wirtschaftlich bzw. finanziell besser dastehen als vorher. Am Ende wird in mehr oder weniger geschickten Formulierungen ein „hart erkämpfter, aber ausgewogener“ Konsens herauskommen, der die SteuerzahlerInnen hunderte von Millionen oder eher einige Milliarden Euro kosten wird. Und die Konzernchefs stoßen dann mit ihren Anwälten bestimmt mit einem Apfelsaft an.

Die Studie der Kanzlei steht hier zum download bereit (PDF).

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