Atom-Filz: Atomkonzerne und die Kosten der Atommüll-Entsorgung

Filz-300x253Atomkonzerne zahlen für den Atommüll? Vermutlich nicht mehr lange. Für die Aktienkurse der angeschlagenen Atomkonzerne dürfte Erholung angesagt sein: Die Wirtschafts-Woche meldet, dass die von der Bundesregierung angestrebte Kommission, mit der angeblich die Sicherung der Entsorgungs-Rückstellungen geklärt werden soll, unter der Leitung von Jürgen Trittin (Grüne) laufen soll. „Weitere Mitglieder der Kommission sollen auch der frühere Bundesminister Klaus Töpfer (CDU), Werner Müller sowie Michael Vassiliadis, Chef der Gewerkschaft IG BCE sein. Auf Seiten der Industrie schickt RWE-Vorstandsvorsitzender Peter Terium seinen Stellvertreter Rolf Martin Schmitz als Verhandlungsführer nach Berlin.“ Außerdem berichtet WiWo: „In der letzten Septemberwoche sollen im Paket das Nachhaftungsgesetz und die Atom-Kommission im Kabinett verabschiedet werden.“

Müller, ehemaliger Wirtschaftsminister, Chef der Steinkohle-Stiftung und Anwärter auf den Posten des RWE-Aufsichtsratschefs gilt seit Jahren als ausgemachter Wirtschaftslobbyist. Und auch der IGBCE-Vorsitzende hat erst jüngst eindrücklich demonstriert, wie eng er an der Seite der Konzerne marschieren kann. Mit den unglaublichsten Argumenten sorgte er mit dafür, dass die Klimaabgabe kassiert und die Abschaltung von klimaschädlichen Kraftwerken verhindert wurde und stattdessen Braunkohlekraftwerke von Vattenfall und RWE mit Milliardenbeträgen aus Steuergeldern als Reserve gehalten werden sollen.

Auch wenn vermutlich noch einige weitere Personen in den nächsten Tagen bekannt werden, die in die neue Kommission gehen könnten: Die Richtung, in der ein „Lösungsvorschlag“ für die Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtungen der Atomkonzerne für die Finanzierung der Kosten der Atommüllberge gehen dürfte, ist bei dieser Besetzung deutlich vorgegeben. Der Steuerzahler wird die Milliardenzeche am Ende zu größeren Teilen zahlen müssen. So werden die Atomkonzerne am Ende für die schweren Managementfehler sogar noch entschädigt.

Abbruch AKW Brunsbüttel: Zu wenig Informationen – BUND und Initiativen fordern neues Verfahren

ZumAusgangGehenAm Montag begann in Brunsbüttel der Erörterungstermin für den Rückbau des AKW Brunsbüttel. Am Dienstag um 16.45 Uhr brachen die EinwenderInnen vom BUND und anderen Anti-Atom-Gruppen den Termin ab. Sie fordern mehr und belastbare Informationen und eine erneute umfassende Auslegung der Unterlagen und ein erneutes Verfahren. Zu viele wichtige Unterlagen zur Bewertung des geplanten Rückbaus und der damit verbundenen Risiken wären von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde bislang nicht vorgelegt worden. Von ca. 43 angekündigten Unterlagen haben Vattenfall lediglich sechs zur Verfügung gestellt, die anderen als „nicht öffentlich“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der EinwenderInnen. So wären z.B. die Aussagen in den Sicherheitsberichten „unkonkret, bezeichnen über weite Passagen nur Möglichkeiten, stecken voller Vorbehalte und nicht dargelegter tatsächlicher Vorgehensweisen, so dass nicht klar ist, was wann wie beabsichtigt ist“.

Wo die EinwenderInnen den Termin abbrechen, stellt die Atomaufsicht in Kiel per PM zunächst fest: „Der Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist gestern (7. Juli 2015) Abend ordnungsgemäß zu Ende gegangen. Zwei Tage lang hatte die Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) Bedenken von Einwendern gegen Stilllegung und Abbau und gegen den auf dem Betriebsgelände geplanten Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit der Betreibergesellschaft Vattenfall intensiv erörtert. Rund 260 unterschiedliche Einwendungen wurden dabei betrachtet.“

Dann räumt sie ein: „In der letzten Stunde der Erörterung hatten die verbliebenen fünf Einwender den Termin vorzeitig verlassen. Zuvor war ihr Antrag abgelehnt worden, die Erörterung abzubrechen und zu wiederholen, nachdem detailliertere schriftliche Darstellungen zu den Vorhaben vorliegen würden. Bereits am Tage zuvor hatten die Einwender bemängelt, die bisherigen Unterlagen reichten nicht aus, etwaige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner zu beurteilen. Trotz des vorzeitigen Auszuges bedankten sich die Einwender für die faire Verhandlungsführung und die angenehme Atmosphäre.“

Schneller Rückbau geht in Brunsbüttel nicht!

Vor allem Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck macht enormen Druck für eine möglichst schnelle Genehmigungserteilung. Die wird für 2017 erwartet. Allerdings: Ob und wie der Abriss voran kommen kann, ist vollkommen unklar, weil die im Reaktor lagernden hochradioaktiven Brennelemente nicht aus der Anlage entfernt werden können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Januar 2015 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise mangelhaft oder falsch erbracht worden waren. Für die Auslagerung der über 500 Brennelemente aus Brunsbüttel sind 11 Castor-Behälter erforderlich.

In jedem Fall braucht es nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel ein neues Genehmigungsverfahren. Das aber kann Jahre dauern und offenbar sind Betreiber und Behörden derzeit ratlos, wie sie vorgehen sollen und die vom Gericht aufgeworfenen Probleme lösen können. Geprüft wird offenbar auch, ob die Brennelemente aus dem AKW Brunsbüttel in das knapp 20 km entfernte Zwischenlager nach Brokdorf können. Allerdings wäre auch dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

Betreiber und Behörde versichern, dass die Stilllegung bzw. der Rückbau mit Ausnahme von einigen defekten Brennstäben in einem kernbrennstoffreien Reaktor ablaufen soll. Solange nicht klar ist, wohin die Brennelemente gebracht werden können, kann auch bei einer schnellen Rückbaugenehmigung der eigentliche Abbau nicht starten. Zwar ist es rechtlich zulässig – wie im AKW Obrigheim – den Rückbau auch mit den hochradioaktiven Brennelementen im Reaktor zu beginnen. Dies aber gilt als sicherheitstechnisch schlechteste Vorgehensweise, weil dadurch erhebliche Gefahrenpotentiale bleiben.

Außerdem: Gesetzlich ist Vattenfall zum Rückbau nicht verpflichtet. Das Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit habe, die Genehmigung am Ende nicht anzuwenden. So verfährt Vattenfall auch bei dem ebenfalls in Schleswig-Holstein befindlichen AKW Krümmel. Es ist der einzige abgeschaltete Reaktor, für den das verantwortliche Unternehmen noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat.

  • Zu wenig Informationen und andere Risiken

Die EinwenderInnen kritisieren z.B. den Umgang mit sehr niedrig belasteten Strahlenabfällen. Diese dürfen derzeit unterhalb einer bestimmten Schwelle einfach unkontrolliert deponiert oder im Straßenbau etc. verwendet werden. Sie fordern daher, dass diese Abfälle nur unter kontrollierten Bedingungen abgelagert werden dürften. Habeck reagiert auf derartige Anliegen laut taz:

Habeck warnt davor, zu lange auf Zeit zu spielen: „Detailfragen dürfen nicht den Blick auf das Große und Ganze verstellen“. Als Beispiel nennt er die Forderung, alle Bauteile als strahlenden Müll zu behandeln und zu lagern: „So viel Deponieplatz gibt es nicht“, so der Minister. „Kritik an Atomkraft darf nicht dazu führen, dass wir beim Rückbau handlungsunfähig werden.“

Die von Seiten der EinwenderInnen als mangelhaft bezeichneten Unterlagen würden dazu führen, dass die Auswirkungen beim Rückbau für Dritte nicht mehr beurteilt werden können. Die Atombehörde in Schleswig Holstein begründet das auf einigermaßen kuriose Weise: In einem Brief vom 3. Juli hatte sie erklärt, dass sie die Informationen zum Schutz der BürgerInnen reduziere. Wörtlich heißt es dort: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

Die Proteste der Anti-Atom-Initiativen, dass bei den Verfahren zum Rückbau der Atommeiler viel zu wenig Informationen und Unterlagen von Betreibern und Behörden beigebracht werden, betrifft nicht nur das Verfahren in Brunsbüttel. Auch bei den Verfahren in Bayern (Isar1/Ohu) und in Hessen (Biblis A und B) wurde dieser Mangel scharf kritisiert. Bei dem schon längeren Rückbau des AKW Obrigheim haben örtliche Atomkraftgegner schließlich sogar gegen die (grün-rote) Landesregierung (erfolglos) geklagt. Ebenfalls in BaWü haben EinwenderInnen gar nicht erst an dem Erörterungstermin teilgenommen, weil aus ihrer Sicht die Informationsgrundlagen nicht ausreichend für eine ernsthafte Diskussion waren.

Was kommt nach dem Abschalten? Protokoll einer Tagung

Grafenrheinfeld-Tagung2015Das Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt berichtet auf seiner Homepage jetzt über die Fachtagung vom letzten Wochenende, Thema: AKW Grafenrheinfeld – Abschaltung 2015 – Stilllegung – und dann? Dort sind auch die Vorträge der ReferentInnen veröffentlicht. Über den Beitrag von Oda Becker zu den Sicherheitsdefiziten der Castor-Standortlager mit Blick auf das Brunsbüttel-Urteil hatte umweltFAIRaendern bereits berichtet.

AKW-Grafenrheinfeld-2015-2In einer Presseerklärung zieht das Schweinfurter Aktionsbündnis „eine positive Bilanz“: „Neben den „atomspezifischen“ Referaten – politische Einschätzung, Freigabe radioaktiver Abfälle aus dem AKW-Abriss, Gefährdungspotential des Standortzwischenlagers, rechtliche und politische Erfahrungen aus einem Rückbauverfahren (Biblis), Dimension der Atommüllproblematik – gab es auch einen Beitrag zu Stilllegung, Abriss und Entsorgung einer Windenergieanlage.

Die Forderung zum Atomausstieg ist für das Schweinfurter Aktionsbündnis verbunden mit der Forderung nach 100 % Erneuerbaren Energien; deshalb war als Referent auch ein Vertreter der Windenergiebranche geladen. Manfred Dürr hat deutlich gemacht,

  • dass die wenigen Reststoffe, die beim Abriss einer Windenergieanlage übrig bleiben, genau deklarierbar sind;
  • dass die Materialien zum Großteil wiederverwertbar sind;
  • dass die wenigen Sonderabfallstoffe deponierbar sind;
  • dass der Standort tatsächlich – nach kurzer Zeit – zur „grünen Wiese“ wird.

Ein Kontrast-Programm zum AKW-Standort in Grafenrheinfeld:

Dr. Werner Neumann hat sehr deutlich dargestellt,

  • dass mit dem gängigen Freigabekonzept (soll auch vor Ort greifen) ein Verstoß gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes einhergeht:
  • dass die „Grenzwerte“ zu hoch sind;
  • dass wesentlich mehr Radioaktivität (ohne Überwachung , ohne unsere Kenntnis) in die Umwelt, unsere Gebrauchsgegenstände und Organismen gelangt.

Oda Becker hat sich als Physikerin klar positioniert:

  • Das Standortzwischenlager am AKW ist unsicher und bedarf dringend der „Ertüchtigung“.
  • Die „Grenzwerte“ für radiologische Belastung seien willkürlich festgelegte politische Werte und so nicht zu akzeptieren – diese Aussage wurde von mehreren ReferentInnen getroffen.
  • Es bedarf der Forderung – von möglichst vielen Seiten – die Grenzwerte neu zu bewerten und unbedingt zu senken!

PeterDickel-Schweinfurt-2015(Jochen Stay von .ausgestahlt sprach in einem Vortrag über den Atomausstieg, seine möglichen Grenzen und kritisierte die laufende Atomülldebatte sowie die Probleme mit der Kostenentwicklung und der Absicht der Betreiber, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Auch Peter Dickel von der AG Schacht KONRAD referierte zum Atommüllproblem und ging dabei ausführlich auf die Probleme der vermeintlichen Endlagerung ein. Schon der Begriff „Entsorgung“, so Dickel zeige, dass die Probleme bis heute verharmlost werden. Der Vortrag von Peter Dickel ist angefordert).

Castor-Plastik-GNSVon Referenten und Tagungsteilnehmern wurde mehrfach betont, von welch großer Wichtigkeit es sei, dass die Kommunen die Möglichkeit nutzen, Einwendungen im Rahmen des UVP-Verfahrens zu machen. Derzeit gängige Praxis ist, nur einmal – zu Beginn des Verfahrens – Einwendungen zuzulassen (dabei sollen alle insgesamt geplanten Maßnahmen verhandelt werden – die Forderung lautet, dass in mehreren Umweltverträglichkeitsprüfungen alle Schritte erfasst werden!!), d.h. diese Einwendungen müssen optimal und umfassend getätigt werden.

EdoGuenther-BUNDIm Verlauf der Podiums- und Publikumsdiskussion am Nachmittag machte Edo Günther (Kreisgruppenvorsitzender des BN in Schweinfurt und Sprecher des BUND Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz) den anwesenden Kommunalpolitikern das Angebot für Austausch und Information zu den möglichen Erfordernissen, die sich für die Kommunen in der Region zum Thema Stilllegung, Rückbau und Atommülllagerung am AKW-Standort Grafenrheinfeld ergeben können, bzw. zur Vermittlung von Experten zu bestimmten Themenbereichen. Dieses Angebot wurde sehr positiv aufgenommen.

BabsGuenther-Schweinfurt-GrafenrheinfeldDas Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft ist erfreut, dass Landrat Florian Töpper an der Podiumsdiskussion teilgenommen hat. Landrat Töpper hat mit Verweis auf das frühe Verfahren deutlich gemacht, dass er weder eine Liste der ihm wichtigsten Fragen in Verbindung mit AKW -Abschaltung / -Stilllegung erstellen noch eine Festlegung auf eventuelle Forderungen seiner Behörde treffen könne. Doch die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte für radioaktive Emissionen werde das Amt einfordern. Der Landrat hat in seinen Ausführungen auch deutlich gemacht, dass es für das Landratsamt übergeordnete, weisungsbefugte Behörden gibt.

Im Schlusswort erklärte Babs Günther als Bündnissprecherin, dass das Aktionsbündnis den Termin für die Fachtagung bewusst ins Vorfeld der Abschaltung, ins Vorfeld des Erörterungstermins gelegt habe – durch gute Information zum Thema wolle man – frühzeitig – sensibilisieren und auch die Notwendigkeit für Einwendungen deutlich machen.

Zdebel diskutiert Energiedemokratie – Konferenz „Kampf ums Klima“ beginnt heute in Köln

Kampf ums Klima. Das ist der Titel einer internationalen Konferenz, die heute in Köln beginnt und mit vielen Beiträgen und Diskussionen für mehr Klimaschutz streitet. Am 25. April wird im Rheinland eine große Menschenkette gegen die besonders klimaschädliche Braunkohle von RWE stattfinden, zu der zahlreichen Umweltorganisationen aufrufen. Mit dabei ist auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE diskutiert am morgigen Samstag auf der Konferenz unter dem Stichwort „Energiedemokratie“ gemeinsam mit Henrik Sander von Attac über die Perspektiven einer Rekommunalisierung der Energiekonzerne und mehr Demokratie in der Energiewende.

Das Programm der Konferenz „Kampf ums Klima“, die heute beginnt und bis Sonntag dauert, gibt es hier als PDF.

„No risk, no… -Stromkonzernevergesellschaften?!

Es gibt Rekommunlisierungsversuche, EnBW ist mittlerweile ganz in öffentlicher Hand. Demokratische Kontrolle ist allerdings Fehlanzeige. Gleichzeitig stellen die Konzerne selbst  die Eigentumsfrage: mit dem Versuch, das Risiko des Rückbaus von Atomkraftwerken zu vergesellschaften. Welche Perspektiven bietet diese Dynamik?“

Hendrik Sander (Attac EKU AG, IL) Hubertus Zdebel (MdB Die LINKE), Moderation: Alexis Passadakis (attac), Samstag; 10-12 Uhr im Saal 14

Stilllegung AKW Isar1/Ohu: Zeitplan läuft aus dem Ruder – Fehlende Castor-Behälter

Die Stilllegung der nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atommeiler kommt nur schleppend voran. Still und leise verabschiedet sich die Bundesregierung offenbar von dem Ziel, dass der Reaktor Isar1/Ohu bei Landshut spätestens 2017 frei von Brennelementen sein wird. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Weil immer noch Castor-Behälter fehlen und deren Einlagerung ins Standort-Zwischenlager noch nicht genehmigt ist, lagert die enorme Zahl von 1734 hochradioaktiven Brennelemente im sogenannten Nasslager innerhalb des Siedewasser-Reaktors und diese müssen aktiv gekühlt werden. Konkrete Antworten, wann die erforderlichen Behälter zur Verfügung stehen und die Anlage „kernbrennstofffrei“ sein wird, liefert die Bundesregierung nicht.

  • Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (Drucksache 18/4077) ist hier als PDF zum download.

„Vier Jahre nach Fukushima und der Abschaltung der Atomreaktoren gibt es offenbar immer noch keinen verlässlichen Plan, wie das Entladen der hochradioaktiven Brennelemente bei den Siedewasserreaktoren vom Typ Isar1 zeitlich ablaufen soll. Auch in Brunsbüttel, Krümmel oder Philippsburg1 fehlen diese Behälter immer noch“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Zdebel diese Situation. „Ohne die erforderlichen Castor-Behälter lagert das hochradioaktive Material in den Nasslagern der Atommeiler und müssen weiterhin aktive Sicherheitssysteme in Betrieb gehalten werden, um die Kühlung dieser hochgefährlichen Brennelemente zu gewährleisten. Versagt diese Kühlung, sind auch Kritikalitätsstörfälle nicht auszuschließen.“

  • Atommüll-Entsorgung am Abgrund: Umstritten ist nach wie vor, welche Auswirkungen das Urteil des OVG Schleswig hat, mit der das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hat. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass das Urteil keine „unmittelbare rechtliche Auswirkung“ habe und betont, dass Bund und Länder (also auch die grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder!) gemeinsam der Auffassung sind, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen in anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen (Siehe Antwort der Bundesregierung auf Anfrage Zdebel). Umweltverbände und auch der Bundestagsabgeordnete Zdebel kritisieren: Da alle Zwischenlager nahezu zeit- und baugleich um 2005 herum genehmigt wurden, bestehen auch in diesen Zwischenlagern die gleichen „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ wie in Brunsbüttel. Dort dürfen nach einer atomrechtlichen Anordnung der Atomaufsicht Schleswig-Holstein bis zu einer neuen Genehmigung keine neuen Castor-Behälter (die es wie in Isar1/Ohu aber derzeit ohnehin nicht gibt) aus dem AKW mehr eingelagert werden. Diese Konsequenzen müssen aus Sicht von Zdebel, aber auch z.B. vom BUND grundsätzlich auch an allen anderen Standorten gelten. Siehe dazu: Zdebel: Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen und der BUND: Nach Brunsbüttel-Urteil: Sicherheit sämtlicher Atommülllager muss überprüft werden. Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer Genehmigungen

Insgesamt 34 Castor-Behälter vom Typ V/52 werden in Isar1/Ohu benötigt, damit allle hochradioaktiven Brennelemente aus dem Nasslager entfernt werden können. Doch auf die Frage, wie viele dieser Behälter jeweils in diesem Jahr und den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung stehen werden, gibt es nur den vagen Hinweis seitens der Bundesregierung, dass die Energieversorgungsunternehmen „auf den Behälterhersteller GNS eingewirkt (haben), die Behälterproduktion zu beschleunigen, um dem Bedarf gerecht zu werden.“ Ebenfalls keine Aussage macht die Bundesregierung zur Frage, wann denn damit zu rechnen sei, dass alle Brennelemente aus dem abgeschalteten Reaktor entfernt sein werden.

Obwohl sich noch hochradioaktive Brennelemente in der Anlage befinden und diese mit aktiven Systemen gekühlt werden müssen, soll der Rückbau in Isar1/Ohu beginnen, wenn – wie die Bundesregierung mitteilt – Ende 2015 oder Anfang 2016 dazu die Genehmigung von der bayersichen Atomaufsicht erteilt wird.

Selbst wenn für Isar1/Ohu Castorbehälter vom Typ V/52 zur Verfügung stünden: Derzeit können diese nicht in das Standort-Zwischenlager eingestellt werden, weil dazu ebenfalls noch die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz fehlt. „Nach derzeitigem Stand ist mit einer Genehmigung im Laufes des Jahres 2016 zu rechnen“, sagt die Bundesregierung.

Außerdem teilt sie mit: Im Standort-Zwischenlager Niederaichbach befinden sich derzeit 9 Behälter des Typs CASTOR V/52 (alt) mit 468 Brennelementen des KKI I sowie 25 Behälter des Typs CASTOR V/19 mit 475 Brennelementen des KKI II eingelagert. Insgesamt dürfen maximal 152 Castor-Behälter vom Typ V19 oder V52 dort eingelagert werden. Die Genehmigung für das Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2047 aus. Hubertus Zdebel verweist darauf, dass es vermutlich bis dahin kein „Endlager“ geben wird und sich daher die Frage stellt, wie es dann mit der Lagerung dieses brisanten Atommülls weiter gehen wird.

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