IG BCE – Energiewende für die Industrie vertragbar gestalten

Energiewende der Bosse – mit Unterstützung der IG BCE

Wenn das Manager-Magazin Gewerkschaftsvertreter ausführlich zu Wort kommen lässt, kann nichts Gutes dabei rauskommen. Und genau das ist so, wenn man das Interview mit IG-BCE-Chef Vassiliadis dort unter der Überschrift „Energiewende so gestalten, dass sie für die Industrie tragbar ist“ liest. Kein Wort von den fast 20.000 Stellenkürzungen, die RWE, E.on, Vattenfall und anderen in den letzten Jahren vorgenommen haben oder noch durchführen.

Kein Wort von den enormen Gewinnen, die diese Konzerne seit Jahren – trotz Atomausstieg – einfahren, kein Wort davon, dass seit Jahren ein immer größerer werdender Anteil großer Industrieunternehmen an den Kosten der Energiewende, dem Ausbau der Energienetze und an der Ökosteuer gar nicht beteiligt sind und die Kosten immer mehr auf die Schultern der privaten Haushalte und kleiner Gewerbebetriebe verlagert werden.

Würde hinter dem Namen Michael Vassiliadis nicht IG BCE stehen, könnte man doch glatt glauben, dass Interview stamme von einem Vertreter eines Verbandes der deutschen Industrie.

Die Gewerkschaften suchen offenbar insgesamt verstärkt die Nähe zu den großen Unternehmen. Der Umbruch, den die Energiewende seit Jahren mit sich bringt, in dem im Bereich der dezentralen Solar- und Windenergie zahlreiche neue mittelständische Unternehmen entstanden sind, macht den Gewerkschaften offenbar Sorge. In einem Wirtschaftsfeld, in dem inzwischen ein Anteil von rund 28 Prozent der Energieerzeugung Deutschlands hergestellt werden, sind die Gewerkschaften bis heute wenig präsent, sind ihre Mitgliedszahlen eher gering. Außerdem sind sie über die Zuschnitte ihrer Organisationsbereiche zerstritten. Verdi, IG Metall und IG BCE liegen im Clinch, wer in welchen Bereichen der Erneuerbaren Branche was organisieren darf. Dabei verläuft die Energiewende eigentlich quer zu den traditionellen Aufteilungen.

Und die alten Mächte haben immer noch enorme Macht: Angesichts der Organisationskraft bei Unternehmen wie Siemens und ähnlichen Maschinen- und Anlagenbauer, dem hohen Organisationsgrad bei den Atom- und Kohlekonzernen etc. unterwerfen sich die Gewerkschaften und ihre Mitglieder in diesen Betrieben scheinbar auch den wirtschaftlichen Zielen und Forderungen dieser Konzerne.

Wie kurios das ist, zeigt sich besonders in Kernbereichen gewerkschaftlicher Positionen: So gilt die Stromversorgung in den Grundsatzprogrammen in nahezu allen Gewerkschaften als ein Bereich der elementaren Daseinsvorsorge, in dem Sharholder Value von profitorientierten Konzernen nichts zu suchen hat. Jahrelang haben Gewerkschaften den Neoliberalismus und die Privatisierungswellen scharf kritisiert. Heute sind sie in nahezu allen konkreten Projekten, wo es z.B. um die Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg und Berlin geht, Gegner dieser Projekt und vertreten in Deckungsgleichheit die Interessen der Konzerne und vermeintlich die der Beschäftigten. Das diese Konzerne gleichzeitig viele zigtausend Arbeitsplätze vernichten, scheint dabei nur wenig zu stören.

Verdi – Atommüll für den Schacht Konrad

Verdi – Atommüllprobleme? Nie gehört!

In einem Schreiben vom August 2012 (PDF) an den Bundesumweltminister  forderte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi jüngst nicht nur den Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke, sondern auch für den dabei entstehenden leicht- und mittel-radioaktiven Abfall ein Atommülllager mit einem „klar fixierten Zeitpunkt der Aufnahmebereitschaft und eine(r) verlässliche(n) Definition der Aufnahmebedingungen“ zu schaffen.

Ohne es beim Namen zu nennen, ist damit der Schacht Konrad gemeint. Da es immer wieder große Probleme beim unterirdischen Ausbau des Schacht Konrads für die Aufnahme des radioaktiven Mülls gibt, hat sich die geplante Inbetriebnahme von Konrad immer wieder verschoben. Derzeit wird davon ausgegangen, dass mit dem Probebetrieb (!!)  frühestens im Jahr 2019 begonnen werden kann, die tatsächliche Einlagerung dann etwa 2024 möglich sein wird.

Auf Seiten der AKW-Betreiber werden diese Verzögerungen dem Bundesamt für Strahlenschutz und seinem Präsidenten Wolfgang König angelastet. König ist Mitglied der Grünen und war vor seiner Benennung  unter der rot-grünen Bundesregierung zum Präsidenten des BfS im Jahr 1999 als Staatssekretär in Sachsen-Anhalt u.a. für Morsleben zuständig. Damals hatte er sich in dieser Funktion dafür eingesetzt, dass Lager Morsleben wegen Sicherheitsmängeln zu schließen. Die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel hatte diese Sicherheitsmängel aber immer wieder bestritten und dafür gesorgt, dass die AKW-Betreiber jahrelang ihren Atommüll in Morsleben in großen Mengen einlagern konnten. Erst ein Gerichtsurteil Ende der 90er Jahre stoppte dies, nachdem es in Morsleben zu Deckeneinstürzen in dem maroden Salzstock gekommen war. (Mehr Informationen über das Atommülllager Morsleben) König gilt in den Kreisen der Konzerne als Atomkraftgegner und ist ihnen daher ein Dorn im Auge.

Vor diesem Hintergrund ist das Schreiben von Verdi einzuordnen. Mit dem Schreiben unterstützt Verdi die Forderungen der AKW-Betreiber, die auf eine schnelle Inbetriebnahme von Konrad drägen. Dabei zeigen die Probleme beim Ausbau, das es erhebliche Sicherheitsprobleme und damit verbundene Schwierigkeiten gibt, ein für mehrer hundertausend Jahre sicheres Atommülllager einzurichten. Darüber hinaus gibt es rund um Salzgitter und den Schacht Konrad etliche Städte und Kommunen, die trotz einer vorliegenden Genehmigung für das Atommülllager weiterhin massive Sicherheitsbedenken anmelden.

Als gäbe es die Erfahrungen mit dem einsturzgefährdeten Atommülllger ASSE II und dem Desaster in Morsleben nicht, folgt Verdi aus vor allem personalpolitischen Gründen der wirtschaftlichen Logik der Atomkonzerne und ihrer Argumentation:  „Ohne verfügbares Endlager, das als Zielkorridor bis spätestens 2019 für erste Einlagerungen zur Verfügung steht, wird ein Rückbau absolut in Frage gestellt, denn Rückbau bedeutet Anfall von radioaktiven Abfallstoffen. Den Unternehmen wird ohne eine klare Endlagerperspektive eine Entscheidung für einen sofortigen Rückbau nahezu unmöglich gemacht. Sie werden sich dann notgedrungen für den sicheren Einschluss und damit den sofortigen Personalabbau entscheiden.“

Das ist aber gar nicht der Fall. Mit Ausnahme von Vattenfall, die für das AKW Krümmel noch keine Entscheidung getroffen haben, sind für alle Reaktoren Rückbau-Anträge gestellt oder mindestens angekündigt. Auch für das Vattenfall-AKW Brunsbüttel wird davon inzwischen ausgegangen. Insofern basiert die Sorge um die Beschäftigten keiner realen Grundlage. Auch wenn der Brief aus dem August 2012 stammt und einiges sich erst in den letzten Monaten konkretisiert hat: Die Art, wie Verdi sich hier in Sachen Atommüllentsorgung den Argumenten der AKW-Betreiber anschließt, ist bedenklich:

Aus beschäftigungspolitischen Gründen fordert Verdi, dass die Atommeiler allesamt zurückgebaut werden müssen und von der im Atomgesetz vorgesehenen Möglichkeit eines langfristigen Einschlusses kein Gebrauch gemacht werden soll. Inzwischen hat – wie berichtet – die Landesregierung in Schleswig-Holstein eine entsprechende Initiative über den Bundesrat angeschoben.

Der Brief von Verdi steht auch zum download bereit.

AKWs stilllegen – Sehr schwachradioaktiver Müll – Hausmülldeponierung oder Endlagerung?

Bei der anstehenden Stilllegung von Atomkraftwerken fallen nicht nur hochradioaktive sowie leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle an (für deren Entsorgung es bis heute keine sicheren Lagermöglichkeiten gibt). Außerdem fallen großen Mengen von sehr schwachradioaktiven Abfällen an.

In der Bundesrepublik (Strahlenschutzverordnung) besteht die Möglichkeit, dass diese sehr schwachradioaktiven Abfälle unterhalb eines bestimmten Wertes „freigemessen“ werden können. Danach dürfen die strahlenden Abfälle über normale Hausmülldeponien oder im Straßenbau beseitigt oder verwertet werden. Stahl unterhalb dieser Freigrenze wird in die Verwertung überführt und kann zu neuen Produkten verarbeitet werden. Anders ist der Umgang in Frankreich. Dort werden auch diese radioaktiven Abfälle als Atommüll entsorgt.

Darauf verweist eine Studie der Intac aus Hannover unter dem Titel: Nuclear-Waste-Management in der Europäischen Union (2010, Wolfgang Neuman, Intac: Diese Studie gibt auch einen guten Überblick über den Anfall radioaktiver Abfälle und die Atommüllentsorgung in der Europäischen Union).

Darin heißt es: „Sehr schwachradioaktive Abfälle werden in Frankreich in einem Oberflächen-Endlager mit verminderten Sicherheitsanforderungen endgelagert. Im Ausnahmefall ist eine Freigabe von sehr schwachradioaktiven Abfällen möglich. Eine Freigabe darf aber in keinem Fall eine Wiederverwertung in Konsumprodukten oder Bauwerken zur Folge haben. Meist wird sie nur für kerntechnische Anwendungen zugelassen.“ (S. 49)

Im Vergleich der deutschen und französischen Vorgehensweise beschreibt die Studie ab Seite 30 folgendes:

„3.3 Waste-Management für sehr schwachradioaktive Abfälle

Für den Umgang mit sehr schwachradioaktiven Abfällen gibt es neben der Behandlung
wie schwachradioaktive Abfälle zwei Optionen, die Freigabe der Abfälle in den
konventionellen Bereich und die Endlagerung unter im Vergleich zu den oben genannten
oberflächennahen Endlagern sicherheitstechnisch verringerten Anforderungen.

3.3.1 Freigabe
In der Europäischen Union ist nach Artikel 5 der Richtlinie 96/29/EURATOM die
Freigabe von radioaktiven Abfällen aus dem Atomrecht zulässig. Hierzu muss das
Radioaktivitätsinventar dieser Abfälle national festgelegte Freigabewerte unterschreiten.
Die Freigabe kann zur Beseitigung (z.B. Deponierung), Wiederverwertung
oder Weiterverwendung erfolgen. (3 Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 159, 39. Jahrgang, 29. Juni 1996)

Inwieweit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von dieser Regelung Gebrauch
machen, ist ihnen überlassen.

Vorteile

  • – Die Menge der in ein geologisches oder oberflächennahes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagernden Abfälle wird verringert.
  • – Die Strahlenbelastungen für das Personal des Endlagers reduzieren sich.

Nachteile

  • – Die sehr schwachradioaktiven Abfälle werden kontrollierten Bereichen entzogen und in der Umwelt verteilt. Die Hintergrundstrahlung wird dadurch langfristig erhöht.
  • – Durch Aufkonzentrierung von Radionukliden aus den freigegebenen Abfällen in der Umwelt oder durch verstärkten Umgang mit diesen Abfällen kann es zu erhöhten Strahlenbelastungen für Personen aus der Bevölkerung kommen.

3.3.2 Endlagerung mit geringeren Sicherheitsanforderungen

Die sehr schwachradioaktiven Abfälle werden ähnlich den schwach- und mittelradioaktiven
Abfällen in einem oberflächennahen Endlager eingelagert. Die sicherheitstechnischen
Anforderungen zur Konditionierung der Abfälle und zur Abdichtung des
Endlagers gegen die Umwelt sowie der Aufwand für Überwachungsmaßnahmen sind
jedoch geringer.

Vorteile

  • – Die Menge der in ein geologisches oder oberflächennahes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagernden Abfälle wird verringert.
  • – Die Abfälle sind anders als bei der Freigabe in einer Anlage konzentriert und werden nicht in der Umwelt verteilt.
  • – Die Rückhaltung der Radionuklide wird für einen gewissen Zeitraum überwacht.

Nachteile

  • – Durch die sicherheitstechnisch geringeren Anforderungen im Vergleich zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist eher eine Freisetzung von Radionukliden möglich.“

Bei der jetzt anstehenden Stilllegung der Atomkraftwerke stellt sich also die Frage, ob die deutsche Praxis der Freigabe zu rechtfertigen ist, denn ohne Zweifel führt sie dazu, dass die Hintergrundstrahlung dauerhaft erhöbt wird und damit zusätzliche Gesundheitsrisiken entstehen.

AKWs stilllegen – Schleswig-Holstein und der Atommüll

Atommülllager Schacht Konrad? Sicher ist das nicht! Foto: Dirk Seifert

Die schleswig-holsteinische Landesregierung macht Druck auf Vattenfall. Noch immer sind für die beiden abgeschalteten AKWs Brunsbüttel und Krümmel keine Stilllegungsanträge gestellt. Während Vattenfall für das AKW Brunsbüttel vermutlich den Rückbau anstrebt, ist für das AKW Krümmel immer noch unklar, was der Atomkonzern vorhat.

Weil das derzeitige Atomgesetz den Aufsichtsbehörden der Bundesländer keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen AKW-Betreiber innerhalb einer klaren Frist anzuweisen, einen Stilllegungsantrag zu stellen, will nun die Landesregierung von Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Änderung des Atomgesetzes erreichen. Anfang November soll der heute vom Kabinett beschlossene Antrag in den Bundesrat eingebracht werden.

Ein Maßnahme, die kaum strittig sein dürfte und zu begrüßen ist. Strittig dürfte aber der zweite Teil der angestrebten Atomgesetzänderung sein, denn damit will die Landesregierung in Kiel erreichen, dass der sogenannte „sichere Einschluss“ als Möglichkeit künftig ausgeschlossen wird und nur noch der Rückbau zur Grünen Wiese zulässig ist.

Das mag auf den ersten Blick sinnvoll und richtig erscheinen, aber: Was passiert mit dem gesamten Atommüll?

Dass es für hochradioaktiven Atommüll keine Lösung gibt, daran haben sich scheinbar alle inzwischen „gewöhnt“. Egal wie AKWs stillgelegt werden: Der hochradioaktive Atommüll wird für 30-40 Jahre an den AKW-Standorten in den dortigen Zwischenlagern verbleiben.

Aber auch bei den sehr viel größeren (Volumen-) Mengen an leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen sieht es nicht viel besser aus: Zwar ist das Atommülllager im Schacht Konrad rein rechtlich gesehen genehmigt. Aber: Das Genehmigungsverfahren in Niedersachsen ist durch eine Vielzahl von Mängeln gekennzeichnet: Zahlreiche Städte und Kommunen in der Umgebung sind nach wie vor der Auffassung, dass dieses Lager – nicht weit von der ASSE entfernt – dauerhaft nicht sicher ist. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Sorge haben sowohl das Oberverwaltungs- als auch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt!

Kann man es also verantworten, dass der leicht- und mittelradioaktive Atommüll dann mit hunderten von Atomtransporten zum Schacht Konrad gefahren und dort eingelagert wird? Nein!

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) hält den Rückbau für den einzig sinnvollen Weg: „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Mit dieser Kritik zielt Habeck vermutlich vor allem gegen Vattenfall. Die Sorge, dass sich Vattenfall angesichts horrender Kosten aus der Verantwortung stehlen mag, ist sicher berechtigt. Aber der Blick auf Vattenfall sollte nicht dazu führen, dass das Atommüllproblem klein geredet wird. Ob in Krümmel oder am Schacht Konrad in Salzgitter: Die Bevölkerung wird die Belastungen so oder so tragen müssen.

Insofern ist das jetzige Vorgehen der Landesregierung genauer zu betrachten und zu diskutieren: Erforderlich ist, dass vor der Entscheidung zum Rückbau alle sicherheitsrelevanten Aspekte und ihre Alternativen genauestens geprüft werden müssen. Bereits in dieser Phase ist auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit unbedingt erforderlich.

Eine Alternativenprüfung muss nicht nur für die Anlage selbst erfolgen, sondern auch die Sicherheitsmängel bei der Entsorgung des Atommülls beinhalten. Erst auf Basis einer solchen Betrachtung sollten Entscheidungen getroffen werden.

Und das gilt auch für den sehr schwach radioaktiven Atommüll. In Deutschland darf dieser Strahlenmüll „freigemessen“ werden und unterhalb einer bestimmten Schwelle auf Hausmülldeponien, im Straßenbau oder auch in der weiteren Stahlproduktion eingesetzt werden. Das hat – gerade wenn es jetzt um den Abriss zahlreicher AKWs geht – eine Erhöhung der Hintergrundstrahlung zur Folge. In Frankreich wird von dieser Variante kein Gebrauch gemacht. Dort soll auch dieser Atommüll – wenn auch unter etwas weniger Sicherheitsanforderungen als der leichtradioaktive Müll – endgelagert werden.

Hinweis: In Schleswig-Holstein sollen auch die Atomforschungsreaktoren der GKSS rückgebaut werden. Siehe dazu hier und zur geplanten Begleitgruppe hier.

 

AKWs stilllegen – Landesregierung Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung

Bis heute schweigt Vattenfall, was mit dem stillgelegten AKW Krümmel passieren soll. Foto: Dirk Seifert

Pressemitteilung der Landesregierung Schleswog-Holstein vom 23. Oktober: Reform des Atomgesetzes – Landesregierung will AKW-Betreiber zu zügigen Stilllegungsverfahren zwingen

Schleswig-Holsteins Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Atomgesetzes, um den Betreibern von Atomkraftwerken Fristen für Stilllegungsanträge zu setzen und sie so zwingen zu können, Stilllegungsverfahren zügig in Gang zu bringen. Damit folgt sie auch dem Beschluss des Landtags aus der September-Sitzung. Ein entsprechender Entwurf für eine Reform des Atomgesetzes passierte heute (23. Oktober) das Kabinett.

Er soll am 2. November in den Bundesrat eingebracht werden. Darüber hinaus beschloss die Landesregierung, den von Energieversorgungsunternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen das Atomausstiegsgesetz entgegenzutreten und das Atomausstiegsgesetz zu verteidigen.

„Mehr als ein Jahr, nachdem acht Atomkraftwerke ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben, sind noch immer nicht alle notwendigen Stilllegungsanträge gestellt. Negativ fallen die Schleswig-Holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf, auch wenn wir für Brunsbüttel bald einen entsprechenden Antrag erwarten.  Wir haben einen Zustand, in dem wir das beschlossene Atomausstiegsgesetz nicht durchsetzen können. Das kann nicht angehen“, kritisierte der für die Atomaufsicht zuständige Energiewendeminister Robert Habeck. Das geltende Recht sei lückenhaft und enthalte keine expliziten Regelungen, in welchem Zeitrahmen Betreiber Stilllegungsanträge stellen und eine Stilllegung abwickeln müssen. „Mit unserem Entwurf schließen wir eine eklatante Lücke im Atomgesetz – auch für die neun weiteren Atomkraftwerke, die in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Zeitplan sukzessiv  bis spätestens Ende 2022 noch vom Netz gehen müssen.“

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, den sicheren Einschluss als Rückbauvariante nicht mehr zuzulassen, sondern nur den kompletten Abbau der Anlage. „Das ist politisch und fachlich geboten. Es ist wichtig, dass qualifiziertes, erfahrenes Personal, das auch über sehr tiefe anlagenspezifische Kenntnisse verfügt, am Rückbau beteiligt ist. Die ungelöste Endlagerfrage ist kein Argument gegen einen Rückbau. Wer sich dahinter verstecken will, der will offenbar die Umsetzung des Ausstiegs auf den Sanktnimmerleinstag verschieben. Es ist zwar unbefriedigend, dass es kein Endlager gibt, aber es wäre falsch, der Bevölkerung die Belastungen länger als nötig zuzumuten“, sagte Habeck.

Die Lagerung hochradioaktiver, abgebrannter Brennelemente erfolgt – wie im Rahmen des Atomausstieg-Konsenses von 2002 vorgesehen – in standortnahen Zwischenlagern, solange, bis ein Endlager zur Verfügung steht. „Das unterstreicht nur einmal mehr, dass wir mit der Atomenergie einen Blindflug ohne Landebahn begonnen haben und schnell ein Endlagersuchgesetz brauchen“, betonte der Minister.

Folgende Punkte sind in der geplanten Novelle geregelt:

•             Streichung der Stilllegungsvariante „sicherer Einschluss“ und Festschreibung einer Pflicht der Betreiber, die Anlagen nach endgültiger Betriebseinstellung oder dem Verlust der Berechtigung zum Leistungsbetrieb unverzüglich endgültig stillzulegen und den vollständigen Abbau sowie die Beseitigung der Anlage bis zur grünen Wiese herbeizuführen.

•             Gesetzliche Verankerung von verschiedenen Fristen, binnen derer Betreiber Stilllegungsanträge stellen müssen.

•             Möglichkeiten für die Behörden, um die genannten Punkte mit Auflagen und Anordnungen durchzusetzen zu können.

•             Verstöße gegen Anordnungen, Auflagen etc. der zuständigen Behörden zur Durchsetzung der Stilllegungspflichten können danach mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden. Der bisherige Bußgeldrahmen für nach dem Atomgesetz zu ahndende Ordnungswidrigkeiten lag zwischen 500 € bis 50.000 €.

In den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden der Kernkraftwerksbetreiber E.ON, RWE und Vattenfall will die Landesregierung zudem gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Stellungnahme abgeben. Sie soll belegen, dass die 13. Atomgesetznovelle, mit der der Atomausstieg besiegelt wurde, sachlich gerechtfertigt und rechtmäßig ist. „Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat eine Neubewertung der Risiken der Kernenergie erforderlich gemacht“, betonte Habeck. „Auch der jüngste europäische Testbericht hat aufgezeigt, wie viele Mängel die AKW haben.“

 

 

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