Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Solarzeitung Photon: Taschenspielertricks gegen die Beschäftigten und freie Autoren

Immer mehr Unternehmen setzen auf die eigene Stromerzeugung. Die alten Stromkonzerne verlieren immer mehr.... Foto: Dirk Seifert
Solarzeitung PHOTON: Sanierung auf dem Rücken der Beschäftigten? Foto: Dirk Seifert

Seit Ende des letzten Jahres ist klar, dass das mediale Flaggschiff der Solarbranche, die monatlich erscheinende Fachzeitung PHOTON, Pleite ist. Jetzt geht unter den Beschäftigten und freien AutorInnen immer mehr die Sorge um, dass die Photon-Führung die Pleite vor allem auf ihrem Rücken austragen könnte. Denn die Photon Europe GmbH verfügt nicht mehr über die Rechte an dem einzigen Wert, der für eine Rettung Voraussetzung wäre: Den Namensrechten! Gegen die Photon Europe wird wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. Gegenüber den LeserInnen und Abonnenten der Zeitung schweigt die Geschäftsführung bis heute: Auf der Homepage ist zu lesen, dass sich die Auslieferung der Januar-Ausgabe verzögert. Zu den Gründen kein Wort! Unter den Pressemitteilungen ist lediglich die Erklärung des Insolvenzverwalters zu lesen, eine eigene Stellungnahme gibt es offenbar nicht.

Mit einem Taschenspielertrick hat sich die Führung der Photon-Holding schon vor Jahren vor möglichen finanziellen Einbrüchen seiner Tochtergesellschaft Photon Europe abgesichert: Sämtliche Namensrechte an der Zeitung PHOTON, die in mehreren Sprachen erscheint, gehören seit 2009 der Holding: „Muttergesellschaft mit Sitz in Aachen / Deutschland; hält die weltweit eingetragenen Markenrechte am Titel „PHOTON“. Hier werden alle Aktivitäten gebündelt“, heißt es auf der Homepage. Geschäftsführerin sowohl der Holding als auch der Photon Europe GmbH ist Anne Kreutzmann.

Zur Photon-Gruppe  gehören derzeit fünf Unternehmen und Geschäftsbereiche mit weltweit mehr als 170 Mitarbeitern an 11 Standorten.“

Mit anderen Worten: Die insolvente Photon Europe GmbH verfügt im Grunde über kein Vermögen mehr, mit dem ein Neuaufbau aus dem Unternehmen heraus möglich wäre. Auf PhotonWatch, einem Blog der von der Insolvenz betroffenen Beschäftigten und AutorInnen, heißt es dazu: „Hierdurch säße der Insolvenzverwalter auf einer weitgehend leeren Hülle und die Gläubiger könnten nicht bedient werden. Auch werden bedauerlicherweise viele Mitarbeiter auf all ihren Forderungen sitzen bleiben.“

In der Tat: Ohne die Rechte am Titel dürfte es für die MitarbeiterInnen und freien AutorInnen der Photon Europe GmbH düster aussehen. Noch im Dezember war der bestellte Insolvenzverwalter Seckler optimistisch: „Für die 140 Beschäftigten von Photon Europe hat Seckler bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet. „Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung deutlich gemacht, dass sie an die Zukunft von Photon weiterhin glauben und bei der anstehenden Sanierung engagiert mitarbeiten werden“, zeigte sich Seckler erfreut. Das erhöhe die Chancen auf eine positive Zukunft des Unternehmens und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze. “

Doch eine Sanierung kann nur gelingen, wenn dafür von der Holding auch die Namensrechte zur Verfügung gestellt werden. Das aber scheint derzeit zumindest unklar zu sein: PhotonWach berichtet in den Kommentaren auf der Seite, dass die Geschäftsführerin der Photon Europe GmbH, Anne Kreutzmann offenbar einen neue Gesellschaft mit begrenzter Haftung gegründet hat: „Ein Gesellschaftsvertrag von der PHOTON Publishing GmbH liegt bereits seit dem 3. Januar 2013 vor. Geschäftsführerin Anne Kreutzmann, Stammkapital von 25.000 stellt die PHOTON Holding GmbH“, heißt es dort.

Eine lange Liste von Ereignissen lassen massive Zweifel berechtigt erscheinen, dass die Führung bei der PHOTON-Holding ihrer sozialen Verantwortung für die MitarbeiterInnen, AutorInnen und andere GläubigerInnen gerecht werden wird: So hat die Geschäftsführung offenbar immer wieder versucht, die Bildung eines Betriebsrats bei Photon Europe zu verhindern. MitarbeiterInnen, die zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen hatten, wurden kurzerhand gekündigt. Einem Gewerkschaftsfunktionär von Verdi wurde – rechtswidrig – Hausverbot erteilt. Einigen Beschäftigen wurde seit September kein Gehalt mehr gezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt “wegen Insolvenzverschleppung und anderer Straftaten”.  Auf PhotonWatch wird außerdem über eine ganze Serie von mindestens zweideutigen Maßnahmen der Geschäftsführung berichtet. Dort gibt es auch zwei Videos zur „Akte Photon“, in denen über zahlreiche Vorfälle in dem Unternehmen berichtet wird:  Videolink auf Youtube: http://www.youtube.com/watch?v=NJ8kZr_1pEY und : http://www.youtube.com/watch?v=siuXU6G9TmA

Siehe auch:Regenwolken über Solarzeitung PHOTON – gegen Arbeitnehmerrechte und Insolvent

Die Branche der Erneuerbaren Energien tut sich schwer mit Mitbestimmungsrechten und Tarifverträgen und sozialer Verantwortung: „Ökologisch hui – sozial pfui? Soziale und gesundheitliche Aspekte der erneuerbaren Energie“ (PDF, aus ROBIN WOOD Magazin 3/2010)

Nicht nur in der Solarbranche, sondern auch bei der Windenergie gibt es massive Probleme: Tarifverhandlungen für den Windanlagenhersteller RePower hat das Unternehmen vor kurzem abgebrochen: Energiewende Öko-Sozial – “REpower bricht Tarifverhandlungen unter vorgeschobenen Gründen ab”.

Mehr Informationen über die Energiewende und die ArbeitnehmerInnen-Rechte bei den Betrieben der Erneuerbaren Energie gibt es auch hier.

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

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Urananreicherung in den Gaszentrifugen der URENCO in Gronau. Foto: Betrieber

Die Landesregierung in NRW teilt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion (Drucksache 16/1832) mit, dass die Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik in Gronau noch immer nicht abgeschlossen ist. Dabei hatte sie direkt nach der Katastrophe von Fukushima zugesagt, so schnell wie möglich Ergebnisse einer solchen Prüfung vorzulegen. Ausgerechnet zu Fragen der Sicherheit der Urananlage bei Flugzeugabstürzen erklärt die Regierung, dass Gegenmaßnahmen geheim gehalten werden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es: “Die Ergebnisse der hinzugezogenen Sachverständigen wurden Ende 2012 vorgelegt. Jetzt werden die Sachverständigen-Gutachten durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde abgenommen und ausgewertet.” Außerdem: “Die Erstellung der Unterlagen durch die Betreiberin, ca. 100 Ordner, dauerte bis Anfang 2012. Die Prüfung dieser Unterlagen durch die hinzugezogenen Sachverständigen nimmt erfahrungsgemäß etwa ein Jahr in Anspruch.” Auf Basis der von den Sachverständigen Ende 2012 vorgelegten Stellungnahmen wird nun die zuständige Atomaufsicht in NRW eine Bewertung vornehmen.

Die Uranfabrik in Gronau, die trotz angeblichem Atomausstieg völlig unbefristet weiter betrieben werden darf, versorgt weltweit jedes zehnte Atomkraftwerk mit Brennstoff. Schon vor dem Unfall von Fukushima hat es immer wieder Kritik an der mangelnden Sicherheitsauslegung der Urananlage gegeben.

Nach Fukushima räumte sogar der Geschäftsführer der URENCO in Gronau ein, dass die Anlage nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sei und die Behälter mit Uranhexafluorid, die unter freiem Himmel lagern, bei einem Brand schon nach einer halben Stunde versagen würden.

Die Landesregierung spielt dieses Risiko herunter: Im November teilte sie ebenfalls in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/1244) mit: “In den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Urananreicherungsanlage in Gronau wurde das mit einem unterstellten Flugzeugabsturz auf die Anlage verbundene Risiko umfassend bewertet. Es wurde festgestellt, so zuletzt mit Bescheid 7/6 UAG vom 14.02.2005 zum Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den geltenden Lastannahmen und Richtlinien geschützt ist. Von einer Verbunkerung der Anlage wurde wegen des im Vergleich zu Kernkraftwerken wesentlich geringeren Aktivitätsinventars abgesehen; es wurden jedoch risikomindernde Maßnahmen getroffen.”

Mit keiner Silbe erwähnt die Landesregierung, dass sich die Fragen nach dem Risiko von Flugzeugabstürzen, aber auch Hochwasser etc. seit Fukushima neu stellen!

Auf Nachfrage durch die Piraten teilt die Landesregierung – während die Prüfung von Gutachten noch läuft – in der Drucksache 16/1832  mit: “Als risikomindernde Maßnahme gegen Flugzeugabsturz herrscht unterhalb 2000 Fuß (ca. 600m) und in einem Abstand von 1,5 km der erkennbaren Grenzen der Urananreicherungsanlage Gronau ein Überflugverbot.

Des Weiteren verfügt die Urananreicherungsanlage Gronau über geneigte Freilager-Betonflächen, die in ein unterirdisches Volllaufsystem entwässern. Damit wird ein länger anhaltender Brand von auslaufendem Kerosin in Folge eines Flugzeugabsturzes unterbunden und Vorsorge gegen ein Überdruckversagen der dort gelagerten, mit Uranhexafluorid gefüllten, Behälter getroffen.

Weitergehende Informationen über Maßnahmen gegen (erzwungene) Flugzeugabstürze sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssachen eingestuft. Naheliegend dürfen diese daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”

Sicherheitsfragen: Geheim, Verschlusssache! Ob das naheliegend ist, darf sehr bezweifelt werden. Und komisch eigentlich, dass der URENCO-Geschäftsführer trotzdem Mängel einräumt.

Für die Stilllegung der Uranfabrik wird aus Anlass des zweiten Fukushima-Jahrestags am 9. März demonstriert. Dann heißt es: Uranfabrik Gronau in die Zange nehmen. ROBIN WOOD ist dabei.

Infos und Onlineprotest von ROBIN WOOD hier unterstützen!

Zur Uranfabrik Gronau und den rot-grünen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag NRW siehe auch:

Uranfabrik – Aktionen in Gronau – Atomaufsicht im Dornröschenschlaf

 

AKW Grohnde – Handlungsbedarf bei Sicherheitsfragen

03122012-akw-grohnde-111.jpgAuf einer Pressekonferenz haben heute – wenige Tage vor den Landtagswahlen in Niedersachen – Anti-Atom-Initiativen einen Forderungskatalog in Sachen Sicherheit und Nachrüstungen für das AKW Grohnde vorgelegt. Damit richten sie sich an die Atomaufsichtbehörde in Niedersachen, die endlich schärfere Sicherheitsanforderungen durchsezten müsse. Die Materialien zur Pressekonferenz gibt es hier als Dokumentation:

AKW-Grohnde: Akuter Handlungsbedarf für die neue Landesregierung – AKW-GegnerInnen legen Schwachstellenanalyse und ToDo-Liste vor

Eine Schwachstellenanalyse zum niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde, die AKW-GegnerInnen heute in Hannover vorgelegt haben, stellt akuten Handlungsbedarf für die niedersächsische Atomaufsicht fest und legt eine ToDo-Liste vor.

Das Land muss handeln

„Nach der bundespolitischen Festlegung vom Sommer 2011, dass in Deutschland trotz Fukushima 9 Atomkraftwerke weiter betrieben werden dürfen, ist es nun an der Atomaufsicht der Länder, die Sicherheit der einzelnen Anlagen zu überprüfen oder diese stillzulegen“, stellt Peter Dickel (Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD) fest.

„Angesichts der bekannten Gefahren, etwa des schon beim Einbau vor 30 Jahren nicht mehr zulässigen Stahls, sind eine Leistungserhöhung des Reaktors oder der Einsatz von Plutonium-MOX-Brennelementen völlig indiskutabel. Natürlich sind wir der Meinung, dass das AKW-Grohnde sofort stillgelegt werden müßte.

Im Auftrage der AKW-GegnerInnen hat die Physikerin Oda Becker die Schwachstellen des AKW Grohnde untersucht und dazu insbesondere die anlagenbezogenen Ergebnisse der Stress-Tests nach Fukushima angesehen.

Ergebnis: Das AKW Grohnde  wäre schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig und weist mit 231 die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Anforderungen, die der Bund seit 2010 in einer Nachrüstliste zusammengestellt hat, sind nicht erfüllt.

Kann eine Landesregierung, die die Sicherheit der Bevölkerung ernst nehmen muss, angesichts der konkreten Vorwürfe zur Anlage in Grohnde dringend etwas tun?

Wichtiger Schritt: Bewertete Sachstandsanalyse binnen 4 Monaten

„Als erster Schritt“ regt Frau Becker an, „sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Öffentliche Auseinandersetzung geht weiter

Mit einer Aktions- und Menschenkette zum 2. Fukushima-Jahrestag wollen die AKW-GegnerInnen am 9. März ein  angenommenes Evakuierungsgebiet um den Reaktor markieren.

Zur StudieDie Schwachstellen des AKW Grohnde“ (pdf).

 

Forderungen und Zusammenfassung:

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen aus BMU-Nachrüstliste und Aktionsplan für das AKW Grohnde (aus EU Stresstest)

  1. Systematische Überprüfung der den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zugrundeliegenden Sicherheitsanalysen für die Auslegungsstörfälle auf Grundlage des neuen kerntechnische Regelwerk „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke“, Zusammenstellen dieser Sicherheitsanalysen in einem Nachweishandbuch
  2. Nachrüstungen, die aus der unter Punkt 1 erfolgten Überprüfung resultieren
  3. Austausch von Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung, um die Zuverlässigkeit des „Bruchausschlusskonzepts“ zu gewährleisten
  4. Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlendosis des Betriebspersonals
  5. Einführung eines prozessorientierten Managementsystems inklusive Sicherheitsmanagement, Alterungsmanagement und Qualitätsmanagement
  6. Qualifikationsmaßnahmen für das Personal auch hinsichtlich des Erlangens neuer Kompetenzen zum Umgang bei auslegungsüberschreitender Unfälle
  7. Nachrüstungen eines unabhängigen Kühlsystems des Brennelement-Lagerbeckens, dabei wenigstens ein Strang vollständig verbunkert und hochwassergeschützt
  8. Nachrüstung von Messeinrichtungen und automatischer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Nichtleistungsbetrieb
  9. Erhöhung der anlageninternen Kühlwasservorräte durch Vergrößerung der Flutbehälterinventare und Wasservorräte gegen Einwirkung von außen
  10. Installation eines geeigneten Probenentnahmesystems im Sicherheitsbehälter
  11. Installation von geeigneten Füllstandssonden im Reaktordruckbehälter
  12. Entwicklung von rechnergestützten Diagnose- und Prognosehilfsmittel zur Ermittlung der radiologischen Lage für die Unterstützung des anlageninternen Krisenstabs während eines schweren Unfalls
  13. Beschaffung einer mobilen Gleichstromversorgung für Station Blackout Situationen
  14. Errichtung einer bautechnische Barriere gegen die Einwirkungen Dritter (Schutz vor Flugzeugabsturz)
  15. Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen (hinsichtlich eines Innentäterschutzes) und der Detektionseinrichtungen
  16. Verbesserung der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Objektsicherung
  17. Nachrüstung von Einspeisepunkten zum Anschluss mobiler Notstromaggregate, die gegen Einwirkungen von außen (EVA) geschützt sind
  18. Beschaffung mobiler Pumpen und sonstigen Einspeiseequipments für den Einsatz unter Extrembedingungen
  19. Systematische Überprüfung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Durchführbarkeit von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung von Einwirkungen von außen (EVA)[1]
  20. Nachrüstung des Systems zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters (filtered venting) unter Berücksichtigung von Station Blackout (Ausfall der kompletten Wechselstromversorgung) und von ungünstigen radiologische Bedingungen
  21. Schaffung eines von außerhalb des Sicherheitsbehälters zugänglichen fest installierten Einspeisepfades in das Brennelement-Lagerbecken, sodass während eines Unfalls keine Notwendigkeit besteht, gefährdete Räume zu betreten
  22. Erstellung umfassender Analysen und Entwicklung von Notfallmaßnahmen zum Ausfall der Brennelement-Lagerbeckenkühlung bei auslegungsüberschreitenden Störfallen
  23. Nachrüstung einer diversitären Wärmesenke in Form eines räumlich getrennten, erdbeben- und überflutungsgesicherten und verbunkerten Brunnen mit Borlagern, mobilen Notstromgeneratoren und Pumpen
  24. Nachrüstung des Schutz gegen Erdbeben gemäß internationalen Anforderungen und RSK- Stellungnahme
  25. Nachrüstung des Schutz vor Hochwasser gemäß RSK-Stellungnahme
  26. Nachrüstung eines Schutzes vor auslegungsüberschreitender Ringraumüberflutung
  27. Erhöhung der Zuverlässigkeit der Notfallmaßnahme „Sekundärseitige Druckentlastung und Bespeisung der Dampferzeuger“ zur Verhinderung des Hochdruckversagen des Reaktordruckbehälters mit frühen und hohen radioaktiven Freisetzungen in auslegungsüberschreitenden Situationen
  28. Maßnahmen und Prozeduren zur Verlängerung der Notstromdiesel-Laufzeit unter Nutzung gesicherter Treibstoffvorräte
  29. Integritätsnachweisen für die Strukturen des Brennelement-Lagerbeckens für höhere Temperaturen
  30. Entwicklung und Erstellung von Severe Accident Management Guidelines (SAMG), zur Minderung der radioaktiven Freisetzung infolge eines schweren Unfalls sowie Einführung und Schulung dazu in der Anlage

[1]     Laut Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind die Auswirkungen auch unwahrscheinlicher, aber noch nicht „praktisch ausgeschlossener“ Einwirkungen auf Sicherheits- oder Notstandseinrichtungen systematisch zu analysieren und abzuschätzen. Die RSK fordert zusätzlich eine auslegungsüberschreitende Annahme zu übergreifend unterstelltem Versagen in Sicherheitseinrichtungen aufgrund nicht spezifizierter Ursachen.

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Studie, Januar 2013, Oda Becker

Zusammenfassung

Obwohl das AKW Grohnde schon fast 28 Jahre in Betrieb ist, und schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wird es zu den neueren deutschen Anlagen gezählt und soll trotz bestehender Auslegungsdefizite noch neun weitere Jahre betrieben werden. Das AKW Grohnde weist mit 231 Ereignissen die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Dies ist ein Indikator für ein niedriges Sicherheitsniveau.

Das BMU hat bereits in 2010 (aktualisiert im Juni 2012), Anforderungen und Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten der deutschen Atomkraftwerke in der sogenannten Nachrüstliste zusammengestellt. In 25 Punkten werden Maßnahmen für den technischen, personellen und organisatorischen Bereich sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Terrorangriffen gefordert.

Die nach Fukushima veranlasste Sicherheitsprüfung der deutschen AKWs durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der europäische Stresstest zeigten, dass das AKW Grohnde nicht ausreichend gegen Erdbeben und Hochwasser geschützt ist. Zusätzlich wurde deutlich, dass die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen, mit denen in auslegungsüberschreitenden Situationen gravierende radioaktive Freisetzungen vermieden werden sollen, genau dann nicht durchführbar sind. Gleichzeitig sind laut Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die externen Katastrophenschutzpläne nicht ausreichend auf einen schweren Unfall vorbereitet. Daher ist das Risiko, das für die Bevölkerung vom AKW Grohnde ausgeht, hoch. Ob unvertretbar hoch, ist von Politik und Bevölkerung zu entscheiden.

Zwar kann auch durch Nachrüstungen ein potenzieller Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen nicht „praktisch ausgeschlossen“ werden, dennoch muss alles getan werden, um im Rahmen der Möglichkeiten bekannte Schwachstellen auszugleichen oder diesen entgegen zu wirken.

Nur eine umfassende Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen kann überhaupt zu einer nennenswerten Verbesserung des Sicherheitsniveaus des AKW Grohnde führen. Sowohl in der BMU-Nachrüstliste als auch im nationalen Aktionsplan, der im Rahmen des EU Stresstest erstellt wurde, sind meist nur sehr allgemeine Anforderungen formuliert. Eine Reduzierung des vom AKW Grohnde ausgehenden Risikos hängt daher entscheidend davon ab, wie die Aufsichtsbehörde diese konkretisiert und wie zügig sie agiert. Sie hat dabei einen erheblichen Handlungs- und Ermessungsspielraum.

Als erster Schritt sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Zum Fukushima-Tag am 9. März sind bundesweit Aktionen für den Atomausstieg geplant. Rund um das AKW Grohnde soll eine Aktions- und Menschenkette stattfinden.

Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

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ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der Uranfabrik Gronau

Im Frühjahr 2005 hat das Bundesland NRW eine umfassende Erweiterung der Urananreicherungsanlage in Gronau genehmigt. Bis heute dauern die Erweiterungsmaßnahmen an: Das gilt (vermutlich) für den Ausbau auf eine Jahreskapazität von 4.500 Tonnen angereichertem Uran und auch für den Bau einer neuen Atommülllagerhalle, die 2014 in Betrieb gehen soll.

Die Urananlage in Gronau ist – wie auch die Brennelementefabrik im benachbarten Lingen – nicht von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima betroffen. Konkret: Während der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, darf die Uranfabrik in Gronau völlig unbefristet für den Weltmarkt Uranbrennstoff herstellen.

Hier werden nun diverse Materialien aus dem Genehmigungsverfahren als (zum Teil sehr große) PDF-Dateien veröffentlicht. Neben Stellungnahmen unterschiedlicher Beteiligter wird hier auch das Wortprotokoll des Erörterungstermins vom Juli 2003  sowie die 680 Seiten umfassende Genehmigung für den noch laufenden Ausbau der Uranfabrik Gronau bereit gestellt. In diesen Dokumenten kann zumindest teilweise nachvollzogen werden, welche Sicherheitsfragen etc. im Rahmen des Genehmigungsverfahren behandelt wurden.

Außerdem gibt es hier die Stellungnahme der „Gruppe Ökologie“ (heute Intac Hannover) vom Juni 2003. Diese Stellungnahme wurde im Auftrag des Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau erstellt. Der AKU gehörte zum Kreis der rund 7.000 EinwenderInnen, die sich damals gegen den Ausbau der Uranfabrik Gronau engagiert haben.

Dokumente zum Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (bis 2005, PDF, teilweise sehr große!)

Kurzbeschreibung der URENCO zum Endausbau der Anlage und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung vom Dezember 2002

Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Wortprotokoll vom Erörterungstermin vom Juli 2003

Genehmigungsbescheid für den Ausbau der Uranfabrik vom 14. Februar 2005 (Nr. 7/6 UAG)

Stellungnahme der Einwender

Stellungnahme der Gruppe Ökologie im Auftrag des AKU Gronau (Einwender)

Weitere Materialien:

Umwelterklärung URENCO Deutschland GmbH Urananreicherungsanlage Gronau 2010

Information der Öffentlichkeit nach der Strahlenschutzverordnung und der Störfallverordnung („Katastrophenschutz-Information der URENCO Gronau, April 2011)

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