Die die Strahlen schützen: Beratungsgremium der Bundesregierung neu besetzt

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Wenn es Probleme mit den Strahlen gibt…. Die SSK hilft …. Foto: Dirk Seifert

Was ist zu tun, wenn es nach einer Reaktorkatastrophe kracht und Radioaktivität freigesetzt wird? Rat dazu gibt es nicht nur beim Bundesamt für Strahlenschutz, sondern auch von der Strahlenschutzkommission (SSK). Dieses Gremium gilt als unabhängig und ist für die Beratung des Bundesumweltministeriums in sämtlichen Fragen des Strahlenschutzes zuständig. Die Fachleute sind nicht nur für die radioaktiven Folgen bei der Nutzung der Atomenergie im Rahmen der Stromerzeugung als Berater aktiv. Auch für den Strahlenschutz im medizinischen Bereich, beim Funk und ähnlichen Strahlen ist die SSK zuständig. Dieser Tage hat die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Spitze der Strahlenschutzkommission (SSK) in ihren Ämtern bestätigt und gleichzeitig drei neue Mitglieder in die Kommission berufen.

Der Vorsitzende der SSK, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller vom Universitätsklinikum Essen, ist in diesem Amt bestätigt worden. Müller steht seit Januar 2012 an der Spitze der SSK. In ihren Funktionen bestätigt wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Anna A. Friedl (Universität München), Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose (Klinikum Nürnberg-Nord) sowie Prof. Dr. Rolf Michel (Universität Hannover).

Weiter heißt es in der PM aus dem BMU: Neue Mitglieder der Kommission sind:

Dr. Margot Horn, (TÜV Rheinland), Dr. Christian Bornkessel (Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik) und Prof. Dr. Michael-John Atkinson (Helmholtz Zentrum München).

Die Berufungen des Vorsitzenden und der Stellvertreter sowie der drei neuen Mitglieder gelten bis Ende dieses Jahres. Die Ministerin dankte den Mitgliedern des Gremiums für die bisher geleistete Arbeit und den neu berufenen Experten für ihre Bereitschaft, in der Strahlenschutzkommission mitzuwirken.

Eine erneute Berufung der weiteren elf SSK-Mitglieder war nicht erforderlich, da deren Berufungszeit erst mit Ablauf dieses Jahres zu Ende geht.

Die SSK ist ein unabhängiges Beratergremium, das das Bundesumweltministerium in allen Fragen des Strahlenschutzes berät.

Die vollständige Liste der SSK-Mitglieder und weitere Informationen finden Sie unter www.ssk.de.

Atommüll-Desaster: „Modalitäten und Befindlichkeiten“ – BUND kritisiert Grüne Bundestagsabgeordnete

betreten-und-lagern-auf-eigene-gefahrDie hohe Politik drängt die Anti-Atom-Bewegung, sich an der Kommission zur Endlagersuche zu beteiligen und die beiden vorgesehenen Posten zu besetzen. Erst vor wenigen Tagen hatte die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl einen offenen Brief an die Umweltverbände geschrieben. Ein inhaltliches Zugehen auf die Verbände, die das Gesetz und sein Zustandekommen ebenso massiv kritisiert hatten, wie die darin vorgenommenen Festlegungen, war in dem Brief nicht enthalten. An den Beratungen für dieses Gesetz waren die Verbände weitgehend ausgeschlossen worden. Jetzt hat BUND Deutschland, der eine Beteiligung an der Kommission ebenso wie Greenpeace, ROBIN WOOD und viele andere Anti-Atom-Gruppen vor Wochen abgelehnt und dieses begründet hat, auf die Abgeordnete ebenfalls mit einem offenen Brief reagiert. Der findet sich jetzt hier im Anschluss in voller Länge.

„Antwort auf den offenen Brief von MdB Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen) vom 24. 1. 2014 zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Wir erlauben uns, Ihnen auf ihr Schreiben an „die Umweltverbände“ zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ öffentlich zu antworten.

Ausgangspunkt für ihr o.a. Schreiben ist die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes „zur Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle“ (StandAG vom 23.7.2013, in Kraft ab 1.1.2014). Das Hauptanliegen Ihres offenen Briefs vom 24. Januar 2014 ist dabei, die Umweltverbände dazu zu bewegen, zwei Vertreter/innen in die Kommission nach § 3 Stand AG zu entsenden. Als wesentliche Argumente führen Sie an, man müsse aus „den eingefrorenen Schützengräben“ herauskommen und „über Schatten springen“. Es hätte sich nach Ihrer Auffassung „etwas bewegt“, die Umweltverbände würden jedoch verharren, „weil das Gesetz nicht gut genug ist“. Zugleich stellen Sie fest, die Forderung einer erneuten Befassung des Gesetzes durch das Parlament „ist nicht erfüllbar“. Ähnlich hatten Sie auch bei der Anhörung des BMU zum Entwurf des StandAG argumentiert, dass Änderungen am Entwurf deshalb nicht mehr möglich seien, weil dann ja alle vier Fraktionen zustimmen müssten.

Sie bleiben in ihrem Aufruf bezeichnenderweise auf der Ebene von Beschreibungen von Modalitäten und Befindlichkeiten. Sie gehen mit keinem Wort auf die u.a. sehr ausführlich durch die BUND Stellungnahme zum StandAG vorgetragene Kritik an vielen Einzelpunkten und an der Gesamtkonstruktion des Gesetzes ein. Kein Wort zur Frage, dass gefordert wurde, dass erst ein breiter Bürgerdialog und eine Bürgerbeteiligung über die Findung von Kriterien der Endlagersuche, die Verbindung wissenschaftlicher Beurteilung und Bürgerbeteiligung erfolgen sollen und danach erst ein Gesetz die Suche regelt. Kein Wort von unklaren und widersprüchlichen Konstruktionen von Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und einer neuen Regulierungsbehörde, des „Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung“, kein Wort, dass das Gesetz auch die Möglichkeit der Lagerung nicht wärmeentwickelnder Atomabfälle regelt.

Kein Wort von Gorleben in ihrem „Aufruf“. Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 25.1.2014: „ Am Ende nahmen sie (die Grünen) sogar in Kauf, dass der ungeliebte Endlager-Kandidat Gorleben nicht per se ausgeschlossen wurde“. Es war und ist aber gerade den Grünen lange schon bekannt, dass seitens des BUND, Greenpeace und großen Teilen der AntiAKW-Bewegung der Standort Gorleben als „geologisch ungeeignet und politisch verbrannt“ gilt.

Dies ist also Ihr „neuartiges Angebot der Politik an die Zivilgesellschaft“. Und Sie sagen zu den Angeboten: „Man kann sie ablehnen“. Dies stellt die Geschichte insofern auf den Kopf, als seitens der Umweltverbände als Teil der „Zivilgesellschaft“ schon lange zuvor andere Vorgehensweisen, Kriterien von der Politik gefordert wurden. Doch alle diese Vorschläge, bzw. Konzepte wurden übergangen und missachtet – auch von Seiten der Grünen, die im Frühjahr 2013 mehr daran interessiert waren, mit den anderen Fraktionen ein Gesetz zu vereinbaren, als sich der Bewegung, aus der sie einstmals entstanden als Partei, zuzuwenden.

In ähnlicher Weise wurde auch im Jahr 2000 der erste Atomkonsens zum Ausstieg mit Laufzeitgarantie verabschiedet, der sich im Jahr 2010 als nicht tragfähig erwies und, nur veranlasst durch die leidensvolle Katastrophe von Fukushima, aufgehoben werden musste. Der BUND hat hierzu immer festgestellt: „dieser Konsens ist nicht unser Konsens“, ebenso wie wir immer betonen, dass dieser Atommüll nicht „unser“ Atommüll ist, sondern der der Atomkonzerne, die sich, begünstigt durch jahrzehntelanges Protegierens durch verschiedenste Regierungen, nicht um dessen Beseitigung, bzw. gefahrlosen Einlagerung kümmern mussten. 2

Gründe, gegenüber politischen (Nicht-) Entscheidungen vorsichtig und skeptisch, bzw. weiter kritisch zu sein, gibt es genug. So auch hier. Warum soll man sich also in die Arena der „Kommission“ begeben, wenn von vornherein die Spielregeln, die Rahmenbedingungen so sind, dass man sich seitens der Umweltverbände auf grundlegende Ausgangspositionen einlassen muss, die seit Jahrzehnten nicht die unsrigen sind? Wir dürften dort unsere lange bekannten Positionen erneut vortragen ohne etwas an der Beschlusslage ändern zu können. Am Ende „entscheiden Mehrheiten“, wie Sie immer betonen. Aber die entscheidende Frage dabei ist, wie die Voraussetzungen für diesen Mehrheitsentscheid in der Kommission getroffen wurden.

Warum sollten wir ausgerechnet nun ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, obwohl schon bei der Schaffung des Gesetzes die Positionen der Umweltverbände und auch der AntiAKW- Bewegung in den entscheidenden Passagen weitgehend ignoriert wurden, indem u.a. Gorleben eben als möglicher Standort aufgenommen und diese Festlegung noch nicht einmal relativiert wurde? Warum sollen nun die „Umweltverbände“ ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, dessen Gesetzes-Entwurf die Frage der Finanzierung von Suche und Betrieb des Atommülllagers ignoriert und die Bürgerbeteiligung weitgehend auf moderierte Dialogforen und Bürgerversammlungen als Feigenblatt für „Öffentlichkeitsbeteiligung“ reduziert?

Richtig! Angebote kann man ablehnen. Besonders, wenn sie begründet misstrauisch machen. Es ist das gute Recht der (grünen) Politik von bisherigen Positionen abzuweichen. Es ist genauso das gute politische Recht der Umweltverbände und der Initiativen, dem nicht weiter zu folgen. Wenn Sie meinen, dass wir an anderer Stelle das Wort ergreifen werden, dann haben Sie dies richtig erkannt, das tun wir schon lange, ob die Grünen zuhören oder nicht.

Die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ wird öffentlich tagen. Und sie wird auch unsere Fachausarbeitungen und Stellungnahmen wahrnehmen, die wir von außen, aber nicht nur gegenüber einer Kommission mit beschränkter Entscheidungskraft, weiter vortragen werden.

Am Ende Ihres Briefes rufen Sie aus: „Ein Neuanfang braucht Bewegung“ und „ich bitte euch, bewegt euch“. Doch warum sollten wir den Grünen hier folgen, wenn diese bisherige gemeinsame Positionen klar verlassen haben. Wir fordern Sie auf, zunächst auf die umfassende Kritik des BUND am StandAG einzugehen, anstatt diesen Brief zu verfassen, der sich in keiner Weise mit den von uns und dem größten Teil der Anti-AKW-Bewegung vorgetragenen Argumenten ehrlich auseinandersetzt. Dort finden Sie die Gründe, warum insbesondere der BUND, Greenpeace und andere sich nicht an der Besetzung der Kommission beteiligen wollen.

Wir sind die Bewegung, die Bewegung für einen sofortigen (!) Atomausstieg und für eine Suche nach einem Atommülllager, dessen Auswahl wissenschaftlich begründet und mit breiter Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.“

  • Prof. Dr. Hubert Weiger – Bundesvorsitzender des BUND; Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern
  • Thomas Dersee, Vorsitzender der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK)
  • Dr. Werner Neumann, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Energie, Mitglied in der BUND BASK
  • Claudia Baitinger, BUND Wiss. Beirat, Sprecherin AK Immissionsschutz, Mitglied in der BUND BASK
  • Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Mitglied in der BUND BASK
  • Sebastian Schönauer, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Wasser; stv. Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Naturschutzrings (DNR)

Positionen und Stellungnahmen des BUND:

AKW Brokdorf abschalten – JETZT! Protest- und Kulturmeile am 26. April 2014

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Bild anklicken, um zur Info-Seite über die Protest- und Kulturmeile für die Abschaltung des AKW Brokdorf zu kommen.

Jederzeit kann in einem Atomkraftwerk ein nächstes Tschernobyl, ein weiteres Fukushima geschehen. Auch im AKW Brokdorf. Und jeden Tag entsteht neuer Atommüll. Deswegen demonstrieren wir am 26. April – dem Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl – mit einer Protest- und Kulturmeile am AKW Brokdorf.

Jeder Tag kann einer zuviel sein. Deswegen sagen wir: Stilllegen – Jetzt! Für den Atomausstieg – Für die Energiewende! Unterstützt die Protest- und Kulturmeile am 26. April am AKW Brokdorf!

Unterstützen, Infos und Programm: http://akw-brokdorf-abschalten.de

RWE in der Krise: Drei Milliarden Euro in den Schornstein

RWE-Konzern schwankt... Foto: Ralf Schmitz_pixelio.de
RWE-Konzern mit hohen Verlusten … Foto: Ralf Schmitz_pixelio.de

„Die Lage beim Energiekonzern RWE spitzt sich weiter zu. Die Folgen der Energiewende zwingen den Essener Dax-Konzern erneut zu Milliarden-Abschreibungen auf seine Kohle- und Gaskraftwerke in Europa. Insgesamt kündigte der Energieriese Wertberichtigungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro an, die auch auf das Nettoergebnis für 2013 durchschlagen werden. Mit 2,9 Milliarden Euro entfällt der Großteil davon demnach auf die konventionelle Stromerzeugung. Eine schwache Nachfrage und der immer größere Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung schwächen die Ertragslage nachhaltig.“ So berichtet die Süddeutsche gestützt auf DPA über die schwere Krise beim Stromriesen RWE.

Siehe auch:

Die Krise bei RWE und den anderen Stromkonzernen ist aber eigentlich nur teilweise auf die Energiewende zurückzuführen. Sie ist vor allem auch Ergebnis einer ganzen Reihe von Fehlinvestitionen und Fehleinschätzungen der Konzernspitze. In dem Jahrzehnt ab 2000 hatten RWE, E.on und Co im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte durch die EU einen großen Investitions-Feldzug durch Europa gestartet und zahlreiche Unternehmen aufgekauft. Mit der Finanz- und Wirtschaftskrise stellte sich jedoch heraus, dass Erwartungen nicht erfüllt und Schulden aufgebaut wurden. Dabei spielte auch eine Rolle, dass Unternehmen wie RWE im heimischen Markt weiter auf die Atomenergie (Laufzeitverlängerung) setzten und die Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien weitgehend ignorierten. Dadurch verschärften sich die Folgen nach der Katastrophe von Fukushima für RWE und Co.

Die Klimaretter betrachten die Probleme und Fehlinvestionen von RWE in diesem Artikel genauer: RWE macht sich den Markt kaputt

Auch Vattenfall und E.on sind massiv betroffen: Während Vattenfall angekündigt hat, sich aus Kontinental-Europa zurückzuziehen

betreibt E.on einen massiven Arbeitsplatzabbau und verkauft Unternehmensbereiche, um die Schuldenlast zu reduzieren:

Stromnetze Hamburg zwischen Rekommunalisierung und Wettbewerb: Bewerber für Konzessionsverfahren stehen fest

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Stromnetz Hamburg – Bewerber im Konzessionsverfahren stehen fest

Die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ geht in die nächste Etappe. Die Baustelle in diesem Fall: Die Konzession für den Betrieb des Stromnetzes. Spätestens alle 20 Jahre muss nach EU-Vorschriften eine Neuvergabe dieser Konzession erfolgen.  Bis Mitte Januar 2014 hatten Interessenten Frist, sich für das Hamburger Stromnetz zu bewerben, um ab 2015 den Betrieb zu übernehmen. Jetzt stehen die Bewerber fest. Die Umweltbehörde Hamburg, die das Konzessionsverfahren leitet, gibt als Bewerber bekannt:

„die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.“ (die PM unten in voller Länge).

In den nächsten Monaten müssen diese nun konkrete Pläne vorlegen, wie sie das jeweils machen wollen. Die Stadt Hamburg hat dabei die Möglichkeit, Kriterien zu benennen, deren Erfüllung sie durch einen Netzebetreiber erreichen will.

Hamburg ist nun offiziell mit zwei Gesellschaften im Bewerbungsverfahren. Ernsthaft weiter verfolgen wird sie aber wohl nur die Bewerbung der Stromnetz Hamburg GmbH, also der Gesellschaft, die sie jüngst von Vattenfall übernommen hat. Die Gesellschaft „Hamburg Energienetze GmbH“ war in Folge des Volksentscheids als 100 prozentige Tochtergesellschaft der Stadt gegründet und ins Verfahren geschickt worden, für den Fall dass die Verhandlungen mit Vattenfall über den Kauf der Stromnetz-Gesellschaft nicht erfolgreich gewesen wäre. In diesem Fall hätte es eine eigenständige Bewerbung der Stadt gebraucht.

Siehe auch:

Nach dem Volksentscheid muss sich die Stadt Hamburg nun darum bemühen, dass u.a. das Stromnetz zu 100 Prozent in die öffentliche Hand kommt. Daher hatte die Stadt mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall verhandelt. Ergebnis: In zwei Schritten wird Hamburg die Stromnetzgesellschaft kaufen und sich um die Konzession bewerben. Olaf Scholz, Bürgermeister und Chef der in Hamburg allein regierenden SPD, hatte nach dem Volksentscheid versprochen: „Wir wollen eine Bewerbung abgeben, die so gut ist, dass keine Behörde irgendwo in Deutschland sie ablehnen könnte“, sagte Scholz. Ziel sei es „die beste Bewerbung in Hamburg abzugeben“, so der Bürgermeister.“ (Welt)

Alles auf umweltfairaendern zum Thema Umsetzung Volksentscheid Rekommunalisierung

Die PM der BSU,  31. Januar 2014/bsu31: „Interessenbekundungsverfahren fürs Konzessions-verfahren Strom eröffnet – sechs Bewerber sind im Rennen

Jetzt sind die Schreiben der Interessenbekundungen für das Konzessionsverfahren Strom in der Zentralen Vergabeaufsicht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) offiziell und unter Zeugen geöffnet. Danach haben folgende Unternehmen und Bietergemeinschaften ihr Interesse bekundet, das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege für die Stromleitungen zu erhalten: die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.

Weiteres Verfahren

Erster Schritt: Mit den oben genannten Unternehmen tritt die BSU jetzt in Kontakt und fordert sie auf,sich schriftlich zu Verschwiegenheit und Wahrung des geheimen Wettbewerbs zu verpflichten. Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärungen bei der BSU bekommen die Interessenten umgehend einen sogenannten „Verfahrensbrief“. Mit diesem Schreiben werden ihnen die Verfahrensunterlagen zugesandt und sie werden aufgefordert, fristgerecht ihre Eignung für den Betrieb der Netze der Stadt nachzuweisen sowie erste, noch unverbindliche Angebote einzureichen. In diesem Verfahrensbrief wird den Bewerbern vor allem das Verfahren selbst detailliert erläutert. Weiter werden insbesondere die Kriterien mitgeteilt, nach denen die Stadt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren das Wegerecht vergeben wird. Die dann hierzu eingehenden Unterlagen der Bewerber prüft die BSU und entscheidet anschließend, wer in den engeren Kreis aufgenommen wird. Das soll möglichst im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen sein.

Zweiter Verfahrensschritt: Die BSU verhandelt mit den Bewerbern aus der engeren Auswahl. Die Gespräche münden in endgültige, verbindliche Angebote, die spätestens im Herbst bei der BSU vorliegen sollen. Auf der Grundlage dieser Angebote wird die BSU dann den neuen Konzessionär auswählen. Die Entscheidung nach den oben genannten Kriterien soll im Herbst fallen. Die finale Entscheidung trifft anschließend der Senat. Der neue erfolgreiche Bieter soll am 1. Januar 2015 die Konzession übernehmen, da der bisherige Konzessionsvertrag am 31. Dezember 2014 endet.“

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