Volksentscheid Energienetze Hamburg: Billiges Nachtreten gegen Kirchenbeteiligung

Die Vertrauensleute des Volksentscheids Unser Hamburg - Unser Netz. In der Mitte: Theo Christiansen, Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost. Foto: Dirk Seifert
Die Vertrauensleute des Volksentscheids Unser Hamburg – Unser Netz. In der Mitte: Theo Christiansen, Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost. Foto: Dirk Seifert

Die Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat ihren Rechenschaftsbericht über die Finanzierung der Kampagne vorgelegt. Für besonderes Aufsehen sorgt erneut der Umstand, dass der evangelische Kirchenkreis Hamburg-Ost, einer der Gründungs-Partner der Initiative, mit „unglaublichen“ rund 42.000 Euro den Volksentscheid unterstützt hat. Wie inzwischen üblich gehört Walter Scheuerl (Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion) zu den vorderen Kritikern. Das Engagement des Kirchenkreise hat aus seiner Sicht dem „Ansehen der Kirche schwer geschadet“. Ebenso empört gibt sich Ulrich Rüß, 1. Vorsitzender der Kirchlichen Sammlung. (Der sagt auch so tolle Sachen wie: „Bibeltreue statt Zeitgeist ist angesagt!„)

Worin nun der Schaden eigentlich besteht, den die Kirche mit ihrem Engagement für den Volksentscheid genommen haben soll, bleibt vollkommen unklar. Der Hinweis, dass es unter den Kirchenmitgliedern Gegner des Volksentscheids gegeben habe, ist so allgemein wie nichtssagend. Der Volksentscheid eröffnete ja allen BürgerInnen – und auch den Kirchenmitgliedern – überhaupt erst die Möglichkeit, sich pro oder contra zu der Frage der Rekommunalisierung der Netze zu äußern.

Als Begründung für dieses Engagement war vielfach betont worden, dass die Energieversorgung zu einem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge für alle Menschen gehöre. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung dürfte sie nicht dem Gewinnstreben privater Unternehmen ausgesetzt, sondern müsse dem Gemeinwohl verpflichtet sein.

Kritisiert wird vor allem Theo Christiansen, Abteilung Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost und Vertrauensperson des Volksentscheids. Das Abendblatt berichtet: „Kritiker werfen dem weithin angesehenen Kirchenmann vor, die Entscheidung lediglich in Absprache mit seinen Vorgesetzten, nicht aber auf der Basis eines Synodenbeschlusses gefällt zu haben. Propst Hans-Jürgen Buhl, Vorsitzender des Kirchenkreisrates Hamburg-Ost, verteidigte am Donnerstag noch einmal das Vorgehen der Kirche. „Die Beteiligung an der Initiative ist eine legitime Form der öffentlichen kirchlichen Bildungsarbeit und eine selbstverständliche Praxis in einer Demokratie“, sagte der Geistliche dem Abendblatt. „Vor diesem Hintergrund konnte und kann es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des finanziellen Engagements von Diakonie und Bildung geben.“ Kirchenkreisintern hätten sich die Gremien mit der Analyse befasst, wie es bei anderen Projekten üblich ist. „Die Synode des Kirchenkreises Hamburg-Ost wird sich auch weiterhin mit den kritischen Äußerungen innerhalb und außerhalb der Kirche beschäftigen“, bekräftigte Propst Buhl.“

Rohstoff Uran: Uranbergbau macht krank – ein Beispiel aus Namibia

Uranmine bei Arlit im Niger. Foto: Davin Francois
Uranmine (bei Arlit im Niger). Foto: Davin Francois

Uranbergbau – Ausgangspunkt für die Brennstoff-Versorgung von Atomkraftwerken in aller Welt – ist ohne Umweltzerstörung und enorme Gesundheitsrisiken nicht denkbar. Während die Wirtschaft Märchen von der sauberen Atomenergie verbreitet, werden Landschaften zerstört und Menschen den radioaktiven Folgen des Uranbergbaus oftmals ungeschützt ausgesetzt. Über ein Beispiel in Namibia berichtet aktuell die Zeit in einem Artikel von Victoria Schneider unter der Überschrift: „Uranmine in Namibia – Wer Arandis verlässt, stirbt: In der namibischen Wüste fördern Arbeiter Uran für die Kernkraftwerke der Welt. Viele sind krank geworden – durch Strahlung? Ihr Arbeitgeber Rio Tinto sagt nein.“

Weitere Informationen zum Uranbergbau in Namibia gibt es in diesem Blog hier:

In Namibia ist es Rio Tinto, in anderen Ländern sind andere internationale Konzerne und Investoren am Start. Im Niger z.B. der französische Atomkonzern AREVA. Im Niger zwischen Mali und Zentralafrikanischer Republik nehmen die auch militärisch geführten Konflikte immer mehr zu. Frankreich ist mit Kampftruppen vor Ort – Deutschland wird künftig die Einsätze in Mali und der Zentralafrikanischen Republik unterstützen.

Auch in der Mongolei ist AREVA unterwegs, um Uran abzubauen: Mongolei: Atomindustrie und Bergbaukonzerne contra Nomaden

In Tansania wird der Uranbergbau derzeit vorbereitet. Dort ist vor allem der russische Atomkonzern Rosatom am Start.

Kein Vertun bitte: Olympische WINTERSPIELE für Hamburg!

WinterspieleHamburgOlympische Winterspiele in den Tropen, Fußball-WM im brütendheißen Wüstensand. Und wenn die Bayern partout nicht wollen, dann sollten wir es in Hamburg wagen. Die Handelskammer wird bestimmt begeistert sein (Mopo). Die hat ja schon eine Volksbefragung gemacht und festgestellt: Ja, Hamburg will die Spiele. Mehr noch: Die Kammer diskutiert, ob sie jetzt einen Volksentscheid für eine Olympia-Bewerbung auf den Weg bringt, damit Bürgermeister Scholz auch wirklich loslegt. Bis 2015 muss die Bewerbung raus! Mein Vorschlag: Sein wir realistisch – tun wir das Unmögliche: Echt grüne Olympische Winterspiele für Hamburg!

Die Grundlagen sind doch vorhanden: Die Harburger Berge könnten wir aufstocken, Hafenschlick gibt es genug und bei der Elbvertiefung fällt doch auch so einiges an. Daraus könnten prima Abfahrtshänge entstehen. Das wäre auch super-klimafreundlich, weil die Hamburger LehrerInnen dann nicht mehr in die Ski-Ferien ellenweit in die Alpen düsen müssten. Eishallen sind ohnehin kein Problem und die Elbphilharmonie dürfte dann auch endlich fertig sein.

Rodelbahnen und Langlaufpisten bekommen wir mit ausreichend Schneekanonen locker hin. Ich sage nur: Solarstrom haben wir genug und die endlosen Deiche sind doch bestens geeignet. Die müssen ja ohnehin wegen der Klimakatastrophe erhöht werden. Natürlich werden wir auch das Umland beteiligen: das Elbe Ice Stadion gegenüber vom AKW Brokdorf würde bestimmt mitmachen! Und vergessen wir nicht den – total klimaverträglichen – Snow-Dome bei Bispingen. Ehrlich: Grüner als in Hamburg könnten Olympische Winterspiele gar nicht sein.

Sicherheitshalber sollten wir vielleicht noch mit Vattenfall einen Beratervertrag abschließen – bevor die sich aus Hamburg ganz verabschiedet haben. Die Schweden könnten zum Thema Klimaschutz, Schnee und Eis sicher noch ein paar wertvolle Tipps geben. Vielleicht sponsorn sie auch Schneelieferungen aus Schweden für Hamburg? Die Russen haben ihr Zeug doch auch aus Norwegen bekommen.

Selbst bei den Soft-Skills kann sich Hamburg im Vergleich zu anderen Olympia-Bewerbern ja inzwischen fast sehen lassen: Die „Danger-Zone“ hat doch bereits weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt und dürfte eine entsprechende Bewerbung beim Olympischen Komitee unterstreichen. Die stehen ja auf sowas!

Also? Liebe Handelskammer Hamburg: Wenn ihr demnächst mit einem Volksentscheid für eine Olympia-Bewerbung an den Start gehen wollt, dann macht keinen Kleinkram und zeigt der Welt mal, dass Hamburg es richtig groß kann! Winterspiele bitte. Das mit dem Hamburger Sommer glaubt euch doch eh niemand.

 

Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Sommer 2013, in dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, soll vom Tisch. Das wollen das Bundesamt für Strahlenschutz (Genehmigungsbehörde) und der AKW-Betreiber Vattenfall mit einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erreichen. Die Sorge: Nicht nur das Castor-Lager in Brunsbüttel könnte ohne Genehmigung dastehen. Auch für weitere Castor-Lager könnte die Aufhebung der Genehmigungen drohen.

Nach einer Verfahrensdauer von rund 10 Jahren hatte das OVG Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben (eine weitere Klage vor dem OVG Lüneburg über die Genehmigung für das Castor-Lager in Esenshamm ist außerdem noch anhängig). Als Gründe für diese weitreichende Entscheidung stellt das Gericht Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Bereits unmittelbar nach der schriftlichen Begründung des Urteils haben das BfS und Vattenfall angekündigt, die Zulassung der Revision zu beantragen. Unter allen Umständen soll verhindert werden, dass dieses Urteil des OVG rechtskräftig wird. Nicht nur, weil die genannten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bestehen, sondern auch, weil das Gericht für Dritte erheblich mehr Schutzrechte einräumt. Dies wiederum könnte in anderen atomrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Genehmigungen haben.

In getrennten Begründungen von zusammen fast 500 Seiten Umfang haben die dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde und Vattenfall entsprechende Schriftsätze verfasst, in denen sie eine Neubefassung erreichen wollen. Laut SHZ wird eine Entscheidung bereits im Frühsommer erwartet. Das aber dürfte eher fraglich sein. Denn erst im Dezember hatten BfS und Vattenfall ihre schriftlichen Begründungen vorgelegt.

Die SHZ schreibt: Mit dem Urteil des OVG Schleswig „wollen sich Betreiber und das BfS nicht abfinden“, sagt Ulrich Wollenteit, Anwalt des Brunsbütteler Anwohners, der erfolgreich gegen das Zwischenlager geklagt hatte. Mehrere hundert Seiten Unterlagen, die die Beschwerde begründen sollen, zeigten, „welch erstaunlichen Aufwand“ Vattenfall und BfS betreiben.“

Sollte das BVG die Revision zulassen, könnte es die Sache entweder selbst neu verhandeln oder aber an das Gericht in Schleswig zurück verweisen. Bereits vor einigen Jahren hatten die Kläger aus Brunsbüttel mit diesem Weg Erfolg. In der ersten Instanz hatte das OVG Schleswig die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Erst durch eine Beschwerde vor dem BVG erreichten die Kläger gegen das Castor-Lager, dass sich das OVG erneut mit der Sache befassen musste. Ergebnis war das jetzige Urteil, bei dem das Gericht erneut keine Revision zuließ.

Die Komplexität des Verfahrens hat es insgesamt in sich. Das macht die SHZ in ihrem Bericht deutlich: „Es wird nicht einfach, das Gericht davon zu überzeugen, die Beschwerde abzuweisen“, sagt Wollenteit. Dann wäre das OVG-Urteil rechtskräftig, der Kampf um das Zwischenlager aber nicht vorbei. Betreiber Vattenfall müsste eine neue Genehmigung beantragen. Und die müsste das BfS auch daraufhin prüfen, ob das Lager ausreichend gegen Abstürze großer Verkehrsmaschinen und Angriffe mit neuesten panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Genau das hatte das OVG bemängelt. In jedem Fall könnte das Verfahren Jahre dauern.“

Bedeutsam ist, dass dieses Urteil auch für Castor-Lagerhallen an den anderen 11 Atomstandorten Folgen haben kann: „Die Sicherheitsmängel, die es in Brunsbüttel gibt, gibt es auch in den anderen Zwischenlagern – und die müssen aus meiner Sicht ausgeräumt werden“, sagt Wollenteit.“ Eine Sichtweise, die das BfS nicht teilt. Die SHZ stellt in dem Text fest: „Noch ist also unklar, ob Bürger an anderen Zwischenlagern gegen die Genehmigung klagen können – und wollen. Eine Chance hätten sie, meint Ulrich Wollenteit.“

Und nicht zuletzt ist das Ganze eine maßgebliche Panne für die Bundespolitik. Dort wird gerade für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche getrommelt. Nach 40 Jahren gibt es immer noch kein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Jahrelang versuchten Betreiber und Bundespolitik Gorleben als Standort durchzusetzen. Und während also ein Neustart herbei geredet wird, bei dem Gorleben immer noch eine Rolle spielt, droht jetzt das atomare Entsorgungs-Kartenhaus insgesamt zusammen zu brechen, wenn das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig wird.

Siehe auch:

Alles zum Thema Endlagersuche, Castor und das Urteil OVG Schleswig auf dieser Seite.

Castor-Atommüll-Lagerung: Im Namen des Volkes – Sicherheitsnachweise reichen nicht aus

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Heftige Schräglage beim Umgang mit Atommüll – Gericht sieht Sicherheitsnachweise nicht erbracht. Foto: Castorlager am AKW Brunsbüttel, Vattenfall

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutschland, AKW Brunsbüttel, Oberverwaltungsgericht Schleswig, 2013: „IM NAMEN DES VOLKES – Der Genehmigungsbescheid … wird aufgehoben.“ Reden wir mal drüber: Während in Berlin Parteispitzen und Landesregierungen im Frühjahr/Sommer 2013 über einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle verhandeln, sorgt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig für einen Paukenschlag bei der Atommüll-Lagerung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hebt das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel auf.

Dort sollen die Atommüll-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen 40 Jahre lang gelagert werden. Das Gericht stellt  Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Das Urteil passte so gar nicht in die Stimmungslage der „Endlagersucher“ und „Neustarter“. Kaum eine (rot-grüne) Landesregierung mochte sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sich zu den in der Sache vom Gericht vorgetragenen Mängeln äußern. Stattdessen vertagen die politisch Verantwortlichen das ganze auf den weiteren Rechtsweg: Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als AKW-Betreiber beantragen die Zulassung der Revision gegen das Urteil. Damit ist es vorerst nicht rechtskräftig.

Die Kläger gegen das Castor-Lager Brunsbüttel brauchen Unterstützung! Hier lesen:

Eine erstaunliche ignorante Reaktionsweise von Bund und Ländern, egal welcher Regierungsfarbe. Wichtiger aber vielleicht vor dem Hintergrund der Debatte um einen vermeintlichen Neustart beim Umgang mit Atommüll und dessen Glaubwürdigkeit: Über dieses Urteil zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird weitgehend geschwiegen – aber die Anti-Atom-Bewegung soll  über ihren Schatten springen und bei einer Endlagersuche mitmachen, deren Ende erneut Gorleben heißen kann? Irgendwas ist da merkwürdig.

Doch es kommt noch absurder: Während das OVG die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufhebt, diskutiert die hohe Politik von Kiel über Berlin bis Stuttgart, dass für einen Kompromiss bei der Endlagersuche Atommüll aus dem Ausland nicht wie bisher in Gorleben, sondern an anderen Orten zwischengelagert werden soll (diese Suche hält bis heute an). Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, schlägt der Grüne Energieminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein im Alleingang vor,  den hochradioaktiven Atommüll aus Sellafield (England) im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. War da was?

Als gäbe es das Urteil des OVG Schleswig und die darin festgestellten Mängel gar nicht, bietet der Minister das Lager in Brunsbüttel weiter an. Und seine Behörde erklärt – eher still und dezent – auf der Homepage: “Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde? Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen…“

Es gibt also nicht etwa ein Mehr an Sicherheit, Nachrüstungen oder Derartiges: Mit einer Anordnung wird der rechtssichere Zustand wieder hergestellt, den das OVG Aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise gerade aufgehoben hat. Während dessen läuft nur 20 km von Brunsbüttel entfernt das AKW Brokdorf weiter, mit einem identischen Zwischenlager, ist gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und erzeugt weiter neuen Atommüll.

Das schafft Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Atommüll und an einen wirklichen Neustart. Ehrlich!

Siehe dazu auch diese Artikel:

Dabei ist allen Beteiligten klar: Zwar betrifft dieses Urteil juristisch zunächst nur das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Faktisch aber gelten die festgestellten Mängel für alle Atommüll-Zwischenlager an den 12 AKW-Standorten. Sie alle sind quasi in Serie rund um das Jahr 2005 geplant, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und gebaut worden. Außerdem gelten die Hallen im Norden sogar noch als etwas „sicherer“, weil die Wände und Decken stabiler gebaut wurden, als die Lagerhallen im Süden.

Diese Castor-Zwischenlager sind das Grundkonzept der derzeitigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus den Atommeilern. Um das Jahr 2005 herum wurden diese Hallen genehmigt und errichtet. Als Folge des Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England und mangels eines Endlagers. Verantwortlich für dieses „Konzept“ war die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem vermeintlichen Atomkonsens Anfang der 2000er Jahre.

Die  Anti-Atom-Bewegung begrüßte das Ende der Wiederaufarbeitung im Ausland, weil damit endlich die Plutoniumproduktion eingestellt wurde. Doch statt der geforderten Stilllegung der Atommeiler, deren Entsorgung durch das fehlende Endlager nicht gesichert war, sollte der hochradioaktive Müll nun in neu zu errichtenden Hallen an den AKW-Standorten eingelagert werden.

AtomkraftgegnerInnen haben gegen den Bau dieser Zwischenlager an den AKWs protestiert und Klagen auf den Weg gebracht. Immer wieder hatten sie nach den Terroranschlägen vom September 2011 höhere Sicherheitsanforderungen für diese Lagerhallen verlangt. Meist vergeblich. Angesichts der hohen Kosten in den Gerichtsverfahren kamen die meisten Klagen nicht über die erste Instanz hinaus, weil die Initiativen das finanzielle Risiko nicht tragen konnten. Nur bei den AKWs in Brunsbüttel und Esenshamm wurden die Klagen weiter geführt.

Vor allem aus Grünen Reihen drängen PolitikerInnen die Anti-Atom-Bewegung und Umweltverbände, beim vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mitzumachen und sich mit zwei VertreterInnen an der noch einzurichtenden 33 köpfigen Kommission zu beteiligen. Diese Kommission soll Kriterien für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls entwickeln. Mehrere Umweltverbände und der Dachverband Deutscher Naturschutz Ring (DNR) hatten das vor einiger Zeit abgelehnt. Diese hatten schon zuvor massive Kritik am zustande kommen des Gesetzes (unter weitgehender Ausklammerung der Umweltverbände) wie auch zahlreicher Vorfestlegungen geübt – ohne dass dies bei der Beschlussfassung im Bundetag berücksichtigt wurde. Eigentlich dürfte die Überraschung nun nicht sonderlich groß sein, wenn die Umweltverbände aus guten Gründen nicht mitmachen.

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