Atomkonzerne spalten weiter – Mit bestem Gruß an die „Endlager-Kommission“: E.on erhebt weitere Verfassungsklage
Da sage mir einer was von TTIP: E.on hat nun eine weitere Verfassungsklage an den Start gebracht. Nachdem sie bereits auf diesem Weg als auch über die Verwaltungsgerichte für den Atomausstieg nach Fukushima Milliarden-Beträge an Schadensersatz einfordern, will der Konzern nun erreichen, dass er für die im sogenannten Standortauswahlgesetz festgelegten Maßnahmen mit keinem Cent beteiligt wird. Damit greift der Konzern auch Regelungen an, die den so genannten Neustart bei der Endlagersuche überhaupt erst ermöglicht haben. Am Montag tagt die mit dem Standortauswahlgesetz ins Leben gerufene „Endlager-Kommission“. Dort sitzt auch ein Vertreter von E.on (und einer von RWE). Dessen künftige Rolle dürfte eines der interessanten Themen am Montag werden. Das zweite Thema ist aber auch nicht ohne.
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Denn unter dem harmlosen Titel Zustand der Zwischenlager wird es über das Brunsbüttel-Urteil und die Folgen gehen. Nachdem das OVG Schleswig die Genehmigung für das dortige Vattenfall-Castor-Lager aufgehoben hat, steht die Atommüllentsorgung, aber vermutlich auch der weitere Betrieb der noch laufenden Atomkraftwerke, in Frage. Großes Kino wird es geben, nicht nur, weil die Show am Montag ab 11.45 auch im Bundestags-TV live zu sehen sein wird.
- Die öffentliche Sitzung der „Endlager-Kommission“ wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobile Endgeräte übertragen.
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In der Kommission will E.on kontruktiv mitarbeiten, in der Wirklichkeit wird gegen den Ausstieg und beim Atommüll geklagt, was das Zeug hält. Inzwischen haben die Atomkonzerne um die insgesamt rund 30 Klagen vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht und bedrohen die SteuerzahlerInnen mit Schadensersatzzahlungen von zig Milliarden Euro! Immer für die lieben Aktionäre.
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Der Salzstock in Gorleben sei eigentlich großartig, daher brauche es dieses Gedöns von alternativer Standortsuche gar nicht, meint E.on. Und auch das Castor-Zwischenlager in Gorleben sei total sicher. Daher sei es für E.on nicht hinnehmbar, dass ihm Rahmen des StandAG festgeschrieben wurde, dass der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr nach Gorleben, sondern an den AKW-Standorten eingelagert werden soll.
Einzelheiten berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Süddeutsche über die Verfassungsklage von E.on informiert.
Diesen Spagat sollten wir den Herren der Atomwirtschaft nicht länger durchgehen lassen. Wenn die Endlagerkommission am kommenden Montag nicht eindeutig erklärt, dass auf dieser Grundlage keine weitere Mitwirkung der RWE/E.ON-Vertreter in der Kommission möglich ist, macht sie sich unglaubwürdig.
Jörg Sommer
Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung
Mitglied der Endlagerkommission