Statt Stückwerk – Das ganze Atommüll-Desaster muss auf den Tisch

kottingUhl-zdebel-miersch-AG1-EndlagerkommissionNov2014-01„Mir geht es darum, mit dem Stückwerk beim Atommüll aufzuhören. Das Problem muss in seiner Gesamtheit betrachtet und gelöst werden“. Diesen Satz schreibt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel. „Schön, dass die Umweltministerin damit eine der zentralen Forderungen für einen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll der Anti-Atom-Bewegung und der LINKEN aufnimmt. Schade aber, dass sowohl ihre Politik als auch die Arbeit der Atommüll-Kommission weiter nur Stückwerk ist“, stellt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. fest.

„Es ist kein Wunder, dass sich in der Atommüll-Kommission die Konflikte immer mehr zuspitzen. Das drückt sich auch in dem Ausstieg der Anwältin und Mediatorin Ulrike Donat aus, die bislang als Gast der Arbeitsgruppe 1 zur bis heute nicht vorhandenen Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt war. In ihrem Brief, in dem sie ihren Rückzug erklärt, werden zahlreiche der Fehler und Absurditäten angeführt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern der Kommmissions-Arbeit führen werden.

Wir haben als LINKE das Standortauswahlgesetz und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kommission von Anfang an kritisiert und abgelehnt“, stellt Zdebel fest.

Drei Punke waren und sind dabei entscheidend:

  • Das gesamte Atommüll-Desaster muss auf den Tisch,
  • Es muss ohne Vorbedingungen und Vorfestlegugen im ersten Schritt ein umfassender gesellschaftlicher Prozeß eingeleitet werden, an dem mindestes alle betroffenen Atommüll-Standorte sowie gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligt sein müssen und
  • ein Neubeginn kann nur ohne Gorleben stattfinden.

„Weil das Desaster der ungelösten Atommüllentsorgung aber nicht einfach ignoriert werden kann, haben wir uns trotz aller Bedenken entschlossen, in der Kommission mitzumachen. Auch um die Vertreter der Umweltverbände, die sich unter großen Vorbehalten zur Mitarbeit entschlossen hatten, zu unterstützen.

Der Versuch, die anstehenden Probleme mit der Atommülllagerung an nahezu alle Standorten quer in der Republik zu thematisieren, steht angesichts der vielen Einschränkungen und Vorfestlegungen durch das StandAG auf einem dünnen Grad. Nicht nur sympolisch kommt dabei Gorleben eine zentrale Bedeutung zu. Gorleben ist als Standort nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt.

Wer einen neuen gesellschaftlichen Konsens will, der muss bereit sein, die Geschichte von Lügen und Tricksereien, aber auch von Kriminialisierung und wiederholter massiver Einschränkungen der Grundrechte von Menschen rund um Gorleben einzugestehen und einen Schlußstrich unter Gorleben zu ziehen.

Vor diesem Hintergrund ist das jetzt eingeleitete Verfahren, die im August auslaufende Veränderungssperre für Gorleben per Verordnung wieder zu verlängern, eine schwerwiegende Provokation. Es ist der Auftrag der Bundesregierung, weitere Vorfestlegungen für Gorleben endgültig aufzugeben.

Nachdem das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall AKW Brunbsüttel nun rechtskräftig ist, muss die gesamte jetzige Atommülllagerung auf den Tisch.

Der BUND hat völlig recht, wenn er für alle Standorte inkl. Gorleben, Ahaus und Lubmin neue Genehmigungsverfahren und bis dahin einen Castor-Stopp fordert. Wenn die Atommüll-Kommission nur einen Funken Glaubwürdigkeit erreichen will, dann kann sie sich vor diesem Thema nicht länger drücken. Und ebenso müssen die Atomaufsichtbehörden in Bund und Ländern entsprechende Konsequenzen ziehen.

Erschreckend ist, dass einige der Grünen Minister, die in ihren Bundesländern die Atomaufsicht betreiben, ebenso wie das Bundesumweltministerium trotz des Brunsbüttel-Urteils einfach erklären, dass alles total sicher sei und es keinen Handlungsbedarf an den anderen Standorten gibt. Dabei haben alle Standort-Zwischenlager die gleichen Defizite bei den Sicherheitsnachweisen.

Auch aus einem weiteren Grund kann die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente nicht einfach weiter ausgeklammert werden: Das Bundesumweltministerium schlägt nun im Entwurf für einen „Nationalen Entsorungsplan“ die Errichtung eines „Eingangslagers“ am zu findenden Standort für ein Endlager vor. Dorthin soll der gesamte hochradioaktive Atommüll bebracht werden, wenn die Genehmigung für die vielen Standort-Zwischenlager etwa Mitte der 2040er Jahre ausläuft. Allen Beteiligten ist aber klar, dass es bis dahin in keinem Fall ein betriebsbereites Endlager geben wird. Auch Grüne Ministern fordern neue zentrale Zwischenlager, die mehr Sicherheit als die derzeitigen bieten sollen. Und das alles soll kein Thema einer Atommüll-Kommission sein? All das braucht keine gesellschaftlichen Debatte, um einen Konsens für die künftige Atommülllagerung zu erreichen?

Die Bundesumweltminsterin spricht in ihrem Gastbeitrag das Desaster auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen an: Gut ist, der Atommüll aus der ASSE und vor allem die Uran-Tails aus Gronau werden nicht länger ignoriert, sondern endlich in die Planungen einbezogen. Aber damit werden die Probleme nicht gelöst: Der ASSE-Müll und die wachsenden Berge von abgereichertem Uran aus der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik der URENCO in Gronau soll nach den Vorstellungen der Ministerin nun entweder zusätzlich in den für leicht- und mittelradioaktive Abfälle genehmigten Schacht Konrad im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens versenkt werden – oder der Standort für das neue Endlager für hochradioaktiven Abfall wird so ausgewählt, dass er auch den weiteren schwach- und mittelradioaktiven Müll aufnehmen kann. Sie übersieht dabei: Der Schacht Konrad ist auch ohne jeden Alternativenvergleich politisch entschieden worden. Auch das ein Grund, warum es einen Konsens nicht geben kann, ohne dieses Thema anzufassen.

Die Ministerin selbst gibt der Atommüll-Kommission mit ihren Vorschlägen im Grunde einen erweiterten Arbeitsauftrag.Das ist durchaus sinnvoll und ein Schritt in die richtige Richtung. Wie das aber in der ohnehin schon knappen Zeit erledigt werden soll, bleibt das Geheimnis der Ministerin.

Entscheidend bleibt aber auch: Die Atomkonzerne müssen bei den Kosten für den Atommüll in der Verantwortung bleiben. Das die Ministerin diese Verpflichtung für E.on, RWE, Vattenfall und EnBW klar betont, lässt hoffen, dass es zu einer Lösung bei den Atom-Rückstellungen kommt, die die Verfügbarkeit dieser Gelder sicherstellt und die öffentliche Kontrolle stark verbessert. Anträge der Linken und der Grünen liegen dazu lange auf dem Tisch.“

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Zdebel fragt Bundesregierung

Haben staatliche Vertreter oder gar Minister bei dem nach der Fukushima-Katastrophe verhängten Atom-Moratorium möglicherweise absichtlich rechtlich mangelhafte Anordnungen gegen die Atomkonzerne erteilt, damit diese bessere Chancen bei Schadensersatz-Klagen haben? Dieser Frage geht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. jetzt mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nach. Diese Fragen sind hier gleich im Anschluss zu finden.

Der Verdacht, dass die Anordnungen zur vorläufigen Abschaltung von sieben Atomkraftwerken nach der Katastrophe von Fukushima möglicherweise absichtlich mangelhaft erteilt wurden, ist im Laufe der Untersuchungen das parlamentarischen Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags durch Berichte des ARD-Magazins Monitor und der Frankfurter Rundschau aufgekommen. Demnach könnte ein Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier – möglicherweise in Verbindung mit Vertretern der Bundesregierung – die Chancen für erfolgreiche Schadensersatzklagen durch die Konzerne verbessert haben. Dieser Brief spielte bei der erfolgreichen Klage von RWE im Fall von Biblis eine besondere Rolle.

Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„1. Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31.3.2011 und 4.4.2011 des Referats RS I 3 als auch z.B. des Hessischen Ministeriums für Justiz (Vermerk vom 17.3.2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5.2.2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkretere Gefahren und Risiken stärker einbezogen werden müssten, reagiert und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorgetragen (bitte einzeln auflisten)?

2. Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8.4.2011, in dem er mitteilt, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssystems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpasser“ durchzuführen (Siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5.2.2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der Behördenleitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte.
(Bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch…“ und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“.)

3. Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juli 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadenersatzklagen und der zu wählenden Begründung für diese einstweilige Betriebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (Bitte um Auflistung der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

Bundesumweltministerin: „Atommüll auf verschiedene Standorte in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis“ verteilen

BUMin in Lüchow
Barbara Hendricks – Eine Umweltministerin zu Besuch in Gorleben. Foto: Andreas Conradt / PubliXviewinG

Na toll. Da hat die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ne klasse Idee. Weil sich auch nach zwei Jahren intensiver Bemühungen noch immer keine drei Bundesländer bereit gefunden haben, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland aufzunehmen, will sie nun den „Atommüll auf verschiedene Standorte in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis“ verteilen. Das schreibt die Ministerin jetzt in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel. Das würde fast gar nicht weiter auffallen, denn es liegt bereits jede Menge hochradioaktiver und auch anderer Atommüll überall im Land herum. Und nebenbei erklärt sie, dass Gorleben leider mit einer neuen Veränderungssperre weiterhin als einziger bevorzugter Standort erhalten bleiben soll.

Auch sonst ist der Artikel von ihr überaus, sagen wir, spannend. Nicht zuletzt macht der Text klar, welches Chaos bei der Atommülllagerung besteht und wie wenig Chancen die realexistierende Atommüll-Kommission selbst bei bestem Willen der Beteiligten hat, das innerhalb der gesetzten Frist auf die Reihe zu bekommen.

Dennoch, so viel darf man auch sagen: Es ist ersichtlich, dass sich die Bundesumweltministerin irgendwie in dem politischen und praktischen Dickicht versucht zu bewegen. Leider verstrickt sie sich dann doch, weil sie den Neustart nicht wirklich in Angriff nimmt und mit den Fehlern der Vergangenheit weiter machen will.

Einerseits will sich die Kommission nicht um die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle kümmern, die spätestens nach dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig quasi im rechtsstaatsfreien Raum stattfindet und irgendwie den Nachweis ausreichender Sicherheit nicht so richtig aufzeigen kann. Hinzu kommt: Mit einem neuen Eingangslager am zu findenden Atommüll-Endlager soll eine neue Variante der Zwischenlagerung etabliert werden – so steht es im Vorschlag für den Nationalen Entsorgungsplan, der bis August verabschiedet und der EU-Kommission übersandt werden muss.

Andererseits soll die Kommission sich nun um die Frage kümmern, ob der anfallende leicht- und mittelradioaktive Atommüll aus ASSE II und das abgereicherte Uran aus der URENCO-Anlage in Gronau entweder in einem per neuem Planfeststellungsverfahren erweiterten Schacht Konrad (wenn er denn je fertig würde) oder aber in ein von der Atommüll-Kommission zu findendes vermeintliches Endlager versenkt werden könnte.

Trotzdem will die Ministerin am engen Zeitplan für die Kommission festhalten. Da fällt mir nur ein: Wunder gibt es immer wieder … Frei nach Katja Ebstein.

 

Atomwaffen-Standort Büchel: Ostermarsch 2015 – Atombombe made in Germany

atomwaffenfrei-jetztFriedensinitiativen rund um den Atomwaffen-Standort in Büchel rufen zum Ostermarsch am Montag, den 6. April auf. Eingebettet ist diese Demonstration in Aktionen zwischen dem 26. März und dem 29. Mai: Büchel blockieren – 65 Tage Zivilen Ungehorsam leisten ist das Motto. Die OstermarschiererInnen widmen sich dabei auch dem Thema der deutschen Verantwortung und Beteiligung bei den Atomwaffen und verweisen auf die Ursprünge der Atomenergie im deutschen Faschismus. Kurioserweise wird die einzige bundesdeutsche Atomfabrik, die innerhalb weniger Wochen in der Lage wäre, atomwaffenfähiges Uran herzustellen, im Aufruf nicht erwähnt: Die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau. Das sollen die RednerInnen leisten.

Diese Anlage basiert auf Technologien, die bereits unter den Nazis in ihren Ursprüngen entwickelt wurden und in den 40-60er Jahren auch von deutschen Physikern und Technikern weiter entwickelt wurden.  Brisant außerdem: Die URENCO-Anlagen sollen über den Weltmarkt verkauft werden und die Uranfabrik in Gronau ist komplett vom Atomausstieg ausgeklammert und verfügt über eine unbefristete Betriebsgenehmigung.

Mit umweltFAIRaendern auf Spurensuche:

umweltFAIRaendern dokumentiert den Büchel-Aufruf-2015

Ostermarsch in Büchel, hier auch als PDF zum Download.

Atombombe – Made in Germany

70 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges und 70 Jahre nach dem Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ist die Zeit reif, an die Entstehung dieser menschenverachtenden Waffen zu erinnern. Bereits in den dreißiger Jahren experimentierten die deutschen Wissenschaftler Hahn, Heisenberg, Bothe und andere mit spaltbarem Material und stellten dessen enorme Sprengkraft fest.

Das war für Hitler und seine Militärs der Auslöser, nach der „Wunderwaffe“ zu streben, die sie auf verschiedenen Wegen entwickeln ließen. Am Ende des Krieges waren sie kurz vorm Ziel und hatten bereits drei kleine Testversuche gezündet.

Der in die USA emigrierte Nobelpreisträger Albert Einstein schrieb im Jahr 1939 einen Brief an Präsident Roosevelt, in dem er den Bau einer eigenen US-Atombombe anregte. Später bekämpfte er allerdings deren Weiterentwicklung. Darauf erhielt Robert Oppenheimer, ein Schüler von Heisenberg und Bothe, den Auftrag, im sogenannten Manhattan-Project eine US- Atombombe zu entwickeln. Die erste Bombe explodierte 1945 in der Nähe von Los Alamos in New Mexiko, die zweite über Hiroshima und die dritte über Nagasaki.

Die Verstrickung deutscher Wissenschaftler in die Entstehung dieser alles zerstörenden Bomben und die damit verbundene Verantwortung sollte für Deutschland eine zwingende Verpflichtung sein, sich für die weltweite Abrüstung und die Vernichtung dieser Waffen einzusetzen.

Im Hinblick auf die nächste Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags im Mai 2015 fordern wir deshalb von der Bundesregierung:

  • Beendigung der Nuklearen Teilhabe in der NATO!
  • Beteiligung an einem Atomwaffenverbotsvertrag!

Ostermontag, den 6. April 2015
Beginn: 14:00 Uhr im Gewerbegebiet Büchel

Kundgebung: 15:00 Uhr in der Nähe des Haupttores am Fliegerhorst Büchel mit

  • Dirk Seifert (Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz, BUND),
  • Dr. Hildegard Slabik-Münter (IPPNW),
  • Rainer Braun (IALANA),
  • Angie & Uschi, Blue Flower,
  • Lee Bach-Bayram

Veranstalter: Internationaler Versöhnungsbund , Regionalgruppe Cochem-Zell
c/o Dr.Elke Koller 56759 Leienkaul Tel: 02653-3220

Unterstützer: AG-Frieden Trier, Bündnis90/Die Grünen Rheinland-Pfalz,
CattenomNonMerci, DFG-VK Trier, Friedensgruppe Daun,
Friedensinitiative Hunsrück, Pax Christi Bistum Trier, (weitere folgen)

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