„Es ist nicht hinnehmbar, das 60 Jahre das Zeug auf dem Acker steht, mehr oder weniger ungeschützt.“ Das sagte Georg Milbradt, ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und Vertreter der Katholischen Kirche in der „Endlager“-Kommission in der Sitzung am 13. Mai 2016. Gemeint ist die oberirdische Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Atommeilern. Es ging in der Kommissions-Debatte um die Frage, wie lange die Suche nach einem „Endlager“ brauchen wird. Niemand rechnet damit, dass ein solches Lager im Jahr 2050 in Betrieb gehen wird, wie es im derzeitigen Standortauswahlgesetz steht. Dies ist eine „politische Jahreszahl“, heißt es unisono in der Kommission. Doch wenn die Suche nach einem solchen Lager länger dauert, dann darf man die Zwischenlagerung nicht als „Randproblem“ bezeichnen, sagte Milbradt: „Nein, das ist meines Erachtens das Hauptproblem“.
Die Aussagen von Milbradt sind unten in vollem Umfang dokumentiert. Das Wortprotokoll der Sitzung wird wie üblich noch längere Zeit brauchen, bis es online verfügbar ist. Im Video der Kommissions-Sitzung vom 13. Mai können die Zitate allerdings überprüft werden. Die Debatte zum Thema „Zeitbedarf“ der „Endlager“-Suche begann um ca. 15 Uhr (siehe die Einblendungen im Video). Milbradt äußert sich beim Zeitindex 4.18.00 und dann wenige Minuten später noch einmal.
Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände vor dem Beginn der Arbeit der „Endlager“-Kommission und in der Debatte um das Standortauswahl-Gesetz gefordert, auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver und anderer Abfälle aufzunehmen. Nicht nur, weil es hier zahlreiche Sicherheitsprobleme gibt, die auf dem Weg zu einem „gesellschaftlichen Konsens“ bei der Atommülllagerung von Bedeutung sind, sondern auch weil die Suche nach einem „Endlager“ erheblich länger dauern werde, als im Standortauswahl-Gesetz mit den Daten 2031 (Standortentscheidung) und 2050 (Inbetriebnahme) genannt wird. Forderungen, die jedoch sowohl bei einer Mehrheit im Bundestag (Ausnahme die Linksfraktion) als auch in der Kommission, weitgehend abgelehnt wurden.
Häppchenweise musste sich die Kommission zwischenzeitlich korrigieren, ohne allerdings ernsthaft die Konsequenzen zu ziehen. Erstmals Anfang 2015, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufhob. Und dann vor allem nach der Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) durch die Bundesregierung im August 2015. Zähneknirschend musste die Kommission einräumen, was Anti-Atom-Initiativen vorher gesagt hatten: Im NaPro sprach die Bundesregierung erstmals öffentlich von einem Eingangslager für den hochradioaktiven Atommüll, weil bis zur Einrichtung eines Endlagers die Genehmigungen für die bestehenden Zwischenlager ausgelaufen sein würden und es also Handlungsbedarf gäbe. Von einem Eingangslager für möglicherweise 500 Castoren war dort die Rede. Ein solches Lager aber, das war klar, würde die Debatte um einen Endlager-Standort und die Akzeptanz der Bevölkerung maßgeblich beeinflussen.
Auch wenn die Kommission diesen Zusammenhang inzwischen zähneknirschend einräumt. Die Konsequenz, bei der künftigen „Endlager“-Suche die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle einzubeziehen, zieht die Kommission nicht.
Während der Kommissionssitzung am 13. Mai 2016 war der „Zeitbedarf“ für die Endlagersuche erneut Thema. Für viele in der Kommission ist klar, dass ein „Endlager“ nicht 2050, sondern möglicherweise erst ca. 2080 betriebsbereit sein dürfte. Teilweise hänge diese Verzögerung damit zusammen, dass nach dem Desaster um Gorleben und mit Blick auf Anforderungen des EU-Rechts nun eine Öffentlichkeitsbeteiligung nachgeholt werden soll. Das kostet Zeit.
Doch auch unabhängig davon sind die im Standortauswahl-Gesetz genannten Daten nichts weiter als „politische Setzungen“, die nichts mit wirklichen Planungs- und Verfahrensabläufen zu tun haben. Darauf hatte schon früh Bruno Thomauske in der Kommission hingewiesen und damit auch Zustimmung seitens des Bundesamts für Strahlenschutz und anderen bekommen.
Alles das hat massive Auswirkungen für die Zwischenlagerung, die damit von bislang 40 Jahren auf mindestens 80 Jahre und mehr ausgeweitet werden muss. Das schafft eine Vielzahl neuer Probleme.
Vor diesem Hintergrund machte Georg Milbradt in der Kommissions-Debatte am 13. Mai bemerkenswerte Aussagen, die oben bereits zitiert wurden. Er verwies dabei auch darauf, dass er zu Beginn der Kommissions-Arbeit noch eine andere Einschätzung hatte, nun aber seine Auffassung über die Bedeutung der Zwischenlager-Probleme korrigieren müsse.
Hier in vollem Umfang, was Milbradt sagte: „Wir haben hier darüber geredet, dass es um die größtmögliche Sicherheit geht. Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass die Fehler, die wir machen, nicht – das wir ein suboptimales Endlager finden, sondern das der Prozess solange dauert, dass die eigentliche Gefahr für die Bevölkerung das ist, was oben mehr oder minder ungeschützt rumliegt, an unzähligen Standorten.
Wenn man das vor Augen hat, müsste man ja doch überlegen, ist das was wir jetzt optimieren, an Endlager, wirklich das Optimum des Verfahrens, wenn man die tatsächlichen Gefahren hereinrechnet.
Ich habe das am Anfang so nicht gesehen, das ist mir erst im Laufe der Diskussion so gekommen, dass das eigentliche Problem nicht das Endlager ist, sondern was machen wir bis dahin.
Deswegen meine ich, wäre es schon Aufgabe auch dieser Kommission, zu sagen, dass möglicherweise die eine oder andere Schleife, die wir im Sinne der Akzeptanz meinen fahren zu müssen, auch etwas kostet, und zwar in Form von Sicherheit. Deswegen kann man über bestimmte Formulierungen diskutieren, aber man sollte nicht sagen, da gibt es noch ein Randproblem. Nein, das ist meines Erachtens das Hauptproblem.“
Milbradt bekräftigte diese Sicht im Verlauf der Debatte, nachdem Stefan Wenzel und Klaus Brunsmeier zur Frage sprachen, wie Vertrauen in das Suchverfahren für ein „Endlager“ gewonnen werden könnte: „Herr Brunsmeier, dem kann ich folgen, dass es ganz wichtig ist, dass man Bevölkerung mitnimmt. Nur umso wichtiger ist es dann zu sagen, wir brauchen Überlegungen zum Zwischenlager. Und das ist an sich das Hauptproblem. Ich gehe ja davon aus, dass wir die Zeit brauchen und dass 2031 illusionär ist und auch 2040 und 2050 ist illusionär. Aber wenn dem so ist, auch vor den rechtlichen Hintergründen, die kennen wir ja auch bei den Zwischenlagern, müssen wir dann sagen, es ist nicht hinnehmbar, dass 60 Jahre das Zeug auf dem Acker steht, mehr oder weniger ungeschützt. Denn das ist doch die Konsequenz.“ ….
Ulrike Donat, Mediatorin und Rechtsanwältin über die Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ulrike Donat, Mediatorin, Konfliktberaterin und Anwältin nimmt in der aktuellen Gorleben Rundschau (Mai/Juni 2016) Stellung zu den Bedingungen und Anforderungen an eine faire Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit freundlicher Erlaubnis der GR dokumentiert umweltFAIRaendern ihren Artikel: „In Gorleben, an anderen Atomstandorten und bei Industrieansiedlungen gibt es schlechte Erfahrungen mit Angeboten von Öffentlichkeitsbeteiligung. Der „Bürgerdialog Kernenergie“ Anfang der Achtzigerjahre beispielsweise war ein durchsetzungsorientiertes Werbeprojekt. Die „Dialogangebote“ verschiedener Umweltminister wie Norbert Röttgen oder Peter Altmaier wurden als „Mogelpackung“ abgelehnt. Was aber unterscheidet solcherlei „Scheinbeteiligung“ von einer partizipativen Beteiligung, die ein Demokratiegewinn sein kann? Von Ulrike Donat
Alles zum Thema Beteiligung auf umweltFAIRaendern.
Überall im Land wird mehr Mitsprache, mehr Demokratie, mehr Partizipation gefordert. Dabei gibt es verschiedene Ziele für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Ziel: Qualitätsgewinn
In Verwaltungsverfahren zur Planaufstellung wird eine so genannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung angeboten mit dem Ziel, frühzeitig die beteiligten Interessen zu erkunden und so einen Qualitätsgewinn in der Planung zu erzielen. Mögliche Interessenkonflikte vorher zu sehen spart Fehlplanungen und Zeit. Das ist erst einmal nichts Schlechtes, es kommt darauf an, wie es dann weiter geht und welchen Einfluss die Mitarbeit auf das Ergebnis hat oder haben kann. Diese Phase der Vorklärung mit der Bevölkerung wurde bei der „neuen“ Endlagersuche mal eben übersprungen.
Politiker favorisieren den „Dialog“, um Politikverdrossenheit entgegen zu wirken und Akzeptanz zu erreichen. Ein echter Dialog ist ein möglichst gleichberechtigter Austausch, in dem beide einander zuhören und gemeinsame Ergebnisse suchen. Unter Politikern hat sich aber eine einseitige Kommunikation „top down“ unter diesem Label eingeschlichen – der „bottom up“-Teil fällt unter den Tisch. Ein Dialog aber, in dem einer sendet und die anderen hören sollen, in dem die Ergebnisse von vornherein feststehen, verdient diesen Namen nicht und gehört in die Abteilung „Durchgefallen!“. Es geht also um echte Mitsprache und Ergebniswirksamkeit. Viele Angebote der Politik im Gorleben-Konflikt trugen diesen Charakter des „einseitigen Dialogs“ und wurden von Anti-Atom-Aktivisten im Wendland mit grimmigem Augenzwinkern als „Dialüg“ bezeichnet.
Politik möchte auch Legitimität durch Beteiligung erreichen. Legitimität entsteht nicht durch Gesetze (Legalität) allein, sondern bezieht sich auf die Bewahrung grundlegender gemeinsamer Werte. Dieses Ziel ist akzeptabel, wenn auch die Beteiligungsformen darauf ausgerichtet sind, Werte zu erforschen und ihnen zur Durchsetzung zu verhelfen. Dies setzt echte Partizipation voraus, bei der das Verfahren gemeinsam bestimmt wird und die Ergebnisse zumindest teilweise, jedenfalls aber in den Streitfragen offen sind, so dass das Beteiligungsverfahren darauf tatsächlich Einfluss hat. Dies ist zum Beispiel in der Endlagersuche nicht gegeben, solange Gorleben nicht ausgeschieden ist, denn die Vorfestlegung durch den Erkundungsvorsprung lässt sich nicht rückgängig machen und die Einengung der Themen auf tiefengeologische Endlagerung nimmt das Ergebnis vorweg, statt es offen zu diskutieren. Echte Mitsprache der Bürger wäre dagegen ein Element direkter Demokratie, also ein emanzipatorischer Gewinn.
Ziel: Kontrolle
Schließlich dient eine gute Beteiligung auch der Kontrolle von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik – das kennt die Anti-Atom-Bewegung aus eigener Anschauung, denn die Kontrollfunktion gegen unverantwortliche Risiken durch die Atomenergie haben immer die Atomgegner und nicht die dazu berufenen Entscheider ausgeübt. Die eigentlich Verantwortlichen haben sich dagegen auf das atomare Abenteuer eingelassen – ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen. Gelingt Kontrolle durch Beteiligung, könnte dies nicht nur ethische Aspekte in komplexen Verfahren durchsetzen, sondern auch Korruption vorbeugen. Der Kontrollaspekt ist umso wichtiger, je weniger Rechtsschutzinstrumente greifen, etwa weil die Klagebefugnis für kommende Generationen von den Gerichten verneint wird.
Ergebnisoffen und ergebniswirksam
Grundlegend für ein gutes Beteiligungsverfahren ist, dass es etwas gemeinsam zu entscheiden gibt. Die Ergebnisse dürfen daher nicht von vornherein feststehen, sonst geht es nur um Akzeptanzbeschaffung und Befriedung, aber nicht um einen demokratischen Prozess. Hier liegt auch der Grund für die Absage einer Beteiligung der Anti-Atom-Bewegung zur Mitarbeit in der so genannten Endlagerkommission: Sowohl das Verfahren selbst als auch die Themen und Lageroptionen standen schon vor Arbeitsbeginn der Kommission unverrückbar fest – zu viele Lobbyisten saßen am Tisch.
Es gibt jedoch auch gute Beispiele von Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem nur einige Themen offen, andere bereits gesetzt sind – auch das kann sinnvoll sein, sofern es nur ausreichend Offenheit für gemeinsam gestaltete Lösungen gibt, die verhandelt werden können. Es reicht aber nicht, wenn man nur über die Fassadengestaltung eines Risikobaus mitbestimmen darf. Es geht schon um die Mitsprache zum Kern der Probleme. Dieser Spielraum der Mitentscheidung und seine Grenzen müssen von Anfang an offen kommuniziert werden. Man darf nicht Beteiligung versprechen, wenn keine Mitsprache drin ist.
Mitmachen lohnt sich nur, wenn Ergebniswirksamkeit gegeben ist, wenn also das Verfahren und das Miteinander so gestaltet sind, dass alle Einfluss auf das Ergebnis haben: durch gemeinsame Themenfindung, durch Gehörtwerden in der Sache, durch Einfluss auf das Verfahren und Einfluss auf die letztendlichen Ergebnisse. Sind die Vorgaben zu eng, lohnt sich Mitmachen nicht. Mitmachen kostet Zeit, und man muss immer abwägen, ob man außerhalb des Beteiligungsverfahrens durch Öffentlichkeitsarbeit, Kritik oder Protest mehr Ergebniswirksamkeit erzielen kann, als durch die angebotene Beteiligung. Daher ist Ergebniswirksamkeit und genug Ergebnisoffenheit und Mitsprachemöglichkeit essentiell für die Entscheidung: Mitmachen oder draußen bleiben. Die Anti-Atom-Bewegung und insbesondere die Gorleben-Gegner haben sich im Frühjahr 2014 entschieden, draußen zu bleiben.
Zeitdruck und Alternativlosigkeit
Die Argumentation mit Zeitdruck ist ein Misstrauensfaktor – vielleicht sollen einem hier schnelle billige Lösungen untergejubelt werden? Es gibt echten Zeitdruck, aber dann ist es sinnvoller, schnelle Zwischenlösungen zu verhandeln und dem eigentlichen Prozess der Zusammenarbeit Zeit und Raum zu geben. Beliebt ist auch, bestimmte Teillösungen als „alternativlos“ bereits zu Beginn fest zu setzen. Sinn von Beteiligung ist aber gerade, Kreativität für möglichst viele Lösungsideen zu wecken, um so zu neuen, besseren Lösungen zu gelangen statt zu einem „weiter wie bisher“. Das ist das Gegenteil von Ergebnisoffenheit und ergebniswirksamer Beteiligung. Daher gilt: Alternativlos = höchste Misstrauensstufe!
Neutrale akzeptierte Moderation
In Konfliktlösungsverfahren sind Neutralität und Allparteilichkeit der Moderation zentral. In von Politik und Verwaltung angebotenen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies noch nicht als Standard angekommen. Oft übernehmen Politik oder Verwaltung selbst die Durchführung und Leitung – dann ist eine (potenzielle) Konfliktpartei zugleich Verfahrensleitung. Das ist keine gute Idee, denn die Unparteilichkeit der Moderation ist Erfolgsfaktor und Fairnessgebot. Oder die Politik bestimmt selbst die Leitung und wählt dann oft verdiente Kämpfer aus den eigenen Reihen, bei denen die Neutralität ebenfalls fraglich ist. Das kann gut gehen, wenn es honorige Persönlichkeiten sind, die von allen akzeptiert werden. Sinnvoller aber ist eine externe, professionelle, von allen gewählte oder akzeptierte Moderation. Politik und Verwaltung transportieren immer ihren eigenen wertenden Stil in die Moderation, während professionelle Konfliktexperten mit Supervision geschult sind und trainiert, die Kommunikation zu fördern statt die eigenen Vorstellungen durchzubringen. Sie sind auch erfahren in transparenter Kommunikation statt im strategischen Ränkeschmieden.
Wer wird beteiligt
In der Konfliktforschung und Konfliktmoderation gibt es den Grundsatz: Die Richtigen sitzen am Tisch. Verstanden wird das so, dass alle Konfliktbeteiligten sich zusammensetzen sollen. Das sind alle, die vom Ergebnis betroffen sind oder sonst Einfluss auf das Ergebnis haben, etwa durch Rechtspositionen. Die Erfahrung zeigt, dass es Gift für das Gelingen von Beteiligungsprozessen ist, wenn die Beteiligten einseitig bestimmt werden, wenn Hardliner-Lobbyisten und Interessenvertreter von einer Seite zu viel Mitsprache bekommen. Negativ kann sich auch auswirken, wenn Personen als Vertreter entsandt werden, die in der Vergangenheit verantwortlich waren für umstrittene Entscheidungen. Möglichst von allen Seiten akzeptierte Vertreter sind eine gute Voraussetzung. Üblich ist aber, dass jede beteiligte Partei ihre eigenen Vertreter entsendet. Dann kommt es darauf an, dass jede Seite durch die Verfahrensgestaltung Einfluss auf die Themen und die Ergebnisse nehmen kann, sonst werden einige über den Tisch gezogen. Nur wenn wirklich alle an Kooperation interessiert sind oder jedenfalls das Beteiligungsverfahren ausreichend Sog für eine gemeinsam gestaltete Lösung entwickeln kann, ergibt Beteiligung einen Sinn. Sonst bleibt die Option: wieder aussteigen.
Transparenz und Informationszugang
Wer gute Entscheidungen treffen soll, muss gut, vollständig und richtig informiert sein. Sonst entstehen aus Wissenslücken neue schlechte Entscheidungen, oder Entscheidungen sind nicht nachhaltig, wenn später fehlende Aspekte ans Licht kommen. Das ist aus der Geschichte der Atomenergie hinreichend bekannt. Alle wesentlichen Unterlagen, Erkenntnisse und Expertisen müssen daher für alle wesentlichen Beteiligten zugänglich und transparent sein. Dazu gehört das Recht auf Akteneinsicht, aber in komplexen Fragestellungen auch die Möglichkeit, eigene Wissenschaftler zu benennen, eigenen Rechtsrat einzuholen und die nötige finanzielle Unabhängigkeit hierzu. Sonst dominiert die (scheinbar) „wissende“ Partei die „Unwissenden“. Unter diesem Aspekt stellt sich auch die Frage, ob in einem schwierigen Feld wie der Atommüllverwahrung die Heranziehung von „Zufallsbürgern“ eine gute Idee ist, denn es braucht viel Wissen und viel Erfahrung, um auf Augenhöhe komplexe wissenschaftlich-technisch-politisch-wirtschaftliche Fragen zu beraten. „Zufallsbürger“ repräsentieren den Querschnitt der Bevölkerung und sind also grundsätzlich ein demokratischer Zugang. Wissen und bereits durch Engagement erworbenes Verständnis für die Materie können in komplexen Feldern aber wichtiger sein, wenn man zu guten Ergebnissen für die Zukunft kommen will.
Geheimhaltungsbedürfnissen kann man Rechnung tragen, indem ausgewählten Vertretern der Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt wird.
Beteiligungsformate , Prozess und Phasenmodell
Häufig wird Öffentlichkeitsbeteiligung über möglichst gut klingende Veranstaltungsformate diskutiert: Fokusgruppen, World Café und Ähnliches. Bei der Güteprüfung geht es aber nicht um Formate, sondern um den wahrhaft demokratischen Geist, die Ergebniswirksamkeit und die Kommunikation über die eigentlichen Themen. Beteiligungsformate sind das Ergebnis, wenn man weiß, wen man wann wofür und wozu beteiligen will. Große Informationsveranstaltungen können Interesse wecken beim Kick-Off oder sinnvoll sein, wenn Ergebnisoptionen breit beraten werden sollen.
Dazwischen sind Formate, die Gruppenarbeit an speziellen Problemen ermöglichen, oft sinnvoller. All das muss aber von professionellen Begleitern in einem Gesamtprozess organisiert und immer wieder mit den beteiligten Gruppen abgestimmt werden. Ein Gesamtprozess denkt in Phasen ähnlich der Mediationsphasen: Arbeitsbündnis – Themensammlung und Informationsbeschaffung – Interessenermittlung – Lösungsoptionen – Vereinbarungen – Umsetzung der Vereinbarungen. Ein Gesamtprozess wacht über die Einhaltung wesentlicher Prinzipien wie Allparteilichkeit, Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit. Es braucht Zeit für die Auswertung von Veranstaltungen, und es braucht die Möglichkeit zu Rücksprüngen im Verfahren, wenn neue Probleme auftauchen oder eingeschlagene Wege sich als Sackgassen erweisen.
Manchmal braucht es echte Konfliktmediation an bestimmten Wegkreuzungen. Absolutes Gift für Beteiligungsprozesse sind parallel laufende Gerichtsprozesse zu den gleichen Streitthemen.
Konsens und Vetorechte
Die Verpflichtung auf Entscheidungen im Konsens fördert die Lösungsorientierung und das Vertrauen in die Zusammenarbeit. Wo immer möglich, sollte das Konsensprinzip bestimmend sein. Politiker denken oft, dann gäbe es keine Lösung, denn irgendwer sei immer dagegen. Die Erfahrung von Konfliktexperten ist eine andere. Konsensprinzip heißt nicht notwendig Ja oder Nein in Übereinstimmung, sondern man kann auch gut mit Konsensstufen arbeiten: „Ich bin voll dafür“ – „Ich bin mit Bedenken dafür“ – „Ich enthalte mich, aber trage das Ergebnis mit“ – „Ich habe Bedenken, aber akzeptiere das Ergebnis ohne eigene Mitarbeit“ – „Ich lege Veto ein“. Diese Denkweise hat sich in konfliktbeladenen Entwicklungsprozessen bewährt. Ebenso hat sich bewährt, dass eine vorläufige Zustimmung zu einem Teilbereich noch keine Zustimmung für das Endergebnis bedeuten muss. Vetorechte befördern die Verpflichtung auf eine gemeinsam getragene Lösung und können einer kleinen Partei für wesentliche Rechte eine starke Stellung geben. Vetorechte können aber auch den gesamten Prozess blockieren, daher sollten sie sparsam verteilt werden oder nur den Inhalt haben: „Nein, so nicht weiter, zurück auf die letzte Stufe und noch einmal neu denken.“
Volksabstimmung
In der Idee sind Volksabstimmungen ein Gewinn an direkter Demokratie. In der Praxis führen sie oft zu einer Vertiefung der Gräben, aber nicht immer zu besseren Lösungen. Rein binäre Entscheidungen zwischen Ja und Nein polarisieren. Das Ergebnis ist oft von der Formulierung der Fragestellung abhängig, hier gibt es viele Manipulationsmöglichkeiten, wie aus den Erfahrungen in den Bundesländern bekannt ist. Volksabstimmungen taugen, wenn es um eine wirkliche Ja-Nein-Entscheidung geht, wie etwa bei der Frage, ob Olympia in Deutschland stattfinden soll. Sie sind eher kontraproduktiv in komplexen Entscheidungsfeldern, weil für die Entscheidung sehr vereinfachte Fragestellungen erzeugt werden müssen, die die Probleme nicht wirklich abbilden. Zudem hat die Seite mit dem besseren Zugang zu Werbung und Medien häufig die Deutungshoheit. Hier kann Finanzmacht statt Inhalte entscheidend werden. Volksabstimmungen und Meinungsumfragen können aber gut als politisches Druckmittel benutzt werden.
Fazit
Die Anti-Atom-Bewegung hat viele Erfahrungen, aber die Politik tut in der so genannten Endlagerkommission so, als könne man bei Null anfangen. Willfährige „Beteiligungsexperten“ ignorieren vorhandene Konflikte, vorhandene Erfahrungen, vorhandene Kompetenz. Doch wird dieses Wissen noch gebraucht werden für die notwendigen Rücksprünge, wenn sich weitere Entscheidungen als fehlbar herausstellen (das ist vorhersehbar). Es gab mehr als genug Alibi-Veranstaltungen und Simulationstheater, nötig ist eine demokratische Konfliktkultur für bessere Ergebnisse und einen guten Generationentransfer. All die, die sich schon lange mit Atomprotest und Atommüll beschäftigen, sind aus Erfahrung klug und sollten gehört werden. Dazu reicht weder ein Dokumentarfilm noch die Vereinnahmung der Widerstandsarchive – es fehlen echte Partizipationsangebote.
Anlässlich des Aktionstages und der Menschenkette gegen Gasbohren am 22.5.2016 am Bohrturm in Ascheberg-Nordick erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Hubertus Zdebel: „Das Gasbohren im Münsterland ist mit nicht absehbaren Folgen für Mensch und Umwelt verbunden. Ich fordere daher ein sofortiges Moratorium für die Aktivitäten der HammGas GmbH & Co KG im Münsterland, bis zentrale Fragen geklärt sind.“
Zdebel weiter: „Es ist skandalös, dass die Bezirksregierung Arnsberg eine Aufsuchungserlaubnis erteilt und einen Betriebsplan zugelassen hat, in dem sich keine wesentlichen Informationen über die Methode der Gasgewinnung befinden. Offensichtlich wissen auch die zuständigen Behörden und die Landesregierung nicht, wie das Kohleflözgas erkundet und gewonnen werden soll. Der Betriebsplan hätte daher nicht zugelassen werden dürfen. Auch eine wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige Experten existiert nicht. Ein schlüssiges Monitoring-Konzept wurde bis heute nicht vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist keine Beurteilung der Umwelt- und Gesundheitsgefahren aufgrund von Betriebsdaten möglich. Die Bevölkerung wird damit einem unkalkulierbaren Experiment ausgesetzt. Dies ist nicht akzeptabel.“
Wurde im Atommeiler THTR Hamm-Uentrop am 4. Mai 1986 – wenige Tage nach dem Super-GAU von Tschernobyl – absichtlich Radioaktivität freigesetzt? Dieser Verdacht steht durch aktuelle Äußerungen eines ehemaligen Mitarbeiters Dr. Hermann Schollmeyer im Raum. Schollmeyer war als Fachinbetriebnahmeleiter der BBC AG Mannheim zuständig für die von dieser Firma produzierten Abschaltstäbe, sowie für die fünf Dampfturbinen einschliesslich der Mess- und Regeltechnik für den THTR in Hamm.
Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg: „Sollten die Angaben von Dr. Schollmeyer stimmen, ist das ein skandalöser und wohl auch krimineller Vorgang. Ich werde umgehend die Bundesregierung befragen, welche Kenntnisse sie über die damaligen Vorgänge hat und wie sie diese möglicherweise nachträglich aufzuklären gedenkt. Auch die Landesregierung in Nordrhein Westfalen muss sich diesen Vorwürfen jetzt Stellung nehmen.“
Im Kugelumlaufsystem des THTR kam es am 4. Mai 1986 zu einem Störfall, bei dem kugelförmige Brennelemente zerbrachen. Um den Betrieb wieder aufnehmen zu können, musste das Umlaufsystem „ausgeblasen“ werden. Dafür erforderliche Filter waren zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht verfügbar. Dr. Schollmeyer berichtet jetzt: „Da die hierfür bestellten Filter ihre Lieferzeit hatten, hatte Dr. Daoud die fixe Idee, in eine durchziehende Wolke des kurz zuvor explodierten Tschernobil auszublasen, obwohl er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass man die Aerosole von Tschernobil und THTR unterscheiden kann. Es handelte sich also um eine mutwillig unnötig herbeigeführte Umweltbelastung und keinen Reaktorausfall.“
Dr. Daoud war Beauftragter des Hauptinbetriebnehmers HRB (Hochtemperatur Reaktorbau GmbH) und Leiter des Anfahrbetriebs. Siehe dazu auch diese Wikipedia-Diskussions-Beiträge.
Hinweis: Der THTR Hamm-Uentrop wurde ab 1983 testweise in Betrieb genommen, 1987 an den Betreiber übergeben und im September 1989 aus sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Überlegungen nach nur 423 Tagen Volllastbetrieb endgültig stillgelegt. RWE war mit 31 Prozent der Hauptgesellschafter, außerdem waren zahlreiche Städte und E.on an dem THTR beteiligt. Der Reaktor befindet sich bis heute im sogenannten „sicheren Einschluss“
Wie geht die sichere Lagerung von hochradioaktivem Atommüll. Für die 152 Castoren in Jülich eine überaus wichtige Frage. Foto: Betreiber
Was passiert mit den 152 Castoren voller hochradioaktivem Atommüll in Jülich? Die Betreiber selbst würden den Strahlenmüll lieber in die USA exportieren. Dagegen aber steht das Atomgesetz und ein Beschluss der „Endlager“-Kommission, der Atommüll-Exporte verbieten will. Für den Neubau einer Halle in Jülich haben bislang weder die Betreiber noch das Land NRW praktische Schritte eingeleitet. Aber Anträge für die Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Ahaus sind gestellt und stehen kurz vor der Genehmigung. Grund genug für die Anti-Atom-Initiativen mit einer „symbolischen Inspektion“ am kommenden Samstag entlang der Autobahnstrecke gegen diese gefährlichen Atomtransporte zu protestieren.
Beginnen wird der Aktionstag am 21. Mai um 10 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Bahnhof in Ahaus. Die Abschlusskundgebung startet um 14 Uhr auf dem Schlossplatz in Jülich.