AKW Brokdorf: Atommüll-Zwischenlager muss auf den Prüfstand

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Sicherheit der Atommülllagerung ungelöst. AKW Brokdorf besser abschalten!

Gerade sorgt der schleswig-holsteinische Energieminister Robert Habeck im Kieler Landtag für eine Beratung, ob sieben weitere Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im britischen Sellafield künftig im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden sollen, da meldet die SHZ: „Zwischenlager muss auf den Prüfstand“. Die Gemeinde Brokdorf lehnt die zusätzlichen Castor-Behälter ab.

Die SHZ verweist auf einen Beschluss: „Schon im Oktober 2014 hatte die Gemeinde in einem Beschluss gefordert, dass in Brokdorf lediglich Brennelemente aus der Produktion vor Ort eingelagert werden dürften. Auf keinen Fall, so schrieb damals Bürgermeisterin Elke Göttsche an Minister Habeck, dürfe aus dem Zwischen- eine Endlager werden.“ Die Position hatte die Gemeinde vor wenigen Tagen erneuert.

Sogar die FDP meldet sich zu Wort, berichtet die SHZ. Der Brunsbütteler Landtagsabgeordnete Oliver Kumbartzky wirft Habeck „unverantwortliches Handeln“ vor. Und Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf akut“ fordert: „Die Sicherheit des Zwischenlagers in Brokdorf muss erneut auf den Prüfstand“. Dabei verweist er auch auf das nur knapp 20 Kilometer entfernte Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Für das baugleiche Lager dort hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig Anfang 2015 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel aufhoben. Seitdem darf dort kein zusätzlicher Atommüll eingelagert werden.

In einer PM hat die Initiative „Brokdorf akut“ den Minister Habeck aufgefordert, umfänglich für mehr Sicherheit und für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu sorgen. Dabei haben Karsten Hinrichsen und Eilhard Stelzner nicht nur die WAA-Castoren im Blick, deren andersartiger Atommüll (Glaskokillen) neue Sicherheitsanforderungen stellt und aus ihrer Sicht auch die Nachrüstung einer so genannten Heißen Zelle erforderlich mache.

Angesichts der vielen Probleme mit der Atommülllagerung fordern sie, das endlich Schluss gemacht werden müsse, weiteren Atommüll zu erzeugen. Daher müsse das AKW Brokdorf sofort abgeschaltet werden.

 

Atommülllager: Mauern als Terror-Schutz

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Atommüll-Zwischenlager: Neue Mauern gegen den Terror. Foto: Reiner Flassig, CC-by-sa 2.0/de

An allen Atommüll-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen Genehmigungsverfahren bzw. Baumaßnahmen, um die Sicherheit zu verbessern. Das geschieht weitgehend im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: Seit spätestens 2011 gelten neue Anforderungen für den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Dabei spielt der Anti-Terror-Schutz eine herausragende Rolle, sowohl, was gezielte Flugzeugabstürze als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Auch am Castor-Zwischenlager in Ahaus steht die Genehmigung entsprechender Maßnahmen bevor.

Die Münstersche Zeitung berichtet vor wenigen Tagen über den Stand der Dinge. Demnach steht die Genehmigung für Nachrüstungen im Zwischenlager Ahaus kurz bevor. Da geht es um eine zusätzliche Schutzmauer, aber auch um Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass das Kerosin nach einem Flugzeugabsturz auf das Castor-Lager schneller abfließen kann.

Wann mit den geplanten Baumaßnahmen dann nach der Genehmigungserteilung durch das Bundesamt für Strahlenschutz begonnen werden kann, ist offen, berichtet die MZ: „Aber auch danach könne nicht direkt vom Baubeginn gesprochen werden: „Ob dann die Bagger direkt anrollen, ist nicht klar“, so Rosen. „Die gesamten Arbeiten müssen ja auch nach der Genehmigung erst einmal ausgeschrieben werden“, erklärt er. Das sei jetzt noch nicht möglich. Denn: Aktuell wisse man ja noch nicht einmal, was genau in der baurechtlichen und der atomrechtlichen Genehmigung stehen würde. Erst danach könne man den eigentlichen Bau der Schutzmauer vorbereiten. Doch selbst wenn die Arbeiten beginnen, werde nicht direkt sichtbar am BZA gebaut: Zunächst müssten erst einmal die geplanten Kerosinablaufkanäle in die Hallenwände gebohrt werden. Das geschehe von innen und sei von außen nicht zu sehen. Erst danach sollen die Vorarbeiten für die geplante, rund zehn Meter hohe Schutzmauer rund um das Atommüll-Zwischenlager beginnen.“ Mit dem Bau der Mauer soll noch 2016 begonnen werden.

Bei den Genehmigungsverfahren ist die Öffentlichkeit außen vor. Obwohl die Maßnahmen die Sicherheit der Zwischenlager erhöhen sollen weil offenbar mit deutlich massiveren Angriffsmöglichkeiten gerechnet wird, können betroffene BürgerInnen keinen Einblick in die geplanten Maßnahmen nehmen oder gar gerichtliche Überprüfungen auf den Weg bringen. Sämtliche Maßnahmen gelten im Rahmen der Terror-Abwehr als geheim. So ist eine sachverständige Überprüfung unabhängiger Experten nicht möglich. Behörden und deren Fachleute entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. So wird eine öffentliche Sicherheitsdebatte unmöglich.

Nicht nur bei den Zwischenlagern stellt sich aber die Frage, ob die Maßnahmen ausreichen bzw. das leisten, was sie verhindern sollen oder ob nicht grundsätzlich über neue Formen der Zwischenlagerung nachgedacht werden muss. Das Problem wird besonders bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken deutlich. So wurden am AKW Brokdorf auf sämtlichen Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet. Die Behörden schweigen zu den Gründen für diese Maßnahme, aber es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, warum: Ein mit modernen Panzerfäusten ausgestattetes Terrorkommando soll daran gehindert werden, auf einem Dach direkt an der Reaktorkuppel zu landen.

Es ist logisch, dass die Behörden also davon ausgehen, dass ein solcher Angriff verheerende Folgen haben würde. Daher die Schutz-Maßnahme. Die Frage aber steht im Raum: Reicht das aus, um einen solchen Angriff zu verhindern? Könnte das Kommando nicht ebenso gut an anderen geeigneten Stellen in der Nähe landen? Das Problem wird klar: Wenn mit Sicherheitsnachrüstungen eine Abwehr gar nicht möglich ist, dann müssen die Reaktoren vom Netz. Genau darüber aber wollen die Behörden offenbar keine Debatte.

Dokumentation: Karl Heinz Roth über die HEW im Faschismus und in den Folgejahren

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Das ehemalige KZ-Außenlager und Arbeitslager zum Bau des HEW-Kohlekraftwerks in Alt Garge. Foto: Unbekannt, Kopie, 1956. (ANg 1987-8396), Quelle: KZ Gedenkstätte Neuengamme

Über die heute teilweise zu Vattenfall bzw. inzwischen wieder der Stadt Hamburg gehörenden „Hamburgischen Electricitäts Werke“ (HEW) veröffentlichte Karl Heinz Roth in der Monatszeitung „ak – Zeitung für linke Debatte und Praxis“ im April 1990 einen Artikel, in dem er sich ausführlich mit dem Unternehmen in der Zeit des Nationalsozialismus und den Folgejahren in der BRD befasste. Teile des Artikels waren Grundlage für die 1994 aus Anlass des 100-jährigen Geburtstags der HEW von zahlreichen Anti-Atom-Gruppen veröffentlichte Broschüre „100 Jahre HEW – ein alternativer Bericht“. Bedeutsam waren z.B. die Recherchen von Karl Heinz Roth zur Zwangsarbeit bei HEW und der Hinweis auf die Untersuchungen von John Hopp über die „Hölle in der Idylle“ beim Bau des HEW-Kraftwerks in Alt Garge. „Dokumentation: Karl Heinz Roth über die HEW im Faschismus und in den Folgejahren“ weiterlesen

Atommülllager: Zwischenlager brauchen Sicherheitsnachrüstungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach der Einigung der Bundesregierung mit den Ländern über die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland wachsen die Forderungen nach Erhöhung der Sicherheit in den Castor-Zwischenlagern an den AKWs und nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den anstehenden Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz. So fordern Grüne und der BUND in Bayern die Einrichtung sogenannter „heißer Zellen“ in den dortigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten, wie die Süddeutsche berichtet.

Letzte Woche hat das Bundesumweltministerium in Sachen Rücktransporte von 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg auch mit Bayern eine Einigung erzielt. Demnach sollen je sieben Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Sellafield auf die Castor-Zwischenlager an den AKWs in Isar/Ohu, Brokdorf und Biblis verteilt werden. Fünf Castoren aus La Hague sollen in das Zwischenlager am AKW Neckarwestheim. Bis Ende 2016 sollen die erforderlichen Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt und vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt sein. Bis Ende 2020 sollen die Castor-Transporte durchgeführt sein.

Mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung

Bereits im Sommer 2015 haben zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Verbände – darunter auch der BUND – gefordert, dass an den Castor-Zwischenlagern die Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden müssen. Unter anderem sollen sogenannte „heiße Zellen“ nachgerüstet werden. Sollten die Dichtungen versagen und Radioaktivität freigesetzt werden, könnten die Behälter darin repariert werden. Dies ist zunächst für die WAA-Castoren erforderlich, da es bislang keinerlei Reparaturmöglichkeiten vor Ort gibt. Anders als die Castoren mit Brennelementen dürfen die in den WAA-Castoren befindlichen Glaskokillen nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher könnten undichte Behälter nicht in den Sicherheitsbereichen der AKWs repariert werden: Hier können die hochradioaktiven Abfälle nur unter Wasser behandelt werden.

Heiße Zellen werden aber auch erforderlich, wenn im Zuge des Abriss der Reaktoren die dortigen Reparaturmöglichkeiten auch für die Castoren mit den Brennelementen verschwinden. An Bedeutung gewinnt die Debatte um Sicherheitsnachrüstungen auch, weil inzwischen klar ist, dass der Atommüll nicht wie bislang vorgesehen „nur“ 40 Jahre in den Standort-Zwischenlagern bleiben wird, sondern vermutlich einige Jahrzehnte länger.

Die Süddeutsche schreibt mit Blick auf die bayerischen Atomkraftwerke: „Wenn nun außerdem sieben Castoren mit Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und Großbritannien in das Zwischenlager kommen, verschärfen sich aus Sicht der Atom-Gegner die Risiken. Vor allem, wenn an den Deckeln der Behälter eine Undichtigkeit auftreten sollte. In einem solchen Fall kann nämlich der betroffene Castor nicht einfach entladen und repariert werden. Das würde Unmengen hoch radioaktiver Strahlung frei setzen.

Für die Reparatur eines solchen Castors ist vielmehr ein spezielles Gebäude, eine sogenannte heiße Zelle, nötig. Das ist ein hermetisch abschließbarer Betonbau, in dem defekte Castoren und das hoch radioaktive Material in ihnen vollautomatisch gehandhabt werden können.“ Weiter heißt es unter der Zwischenüberschrift: „In Deutschland gibt es nur eine heiße Zelle“ in der SZ: „Grünen-Fraktionschef Hartmann verlangt nun, dass das Zwischenlager am Standort Isar schleunigst mit einer solchen heißen Zelle ausgestattet wird. „Ohne sie dürfen die sieben Castoren auf keinen Fall dorthin gebracht werden“, sagt er.“ Doch auch andere Atommeiler bzw. Lager brauchen diese Nachrüstung: „Überhaupt sind solche heißen Zellen aus Sicht der Atomkraft-Gegner an allen bayerischen Atomanlagen notwendig. Denn nach ihrer Überzeugung werden die Zwischenlager an den jeweiligen Standorten sehr viel länger existieren als die Atomanlagen selbst. „Deshalb brauchen wir auch in Grafenrheinfeld und in Gundremmingen heiße Zellen“, sagt Edo Günther, der Sprecher des Arbeitskreises Atomkraft im BUND. „Es kann ja nicht sein, dass man im Schadensfall undichte Castoren auch von Grafenrheinfeld und Gundremmingen aus durch die ganze Republik zur Reparatur fahren muss.“ Bislang nämlich steht die einzige heiße Zelle Deutschlands im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben.“

Öffentlichkeit muss beteiligt werden

Für die Genehmigung zur Einlagerung der Castoren aus der Wiederaufarbeitung an den AKW-Standorten müssen die Atomkonzerne jetzt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Strahlenschutz stellen. Eine (atomrechtliche) Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei bislang offenbar nicht vorgesehen. Nach Atomrecht haben die Behörden einen Spielraum, Genehmigungsanträge als „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage zu behandeln. In diesem Fall müssten die Anträge öffentlich ausgelegt werden und die Einwendungen der BürgerInnen müssten in einem Erörterungstermin behandelt werden, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass eine Atommüll-Kommission derzeit mit ihrer Arbeit im Rahmen des Standortauswahlgesetzes zur Suche nach einem geeigneten dauerhaften Atommülllager das Ziel verfolgt, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, wäre die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den jetzt anstehenden Genehmigungsverfahren im Grunde Pflicht. Immer wieder hatten Anti-Atom-Initiativen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Suche nach einem solchen Lager und dem Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses die Probleme bei der Zwischenlagerung nicht außen vor bleiben dürfen. Daher wäre es nun eine Sache der Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Atommüll-Kommission, die Öffentlichkeit an den Genehmigungsverfahren zumindest im atomrechtlichen Verfahren zu beteiligen.

(*) Der Autor ist Mitglied im BUND und Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel.

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

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