Atommüll und das Recht – Wege zum Atomausstieg

ra_ulrich_wollenteitÜbernächstes Wochenende findet die nächste Atommüll-Konferenz (AMK) statt, bei der es auch um Atomrecht, Atomaufsicht in den Bundesländern und die Vielzahl von Klagen gehen wird, die derzeit entweder schon auf den Weg gebracht sind oder gerade vorbereitet werden. Es geht gegen die AKWs in Grohnde und Brokdorf, gegen die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Esensham/Unterweser, gegen Exporte von Atommüll in die USA und so weiter. Einer der Gründe für die Klagen ist das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Weitere Gründe sind 9/11 und die Katastrophe von Fukushima, die die Grenzen des ehemals zu akzeptierenden Restrisikos hin zum Risiko verschoben haben.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der die Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel erreicht hatte, hatte über atomrechtliche Fragen bezüglich der Atommülllagerung auf der letzten AMK im März referiert. Sein Vortrag ist leider bislang nicht veröffentlicht worden. Daher erledigt umweltFAIRaendern das hiermit: „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Atommüll – Beitrag im Rahmen der 6. Atommüllkonferenz (PDF), gehalten am 21. März 2015, 11-17 Uhr, in Göttingen.

Das Urteil vor dem OVG Schleswig basiert nicht unerheblich auf den Darlegungen der Sachverständigen Oda Becker, die sowohl zum Flugzeugabsturz als auch zu den panzerbrechenden Waffen erhebliche Mängel aufzeigen konnte.

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Vattenfall baut ab: Antrag zur Stilllegung des AKW Krümmel eingereicht

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel. Vattenfall stellt Antrag zur Stilllegung. Foto: Dirk Seifert

Wenn auch weiter mit Vorbehalten: Aber Vattenfall hat nun auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke einen Stilllegungsantrag gestellt. Jahrelang hatte der Konzern diesen Antrag für das AKW Krümmel verzögert, um dadurch auch Druck für eine Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington zu machen. Insgesamt 4,7 Mrd Euro will Vattenfall von Deutschland für die nach Fukushima verfügte endgültige Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel. „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen“, betont Vattenfall und stellt den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF) hier bei Vattenfall online. (Oder hier direkt von diesem Server als PDF) Bürgerinitiativen warnen, dass Betreiber und Atomaufsicht zu hohe Strahlenwerte während der Stilllegung zulassen wollen.

Die SHZ berichtet jetzt: „Der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy hat völlig überraschend einen Rückbauantrag für das Kernkraftwerk Krümmel am Elbufer bei Geesthacht gestellt. Das teilte am Dienstag Sandra Kühberger, die Sprecherin von Vattenfall in Berlin, mit. Sie betont: „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen.“ Das war lange Zeit der Knackpunkt in der Geschichte, denn Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor einem Washingtoner Gericht auf Schadensersatz verklagt, nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen und Krümmel damit früher als geplant vom Netz genommen hatte.“

In einer Pressemeldung schreibt Vattenfall: „„Der Verlauf des Genehmigungsverfahrens in Brunsbüttel dient uns als Erfahrungsbasis – die Erfahrungen, die wir bereits gesammelt haben, fließen in Krümmel mit ein. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir den Sicherheitsbericht für Krümmel schon in den kommenden Monaten einreichen können“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy.

Der Sicherheitsbericht ist ein wesentliches Element im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks und beschreibt den Gesamtprozess des rund 15 bis 20 Jahre dauernden Rückbaus. „Der Bericht ist öffentlich und informiert auch Dritte, z. B. betroffene Anwohner, ob und wie sie durch das Vorhaben berührt sein könnten“, so Pieter Wasmuth weiter.“

Diese Darstellung über den Sicherheitsbericht kann man getrost als Irreführung oder schönfärberisch bezeichnen. Zum Erörterungstermin am AKW Brunsbüttel hatte es massive Proteste gegeben, weil die Informationen über die tatsächlichen Ablaufpläne den Antragsunterlagen und Berichten nicht zu entnehmen sind. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hatte jüngst gefordert, die vorgesehenen Strahlenwerte für den Stilllegungsprozess deutlich zu senken: „Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein hat die Atomaufsichtsbehörde in Kiel die Reduzierung von Emissionsgrenzwerten für radioaktive Stoffe für das Atomkraftwerk Brunsbüttel versäumt. Der BUND hat die Reaktorsicherheitsbehörde aufgefordert die Grenzwerte bis zum 1. Oktober 2015 abzusenken.“

Update: Die Initiative Brokdorf akut reagiert auf den Antrag von Vattenfall mit einer PM und „begrüßt, dass Vattenfall einen Antrag auf Rückbau des KKK gestellt hat“. Weiter heißt es dann aber: „Allerdings warnt die Initiative Brokdorf-akut die Bevölkerung in Geesthacht und Umgebung vor den mit dem Rückbau verbundenen Strahlengefahren; denn auf dem Erörterungstermin zum Rückbau für das AKW Brunsbüttel haben wir die Erfahrung machen müssen, dass dem Strahlenschutz nicht die oberste Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall eingeräumt wird. Das Verteilen radioaktiver Stoffe in die Umgebung ist eben billiger als deren Rückhaltung und Verbringung in ein zukünftiges Endlager.

Sollte nämlich das Vorgehen – wie angekündigt – tatsächlich dem für den Rückbau des AKW Brunsbüttel entsprechen, so weist Brokdorf-akut schon jetzt auf folgende Defizite hin:

1. Die zur Bürgerinformation ausgelegten Unterlagen waren sehr dürftig und genügten nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
2. Die Freisetzungen mit der Abluft und in die Elbe wurden bei den radioaktiv belasteten Stäuben um den Faktor 100 höher beantragt als die im Leistungsbetrieb getätigten Emissionen.
3. Erhebliche Mengen radioaktiv belasteten Materials sollen in den Stoffkreislauf abgegeben werden dürfen, wodurch die Bevölkerung verstrahlt werden kann.
4. Der Antrag für den Rückbau des AKW Brunsbüttel enthielt die Einschränkung, eine Rückbaugenehmigung nicht nutzen zu wollen, falls die Auflagen zum Strahlenschutz zu kostenintensiv wären.“

AKW Brokdorf: Klage auf Stilllegung wegen fehlendem Terrorschutz gestellt

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Terrorschutz am AKW Brokdorf: Gestänge auf den Dächern sollen helfen… Jetzt ist Klage eingereicht. Foto: Dirk Seifert

Angekündigt war es, nun ist es getan: Weil das Atomkraftwerk Brokdorf nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz bzw. terroristische Anschläge geschützt ist, klagen zwei Anwohner unterstützt von Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf den Widerruf der Betriebsgenehmigung. Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Januar 2015 dem Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Bereits Ende Juli hatte das zuständige grün geführte Atomministerium in Schleswig-Holstein einen Antrag auf Widerruf der Genehmigung für das AKW Brokdorf abgelehnt. Auch für das AKW Grohnde ist ein solcher Widerruf der Genehmigung gefordert. Der Grüne Umweltminister aus Niedersachsen will im September entscheiden. Sollte auch er den Widerrufsantrag ablehnen, wird auch gegen das AKW Grohnde eine Klage folgen.

In der PM vom Greenpeace heißt es weiter:

„„Wer die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf abzuschalten. Es gibt keine nachträglichen baulichen Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. „Wenn die Politik vor den Energiekonzernen einknickt, müssen Bürger vor Gericht ziehen, um möglichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.“

  • Die Klage ist hier als PDF. Eine schriftliche Begründung erfolgt in den nächsten Wochen, wenn der Anwalt Wollenteit Akteneinsicht erhalten hat.

Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin. Zu diesem Thema wollen sich morgen offenbar auch die Atomaufsichten der Länder und des Bundes zu einem Gespräch in Berlin treffen. Erörtert werden soll der Schutz nuklearer Anlagen vor einem „terroristischen Flugzeugabsturz“.

Kläger unmittelbar von möglichem Atomunfall betroffen

Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem schweren Atomunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen Strahlendosen mit möglicherweise tödlichen Folgen betroffen.

Greenpeace hatte bereits am 12. 12. 2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.

Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Tschernobyl mahnt: Tausende für den Atomausstieg in Brokdorf, Philippsburg und Fessenheim

E.off - AKW Brokdorf muss endlich vom Netz. Karsten Hinrichsen will klagen, wenn rot-grün Betriebsgenehmigung nicht widerruft.
E.off – AKW Brokdorf muss endlich vom Netz. Karsten Hinrichsen will klagen, wenn Rot-Grün Betriebsgenehmigung nicht widerruft.

Tschernobyl mahnt: Am 29. Jahrestag der anhaltenden Atomkatastrophe haben am Wochenende tausende von Menschen für den Atomausstieg demonstriert. Während in Philippsburg um die 350 – 450 und in Brokdorf auf der Protest- und Kulturmeile zwischen 4 – 500 Aktive demonstrierten, fordern im Dreiländereck  über 3000 die Abschaltung des maroden AKW Fessenheim.

Über die Aktion vor dem AKW Brokdorf, das nach dem Atomgesetz erst 2021 abgeschaltet werden soll, berichtet die SHZ auf Basis einer dpa-Meldung. An der von Brokdorf akut, der BI Pinneberg und dem BUND Steinburg organisierten Protestaktion nahmen auch Landtagsabgeordnete der Grünen und Bundestagsabgeordnete der Linken teil. Greenpeace und Anwohner haben vor wenigen Wochen bei der rot-grünen Landesregierung den Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf gestellt und angekündigt, notfalls auch zu klagen:

Über die Demonstrationen in Fessenheim und in Philippsburg berichtet der SWR hier. Auch die Badische Zeitung schreibt zu Fessenheim.

Dort heißt es: „Der Protest gegen mögliche Castor-Transporte und die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung noch laufender Atomreaktoren stand im Zentrum einer Protestkundgebung in Philippsburg (Kreis Karlsruhe). Die Bürgerinitiativen des Netzwerkes der Südwestdeutschen Anti-Atom-Initiativen sprachen von rund 350 Teilnehmern. Vor dem Atomkraftwerk wurden Holzkreuze aufgestellt, auf denen einige Namen der Opfer von Tschernobyl zu lesen waren.“ Während der Block 2 noch in Betrieb ist, soll der Block 1 zurückgebaut werden. Auch das ist mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden. Die Initiativen rufen daher dazu auf, Einwendungen gegen die Pläne des Betreibers EnBW zu erheben:

Und zu Fessenheim: „Die Atomanlage in Fessenheim hat zwei 900 Megawatt-Reaktoren und ist seit 1977 in Betrieb. Der französische Präsident François Hollande hat zugesichert, dass das AKW bis 2017 geschlossen werden soll.“

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