Atomkraftwerke – Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein

Was tun, wenn es im AKW kracht? Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Betreiber von Atomkraftwerken müssen die Bevölkerung mit einem „Ratgeber“ über Maßnahmen zum Katastrophenschutz informieren. Darin müssen die Betreiber der Bevölkerung darlegen, was sie in dem Fall tun muss, wenn es zu einer atomaren Katastrophe kommt. Für die drei Atomkraftwerke in Schleswig Holstein finden sie diese Ratgeber als PDF hier: Ratgeber Katastrophenschutz AKW BrunsbüttelRatgeber-Katastrophenschutz AKW Krümmel (beide Vattenfall und endgültig stillgelegt) und Ratgeber Katastrophenschutz AKW Brokdorf (E.on). Sie finden die Ratgeber auch auf den Seiten von E.on und Vattenfall.

Alle drei „Ratgeber“ stammen aus dem Jahr 2008 und sind damit völlig veraltet. Schon damals war immer wieder kritisiert worden, dass die in diesen Plänen dargestellten Evakuierungszonen und die Maßnahmen für die Evakuierung völlig unrealistisch und mangelhaft wären. Spätestens aber die Katastrophe von Fukushima zeigt, dass die Katastrophenschutzmaßnahmen in Deutschland völlig an den möglichen Unfallereignissen vorbei gehen und zu kurz greifen. Das hat im April 2012 nun auch das Bundesamt für Strahlenschutz festgestellt. In einer Studie kommt das BfS zu dem Ergebnis, dass es Handlungsbedarf gibt.

Problematisch ist dies auch, weil in den noch in Betrieb befindlichen AKWs bis heute die laut Bundesumweltministerium erforderlichen Nachrüstungen nicht abgeschlossen sind. Beispiel: AKW Brokdorf und hier

Die neuen Entwürfe der Katastrophenschutzpläne für die AKWs Grohnde und Lingen liegen derzeit öffentlich zur Einsicht aus und sind im Internet einsehbar. Gegen den Plan für das AKW Grohnde können sie mit dieser Sammeleinwendung Widerspruch erheben.

 

RWE hat Anträge für Rückbau des AKW Biblis gestellt

Die beiden Blöcke des AKW Biblis. RWE hat den Rückbau beantragt. Foto: setcookie / pixelio.de

Die Atomaufsichtsbehörde in Hessen hat mitgeteilt, dass der Atomkonzern RWE den Rückbau der beiden stillgelegten AKW-Blöcke Biblis A und B beantragt hat. Damit ist das atomrechtliche Verfahren eingeleitet. Allerdings wird es sich noch über Jahre hinziehen: Bis Ende 2013 sollen laut dem hessischen Umweltministerium alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen von RWE eingereicht sein. Erst Mitte 2014 wird es dann im öffentlichen Gehnehmigungsverfahren zu einem Erörterungsterminkommen. Die Erteilung der Abbaugenehmigung sei Mitte bis Ende 2015 zu erwarten. Danach seien für den tatsächlichen Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Atomgesetz weitere zehn bis 15 Jahre zu veranschlagen. (siehe auch hier).

Noch für die nächsten Jahre werden in beiden Reaktorblöcken aktive Kühlsysteme und Sicherheitseinrichtungen in Betrieb bleiben müssen. Denn laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich werden bei der GNS derzeit lediglich rund 80 Castorbehälter pro Jahr hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier). Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wird in Biblis mit dem Abriss begonnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert. Auch in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel fehlen Castor-Behälter.

Immer deutlicher wird aber auch, dass die Entsorgung des Atommülls bis heute ungelöst ist. Beim Abriss werden großen Mengen leicht- und mittelradioaktiver Atommüll anfallen. Für diese Abfälle soll der Schacht Konrad, genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Die Pressemitteilung des hessischen Umweltministerium gibt es hier. Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke hat das Ministerium diesen Frage-und-Antwort-Katalog online gestellt.

Mit dem Antrag strebt RWE den vollständigen Rückbau der beiden AKW-Blöcke an. Damit hat der Konzern sich offenbar nun gegen den so genannten “sicheren Einschluss” entschieden. Dieser hätte bedeutet, einige Umbauten vorzunehmen, um die Reaktoren dann für einen längeren Zeitraum “einzumotten” (zum Rückbau der Atomkraftwerke: Wolfgang Neumann (PDF).

Mehr Informationen zu ungelösten Atommüllentsorgung hat ROBIN WOOD in einem Infoflyer zusammengestellt. Den können sie hier zur Ansicht downloaden (PDF)  oder über info at robinwood.de bestellen.

Demokratie abbauen für die Energiewende?

Wirtschaftsministser Rössler: Strommasten jenseits der Demokratie? Foto: Herbert Käfer / pixelio.de

Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) scheint sich an zu viel Umweltschutz, zu viel  Demokratie und zu viel Rechtstaat bei der Energiewende zu stören. Zum wiederholten Male hat er nun vorgeschlagen, den Naturschutz mal eben abzuschalten, um den Ausbau der Energienetze zu betreiben. Und wenn er schon dabei ist, dann sollen auch gleich noch die rechtlichen Möglichen für betroffene Menschen massiv eingeschränkt werden. Rösler würde gern die Klagemöglichkeiten auf nur eine Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht reduzieren. Die Welt zitiert ihn mit dem Satz: „Auch die Reduzierung auf eine Klageinstanz beim Bundesverwaltungsgericht ist ein sinnvoller Schritt, um schneller voranzukommen.“ Die Süddeutsche titelt folgerichtig: „Weniger Umweltschutz für die Energienwende“ Das wirft die Frage auf, was genau eigentlich mit Freie Demokraten gemeint ist? Frei von ….? Sicher ein Mißverständnis.

Neue AKWs und Entschädigungsklagen – Energiewende nur mit ohne Vattenfall

Vattenfall ist unbelehrbar. Bei der Bekanntgabe seiner Wirtschaftsdaten für das zweite Quartal 2012, teilte das Unternehmen mit, dass es beabsichtige, künftig neue Atomkrafwerke in Schweden bauen zu wollen. Agenturen berichteten, dass Vattenfall einen entsprechenden Antrag bei der schwedischen Atomaufsichtsbehörde als ersten Schritt zur Genehmigung neuer Reaktoren getan habe. Damit sollen künftig alte Reaktoren ersetzt werden. Laut Vattenfall-Chef Loseth gibt es im Management aber aktuell “noch keine Entscheidung, ob wir alte Reaktoren durch neue ersetzen”.

Bis zu einer definitiven Entscheidung macht der schwedische Konzern mächtig Druck gegen die Bundesrepublik und hat inzwischen zwei Klagen auf Schadensersatz für die stillgelegten Pannenmeiler Krümmel und Brunsbüttel eingereicht. Beide Reaktoren sind nach einer Pannenserie bereits im Sommer 2007  wegen gravierender Sicherheitsmängel abgeschaltet worden. Im Verlauf dieser Pannenserie zeigte sich auch, dass das Unternehmen mehrfach die Öffentlichkeit und sogar die Aufsichtsbehörde falsch informierte. All das aber hindert den Atomkonzern nicht, mit einer Verfassungsklage die Bundesrepublik auf Schadensersatz zu verklagen, weil diese nach der Atomkatatrophe von Fukushima die beiden Unsicherheits-Reaktoren endgültig stillgelegt hat.

Darüberhinaus hat Vattenfall nun gegen die Bundesrepublik auch eine Schiedsklage vor dem Weltbankgericht ICSID eingereicht. Über eine Milliarde Euro will der Konzern über diese Klage von der Bundesrepublik, also den SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden AKWs kassieren.  Als ausländischer Investor kann sich Vattenfall auf die Verletzung von Investitionsschutzregeln, wie etwa der internationalen Energiecharta (ECT) berufen. Dieses Normenwerk schützt ausländische Unternehmen vor Eingriffen in Eigentumsrechte. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung gehen Beobachter davon aus, dass die Klage beim ICSID in Wahsington “erfolgversprechender als die Klagen in Deutschland” sein können, “weil das Verfahren des ICSID schneller zur Entscheidung führen kann als die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen durch alle Instanzen in Deutschland.”

Vattenfall hat mit diesen Verfahren Erfahrung. Als die Stadt Hamburg das Steinkohlekraftwerk Moorburg mit hohen Umweltauflagen genehmigte, zog Vattenfall ebenfalls vor das Washingtoner Gericht. Erfolgreich, wie Vattenfall nach einer Einigung mit der Stadt Hamburg mitteilte. Doch wie genau diese Einigung aussah, ist der Öffentlichkeit bis heute völlig unbekannt. Vattenfall nutzte das ICSID in diesem Fall, um unliebsame Umweltauflagen bekämpften.

Verfahren vor dem “International Centre on the Settlement of Investment Disputes” gelten als höchst Intransparent und unternehmensfreundlich. Das wird schon bei der Bestimmung der “Schiedsrichter” deutlich. Die beiden Verfahrensbeteiligten ernennen je einen Scheidsrichter und können sich innerhalb von 90 Tagen auf einen gemeinsamen Dritten verständigen, der den Vorsitz übernimmt. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird dieser in der Regel vom Weltbank-Präsidenten bestimmt. (siehe ausführlich hier, PDF und hier). Eine Öffentlichkeit ist bei den “Verhandlungen” nicht vorgesehen.

Laut “Juve” hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, die sich mit möglichen Schiedsverfahren infolge des Atomausstiegs beschäftigt. Diese wird geleitet von dem Ministerialdirektor Dr. Hans-Joachim Henckel.

 

Atommülllager in Brunsbüttel und Esenshamm immer noch ohne rechtskräftige Genehmigung

Noch immer sind die beiden Genehmigungen für die Atommülllager an den inzwischen stillgelegten AKW Brunsbüttel und AKW Unterweser/Esenshamm nicht rechtskräftig. Gegen beide Zwischenlager sind noch immer Klagen anhängig – vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Brunsbüttel und in Lüneburg für Unterweser/Esenshamm. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte die Genehmigung für Brunsbüttel bereits am 28. November 2003. Unterweser/Esenshamm wurde am 22. September 2003 genehmigt.  In beiden Fällen haben Anwohner die fehlende Auslegung des Atommüllzwischenlagers gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge beklagt. Wann es jeweils zur weiteren Verhandlung kommt, ist derzeit offen.

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel

Das OVG Schleswig hatte die Klage gegen das Atommülllager in Brunsbüttel im Januar 2007 zunächst abgewiesen. Nach Auffassung des OVG seien Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge von Einzelnen nicht einklagbar. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Atomgesetz vermittele insoweit keinen Drittschutz. Die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz gegen Terrorszenarien zu gewährleisten, bestehe nur im Allgemeininteresse.

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Revision eingelegt. Als Folge hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 10. April 2008 (Az. 7 C 39/07) das Urteil vom OVG Schleswig auf und verwies die Streitsache zurück an das OVG. Zugleich hat das BVerwG klargestellt, dass betroffene Dritte einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Anschläge auf ein Zwischenlager haben. Terroristische Anschlagsszenarien, wie zum Beispiel der gezielte Flugzeugabsturz, seien nicht von vornherein dem sogenannten Restrisiko zuzuordnen. Soweit die Genehmigungsbehörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, können dann auch Dritte, zum Beispiel Anwohner, den Schutz vor Anschlägen gerichtlich einfordern (vergleiche Pressemitteilung). Dem OVG Schleswig obliegt es nun, anhand der Vorgaben des BVerwG zu beurteilen, ob bei der Genehmigungserteilung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel der erforderliche Schutz gegen terroristische Anschläge getroffen wurde. Das Verfahren wird unter dem Az. 4 KS 3/08 fortgeführt. (Quelle: BfS)

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Unterweser/Esenshamm

Vom OVG Lüneburg wurde am 23. Juni 2010 (Az. 7 KS 215/03) die Klage von zwei Landwirten gegen die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser abgewiesen. Nach Ansicht des OVG hat das BfS bei der Genehmigungserteilung im erforderlichen Ausmaß Schadensvorsorge gegen terroristische Anschläge getroffen. Insbesondere sei der Schutz vor einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz hinreichend berücksichtigt worden (vergleiche Presseinformation). Auch in diesem Verfahren wurde von den Klägern Revision eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf Verfahrensmängel und auf eine Verletzung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG berufen. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22.03.2012 (Az.: 7 C 1.11) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Die Verfahrensrügen der Kläger hielt das BVerwG zwar für unbegründet, jedoch war es der Ansicht, dass das OVG Lüneburg bei der Beurteilung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gegen materielles Recht verstoßen hat (vergleiche Pressemitteilung). Nun obliegt es dem OVG Lüneburg nach ausreichender Tatsachenfeststellung erneut über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser zu entscheiden. (Quelle: BfS)

Weitere Informationen:

Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel, für das AKW Unterweser/Esenshamm, Vattenfall-Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel, E.on-Informationen zum AKW und Zwischenlager Unterweser/Esenshamm.

BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Brunsbüttel und BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Unterweser/Esenshamm.

 

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