Jülicher Atommüll: Keine Atomtransporte – Initiativen „bauen ein neues Zwischenlager“

Was tun mit 152 Castorbehältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich, die dort in einem nicht ausreichend gesicherten Zwischenlager stehen? Während Betreiber und die Landesregierung NRW Atomtransporte nach Ahaus und sogar in die USA planen, wollen am kommenden Samstag Anti-Atom-Initiativen mit einer ungewöhnlichen Aktion vor Ort in Jülich mit dem Bau eines neuen Zwischenlagers beginnen. „Für sie ist ein Neubau eines Zwischenlagers, das gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert ist, die einzig akzeptable Lösung – auch wenn dies mindestens fünf Jahre dauern wird“, heißt es in der Presseeinladung, in der die Initiativen ihre Aktion begründen. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter aus NRW und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, begrüßte diese Aktion der Initiativen.

„In Jülich und vielen anderen Orten zeigt sich der Wahnsinn der Atomenergie und der bis heute ungelösten Atommüllprobleme. Atomtransporte von einer Zwischenlösung zur nächsten sind keine Alternative. Es ist daher richtig, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR vorerst in Jülich bleiben müssen. Dafür braucht es ein Zwischenlager, das deutlich höhere Sicherheitsstandards erfüllen muss. Der Betreiber des Forschungszentrum Jülich und die jeweils zuständigen Behörden sollten nun aufhören, Atomtransporte oder gar Atommüllexporte zu planen. Oberste Prorität muss jetzt die sofortige Verbessserung der Sicherheit vor Ort haben,“ so Zdebel zu den Aktion der Anti-Atom-Initiativen.

Der Bundestagsabgeordnete verweist auch darauf, dass die Atommüll-Kommission vor wenigen Wochen einen eindeutigen Beschluss gefasst hat, Atommüll-Exporte gesetzlich zu untersagen. „Dieses Votum muss nun endlich zur Konsequenz haben, dass die Planungen für einen Export des Jülicher Atommülls in die USA gestoppt werden“, ergänzt Zdebel.

Dokumentation der Pressemeldung: „Wir bauen ein neues Zwischenlager“
Aufruf zum Bau eines symbolischen Castor-Zwischenlagers

Jülich, 21.10.2015. Das regionale Aktionsbündnis Stop Westcastor und das überregionale Bündnis gegen Castor-Exporte rufen zur Aktion „Wir bauen ein neues Zwischenlager“ am Samstag, 24. Oktober 2015 auf dem Jülicher Wochenmarkt auf. Ab 10 Uhr werden die Aktivisten – ausgerüstet mit Schutzhelmen und Blaumännern – mit dem Bau eines symbolischen Zwischenlagers für die AVR-Brennelemente beginnen. Für sie ist ein Neubau eines Zwischenlagers, das gegen Erdbeben und Flugzeugabstürze gesichert ist, die einzig akzeptable Lösung – auch wenn dies mindestens fünf Jahre dauern wird. „Die Jülicher Verantwortlichen möchten den Atommüll möglichst schnell loswerden, nach Ahaus oder in die USA. Transporte – wohin auch immer – stellen ein unkalkulierbares Risiko dar und sind zu vermeiden. Atommüll sollte nur noch ein einziges Mal transportiert werden, nämlich in ein sogenanntes, bisher noch nicht gefundenes, Endlager“, so Marita Boslar vom Aktionsbündnis Stop Westcastor.

Keine „Heiße Zelle“ in Ahaus
Der Graphit der Brennelemente-Kugeln ist stark porös sowie brennbar und muss vor der Endlagerung konditioniert werden – beispielsweise in Spezialbehältern endlagergerecht verpackt werden. Eine sogenannte „Heiße Zelle“ – in der dies möglich ist, steht auf dem Gelände des Forschungszentrums. Das Ahauser Zwischenlager hat keine „Heiße Zelle“, dort können die Castoren, in der die Brennelemente-Kugeln lagern, nicht einmal geöffnet werden. Für eine Reparatur müssten sie wieder nach Jülich zurück. Siegfried Faust von Stop Westcastor: „180 Kilometer quer durch NRW, das ist gefährlich und unverantwortlich.

Die Kosten und die Risiken tragen die Menschen in NRW. Bei Zwischenfällen wären Menschen, die entlang der Strecke wohnen – aber auch Polizisten, die Transporte sichern müssen, betroffen. Außerdem: Die Genehmigung von Ahaus läuft spätestens 2036 aus und kann nicht verlängert werden – dann gibt es noch kein Endlager.“

Politischer Wille 1990: AVR-Kugeln nach Ahaus
Bund und Land NRW wollten die AVR-Kugeln Ende der 1980er Jahre nach Ahaus bringen, da das Jülicher HTR-Projekt (Hochtemperaturreaktor-Projekt) mit dem Scheitern des THTR (Thorium-Hochtemperaturreaktor) beendet werden sollte. Ahaus war damals als zentrales Zwischenlager gedacht. Marita Boslar: „Das Jülicher Forschungszentrum wollte das Ende des HTR-Projekts hintertreiben und benötigte für die weitere Entwickung und Forschung die neueren Kugeln. Daher die Idee mit dem Jülicher Zwischenlager.“

Kosten Jülich-Lagerung und Ahaus-Lagerung
Das Forschungszentrum setzte auf ein Billigkonzept, konnte daher die Lagerung der AVR-Kugeln kostengünstiger veranschlagen – und bekam den Aufschlag. Für 15 Jahre Lagerung in Jülich pro Kugel damals 40 DM – umgerechnet einschließlich Inflationsrate etwa 12 Millionen Euro. Die Kosten für die Ahaus-Lagerung: 75 DM pro Kugel – etwa 23 Millionen Euro. „Deshalb haben wir in Jülich ein Billiglager, das nicht gegen Flugzeugabstürze und Erdbeben gesichert ist, das mit Abstand unsicherste Lager in Deutschland“, so Siegfried Faust.

Kontakt:
Marita Boslar Stop Westcastor
Dr. Rainer Moormann, Whistleblower und ehemaliger Mitarbeiter des Jülicher Forschungszentrums

Für Presseinformationen stehen Ihnen am 24. Oktober 2015 ab 11.00 Uhr zur Verfügung:

• Marita Boslar, Siegfried Faust (Aktionsbündnis STOP Westcastor)
• Heiner Möllers (Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“)
• Eventuell Dr. Rainer Moormann

Das überregionale Bündnis gegen Castor-Exporte ist ein landes- und bundesweiter Zusammenschluss von Anti-Atom-Initiativen, Umweltverbänden und globalisierungskritischen Netzwerken.

Der BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz) unterstützt die Proteste gegen die Transporte von Jülich nach Ahaus.

Atommüll-Castoren Jülich: Einlagerungs-Genehmigung für Ahaus Anfang 2016 erwartet

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Peter Hart vom Bundesumweltminsiterium (rechts im Bild) berichtete der AG2 der Atommüllkommission über den Sachstand zum Thema Export-Verbot.

Die Einlagerungs-Genehmigung im Zwischenlager Ahaus für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR-Reaktor wird laut Bundesumweltministerium noch Ende 2015 oder Anfang 2016 erwartet. Laut Peter Hart vom BMUB werde im Bundesamt für Strahlenschutz an der Genehmigung intensiv gearbeitet, sagte er heute in einem Bericht an die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission in Berlin. Gleichzeitig empfiehlt die AG2 der Kommission, sich für ein Export-Verbot von Atommüll auch aus Forschungsreaktoren und Versuchsanlagen auszusprechen. Der BUND hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem zum Thema:

Mit Transporten aus Jülich Richtung Ahaus ist aber auch im Fall einer Genehmigung in den genannten Fristen nicht zu rechnen. Die Krananlage in Jülich, mit der die Behälter verlanden werden müssten, steht derzeit nicht zur Verfügung, weil auch sie atomrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Nachrüstungen werden erst Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Anfang 2017 stellt sich dann ein weiteres Problem: In NRW finden Landtagswahlen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern statt Atomtranporten den umgehenden Neubau einer neuen Lagerhalle vor Ort in Jülich.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Export-Verbot“ hatte das BMUB über die gegenwärtige Situation im Bereich der Forschungsanlagen sowie der Demonstrations-Kraftwerke berichtet. Hart betonte, dass die Prüfung der Optionen für den künftigen Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente aus Jülich noch nicht abgeschlossen sei. In einer Bewertung deutete er allerdings an, dass die Ahaus-Option gegenüber den Varianten Export der Brennelemente in die USA oder Neubau einer Lagerhalle in Jülich vermutlich zeitliche Vorteile habe.

Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

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Atommülltransporte mit dem MTR-2-Behälter – so sah das 2005 aus, als Atommüll von Rossendorf nach Ahaus rollte. Foto: Contratom

Offenbar bereits am 30. Juli sind hochradioaktive Brennelemente per geheimem Atomtransport aus dem Berliner Forschungsreaktor BER über den Hafen in Nordenham mit dem Schiff Oceanic Pintail in die USA verfrachtet worden. Ziel der brisanten Atomfracht ist laut Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz (PDF) Aiken/USA. Dort befindet sich eine ehemalige Atomwaffenschmiede, die Savannah River Site (SRS). Ein weiterer Atomtransport ist demnach aus Basel kommend, ebenfalls auf die Oceanic Pintail verladen worden. Die Universität Basel betreibt einen Forschungsreaktor. Aktivisten der Initiative „BI Kein Castor nach Ahaus“ machten auf diese Atomtransporte aufmerksam, nachdem die us-amerikanische Umweltorganisation „Savannah-River-Site-Watch“ bundesdeutsche Initiativen informiert hatte.

Die hochradioaktiven Brennelemente waren vermutlich in dem Castor-Auslaufmodell MTR-2 unterwegs. Ein neuer Behälter – der MTR-3 – befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren und soll nach Angaben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel erst im Jahr 2018 seine Zulassung erhalten. Seine „Premiere“ ist dann wohl für Atomtransporte aus dem Forschungsreaktor in München-Garching mit dem Reiseziel Zwischenlager Ahaus in NRW vorgesehen.

  • Verstrahlt: Castor hier – Castor da – Für Ahaus kann es dicke radioaktiv kommen
  • Atommüll in Ahaus: Immer mehr – immer länger
  • Atommüll aus Forschungsreaktoren – die nicht der Stromerzeugung, sondern als Neutronenquellen dienen, benutzen meist Brennelemente mit hochangereichertem Uran, das grundsätzlich auch als atomwaffenfähig gilt. In vielen Fällen wurde dieses Uran in den USA hergestellt, verbunden mit der Auflage, dass es nach dem Einsatz im Forschungsreaktor aus Proliferationsgründen zurückgeliefert werden muss. Einige Forschungsreaktoren haben schon vor vielen Jahren damit begonnen, den Betrieb auf gering angereicherte Brennelemente umzustellen, um so die Risiken der Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material zu reduzieren. Eine Ausnahme ist der Forschungsreaktor in Garching, der trotz massiver internationaler Proteste, insbesondere der USA, weiterhin mit hochangereichertem Uran arbeitet. Die USA haben sich daher geweigert, für Garching Uran zu liefern. Das hat Russland dann übernommen. Daher soll ab 2018 dieser Atommüll aus Garching auch nicht in die USA, sondern nach Ahaus. Atommüll-Alarm: Bombig – Noch mehr Uranmüll für NRW

Nordenham wird immer wieder für derartige Atomtransporte genutzt. Auch z.B. die Brennelemente aus der inzwischen stillgelegten Atomforschungsanlage GKSS, heute Helmholtz-Zentrum-Geesthacht, wurden per LKW und Schiff über Nordenham abgewickelt. Zuletzt geriet Nordenham in Verbindung mit Plutonium-Brennelementen aus dem britischen Sellafield zur Versorgung des AKWs Grohnde in die Schlagzeilen. Siehe hier mehr dazu.

Der Zielort in den USA – die militärische Anlage Savannah River Site (Wikipedia) bei Aiken – ist hiesigen AtomkraftgegnerInnen derzeit gut bekannt: Für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem zur Stromerzeugung eingesetzten Versuchsreaktor AVR in Jülich planen die Betreiber ebenfalls einen Export dorthin. Anti-Atom-Gruppen haben massive Proteste angekündigt, sollten diese Pläne ernsthaft verfolgt werden.

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

Atommüll in Jülich: Ehemaliger Mitarbeiter erstattet Anzeige – „Unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen“

Atommüll: Stellt Strafanzeige gegen
Atommüll: Dr. Rainer Moormann stellt Anzeige gegen Betreiber des ehemaligen Atomforschungszentrums in Jülich. Foto: Wikipedia

Es geht um 152 Castorbehälter, gefüllt mit hochradioaktivem Atommüll. Deren Lager-Genehmigung ist ausgelaufen, weil der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, nicht in der Lage war, rechtzeitig erforderliche Unterlagen und Nachweise für eine neue Genehmigung auf den Weg zu bringen. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der Atomexperte Rainer Moormann, Anzeige nach § 328 StGB wegen „Unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

 umweltFAIRaendern.de dokumentiert im Anschluss den Wortlaut der Anzeige:

22.06.2015,

An die Staatsanwaltschaft Aachen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff möchte ich unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich) erstatten.

Das FZJ ist Besitzer von 152 Castoren mit ca. 290.000 abgebrannten Brennelementkugeln aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich und lagert diese in einem Zwischenlager auf dem FZJ-Gelände. Die Genehmigung des Lagers ist seit dem 01.07.2013 ausgelaufen, da FZJ die Sicherheit des Lagers nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik bisher nicht nachweisen konnte. Nach zwei befristeten Duldungsverfügungen seitens der NRW-Aufsichtsbehörde ohne ausreichende Fortschritte bzgl. weiterer Genehmigung wurde am 02.07.2014 behördlicherseits die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet. Eine Räumung zur Erzielung einer gesetzeskonformen Lagerung ist aber derzeit unmöglich, da FZJ die Krananlage der Verladezelle, die einer separaten Genehmigung unterliegt, nicht auf dem erforderlichen Stand gehalten hat (Genehmigung abgelaufen Ende 2013), sodass sie aufwändig aufgerüstet werden muss (mindestens bis November 2016).

Aus folgenden Gründen habe ich den Verdacht, dass diese Situation schuldhaft herbeigeführt wurde:

• Dass große Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Zwischenlagers über 2013 hinaus auftreten würden, war seit spätestens 2001 bekannt (Attentat auf das World Trade Centre: gestiegene Anforderungen betr. terroristischer Attacken, für die es im Jülicher Lager keinen ausreichenden baulichen Schutz gibt. Paläoseismologische Untersuchungen für den Jülicher Raum von 1995 – 2000, die zeigten, dass deutlich stärkere Erdbeben auftreten können als früher angenommen). Dennoch beschränkte sich FZJ darauf, 4 Tage vor der Frist, bis zu der ein Nachweis zum weiteren Verbleib der Castoren vorgelegt werden musste (30.06.2007), eine längerfristige Verlängerung der Lagergenehmigung zu beantragen, was erwartungsgemäß als aussichtslos zurückgewiesen wurde.

• FZJ reduzierte daher 2009 den Verlängerungsantrag auf 3 Jahre und änderte die Strategie mit Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters Bund aus eher sachfernen Gründen dahingehend, die Castoren mittelfristig aus Jülich zu entfernen. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dieses Forschungszentrum kernbrennstofffrei zu machen, um einen attraktiven Standort zu haben.” (FZJ-Aufsichtsratsvorsitzender Karl Eugen Huthmacher Ende November 2011, lt. Rene Benden, Aachener Zeitung Online 16.12.2011)

• Die naheliegende Option der Errichtung eines neuen Lagers in Jülich wurde nicht ernsthaft geprüft. Das Ziel einer Entfernung der Castoren aus Jülich dominiert vielmehr seither das Agieren von FZJ.

• Die weiteren Planungen zum Kernbrennstoff sind durch einen häufigen Konzeptwechsel gekennzeichnet, was zu erheblichen Zeitverlusten führte:

• Ab 2010 wurde eine Verlagerung der Castoren in das Zwischenlager Ahaus für FZJ prioritär und das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers wurde durch FZJ am 16.07.2010 sogar ausgesetzt (bis 16.05.2012, s.u.).

• Parallel wurden Anträge zur Transport- und Aufbewahrungsgenehmigung in Ahaus gestellt, die aber nicht rechtzeitig vor Ende der Jülicher Lagergenehmigung bearbeitet werden konnten (wie die Genehmigungsbehörde BfS durchblicken ließ, wegen qualitativer Mängel der Antragsunterlagen) und daher im Januar 2013 zurückgezogen wurden.

• Es ist zu vermuten, dass die erst 2012 in das Bewusstsein tretende Kranproblematik/Verladezelle (Genehmigungsbehörde MWEIMH/NRW), die jeglichen Transport für Jahre unmöglich macht, beim Abrücken von der Ahaus- Option ebenfalls eine Rolle gespielt hat und auch dazu führte, das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers im Mai 2012 wieder aufzunehmen.

• Wegen der weiter anhaltenden Genehmigungsprobleme um das Jülicher Lager wurde am 15.12.2014 das Genehmigungsverfahren für einen Transport nach Ahaus von FZJ wieder aufgenommen.

• Schließlich wurde ab 2012 die Verbringung der Castoren in die USA mit erheblichem Aufwand bearbeitet – eine Alternative, die nach Einschätzung des von der Behörde bestellten Gutachters TüV Nord vom Mai 2015 allerdings als weniger erfolgversprechend einzustufen ist.

• FZJ geht derzeit noch davon aus, dass eine temporäre Genehmigung des Jülicher Lagers möglich ist, allerdings einigen Zusatzaufwand erfordert. Die Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens für fast 2 Jahre 2010 – 2012 könnte daher für die derzeitige Situation verantwortlich sein.

• Der Umstand, dass FZJ die Genehmigung der Krananlage der Verladezelle, die für jeden Transport zwingend erforderlich ist, offenbar bis 2012 schlicht übersehen oder ignoriert hat und erst Ende 2012, also 1 Jahr vor Ablauf der Genehmigung, einen Verlängerungsantrag gestellt hat, muss wohl als eine im Umgang mit Kernbrennstoff grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Es war jedem Fachmann klar, dass eine Verlängerung der Genehmigung dieser alten Anlage nur nach erheblichen Aufrüstungen möglich sein würde. Die durchzuführenden Aufrüstungen – die zur Beschleunigung mittlerweile sogar schon begonnen wurden, ohne auf die behördlichen Baugenehmigungen zu warten – werden bis mindestens Ende 2016 jeden Castortransport/Lagerräumung verhindern.

• Der insgesamt wenig sachgerechte und eher oberflächliche Umgang mit dem Jülicher
Kernbrennstoff durch FZJ zeigt sich auch durch folgende Fakten:

• Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur „Atomkugelaffaire 2011“ rügten sowohl Vertreter von Bundes- als auch von Landesministerien die „nonchalante“ Buchführung über die in den Castoren vorhandenen Brennelemente

• Laut Störungsbericht der NRW-Atomaufsicht regnete es im August 2011 und im Mai 2012 in das Castorenlager durch Dachundichtigkeiten so stark hinein, dass die Feuchtesensoren der Castoren Alarm schlugen

• Der behördlicherseits zum 30.09.2014 geforderte und mit Nachbesserungen am
31.10.14 abgelieferte FZJ-Detailkonzept zum weiteren Umgang mit den Castoren ist nach Einschätzung des behördlichen Gutachters wegen mangelndem Informationsgehalt nicht geeignet, eine abschließende Aussage zu den Optionen zur Zukunft der Castoren zu geben. Die FZJ-Schlussfolgerungen werden vom Gutachter angezweifelt.

Einige Belege zu meinen Aussagen finden Sie in:

Ich hoffe, den komplexen Sachverhalt halbwegs plausibel dargestellt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Moormann.

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