Atommüll-Zwischenlager: Etwas Sicherheit wird nachgerüstet

Das Betriebsgelände des Brennelement Zwischenlager Ahaus am 27.04.2007
Brennelement Zwischenlager Ahaus für hochradioaktiven Atommüll (04.2007). Nun soll Sicherheit nachgerüstet werden. Foto GNS

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle: „Sicherheit hat einen Namen: CASTOR®„, schreibt die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) auf ihrer Homepage.  Doch das ist Schnee von gestern. Waren sie einst offiziell Garant gegen so ziemlich jede „Einwirkung von außen“, reichen sie heute angesichts neuer Terrorszenarien, den Fähigkeiten moderner Waffen, aber auch dem (gezielten) Absturz von schweren Großraumflugzeugen wie dem A380 nicht mehr aus, um die Sicherheit der Menschen vor den radioaktiven Folgen im Falle eines Angriffs oder Unfalls zu gewährleisten. Seit 2011 gehen Bundes- und Landesbehörden von neuen Gefährdungssituationen aus. Im Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen werden daher jetzt Abflusskanäle für Kerosin und neue Schutzmauern nachgerüstet, um die gröbsten Sicherheitsmängel aufzufangen. Auch an den anderen Zwischenlagern wird Sicherheit nachgerüstet.

Das Bundesamt für Strahlenschutz weist aus seiner Homepage unter dem Reiter „Aufbewahrungsgenehmigungen“ auf die vor wenigen Tagen erteilte Genehmigung für die Sicherheits-Nachrüstungen hin. Dort nennt man das aber lieber „Optimierungen“, weil das offenbar irgendwie freundlicher klingt. Zu lesen ist dort: „7. Änderungsgenehmigung:  Das BfS erteilte die 7. Änderungsgenehmigung am 8. Februar 2016. Mit ihr wird der GNS und der BZA die Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Ahaus gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gestattet. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt Ahaus erforderlich.“

Das klingt irgendwie unspektakulär. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich nichts anderes als im Rahmen von Geheimschutzmaßnahmen geplanter Anti-Terror-Schutz. Und die vermeintlichen Optimierungen sind nichts anderes als erhebliche Nachrüstungen, die durchaus ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichtkeits-Beteiligung nach Atomrecht erfordert hätten. Denn immerhin geht es darum, Maßnahmen zur Abwehr von Risiken umzusetzen, deren Eintritt höhere Auswirkungen für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage hätten.

Nachgerüstet werden am Zwischenlager in Ahaus einerseits Schutzwände um die Lagerhalle herum. Diese sind erforderlich, weil der Einsatz moderner panzerbrechender Waffen nicht nur die bisherigen Wände einfach durchschlagen würde, sondern dahinter befindliche Castor-Behälter gleich mit. Um das zu verhindern, werden nun neue gegen Panzerfaust-Beschuss besser gesicherte Schutzwände vor den Gebäudewänden errichtet.

Damit aber nicht genug: Nachgerüstet werden auch Kerosinabläufe. Neben der Einschlagskraft eines großen Flugzeugs Marke A380 ist vor allem die enorme Menge Treibstoff in diesen Maschinen entscheidend für den möglichen Unfallverlauf. Schäden an den Castoren nach einem Flugzeug-Einschlag, plus ein lang andauerndes Feuer durch das Kerosin, könnten schnell zur Nuklear-Katastrophe werden. Die Castoren müssen lediglich bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius eine halbe Stunde lang halten. Danach könnten die Dichtungen versagen. Deshalb muss das nach einem Einschlag eindringende Kerosin möglichst schnell von den Castoren weg geleitet werden.

Mit den Bauarbeiten soll im zweiten Quartal dieses Jahres begonnen werden. „Bis dahin müsse noch die umfangreiche Ausschreibung abgewickelt werden. Die Pläne für den Bau der Schutzmauer rund um das BZA hatte die Betreibergesellschaft GNS 2012 vorgestellt. Durch das zusätzliche Bauwerk soll das Zwischenlager besser vor terroristischen Angriffen geschützt werden“, heißt es in der Münsterland-Zeitung. Da das Vorhaben durch die Stadt Ahaus als zuständige Baubehörde bereits am 11.01.2016 bewilligt wurde, kann nun mit den konkreten Vorbereitungen für die Baumaßnahmen begonnen werden.

Doch es bleibt die Frage: Reichen die Maßnahmen aus? Eine Bewertung dieser für die Bevölkerung entscheidenden Frage ist nicht möglich, denn sämtliche Details der vorgenommenen Nachrüstungen werden im Geheimen geplant und durchgeführt.

Die örtliche BI in Ahaus hat ihre Zweifel und bezeichnet die Maßnahmen als „eine halbe Sache“. In der Münsterland-Zeitung heißt es: „Für Felix Ruwe von der Bürgerinitiative Kein Atommüll in Ahaus bleibt die Mauer nur eine halbe Sache. „Um es freundlich auszudrücken“, sagt Ruwe. Die GNS rechne mit gezielten Flugzeugabstürzen. „Um sich davor zu schützen, reicht so eine Mauer aber nicht aus. Schutz gegen Flugzeugabstürze kann es nur durch unterirdische Anlagen geben“, so Ruwe weiter. Der Bau der Mauer sei nur ein Behelf, der auch etwa gegen panzerbrechende Waffen kaum ausreiche. „Aber auch das ist seit Jahren bekannt“, erklärt Ruwe.“

Auch die BI Lüchow Dannenberg meldet sich zu Wort. Auch dort befindet sich ein überirdisches Zwischenlager mit über 100 hochradioaktiven Castoren. In einer Pressemeldung vom 9.2.16 stellt die BI fest: „In Ahaus geht es los, doch was ist mit Gorleben?“

Atommülllager: Mauern als Terror-Schutz

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Atommüll-Zwischenlager: Neue Mauern gegen den Terror. Foto: Reiner Flassig, CC-by-sa 2.0/de

An allen Atommüll-Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen Genehmigungsverfahren bzw. Baumaßnahmen, um die Sicherheit zu verbessern. Das geschieht weitgehend im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: Seit spätestens 2011 gelten neue Anforderungen für den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Dabei spielt der Anti-Terror-Schutz eine herausragende Rolle, sowohl, was gezielte Flugzeugabstürze als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Auch am Castor-Zwischenlager in Ahaus steht die Genehmigung entsprechender Maßnahmen bevor.

Die Münstersche Zeitung berichtet vor wenigen Tagen über den Stand der Dinge. Demnach steht die Genehmigung für Nachrüstungen im Zwischenlager Ahaus kurz bevor. Da geht es um eine zusätzliche Schutzmauer, aber auch um Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass das Kerosin nach einem Flugzeugabsturz auf das Castor-Lager schneller abfließen kann.

Wann mit den geplanten Baumaßnahmen dann nach der Genehmigungserteilung durch das Bundesamt für Strahlenschutz begonnen werden kann, ist offen, berichtet die MZ: „Aber auch danach könne nicht direkt vom Baubeginn gesprochen werden: „Ob dann die Bagger direkt anrollen, ist nicht klar“, so Rosen. „Die gesamten Arbeiten müssen ja auch nach der Genehmigung erst einmal ausgeschrieben werden“, erklärt er. Das sei jetzt noch nicht möglich. Denn: Aktuell wisse man ja noch nicht einmal, was genau in der baurechtlichen und der atomrechtlichen Genehmigung stehen würde. Erst danach könne man den eigentlichen Bau der Schutzmauer vorbereiten. Doch selbst wenn die Arbeiten beginnen, werde nicht direkt sichtbar am BZA gebaut: Zunächst müssten erst einmal die geplanten Kerosinablaufkanäle in die Hallenwände gebohrt werden. Das geschehe von innen und sei von außen nicht zu sehen. Erst danach sollen die Vorarbeiten für die geplante, rund zehn Meter hohe Schutzmauer rund um das Atommüll-Zwischenlager beginnen.“ Mit dem Bau der Mauer soll noch 2016 begonnen werden.

Bei den Genehmigungsverfahren ist die Öffentlichkeit außen vor. Obwohl die Maßnahmen die Sicherheit der Zwischenlager erhöhen sollen weil offenbar mit deutlich massiveren Angriffsmöglichkeiten gerechnet wird, können betroffene BürgerInnen keinen Einblick in die geplanten Maßnahmen nehmen oder gar gerichtliche Überprüfungen auf den Weg bringen. Sämtliche Maßnahmen gelten im Rahmen der Terror-Abwehr als geheim. So ist eine sachverständige Überprüfung unabhängiger Experten nicht möglich. Behörden und deren Fachleute entscheiden unter Ausschluss der Öffentlichkeit. So wird eine öffentliche Sicherheitsdebatte unmöglich.

Nicht nur bei den Zwischenlagern stellt sich aber die Frage, ob die Maßnahmen ausreichen bzw. das leisten, was sie verhindern sollen oder ob nicht grundsätzlich über neue Formen der Zwischenlagerung nachgedacht werden muss. Das Problem wird besonders bei den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken deutlich. So wurden am AKW Brokdorf auf sämtlichen Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet. Die Behörden schweigen zu den Gründen für diese Maßnahme, aber es braucht nicht viel Fantasie um sich auszumalen, warum: Ein mit modernen Panzerfäusten ausgestattetes Terrorkommando soll daran gehindert werden, auf einem Dach direkt an der Reaktorkuppel zu landen.

Es ist logisch, dass die Behörden also davon ausgehen, dass ein solcher Angriff verheerende Folgen haben würde. Daher die Schutz-Maßnahme. Die Frage aber steht im Raum: Reicht das aus, um einen solchen Angriff zu verhindern? Könnte das Kommando nicht ebenso gut an anderen geeigneten Stellen in der Nähe landen? Das Problem wird klar: Wenn mit Sicherheitsnachrüstungen eine Abwehr gar nicht möglich ist, dann müssen die Reaktoren vom Netz. Genau darüber aber wollen die Behörden offenbar keine Debatte.

Atommülllager Ahaus in NRW: Noch mehr Castoren …

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Jede Menge Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – aus Jülich (Foto) und aus dem Forschungsreaktor Garching bei München – sollen in das Zwischenlager Ahaus rollen. Foto: Betreiber FZJ

Vor wenigen Tagen haben die Bundesumweltministerin und die bayerische Landesregierung ein Abkommen geschlossen, nachdem bundesdeutscher Atommüll aus Frankreich und England teilweise auch in einem bayerischen Castor-Zwischenlager gelagert werden darf. Betroffen von der Regelung ist auch das Zwischenlager Ahaus in NRW. Als eine Gegenleistung für die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung sollen künftig die abgebrannten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus transportiert werden. Der Atommüll aus Garching ist besonders brisant, da es sich um hochangereichertes Uran handelt, also grundsätzlich Atombomben-taugliches Material. Die BI Kein Atommüll in Ahaus reagiert mit einer Pressemeldung auf diesen „schmutzigen Deal“.

Nicht nur aus Garching sollen demnächst Castor-Transporte nach Ahaus rollen. Auch für die 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus dem AVR Jülich könnte es demnächst in Richtung Ahaus gehen. Offiziell sind die Exportpläne in die USA nicht vom Tisch, aber immer wahrscheinlicher wird, dass die rot-grüne Landesregierung und der staatliche Betreiber den Abtransport der hochradioaktiven Abfälle nach Ahaus betreiben wird. Beantragte Genehmigungen dafür werden spätestens für Anfang 2016 erwartet.

Empört ist die BI nicht nur von dem jetzt vereinbarten „Deal“. Bereits vor einiger Zeit hatte sich die Initiative aus Ahaus an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und den für die Atomaufsicht zuständigen Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) per Brief gewandt und um ein Gespräch gebeten. Bis heute, so teilt Felix Ruwe von der BI mit, hätte es keine Antwort gegeben.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM hier:
„Das Bundesumweltministerium und die Bayerische Staatsregierung unterzeichnen einen schmutzigen Deal für Ahaus!

Am 4. Dezember unterzeichneten die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendriks und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer eine gemeinsame Erklärung zum Verbleib von Atommüll.

Darin erklärt sich das Land Bayern zur Aufnahme von sieben CASTOR-Behältern aus der Wiederaufarbeitung bereit. Im Gegenzug kommen die Unterzeichner überein, dass sich „das Bundesumweltministerium weiter dafür einsetzt, dass die für die Entsorgung des Forschungsreaktors München II erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters sowie die erforderliche Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus zeitgerecht erteilt werden.“

Nach Ansicht der BI-Ahaus ist das ein besonders schmutziger Deal! „Hier wird, unabhängig vom Entwicklungsstand der neuen CASTOR-Behälter eine Zulassung vereinbart, die eigentlich nur von technisch/wissenschaftlich bestehenden Sicherheitsvorschriften abhängig ist. Bayern, als Hauptverursacher von Atommüll, war ohnehin verpflichtet, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung anzunehmen. Nur die besondere Schlitzohrigkeit und Rücksichtslosigkeit der Bayerischen Staatsregierung verbunden mit der absoluten Schlafmützigkeit bzw. dem Desinteresse der NRW Landesregierung können zu derartigen Absprachen führen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher die BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus hat schon vor langer Zeit einen sicheren Entsorgungsweg für diesen besonders hoch angereicherten Atommüll gefordert, damit nicht für die nächsten 50 Jahre reines Atombomben-Uran in Ahaus gelagert wird.

Weitere Infos gibt es auf dem Sonntagsspaziergang am 20. 12. 2015 dazu, der traditionell von Münsteraner Atomkraftgegnerinnen vorbereitet wird.!

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

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