Atommüll in Jülich – Castor-Export in die USA vor dem Aus – Prüfung der weiteren Lagerung in Jülich hat Priorität

Als ein „gutes Signal“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Meldungen, nachdem der geplante Export von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA offenbar vom den Aus steht: „Entscheidend ist, dass nun alle Möglichkeiten intensiv untersucht werden, wie eine sichere und verantwortbare Lagerung in Jülich selbst möglich ist. Ein Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus macht keinen Sinn, denn auch dort gibt es Sicherheitsmängel und Nachrüstungbedarf. Auch das Zwischenlager Ahaus ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert.“

Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Endlager-Kommission des Deutschen Bundestages hatte schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass der Export in die USA vom Atomgesetz nicht gedeckt und als rechtswidrig anzusehen ist. Auch Umweltverbände wie Greenpeace und der BUND hatten darauf hingewiesen.

„Es ist ein gutes Signal, dass sich offenbar nun endlich auch in Bundes- und Landesbehörden die Auffassung durchsetzt, dass ein Export des Atommülls aus Jülich rechtlich nicht möglich ist. Darüberhinaus wäre ein solcher Atommüll-Export auch eine schwere Belastung für die laufenden Gespräche im Rahmen der Endlager-Kommission, in der nach gemeinsamen Lösungen und einem verantwortlichen Umgang mit der dauerhaften Atommülllagerung gesucht wird.“

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete schlägt außerdem vor: „Es wäre ein guter Schritt, wenn sich in NRW nun alle Beteiligten an einen Tisch setzen würden, um gemeinsam über die weiteren Schritte zu beraten. Eine verantwortliche und gesellschaftlich akzeptierte Lösung kann nur gefunden werden, wenn Landesregierung, Betreiber endlich auch mit den Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden gemeinsam über das weitere Vorgehen sprechen.“

Zdebel geht außerdem davon aus, dass Minister Duin auf der nächsten Sitzung der Endlager-Kommission am 20. April ausführlich über den Stand der Dinge in Sachen Castor-Lagerung in Jülich berichten wird.

 

 

Atommüll-Zwischenlager brauchen Nachrüstung: Heiße Zellen sind erforderlich

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Probleme bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Brennelementen: Heiße Zellen müssen nachgerüstet werden. Foto: Castorbehälter im Zwischenlager Brunsbüttel, das ohne Genehmigung ist. Foto: Vattenfall

Das nächste Problem bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wartet auf eine Lösung. Nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel gibt es erhebliche Fragen, inwieweit der Terror-Schutz gewährleistet ist. Das Gericht stellte jedenfalls zahlreiche falsche und fehlende Sicherheitsnachweise fest. Und ein weiteres Problem ergibt sich, wenn nun die AKWs an den Standorten zurück gebaut werden, die Castoren aber noch viele Jahrzehnte länger vor Ort bleiben werden. Wenn ein Castor kaputt gehen sollte, braucht es Heiße Zellen vor Ort, in die die Behälter sicher gestellt und repariert werden können.

Heiße Zellen, wie es z.B. eine für das  Zwischenlager in Gorleben gibt, sind hermetisch abschließbare massive Beton-Gebäude, in denen hinter massiven Abschirmungen hochradioaktive Brennelemente z.B. in defekten Castoren vollautomatisch „gehandhabt“ werden können. Auf die Notwendigkeit solcher Zellen hatten AtomkraftgegnerInnen schon während der Genehmigungsverfahren für die Standort-Zwischenlanger hingewiesen. Derartige Zellen sind jedoch bis heute an den Standort-Zwischenlagern nicht eingebaut. Auch in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Lubmin fehlen solche wichtigen Sicherheitseinrichtungen.

Die abgeschalteten Atomkraftwerke sollen in den nächsten Jahren nach und nach zurück gebaut werden. Zehn bis 20 Jahre könnte das dauern. Die hochradioaktiven Brennelemente werden dazu in Castor-Behälter verpackt und dann in die Standort-Zwischenlager auf dem Betriebsgelände gestellt. Irgendwann werden auch die Sicherheitsbereiche der Meiler demontiert, der Druckbehälter ausgebaut und die Kühlbecken demontiert. Was aber passiert, wenn es nach dem Rückbau bei den Castor-Behältern im Standort-Zwischenlager zu Problemen kommt? Wenn einer oder gar beide Behälter-Deckel undicht werden?

Außerdem weist Wolfgang Neumann vom Gutachterbüro „intac“ auf Nachfrage von umweltFAIRaendern darauf hin: „Untersuchungen, wie sich die Brennelemente bei der auf zunächst 40 Jahre genehmigten Zwischenlagerung verhalten werden, liegen nur wenige vor. Deshalb muss man in der Lage sein, in die Behälter sehen zu können, war nur in Heißen Zellen möglich ist.“

Und was, wenn die Lagerung, wie heute absehbar, weitaus länger andauern wird? Denn ein „Endlager“ wird es vermutlich erst jenseits der 2050er Jahre geben. Die Genehmigungen für die Castor-Zwischenlager an den Standorten laufen aber überall in der Republik um das Jahr 2045 aus. Schon Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus aus.

Auch Michael Sailer, Öko-Institut und Chef der Entsorgungs-Kommission der Bundesregierung, hatte auf diese Probleme erst neulich bei einer Sitzung der Atommüll-Kommission drastisch hingewiesen und sprach davon, dass man nicht mal sagen könnte, ob nach 40 oder mehr Jahren Lagerzeit noch Brennelemente-Strukturen in den Behältern sind oder diese sich weitgehend aufgelöst hätten.

Eine weiteres Problem stellen die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich dar. Diese Castor-Transporte dürfen nach den Vereinbarungen im Standortauswahlgesetz nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben, sondern sollen auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs verteilt werden. Bis heute sind die Standorte dafür noch nicht gefunden worden. Vor allem die CDU/CSU-Länder sind nicht zur Aufnahme bereit und die Atomkonzerne klagen gegen diese gesetzlichen Regelungen.

Das Problem ist: Der Atommüll aus Frankreich und England dürfte im Falle von Problemen mit den Castoren auslegungsmäßig und sicherheitstechnisch sowie nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht in die (noch vorhandenen) AKWs gebracht werden. Entweder müssten also für die (abzubauenden) Reaktoren neue Umgangs-Genehmigungen beantragt werden oder aber es müssten dringend Heiße Zellen geplant und gebaut werden.

BUND-Vorsitzender Hubert Weiger fordert Castor-Stopp für Zwischenlager und neue Genehmigungen: Sicherheit muss nachgewiesen werden

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Der BUND-Chef Hubert Weiger fordert Konsequenzen für mehr Sicherheit beim Umgang mit hochradioaktivem Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil. Foto: Dirk Seifert

Der BUND legt nach. Die sieben Landesverbände des BUND, in denen Atommüll-Lager stehen, und der Bundesverband haben die jeweiligen Atomaufsichtsbehörden in den Ländern sowie die Bundesumweltministerin aufgefordert, endlich aktiv zu werden: Nach dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig fordert der mitgliederstarke Verband, dass die Sicherheit sämtlicher Atommülllager überprüft werden muss. Bis neue Genehmigungen die Sicherheit nachweisen können, muss es wie in Brunsbüttel einen Einlagerungsstopp für neue Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen geben. Die Forderungen beziehen sich auch auf die sicherheitstechnisch als noch schlechter bewerteten Zwischenlager in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Eine ausführliche Stellungnahme hatte der BUND bereits hier vorgelegt:

umweltFAIRaendern dokumentiert: „Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben für die Atomaufsicht jeweils zuständige Länderminister bzw. -ministerinnen aufgefordert, in Brunsbüttel sowie an allen anderen 14 in Deutschland eingerichteten Atommüll-Zwischenlagern unverzüglich neue Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.

„Es ist inakzeptabel, wenn die zuständigen Ministerien nach Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel so tun, als gäbe es woanders keine Sicherheitsprobleme“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Die Ministerinnen und Minister müssen umgehend nachweisen, dass sämtliche Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind. Zudem müssen an allen Standorten neue Genehmigungen für das Zwischenlagern hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Vor allem müssen diese Genehmigungen strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher. Bis zur Klärung dieser offenen Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese Läger gebracht werden“, sagte Weiger. Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der Zwischenlager sei auch deshalb erforderlich, weil Hendricks die in Kürze anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich bzw. Großbritannien auf mehrere Zwischenlager in Deutschland verteilen wolle.

Die Darstellung der Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe nach Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme, sei unglaubwürdig. Zwar beziehe sich das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel. Die Folgen dieses Urteils gingen jedoch weit darüber hinaus. Da die Mehrheit der Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden sei, bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an anderen Standorten.

„Große Fragezeichen bezüglich der Sicherheit bestehen insbesondere bei den zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und Lubmin“, sagte Weiger. „Diese sind älter als die anderen 12 direkt an den Atomkraftwerken eingerichteten Atommülllager und genügen mit hoher Wahrscheinlichkeit nur deutlich niedrigeren Sicherheitsstandards“, so der BUND-Vorsitzende.

„Sämtliche Atommüll-Zwischenlager in Deutschland müssen sicherheitstechnisch für Öffentlichkeit und Gerichte transparent und nachvollziehbar neu überprüft werden. Gelingt das nicht, ist dies ein weiterer Beleg für die Unvereinbarkeit der Atomenergie mit dem Rechtsstaat. In der Konsequenz müssen alle Atomkraftwerke umgehend vom Netz genommen werden“, sagte Weiger.“

Weitere Informationen zu den Atommüll-Zwischenlagern finden Sie im Internet unter: https://www.bund.net/index.php?id=21910

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte.Brunsmeier-Weiger-BUND-BDV-Nov201402

152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich: Alternativen zum Atom-Export

GP-Gutachten zu Jülich
Ein in Glas verpacktes Kugelbrennelement aus dem Atomreaktor AVR Jülich.

Atomtransporte mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus oder gar in die USA könnten überflüssig sein. Der WDR berichtet über ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten, das eine weitere Lagerung mit entsprechenden Nachrüstungen in Jülich für möglich hält. „In Jülich lagern 152 Castoren voller Atomkugeln. Doch wie lange noch? Wirtschaftsminister Duin hat die Räumung des Lagers angeordnet. Weil es angeblich nicht erdbebensicher ist. Ein noch unveröffentlichtes Gutachten, das dem WDR exklusiv vorliegt, kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.“ (WDR)

Mehr Informationen zum Thema auf umweltFAIRaendern.de:

 

Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen

Castor-Lager am AKW Brunsbüttel: „Berlin, wir haben ein Problem“. Foto: Vattenfall

Atommülllagerung ohne Genehmigung. Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum dortigen Castor-Zwischenlager braut sich was zusammen und am Montag tagt die Endlager-Kommission in Berlin. Auf deren Homepage ist gerade die Stellungnahme des BUND zu dem Urteil und den Folgen veröffentlicht worden, zu finden unter K-Drs. 85: Beratungsunterlage zur 9. Sitzung (BUND: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen) (PDF).  „Das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“, heißt es dort zur Einleitung.

Atomenergie und Geheimschutz: Eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsstaat

Diese Zäsur betrifft auch eine elementare Frage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Immer mehr Geheimschutzmaßnahmen entziehen den BürgerInnen die Möglichkeit, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Selbst dort, wo es noch zu Klagen kommt, haben sogar die Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Geheimschutzmaßnahmen zu überprüfen. Das OVG sprach von einem Dilemma und hob als Konsequenz die Genehmigung für das Castor-Lager auf! Der BUND greift das auf und kommt zu dem Ergebnis: „Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.“

Bis neue Genehmigungen vorliegen: Castor-Stopp

Das Urteil, so der BUND weiter, betreffe nicht nur Brunsbüttel, sondern auch alle Zwischenlager an den AKW-Standorten. Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel müssen nun auch hier zu neuen Genehmigungsverfahren führen. Dann kommt die entscheidende Schlussfolgerung und Forderung: Bis es diese neuen Genehmigungen gibt, „dürfen keine weiteren Castor-Behälter in die Zwischenlager eingelagert werden.“

Aber nicht nur für Atommülllager, auch für die Atommeiler selbst sieht der BUND in Folge des Brunsbüttel-Urteils zu ziehende Konsequenzen, denn auch dort „fehlt es an einem Nachweis, dass der erforderliche Schutz vor Terrorangriffen vorhanden ist.“ Geheimschutzmaßnahmen müssen nun endlich auch einer gerichtlichen Prüfung zugänglich gemacht werden. Kann das Dilemma zwischen Geheimschutz und Rechtsstaat nicht aufgelöst werden, dann „bleibt als Konsequenz nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.“

In der BUND-Stellungnahme werden detailliert weitere Folgen angeführt, die sich auf die künftige Zwischenlagerung, aber auch für die Standort-Suche und die Endlager-Kommission in erheblichem Umfang auswirken dürften. Es ist sicherlich lohnend, sich das im Original anzusehen. Sicherheitshalber ist die Stellungnahme des BUND auch hier auf umweltFAIRaendern.de downloadbar (PDF).

Am Schluss der fünfseitigen Stellungnahme fasst der BUND seine Forderungen zusammen:

  • Es muss sofort für alle Zwischenlager der Nachweis erbracht werden, dass diese Lager den erforderlichen Anforderungen zum Terrorschutz genügen.
  • Der BUND fordert, dass an allen Standorten neue Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Diese müssen die im Brunsbüttel-Urteil bestätigten erhöhten Maßstäbe bei den Sicherheitsnachweisen zum Terrorschutz anwenden und die erforderliche Verlängerung der Lagerzeit berücksichtigen.
  • Der BUND fordert bis zur Klärung der Sicherheit einen Einlagerungsstopp für weitere Castor-Behälter in die Zwischenlager.
  • Der BUND fordert darüber hinaus einen Neustart bei der Diskussion über Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll. Die vielfältigen Probleme müssen endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden.
  • Es braucht dringend eine auch gerichtlich kontrollierbare Überprüfung der Sicherheitssituation bei den laufenden Atomkraftwerken.
  • Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
  • Die Konsequenz ist das unverzügliche Abschalten aller Atomkraftwerke.
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