Belgisches Roulette: Wiederinbetriebnahme der belgischen Atommeiler Tihange und Doel

AKW Tihange Huy koeltorens von Michielverbeek - CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
Das belgische AKW Tihange in der Nähe zur deutschen Grenze. Foto: Huy koeltorens von Michielverbeek – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

In Sachen Atomsicherheit spielt die belgische Regierung Roulette: Viele tausende Risse im Herzstück der AKWs in Doel und Tihange. Die Ursache für die Risse in den beiden Reaktordruckbehältern (RDB) sind bis heute nicht wirklich geklärt, die Risse sogar im Betrieb weiter angewachsen. Im Länderdreieck Belgien, Deutschland und Niederlande regt sich massiver Protest. Die Bundesregierung prüft, gibt sich offiziell besorgt, tut aber nichts.

Die Initiatoren einer Online-Aktion berichten sogar: „Untersuchungen im Kernforschungszentrum Mol führten zu einem „unerwarteten Resultat“ (O-Ton Electrabel): Ein mit Rissen vorbelasteter Stahl versprödet bei radioaktiver Bestrahlung um ein Vielfaches schneller als ein Material ohne Defekte. Es wurden bei den Versuchen die vom Betreiber einkalkulierten Sicherheitsmargen gravierend überschritten.“

  • Informationen gibt es auf der Seite der Initiative Stop Tihange

Dennoch hat die zuständige Atomaufsicht FANC am 17. November grünes Licht gegeben, dass die Riss-Reaktoren in Doel und Tihange bis Weihnachten wieder am Netz sein sollen. Im Länder-Dreieck zwischen Belgien, Niederlande und Deutschland herrscht Alarm-Stimmung: Über 103.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift die belgische Regierung zur Einsicht und zur endgültigen Abschaltung der Meiler auf.

Da kann einem wirklich der Atem stocken: Viele tausende Risse sind 2012 in den beiden RDB der belgischen Atommeiler in Doel 3 und Tihange 2 festgestellt worden. Die Risslängen sind mittlerweile von 2,5 cm auf unglaubliche 18 cm gestiegen. Der RDB ist das absolute „Herzstück“ eines Atomreaktors. In ihm befinden sich die hochradiokativen Brennelemente und findet die nukleare Kettenreaktion statt. Dabei steht der Reaktor permanent unter hohem Druck, der sich bei Störfallereignissen sprunghaft um ein Vielfaches erhöhen kann. Jede Schädigung des Materials kann zu einer Katastrophe führen, sollte sich ein solcher Riss unter dem enormen Druck öffnen. Einen Schutz gegen diesen Störfall gibt es nicht. Diese Risse sind also eine massive Gefahr und im Krisenfall könnte es zu einem Bruch des Reaktordruckbehäters kommen. Dann wäre der Super-GAU kaum noch aufzuhalten.

Doch mit allen Mitteln versuchen die Betreiber und von der belgischen Atomaufsicht einbezogene Experten nachzuweisen, dass diese Schädigungen keine Gefahr für den Betrieb darstellen. Ein Vertreter der von der belgischen Atomaufsicht FANC einbestellten internationalen Expertengruppe des International Review-Boards widersprach der offiziellen Einschätzung: “One member of the Board, however, remains concerned that the residual margins in the safety case are inadequate”, heißt es in dem Abschlussbericht des Boards (S. 4, PDF)

Sogar Bundestagsabgeordnete der CDU aus der Region rund um Aachen und NRW haben inzwischen aus Sorge um die Wiederanfahrgenehmigung die endgültige Abschaltung der Meiler von der belgischen Regierung gefordert und Bundes-Umweltministerin Hendricks aufgefordert, in diesem Sinne aktiv zu werden. Auch der Landtag in NRW befasste sich jetzt mit dem Thema. Eher lauwarm werden in einer Resolution (PDF) nun weitere Maßnahmen mit dem Ziel der Stilllegung der beiden Reaktoren gefordert. Bemerkenswert aber durchaus: Auch diese Reaktion der rot-grünen Mehrheit kam aufgrund eines Antrags der CDU zustande. (Siehe auch hier RP-Online.)

Auch im Bundestag, genauer im Umweltausschuss, waren die Risse und die Wiederanfahrgenehmigung für Doel und Tihange gestern auf Initiative des Linken Abgeordneten Hubertus Zdebel (*) Thema. Während das Bundesumweltministerium bestätigte, dass die beiden Reaktoren noch vor Weihnachten wieder am Netz sein werden, berichtete der zuständige Chef der Atomaufsicht, dass eine Bewertung der belgischen Entscheidung derzeit noch laufe und am 16. Januar eine Unterrichtung durch die belgische Atomaufsicht in einem internationalen Workshop erfolgen würde. Offiziell wäre die Bundesregierung (Aachener Zeitung) besorgt, aber: Das war’s.

Derweil mobilisieren Initiativen im Grenzgebiet zwischen Belgien, Niederlande und Deutschland (NRW, Rheinland-Pfalz). Bereits über 105.000 Unterschriften für die sofortige Abschaltung der beiden Reaktoren sollen am morgigen Freitag in Brüssel dem dortigen Innenministerium übergeben werden und weiter Druck machen.

Natürlich wird das Thema Katastrophenschutz angesichts der Entscheidung der belgischen Atomaufsicht extrem relevant. Nach Fukushima stellte das Bundesamt für Strahlenschutz fest, dass der Katastrophenschutz in Deutschland nicht ausreichend ist. Denn noch in einer Entfernung von bis zu 170 Kilometern müssten im Falle einer Nuklear-Katastrophe Evakuierungen durchgeführt werden.

Bis heute sind die erforderlichen Konsequenzen aus dieser Feststellung nicht gezogen worden und die erwähnte Resolution des NRW-Landtags fordert daher auch längst überfällige verbesserte Katastrophenschutzmaßnahmen, insbesondere auch in Abstimmung mit den betroffenen Staaten.

Erst im letzten Jahr zeigte eine vergleichsweise begrenzte Katastrophenschutz-Übung ein totales Desaster in der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden. Siehe dazu auch im taz-Blog: Protokoll des Super-GAUs: Was am Tag X passiert. Und hier berichtet der Focus zu diesem Störfall des Katastrophenschutzes.

 

(*) Der Autor dieses Textes ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

Atommüll-Desaster: Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS

Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.

  • Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
  • Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.

Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.

Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“

Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.

Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:

„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“

An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.

Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.

Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.

Stilllegung AKW Unterweser in Esenshamm: Antragsunterlagen ausgelegt – jetzt Einwendungen unterschreiben!

radioaktivDie Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des AKWs Unterweser in Esenshamm sowie des Neubaus eines Zwischenlagers für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ist am 1. Oktober angelaufen. Das niedersächsische Umweltministerium hat dies auf seiner Homepage veröffentlicht. Anders als bei den Genehmigungsverfahren in den ebenfalls grün-geführten Atomaufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stellt Niedersachsen eine umfassende Menge von Daten auf seiner Homepage online. Die Daten und Erläuterungen (Datum 12.10.2015) sind gleich unten dokumentiert, inkl. der Links zu den veröffentlichten Dokumenten (Links zum Server des NDS-Umweltministeriums). Auch der Rückbau von Atomkraftwerken birgt Gefahren in sich. So will E.on den Rückbau beginnen, obwohl noch hochradioaktive Brennelemente im Reaktor lagern. Daher rufen Bürgerinitiativen auf, Einwendungen zu erheben.

Nur durch die Einwendungen können Bedenken, Fragen, Anregungen in das laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden. Die Antrags-Unterlagen liegen noch bis zum 30. November aus. Bis dahin müssen auch die Einwendungen bei der Behörde eingegangen sein. In einem zweiten Schritt werden die vorgebrachten Einwendungen dann in einem Erörterungsverfahren diskutiert.

 

Dokumentation der Ankündigung durch das Umweltministerium Niedersachsen:

Bekanntmachung und Auslegung von Antrag und Unterlagen für die folgenden Genehmigungsverfahren: – Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) sowie – Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA)

Mit Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist für das Kernkraftwerk Unterweser (KKU) mit Ablauf des 6. August 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen.

Vorbehaltlich des Ausgangs einer gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes gerichteten Verfassungsbeschwerde stellte die E.ON Kernkraft GmbH, Hannover, als Inhaberin des Kernkraftwerks Unterweser mit Schreiben vom 4. Mai 2012 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage; mit Schreiben vom 20. Dezember 2015 erweiterte sie diesen Antrag dahingehend, den Abbau bereits mit noch in der Anlage vorhandenen Brennelementen beginnen zu wollen.

Ausweislich der Antragsunterlagen plant die Antragstellerin den direkten Abbau in zwei atomrechtlich zu genehmigenden Abbauphasen und den anschließenden konventionellen Abriss der Anlage bis zur „grünen Wiese“.

Zur Erlangung der ersten atomrechtlichen Genehmigung ist ein umfangreiches atomrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) durchzuführen. Dabei ist für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau gemäß Nr. 11.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, die nach § 2a AtG unselbständiger Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist.

Für die Zwischenlagerung aller während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfallmassen reichen die derzeit am Standort vorhandenen Lagerkapazitäten nicht aus. Aus diesem Grund stellte die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beim hierfür zuständigen Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einen Antrag nach § 7 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq in einem zu errichtenden Lager Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) [„Betrieb“]. Das Lager Unterweser für radioaktive Abfälle soll demnach der Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bis zur Abgabe an ein Bundesendlager dienen. Bei den einzulagernden Abfällen soll es sich um Abfälle aus dem Betrieb, Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser, um Abfälle, die beim Betrieb der bereits am Standort vorhandenen externen Lagerhalle Unterweser (LUW) und des bereits am Standort vorhandenen Zwischenlagers (ZL)-KKU als auch bei dem beantragten Lager Unterweser für radioaktive Abfälle anfallen, sowie um weitere mögliche Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH handeln. Diese weiteren Betriebs-, Restbetriebs- und Stilllegungsabfälle der E.ON Kernkraft GmbH sollen maximal 20 % des Einlagerungsvolumens des LUnA ausmachen.

Das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager Unterweser für radioaktive Abfälle ist gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG ebenfalls nach den Regelungen der AtVfV durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind.

Für die geplante Errichtung des LUnA und die damit verbundene Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes ZU5 sind zwei Baugenehmigungen erforderlich. Die entsprechenden Bauanträge nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) wurden am 11. März 2015 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde – Landkreis Wesermarsch gestellt. Auch für die Errichtung des Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle ergibt sich aus Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Prüfung der Umweltverträglichkeit für die Errichtung und den Betrieb des LUnA wird zusammengefasst durchgeführt; die federführende Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Im Rahmen der atom- bzw. strahlenschutzrechtlich nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und baurechtlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Verfahren durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligungen hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowohl das Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA am 23. September 2015 jeweils bekannt gemacht.

Es erfolgten die beiden folgenden Bekanntmachungen:

Bekanntmachung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (KKU) ReadSpeaker

Bekanntmachung für Errichtung und Betrieb eines Lagers Unterweser für radioaktive Abfälle (LUnA) ReadSpeaker
Ergänzung: Korrektur zur Öffentlichen Bekanntmachung (LUnA) ReadSpeaker

Die Verfahrensdetails zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können diesen Bekanntmachungen entnommen werden.

In der Zeit vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. November 2015 werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen bei folgenden Behörden ausgelegt:

  • des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, montags bis donnerstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 7.00 bis 12.00 Uhr,
  • des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 405 (4. Stock), montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr,
  • der Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Rathaus Rodenkirchen, Raum 24, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags und dienstags 13.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs 13.00 bis 15.00 Uhr und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr,
  • der Stadt Nordenham, Walther-Rathenau-Straße 25, 26954 Nordenham, Zimmer 77, montags bis freitags 8.00 bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und mittwochs 13.30 bis 15.30 Uhr,
  • der Gemeinde Loxstedt, Am Wedenberg 10, 27612 Loxstedt, im Rathaus, Fachbereich Bauservice, Zimmer-Nr. 021, montags und donnerstags 8.30 bis 16.00 Uhr, dienstags 08.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags 8.30 bis 13.00 Uhr,
  • der Gemeinde Hagen im Bremischen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen im Bremischen, Sitzungszimmer des Fachbereiches 3 der Gemeindeverwaltung, montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr.

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Im Einzelnen handelt es sich bei dem Vorhaben Errichtung und Betrieb LUnA um die folgenden Anträge und Unterlagen:

Die Unterlagen Sicherheitsbericht, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), Artenschutzfachliche Betrachtungen, Artenprotokolle und Natura 2000-Verträglich­keitsprognose, die für beide Vorhaben ausgelegt werden, umfassen diese Vorhaben, um die Darstellung von Wirkzusammenhängen nicht auseinanderzureißen; die einzelnen Vorhaben werden in diesen Unterlagen differenziert dargestellt.

Einwendungen gegen die Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen und an die Adresse Einwendugen_KKU@mu.niedersachsen.de zu richten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird für beide Vorhaben ein gemeinsamer Erörterungstermin stattfinden, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit Vertretern der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, mündlich erörtert werden. Der Erörterungstermin wird in der gleichen Weise wie die Vorhaben bekannt gemacht werden.

Auf Basis der von der Antragstellerin gestellten Anträge und eingereichten Unterlagen, der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, der Einwendungen und Äußerungen Dritter, der Stellungnahmen zugezogener Sachverständiger sowie eigener Prüfung werden die Genehmigungsbehörden für die beiden UVP-pflichtigen Vorhaben Stilllegung und Abbau des KKU bzw. Errichtung und Betrieb LUnA jeweils eine zusammenfassende Darstellung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern erstellen.

Die zusammenfassenden Darstellungen und die auf dieser Grundlage vorzunehmenden Bewertungen werden als unselbständiger Teil in den weiteren Genehmigungsverfahren bzw. bei Genehmigungsentscheidungen bezüglich des Vorhabens Stilllegung und Abbau des KKU als auch das Vorhabens Errichtung und Betrieb LUnA berücksichtigt werden.

Atommüllkonferenz – Atomaufsicht in der Kritik

AMK-Banner-2015Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen am letzten Samstag in Kassel. Rund 60 TeilnehmerInnen zahlreicher Atomstandorte in Deutschland hatten sich zum Schwerpunktthema „Atomaufsicht in der Kritik“ verabredet.

  • Noch immer sind Atomkraftwerke in Betrieb, sorgen für Super-Gau-Risiken und für noch mehr Atommüll. Doch auch wenn sie abgeschaltet sind, sind die Risiken nicht vorbei. Vor wenigen Tagen erst hatten 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet in einem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Stilllegungsverfahren und der Lagerung der radioaktiven Abfälle gefordert.
  • UPDATE 28.9.2015: Unter dem Titel „Geheime Atomaufsicht?“ berichtet die Atommüllkonferenz über die Ergebnisse der Tagung.

Auf der Konferenz ging es um die Möglichkeiten, die die Landesbehörden als Atomaufsicht haben, um konsequent sicherheitsorientiert Nachrüstungen zu etablieren und im Falle der Nichtmöglichkeit der Umsetzung derartiger Maßnahmen, den Atomausstieg zu beschleunigen. Sicherheitsprobleme, vor allem der mangelnde Schutz gegen (gezielte) Flugzeugabstürze bzw. insgesamt der Anti-Terror-Schutz, bestehen an allen Atomanlagen. Im Rahmen der atomgesetzlichen Regelungen können die Atomaufsichtsbehörden der Länder Handlungsspielräume nutzen, die Öffentlichkeit verstärkt einbinden, Nachrüstungen verlangen und bis hin zur Aufhebung von Genehmigungen gehen. Allerdings müssen sie bei ihrem Vorgehen auch beachten, dass im Atomgesetz grundsätzlich auch ein Entschädigungsanspruch für die AKW-Betreiber geregelt ist.

Viele Bundesländer nutzen diese Spielräume nicht, darunter auch einige der grün geführten Atomaufsichtsbehörden. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren immer mehr: Zwar haben Gerichte den Weg zu einem Dritt-Schutz für Betroffene in den letzten Jahren immer mehr erweitert. Aber: Immer mehr Sicherheitsaspekte werden in den Bereich des Geheimschutz verschoben und zwischen den Behörden geregelt, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wird, welche Maßnahmen dies sind. Einer Überprüfung werden diese Maßnahmen damit weitgehend entzogen. Selbst Gerichte können diese kaum noch überprüfen.

Erst im Frühjahr wurde die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Anträge des Betreibers Vattenfall und des Bundesamts für Strahlenschutz zurück gewiesen hatte. Das Urteil sorgt für ein „Erdbeben“ bei den Behörden, weil das Gericht vor allem auch kritisierte, dass immer mehr Sicherheitsfragen in den Bereich der Geheimhaltung verschoben werden, und weder von betroffenen BürgerInnen noch von den Gerichten selbst überprüfbar sind.

Handeln die Behörden nicht oder kommt es während des Betriebs von Atomanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu „wesentlichen Änderungen“, können Betroffene auf dem Klageweg eingreifen. Z.B. in Schleswig-Holstein, wo eine Klage zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung des AKW Brokdorf auf den Weg gebracht wurde.  Oder in Niedersachsen, wo der Antrag auf Widerruf der Genehmigung des AKW Grohnde gestellt ist und es möglicherweise noch in diesem Monat zur Klageerhebung kommen könnte.

Weitere Klagen in Grafenrheinfeld (Castor-Lager), Gundremmingen (AKW) etc. sind in Vorbereitung oder laufen noch. Z.B. gegen das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Esenshamm vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Sache der Atomaufsichten der Länder ist aber auch, der Öffentlichkeit einen Zugang zu Informationen und Beteiligung in den Verfahren zu eröffnen. Auch das allerdings ist derzeit eher Grund zur Kritik. Bei allen angelaufen Verfahren zur Stilllegung der Atommeiler gibt es massive Beschwerden, dass die Landes-Atombehörden zu wenige Informationen über die Rückbaupläne veröffentlichen und es damit EinwenderInnen und BürgerInnen nicht ermöglichen, die Risiken, die auch mit dem Rückbau der Atomanlagen verbunden sind, wirklich zu beurteilen.

In weiteren Arbeitsgruppen der Konferenz wurde u.a. die Diskussion um die Freigabe von niedrig belasteten radioaktiven Materialien beim Rückbau weiter vertieft (sog. Freimessen) und die Bestandsaufnahme Atommüll fortgesetzt. Siehe auch www.atommüllreport.de.

Außerdem stellte die BI Lüchow-Dannenberg einige Gedanken für eine Art Wahrheitskommission bzw. ein Tribunal vor, das sich mit den Lügen und Tricks der Atomenergie zwischen Staat und Wirtschaft auseinandersetzen soll.

Atommüll-Castoren Jülich: Einlagerungs-Genehmigung für Ahaus Anfang 2016 erwartet

Cloosters-Hart-BMU-2015
Peter Hart vom Bundesumweltminsiterium (rechts im Bild) berichtete der AG2 der Atommüllkommission über den Sachstand zum Thema Export-Verbot.

Die Einlagerungs-Genehmigung im Zwischenlager Ahaus für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR-Reaktor wird laut Bundesumweltministerium noch Ende 2015 oder Anfang 2016 erwartet. Laut Peter Hart vom BMUB werde im Bundesamt für Strahlenschutz an der Genehmigung intensiv gearbeitet, sagte er heute in einem Bericht an die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission in Berlin. Gleichzeitig empfiehlt die AG2 der Kommission, sich für ein Export-Verbot von Atommüll auch aus Forschungsreaktoren und Versuchsanlagen auszusprechen. Der BUND hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem zum Thema:

Mit Transporten aus Jülich Richtung Ahaus ist aber auch im Fall einer Genehmigung in den genannten Fristen nicht zu rechnen. Die Krananlage in Jülich, mit der die Behälter verlanden werden müssten, steht derzeit nicht zur Verfügung, weil auch sie atomrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Nachrüstungen werden erst Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Anfang 2017 stellt sich dann ein weiteres Problem: In NRW finden Landtagswahlen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern statt Atomtranporten den umgehenden Neubau einer neuen Lagerhalle vor Ort in Jülich.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Export-Verbot“ hatte das BMUB über die gegenwärtige Situation im Bereich der Forschungsanlagen sowie der Demonstrations-Kraftwerke berichtet. Hart betonte, dass die Prüfung der Optionen für den künftigen Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente aus Jülich noch nicht abgeschlossen sei. In einer Bewertung deutete er allerdings an, dass die Ahaus-Option gegenüber den Varianten Export der Brennelemente in die USA oder Neubau einer Lagerhalle in Jülich vermutlich zeitliche Vorteile habe.

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