Atommüll macht echt nur schlechte Laune – Die ASSE, die Bergung oder Nicht-Bergung.

WolframKoenigBFS-Mai201310
Viel Ärger mit der ASSE und dem Atommüll. Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.

Die Stimmungslage zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und den Initiativen rund um ASSE II ist ebenso schlecht, wie der Zustand des vom Einsturz bedrohten Atommülllagers bei Wolfenbüttel. Bei den Initiativen kommt immer mehr der Verdacht auf, dass die per Gesetz im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Beschleunigung der Bergung der Atomabfälle in 126.000 Fässern hintertrieben wird. Bestärkt wird diese Sorge auch durch ein internes Arbeitspapier der Strahlenschutzkommission (SSK), dem Beratergremium der Bundesregierung (siehe hier Tagesspiegel). Auch unabhängig davon stellen SSK-Mitglieder wie Rolf Michel (Uni Hannover) das ASSE-Beschleunigungsgesetz in Frage.

„Eine robuste Abschätzung der realen Expositionen der Arbeiter und der realen und potentiellen Expositionen der Bevölkerung bei der Rückholung ist auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes nicht möglich“, stellt Michel zwei Jahre nach dem Bundestagsbeschluss zum ASSE-Gesetz auf einer Veranstaltung am 15. November 2014 fest (S.36 in dieser PDF, siehe auch hier auf diesem Server). Michael Sailer vom Öko-Institut Darmstadt, Mitglied der Reaktorsicherheits- und Chef der Entsorgungkommission, hatte schon vor Jahren gegen eine solche Bergung gesprochen.

Siehe auch die Wolfenbütteler Zeitung (kostenpflichtig): ASSE-Initiativen beklagen Verzögerung

Mehrere Sachthemen rufen die Initiativen rund um den Begleitprozess auf, bei denen das BfS nach ihrer Auffassung viel zu langsam vorgehe.

In der „jungen Welt“ fasst Reimar Paul aktuell die von den Initiativen auf einer Pressekonferenz vorgetragenen Kritikpunkte zusammen: „Diese kritisieren unter anderem, dass das Bundesamt die Suche nach einem Zwischenlager für den zu bergenden Müll ausgesetzt hat. Das BfS hatte die Unterbrechung des Suchprozesses Anfang Dezember mit Differenzen zwischen der Behörde und den Gremien vor Ort begründet. Während der Betreiber die Suche auf die nähere Umgebung des Lagers eingrenzen wollte, waren Kommunalpolitiker und Bürgerinitiativen dafür, auch in weiterer Entfernung nach möglichen Standorten zu suchen. Der Koordinationskreis bemängelt außerdem, dass die der eigentlichen Rückholung vorgeschaltete Faktenerhebung bereits fünf Jahre dauere, obwohl dafür eigentlich »nur« drei Jahre vorgesehen waren. Zugleich sei sie bislang »ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn« geblieben. Sie umfasst das Anbohren von zwei Einlagerungskammern, das Öffnen dieser Hohlräume und die Bergung erster Fässer. Bislang sind aber noch nicht einmal die Bohrungen in die erste Kammer abgeschlossen.“

Das BfS reagiert eher genervt. Vor wenigen Wochen bei einer Anhörung im Bundestag sprach Präsident Wolfram König von einer Vielzahl von Wahrnehmungsproblemen und mit Blick auf den Begleitprozess auch von Rollen- und Entscheidungsproblemen.

Die Zeitschrift „Das Parlament“ berichtet über diese Anhörung ausführlich und schreibt über das Statement von König: „Auch wenn das BfS die „letztendliche Verantwortung“ habe, sei der Anspruch, „möglichst Vieles gemeinsam zu entscheiden“, betonte er. Ein Grundproblem sei, dass sich das Vorhaben über Jahrzehnte hinziehen werde. Dafür brauche es eine Begleitgruppe als „stabilen Partner“, die sich klar in Hinblick auf Rolle und Mandat sein müsse. Es müsse ein Bürgerbeteiligung organisiert werden, die „über Jahrzehnte trägt“ und nicht „persönlichen Einzelinteressen anheimfallen kann“.“

Ähnlich äußert sich gegenüber der „jungen Welt“ auch aktuell die Sprecherin des BfS: „»Das Miteinander bei dem lang andauernden und einmaligen Sanierungsprozess lebt davon, dass nicht einzelne Akteure ihre jeweilige Position zum besten geben«, sagte Sprecherin Ina Stelljes am Dienstag gegenüber jW. Ansprechpartner der Behörde sei im übrigen die beim Landkreis Wolfenbüttel angesiedelte Asse-Begleitgruppe »und nicht einzelne Mitglieder oder deren Organisationen«.“

Und sie fügte in der Sache hinzu: „Auch inhaltlich verwahrt sich die Behörde gegen die Kritik. Die bisherigen Probebohrungen an der Einlagerungskammer Nummer 7 hätten sehr wohl Erkenntnisse geliefert. So sei es gelungen, mit Hilfe von Radarmessungen die genaue Lage der Kammerdecke, der Wände und der Verschlussmauer zu bestimmen. Gleichwohl sei auch das BfS der Ansicht, dass die Faktenerhebung »in der bisherigen Form zu viel Zeit« beanspruche.“

Bei der Anhörung im Bundestag sagte König laut „Parlament“ im Dezember weiter: „Dazu gehöre auch, im Konfliktfall unterschiedliche Auffassungen so zu akzeptieren, dass keine „Handlungsunfähigkeit“ entstehe – dafür existiere derzeit noch kein Mechanismus. König verwies in diesem Kontext auf Drainagemaßnahmen in der Schachtanlage, über die einerseits zwei Jahre lang intensiv mit der Begleitgruppe diskutiert worden sei, zu deren Realisierung er andererseits rechtlich angehalten sei. „Wir müssen parallel umsetzen“, sagte König. Das sei eine andere Situation als etwa in Hinblick auf Planungsprozesse, die erst später umgesetzt werden müssen.

Suchprozess ausgesetzt

Letzteres trifft auf das mögliche Zwischenlager für die zu bergenden Abfälle zu. Wolfram König bestätigte, dass das Bundesamt für Strahlenschutz bereits seit Mitte des Jahres den Suchprozess für einen Standort ausgesetzt habe, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Fachlich spräche alles dafür, „grubennah“ ein Zwischenlager zu errichten. Das zeige auch die jüngst vom BfS auf ihrer Webseite veröffentliche Parameterstudie. Da es aber „keine Akzeptanz vor Ort“ gebe, sei die Planung zunächst unterbrochen worden. Zur Klärung der Zwischenlagerfrage sei es zudem auch notwendig, zu wissen, wo die Abfälle danach hinkommen sollen. Es solle keine „Dauereinrichtung“ entstehen. Man brauche einen belastbaren Weg, „der bis zum Ende beschrieben ist“, sagte der Präsident des BfS.“

Ähnlich berichtet auch die Presseabteilung des Bundestags (HiB) auf dieser Seite über die Anhörung.

Die Auseinandersetzungen, die jetzt um die ASSE aufbrechen, sind so verwunderlich nicht. Das liegt sicher nicht nur an den unterschiedlichen Akteuren, die möglicherweise auf allen Seiten mit dem Begleitprozess noch vieles zu „üben“ und neu zu definieren haben. Es ist ja richtig, dass es – für alle Seiten – nicht viele Erfahrungen mit derartigen Prozessen gibt.

Aber eines sollten die staatlichen Verantwortlichen in keinem Fall vergessen und eigentlich sollte vor allem Wolfram König das auf dem Zettel haben: Er selbst hatte vor Jahren zurecht und völlig richtig darauf verwiesen, dass das Desaster in der ASSE der Super-Gau für die Endlagersuche war und jegliches Vertrauen zerstört sei. Es mag ja eine undankbare Sache sein: Aber genau mit diesen Folgen hat er nun eben direkt zu tun.

Und auch in der Sache selbst ist ja keineswegs abwegig, trotz Gesetz und vielen Erklärungen an der gewollten Umsetzung der Bergung zu zweifeln. Das Projekt wird die SteuerzahlerInnen mehrere Milliarden Euro kosten. Kommt der Atommüll aus der ASSE wieder zu Tage, stellt sich das nächste Mega-Problem: Wo soll das Zeug dann dauerhaft gelagert werden? Das einzige vorhandene Atommülllager wäre derzeit der Schacht Konrad. Ohne neues Genehmigungsverfahren wäre aber eine Einlagerung dort nicht möglich. Klar ist allen: In keinem Fall soll diese Genehmigung derzeit wieder „aufgemacht“ werden, denn dann müssten längst überfällige Sicherheitsanforderungen nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik umgesetzt werden. Kaum wahrscheinlich, dass der Schacht dann noch Standort bleiben würde.

So bescheuert ist es also nicht, wenn ein grundsätzlicher Verdacht aufkommt, dass entgegen der Beschlusslagen es viele für die bessere Variante halten, den Atommüll dort zu lassen, wo er ist.

Grüner Kontrollverlust in Baden-Württemberg: EnBW überrascht mit Klage und ein weiterer Großaktionär sucht Atommülllager im Ausland

Quelle: KD BUSCH D3S/1
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1

Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen.  Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.

Atommülllagerung als Weltmarkt

Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.

Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.

UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“

Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)

Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.

Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?

Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.

Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““

Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.

Laut Wikipedia hat der OWE folgende Mitglieder Landkreis Ravensburg (21,821 %), Alb-Donau-Kreis (20,989 %) ,Bodenseekreis (15,812 %), Landkreis Biberach (11,126 %), Zollernalbkreis (8,712 %), Landkreis Rottweil (6,479 %), Landkreis Sigmaringen (6,229 %), Landkreis Freudenstadt (5,007 %), Landkreis Reutlingen (3,825 %). (Siehe auch hier die Anteilseigner auf der Seite von OWE.

Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?

Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?

Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?

Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.

Grün regiert: Gerichte statt Politik

Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.

Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.

Dokumentation: PM der EnBW, 22. Dezember 2014

Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.

Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.

Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.

Verkauf von Atomwaffen-Technik der URENCO: Die internationalen Verträge und der Super-Gau der Weiterverbreitung

Urananreicherung findet in Deutschland bei der URENCO statt: Technisch ist die Herstellung von atomwaffenfähigem hochangereichertem Uran möglich. Foto: Dirk Seifert
Urananreicherung bei der URENCO: Technisch ist die Herstellung von atomwaffenfähigem hochangereichertem Uran möglich. Internationale Verträge zwischen den Staaten, in denen URENCO aktiv ist, sollen die Nicht-Verbreitung von Atomwaffen-Technik und -Material verhindern. Foto: Dirk Seifert

Atomwaffen-Technologie zur Anreicherung von Uran der URENCO soll verkauft werden. Darüber verhandeln derzeit die drei Staaten Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Ein erster Markttest ist Anfang des Jahres abgeschlossen worden. Die Urananreicherung im Rahmen der URENCO ist aufgrund seiner hohen militärischen Brisanz mehreren internationalen Staats-Verträgen unterworfen. Die Verträge regeln einerseits die kommerzielle Förderung der Nutzung der Gaszentrifugen-Technologie zur Herstellung von angereichertem Uran für den Einsatz in Atomkraftwerken zur Stromerzeugung. Andererseits regeln die Verträge das Verbot zur Anreicherung von Uran235 zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran.

Vier internationale Verträge mit völkerrechtlicher Verbindlichkeit sind seit der Gründung Anfang der 1970er Jahre durch die jeweiligen Vertragsstaaten über die Tätigkeit der URENCO verhandelt und ratifiziert worden. Die Verträge gibt es gleich unten als PDF mit jeweiligen kurzen Erläuterungen.

In den 70er Jahren kam es bei der URENCO zum Super-Gau in Sachen Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technologie. Der pakistanische Wissenschaftler Abdul Qadeer Khan, der heute als Vater der Pakistanischen Atombombe gilt, konnte unbemerkt Knowhow, Blaupausen und Material stehlen. Während in Pakistan damit die Entwicklung der Atombombe vorangetrieben wurde, verkaufte Khan sein Wissen und Knowhow an weitere Staaten. Darüber berichtet diese Dokumentation auf Youtube:

Der gefährlichste Mann der Welt – Abdul Qadeer Khan
Teil 1 https://www.youtube.com/watch?v=8wAIf4W3u8E
Teil 2 https://www.youtube.com/watch?v=4tQPhEriaFw
Teil 3 https://www.youtube.com/watch?v=Loty2cVEXRw

Siehe dazu auch auf Phoenix diese Texthinweise: Die großen Atomspione (2/2). Der gefährlichste Mann der Welt – Abdul Qadeer Khan

Die internationalen Staats-Verträge zur Kontrolle und Förderung der URENCO

Der Vertrag von Almelo (PDF), 1970, Vertrag zur Gründung der URENCO für Forschung, Entwicklung, Bau und Betrieb von tri-nationalen Uranreicherungsanlagen auf Basis von Gaszentrifugen, Deutschland, Niederlande, Großbritannien

Der Vertrag von Washington (PDF), 1992-94, Vertrag über Bau und Betrieb einer Urananreicherungsanlage der URENCO in den USA. Vertragspartner: Deutschland, Niederlande, Großbritannien und die USA

Der Vertrag von Cardiff (PDF) 2005/6, Vertrag zur Beteiligung der AREVA/Frankreich zu 50 Prozent an der Enrichment Technology Company ETC für Forschung, Entwicklung und Bau von Urananreicherungsanlagen mit Gaszentrifugen. Die ETC war vorher als Unternehmen von URENCO ausgegründet worden, um den Betrieb von Forschung, Entwicklung und Bau zu trennen. Die ehemals 100 Prozentige Urenco-Tochter wird seit 2007 zu gleichen Teilen von URENCO und AREVA betrieben. U.a. baut die ETC für die AREVA eine neue Urananreicherungsanlage George-Bresse-II. Vertragspartner: Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich.

Der Vertrag von Paris (PDF), 2011-12, Vertrag zum Bau und Betrieb von Urananreicherungsanlagen auf Basis der von URENCO entwickelten und für ETC lizensierten Gaszentrifugen. Vertragspartner sind die USA und die im Cardiff-Vertrag beteiligten Partner Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich.

Atommüll in Jülich – Hauptsache schnell weg damit – Schlimme Bescherung für Ahaus

Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber
Wohin mit dem Atomerbe aus dem AVR Jülich? Hauptsache schnell weg. Foto: Betreiber

152 Castor-Behälter stehen in einem unsicheren Atommülllager in Jülich. Dem staatlichen Betreiber Forschungszentrum Jülich scheint es vor allem darauf anzukommen, dass die hochradioaktiven Brennelemente aus dem ehemaligen AVR Atomkraftwerk möglichst schnell wegkommen – nachdem sie jahrelang das Problem verschleppt haben. Heute hat der Betreiber angekündigt, dass er die Anträge zur Genehmigung für Atomtransporte in das Zwischenlager Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz erneuert hat und das Verfahren damit wieder betrieben wird. Die BI gegen das Zwischenlager Ahaus spricht von einer „schlimmen Bescherung“ und erinnert an den rot-grünen Koalitionsvertrag von NRW, in dem diese Transporte nach Ahaus ausdrücklich ausgeschlossen wurden (siehe unten).

Diese Maßnahme begründet das Forschungszentrum mit Hinweis darauf, dass die Option, das Zeug in die USA zu verschieben, erst nach dem ersten Quartal 2015 entschieden werden kann. Dann nämlich liegen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA auf dem Tisch. Bis Ende März 2015, so hatte der zuständige Minister Duin jüngst erklärt, würde auch noch die Prüfung durch externe Gutachter laufen. Dabei solle angeblich geprüft werden, wie und wo möglichst eine sichere Lagerung der hochradioaktiven Brennelemente erreicht werden kann.

BI Ahaus – „Eine schlimme Bescherung – Das Forschungszentrum Jülich will jetzt den Atommüll um jeden Preis loswerden

„Jülich, 15.12.2014 – Das Forschungszentrum Jülich hat den Betreiber des Zwischenlagers Ahaus, die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), beauftragt, die Ende 2012 ruhend gestellten Genehmigungsanträge für den Transport und die Einlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus wieder aufzunehmen.“ ( http://www.fz-juelich.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/UK/DE/2014/14-12-15avr.html )

Mit dem Argument, die Lagerhalle in Jülich sei nicht erdbebensicher, hat die Atomaufsicht NRW unter dem SPD Minister Garrelt Duin die Räumung des Lagers angeordnet. Gleichzeitig wird der völlig verstrahlte Reaktor in eine nagelneue, auch nicht erdbebensichere, nur 200m entfernte Halle transportiert. „Hier wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher der BI-Ahaus. Jahrelang hat sich mit Unterstützung der Politik das Forschungszentrum Jülich um die Verantwortung seiner Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen gedrückt. Es ist völlig egal, ob die 152 CASTOR-Behälter quer durch NRW von Jülich nach Ahaus verschoben werden, um zwei Jahre später in die USA oder zur Neuverpackung in eine andere Atomanlage transportiert werden, Hauptsache ist, dass die Gefahr aus Jülich entfernt ist.
„Wir erinnern SPD und GRÜNE an ihren Koalitionsvertrag, im dem eindeutig steht, die CASTOREN aus Jülich werden nur noch einmal in ein Endlager transportiert,“ merkt der BI-Vorsitzende Heiner Möllers an.

„Für Ahaus und das Münsterland ist es jetzt wichtiger denn je, dass am kommenden Sonntag viele Ahauser zum Sonntagsspaziergang um 14.°° Uhr am BZA kommen. Das trifft vor Allem auch für junge Menschen zu, da das BZA und der Atommüll vermutlich bis zum Jahr 2085 oder 2100 euer / unser Problem bleibt!

Wir wissen sicher, dass der Atommüll viele Jahrzehnte länger als vertraglich zugesichert in Ahaus bleibt. Wir wissen ganz sicher, dass dabei die genehmigten Behälterlaufzeiten überschritten werden. Wir wissen ganz sicher, dass wir uns auf Verträge und Zusagen der verantwortlichen Politiker und Behörden nicht verlassen können. Wir wissen ganz sicher, dass es noch viele sinnlose Transporte gibt, mit denen uns Entsorgungsaktivitäten vorgegaukelt werden. Alles in Allem ist es eine Vermeidungsstrategie, um die eigenen Amts- oder Wahlperioden von der unangenehmen Pflicht der Atommüllentsorgung zu entbinden,“ fügt der Sprecher der BI hinzu.

www.bi-ahaus.de,  Felix Ruwe

Das FZJ informiert mit dieser PM heut auf seiner Seite:

„Aktueller Sachstand zu den AVR-Brennelementen

Jülich, 15.12.2014 – Das Forschungszentrum Jülich hat den Betreiber des Zwischenlagers Ahaus, die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), beauftragt, die Ende 2012 ruhend gestellten Genehmigungsanträge für den Transport und die Einlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus wieder aufzunehmen. Dieser Schritt erfolgt, da erst im Frühjahr 2015 nach Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA klar sein wird, ob der schnellste Weg zur Räumung des Jülicher Zwischenlagers, eine Verbringung der Brennelemente in die USA, realisierbar ist. Die zuständige Atomaufsicht, das Wirtschaftsministerium NRW, hatte Anfang Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem bestehenden Jülicher Zwischenlager angeordnet.

Zur Risikominimierung wird daher zunächst auch die zweitschnellste Option, ein Transport der Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus, weiter verfolgt. Für die dritte Option, den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich, ist der Nachweis der Erdbebensicherheit des bestehenden Lagers zwingend erforderlich. Dieser wäre Voraussetzung für einen weiteren Verbleib der Brennelemente im bestehenden Lagergebäude, bis ein Neubau in Betrieb genommen werden könnte. Die Untersuchungen zur Erdbebensicherheit dauern weiter an.

Das Forschungszentrum Jülich hat der Atomaufsicht Ende September ein umfassendes Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe vorgelegt, das von der Aufsicht zurzeit geprüft wird. Bis zur abschließenden Entscheidung, welche der Optionen realisiert wird, ist es das Ziel des Forschungszentrums, alle drei Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren.“

Atommüll: Tschüss Milliarden und Konzerne – Die Zeche zahlen wir

Geldkarten-GranCanariaFeb2014416Die Atomkonzerne wollen den Atommüll los werden, genauer: Die Kosten und Risiken, die mit dessen Lagerung für eine Ewigkeit verbunden sind. Auf der einen Seite decken sie die Bundesrepublik mit milliardenschweren Schadensersatzklagen für den Atomausstieg, gegen die Brennelementesteuer und noch so einiges mehr ein. Auf der anderen Seite bieten sie der Bundesregierung an, eine staatliche Stiftung zu gründen, in die sie einmalig die bis heute gebildeten steuerfreien Entsorgungsrückstellungen einzahlen, dann aber bitte von den weiteren Kostenrisiken für ewig und immer befreit sein wollen. Bad-Bank heißt das inzwischen. Von wegen unternehmerisches Risiko! Vermutlich wären die Konzerne am Ende – nach zähem Ringen – zu einem edlen Kompromiss bereit und nehmen die Klagen zurück. Die Bundesregierung und Sigmar Gabriel werden strahlen! Ebenso wir. Nur wir müssen das auch noch bezahlen.

Um die Kosten der Atommüllentsorgung und die sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen wird zäh gerungen. 36 Milliarden Euro sollen die Konzerne in den letzten Jahrzehnten dafür zurückgelegt haben. Steuerfrei und zur freien Verfügung, weil bislang keine, auch keine rot-grüne Bundesregierung sich getraut hatte, diese Rückstellungen aus den Konzernen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds auszugliedern. Den Streit mit den Konzernen hat sich bislang niemand, der oder die auf einer Regierungsbank saß, zugetraut. Jetzt wächst die Sorge, dass die schwere Wirtschaftskrise der Konzerne dazu führen könnte, dass diese Rückstellungen verloren gehen. Jetzt – viele Jahre zu spät – lässt Wirtschaftsminister Gabriel endlich prüfen, wie man an das Geld rankommen könnte, ja, ob es überhaupt da wäre. Klar, dass die angeschlagenen Atomkonzerne umso heftiger zurückschlagen.

Die FAZ berichtet: „Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat ihr (der Atomwirtschaft) bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre. Arndt schreibt in seinem Rechtsgutachten, das dieser Zeitung vorliegt: „Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht.“ Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: „Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar.“

Das will sagen: Ohne die Zustimmung der Atomkonzerne geht absolut gar nichts. Selbst wenn sie – wie E.on das jetzt vormacht – die Atomsparte auslagern und diese an die Wand fahren, also in die Pleite: Die Verfassung lässt Eingriffe nicht zu, so erklärt es Arndt. Geht die Bundesregierung diesen Konflikt nicht ein und hat am Ende die besseren Argumente in der Hand, dann werden wir als SteuerzahlerInnen die Zeche zahlen, die Atomkonzerne und zahllose Bundesregierungen uns eingebrockt haben. Es geht um ein verdammt wichtiges Gut: Das Verursacherprinzip. Darum, dass diejenigen mindestens finanziell für den Dreck die Verantwortung übernehmen, den sie für ihre Geschäfte und Gewinne in die Welt gesetzt haben.

Schon jetzt wird von Kosten in Höhe von mindestens 48 Milliarden Euro beim Rückbau der Atommeiler und der Entsorgung des Atommülls gesprochen. Doch überall wird deutlich, dass die Risiken größer, die Aufgaben schwieriger und damit die Kosten höher werden.

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