Atommüll-Lager-Suche: Kein Konsens im Bundestag – Linksfraktion fordert Verschiebung der Kommission

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert

Während die Grüne Bundestagsfraktion gemeinsam mit CDU/CSU und der SPD am Fahrplan für die Umsetzung des Gesetzes zur Endlagersuche festhält, spricht sich die Linksfraktion dafür aus, auf die Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen zuzugehen und die Einsetzung der geplanten Endlager-Kommission zu verschieben. Die ist für nächste Woche vorgesehen.

Die Umweltverbände haben an dem Endlager-Such-Gesetz massive Kritik und bislang eine Beteiligung an der Kommission abgelehnt. Bereits im Dezember ist das dem Bundestag auch mitgeteilt worden. Doch erst in den letzen Wochen hat es zwischen den Berichterstattern und Umweltverbänden endlich Gespräche gegeben. Letztes Wochenende fand von den Anti-Atom-Gruppen und organisiert vom Dachverband der Umweltverbände, dem Deutschen Naturschutz Ring (DNR), eine große Atommüll-Tagung statt. Eines zeigte sich dort deutlich: Der Wille, das Atommüllproblem in Angriff zu nehmen ist auf Seiten der Verbände da. Aber es braucht Rahmenbedingungen und Absprachen, die für die Verbände sinnvoll sind. Die klare Forderung: Um intensive Gespräche mit allen Beteiligten zu führen und die Klärung herbei zu führen, müsste die Einsetzung der Kommission durch den Bundestag um einige Monate verschoben werden. Das aber lehnen Grüne, CDU/CSU und SPD ab.

Die Linksfraktion hält das für einen Fehler. Ihr atompolitischer Sprecher, Hubertus Zdebel erklärte am Donnerstag (PDF): „Wir haben bis zum Schluss mit den anderen Fraktionen, Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen auf eine einvernehmliche Lösung für einen vernünftigen Anfang der Kommission hingearbeitet. Wegen des künstlich hohen Zeitdrucks wurde eine tatsächliche Mitwirkung der Umweltverbände verhindert. Letztlich haben die Koalitionsfraktionen und die Grünen die ausgestreckte Hand der Umweltverbände ausgeschlagen.“ Damit unterstützt die Linksfraktion die Forderungen der Umweltverbände, weitere Gespräche zu führen und Lösungen zu finden.

Rund neun Monate sind seit dem Beschluss zum Endlagersuchgesetz im Bundestag vergangen. Weder davor noch danach ist es zu gemeinsamen Gesprächen zwischen den (BerichterstatterInnen der) Fraktionen und den Verbänden gekommen. Auch die Einsetzung der Kommission ist bislang nicht erfolgt. Dabei hatten die Verbände von Anfang an auf die massiven Fehler und Mängel im Gesetz hingewiesen und mehrfach erklärt, unter derartigen Bedingungen nicht mitmachen zu wollen. Viel Zeit, die vor allem der Bundestag einfach verstreichen lies, bis es im März 2014 zu ersten Gesprächen kam. Jetzt aber wird seitens der Bundestagsmehrheit inkl. der Grünen Termindruck aufgebaut. Statt einer Verständigung mit den Umweltverbänden, die für ein Endlagersuchverfahren unverzichtbar sind, sollen die einfach darauf vertrauen, dass schon irgendwie alles gut wird. Mit einem unverbindlichen Entschließungsantrag (PDF) – bei dem die Linken jetzt nicht mitmachen – wollen sie auf die Umweltverbände zugehen. Ausreichend dürfte das bei weitem nicht sein.

Bei den Klimarettern ist zu lesen: „Endlagersuche ohne Umweltschützer“ und weiter „Wenn der Bundestag in der kommenden Woche die Atommüll-Kommission einsetzt, werden die zwei Plätze für die Umweltverbände wohl erstmal leer bleiben. Union, SPD und Grüne hoffen darauf, dass einige Atomkraftgegner später doch noch mitmachen. Dazu wollen die Fraktionen weitere Zugeständnisse beschließen. Doch ihr Antrag bleibt unverbindlich.“

Da eine Endlagersuche ohne Umweltverbände wenig Sinn ergibt, soll im Bundestags „beschlossen werden, dass der Deutsche Naturschutzring (DNR) als Dachverband der Umweltverbände nachträglich Vertreter in die Kommission schicken darf.“ Zu weiteren Details siehe den ganzen Artikel bei den Klimarettern.

Die Umweltverbände lehnen das Gesetz ab, weil eine Vielzahl von Mängeln darin enthalten sind und Festlegungen erfolgen, die erst nach einem breiten gesellschaftlichen Dialog sinnvoll wären: So soll eine neue Bundesbehörde für Entsorgung mit weitreichenden Kompetenzen eingerichtet werden, Gorleben bleibt weiterhin als Atommüllstandort im Verfahren, die enormen Probleme mit der Atommüllentsorgung, die bereits jetzt bestehen, sollen unberücksichtigt bleiben. Außerdem werden weiterhin große Mengen Atommüll gar nicht einbezogen. Und: Ein gesellschaftlicher Konsens könne nur entstehen, wenn von Anfang an alle Beteiligten einbezogen werden und sich auf ein gemeinsames Verfahren verständigen. Genau das aber wird vom Gesetz blockiert.

In der PM der Linksfraktion heißt es weiter: „Nach Einschätzung der Linksfraktion fehlen wesentliche Forderungen der Umweltverbände im Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen. So sind weder eine Novelle des Standortauswahlgesetzes, noch eine Aufhebung der Veränderungssperre und des Planfeststellungsverfahrens in Gorleben vorgesehen. Auch die Besetzung der Kommission inklusive die Liste der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hält die Fraktion DIE LINKE. für unakzeptabel. Zudem fehle ein verbindliches Konsensprinzip für die Entscheidungsfindung der Kommission. Außerdem sieht der Antrag der LINKEN. vor, dass die Änderungsvorschläge der Kommission zum Standortauswahlgesetz per Volksentscheid abzustimmen sind.

Der Vorschlag, einen alternierenden Doppelvorsitz in der Kommission einzuführen, müsse zunächst juristisch geprüft werden, so Zdebel: „Das Standortauswahlgesetz sieht eindeutig einen einzigen Kommissionsvorsitz vor. Die Frage ist, ob sich das ohne Gesetzesnovelle ändern lässt. Eine Gesetzesänderung wäre die saubere Lösung.““

Zur Linksfraktion und der Atommüllfrage siehe auch hier:

Atomtransporte im Hamburger Hafen – kein Wasser, wenn es brennt

Dirk Seifert - Hamburg Hafen - Verladungs von UF6 -Kontrolle
Hamburger Hafen: Strahlen-Kontrolle an Behältern mit Uranhexafluorid. (Anfang der 90er Jahre). Foto Dirk Seifert.

Die taz-hamburg berichtet heute über Atomtransporte und fehlende Löschboote im Hamburger Hafen. Am 1. Mai 2013 ist der Atomfrachter Atlantic Cartier in Brand geraten, während gleich um die Ecke tausende Menschen an einer Veranstaltung des Kirchentags teilnahmen. An Bord waren neben Munition auch radioaktive Stoffe: Uranhexafluorid und frische Uran-Brennelemente. Nur das umsichtige Verhalten der Feuerwehr und drei im Dauereinsatz befindliche Löschboote konnten schlimmeres verhindern. Nun meldet die taz, dass diese drei Löschboote gleichzeitig ausfallen, während morgen früh erneut ein Atomfrachter im Hamburger Hafen festmachen wird, um u.a. radioaktive Stoffe umzuschlagen. Der Artikel ist hier nachzulesen: Unglückliche Verkettung

Mehr zum Thema Atomtransporte:

Viele grundsätzliche Informationen über Atomtransporte in Hamburg enthält auch die 1990 veröffentlichte Broschüre ATOMMÜLL AUF GEISTERFAHRT (PDF)

 

Atommüll-Debatte: Endlager Schacht Konrad muss auf den Prüfstand

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Auch mit der Lagerung der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle gibt es erhebliche Probleme. Schacht Konrad muss auf den Prüfstand, fordern jetzt regionale Vertreter. Auch der niedersächsische Umweltminister sieht Handlungsbedarf. Foto: Dirk Seifert

Mit einem offenen Brief an die MinisterInnen in Bund und Ländern haben jetzt die Stadt Salzgitter, die dortige IG Metall (mit vielen Tausend Beschäftigten bei VW, den dortigen Stahlwerken etc.), der Verein Landvolk Braunschweiger Land, die AG Schacht KONRAD sowie die Fraktionen von SPD und Grünen gefordert, den Schacht Konrad zum Thema im Rahmen des Endlagersuchgesetzes zu machen: „Alle Arten radioaktiver Abfälle betrachten und Schacht KONRAD neu bewerten!“ Eine Forderung, die viele Umweltorganisationen seit langem erheben.

Derzeit läuft eine heftige Debatte um das Endlagersuchgesetz, mit dem die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen einen Neustart für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls versprechen. Die Umweltverbände halten das Gesetz jedoch für völlig unzureichend und lehnen bislang immer noch eine Beteiligung an der einzurichtenden Kommission ab, die Kriterien für den Umgang mit dem Müll entwickeln soll. Einer der zahlreichen Kritikpunkte der Umweltverbände ist, dass viele Probleme mit dem Atommüll einfach ignoriert werden sollen. Unter anderem die Probleme mit dem geplanten Endlagerstandort im Schacht Konrad in Salzgitter. Auch der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel sieht hier Handlungsbedarf und hat neue Prüfungen für erforderlich erklärt.

Hier der Brief als PDF und die Pressemeldung: „Die Einbeziehung aller Arten radioaktiver Abfälle in die aktuelle Atommüll-Diskussion und die Neu­bewertung des Projektes Schacht KONRAD haben heute Vertreter aus Salzgitter auf einer Presse­konferenz in Hannover gefordert und einen gemeinsamen Offenen Brief an die verant­wortlichen MinisterInnen im Bund und den Ländern, die MinisterpräsidentInnen der Länder, sowie die BerichterstatterInnen der Fraktionen im Deutschen Bundestag vorgestellt.

Das Konzept und der Langzeit­sicher­heits­nachweis für Schacht KONRAD sind mittlerweile Jahr­zehn­te alt. Die Erfahrungen aus dem Scheitern von ASSE II wurden nie berücksichtigt. Während das Gesetz für neue Endlager jetzt eine Bergbarkeit der Abfälle innerhalb von 500 Jahren verlangt, ist dies bei KONRAD weder vor­ge­se­hen noch machbar.

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Es ist darum nicht mehr als recht und billig, zumindest eine Neubewer­tung des KONRAD-Projektes nach dem Stand von Wissen­schaft und Technik zu fordern. Sicherheit und Gesundheitsschutz für die hier leben­den Menschen haben für mich und die Verantwortlichen der Stadt Salzgitter höchste Priori­tät. Da ist es nicht zumutbar, dass ein Pro­jekt mit so langfristigen Auswir­kungen wie ein Atommüll-Endlager einfach wei­tergebaut wird, obwohl es größte Zweifel an der Machbarkeit und Sicherheit gibt. Gerade weil das Bundesver­fassungs­gericht Kommunen und Bürgern das Recht abgesprochen hat, Nachweltschutz juristisch einzuklagen, halten wir es für umso wichtiger, dies jetzt politisch einzufordern.“ Erfahrungen aus ASSE II müssen berücksichtigt werden !

Für das Landvolk Braunschweiger Land erklärt Ulrich Löhr, der sei­nen Hof im Kreis Wolfen­büttel hat: „Nach den katastrophalen Erfahrungen in Asse II, ist es unabdingbar, dass Atommüll in Zukunft oberflächennah und rückholbar gelagert werden muss“. Das Landvolk hatte wesentlichen Anteil an der Klage der Salzgitteraner Landwirtsfamilie Traube gegen KONRAD, die 2007 höchst­rich­terlich abgewiesen wurde. Derzeit läuft noch eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Standortbedingungen in Salzgitter und Transporte wurden nie berücksichtigt

Für die IG Metall Salzgitter-Peine weist Björn Harmening darauf hin, dass die Klärung zen­trale Fra­gen wie einer abwägende Betrachtung der Standortbedingen und die Transporte auf Bundes­wei­sung nicht im KONRAD-Verfahren geklärt werden durften: „Die IG Metall ist nach wie vor der Meinung, dass es unverantwortlich ist, ein atomares Endlager in direkter Nähe zu Tausenden von Arbeitsplätzen zu er­richten. Der Einlagerungsschacht II auf dem Ge­lände der Salzgitter AG befindet sich in unmittelbarer Nähe zu Heißbetrieben wie den Hoch­öfen und dem Walzwerk. Unter Ignorierung der damit verbun­de­nen Unfallgefahren sollen die Transporte trotzdem täglich per Bahn und LKW durch das dicht besie­delte Stadt­gebiet rollen. Zudem sieht die Gewerkschaft die Arbeitsplätze in den angesiedelten Unternehmen in Ge­fahr, denn eine Industriestadt wie Salzgitter ist auf hohe Investitionen in den bestehenden Betrieben, aber auch auf Neuansiedlungen angewiesen – ein Endlager für Atommüll ist da sicherlich keine Empfehlung. Dies kann auch durch den Konradfonds nicht kompensiert wer­den. Aus unserer Sicht droht der Stadt schon im sogenannten „Normalbetrieb“ eines mögli­chen Endlagers ein riesiger Imageschaden im Hinblick auf Investoren. Ein möglicher Unfall mit dem Atommüll würde das Aus für viele Betriebe in Salzgitter bedeuten.“   Aus den Metall-Betrieben der Region hat es seit 2000 mehrfach während der Arbeitszeit Aktionen ge­gen das KONRAD-Projekt und Atompolitik gegeben. Probleme bei KONRAD größer als bisher angenommen ? „Es geht hier nicht nur um das Interesse eines einzelnen Standortes“, ergänzt

Ursula Schön­berger, feder­füh­ren­de Autorin einer ersten umfassenden „Bestandsaufnahme Atom­müll für die Bundesrepublik Deutschland“. „Es geht auch um die Rückholabfälle aus ASSE II, Uran-Abfälle aus Gronau oder die Hinterlassen­schaften des Forschungs­zen­trum Jülich, die sowieso alle nicht in KONRAD eingelagert werden könnten und es geht um die Interessen aller Standorte, denen jetzt noch versprochen wird, der dortige Müll werde demnächst nach KONRAD abfließen.“ Zudem hält Schönberger die Probleme bei der Realisierung von KONRAD für größer, als bisher ange­nommen. Ein Vortrag über die Sanierung der KONRAD-Schächte auf einer Fachveranstaltung am 20. März sei ausgefallen, weil er „einfach nicht freigegeben worden sei“. Und eines sei sicher: „Sollte man die Schächte der Alt-Anlage KONRAD nicht sanieren können, muss man sie neu bauen und natürlich weiß auch der Betreiber, dass eine neue Anlage auch neu genehmigt werden müßte.““

Alles zum Thema Schacht Konrad auf dieser Seite hier.

E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.
Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernobyl-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.

Peter Ramsauer dürfte sich ärgern. Da faselte der ehemalige Verkehrsminister noch vor wenigen Tagen was von längeren Atomlaufzeiten, um billigen Strom zu erzeugen und jetzt sagt E.on: No Way! Das bayerische AKW Grafenrheinfeld soll nach Ankündigung des Konzerns nun im Mai 2015 endgültig vom Netz gehen. Einige Monate vor dem im Atomgesetz nach Fukushima festgelegten Termin Ende Dezember 2015. Damit will E.on rund 80 Millionen Euro an Steuern einsparen, berichtet der Spiegel. Die Entscheidung von E.on ist auch ein Hinweis, wie tiefgreifend der Ausbau der Erneuerbaren Energie die Energiewirtschaft verwandelt. „E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…“ weiterlesen

Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender und falscher Sicherheitsnachweise auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert

Das Bundesumweltministerium hat möglicherweise die zuständige Genehmigungsbehörde für die Castor-Standortlager mit hochradioaktivem Atommüll daran gehindert, für erforderlich gehaltene höhere Sicherheitsanforderungen umzusetzen. Dieser Verdacht drängt sich angesichts einer bereits im Juni 2013 veröffentlichten Stellungnahme des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am Vattenfall-AKW in Brunsbüttel auf (die Stellungnahme ist unten auf dieser Seite vollständig wieder gegeben). Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager aufgehoben. Das BfS wollte offenbar mehr Sicherheit prüfen, durfte aber nicht!

In einem viel beachteten Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. In dem Verfahren ging es darum, ob die Genehmigungsbehörde – das besagte Bundesamt – in ausreichendem Maße die möglichen Auswirkungen von Terror-Angriffen auf das Castor-Lager berücksichtigt hat. Das BfS ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums und daher an Weisungen gebunden.

In der Stellungnahme des BfS zum Urteil des OVG Schleswig heißt es zunächst: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen (Hervorhebung umweltFAIRaendern). Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.“

Aber offenbar nicht in dem Umfang, wie es das BfS bei der Genehmigung eigentlich für erforderlich gehalten hätte, denn das BfS berichtet weiter: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest (Hervorhebung umweltFAIRaendern).“

Diese Formulierungen legen den Verdacht nahe, dass das BfS die Verantwortung für das Urteil beim Oberverwaltungsgericht sowohl bei dem Betreiber als auch beim Bundesumweltministerium sieht. Unterstellt werden muss dabei, dass das BfS offenbar höhere Anforderungen an die Sicherheitsnachweise für das Castor-Lager stellen wollte, dies aber vom BMU abgelehnt wurde und daher im Genehmigungsverfahren keine Berücksichtigung fand.

Dafür, dass diese Lesart der Stellungnahme des BfS zutreffend sein könnte, spricht auch, dass es in Fachkreisen kein Geheimnis ist, dass es seit langem zwischen dem von Wolfram König geführten Bundesamt und dem BMU immer wieder massive Differenzen in Sicherheitsfragen gegeben hat und gibt. Nicht zuletzt diese Differenzen sollen auch ein Grund dafür sein, dass im Rahmen der Debatte um einen Neustart bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle ein neues Bundesamt aus der Taufe gehoben werden soll, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE). Für Insider gilt dieses neues Bundesamt auch als Instrument, das Bundesamt für Strahlenschutz zu „entmachten“.

Das BfS und sein Präsident König sind auch bei den AKW-Betreibern ein „rotes Tuch“. Sie werfen dem BfS unter anderem vor, die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad zu hintertreiben.

Das Urteil des OVG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig (siehe unten) und betrifft unmittelbar erst einmal nur das Lager in Brunsbüttel. Seine Brisanz geht aber weit darüber hinaus. Denn alle sogenannten Standort-Zwischenlager sind im Zeitraum zwischen 2002 – 2005 quasi in Serienfertigung genehmigt und gebaut worden, also kurz nach den Terroranschlägen am 11.9.2001 auf das World-Trade-Center in New York und das Pentagon in Washington. Insofern ist klar: Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen betreffen grundsätzlich auch alle anderen Castor-Lager an allen Standorten.

Derzeit versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Betreiber Vattenfall das OVG-Urteil noch zu Fall zu bringen.

Die Stellungnahme des BfS gibt es gleich unten, weitere Informationen zu dem Urteil des OVG Schleswig und dessen mögliche Folgen auf umweltFAIRaendern:

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über eine Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:
In seinem Urteil, zu dem bisher nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, kritisiert das Gericht vor allem, dass im Verfahren „ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden“ war. Die Geheimhaltung sei vom Bundesverwaltungsgericht im sogenannten in-camera-Verfahren allerdings größtenteils bestätigt worden.In der mündlichen Verhandlung ging es um die Fragen, ob die möglichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes und eines möglichen Beschusses mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft wurden. Aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen konnte das BfS dem Gericht nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel den nach dem Atomgesetz erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet. Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen. Bei allen Zwischenlagern wurde der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.Das Gericht hat in seinem Urteil zwar kritisiert, das BfS habe es versäumt, bereits 2003 die Folgen eines Absturzes mit dem Airbus 380 auf ein Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln. Es betont jedoch, es habe es „offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei“. Das BfS hatte die Untersuchung für den Airbus 380, der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Zwischenlagers noch nicht auf dem Markt war, 2010 nachgeholt.Das BfS wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst auf dieser Basis kann über das weitere Vorgehen, insbesondere das Einlegen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder die Erweiterung bestehender Untersuchungen, entschieden werden. Die Genehmigung hat weiter Bestand, da das Urteil noch nichts rechtskäftig ist.


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