Betreten verboten: Rostig und Verstrahlt – Vattenfalls Kellerverliese im AKW Brunsbüttel

Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel - immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass aus dem AKW Brunsbüttel – immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH

In den Kellerverliesen des stillgelegten Vattenfall-Reaktors Brunsbüttel sind weitere Atommüllfässer mit Rost-Befunden entdeckt worden. Die Strahlung in den insgesamt sechs Kavernen mit insgesamt 631 Fässern ist derart hoch, dass Menschen dort keinen Zugang haben. Zwei Jahre musste Vattenfall ein Konzept entwickeln, mit dem nun eine ferngesteuerte Inspektion erfolgen kann. Seit Anfang Januar sind in der ersten Kellerkammer die ersten 70 Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen untersucht worden. Wie viele Fässer dabei mit Roststellen entdeckt wurden und welchen Umfang diese haben, teilten bislang weder Betreiber Vattenfall noch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein mit. Man wolle das Ende der Untersuchungen abwarten und eine Gesamt-Bewertung durchführen.

Beim NDR, der vor wenigen Tagen über die neuen Befunde berichtet hatte, sind Bilder der Kameras zu sehen. Der NDR berichtet unter der Überschrift „Vattenfall hält mit Details hinterm Berg“ und zitiert Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace, zu den neuen Rostfunden. „Das war zu erwarten. Vattenfall betreibt im Keller kein Zwischenlager, sondern eine Atommüllkippe. Es ist wirklich unverantwortlich, dass Vattenfall die Fässer nicht regelmäßig kontrolliert hat und das es überhaupt so weit gekommen ist“, sagte er NDR 1 Welle Nord.“ Und weiter: „Weder Betreiber Vattenfall noch das für die Atomaufsicht zuständige Umweltministerium wollen sich zu Einzelheiten äußern. Daher ist im Moment nicht klar, wie viele Fässer betroffen und wie stark sie angerostet sind. Zurzeit laufen nach Angaben der Verantwortlichen Gespräche. Bis Ende des Monats soll es Konsequenzen geben.“

Dass es im AKW Brunsbüttel möglicherweise haufenweise verrostete Fässer mit radioaktiven Abfällen gibt, war vor rund zwei Jahren aufgefallen. Die Fässer sollten nach und nach umgepackt werden, um sie für eine spätere dauerhafte Lagerung im Schacht Konrad vorzubereiten. Das aber musste gestoppt werden, nachdem ein Fass derart verrostet war, dass kaum noch Stahl vorhanden war, der den Atommüll zusammen hielt (siehe Foto). Ein Abtransport von leicht- und mittelaktivem Atommüll aus Brunsbüttel in den Schacht Konrad wird sich jedoch noch auf Jahre verzögern. Nach immer neuen Sicherheitsproblemen beim Ausbau des Schachts, wird mit einer Inbetriebnahme nicht vor 2021 gerechnet, möglicherweise auch erst später. Insofern verwundert die von der taz gemachte Aussage: „Möglicherweise werden sie zunächst im Atommüll-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW eingelagert werden.“ Wieso möglicherweise?

Die taz berichtet, dass „am 8. Januar der 110 Zentimeter starke Stahlbetondeckel der ersten Kaverne ferngesteuert angehoben und eine neu entwickelte Mini-Kamera hineingelassen. Diese ist horizontal und vertikal um 360 Grad schwenkbar und kann in den nur 15 Zentimeter breiten Zwischenräumen zwischen den Fässern eingesetzt werden.“

Außerdem schreibt die taz: „Nach Einschätzung von Frank Scharlaug, kommissarischer Leiter der Atomaufsicht im Ministerium, sind die Sicherheitsgefahren nicht hoch: „Das ist beherrschbar.““

Unklar bleibt, was das bedeuten soll. Immerhin ist die Strahlung in den Kammern derart hoch, dass Menschen dort keinen Zugang haben. Die Dosisleistung in den Kammern soll nach früheren Angaben bis zu 500 mSv/h betragen. Die zulässige Jahresdosis für AKW-Mitarbeiter beträgt 20 mSv.

Weiter heißt es in der taz mit Bezug auf Aussagen der Atomaufsicht: „Ungeklärt sei aber noch, wie die beschädigten Fässer zu behandeln seien. Da sie in den Kavernen dicht an dicht gestapelt seien, könnten sie nicht „in Überfässern versiegelt“ werden. Das werde nach Abschluss der Untersuchungen der weiteren Kavernen zu klären sein.““

Das dürfte allerdings eine größere Aufgabe werden, wenn die Zahl der Rostbefunde weiter anwächst. Da Menschen in den Kavernen aufgrund der hohen Strahlung nicht arbeiten dürfen, müßte ein extrem aufwendiges Konzept entwickelt werden, wie die Fässer ferngesteuert in neue Behälter verpackt werden können, ohne dass sie in Folge der Roststellen aufbrechen.

 

Greenpeace-Magazin: Von wegen Atomausstieg – Atomkraft made in Germany

cropped-Gronau-Blockade-ROBIN-WOOD-Juli-2011002.jpg„In acht Jahren soll das letzte deutsche Atomkraftwerk vom Netz gehen. Ist damit der AtomausURENCO-Gronau-April2011stieg vollbracht? Keineswegs. Denn Urananlagen in Gronau und Lingen liefern Brennstoffe an AKWs in aller Welt – ohne jede Laufzeitbeschränkung“, schreibt Andrea Hösch im gerade veröffentlichten neuen Greenpeace-Magazin 2/14. Vor allem der zum trinationalen URENCO-Konzern gehörenden Urananreicherungsanlage in Gronau widmet sich die Autorin ausführlich. Immerhin versorgt diese Uranfabrik jedes zehnte Atomkraftwerk der Welt mit dem Uranbrennstoff.

Der Artikel, der leider nicht online verfügbar ist, steigt mit Zitaten des Urenco-Gronau-Pressesprechers ein: „Chris Breuer macht einen guten Job. Er redet mit immersanfter Stimme, gibt sich offen, schaut verständnisvoll – und verschweigt Brisantes. Dafür wird er bezahlt: Der Mann ist Pressesprecher der Urenco Deutschland, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage (UAA) betreibt. Entsprechend begrenzt er seine Sicht auf die Welt: Sie fängt bei der Anreicherung an und hört bei der Anreicherung auf. „Wir sind nur Dienstleister“, betont Breuer und will damit sagen: Für den umwelt- und gesundheitsschädlichen Uranabbau in Ländern wie Niger, Kasachstan oder Australien sind wir nicht verantwortlich, und mit Atomkatastrophen wie Fukushima haben wir auch nichts zu tun. Tatsächlich aber landet Natur-Uran in Gronau, und der japanische AKW-Betreiber Tepco ist Kunde von Urenco. Einer von 51 in 19 Ländern.“

Im weiteren zeigt der Artikel auf, mit welchen Risiken und Problemen der unbefristete Betrieb der Uranfabrik in Gronau verbunden ist, welche Mengen Atommüll anfallen, für die immer neue Atommüll-Hallen gebaut werden. Welche Bedeutung die Uranfabrik auch für die Herstellung von waffenfähigem Uran hat und unter welchen Kontrollen sie deshalb steht. Initiativen-Vertreter kommen zu Wort; über die zahllosen Atomtransporte von und nach Gronau wird berichtet. Und Andrea Hösch berichtet, wie URENCO als Sponsor in der kommunalen Politik auftritt.

 

AKWs Gundremmingen: Im Notfall keine Kühlung?

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In Gundremmingen sind noch zwei Atomkraftwerke in Betrieb: Es handelt sich wie in Fukushima um Siedewasserreaktoren, die als besonders störanfällig gelten.

Bereits 2009 bezeichnete  Rainer Baake, der heutige Staatssekretär im Energieministerium als damaliger Geschäftsführer der Deutschen UmweltHilfe (DUH) die Sicherheitsprobleme, auf die jetzt eine Anti-Atom-Initiative hinweist, als „hoch brisant“. Die Initiative erhebt schwere Vorwürfe gegen die Atomaufsicht in München. Bis heute sollen Sicherheitsnachweise fehlen, dass das Notkühlsystem der Reaktoren im Ernstfall auch wirklich funktioniert. Wichtige Pumpen für die Notkühlung könnten durch Dichtungs- und Dämmmaterial verstopfen (siehe unten). Die Augsburger Allgemeine berichtet außerdem: „Schwere Vorwürfe gegen die Atomaufsicht in Bayern erhebt die baden-württembergische Grünen-Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl. Das bayerische Umweltministerium habe es trotz mehrfachen Drängens vonseiten des Bundes unterlassen, eine wichtige Sicherheitsüberprüfung im schwäbischen Kernkraftwerk Gundremmingen durchzuführen“.

Bereits im Juli 2009 hatte Gerd Rosenkranz, damals bei der Deutschen UmweltHilfe (DUH), unter der Überschrift „Verstopfung im Reaktorsumpf“ auf entsprechende Probleme hingewiesen. Demnach bestünde das Problem nicht nur für die Reaktoren in Gundremmingen, sondern auch andere Atomkraftwerke könnten im Notfall ohne Kühlung dastehen. Beteiligt war auch Rainer Baake. Damals war er Geschäftsführer der DUH. Heute ist der Grüne unter Sigmar Gabriel (SPD) Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

In der damaligen PM der DUH heißt es: Die neueren Erkenntnisse sind hoch brisant und zwingen die Atomaufsicht unverzüglich zu handeln. Der gesamte Vorgang beweist einmal mehr, dass hyperkomplexe Maschinen wie Atomkraftwerke nicht absolut sicher betrieben werden können“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.“

Mindestens in den beiden Reaktoren von Gundremmingen ist nach den Recherchen der Grünen Abgeordneten und der bayerischen Anti-Atom-Initiative offenbar nicht viel geschehen.

Die Bundestagsabgeordnete Kotting-Uhl hatte die Mängel in Gundremmingen – auf die sich auch die Bürgerinitiative (siehe unten) bezieht – im Rahmen einer Anfrage recherchiert. In der Augsburger Allgemeinen heißt es dazu: „Ausgerechnet in dem Atomkraftwerk, dessen Notkühlsystem sowieso schon gravierende Defizite hat, ist Verstopfung der Notkühlung noch immer nicht sicher ausgeschlossen, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist“, kritisierte Kotting-Uhl. „Eine solche Fahrlässigkeit ist absolut fehl am Platz bei der Hochrisikotechnik Atomkraft.“


„Gefährlicher Schlendrian“: Grüne kritisieren laxe Sicherheitsprüfungen – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gefaehrlicher-Schlendrian-Gruene-kritisieren-laxe-Sicherheitspruefungen-id28729317.html

Der Betreiber RWE weist diese Kritik jedoch zurück. Hier die PM der Anti-Atom-Initiative:  PM11022014:

„Funktioniert im Ernstfall das Notkühlsystem?
AKW Gundremmingen ist Sicherheitsnachweise schuldig! Bayerns Atomaufsicht drückt schon zu lange die Augen zu.

Eine Bundestagsanfrage brachte im Januar 2014 ans Licht, dass bis heute Nachweise des AKW Gundremmingen für die Zuverlässigkeit des Notkühlsystems fehlen. Es ist nicht gesichert, dass die beiden dortigen Siedewasserreaktoren eine Leckage im Kühlkreislauf, bei dem Isoliermaterial oder andere Stoffe mitgeschwemmt werden, zuverlässig beherrschen.

Es gibt latente Fehler in Anlagen, die erst in Notsituationen auffallen. Ein defekter Airbag wird in einem Auto erst bei einem schweren Unfall fatal. Die falsche Platzierung der Notstromdiesel in Fukushima hat über drei Jahrzehnte keine Folgen gehabt. Erst nachdem am 11. März 2011 durch ein Erdbeben die normale Stromversorgung zerstört war und dann eine Flutwelle die für die Notkühlung vorgesehenen Aggregate auch noch ausschaltete.

In Atomkraftwerken sind viele Notsysteme für den Eventualfall eingebaut. Deren Funktionieren kann jedoch nur eingeschränkt geprüft werden. Im Sommer 2009 wurde nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe im Deutschlandradio und in anderen Medien groß berichtet, dass ein Unfall im schwedischen AKW Barsebäck bereits 1992 zu brisanten und vorher so nicht beachteten Problemen geführt hatte. Bei einer Leckage am Kühlkreislauf war Isoliermaterial gelöst worden und verstopfte die Siebe des Notkühlsystems. Die Notkühlung klappte dann nur knapp.

RWE und das AKW Gundremmingen duckten sich weg und verheimlichten, dass Ähnliches bereits am 13.1.1977 im Gundremminger Block A beim Not-Aus geschehen war. Der Block A in Gundremmingen konnte noch abgeschaltet und gekühlt werden. Die Siebe vor den Notpumpen wurden allerdings verstopft. Aber die Nachkühlung reichte noch ohne die Notfallpumpen.

Doch im Sommer 2009 waren für die deutschen AKW immer noch nicht die Nachweise erbracht, dass sie im Falle einer Leckage im Kühlkreislauf die Notkühlung sicherstellen können. Das Bundesumweltministerium drängte die Länderaufsichtsbehörden endlich die Nachweise einzufordern. Aber auch beim „EU-Stress­test“ wurde nicht geprüft, ob die Sumpfsiebe der Notkühlsysteme beim Störfall ausreichend funktionieren.

22 Jahre nach dem Störfall in Barsebäck liegen im Februar 2014 immer noch nicht die Nachweise des AKW Gundremmingen vollständig vor, dass auch nach einer Leckage im Kühlkreislauf die Notkühlung zuverlässig funktionieren würde. Die Empfehlungen der staatlichen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit sind immer noch nicht ganz umgesetzt. Wie lange dulden wir noch, dass die Bayerische Atomaufsicht hier beide Augen zudrückt?

Vermutlich sind die AKW-Betreiber in einem Dilemma: Vergrößert man die Maschen der Siebe, so dass die Verstopfungsgefahr an den Sieben vor den „Sumpfpumpen“ für das Notkühlsystem sinkt, werden im Notfall Stoffe in den Reaktor gespült. Und dort können sie sich an Spaltelementen festsetzen, den Wärmeübergang behindern und so zu punktuellen katastrophalen Überhitzungen und Schmelzen führen.

Seit über zwanzig Jahren befassen sich die Experten in Tagungen und Workshops mit dem Problem. Die Öffentlichkeit wird darüber nicht informiert. Aber man kann mittlerweile im Internet viele Dokumentationen über Strömungsversuche etc. finden, wo man Antworten auf die bisher ungelösten Sicherheitsfragen sucht.

Dass das AKW Gundremmingen abwiegelt, entspricht leider der schlechten RWE-Sicherheitskultur. Aber die Aufsichtsbehörde im Bayerischen Umweltministerium ist gefordert. Sie muss öffentlich den Nachweis erzwingen und vorzeigen, dass so ein Störfall nicht zur Katastrophe führt.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm, www.atommuell-lager.de

Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Sommer 2013, in dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, soll vom Tisch. Das wollen das Bundesamt für Strahlenschutz (Genehmigungsbehörde) und der AKW-Betreiber Vattenfall mit einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erreichen. Die Sorge: Nicht nur das Castor-Lager in Brunsbüttel könnte ohne Genehmigung dastehen. Auch für weitere Castor-Lager könnte die Aufhebung der Genehmigungen drohen.

Nach einer Verfahrensdauer von rund 10 Jahren hatte das OVG Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben (eine weitere Klage vor dem OVG Lüneburg über die Genehmigung für das Castor-Lager in Esenshamm ist außerdem noch anhängig). Als Gründe für diese weitreichende Entscheidung stellt das Gericht Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Bereits unmittelbar nach der schriftlichen Begründung des Urteils haben das BfS und Vattenfall angekündigt, die Zulassung der Revision zu beantragen. Unter allen Umständen soll verhindert werden, dass dieses Urteil des OVG rechtskräftig wird. Nicht nur, weil die genannten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bestehen, sondern auch, weil das Gericht für Dritte erheblich mehr Schutzrechte einräumt. Dies wiederum könnte in anderen atomrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Genehmigungen haben.

In getrennten Begründungen von zusammen fast 500 Seiten Umfang haben die dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde und Vattenfall entsprechende Schriftsätze verfasst, in denen sie eine Neubefassung erreichen wollen. Laut SHZ wird eine Entscheidung bereits im Frühsommer erwartet. Das aber dürfte eher fraglich sein. Denn erst im Dezember hatten BfS und Vattenfall ihre schriftlichen Begründungen vorgelegt.

Die SHZ schreibt: Mit dem Urteil des OVG Schleswig „wollen sich Betreiber und das BfS nicht abfinden“, sagt Ulrich Wollenteit, Anwalt des Brunsbütteler Anwohners, der erfolgreich gegen das Zwischenlager geklagt hatte. Mehrere hundert Seiten Unterlagen, die die Beschwerde begründen sollen, zeigten, „welch erstaunlichen Aufwand“ Vattenfall und BfS betreiben.“

Sollte das BVG die Revision zulassen, könnte es die Sache entweder selbst neu verhandeln oder aber an das Gericht in Schleswig zurück verweisen. Bereits vor einigen Jahren hatten die Kläger aus Brunsbüttel mit diesem Weg Erfolg. In der ersten Instanz hatte das OVG Schleswig die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Erst durch eine Beschwerde vor dem BVG erreichten die Kläger gegen das Castor-Lager, dass sich das OVG erneut mit der Sache befassen musste. Ergebnis war das jetzige Urteil, bei dem das Gericht erneut keine Revision zuließ.

Die Komplexität des Verfahrens hat es insgesamt in sich. Das macht die SHZ in ihrem Bericht deutlich: „Es wird nicht einfach, das Gericht davon zu überzeugen, die Beschwerde abzuweisen“, sagt Wollenteit. Dann wäre das OVG-Urteil rechtskräftig, der Kampf um das Zwischenlager aber nicht vorbei. Betreiber Vattenfall müsste eine neue Genehmigung beantragen. Und die müsste das BfS auch daraufhin prüfen, ob das Lager ausreichend gegen Abstürze großer Verkehrsmaschinen und Angriffe mit neuesten panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Genau das hatte das OVG bemängelt. In jedem Fall könnte das Verfahren Jahre dauern.“

Bedeutsam ist, dass dieses Urteil auch für Castor-Lagerhallen an den anderen 11 Atomstandorten Folgen haben kann: „Die Sicherheitsmängel, die es in Brunsbüttel gibt, gibt es auch in den anderen Zwischenlagern – und die müssen aus meiner Sicht ausgeräumt werden“, sagt Wollenteit.“ Eine Sichtweise, die das BfS nicht teilt. Die SHZ stellt in dem Text fest: „Noch ist also unklar, ob Bürger an anderen Zwischenlagern gegen die Genehmigung klagen können – und wollen. Eine Chance hätten sie, meint Ulrich Wollenteit.“

Und nicht zuletzt ist das Ganze eine maßgebliche Panne für die Bundespolitik. Dort wird gerade für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche getrommelt. Nach 40 Jahren gibt es immer noch kein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Jahrelang versuchten Betreiber und Bundespolitik Gorleben als Standort durchzusetzen. Und während also ein Neustart herbei geredet wird, bei dem Gorleben immer noch eine Rolle spielt, droht jetzt das atomare Entsorgungs-Kartenhaus insgesamt zusammen zu brechen, wenn das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig wird.

Siehe auch:

Alles zum Thema Endlagersuche, Castor und das Urteil OVG Schleswig auf dieser Seite.

Castor-Atommüll-Lagerung: Im Namen des Volkes – Sicherheitsnachweise reichen nicht aus

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Heftige Schräglage beim Umgang mit Atommüll – Gericht sieht Sicherheitsnachweise nicht erbracht. Foto: Castorlager am AKW Brunsbüttel, Vattenfall

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutschland, AKW Brunsbüttel, Oberverwaltungsgericht Schleswig, 2013: „IM NAMEN DES VOLKES – Der Genehmigungsbescheid … wird aufgehoben.“ Reden wir mal drüber: Während in Berlin Parteispitzen und Landesregierungen im Frühjahr/Sommer 2013 über einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle verhandeln, sorgt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig für einen Paukenschlag bei der Atommüll-Lagerung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hebt das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel auf.

Dort sollen die Atommüll-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen 40 Jahre lang gelagert werden. Das Gericht stellt  Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Das Urteil passte so gar nicht in die Stimmungslage der „Endlagersucher“ und „Neustarter“. Kaum eine (rot-grüne) Landesregierung mochte sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sich zu den in der Sache vom Gericht vorgetragenen Mängeln äußern. Stattdessen vertagen die politisch Verantwortlichen das ganze auf den weiteren Rechtsweg: Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als AKW-Betreiber beantragen die Zulassung der Revision gegen das Urteil. Damit ist es vorerst nicht rechtskräftig.

Die Kläger gegen das Castor-Lager Brunsbüttel brauchen Unterstützung! Hier lesen:

Eine erstaunliche ignorante Reaktionsweise von Bund und Ländern, egal welcher Regierungsfarbe. Wichtiger aber vielleicht vor dem Hintergrund der Debatte um einen vermeintlichen Neustart beim Umgang mit Atommüll und dessen Glaubwürdigkeit: Über dieses Urteil zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird weitgehend geschwiegen – aber die Anti-Atom-Bewegung soll  über ihren Schatten springen und bei einer Endlagersuche mitmachen, deren Ende erneut Gorleben heißen kann? Irgendwas ist da merkwürdig.

Doch es kommt noch absurder: Während das OVG die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufhebt, diskutiert die hohe Politik von Kiel über Berlin bis Stuttgart, dass für einen Kompromiss bei der Endlagersuche Atommüll aus dem Ausland nicht wie bisher in Gorleben, sondern an anderen Orten zwischengelagert werden soll (diese Suche hält bis heute an). Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, schlägt der Grüne Energieminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein im Alleingang vor,  den hochradioaktiven Atommüll aus Sellafield (England) im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. War da was?

Als gäbe es das Urteil des OVG Schleswig und die darin festgestellten Mängel gar nicht, bietet der Minister das Lager in Brunsbüttel weiter an. Und seine Behörde erklärt – eher still und dezent – auf der Homepage: “Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde? Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen…“

Es gibt also nicht etwa ein Mehr an Sicherheit, Nachrüstungen oder Derartiges: Mit einer Anordnung wird der rechtssichere Zustand wieder hergestellt, den das OVG Aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise gerade aufgehoben hat. Während dessen läuft nur 20 km von Brunsbüttel entfernt das AKW Brokdorf weiter, mit einem identischen Zwischenlager, ist gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und erzeugt weiter neuen Atommüll.

Das schafft Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Atommüll und an einen wirklichen Neustart. Ehrlich!

Siehe dazu auch diese Artikel:

Dabei ist allen Beteiligten klar: Zwar betrifft dieses Urteil juristisch zunächst nur das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Faktisch aber gelten die festgestellten Mängel für alle Atommüll-Zwischenlager an den 12 AKW-Standorten. Sie alle sind quasi in Serie rund um das Jahr 2005 geplant, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und gebaut worden. Außerdem gelten die Hallen im Norden sogar noch als etwas „sicherer“, weil die Wände und Decken stabiler gebaut wurden, als die Lagerhallen im Süden.

Diese Castor-Zwischenlager sind das Grundkonzept der derzeitigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus den Atommeilern. Um das Jahr 2005 herum wurden diese Hallen genehmigt und errichtet. Als Folge des Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England und mangels eines Endlagers. Verantwortlich für dieses „Konzept“ war die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem vermeintlichen Atomkonsens Anfang der 2000er Jahre.

Die  Anti-Atom-Bewegung begrüßte das Ende der Wiederaufarbeitung im Ausland, weil damit endlich die Plutoniumproduktion eingestellt wurde. Doch statt der geforderten Stilllegung der Atommeiler, deren Entsorgung durch das fehlende Endlager nicht gesichert war, sollte der hochradioaktive Müll nun in neu zu errichtenden Hallen an den AKW-Standorten eingelagert werden.

AtomkraftgegnerInnen haben gegen den Bau dieser Zwischenlager an den AKWs protestiert und Klagen auf den Weg gebracht. Immer wieder hatten sie nach den Terroranschlägen vom September 2011 höhere Sicherheitsanforderungen für diese Lagerhallen verlangt. Meist vergeblich. Angesichts der hohen Kosten in den Gerichtsverfahren kamen die meisten Klagen nicht über die erste Instanz hinaus, weil die Initiativen das finanzielle Risiko nicht tragen konnten. Nur bei den AKWs in Brunsbüttel und Esenshamm wurden die Klagen weiter geführt.

Vor allem aus Grünen Reihen drängen PolitikerInnen die Anti-Atom-Bewegung und Umweltverbände, beim vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mitzumachen und sich mit zwei VertreterInnen an der noch einzurichtenden 33 köpfigen Kommission zu beteiligen. Diese Kommission soll Kriterien für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls entwickeln. Mehrere Umweltverbände und der Dachverband Deutscher Naturschutz Ring (DNR) hatten das vor einiger Zeit abgelehnt. Diese hatten schon zuvor massive Kritik am zustande kommen des Gesetzes (unter weitgehender Ausklammerung der Umweltverbände) wie auch zahlreicher Vorfestlegungen geübt – ohne dass dies bei der Beschlussfassung im Bundetag berücksichtigt wurde. Eigentlich dürfte die Überraschung nun nicht sonderlich groß sein, wenn die Umweltverbände aus guten Gründen nicht mitmachen.

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