Berliner Volksentscheid: SPD-CDU-Senat für Vattenfall und gegen mehr Demokratie

In Sachen Volksentscheid für die Stromnetze in Berlin hat der rot-schwarze Senat heute entschieden. Vattenfall soll den größt-möglichen Schutz gegen das Volk erhalten: Der Volksentscheid wird nicht mit der Bundestagswahl am 22. September, sondern erst am 3. November stattfinden. Der Tagesspiegel berichtet unter dieser Überschrift: SPD knickt ein : Volksentscheid zum Stromnetz erst im November. Mit diesem Termin für den Volksentscheid um die Rekommunalisierung der Stromnetze will der Berliner Senat offenbar die Hürden höher schrauben, in der Hoffnung, dass nicht genug BerlinerInnen zur Abstimmung über den Volksentscheid an die Wahlurnen gehen. Diese Entscheidung zeigt nicht nur ein äußerst fragwürdiges Verständnis von Bürgerbeteiligung und Politik. Es ist vor allem eine Maßnahme, um die Interessen von Vattenfall so weit möglich zu schützen! Damit stellt sich der Berliner Senat auch gegen die Forderungen des Berliner Energietisch, der den Volksentscheid am 22. September parallel zur Bundestagswahl durchführen wollte. Auch in Hamburg findet an diesem Tag ein Volksentscheid um die Energienetze statt.

Der Berliner Energietisch, Initiator des Volksentscheids, kommentiert auf seiner Homepage scharf: „Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht von 230.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Volksbegehrens. Sie ist eine Schande für den Senat. Er hat damit deutlich gemacht, dass ihn weder die Rekommunalisierung der Energieversorgung noch direktdemokratische Mitbestimmung interessieren. Im Interesse Vattenfalls wird ein Termin festgesetzt in der Hoffnung, dass beim Volksentscheid nicht die erforderliche Mindestzustimmung erreicht wird. Wir werden weder einfach zur Tagesordnung übergehen noch uns unterkriegen lassen. Jetzt erst recht!“

Siehe auch: Volksentscheid Energienetze Hamburg: Staatlich mit aller Macht für Vattenfall und E.on

Atomausstieg? AKW Gundremmingen will mehr Atomstrom produzieren.

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Bayern kann das: Atomausstieg mit noch mehr Atomstrom!

Mit einer Leistungserhöhung wollen die Betreiber der AKWs in Gundremmingen, RWE und E.on, künftig mehr Atomstrom herstellen. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt der bayerischen Atomaufsicht vor. Am Donnerstag, dem 11.7.2013, war das Verfahren auf Initiative einer Bürger-Petition Thema im Umweltausschuss des Landtags in München. Dazu eine Presseerklärung des Bund Naturschutz, dem bayerischen Landesverband des BUND:

„CSU UND FDP LEHNEN LEISTUNGSAUSWEITUNG IM AKW GUNDREMMINGEN NICHT AB

Heute wurde im Umweltausschuss des bayerischen Landtags die von 6700 Bürgern eingereichte Petition gegen die beantragte Leistungsausweitung des AKW Gundremmingen beraten. Die Regierungsmehrheit von CSU und FDP haben die Petition auch mit Tolerierung der Oppositionsfraktionen vertagt und damit die Türen für eine Genehmigung der Leistungsausweitung offen gelassen.

„Dass CSU und FDP jetzt einer Ausweitung der Atomstromproduktion keine klare Absage erteilen, lässt massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Energiewendeziele der Staatsregierung aufkommen und“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz. Diese Vertagung ist um besorgniserregender, als dass das Umweltministerium im Ausschuss deutlich machte, dass nach deren derzeitiger  Bewertung keine Gründe gegen eine Genehmigung vorlägen. Das Ministerium warte
aber noch eine Stellungnahme aus dem Bundesumweltministerium ab.

Im ohnehin größten AKW Deutschlands wollen RWE und EON die zwei alten Siedewasserreaktoren schärfer fahren und so die Kraftwerksleistung erhöhen. Das würde die Sicherheit in dem ohnehin besonders riskanten AKW weiter verringern und zugleich noch mehr Atommüll bedeuten. Schon seit 1999 versuchen die zwei Atomkonzerne eine Genehmigung für die Ausweitung der Atomstromproduktion zu erhalten.

„Es kann nicht sein, dass die Energiekonzerne RWE und E.ON das Risiko für die Bevölkerung nochmals erhöhen, um noch mehr Geld zu verdienen,“ kritisiert der BN‐Landesbeauftragte Richard Mergner das Ansinnen der Energiekonzerne.

Das Bundesumweltministerium hat wegen der besonderen Risiken das eigentlich zuständige bayerische Umweltministerium aufgefordert, den Genehmigungsentwurf vom Bundesumweltministerium absegnen zu lassen. Eine aktuelle Stellungnahme steht noch aus.

„Auch nach 14 Jahren sind die Sicherheitsfragen nicht beantwortet worden. Unsere Sorgen bestehen nach wie vor,“ so Raimund Kamm, Vorsitzender des FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und Vorstandsmitglied der BN‐Kreisgruppe Augsburg.

Gegen die Leitungsausweitung wendet sich die vom Schwaben‐Energierat initiierte Petition mit den Unterschriften von 6700 Bürgern. Die Petition appellierte an den bayerischen Landtag, sich gegen diese Atomausweitung auszusprechen und das Ministerium aufzufordern, den Antrag abzulehnen. Im Schwaben‐Energierat haben sich mehrere Umweltverbände, darunter auch der BUND Naturschutz, Umweltgruppen und Parteien zusammengeschlossen.“

Urananreicherung URENCO: „Die Dinge, die wir tun, könnten auch für nicht-friedliche Zwecke genutzt werden, wie z.B. Atombomben“

robinwood_uranfabrig_gronauAngesichts der anlaufenden Sondierungen für einen Verkauf der Urananreicherungsanlagen des URENCO-Konzerns hält der deutsche Chef, Helmut Engelbrecht, mit der Brisanz des Deals nicht hinter dem Berg. Im Daily Telegraph sagte er vor wenigen Tagen: „It is a very political market“, he observes genially. „Because unfortunately the things we do could also be used for non-peaceful purposes.“ Such as making an atomic bomb and blowing everyone up.“ Das ist deutlich und macht klar, um was es geht: Die URENCO ist potentiell der Schlüssel zur Atombewaffnung auf Basis von Uran.

Michael Sailer vom Öko-Institut Darmstadt und Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung hatte bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass der Weg über die Urananreicherung der einfachste Weg zur Atombombe ist.

Angesichts der Verkaufsabsichten versucht Engelbrecht trotz der militärischen Bedeutung der URENCO-Anlagen, Gelasssenheit zu verbreiten. Der Uran-Markt sei zwar ein sehr politischer Markt. Aber auch wenn ein Verkauf an private Investoren erfolgen würde, müsse sich niemand Sorgen machen, dass die internationale Kontrolle durch die Atombehörden und die Staatsregierungen gefährdet oder eingeschränkt würde.

Die Kontrolle zur Nichtverbreitung von Kernwaffentechnik und angereichertem Uran zur Waffenherstellung würde auch bei privaten Eigentümern in vollem Umfang bestehen bleiben, behauptet Engelbrecht. Einerseits mag man dem zustimmen, denn natürlich wollen die Staaten die politische Kontrolle behalten. Aber ob bei einer privaten Eigentümer-Struktur, bei der auch Finanzinvestoren nicht gänzlich ausgeschlossen sind, die Schlupflöcher zur Verbreitung von Know-How und Komponenten nicht deutlich größer werden, können selbst noch so intensive Kontrollen nicht wirklich garantieren. Das Risiko würde in jedem Fall steigen.

Aber das scheinen die Regierungen durchaus in Kauf zu nehmen, angesichts der Summen, um die es beim Verkauf geht: Rund 10 Mrd. Euro erwarten England, die Niederlande sowie E.on und RWE durch den Verkauf. Auch langfristig erwartet die URENCO weiterhin einen stabilen, wenn nicht sogar wachsenden Markt und verweist darauf, dass Japan nach dem Super-GAU von Fukushima künftig wieder ein Kunde sein wird.

Am Rande verweist der Daily Telegraph bzw. Engelbrecht auf einen weiteren Aspekt: Einer der Erfinder der Zentrifugen-Technik, die heute bei der URENCO zum Einsatz kommt und international derzeit die wirtschaftlichste Methode zur Urananreicherung darstellt, hat mit seiner Forschung in Nazi-Deutschland begonnen. Der Daily Telegraph schreibt über Engelbrecht: „That brings him to Zippe. „The technology we all use for every centrifuge globally these days was developed in 1946-47 in Russia by German prisoners of war,“ Engelbrecht explains. „To their surprise they were released provided they could pay their travel home. They went to Germany, but Germany couldn’t do anything nuclear so they dispersed to earn a living.“

Zippe, „one of the key developers“, went to America in the early 1950s. „He was asked by the US authorities to put into a paper what he had done in Russia. But he was Austrian so the Americans had difficulty putting that report under US intelligence. It leaked. It tells you the basics of how to create a centrifuge.“

Die URENCO untersteht der Kontrolle der Regierungen der Bundesrepublik, Großbritanniens und der Niederlande. In diesen Ländern stehen auch die drei europäischen Urananreicherungsanlagen. In Almelo (NL), Capenhurst (GB) und in Gronau/Westfalen (BRD, im Eigentum von E.on und RWE). Aufgrund der Brisanz der Urananreicherung für militärische Ambitionen, unterliegen die URENCO-Fabriken dem internationalen Verträgen von Almelo. Darin verpflichten sich die drei Vertragsstaaten gegenüber Euratom und der Internationalen Atomenergie Behörde (IAEO), die Weiterverbreitung nur zu friedlichen Zwecken zu betreiben und die Anreicherung von Uran 235 nur im Bereich von rund 5 Prozent für die Nutzung in Atomkraftwerken zu betreiben. Höhere Anreicherungen von Uran 235, die grundsätzlich möglich wären und dann für den Einsatz in Uranbomben genutzt werden könnten, sind ausdrücklich verboten. Internationale Kontrollen der IAEO sollen das überwachen. Die Anlagen der URENCO wie z.B. in Gronau sind grundsätzlich mit den umstrittenen Anlagen im Iran und anderen Staaten vergleichbar. Dass Deutschland über diese Anlage verfügt, ist grundsätzlich für die deutsche Außenpolitik von großer Bedeutung. Auch wenn die BRD kein waffenfähiges Uran herstellt: Die Anlage in Gronau macht klar, dass Deutschland jederzeit in der Lage wäre, Uranwaffen herzustellen. Damit gilt Deutschland als Staat, der grundsätzlich in der Lage ist, die Atombombe herzustellen.

Dokumentation: OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Radioaktiv-05.jpgAls Dokumentation die Pressemeldung des OVG Schleswig zur Klage gegen das Atommülllager am AKW Brunsbüttel:

„OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Erscheinungsdatum: 20.06.2013

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.

Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Die im Februar 2004 gegen die Genehmigung erhobene Klage eines Anwohners hatte der 4. Senat des OVG mit Urteil vom 31. Januar 2007 (4 KS 2/04) zunächst abgewiesen; dieses Urteil war aber vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (7 C 39.07) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen worden. Der Kläger hat gegen die Genehmigung des Zwischenlagers im Wesentlichen eingewandt, dass die Risiken terroristischer Angriffe u.a. durch gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Lager nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere habe das beklagte Bundesamt nicht untersucht, welche Folgen Terrorangriffe auf das Lager in Form eines gelenkten Absturzes eines Airbus A380 und des Einsatzes moderner panzerbrechender Waffen der sog. dritten Generation für den Kläger hätten. Dem Gericht war ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden. Die Geheimhaltung war vom Bundesverwaltungsgericht im sog. in-camera-Verfahren größtenteils bestätigt worden.

 

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 4. Senats Habermann aus, das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik.

 

Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Beklagten liege darin, dass im Genehmigungsverfahren bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen auf Castorbehälter offensichtlich nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden sei, obwohl neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung auf das Inventar der Castorbehälter haben könnten und schneller nachladbar sind, was für die Trefferanzahl von Bedeutung sein könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar geworden, dass wegen sogenannter „ausreichender temporärer Maßnahmen“ bis zu einer künftigen Nachrüstung des Zwischenlagers nunmehr das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen sein solle.

 

Zusätzlich habe die Genehmigungsbehörde es versäumt zu ermitteln, ob infolge der erörterten Angriffsszenarien der Eingreifrichtwert für die Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung überschritten würde, obwohl auch eine Umsiedlung als schwerwiegender Grundrechtseingriff hier zu berücksichtigen sei. Ein weiterer Bewertungsfehler der Behörde liege in der Anwendung des sog. 80-Perzentils bei der Untersuchung des Kerosineintrages in das Lager bei einem Flugzeugabsturz.

 

Gegen das Urteil (Az.: 4 KS 3/08) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

 

Verantwortlich für diese Presseinformation: Dr. Birthe Köster, stellv. Pressereferentin
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1644 | Telefax 04621/86-1277 | E-Mail birthe.koester@ovg.landsh.de“

 

Atommüll im Ausnahmezustand – Politik muss handeln

Radioaktiv-05.jpgNach dem das OVG Schleswig gestern die Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel aufgehoben hat, ist klar: Nahezu sämtliche Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle sind unzureichend gegen Terrorangriffe wie Flugzeugabstürze (A380) und panzerbrechende Waffen gesichert. Die Bevölkerung könnte nach einem solchen Angriff extremen Strahlenwerten ausgesetzt sein. Kein Standort kann derzeit nach dem Atomrecht als sicher bezeichnet werden, denn alle Genehmigungen für die Standortlager an den Atomkraftwerken sind in etwa zur gleichen Zeit um das Jahr 2003 herum genehmigt worden. Faktisch ist mit dem jüngsten Urteil das gesamte Gerüst für die Atommüllentsorgung eingebrochen.

Wenn die so genannte Entsorgung aber nicht mehr als sicher angesehen werden kann, dann müssen in der Folge auch die Atommeiler umgehend vom Netz genommen werden. Es geht um den „Entsorgungsvorsorgenachweis“ lt. Atomgesetz Paragraph 9 (1a) (siehe unten).

Der schreibt vor,  dass die Betreiber für den anfallenden Atommüll „ausreichend Vorsorge“ zu dessen Aufbewahrung zu gewährleisten haben. „Ausreichend Vorsorge“ aber bedeutet eben auch: Sicherheit. Da diese nach dem Urteil von Schleswig als nicht mehr gegeben anzusehen ist, muss abgeschaltet werden – bis ein Nachweis möglich ist, wie denn die Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Von den Atomaufsichtsbehörden der Länder und deren Ministern ebenso wie von der Bundesregierung müssen jetzt Maßnahmen geprüft und angegangen werden, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen das höchste Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

1. Abschaltung aller Atomkraftwerke, um angesichts der nicht vorhandenen Sicherheit der Atommülllager nicht noch mehr Atommüll zu erzeugen.

2. Umgehende Prüfung von Alternativen an den Standorten der Atommülllager entlang der Frage: Wäre die Einlagerung der zur Zeit in den Standortlagern befindlichen Castorbehälter in den benachbarten Atomkraftwerken möglicherweise sicherer?

3. Umgehende Erarbeitung neuer Sicherheitskonzepte für die Atommülllager an den Standorten – im Konsens-Dialog mit der Bevölkerung! Dabei sind nicht nur die vom OVG Schleswig-Holstein genannten Mängel einzubeziehen (die sich auf das Jahr 2003 beziehen). Auch z.B. die Erkenntnisse aus Fukushima müssen jetzt endlich berücksichtigt werden.

4. Aufgrund der weitreichenden Fragestellungen, die sich aus dem Urteil von Schleswig ergeben, muss das Verfahren zum Endlager-Such-Gesetz jetzt endgültig abgebrochen werden.

5. Damit verbunden muss es jetzt endlich zu einem offenen gesellschaftlichen Dialog mit allen BürgerInnen und Verbänden über die Sicherheitsanforderungen und Kriterien für die Atommülllagerung kommen.

Weiteres zum Urteil des OVG Schleswig: siehe auch hier:

Atomgesetz Paragraph 9 (1a) schreibt vor: „Die Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben nachzuweisen, dass sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Absatz 1 für angefallene und in dem unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1a und 1b vorgesehenen Betriebszeitraum noch anfallende bestrahlte Kernbrennstoffe einschließlich der im Falle der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe zurückzunehmenden radioaktiven Abfälle ausreichende Vorsorge getroffen haben (Entsorgungsvorsorgenachweis). Der Nachweis ist jährlich zum 31. Dezember fortzuschreiben und bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres vorzulegen. Eine erhebliche Veränderung der der Entsorgungsvorsorge zugrunde liegenden Voraussetzungen ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.“

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