Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

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Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel

Für heute wird das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel erwartet. Die letzten beiden Tage ist darüber verhandelt worden, ob bei der Genehmigung die Sicherheit vor den Strahlenwirkungen des hochradioaktiven Atommülls ausreichend beachtet wurde. Erhebliche Zweifel bestehen, weil die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), den gezielten Absturz einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 und die möglichen Folgen von panzerbrechenden Waffen nicht berücksichtigt hat.

Das Gericht hatte zudem aufgrund der Geheimhaltung vieler Gutachten kaum eine Möglichkeit, die Behauptungen des BfS zu überprüfen. Das aber wäre notwendig, um zu prüfen, wie es um die Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel tatsächlich bestellt ist. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel

Als Expertin der Klägerin hat die Physikerin Oda Becker gutachterlich über die Fragen zum gezielten Flugzeugabsturz des A380 und Terrorangriffen mit panzerbrechenden Waffen Stellung genommen. Die Stellungnahme steht hier zum download bereit (PDF).

Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel

Radioaktiv-10.jpgViele Gutachten, Berechnungen und Expertisen zur Frage der Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel gelten als geheim. Seit Montag wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig  über eine Klage gegen das Atommülllager verhandelt. Darüber berichtet die taz-Nord hier. Die Klägerin ist der Auffassung, dass die im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung schwere Sicherheitsmängel enthält.  So seien weder gezielte Flugzeugabstürze – also Terrorangriffe – mit der besonders großen und schweren Maschine A380 ausreichend berücksichtigt, noch hätte die Genehmigungsbehörde Angriffe mit modernen panzerbrechenden Waffen ausreichend betrachtet.

Das BfS hatte zunächst mit zweierlei Argumenten darauf reagiert:  zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung im Jahre 2003 hätten keine Informationen über den A380 vorgelegen,  so dass diese auch nicht in die Prüfung hätten einbezogen werden können. Dennoch hätte das BfS aber ausreichend konservativ Schadensfälle eingeplant, so dass ohne konkrete Betrachtung desA380 ausreichend Sicherheit bestünde. Daher sei die Klage abzuweisen, so das BfS, vertreten durch Rechtsanwalt Gassner.

Allerdings zeigte sich vor Gericht: Es gibt bis heute keine umfassende Studie über die Auswirkungen eines gezielten Absturz des Airbus 380, sondern offenbar lediglich eine abschätzende Studie, in der einige Grunddaten eingeflossen sind. Mit diesen eingeschränkten Daten ist dann auch nur für zwei, offenbar norddeutsche Atommüll-Zwischenlager durchgespielt worden, was ein Absturz für Folgen für die Bevölkerung haben könnte.

Das BfS räumt also ein, dass eine konkrete Studie für das Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel nicht existiert. Lediglich mit der generischen Übertragung wäre die Sicherheit von Brunsbüttel berücksichtigt.

Weitere gravierende Probleme in Sachen Flugzeugabsturz resultieren aus den Annahmen, die das BfS für die Schadensermittlung und Ausbreitung der Radioaktivität trifft . Entscheidend ist dabei die Kraft, mit der die Maschine einschlägt, wie viel Kerosin dabei in das Zwischenlager eindringt und wie es sich verteilt. Hinzu kommt, welche Schäden am Gebäude eintreten und wie sich dies alles in der Summe auf die Castorbehälter und ihre Dichtigkeit auswirkt. Das BfS behauptet, ausreichend konservativ vorgegangen zu sein. Das aber bezweifelt die durch Rechtsanwalt Wollenteit vertretene Klägerin an mehreren Punkten.

Als Beispiel ist die Frage zu nennen, wie viel Kerosin denn in das Lager eindringt. Das BfS unterstellt hier aus Sicht der Kläger eine viel zu kleine Menge und begründet diese geringe Menge nicht einmal.  Die Menge aber ist entscheidend, denn sowohl die Explosionsdruckwelle und vor allem auch die Zeitdauer eines Brandes hängen davon ab. So droht Behälterversagen und damit Radioaktivitätsfreisetzung bei einer Feuerdauer von einer halben Stunde bei einer Temperatur von 800 Grad Celsius.  Je mehr Kerosin im Spiel ist, desto länger kann das Feuer dauern und desto wahrscheinlicher wird die Freisetzung von Radioaktivität.

Sicherheit als Geheimsache

Das Gericht wie auch die Kläger stehen dabei vor einem nicht zu lösenden Problem: Denn eine große Zahl von Gutachten und Stellungnahmen sind als geheim eingestuft und liegen weder der Klägerseite noch den Richtern des Oberverwaltungsgerichts vor. Der Vorsitzende Richter sprach dabei von einem „Dilemma“. Zwar sei die Einstufung bestimmter Maßnahmen zum Terrorschutz  als Geheimsache aus „naheliegenden Gründen“ einsichtig, werfe aber hinsichtlich einer Prüfung durch das Gerichtvor allem mit Blick auf den Schutz Dritter erhebliche Probleme auf. Das sei ein „dünner Grad“, auf dem das Gericht zu gehen habe.

Immer häufiger werden Sicherheitsfragen unter dem Etikett des Anti-Terrorschutzes unter Geheimhaltung gesteckt. Das ist nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern wie sich an diesem Prozess zeigt, auch für die Gerichte ein großes Problem. Denn immerhin werden diese Sicherheitsangelegenheiten von denjenigen unter Geheimhaltung gestellt, die seit Jahrzehnten die Sicherheit der Atomanlagen beurteilen und damit vor allem eins gemacht haben: Den Betrieb der Anlagen selbst bei erheblichen Mängeln sicherzustellen.

Die Verhandlung vor dem OVG Schleswig wird heute fortgesetzt.

Gravierende Sicherheitsmängel trotz Fukushima – Infobroschüre aus Schleswig-Holstein – Und jetzt?

AKW-Brokorf-21April2013147Warum der Atomausstieg richtig ist? Darüber informiert eine neue Broschüre des Energiewendeministerium Schleswig-Holstein. „Wendepunkt Fukushima“ heißt diese Broschüre im Titel. Eine gute Sache. In der Broschüre werden viele wichtige Aspekte noch einmal aufgearbeitet und dargestellt, die allzu schnell in Vergessenheit zu geraten drohen. Interessant aber auch: Dass die Landesregierung in Kiel im Koalitionsvertrag verabredet hat, nach Wegen zu suchen, das AKW Brokdorf schneller abzuschalten, wird nicht angesprochen. Jedenfalls unterlässt es der grüne Energiewendeminister Habeck das als Ziel zu benennen. Das ist verwunderlich, denn die Broschüre zeigt an vielen Stellen auf, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, weil die Bundesregierung vor allem die  Betreiber schützt, nicht aber die Bevölkerung. Die Broschüre steht hier zum download (PDF).

Es wird viel Material zusammen getragen, aus dem sich konkrete politische und fachliche Maßnahmen auch aus landespolitischer Sicht entwickeln lassen. Vorausgesetzt, der politische Wille dazu ist vorhanden. Die Broschüre zeigt auf, wo die landespolitischen Aufgaben liegen könnten und wo Maßnahmen durch den Bund erforderlich wären. Nicht ganz bedeutungslos, auf dem Weg zur Bundestagswahl im September 2013.

Die Autoren liefern Anknüpfungspunkte. Unklar bleibt aber, ob die Kieler Landesregierung bzw. die Grünen das Nutzen wollen, um offensiv eine Politik für den schnelleren Atomausstieg zu machen. Hier nur zwei Beispiele aus der Broschüre: Ausführlich wird noch einmal der Unfallverlauf von Fukushima dargelegt. Vor dem Hintergrund wird aufgezeigt, dass der „Stresstest“ der EU-Kommission zur Sicherheit der europäischen Atommeiler diverse wichtige Dinge überhaupt nicht in Betracht gezogen hat (Die Mängel des deutschen Stresstest werden leider nicht beschrieben). Das wird von zwei ehemaligen „hochrangigen“ Mitarbeitern des Bundesumweltministeriums aufbereitet, von Dieter Majer und Wolfgang Renneberg (Majer hatte im Frühjahr für .ausgestrahlt über die Sicherheitsmängel im AKW Brokdorf eine Studie vorgelegt – siehe hier: AKW Brokdorf – Der Super-GAU ist möglich).

Majer wird am Ende seines Beitrags konkret, was politische und fachliche Handlungsoptionen für die Landesregierung mit Blick auf das AKW Brokdorf sein könnten und was konkret von der Bundesregierung zu fordern ist. Auf Seite 12 der Broschüre schreibt Majer zusammenfassend: „Solange die herrschende Politik glaubt, auf den Betrieb der Kernkraftwerke nicht gänzlich verzichten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass an den Betrieb von Kernkraftwerken höchste Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Es reicht nicht aus, wie beim Europäischen Stresstest geschehen, dass eine oberflächliche Prüfung nur im Hinblick auf das in Fukushima stattgefundene Szenario und dabei nur Notfallmaßnahmen im Auge habend durchgeführt wird. Vielmehr ist es erforderlich, dass die gesamten Anlagen auf den Prüfstand kommen und nach den Kriterien des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik überprüft werden. Leider erfüllen die vom Bundesumweltministerium im November 2012 veröffentlichten Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke diese Voraussetzungen nicht. Teilweise wurden wichtige Themen nicht behandelt, teilweise wurden Maßstäbe relativiert und teilweise wurde die Festlegung von Kriterien an ein Gremium des „Kerntechnischen Ausschusses“ delegiert, das durch seine Zusammensetzung nicht die Gewähr einer von Betreiberinteressen unbeeinflussten Verabschiedung von höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen bietet.

Der Unfall von Fukushima sollte für Deutschland Anlass sein, mindestens Folgendes konsequent durchzuführen:

• Prüfung aller deutschen Kernkraftwerke nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Für diese Prüfung sollten Personen und Institutionen beauftragt werden, die bisher die entsprechenden Anlagen nicht bewertet haben.

• Transparente öffentliche Darstellung der Unterschiede zwischen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und den in Betrieb befindlichen Anlagen.

• Gewährung des Einblickes der Öffentlichkeit in alle Unterlagen, die die Sicherheit der Anlagen betreffen.

• Begründete Festlegung von Nachrüstforderungen, insbesondere im Hinblick darauf, warum ggf. weiterhin Abweichungen vom Stand von Wissenschaft und Technik von den Behörden geduldet werden.

• Die bisher in Deutschland vernachlässigte verbindliche Festlegung von Notfallmaßnahmen sollte korrigiert werden. Für alle Anlagen sollten spezifische und detaillierte Richtlinien von Maßnahmen für den Fall, dass schwere Unfälle eingetreten sind, erarbeitet werden.

• Deutschland sollte sich in internationalen Gremien an die Spitze der Länder stellen, die für höchstmögliche Sicherheit eintreten. Die häufig vom Bundesumweltministerium vertretene Auffassung, dass diplomatische Gepflogenheiten eine deutliche Ansprache der Sicherheitsprobleme in den Nachbarländern nicht zulassen, sollte aufgegeben werden. Es darf nicht sein, dass Diplomatie vor Sicherheit gestellt wird.“

 

Dieses Paket in politische und fachliche Arbeit umzuwandeln sollte nun also die Aufgabe der Landesregierung und ihres Energiewendeministers sein.

Auch Wolfgang Renneberg führt erhebliche Defizite an, spricht z.B. den Aktionsplan des Bundesumeltministeriums vom 31. Dezember 2012 an: „Der Plan enthält 23 „Empfehlungen“, die auf Untersuchungen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) zurückgehen.“ Und er nennt auch hier die Handlungsdefizite: „Der Aktionsplan sieht eine eigene Prüfungsmethodik vor, die den Betreibern weite Interpretationsspielräume eröffnet, kein klares Anforderungsprofil besitzt und sie damit vor den strengeren Sicherheitsanforderungen des gerade verabschiedeten deutschen Regelwerks schützt.“ (S.20/21).

Das liefert Ansatzpunkte für eine offensivere Politik, die den Atomausstieg beschleunigt und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Energiewende leistet. Derartige Hinweise müssten in konkrete politische und fachliche Vorlagen umgewandelt werden: Das Land Schleswig-Holstein müsste direkt am AKW Brokdorf darlegen, welche Defizite und Schwachstellen bestehen, zeigen, was nach EU-Stresstest, Kerntechnischem Regelwerk und Aktionsplan alles nicht getan wird, um die Sicherheit von Brokdorf im Angesicht von Fukushima zu erhöhen!

Dabei ist klar: Weil Atomrecht Bundesrecht ist, muss eine Bundesregierung wesentliche Dinge tun. Das aber darf nicht dazu führen, die Dinge zu unterlassen, die landespolitisch möglich und erforderlich sind, um die Bundesregierung stärker unter Handlungsdruck zu setzen.

Dazu könnten neben einer detaillierten Darstellung der Umsetzungsdefizite für das AKW Brokdorf aufgrund des Fehlens bundespolitischer Vorgaben, auch eigene Bundesratsinitiativen gehören. Das könnte mit anderen rot-grünen Bundesländern koordiniert werden.

Zwei weitere Beiträge enthält die Broschüre. In der Pressemitteilung des Energiewendeministeriums heißt es: „Michael Herczeg, Universitätsprofessor und Unternehmensberater aus Lübeck, beschreibt den „Faktor Mensch“ bei Bau und Betrieb von Kernkraftwerken. Herczegs Kernthese: Bei einer Risikotechnologie wie der Atomkraft muss Verlass darauf sein, dass Mensch und Technik weitestgehend fehlerfrei zusammenwirken. Diese Verlässlichkeit ist aber nicht gegeben.“ Und – das lasse ich jetzt erst mal unkommentiert: „Mit Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Entsorgung des Atommülls nimmt schließlich Michael Sailer, Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundes, Stellung. Sailer erläutert, warum die bisher noch fehlenden Endlager keinesfalls ein Grund sind, den Atomausstieg hinauszuschieben.“

Atomtransporte Bremen: Verbot bleibt vorerst bestehen – Staatsgerichtshof Bremen erklärt sich für nicht zuständig.

einbahnstrassenIn Bremen bleibt das bestehende Verbot von Atomtransporten mit radioaktiven Kernbrennstoffen über die Häfen in Kraft. Einige CDU-Angeordnete hatten vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen dieses Verbot geklagt. „Dieser sieht sich als nicht zuständig an. Eine Entscheidung könnte nur das Bundesverfassungsgericht fällen“, schreibt das Hamburger Abendblatt. „Die Entscheidung der Bremer Richter fiel denkbar knapp aus. Vier Mitglieder des siebenköpfigen Senats stimmten dafür, drei dagegen.“

Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist erst mal nicht in Sicht, denn die CDU-Abgeordneten aus Bremen haben dazu nicht das Recht.

Wie andere Städte und Häfen auf dieses Urteil reagieren, bleibt abzuwarten. Aus Niedersachsen kommt laut Abendblatt folgendes: „Das Nachbarland Niedersachsen hatte den Ausgang des Verfahrens am Staatsgerichtshof mit großem Interesse verfolgt. Im vergangenen Jahr hatten zwei Transporte von plutoniumhaltigen Kernbrennstäben über den Hafen in Nordenham für Proteste gesorgt. Für die niedersächsischen Häfen sei ein Atomtransportverbot derzeit aber nicht geplant, sagte Umweltministeriumssprecher Rudi Zimmeck. „Die Rechtslage ist nach der Bremer Entscheidung weiterhin ungeklärt.“ Stattdessen setze das Land auf den Atomausstieg.“

Naja, eine offensive Politik wäre doch eher, sich der Rechtslage von Bremen anzupassen UND damit den Druck für den Ausstieg zu erhöhen!

In Hamburg liegt derzeit ein Antrag auf Atomstransporte-Stopp im Umweltausschuss „geparkt“. Gestellt hat ihn die Linke-Fraktion. Aber angesichts der Allein-Regierung der SPD habe man sich vorerst verständigt, den Antrag erst weiter zu behandeln, wenn die Rechtslage geklärt sei (sonst wäre er mit der SPD-Mehrheit schlicht angelehnt worden).

Die Linken-Fraktionen in Hamburg und Bremen reagierten mit dieser gemeinsamen Pressemitteilung auf den Bremer Beschluss: „Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe bleibt bestehen: DIE LINKE sieht sich bestätigt.

Der Bremer Staatsgerichtshof hat heute die Normenkontrollklage der CDU-Bürgerschaftsfraktion gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen. Die Mehrheit der Bremer VerfassungsrichterInnen bestätigte damit die landesrechtliche Teilentwidmung der Häfen, wie sie DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft vor gut knapp drei Jahren mit einem Rechtsgutachten und parlamentarischen Initiativen angestoßen hatte.

Klaus-Rainer Rupp, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Bremer Linksfraktion zeigt sich zufrieden: „Die gute Nachricht lautet: Die Atomlobby hat sich nicht durchgesetzt und das Verbot bleibt in Kraft. Die noch bessere Nachricht: Das Gericht hat keinerlei Abgrenzungen formuliert, die einer Erweiterung der Ausschlusskriterien auf beispielsweise abgereichertes oder nichtangereichertes Uranhexafluorid im Wege stehen. Davon ausgehend müssen Atomtransporte jetzt konsequenterweise komplett untersagt werden. Es reicht nämlich nicht, nur die kleine Zahl von Kernbrennstoff-Transporten zu vermeiden, wenn Vor- und Nebenprodukte weiter unbehelligt umgeschlagen werden können. Das hat der schwere Brand des mit Munition und Uranhexafluorid beladenen Frachters am 1. Mai 2013 im Hamburger Hafen mehr als deutlich gemacht. Es gilt jetzt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Bevölkerung vor schwimmenden Bomben zu schützen“.

Dora Heyenn, Vorsitzende der Linksfraktion in Hamburg fordert: „Die Brisanz des Unfalls am 1. Mai lässt kein Warten mehr zu, sondern erfordert eine rasche politische Entscheidung. Nachdem der Bremer Staatsgerichtshof die Klage gegen das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe im Hafenbetriebsgesetz abgewiesen hat, werden wir unseren Antrag auf Teilentwidmung des Hamburger Hafens (Drs. 20/383) wieder auf die Tagesordnung setzen. Denn die Ereignisse vom 1. Mai und das Bremer Urteil zeigen, dass unser Vorschlag richtig und wichtig ist.“

Mehr Hintergrund-Informationen auch auf umweltFAIRaendern über Atomtransporte durch Bremen und z.B. Hamburg:

 

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