Atommüll-Lagerung: Absage – Verbände kein Feigenblatt für Atommüll-Kommission

Fussgaenger-kreuzt2Die vom Bundestag eingesetzte und von fast allen Anti-Atom-Organisationen abgelehnte Atommüll-Kommission gerät immer mehr ins Abseits. Nun haben erneut Greenpeace, .ausgestrahlt und die BI Lüchow-Dannenberg der Kommission eine deutliche Absage erteilt. Sie erklärten heute, dass sie die Einladung zur nächsten Sitzung am kommenden Montag ablehnen, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt der Atommüll-Kommission“ machen wollen. Es gäbe nicht das „geringste Vertrauen“ gegenüber der Kommission, heißt es in der PM. Als Gründe dafür führen die Organisationen u.a. die geplanten Atommüll-Exporte von Jülich in die USA an. Außerdem die Klagen der an der Kommission beteiligten Atomkonzerne, mit denen elementare Verabredungen und Grundlagen sowohl des Standortauswahl-Gesetzes als auch der Kommission torpediert und in Frage gestellt werden.

Dokumentation der PM: Greenpeace, .ausgestrahlt und BI Lüchow-Dannenberg lehnen Einladung ab: Verbände kein Feigenblatt für Atommüll-Kommission

„Hamburg, 29. 10. 2014 – Greenpeace, .ausgestrahlt und die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg haben ihre Teilnahme an der für den 3. November geplanten Anhörung der Atommüll-Kommission des Deutschen Bundestages abgesagt.

Diese Entscheidung haben die Organisationen den Kommissionsvorsitzenden, Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD), gestern in einem Brief mitgeteilt. Darin erklären die Umweltgruppen, sie hätten „durch die Erfahrung des Umgangs mit unseren Argumenten vor, mit und nach der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes nicht das geringste Vertrauen in Ihre Kommission gewinnen“ können.

Bevor die Atommüll-Kommission eingesetzt wurde, hatten Umwelt- und Anti-Atom-Verbände die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik formuliert. Kernforderung: Die Zivilgesellschaft hätte schon an der Entwicklung des Suchverfahrens beteiligt werden müssen. Greenpeace, .ausgestrahlt und die BI Lüchow-Dannenberg bezweifeln daher die Glaubwürdigkeit der Kommission und haben sich gegen eine Mitarbeit entschieden.

„Wir haben kein Vertrauen darin, dass diese Kommission unsere Positionen ernst nimmt. Wir werden nicht das Feigenblatt in einem abgekarteten Spiel sein“, sagt Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. Mit Vertretern von Eon und RWE stellen die Energiekonzerne drei von 16 stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern. Gleichzeitig torpedieren die Konzerne jedoch den Atomausstieg und eine neue Suche nach einem Atommülllager mit angekündigten und bereits eingereichten Klagen.

Illegaler Atommülltransport in die USA schürt Misstrauen

Das Misstrauen der Verbände in die deutsche Atommüllpolitik schürten die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zuletzt durch geplante illegale Atomtransporte aus dem AKW Jülich in die USA. Das Standortauswahlgesetz (StandAG), die rechtliche Basis der Atommüll-Kommission, verbietet den Export deutschen Atommülls ins Ausland. Dennoch will die rot-grüne Landesregierung in NRW mit Rückendeckung der Bundesregierung 152 Castoren mit hochradioaktivem Abfall aus Jülich in die US-Militäranlage Savannah River Site transportieren.

Gleichzeitig geben NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) und weitere Bundes- und Landespolitikern in der Atommüll-Kommission vor, einen Neuanfang beim Umgang mit radioaktiven Abfällen gestalten zu wollen. „Wir werden nicht als Statisten vermeintliche Bürgerbeteiligung in einem Polittheater vorgaukeln, während die Bundesregierung ungeniert versucht, hochradioaktiven Müll illegal im Ausland verschwinden zu lassen“, sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace.

Bis heute ungeklärt ist darüber hinaus, wohin die noch ausstehenden 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England gebracht werden sollen. Obwohl Bund und Länder zusagten, sich noch vor der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes auf andere Zwischenlager zu einigen, ist eine Lösung nicht in Sicht. „Wir betrachten das als klaren Wortbruch. Wir müssen damit rechnen, dass am Ende doch alles wieder in Gorleben landet: Erst im Zwischenlager und später im unsicheren Salzstock“, so Martin Donat, Vorsitzender der BI Lüchow-Dannenberg.“

Publikationen: Greenpeace hat gemeinsam mit der Anti-Atom-Organisation ‚Ausgestrahlt‘ und der ‚Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg‘ die Teilnahme an der Anhörung der Atommüllkommission am 3. November 2014 in einem Brief abgesagt. Absage Kommissionsanhörung, 29.10.2014, PDF

Infokommission Neckarwestheim – Rückbau und ein rostiges Atommüllfass

radioaktivWährend im grün-roten Baden-Württemberg BürgerInnen in Obrigheim gegen den grünen Umweltminister wegen Sicherheistsmängeln beim Rückbau des dortigen AKW klagen, wird am Standort Neckarwestheim fleißig informiert. Einer der beiden dortigen Reaktoren wurde nach Fukushima abgeschaltet. Am letzten Donnerstag fand in der Reblandhalle in Neckarwestheim wieder die “Infokommission” statt, an der auch der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN) teilnahm. Von der Initiative stammt der folgende Bericht.

„Auf der Sitzung wurde vom Umweltministerium berichtet, dass inzwischen alle Unterlagen des Betreibers zum Rückbau des Block I des Atomkraftwerks Neckarwestheim (GKN) vorliegen. Diese werden derzeit bei der Behörde geprüft. Voraussichtlich schon im 1. Quartal 2015 werde die öffentliche Auslegung erfolgen.

Außerdem war Thema bei der Sitzung, dass bei der letzten Revision in Block II des GKN Befunde an 6 von 120 Drosselkörpern gefunden worden sind. Und: Nach den verheerenden Zuständen im Zwischenlager für leicht- und mittelaktive Abfälle im norddeutschen Atomkraftwerk Brunsbüttel werde auch in Neckarwestheim das entsprechende Zwischenlager nach und nach überprüft. Inzwischen ist dort auch das erste verrostete Atommüllfass aufgetaucht.

  • Wolfram Scheffbruch teilt dazu außerdem mit: Das Umweltministerium Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass als Reaktion auf die Zustände in Brunsbüttel man auch in Neckarwestheim begonnen habe, die Lager am Standort für schwach- und mittelaktive Abfälle zu überprüfen. Im Jahr 2012 (neuere Zahlen waren bislang nicht verfügbar) habe man 126 von circa 1100 Fässern untersucht und hierbei das eine verrostete Fass gefunden. Es wurde in einem größeren Über-Fass geborgen. Das heißt, über 80% der Gebinde in Neckarwestheim wurden noch nicht untersucht. Vielleicht wird es noch weitere Überraschungen geben.
  • Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation

Hauptthema der Herbstsitzung der Infokommission war der geologische Untergrund unter den Reaktoren in Neckarwestheim. Der kritische Geologe Dr. Hermann Behmel stellte in seinem ausführlichen Vortrag klar, dass Neckarwestheim der „ungünstigste Standort für ein Kernkraftwerk in Württemberg“ sei. Durch Gipsauswaschungen im Untergrund könnten große Hohlräume entstehen. Deren Zusammenbrechen sei eine Gefahr für die Standsicherheit der Reaktoren und die Betriebssicherheit der Leitungen.

Auch die Gegenvorträge von Umweltministerium und Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) konnten Behmels Argumente nicht entkräften.
Deutlich wurde auch, dass die Aufsichtsbehörde eine Empfehlung von Prof.
Gudehus von der Universität Karlsruhe aus dem Jahre 2006 immer noch nicht umgesetzt hat. Der Gutachter, der auch das erste Baugrundgutachten für GKN im Jahre 1981 verfasst hatte, hatte empfohlen, mittels Schrägbohrungen oder anderer Verfahren nochmals den Untergrund unter dem Reaktor GKN II zu untersuchen. Dort könnten sich seit 1990 neue Hohlräume gebildet haben.“

Hier ein Nachbericht zur Sitzung aus der „Ludwigsburger Kreiszeitung“.

Der Vortrag von Dr. Behmel kann hier im Internet angeschaut werden:

Die „Infokommission Neckarwestheim “ gibt es seit 2012. In den öffentlichen Sitzungen diskutieren Betreiber, Umweltministerium, Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Vertreter der Kommunen, der Wirtschaft und des Landtags Aspekte rund um die Sicherheit der Atomanlagen in Neckarwestheim.

Die nächste Sitzung wird voraussichtlich am 26. März 2015 stattfinden.

Die Macht der Konzerne: Schadensersatzklagen, TTIP, Vattenfall und E.on

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Die Atomkonzerne überziehen die Bundesrepublik mit Schadensersatz-Prozessen zum Atomausstieg und versichern ohne rot zu werden: Aber natürlich stehen die zum Ausstieg und zur Energiewende. Besonders „reizend“ ist die – unter strikter Geheimhaltung stattfindende – Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington. Dort will der schwedische Staatskonzern „Investitionsschutz“ durchsetzen. Knappe 4,7 Mrd. verlangt das Unternehmen für die Abschaltung der Reaktoren in Brunsbüttel und Krümmel. Lachender zweiter im Boot: E.on. In Brunsbüttel ist E.on mit einem Drittel der Anteile beteiligt, am AKW Krümmel sogar zu 50 Prozent. Da die beiden Betriebsgesellschaften für die Atommeiler offenbar unter der Führung von Vattenfall mitgeklagt haben, dürfte auch E.on bei den SteuerzahlerInnen abkassieren, sollte das Schiedsverfahren erfolgreich sein. (siehe z.B. Rheinische Post)

Was derzeit im Rahmen von CETA und TTIP für die gesamte Industrie verhandelt wird und ihnen noch weit über die sonst schon bestehenden Eigentumsgarantien hinausgehende Rechte verschaffen soll, ist im Rahmen der internationalen Energie-Charta bereits Realität und könnte den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen hohe Kosten aufbürden. Siehe dazu auch die FR.

4,7 Mrd. Euro für die maroden AKWs Brunsbüttel und Krümmel? Wie eigentlich kommt Vattenfall auf eine derartige Summe? Wofür genau soll dieser Schadensersatz erbracht werden.

Ein Szenario: Im Sommer 2007 gehen beide Atommeiler durch Störfälle vom Netz. Brunsbüttel wird bis zur endgültigen Abschaltung nach der Katastrophe von Fukushima nie wieder Strom erzeugen. Nach der Abschaltung im Sommer 2007 werden im Laufe weiterer Prüfungen etliche Mängel – z.B. mangelhafte Halterungen von Sicherheitseinrichtungen – entdeckt und müssten teuer ausgetauscht werden. Schon zu dieser Zeit, vor allem in den Folgejahren, wird darüber spekuliert, dass es mit der Wirtschaftlichkeit des eher kleinen Reaktors (770 MW) nicht sonderlich gut bestellt ist.

Viele Kosten – z.B. für Personal etc. – liegen fast genauso hoch wie beim erheblich größeren AKW Krümmel (1.400 MW). Hinzu kommt: Seit Betriebsbeginn Anfang der 70er Jahre ist das AKW Brunsbüttel wegen immer neuer Störfälle fast genauso viel abgeschaltet wie am Netz. Die Verfügbarkeit der Anlage ist über die gesamte Betriebsdauer extrem schlecht. Selbst die erhoffte Laufzeitverlängerung (Wikipedia) hätte daran nur unwesentlich etwas verändert, denn immer stärker machte sich die Liberalisierung der Strommärkte und die Energiewende bemerkbar.

Anders sieht es im deutlich jüngeren AKW Krümmel aus. Nach dem Trafobrand im Sommer 2007 versucht Vattenfall mit umfangreichen Reparaturen im Sommer 2009 die Anlage wieder ans Netz zu nehmen. Doch das wird zur Bruchlandung. Erst werden im Reaktorwasser Teile entdeckt, dann kommt es erneut zu einem Kurzschluss in einem Transformator. Außerdem stellt sich heraus, dass Vattenfall Auflagen nicht umgesetzt hat. Es werden Risse in Armaturen gefunden, die aufwendig saniert werden müssen. Doch in Erwartung der Laufzeitverlängerung will Vattenfall den Pannenmeiler wieder in Betrieb nehmen. Dabei ist auch Krümmel von zahlreichen Stillständen betroffen und dürfte kaum über eine Verfügbarkeit von ca. zweidrittel der Betreibszeit verfügen.

Bis Oktober 2010 galt der von der rot-grünen Regierung 2002 beschlossene Atomausstieg, nach dem über Restlaufzeiten die schrittweise Abschaltung der AKWs erfolgen sollte. Die 2009 ins Amt gekommene schwarz-gelbe Bundesregierung brauchte fast ein Jahr, bis sie dann neue Laufzeiten durch eine Erhöhung der Reststrommengen im Atomgesetz beschloss. Das währte nur kurze Zeit. Die Katastrophe von Fukushima im März 2011 führte zunächst zu einem von der Bundesregierung verhängten Moratorium.

Theoretisch davon betroffen auch die AKWs Brunsbüttel und Krümmel, die allerdings beide zu dieser Zeit nicht am Netz waren und zu dieser Zeit noch keine Anträge zum Wiederanfahren bei der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein gestellt hatten.

Wofür also will sich Vattenfall entschädigen lassen? Dafür, dass die Bundesregierung zunächst im Oktober 2010 die Laufzeit für beide Reaktoren um acht bzw. 14 Jahre verlängert hatte und dies per Atomgesetz im August 2011 zurücknahm?

Es geht um die nach dem alten rot-grünen Gesetz noch vorhandenen Reststrommengen der AKWs Brunsbüttel und Krümmel, die im August 2011 per Atomgesetzänderung auf Null gesetzt worden sind. Der rot-grüne Atomausstieg hatte geregelt, dass diese Restrommengen ohne zeitliche Befristungen galten. Im Fall Brunsbüttel und Krümmel bedeutet das: Die jahrelangen Stillstandszeiten aufgrund des katastrophalen Zustands der beiden Schrottreaktoren spielte keine Rolle, die Reststrommengen blieben einfach erhalten. Auf diesen Unsinn der damaligen Regelungen hatte die Anti-Atom-Bewegung seinerzeit immer wieder hingewiesen, weil sie veraltete und marode Anlagen schützte.

Die Betreiber versuchten in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre Reststrommengen von neuen auf alte Atommeiler zu übertragen, scheiterten damit aber – auch im Fall Brunsbüttel – vor Gericht. Siehe Handelsblatt.

Vattenfall argumentiert, dass das Unternehmen auf diese rechtlich zugesicherten Reststrommengen vertraut und daher die Atommeiler mit hohem finanziellen Aufwand saniert habe. Schwerpunktmäßig war das vor allem für Krümmel noch relevant. Brunsbüttel stand damals mit nur noch einer eher geringen Reststrommenge da. Diese Reststrommengen in Verbindung mit den Kosten für Material, Beschäftigte, entgangene Gewinne etc. sind es, die die Schadensersatzsumme von Vattenfall ausmachen. Sicherlich nicht ganz falsch dürfte man liegen, wenn man von den 4,7 Mrd., die Vattenfall verlangt, ein Drittel für Brunsbüttel und zweidrittel für das AKW Krümmel unterstellt.

Da sind nun natürlich viele zentrale Fragen tangiert. Zunächst die zentrale Frage: War es rechtsstaatlich bzw. rechtlich einwandfrei, dass der Bundestag im August 2011 im Angesicht der Atomkatastrophe von Fukushima eine umfassende Neubewertung der Atomenergienutzung in Deutschland vornahm und für einige Atomkraftwerke zu hohe Risiken feststellte und diese sofort abschaltete? Und selbst wenn das so durch das internationale Schiedsgericht in Washington (und den zusätzlich laufenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht) bestätigt würde: Hat der Betreiber dennoch Anspruch auf einen Schadensersatz oder ist die Stilllegung der Anlagen als verhältnismäßig und im Sinne der Schutzziele der Verfassung (z.B. Unversehrheit des Lebens) vertretbar? Aber auch viele Fragen im Detail sind von möglicherweise milliardenschwerer Relevanz: Schadensersatz für den Atommeiler Brunsbüttel, der gar nicht mehr ans Netz sollte? Auf die SteuerzahlerInnen abgewälzte Kosten, die der Betreiber Vattenfall durch sein Missmanagement und die zahlreichen Pannen des Atommeilers Krümmel selbst verursacht hat? Da ließen sich eine Menge weitere Dinge auflisten.

Es wird in jedem Fall spannend – und möglicherweise verdammt ärgerlich – was da künftig in Washington und vor dem Bundesverfassungsgericht geregelt wird. Klar dürfte eins sein: Regelungen, wie sie mit dem Investitionsschutz derzeit international verhandelt werden, müssen definitiv vom Tisch. Dazu gehört auch: Die Bundesregierung sollte sich von der Energie-Charta, die jetzt schon für die Stromkonzerne derartige Rechte einräumt, schnellstens verabschieden!

Sicherheitsrisiken beim AKW-Rückbau in Obrigheim: Bürger vor Gericht

121213-KWO-ObrigheimGrünes Umweltministerium in Baden-Württemberg vor Gericht: „Bürger aus der Nähe des stillgelegten Atomkraftwerkes Obrigheim fürchten wegen des Rückbaus der Anlage um ihre Sicherheit. Vier von ihnen sind wegen dieser Sorgen vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim gezogen. Sie klagen gegen die sogenannte 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW Obrigheim, die das Umweltministerium der Betreiberfirma EnBW Kernkraft GmbH 2011 erteilt hatte. Unter anderem erlaubt sie den Abbau zweier schwach radioaktiv belasteter Dampfturbinen. Am Dienstag (28. Oktober) ist der erste von zwei angesetzten Verhandlungstagen.“ (Südkurier)

Die Initiative Atomerbe Obrigheim informiert über den Prozess auf ihrer Homepage hier.

Verstrahltes Wasser: Rückbau des AKW Stade deutlich teurer und verspätet

03122012-akw-grohnde-90.jpgAKW Stade: „“Der Rückbau kostet uns etwa 500 Millionen Euro“, sagt E.on-Sprecherin Uhlmann. 20 Millionen Euro habe alleine der Bau und Betrieb eines Zwischenlagers auf dem Gelände gekostet, auf dem belastete Materialien in sogenannten Konradcontainern zwischengeparkt werden – bis eine Endlagerung im Schacht Konrad möglich ist.“ Das berichtete das Abendblatt im Juli 2012. Das vermeintliche Endlager im Schacht Konrad gibt es immer noch nicht, der Atommüll bleibt weiter vor Ort und jetzt wird es auch noch teurer: Inzwischen liegen die Kosten bei einer Milliarde Euro und statt des geplanten Abbaus bis Ende 2014/Anfang 2015 dürfte es nun bis 2017 dauern, bis der Atommeiler zurück gebaut ist (Abendblatt). Einer der Gründe: Der Beton unter dem Reaktor ist verstrahlt, weil offenbar während des Betriebs unbemerkt radioaktives Wasser ausgelaufen ist.

„Anfang 2014 wurde bei Messungen im Sockel des Reaktorgebäudes radioaktiv kontaminiertes Wasser entdeckt. Versickert ist es vermutlich schon kurz nach Inbetriebnahme des Kraftwerks 1972. Das verzögert den Rückbau des Meilers – um mindestens drei Jahre. Frühestens Ende 2017 sollen die Arbeiten nun soweit abgeschlossen sein, dass das Gelände aus der Atomaufsicht entlassen werden kann.“

Weil es sich bei diesem Fund allerdings offenbar um keinen meldepflichtigen Vorfall handelte, erfuhr die Ministeriumsspitze im niedersächsischen Umweltministerium zunächst nichts davon. Erst Monate später wurde das Vorkommnis bekannt und brachte den grünen Umweltminister Stefan Wenzel in die Kritik. Siehe dazu NDR.

 

 

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