Geologische Zeitbombe AKW Neckarwestheim – Neue Genehmigung für Dauerpumpen

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AKW Neckarwestheim: Nach Fukushima wurde einer der beiden AKW-Blöcke abgeschaltet. Der Block 2 ist bis 2022 weiter in Betrieb. Foto: Markus Lorch / pixelio.de

„Geologische Zeitbombe“ nennt die BUND-Chefin in Baden-Württemberg die Praxis am AKW Neckarwestheim, permanent Grundwasser abzupumpen. Jetzt soll die Genehmigung dafür verlängert werden. „Der BUND hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung von heute.

umweltFAIRaendern dokumentiert die PM:
GKN: Erörterungstermin zur Grundwasserentnahme – „Verlängerung der Genehmigung unverantwortlich“

BUND fordert die Genehmigung für die Grundwasserentnahme nicht zu verlängern, da die Praxis des Abpumpens die Betriebssicherheit nicht gewährleistet

Am Mittwoch (3. Februar) findet im Landratsamt Heilbronn der Erörterungstermin im Wasserrechtsverfahren für die Verlängerung der Genehmigung zum Abpumpen von Grundwasser auf dem Gelände des Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) statt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V., hat große Bedenken hinsichtlich der Stand- und der Betriebssicherheit und hält eine Verlängerung für unverantwortlich. Der Umweltschutzverband fordert das Landratsamt Heilbronn auf, die Genehmigung nicht zu erteilen.

„Das Atomkraftwerk in Neckarwestheim ist eine geologische Zeitbombe. Ein Atomkraftwerk in einen alten Steinbruch zu stellen, der nur durch ständiges Abpumpen von Grundwasser trocken gehalten werden kann, war eine fragwürdige Idee. Die Risiken wurden schon bei der Genehmigung von Block 1 von kritischen Geologen angesprochen, aber weder vom Betreiber noch von der Genehmigungsbehörde ernst genommen worden“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg.

Durch das Abpumpen des Abwassers werden große Mengen an Mineralien wie Sulfat aus dem Gestein ausgewaschen. Dadurch entstehen Hohlräume im Gestein unterhalb des Atomkraftwerks. “Wie groß diese Hohlräume sind, lässt sich aus dem Sulfatgehalt und der Wassermenge zwar abschätzen, aber wo sie genau liegen, weiß kein Mensch. Die von der EnKK (EnBW Kernkraft GmbH) in Auftrag gegebenen geologischen Gutachten sollen belegen, dass die Hohlräume nicht direkt unterhalb des Atomkraftwerks liegen. Doch die Gutachten beruhen auf vielen unbewiesenen Annahmen, sodass nach unserer Einschätzung keine Aussage über die Lage möglicher Hohlräume möglich ist “, sagt Gottfried May-Stürmer, Geschäftsführer des BUND Regionalverband Heilbronn-Franken.

Hohlräume im Untergrund sind Gefahr

Wenn es eine Hohlraumbildung im Untergrund des Kraftwerkbereichs gibt, wäre dadurch die Standsicherheit, mindestens aber die Betriebssicherheit von GKN II bedroht. Standardsicherheit meint, dass das gesamte Atomkraftwerk nicht einbricht. Die Betriebssicherheit ist gefährdet, wenn Kühlwasserleitungen oder Steuerkabel einbrechen, was zum Versagen wichtiger Einrichtungen führen könnte.

„Die Sicherheit von Mensch und Umwelt muss oberste Priorität haben. Die Gutachten liefern nach unserer Erkenntnis keinen ausreichenden Beleg, dass es unter dem Atomkraftwerk keine Hohlräume gibt. Eine Verlängerung der Genehmigung wäre unverantwortlich. Solange die Stand- und Betriebssicherheit nicht gewährleistet werden können, muss GKN II abgeschaltet werden“, so Dahlbender.

Termine

  • Der Erörterungstermin findet am Februar 2016 um 9 Uhr im Landratsamt Heilbronn im Großen Sitzungssaal statt.
  • Der BUND in Baden-Württemberg und seine Bündnis-Partner ruft zur Anti-Atom-Demo am März 2016 zum Atomkraftwerk Neckarwestheim auf. Unter dem Motto Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle starten wir am Bahnhof in Kirchheim am Neckar um 13:00 Uhr.

Hintergrund:

Block 1 des GKN wurde 1972-1976, Block 2 1982-1988 im Neckarwestheimer Steinbruch erbaut. Kritische Geologen, insbesondere Dr. Behmel, haben den Standort als ungeeignet  bewertet, da der aus Salzen und Gips bestehende Untergrund zur Auflösung neigt und da durch den Untergrund mehrere Verwerfungen verlaufen. Verwerfungen sind Bruchstellen im Gestein, die über Distanzen vom Zentimeterbereich bis zu einigen Dutzend bis hundert Kilometern verlaufen könne.

Anlagen:

Kontakt für Rückfragen:

  •  Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND in Baden-Württemberg, E-Mail: brigitte.dahlbender@bund.net
  • Gottfried May-Stürmer, Regionalgeschäftsführer BUND Heilbronn-Franken, E-Mail: franken@gmx.de, Fon: 07131 77 20 58
  • Angela Koch, Referentin für Öffentlichkeits- und Pressearbeit, E-Mail: koch@bund.net, Fon: 0711 620306-17

Atommüll: Der lange Marsch zum „Endlager“

Wann wird es ein möglichst sicheres und dauerhaftes Lager für hochradioaktiven Atommüll geben? Im Standortauswahlgesetz ist von Anfang der 2050er die Rede. Aber kaum ein Experte hält das für realistisch. Bereits im Dezember 2014 hatte Bruno Thomauske in der Atommüll-Kommission in einem Vortrag eine von der Planung im StandAG abweichende Sicht der Zeitabläufe vorgestellt, rückgekoppelt auch auf vorherige Prognosen des „Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ (AKEnd) Anfang der 2000er Jahre. Thomauske kommt zu der Aussage, dass ein solches Lager wohl erst 30 Jahre später als bislang vorgesehen in Betrieb gehen dürfte.

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Wie lange dauert die Standortsuche und Inbetriebnahme eines Dauerlagers für hochradioaktiven Atommüll? Thomauske stellt die Phasen dar. Anklicken zum Vergrößern

Nicht nur Thomauske hält die zeitlichen Annahmen auf dem Weg zur Inbetriebnahme eines Atommüll-Dauerlagers im StandAG für wenig realistisch. Auch aus dem Bundesamt für Strahlenschutz, immerhin zuständig für die Atommülllager ASSE, Konrad und Morsleben, ist immer wieder zu hören, dass es deutlich länger dauern dürfte, als im StandAG geschrieben steht. Während der letzten Sitzung der Kommission ist diese Frage auch Debattenthema gewesen. Auch, weil die Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber der Öffentlichkeit davon berührt ist. Soll man einen solchen Termin im Gesetz belassen, auch wenn ihn niemand für erreichbar hält. Führt nicht umgekehrt ein späterer Termin dazu, dass im Verfahren mehr getrödelt wird? Wahrscheinlicher ist: An den Atommüll-Standorten sollen die Daten für eine gewisse Beruhigung sorgen, auch wenn am Ende klar ist, dass diese nicht einhaltbar sind. Es kann ja immer was dazwischen kommen…

Thomauske verwies in dieser Debatte vor allem darauf, dass seine Prognose auf klar benennbaren Aufgaben und Zeitabläufen basiere, die in der Summe zu dem späteren Betriebsbeginn eines solchen Atommülllagers führen würden. Das kann man zwar sicherlich an vielen Stellen auch noch kritisch diskutieren, deckt sich aber zumindest in der Tendenz mit den Aussagen anderer Akteure in diesem Feld.

Eine derart deutliche Verschiebung der Inbetriebnahme eines zu findenden Dauerlagers wird massive Folgen auch für das Konzept der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Castor-Behältern in den dezentralen Zwischenlagern sowie Gorleben, Ahaus und Lubmin haben. Bei den letzteren laufen die Betriebsgenehmigungen bereits um die Mitte der 30er Jahre aus, bei den dezentralen Zwischenlagern an den Noch-AKW-Standorten dann um die Mitte der 40er Jahre. Angesichts der Prognosen von Bruno Thomauske müsste die Zwischenlagerzeit dann noch mal um mindestens 40 – 60 Jahre verlängert werden, bis nicht nur ein Dauerlager in Betrieb ist, sondern die Behälter dann irgendwann dort auch eingelagert sind.

Doch können wir uns eigentlich angesichts zunehmender Risiken und Gefährdungslagen eine oberirdische Zwischenlagerung über derart lange Zeiträume leisten? Robert Habeck, Schleswig-Holsteins grüner Atomminister, warnt davor, dass wachsende Terrorrisiken den Druck, ein Dauerlager zu finden, deutlich erhöhen und mahnt zur Eile. Doch es geht nicht um die Frage Eile oder nicht. So oder so würde der hochradioaktive Müll mindestens 30- 50 Jahre oberirdisch gelagert bleiben. Was Habeck mit dem Terrorhinweis eigentlich an Frage aufwirft: Können wir uns die derzeitige Form der (dezentralen) Zwischenlagerung selbst mit nachgerüsteten Hallen angesichts der Krisenentwicklung  und wachsender Terror-Gefahren noch leisten oder müssen nicht gänzlich andere Sicherheitskonzepte für die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente auf die Tagesordnung, bevor sie irgendwann tief unter die Erde kommen?

Die Bundesregierung deutet dies vorsichtig mit einem „Eingangslager“ im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) an. Habeck spricht davon, drei oder vier deutlich besser als die derzeitigen Zwischenlager gesicherte neue zentrale Atommülllager zu bauen. So richtig deutlich will an diese Frage aber derzeit niemand ran. Nicht nur, weil es enorme Kosten mit sich bringen würde und die Konsequenz hätte, dass ca. 1.900 Castor-Behälter quer durch die Republik von rund 15 Standorten zu den drei – vier neuen Lagern rollen müssten.

Infotour Fukushima mahnt: Atommüll für die Ewigkeit – Zdebel unterwegs in BaWü

Vom 10. – 12. Februar, wenige Wochen für dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima, besucht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die in Baden-Württemberg gelegenen Atom(müll)standorte in Philippsburg und Neckarwestheim im Rahmen einer Infotour. Außerdem wird er in Schwieberdingen sein. Dort sollen die freigemessenen niedrig strahlenden Abfälle aus dem Rückbau der abgeschalteten Atommeiler deponiert werden. Zdebel, der auch Mitglied der „Endlager-Kommission“ ist, will vor Ort mit den BürgerInnen über die Probleme der Atommülllagerung sprechen.

Info-Veranstaltungen, Februar 2016

  • Mittwoch, 10.,19 Uhr,  Pizzeria In2Due, Markgröninger Str. 33, 71701 Schwieberdingen
  • Donnerstag 11., 19 Uhr Genusswerkstatt, Rauchstr. 3, 74076 Heilbronn
  • Freitag 12.,19 Uhr Gästehaus Rotes Tor, Rote-Tor-Straße 52, 76661 Philippsburg
  • Infoflyer zum Download und Weiterverbreitung „Atommmüll für die Ewigkeit“ (PDF)

„AKWs kann man abschalten, den Atommüll aber nicht. Und weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle und schon gar nicht für die hochradioaktiven gibt es derzeit gesicherte Lagerstätten, in denen dieser Atommüll für eine Million Jahre abgeschirmt von Mensch und Umwelt aufgewahrt werden kann“, sagt Zdebel. „Vor Ort an den AKW-Standorten wächst daher die Sorge, sie könnten ungewollt zu Endlagern werden. Das ist verständlich, denn klar ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle sehr viel länger dauer wird, als bislang offiziell behauptet. Wir müssen uns ernsthaft sorgen machen, wie wir einen möglichst sicheren Umgang bei der Atommülllagerung hinbekommen. Nicht erst bei der „Endlagerung“, sondern schon jetzt beim Rückbau der AKWs und der Zwischenlagerung.“

„Buttons“ für die Werbung (Facebook etc.) zu den Veranstaltungen:

neckarwestheim06042016Anläßlich des fünften Jahrestages der anhaltenden Katastrophe in Fukushima rufen zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Organisationen bundesweit zu Aktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf. In Süddeutschland findet eine der größeren Demonstrationen statt am:

Sonntag, 06.03.2016, 13 Uhr,
Treffpunkt ist der Bahnhof Kirchheim/Neckar.

Die Demo geht zum Atomkraftwerk Neckarwestheim unter dem Motto: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle!Atomausstieg sofort! Regenerative, dezentrale Energiewende jetzt!“

Alle Infos hier: Fünf Jahre Atomkatastrophe Fukushima:

Atommüll möglichst sicher lagern – aber wie: Die Kriterienwahl

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Nach welchen Kriterien soll der Atommüll für 1.000.000 Jahre möglichst sicher gelagert werden? Michael Müller, einer der beiden Vorsitzenden der „Endlager-Kommission“ eröffnet den Workshop in Berlin.

Mit einem öffentlichen Workshop in Berlin bereitet die „Endlager-Kommission“ die weitere Suche nach einem „möglichst sicheren Atommülllager“ für hochradioaktive und möglicherweise auch leicht- und mittelradioaktive Abfälle vor. Es geht um die Kriterienwahl, die für die Suche nach einem solchen Dauerlager künftig zur Anwendung kommen sollen und insofern auch um die Frage: Wird Gorleben möglicherweise über die Kriterienwahl endlich beendet oder nicht. Bis Ende Juni sollen diese von der Kommission festgelegt und danach vom Bundestag und Bundesrat gesetzlich verankert werden. Heute und morgen diskutieren rund 200 TeilnehmerInnen aus Unternehmen und Behörden in Stadt, Land und Bund aber auch einige VertreterInnen aus NGOs.

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Eine Übersicht der TeilnehmerInnen des Workshops. Klicken zum vergrößern.

Federführend bearbeitet die AG3 der Kommission das Thema „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“. Online sind zahlreiche und kaum noch zu überblickende Papiere verfügbar. Im Vorfeld des Workshops was es auch möglich, eigene Kommentare zu einem Entwurfspapier online beizutragen. Bislang sollen rund 650 Seitenaufrufe erfolgt und knapp 100 Kommentare vorgenommen worden sein. Dort sind auch viele der Dokumente zu finden, die derzeit bearbeitet und debattiert werden.

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Atommülllager-Suchbild: Gorleben oder Nicht-Gorleben?

Noch bis Ende Juni läuft die Zeit, bis zu der die Kommission ihren Abschlussbericht als Basis für die von Bundestag und Bundesrat zu beschließenden Veränderungen am Standortauswahlgesetz fertig stellen muss. Nicht nur zu den Kriterien arbeitet diese Kommission, sondern auch zu Fragen der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung im späteren Suchverfahren und zu den Strukturen, in denen diese stattfinden soll. Zahlreiche Anti-AKW-Initiativen und Verbände boykottieren die Arbeit dieser Kommission, weil sie zahlreiche wichtige Aspekte nicht berücksichtigt sehen und zu viele Festlegungen durch die Politik vorgenommen wurden. Bedeutsam dabei ist auch, dass der Standort Gorleben trotz aller Mängel weiter im Verfahren geblieben ist. Ein Neustart bei der Suche nach einem Endlager auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens, so der vermeintliche Anspruch des jetzt laufenden Verfahrens, könne so unter keinen Umständen herauskommen.

Nicht zuletzt wegen Gorleben ist auch die Kriterienauswahl dadurch belastet, dass immer wieder mehr oder weniger offen die Frage eine Rolle spielt: Ist das für oder gegen Gorleben? Insofern greifen die bisherigen Fehler bzw. Nicht-Korrekturen in gewisser Weise immer noch die „reine“ Wissenschaftlichkeit an.

Insgesamt ist die Arbeit der Kommission schwer belastet, weil viel zu viele Fragen in viel zu kurzer Zeit behandelt werden müssen. Das war schon beim Start der Kommission erkennbar. Aber nach der Vorlage des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ haben sich die Aufgaben deutlich erweitert. Um nur eines der Probleme zu nennen: Für 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle aus der ASSE und aus der Uranfabrik Gronau braucht es eine dauerhafte Lagerstätte. Der soll möglichst nicht in den Schacht Konrad, so die Bundesregierung. Also erweiterte sie die Anforderungen an die Kommission, die nun dazu Stellung nehmen soll, ob diese und hochradiaktive Abfälle an einem gemeinsamen Ort gelagert werden können.

Eine weiteres Problem: Während die Kommission im Eiltempo über die „Endlagerung“ nachdenkt, werden die wachsenden Probleme der Zwischenlagerung der Castoren mit hochradioaktivem Müll fast völlig außen vor gelassen. Das ist nicht nur unter Sicherheitsaspekten kaum nachvollziehbar. Es ist auch für die Glaubwürdigkeit eines Neustarts und einem vermeintlichen gesellschaftlichen Konsens nicht vereinbar.

Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?

Ist der Beschluss der Atommüll-Kommission über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht? Dieser Eindruck drängt sich dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der Antwort der Bundesregierung auf einen Frage zum weiteren Verbleib der 152 Castor-Behälter aus Jülich auf.

Nach langen Diskussionen und eingehenden Beratungen auch mit dem Bundesumweltministerium hatte sich die Endlager-Kommission im Oktober 2015 für ein Export-Verbot insbesondere für hochradioaktive Brennelemente auch Forschungsreaktoren ausgesprochen. Die eindeutige Intention: Damit sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA exportiert werden. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Doch möglicherweise ist dieser Beschluss nicht viel wert, denn nach wie vor werden in Jülich die Planungen für einen Export dieser Brennelemente mit Duldung der rot-grünen Landesregierung vorangetrieben. In den USA startet nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur zum Import der Jülicher Brennelemente sondern obendrein auch noch für die Brennelemente des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus stehen.

In der Antwort (*) auf die Frage von Zdebel, wie die Bundesregierung die weiteren Planungen für einen US-Export vor dem Hintergrund des Kommissionsbeschlusses beurteilt, teilt der Parlamentarische Staatssekretär jetzt schriftlich mit: „Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.“ (Der Brief mit der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel ist hier als PDF online und kann gleich unten nachgelesen werden.)

Zdebel reagierte auf diese Aussagen mit dem folgenden Statement: „Die Kommission soll angeblich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen erarbeiten. Einer der vielen Punkte auf dem Weg dorthin ist dieses Export-Verbot für die hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich. Die mehr als bescheidene Reaktion der Bundesregierung auf den Kommissions-Beschluss für ein Export-Verbot lässt nichts Gutes erahnen. Weder die Betreiber in Jülich noch die Bundesregierung scheinen sich von den Diskussionen und Beschlüssen der Endlager-Kommission in dieser Sache beeinflussen zu lassen. Das ist ein sehr schlechtes Signal und Ausdruck der alten Atom-Politik.“

  • (*) Der Abgeordnete Zdebel hat offenbar aufgrund eines Versehens in der Verwaltung auf seine mündliche Frage im Plenum sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Antwort im Plenum erhalten. In der mündlichen Antwort wird die Frage zum Kommissionsbeschluss übergangen. Im der schriftlichen Antwort – auf die hier Bezug genommen wird – ist das Eingangs genannte Zitat enthalten. Beide Antworten werden hier im Folgenden dokumentiert:

Dokumentation 1: Brief des Parl. Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller an den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Berlin, 27. Januar 2016.

Ihre Frage, Arbeitsnummer 38 (BT -Drs. 18/7330}, beantworte ich wie folgt:

Frage 38:

Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin stattfindenden Vorbereitungen im Forschungszentrum Jülich eines Exports der 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus ]ülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlager-Kommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot hochradioaktiver Brennelemente, insbesondere auch der Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlager-Kommission beschlossenen Export-Verbots-Empfehlung nach kommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f1b6a3e6f78/drs_l31-
neu -data.pdf)?

Antwort:
Nach der am 2. Juli 2014 ergangenen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GEN} mbH, die die Verantwortung für den Verbleib der Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) vom Forschungszentrum Jülich GmbH am 1. September 2015 übernommen hat, drei Optionen für den Verbleib der Brennelemente aus dem AVR auf ihre Umsetzung geprüft:

• die Verbringung der Brennelemente m die USA als Ursprungsland des
Kernbrennstoffs zur schadlosen Verwertung (Abreicherung),
• die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und
• der Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der sog. USA-Option wurde zwischen der
Savannah Riverside Nuclear Salutions (SRNS) und dem Forschungszentrum Jülich ein Work
for Others Agreement (WFO) im Mai 2014 abgeschlossen. Das WFO sieht vor, dass für den Standort SRNS eine Umweltverträglichkeitsprüfung Environmental Assessment (EA) durchgeführt wird. Dieses Verfahren dauert- entgegen anders lautender Presseartikel- noch an.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Schritt bei der Prüfung der sog. USA-Option, den es bei der weiteren Priorisierung der verschiedenen Optionen zu berücksichtigen gilt, die von der JEN mbH in Abstimmung mit dem MWEIMH als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde des Landes NRW vorzunehmen ist.

Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.

 

Dokumentation 2: Plenarprotokoll 18/151 (PDF)
Ich rufe Frage 38 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin im Forschungszentrum Jülich stattfindenden Vorbereitungen eines Exports der 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlagerkommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot für hochradioaktive Brennelemente, insbesondere auch für Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlagerkommission beschlossenen Exportverbotsempfehlung nachkommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f-1b6a3e6f78/drs_131-neu-data.pdf)?

Herr Staatssekretär, bitte

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege, Sie fragen ja insbesondere vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den USA angestellt wird. Ich will noch einmal die Ausgangslage in Erinnerung rufen.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 2. Juli 2014 angeordnet, dass das Lager in Jülich unverzüglich zu räumen ist. Die Verantwortung hierfür und für den Verbleib der Brennelemente trägt seit dem 1. September 2015 die Jülicher Entsorgungsgesellschaft, die jetzt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde drei Optionen zu prüfen hat, nämlich die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und den Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der USA-Option – ich nenne es einmal verkürzt so – gab es eine Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und dem Department of Energy. Dementsprechend wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Verfahren dauert entgegen anderslautender Presseberichte allerdings noch an.

Es gibt lediglich einen Entwurf, und so gibt es jetzt ein Verfahren, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Insofern ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ich will ausdrücklich dazusagen, dass die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ein Schritt bei der Prüfung dieser sogenannten USA-Option ist, der bei einer Priorisierung innerhalb der drei Optionen sicherlich berücksichtigt wird; aber es ist nicht der einzige Schritt.

Es ist Aufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft, in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, die Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Ich habe folgende Zusatz – frage an Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Wie erklären Sie sich denn, dass in dem Genehmigungsantrag bzw. in dieser Umweltverträglichkeitsstudie aus den USA plötzlich die Abfälle aus Hamm-Uentrop auftauchen? Meines Wissens ist es so, dass bisher, zumindest was den Export von Deutschland angeht, vonseiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass das überhaupt nicht zur Diskussion steht und dass diese Abfälle, die sich ja im Moment in Ahaus befinden, weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland entsorgt werden sollen.

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist korrekt. All das, was bisher in Antworten auf schriftliche und mündliche Fragen sowie auf Kleine Anfragen seitens der Bundesregierung bezüglich der Brennelemente aus dem Reaktor in Hamm-Uentrop ausgeführt worden ist, gilt nach wie vor. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Department of Energy.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Müller, Sie hatten ja gerade die Varianten angesprochen, die im Moment in der Diskussion sind, was, grob vereinfachend gesagt, die Entsorgung der Jülicher Atomabfälle angeht. Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ist Variante eins, der Transport in das Zwischenlager in Ahaus ist Variante zwei, und der  Export in die USA ist Variante drei. Welche dieser drei Varianten ist denn aus Sicht der Bundesregierung nach bisheriger Einschätzung der Gesamtsituation die beste?

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Dazu kann es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung der Bundesregierung geben. Im Übrigen ist das Sache der Jülicher Entsorgungsgesellschaft in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, nämlich dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministerium. Diese drei Optionen werden ergebnisoffen geprüft. Bislang liegt aber noch kein Ergebnis der Prüfung vor.

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