Atomenergie im Landtag NRW – Eine Liste Kleiner Anfragen der Abgeordneten an die Landesregierung seit 1985

Radioaktiv-09.jpgWow, da hat sich jemand reingehängt: Auf der Seite „Kein Castor nach Ahaus„, homebased in NRW, gibt es eine Übersichtsseite, in der (fast) sämtliche Kleine Anfragen zum Themenspektrum Atomenergie mit Bezug zum Bundesland NRW aufgelistet sind. (Schriftliche) Kleine Anfragen sind eine Möglichkeit von Abgeordneten, der jeweiligen Regierung Informationen zu „entlocken“, die sonst lieber nicht so gern in Regierungserklärungen verbreitet werden. Die Übersichtsseite verlinkt auf die Dokumente, die in der Datenbank des Landtags von NRW gespeichert sind. Natürlich gibt es die Möglichkeit, auch dort direkt und mit eigenen Suchbegriffen die Archive zu durchwühlen. Dann besteht auch zusätzlich die Möglichkeit, z.B. die Wortprotokolle von Landtagssitzungen ausfindig zu machen. Allerdings eher ein Hobby für HistorikerInnen!

Aber die Übersichtsseite auf „Kein Castor nach Ahaus“ bietet natürlich eine größere Chance, fündig zu werden, wenn man im Thema nicht so ganz drin ist. Und sie gibt anhand der Überschriften auch schnell einen Einblick, welche Atomthemen denn die gemeinen Abgeordneten so interessiert – oder auch nicht interessiert – haben.

Kleine Anfragen können auf den Internet-Seiten aller Landtage und des Bundestag online recherchiert werden. Unterschiedlich sind oft nur die Zeiträume, seit dem diese Daten online sind. In fast allen Fällen liegen die Daten als PDF-Dateien vor, oft ist eine komplette Volltextsuche möglich. Lediglich bei älteren Datenbeständen kommt es vor, dass diese nur nach den von der Parlamentsdokumentation festgelegten Schlagwörtern zu finden sind und die PDF-Dateien nicht durchsuchbar sind, weil diese quasi als Bild-Dateien gespeichert sind. Diese Parlamentsarchive bieten gerade auch für Recherchen zu Atomfragen, die etwas „älter“ sind, gute Recherchemöglichkeiten.

Ein Beispiel: Gleich im Anschluss gibt es 20 parlamentarische Vorgänge aus der Bürgerschaft in Hamburg aus der 16. Wahlperiode, die von 1997 – 2001 stattfand. Die folgende Liste zeigt alle Vorgänge – soweit sie in der Datenbank enthalten sind – zum Thema Atomtransporte, darunter auch Daten zum Castor-Skandal von 1998. (Siehe dazu ausführlicher hier). Damals war bekannt geworden, dass jahrelang Castor-Transporte auf der Schiene unterwegs waren, obwohl sie die zulässigen Grenzwerte überschritten. Zwei Jahre lang gab es ein Verbot für Castor-Transporte.

  
16/6517Schriftliche Kleine Anfrage08.08.2001
Atomtransporte am 31. Juli/ 1. August durch Hamburg
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/6097Schriftliche Kleine Anfrage25.05.2001
Atomtransporte am 14./15. Mai 2001 durch Hamburg
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/6090Schriftliche Kleine Anfrage23.05.2001
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/95/3Mündliche Anfrage (Plenum)05.04.2001
Castor-Transporte durch Hamburg
16/5613Antrag14.02.2001
Keine neuen Atomanlagen in Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel – Die Atommülltransporte nach Gorleben ablehnen
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN), Heike Sudmann (Gruppe REGENBOGEN), Norbert Hackbusch (Gruppe REGENBOGEN), Susanne Uhl (Gruppe REGENBOGEN), Julia Koppke (Gruppe REGENBOGEN), Gruppe REGENBOGEN
16/86/2Mündliche Anfrage (Plenum)30.11.2000
HEW
16/4729Bericht05.09.2000
Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1./2. Juli 1998 (Drucksache 16/1052) – Konsequenzen aus dem Atomtransporteskandal –
Senat
16/76/1Aktuelle Stunde21.06.2000
Atomkonsens – jetzt neue Energie
16/2963Große Anfrage01.09.1999
Radioaktivität und radioaktive Abfälle in hamburgischer Verantwortung
Hartmut Engels (CDU), Karen Koop (CDU), Bettina Machaczek (CDU), Dr. Roland Salchow (CDU), Karl-Heinz Warnholz (CDU), CDU
16/2856Schriftliche Kleine Anfrage05.08.1999
Transporte mit radioaktivem Material, speziell Uranhexafluorid durch den Hamburger Hafen
Lutz Jobs (Gruppe REGENBOGEN)
16/2198Schriftliche Kleine Anfrage04.03.1999
Behälter NTL 11 für Transport von bestrahlten Brennelementen aus dem AKW Krümmel in die WAA Sellafield
Lutz Jobs (GAL)
16/1427Schriftliche Kleine Anfrage21.09.1998
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg, Transporte mit leicht- und mittelaktiven Atomabfällen
Lutz Jobs (GAL)
16/1052Antrag17.06.1998
Konsequenzen aus dem Atomtransporte-Skandal
Lutz Jobs (GAL), Antje Möller (GAL), Axel Bühler (GAL), Norbert Hackbusch (GAL), Heike Sudmann (GAL), Susanne Uhl (GAL), GAL, Walter Zuckerer (SPD), Anke Hartnagel (SPD), Dr. Monika Schaal (SPD), Michael Dose (SPD), Jens Rocksien (SPD), Wolf-Dieter Scheurell (SPD), Renate Vogel (SPD), SPD
16/18/2Aktuelle Stunde27.05.1998
… und er strahlt doch! Wunsch und Wirklichkeit der Castor-Transporte
16/18/1Aktuelle Stunde27.05.1998
Der Castor-Skandal
16/877Schriftliche Kleine Anfrage19.05.1998
Staatliche Förderung der Castor-Widerstände?
Johannes Mertens (CDU)
16/634Schriftliche Kleine Anfrage02.04.1998
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg seit 4. November 1997
Lutz Jobs (GAL)
16/169Schriftliche Kleine Anfrage10.12.1997
Transport hochradioaktiver Glaskokillen aus La Hague ins Zwischenlager Gorleben
Lutz Jobs (GAL)
16/153Schriftliche Kleine Anfrage05.12.1997
Kosten für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Atomtransporten
Lutz Jobs (GAL)
16/55Schriftliche Kleine Anfrage03.11.1997
Atomtransporte und Genehmigungen für Hamburg seit 1. Januar 1997
Lutz Jobs (GAL)

Skandale der Atomwirtschaft – Der Castor-Skandal 1998

Atommüll auf Geisterfahrt. Hochradioaktive Brennelemente per Castor vom AKW Brunsbüttel auf dem Weg nach Frankreich. Foto: Dirk Seifert
Verstrahlt: Abtransport von zwei Castor-Behältern aus dem heute stillgelegten AKW Brunsbüttel Foto: Dirk Seifert

Für das Verständnis des Konflikts um die Atomenergienutzung, aber auch, um in aktuellen Debatten Zusammenhänge nicht aus den Augen zu verlieren, ist es immer wieder lohnend, sich an Skandale oder schöner gesagt „Vorkommnisse“ zu erinnern, in denen die Atomwirtschaft gezeigt hat, wie riskant ihr Geschäft ist und wie skrupellos sie für die Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Ziele sein kann. Ein solches Vorkommnis war der im Mai 1998 bekannt gewordene CASTOR-SKANDAL. Damals wurde bekannt, dass bestrahlte Brennelemente jahrelang von den Atomkraftwerken zu den Wiederaufarbeitungsanlagen nach Frankreich und England unterwegs waren, obwohl an der Oberfläche der Castor-Behälter die zulässigen Grenzwerte in zahllosen Fällen überschritten wurden.

„Der Castor Skandal“ (PDF) ist eine Broschüre vom Juni 1998, herausgegeben wurde sie von „Tolstefanz-Wendländisches Verlagsprojekt“. Sie gibt einen Überblick über den Beginn des Skandals und liefert neben detaillierten Übersichten und Bewertungen auch eine umfangreiche Medien-Dokumentation.

Nach ersten Vertuschungs- und Verharmlosungsversuchen musste die Atomindustrie einräumen, dass diese Grenzwertüberschreitungen systematisch seit ca. 10 Jahren stattfanden und sie nicht erklären konnte, wie diese entstanden, noch wie sie kurzfristig zu beseitigen wären. Die Rede war von „weinenden Castoren“, weil man zunächst annahm, dass auf unerfindliche Weise die Castoren die Kontamination „ausschwitzten“.

Die Empörung (siehe das Video von Spiegel TV) war enorm. Nicht nur Medien und Anti-Atom-Bewegung waren entsetzt. Vor allem Polizisten und Bahnarbeiter, die oft in direkter Nähe der Castor-Transporte im Einsatz waren, sahen sich von der Atomwirtschaft belogen und befürchteten gesundheitliche Folgen. Der damaligen Umweltministerin Angela Merkel blieb keine Wahl: Sie musste sämtliche Castortransporte in Deutschland verbieten. Über ein Jahr dauerte es, bis Landes- und Bundesbehörden den Skandal aufgearbeitet hatten, Ausschüsse in Landtagen mühselig von Betreibern Daten verlangten und das Ausmaß des Skandals bilanzieren konnten. Zahllose Gutachter wurden beauftragt, Ursachen zu erkunden und Wege zu finden, wie die Außen-Kontamination an den Castorbehältern verhindert werden könnte.

Inwieweit die Bundesregierung vor dem öffentlichen Bekanntwerden der Kontaminationen informiert war, ist zweifelsfrei nie geklärt worden. Mindestens im April, also einige Wochen vor den ersten Zeitungsmeldungen aus Frankreich, hatte das Umweltministerium Kenntnis, informierte aber nicht die Öffentlichkeit. Laut Wikipedia soll Gerald Hennenhöfer informiert gewesen sein. Hennenhöfer war damals unter Merkel auch für Strahlenschutz zuständig. Heute ist er beim BMU der oberste Beamte für Atomfragen. Hennenhöfer gilt als Vertreter der Atomlobby, hat während der rot-grünen Bundesregierung Ende 1999 für Atomkonzerne gearbeitet, war als Anwalt für den damaligen Betreiber der ASSE II zuständig und verhandelte auf Seiten der Atomkonzerne den sogenannten Atomkonsens  mit der Bundesregierung (2000/2002). Nach dem Ende der großen Koalition holte Norbert Röttgen den Atomlobbyisten Hennenhöfer wieder ins BMU.

Es war der Nachfolger von Angela Merkel, der Grüne Umweltminister Jürgen Trittin, der im Januar 2001 den Atomtransporte-Stopp aufhob.

Strahlende Atomenergie: Jahresberichte des Bundesamt für Strahlenschutz seit 1997

radioaktiv009Seit 1997 erscheinen die „Jahresberichte“ des „Bundesamt für Strahlenschutz“. Darin schreibt das BfS über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen. Im November 2012 erschien der Jahresbericht 2011, in dem das BfS z.B. ausführlich über seine Erkenntnisse zu dem mehrfachen Super-Gau in Fukushima informiert, über den Unfallablauf, über die radioaktiven Freisetzungen, deren Verbreitung und deren mögliche Folgen. Das BfS ist eine eigenständige Fachbehörde und ist dem Bundesumweltministerium zugeordnet.

Unten auf dieser Seite gibt es die Links zum Download der einzelnen Jahresberichte des BfS. (Wegen Unklarheiten bezüglich der Urheberrechte sind die Berichte nicht als PDF direkt auf dem Server von umweltFAIRaendern.de gespeichert.* siehe unten)

In den Jahresberichten gibt das BfS einen Überblick – natürlich aus seiner Sicht – über den Stand der Dinge z.B. bei den Endlagerstandorten oder auch den Atommüll-Zwischenlagern an den AKWs. Die Jahresberichte von 1997 bis heute ergeben damit auch einen Überblick,  wie sich z.B. die Debatte um die dauerhafte Atommülllagerung (aus behördlicher) Sicht entwickelt hat und man findet auch (allgemeine) Daten zu Atomtransporten oder z.B. über die Entwicklung und Genehmigung von Behältern für den Transport und die Lagerung hochradioaktiver Brennelemente.

Kernbereich des BfS ist die sogenannte Endlagerung aller radioaktiven Materialien aus der Atomwirtschaft. Dazu zählen die Atommülllager Morsleben und ASSE II, aber auch der Schacht Konrad (leicht- und mittelaktive Abfälle) sowie die sogenannte Erkundung in Gorleben (hochradioaktive Abfälle). Maßgeblich ist das BfS auch zuständig für die „Endlagerforschung“ und ist insofern auch an der aktuellen Debatte über ein Endlagersuchgesetz beteiligt. Genehmigungsbehörde ist das BfS für die sogenannten Standortzwischenlager an den AKWs, also die Hallen, in denen die hochradioaktiven Brennelemente aus den Atomreaktoren in Castorbehältern „zwischengelagert“ werden. Außerdem ist  das BfS die Genehmigungsbehörde für Atomtransporte, sofern es sich um Transporte mit Kernbrennstoffen (angereichertes Uran235 etc.) handelt.

Weiterhin ist das BfS auch für andere Strahlen zuständig: Z.B. für Elektromagnetische Felder in Zusammenhang mit den (Überland-)Stromleitungen und auch mit den gesundheitlichen Folgen z.B. von Funkmasten (Handynetze etc.).

Hier die Liste mit den Jahresberichten, die auf die Seiten des BfS verweisen (*siehe unten):

* Für den Fall, dass sich die Veröffentlichungspraxis beim Bundesamt für Strahlenschutz durch politische Entscheidungen ändern sollte und diese Berichte dort nicht mehr online verfügbar sind: Fragen Sie per Mail nach (Adresse unter Kontakte).

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Radioaktiv-07.jpgFür die Atomkraftwerke hat der Bundestag nach der Katastrophe von Fukushima im Juli 2011 die Abschaltung von acht Anlagen und eine Betriebsbefristung der verbleibenden neun Reaktoren beschlossen. Nicht befristet wurde der Betrieb von so genannten Brennstoffversorgungsanlagen. Daher dürfen die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau ebenso wie die AREVA-Brennelementefabrik im benachbarten Lingen völlig unbefristet weiter Uranbrennstoff für AKWs in aller Welt herstellen.

Mit Blick auf die Uranfabrik in Gronau hatten im Sommer 2011 der Grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer und der Grüne NRW-Landtagsabgeordnete Hans-Christian Markert Studien vorgelegt, die die Frage untersuchten, wie denn eine Stilllegung der Uranfabrik möglich wäre. Die Studie steht hier als PDF zum download bereit.

Zu den Reaktionen auf diese Studien berichtete umweltFAIRaendern.de hier. Dort wurde auch berichtet, dass die neue Landesregierung von NRW angekündigt hat, mit einem weiteren Rechtsgutachten Möglichkeiten für eine Stilllegung der Uranfabrik in Gronau untersuchen zu wollen. Ergebnisse liegen bis heute immer noch nicht vor.

Gronau stilllegen – Studie 1

Krischer hatte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, diese Frage zu untersuchen. In der Zusammenfassung kam der Dienst am 27. Juli 2011 zu dem Ergebnis: „Beide (Anlagen, Gronau und Lingen) verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen, die nur unter strengen Voraussetzungen des Atomgesetzes aufgehoben werden könnten. Denkbar wäre jedoch, ähnlich wie bei Kernkraftwerken, die Betriebsdauer dieser Anlagen durch Gesetz zu begrenzen. Ein entsprechendes Gesetz müsste sich an der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG messen lassen. Es dürfte sich dabei nicht um eine Enteignung sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung handeln, die verhältnismäßig auszugestalten wäre.“ (Seite 4, WD 3 – 3000 – 254111, die Stellungnahme unterliegt einem Veröffentlichungsvorbehalt des Bundestages und steht daher hier nicht zum download. Auf Anfrage kann diese aber sicherlich beim Abgeordneten Krischer oder direkt über mich per Mail angefordert werden – siehe Kontakt.)

Eine weitere Möglichkeit, nämlich den Widerruf der bestehenden Dauerbetriebsgenehmigung, erfordert eine „konkrete Prüfung“: „Des Weiteren ist ein Widerruf möglich, wenn eine der Genehmigungsvoraussetzungen später weggefallen ist und nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wurde,§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG.
Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich des Wegfalls der Genehmigungsvoraussetzungen eine allgemeine Neubewertung der Gefahren von kerntechnischen Anlagen als Begründung für einen Widerruf nicht ausreichen dürfte. Vielmehr ist eine konkrete Prüfung der jeweiligen Anlage erforderlich. Sofern nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde aufgrund der Gefahrenlage keine Genehmigung hätte erteilt werden dürfen, ist zu prüfen, ob durch nachträgliche Auflagen Abhilfe geschaffen werden könnte. Dies wäre gegenüber dem  Widerruf der Genehmigung das mildere Mittel. Auch hierfür ist eine sorgfältige und umfassende Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls durchzuführen.“ (S. 7)

Weitere Gründe für eine Stilllegung der Anlage könnten sein: „erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen das AtG, atomrechtliche Rechtsverordnungen, Anordnungen, Verfügungen der Aufsichtsbehörden, Bestimmungen des Genehmigungsbescheids oder nachträgliche Auflagen. Erforderlich ist außerdem, dass in angemessener Zeit keine Abhilfe geschaffen wird.“ (§ 17 Abs. 3 Nr. 3 AtG) Ebenso wäre ein Grund nach § 17 Abs. 5 AtG für die Aufsichtsbehörde zum Widerruf gegeben, „wenn dies wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann.“

Dabei – so betont der Wissenschaftsdienst – wäre selbst in diesen Fällen die Eigentumsgarantie nach dem Grundgesetz strikt zu beachten. Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, in dieses Eigentumsrecht einzugreifen. „Eingriffe in das Eigentumsrecht können in Form von Inhalts- und Schrankenbestimmungen nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG oder als Enteignung, d.h. vollständiger Entziehung von Eigentumspositionen nach Art. 14 Abs. 3 GG erfolgen. Letztere sind nach Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG nur auf Grund eines  Gesetzes zulässig, das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Demgegenüber sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen nur im Ausnahmefall ausgleichspflichtig. Ferner  gilt, dass eine rechtswidrige Inhalts- und Schrankenbestimmung nicht in eine  entschädigungspflichtige Enteignung umgedeutet werden kann.
Die Frage, ob es sich bei einer Begrenzung der Nutzungsdauer einer Anlage mit unbefristeter atomrechtlicher Genehmigung um eine Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung handelt, wurde intensiv im Vorfeld des Atomausstiegs unter der rot-grünen Bundesregierung diskutiert. Diese Frage wurde jedoch gerichtlich nicht geklärt, da es sich um die gesetzliche Umsetzung des Atomkonsenses handelte. In der Literatur  war diese Frage allerdings umstritten. Ähnlich könnte bei einer Regelung zur Begrenzung der Laufzeit einer Urananreicherungsanlage argumentiert werden.“ (Seite 8f) Im folgenden diskutiert die Stellungnahme rechtliche Probleme bei der Enteignung und den Inhalts- und Schrankenbestimmungen.

Gronau stilllegen – Studie 2 (download als PDF)

Ebenfalls im Juli 2011 veröffentlich Hans Christian Markert, Landtagsabgeordneter in NRW ein Rechtsgutachten zur Frage „Rechtliche Möglichkeiten einer Beendigung der Urananreicherung in der UAA Gronau“.

Dabei interssiert Markert, der selbst Jurist ist, die Frage, wie denn die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau über das Land NRW durch Aufhebung der Betriebsgenehmigungen“ möglich sein kann und kommt nach Betrachtung mehrerer atomrechtlicher Vorschriften und Regelungen zu der Aussage: „Eine Genehmigung des Landes NRW, die auf die Stilllegung der UAA Gronau gerichtet ist, ist rechtlich nicht nur möglich, sondern notwendig.“ (Seite 12) Allerdings mit einem erheblichen Schönheitsfehler, denn Markert räumt ein: „Die Betreiberfirma Urenco aber kann sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen und Entschädigungszahlung fordern.“ Strittig ist dann jedoch nicht nur die Frage, wie hoch diese Entschädigung ausfallen könnte. Strittig wäre auch die Frage, ob der Bund oder das Land NRW die Kosten tragen müsste. Für Markert ist klar: „Die Entschädigungskosten sind demnach nicht gemäß Art. 104 a I GG vom Land,
sondern nach Art. 104 a II GG als zweckgebundene Kosten vom Bund zu tragen.“ (Seite 13)

Als zweite Variante betrachtet Markert die „Stilllegung der UAA Gronau über den Bund durch Änderung des  AtG“. Auch hier kommt er nach einer umfangreicheren Prüfung zu dem Ergebnis: Geht, aber kostet! Denn: „Der Bund hat die Möglichkeit des AtG zu ändern. Dadurch liegt kein Verstoß gegen deutsches Verfassungsrecht vor. Allerdings wird der Bund eine Entschädigung an Urenco zahlen müssen, damit er nicht gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt. Eine angemessene Entschädigung fordern ebenfalls die einschlägigen Grundsätze der EMRK.“ (EMRK: Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz des Eigentums, Seite 17)

Um welche Dimensionen von Entschädigungszahlen es dabei geht, hat Hans Christian Markert auf einer Veranstaltung im September 2012 in Gronau dargelegt: „Der Schadensersatz liegt bei 6 Milliarden Euro, das hat Urenco selbst gesagt. Ich halte diese Zahl für aus der Luft gegriffen und begründe das damit, dass diese Anlage nur gegenversichert ist in der Höhe von 300 Millionen Euro. Deswegen bin ich der Auffassung, wenn eine Anlage für 300 Millionen Euro versichert ist, dann ist das die Summe, über die wir beim Schadensersatz zu reden hätten. Ich halte zwar 300 Millionen Euro für eine gewaltige Summe, angesichts aber der anderen gewaltigen Summen, die wir für Kriege und anderen Quatsch ausgeben für durchaus leistbar, dass eine Bundesregierung, wenn sie endgültig aussteigen will, diese Verantwortung auch übernimmt und zwar hier in Deutschland.“

Bereits im Oktober 2011 berichteten die Westfälischen Nachrichten: „Die Firma Urenco habe bereits angekündigt, dass im Fall des Widerrufs von Genehmigungen Schadenersatzforderungen an das Land gestellt werden. Zahlen nannte der Staatssekretär nicht – die aber hatte Dr. Joachim Ohnemus, Geschäftsführer der Urenco Deutschland GmbH, im Mai dieses Jahres gegenüber den WN angedeutet: Im Falle einer Schließung der Anlage müssten „Milliardenverluste kompensiert werden“, so Ohnemus damals.“ Und gegenüber Westpol vom WDR soll Ohnemus die von Markert erwähnten sechs Milliarden Euro als Schadensersatz genannt haben (siehe ausführlicher hier bei contrAtom).

In der Tat dürfte die Summe, die der URENCO-Geschäftsführer hier nennt, deutlich überzogen sein. Für den Verkauf eines Drittels der URENCO-Anteile erwarten die jetzigen Eigentümer RWE und E.on laut Medienberichten einen Erlös von ca. drei Milliarden Euro. Bedenkt man, dass die URENCO inzwischen vier Urananreicherungsanlagen betreibt, außerdem noch mit der Gesellschaft Enrichment Technologie Company (ETC) für Forschung, Entwicklung und den Bau von Urananreicherungseinlagen ein nicht unbedeutendes Geschäftsfeld zur Hälfte besitzt, dann wäre klar, dass allein die Anlage in Gronau nicht einmal diese drei Milliarden Euro Wert sein dürfte.

Doch selbst wenn die Entschädigung „nur“ bei den von Markert genannten 300 Millionen Euro läge: Vermittelbar dürfte eine Entschädigungszahlung an die Atomkonzerne sicherlich nicht sein. Vor allem aber ist die SPD sicherlich nicht bereit, diesen Weg zu gehen. Und selbst bei den Grünen in NRW hat man den Eindruck, dass eine Stilllegung über das Risiko von Entschädigungszahlungen keine Perspektive ist, Markert also selbst in der eigenen Fraktion nicht überzeugen kann.

Im Koalitionsvertrag stehen daher auch nur drei oder vier Sätze zur Stilllegung von Gronau, nicht gerade ein Hinweis, dass die Grünen sich in NRW intensiv an dieser Frage engagieren wollen.

Wenn der Atomausstieg in Deutschland voran kommen soll, dann ist sicherlich die Bundestagswahl im September 2013 nicht ohne Bedeutung. Wenn es gelingen soll, den Atomausstieg in Deutschland noch einmal zu beschleunigen und auch das Ende für die Urananlagen in Gronau und Lingen an den Start zu bringen – ohne dass es dabei zu Entschädigungszahlen kommt – dann ist noch einiges zu tun.

Eventuell können zwei derzeit laufende Sicherheitsuntersuchungen dabei helfen. Die Landesregierung in NRW überprüft seit dem Sommer 2011 die Anlage in Gronau. Dabei sollen auch die Erkenntnisse aus dem Unfallverlauf von Fukushima berücksichtig werden. Allerdings: Bis heute liegen Ergebnisse dieser Prüfung nicht vor und es ist nicht klar, bis wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Klar ist aber auch: Die Atomaufsicht in NRW gilt nicht gerade als „scharfer Hund“ der Atomaufsicht.

Eine weitere Überprüfung läuft im Rahmen eines zweiten Stresstests der Bundesregierung, bei der nach den Atomkraftwerken nun auch Anlagen wie die in Gronau und Lingen überprüft werden. Die URENCO hat bereits im Spätsommer ihre Ergebnisse an die Reaktorsicherheitskommission übergeben und sich selbst als „absolut sicher“ bezeichnet. Eine Bewertung der Untersuchungen seitens der RSK steht aber ebenfalls bis heute aus. Und: Die Untersuchungen basieren ausschließlich auf Basis der bei den Betreibern vorhandenen Daten. Eigene und vor allem unabhängige Untersuchungen, die einen konkreten Anlagencheck und Schwachstellenanalysen betreiben, sind nicht durchgeführt worden. Auch bei diesem Test gilt, was für die anderen galt: Für die Betreiber sind das weitgehend „stressfreie Stresstests“.

Weitere Artikel zur URENCO und Gronau:

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

Urankonzern URENCO – Atommüll-Zwischenlagerung bis 2120!

Verkauf der Uranfabriken von URENCO – Linke Bundestagsfraktion fragt nach

 

 

Widerstand gegen die Urananlage Gronau – Die Jahre 1981 – 2001

Udo-Lindenberg gegn UAA Gronau
Auch Ureinwohner Udo Lindenberg ist gegen die Uranfabrik in Gronau

In Gronau steht die einzige bundesdeutsche Urananreicherungsanlage. Mit ihr wird jedes zehnte Atomkraftwerk auf der Welt mit dem erforderlichen Uranbrennstoff versorgt. Auch nach dem vermeintlichen Atomausstiegsbeschluss nach Fukushima darf die URENCO in Gronau weiterhin völlig unbefristet seinen internationalen Urangeschäften nachgehen. Statt die Anlage stillzulegen, soll sie sogar verkauft werden: E.on und RWE gehört ein Drittel des URENCO-Konzerns und die wollen durch den Verkauf drei Milliarden Euro verdienen. Dabei ist die URENCO-Anlage nicht einfach nur eine Urananlage: Mit der dort eingesetzten Anreicherungstechnik, den so genannten Gaszentrifugen, kann grundsätzlich das Uran auch soweit angereichert werden, dass es für die Herstellung von Atomwaffen geeignet ist.

Daher unterliegt die URENCO internationalen Verträgen, die einerseits deren kommerzielle Förderung zum Ziel haben, andererseits sicher stellen sollen, dass keine Anreicherung für Waffenzwecke erfolgt. Geregelt ist das in dem bis heute gültigen Vertrag von Almelo (PDF), unterschrieben von der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien.

Während sich an den Baustellen für Atomkraftwerke in Wyhl, Brokdorf, Grohnde etc. der Widerstand formierte, heftige und große Demonstrationen stattfanden, blieb es rund um Gronau, zwischen Münster und Lingen, vergleichsweise ruhig. Nur wenige Menschen protestierten gegen die Ansiedlung neuer Atomfabriken in dieser Region Westfalens.

Aus der Gronauer Bürgerinitiative gegen die Urananreicherung, die 1976 entstand, entwickelt sich 1981 schließlich der Arbeitskreis Umwelt Gronau (AKU), kurz vor dem Erörterungstermin für die Urananreicherungsanlage im Mai 1981.

Im Jahr 2001 veröffentlichte der AKU eine Broschüre, in der 20 Jahre Arbeit und Kampf der Initiative dokumentiert wurden. Diese Broschüre, die jahrgangsweise von 1981 – 2001 einen Überblick über die Urananlage und den Widerstand gegen sie gibt – ist jetzt hier als PDF zu finden. (Große Datei!)

Bereits vor einiger Zeit ist auf umweltFAIRaendern historisches Material zum Widerstand in der Region rund um Gronau, kurz vor der niederländischen Grenze, veröffentlicht worden. „Atomzentrum Euregio – Lingen, Gronau, Almelo, Ahaus…“ Dort finden sich auch Hinweise zu weiteren Materialien, die teilweise im Archiv des Umweltzentrums Münster (UWZ)  ins Internet gestellt worden sind.

 

 

 

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