Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

Geheimsache: Sicherheit von Atomanlagen immer öfter Verschlusssache

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Immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte werden zur Geheimsache. Auch beim AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

(*) Die Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig brachten es auf ihre Weise auf einen Punkt: Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma. Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache. Selbst Gerichte und Anwälte bekommen zu diesen keinen Zugang und können im Rahmen der Rechtsprechung diese nicht mehr überprüfen.

So teilt das Bundesumweltministerium im Zusammenhang mit den Atommüll-Standortlagern auf seiner Homepage lapidar mit: „Weitergehende Einzelheiten zu den Gründen der Nachrüstung und zu den Einzelheiten der unterschiedlichen Maßnahmen können nicht dargelegt werden, um deren Wirksamkeit – gerade gegen terroristische Angriffe – zu gewährleisten.“ (siehe hier BMU). Entsprechend kann man auf der Homepage der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, mit Blick auf das Atommülllager in Brunsbüttel lediglich nachlesen, dass es aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen gibt, die sich mit der „Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ befassen (siehe hier BFS).

Auf den ersten Blick mag man geneigt sein, dieses Vorgehen von Behörden und Ministerien als zweckmäßig anzusehen. Je detaillierter Terroristen wissen, wo die Schwachstellen von Atomanlagen liegen, desto gezielter und wirkungsvoller können sie Angriffe planen. Klar, aber kommt es darauf wirklich an? Und ist es mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte vertretbar, dass maßgebliche Sicherheitsfragen und Schutzinteressen von BürgerInnen sich einer gerichtlichen Überprüfung durch immer mehr Geheimhaltung entziehen?

Atomenergie zeigt auch hier wieder, dass sie mit einer freiheitlichen demokratischen Verfassung nicht kompatibel ist.

Substantiell ist kaum anzunehmen, dass die Geheimhaltung von immer mehr Sicherheitsbelangen tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit für die BürgerInnen führt. Denn die Dimension von Waffen, mit denen heute Angriffe im Extremfall möglich sind, ist enorm: Kein einziger Atommeiler würde den (gezielten) Crash einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 überstehen.  Das gleiche gilt auch für die Atommüll-Standortlager. Die Physikerin Oda Becker, deren fachliche Stellungnahme ihren Anteil an dem Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel haben dürfte, zeigt an einer Vielzahl von Bespielen auf, wie willkürlich die Annahmen und Betrachtungen der Genehmigungsbehörde in Sachen Terrorschutz und Gefahrenabwehr sind. Die Stellungnahme steht hier online.

Nicht nur im Falle des (gezielten) Absturzes einer Verkehrsmaschine wie dem A380, sondern auch bei den Szenarien für den Beschuss von Atommüllbehältern durch panzerbrechende Waffen. Darauf hat auch das OVG in seiner mündlichen Urteilsbegründung deutlich hingewiesen. Siehe hier.

Das OVG Schleswig hat der zuständigen Behörde massive Ermittlungsdefizite vorgeworfen und die Genehmigung aufgehoben.

Klar ist: Je mehr Sicherheitsmaßnahmen unter Geheimhaltung gestellt werden, desto mehr stellt sich die Frage: Wer kontrolliert, ob es weitere Ermittlungsdefizite gibt? Es gibt keinen Grund, Behörden in Sachen Sicherheit zu vertrauen. Die zahllosen Skandale von Atommüllschiebereien bis hin zum ASSE-II-Desaster zeigen das immer wieder. Und ebenso klar ist: Gegen den Absturz einer A380 ist keines der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ausgelegt. Alle Anlagen müssten daher stillgelegt oder aber Nachrüstungen vorgenommen werden.

Doch Nachrüstmaßnahmen sind bis heute nicht erfolgt. Der Grund ist einfach: Eine solche Nachrüstung wäre derart kostspielig, dass die Stilllegung der Anlage die Folge wäre. Vor dieser Konsequenz aber schrecken die politisch Verantwortlichen zurück – zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung!

Mehr: Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

* Dieser Text ist veröffentlicht im „Sorgenbericht der Atommüllkonferenz“: Atommüll – Eine Bestandsaufnahme  für die Bundesrepublik Deutschland. Das 272-seitige Buch incl. einer beigefügten farbigen A1-Übersicht kann im Webshop von ROBIN WOOD oder im Buchhandel (ISBN 978-3-00-043228-6) bestellt werden und kostet 15 Eur (zzgl. 2,50 Eur Versandkostenpauschale). Siehe auch hier: ATOMMÜLL: Wir müssen uns Sorgen machen – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland.

Geheimschutzsache: AKW-Dächer werden gegen Terrorangriffe gesichert

Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschauer am AKW Brokdorf.
Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschrauber am AKW Brokdorf.

Derzeit sollen alle Dachflächen von Gebäuden der noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke gegen Terrorangriffe mit Hubschraubern gesichert werden. Das geht aus einer Mitteilung der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein hervor. Dieser Blog informierte bereits vor einigen Tagen über die entsprechenden Maßnahmen am AKW Brokdorf. Die SHZ berichtet nun: „Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) weist auf Anfrage darauf hin, dass alle deutschen Kernkraftwerke über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept gegen Einwirkungen Dritter verfügen. „Zusätzlich zu den vorhandenen Maßnahmen werden ergänzende Sicherungseinrichtungen auf Dachflächen installiert“, ergänzt Pressesprecherin Nicola Kabel.“ Auf den Dachflächen werden Stangen-Konstruktionen montiert. Damit soll verhindert werden, dass Hubschrauber auf ihnen landen können, aus denen heraus Terrorkommandos z.B. mit modernen Panzerfäusten auf die Reaktorkuppel schießen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative „Brokdorf-akut„, der über diese Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf vor einigen Tagen die Öffentlichkeit informierte,  ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Laut dem Bericht der SHZ betont die Atombehörde in Kiel: „Weitergehende Einzelheiten zu diesen Sicherungseinrichtungen könnten aus Geheimschutzgründen nicht dargelegt werden, um Rückschlüsse auf die Sicherungsmaßnahmen zu vermeiden.“ Die Sprecherin fügte hinzu: „Es gibt zurzeit keinen konkreten Anlass, aber es findet eine ständige Optimierung nach Stand von Wissenschaft und Technik statt.“

Ausschluss der Öffentlichkeit: Sicherungsmaßnahmen können nicht überprüft werden

Dennoch: Derartige Maßnahmen sind erforderlich, weil moderne Panzerfäuste eine enorme Durchschlagskraft haben und offenbar auch eine Reaktorkuppel durchschlagen können. Dahinter könnten dann wichtige Sicherheitssysteme wie z.B. das Kühlsystem beschädigt werden und damit zur Atomkatastrophe führen. Mit der Errichtung von Abwehrsystemen räumen die Betreiber und Behörden ein, dass dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Problematik ist natürlich hochbrisant. Auch rechtlich. Das OVG in Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brokdorf aufgehoben. Grund: Die Sicherheitsnachweise vor allem gegen Flugzeugabstürze und den Einsatz panzerbrechender Waffen waren nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden.

Vor Gericht hatte die Gutachterin Oda Becker in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass die Auslegung gegen diese Form von Angriffen auf ein Castor-Atommülllager völlig unzureichend ist. Hier zum download als PDF.

In dem Verfahren spielte auch eine Rolle, dass die Behörden aus „Geheimschutzgründen“ über Sicherheitsmaßnahmen gegen Terrorangriffe selbst das Gericht nicht informierte – geschweige denn die Öffentlichkeit. Ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich einen erhöhten Schutz darstellen, kann daher unabhängig oder von AnwohnerInnen überhaupt nicht mehr überprüft werden. Damit werden immer mehr sicherheitsrelevante Aspekte beim Betrieb von Atomanlagen einer kritischen Debatte und auch gerichtlichen Überprüfungen entzogen.

Debatte und Tagung: Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgWas tun mit dem Atommüll, der landauf landab und in jedweder Form an AKW-Standorten, in alten Atomforschungsanlagen, in so genannten Zwischenlagern oder gar als Wertstoff getarnt in viel zu großen Mengen rumliegt und nichts als Probleme macht? Über dieses Thema diskutiert die Anti-Atom-Bewegung auf einer Tagung am 28. und 29. März in Berlin unter dem Titel: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ (hier der Programmflyer als PDF). Siehe auch auf der Seite des Dachverbands der Naturschutz- und Umweltverbände: Deutscher Naturschutz Ring.

Die Bundesregierung und die Grünen haben im letzten Jahr ein Gesetz für die Suche nach einem so genannten Endlager für hochradioaktiven Atommüll gemacht und sich selbst gefeiert. Von Neustart, weißer Landkarte, Ergebnissoffenheit, historisch und all sowas war die Rede. Gemeint war: Endlich sollte zum ersten Mal über eine Alternative zu Gorleben als Standort nachgedacht werden, ohne allerdings Gorleben von der Liste der möglichen Standorte zu streichen.

Die Politik zwischen Bundesländern, Bundesregierung und Bundestag genügte bei diesem Prozess zur Gesetzgebung wieder einmal sich selbst: Die Umweltbewegung hatte man lieber nicht beteiligt. Dabei ist vor allem sie es, die seit Jahrzehnten mit ihrem Widerstand dafür gesorgt hat, dass im Windschatten ihrer Forderung nach sofortiger Stilllegung dieser unverantwortlichen Technologie, höhere Sicherheitsstandards realisiert wurden. Und trotzdem hat es serienweise Schlampereien im Umgang mit der Atomenergie und ihren strahlenden Hinterlassenschaften gegeben.

Bis heute gibt es keine Atommüllentsorgung und Gorleben ist heute für viele der Inbegriff von Lügen, Tricksereien und Verharmlosung des Atommüll-Desasters. Gorleben ist nur ein anderes Wort für den Versuch mächtiger Wirtschafts- und Machtinteressen gegen alle Sicherheitsbedenken einen ungeeigneten Standort durchzusetzen und Wissenschaft für diesen Zweck zu instrumentalisieren.

Offiziell geht es derzeit darum, dass die Umweltbewegung zwei Sitze in der mit dem Endlagersuchgesetz beschlossenen Kommission besetzen soll, die Kriterien für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe diskutieren soll. Kirche, Wirtschaft, Gewerkschaften und eben auch Umweltverbände sollen das mit je zwei VertreterInnen debattieren. Ihnen zur Seite gestellt werden außerdem acht WissenschaftlerInnen. Die Umweltverbände lehnen das bislang ab, weil sie das Zustandekommen des Gesetzes, die darin erfolgten Festlegungen und noch einige Dinge mehr kritisieren. Besser: Sie sehen für einen gesellschaftlichen Konsens keine wirkliche Chance mit diesem Gesetz, das von oben nach unten die Dinge regeln will.

Die Tagung Ende März, die mit Absicht kontrovers angelegt ist, soll das unterstreichen und einen Hinweis geben, was alles in der Debatte über einen vertretbaren Umgang mit dem insgesamt vorhandenen Atommüll zu beachten und zu klären ist. Da geht es nicht nur um die vermeintliche Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, wie es die Berliner Politik mit ihrem Endlagersuchgesetz regeln will. Auch beim leicht- und mittelaktiven Atommüll häufen sich Probleme, gibt es massive Sicherheitsmängel oder werden enorme Atommüllmengen einfach ausgeblendet. Ebenso bestehen enorme Risiken bei der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle.

Und es gibt gravierende Differenzen und unterschiedliche Auffassungen, wie ein vertrauenswürdiger Prozess aussehen kann, der zu einer gemeinsamen gesellschaftlichen Entscheidung über eine dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle führt. Stattdessen immer wieder: Wirklicher Dialog und Bürgerbeteiligung werden nicht gesucht, bestenfalls gibt es Informationen – aber keine Mitsprache.

All das will die Tagung sichtbar machen und die unterschiedlichen Akteure darüber in die Debatte bringen. Ein Auftakt und ein Hinweis an die Politik, wie es vielleicht besser gehen könnte, wenn man die Atommüllproblematik in einem gesellschaftlichen Konsens regeln will.

Nach dem Atomgesetz werden die Atomkraftwerke bis 2022 abgeschaltet. Was bleibt, ist der über Jahre angesammelte radioaktive Müll. Wohin damit? Diese Frage wird uns und die kommenden Generationen noch lange beschäftigen. Grund genug für eine große gesellschaftliche Debatte. Am Freitag und Samstag, 28. – 29. März 2014, findet in Berlin im Umweltforum Auferstehungskirche dazu eine Tagung von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen unter der Federführung des Deutschen Naturschutzrings (DNR) statt.

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag das Standortauswahlgesetz verabschiedet. Eine „Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ soll die Suche für ein „Endlager“ begleiten. Umweltverbände und Bürgerinitiativen beraten momentan, ob und unter welchen Bedingungen sie bereit sind, in dieser Kommission mitzuwirken.

Wie auch immer eine solche Mitwirkung aussehen könnte: Eine Kommission genügt nicht. Ohne eine öffentliche Debatte über den Umgang mit der strahlenden Hinterlassenschaft einer verfehlten Energiepolitik wird es keine dauerhafte Lösung geben können.

Dazu wird unsere Tagung wichtige Impulse geben. Sie wird die akuten Gefahren des Atommülls – und zwar nicht nur des hochradioaktiven – aufzeigen und Raum für Debatten über den Umgang damit bieten. Die positiven und negativen Erfahrungen beim Suchverfahren für Tiefenlager von Atommüll in der Schweiz sollen ebenso Berücksichtigung finden, wie Vorschläge für eine verständigungsorientierte und demokratische Atommüllpolitik und den damit verbundenen Strukturen.

Programm

Freitag, 28.3.14

  • 19:00 h – Eröffnung und Einführung
    Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR)
  • 19:15 h – Podiumsdiskussion
    Atommüll-Kommission und die Beteiligung der Umweltverbände und Bürgerinitiativen
    Moderation: Jörg Sommer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Umweltstiftung
    Teilnehmende: Jochen Stay, .ausgestrahlt; Thomas Breuer, Greenpeace; Martin Donat, BI Lüchow-Dannenberg; Jochen Flasbarth, Staatssekretär, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB); Dr. Simone Peter, Vorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Sachverständiger Gast aus dem Publikum: Reinhard Ueberhorst, Beratungsbüro für diskursive Projektarbeiten und Planungsstudien, Vorsitzender der 1. energiepolitischen Enquete-Kommission (1979/80)

Samstag, 29.3.14

  • 10:00 h – Vorstellung des Tagesprogramms
    Jörg Sommer, Moderation

Vorträge

  • 10:15 h – „Ist das unser Müll?“ Rolle eines Umweltverbandes beim Konflikt um die Endlagerung von Atommüll
    Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
  • 10:45 h – Konsequenzen aus der Bestandsaufnahme Atommüll
    Ursula Schönberger, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad
  • 11:15 h – Fehler vermeiden in Suchverfahren von Standorten für radioaktive Abfälle: Erkenntnisse aus den schweizerischen Verfahren
    Markos Buser, Geologe, Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft GmbH (INA), Zürich
  • 11:45 h – Demokratische Atommüllpolitik – was wäre das?
    Reinhard Ueberhorst
  • 12:15 h Pause
  • 13:00 h Moderierte Arbeitsgruppen
    parallel stattfindend
  • AG 1: Stärken und Schwächen existierender Beteiligungsverfahren, insbesondere beim Atommüll
    Es gibt sehr unterschiedliche Erfahrungen bei Beteiligungsverfahren mit Arommüll. Fehlentwicklungen müssen vor allem bei Beginn von Verfahren vermieden werden.
    Historische Beispiele, Ulrike Donat, Rechtsanwältin und Mediatorin
    Konsensorientierter Dialog bei der Stilllegung von Atomanlagen des HZG (ehemals GKSS), Torsten Fischer, Helmholtz-Zentrum Geestacht, Bernd Redecker, Begleitgruppe
    Erkenntnisse aus dem schweizerischen Verfahren, Markos Buser
    Koordinator: Dirk Seifert, ROBIN WOOD
  • AG 2: Probleme mit Atommüll sind viel größer
    Das Standort-Suchgesetz betrachtet im Wesentlichen hochaktive oder Wärme entwickelnde Abfälle, insbesondere abgebrannte Brennelemente. Dabei zeigen die Erfahrungen von ASSE II, Morsleben, der Umgang mit den Hinterlassenschaften der Wismut oder der Kernforschungseinrichtungen des Bundes, dass der Umgang mit diesen Abfällen keinesfalls als gesichert angesehen werden kann. Welche Anforderungen ergeben sich aus diesen Erfahrungen für den akuten und für den langfristigen Umgang?
    Altlasten beim Uranbergbau, Frank Lange, kirchlicher Umweltkreis Ronneburg
    Jülicher Atommüll, Dr. Rainer Moormann, Chemiker, 1976-2012 Mitarbeiter der KFA Jülich
    Probleme bei der Atomfabrik Eckert&Ziegler, Peter Meyer, BI Strahlenschutz Braunschweig
    Lubmin, N.N.
    Koordinatorin: Ursula Schönberger
  • AG 3: Lagerung hochradioaktiver Abfälle
    Es gibt in Deutschland zwar kein Endlager, aber mehrere Zwischenlager für hochradioaktiven Müll. Die Frage, wie sicher diese sind, stellt sich nach dem Gerichtsurteil zum Zwischenlager in Brunsbüttel mit großer Dringlichkeit. Müssen die Lager nachgerüstet werden? In welches Zwischenlager sollen und können die weiteren Castoren aus La Hague und Sellafield gebracht werden? Wie lange müssen die Zwischenlager weiterbetrieben werden?
    Gronau, Dipl.-Phys. Wolfgang Neumann, intac Hannover
    Martin Donat, BI Lüchow-Dannenberg
    Tobias Goldschmidt, Leiter Stabstelle Energiepolitik, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein
    Raimund Kamm, FORUM, Gundremmingen
    Koordinator: Thorben Becker, BUND
  • AG 4: Rahmenbedingungen für eine Beteiligung
    Provokativ gesagt: Die Umweltverbände dürfen zukünftig keine Kritik mehr am Umgang mit Atommüll in Deutschland üben. Denn wenn sie in die Kommission gehen, dann heißt es hinterher: „Was beschwert Ihr Euch, Ihr habt doch daran mitgewirkt“. Wenn sie nicht in die Kommission gehen, dann heißt es: „Was beschwert Ihr Euch, Ihr hättet doch mitwirken können.“ Ist die Kommission also eine klassische Mitmachfalle? Was braucht es wirklich, damit sich alle an einer ernst gemeinten Debatte über den Umgang mit dem Atommüll beteiligen können – auch über die Kommission hinaus?
    Jochen Stay, .ausgestrahlt
    Evangelischer Landesbischof Ralf Meister, Hannover
    Tobias Riedl, Greenpeace
    Dr. Matthias Miersch MdB, SPD
    Roland Schüler, Vorstand Friedensbildungswerk Köln
    Reinhard Ueberhorst
    Koordinator: Jochen Stay
  • AG 5: Rolle der Medien und ihre Verantwortung beim Atomkonflikt
    Medien spielen in der öffentlichen Debatte um Atomenergie eine zentrale Rolle, wie spektakuläre Auseinandersetzungen von Wyhl bis zu Castortransporten, Skandale bei Nukem und ASSE II, Katastrophen bei Tschernobyl und Fukushima, politische Entscheidungen über Atom-Konsens und Laufzeitverlängerungen zeigen. Welche Rolle können die klassischen Medien aber jenseits von Schlagzeilen bei einem gesellschaftlichen Prozess spielen, der Jahrzehnte dauern wird? Können sie Garanten einer fairen öffentlichen Diskussion sein und welche Rolle können/müssen neue Medien übernehmen?
    Axel Schroeder, Deutschlandfunk
    Malte Kreutzfeld, TAZ
    Manfred Ladwig, Report Mainz
    Stefan Niggemeier, Blogger (angefragt)
    Klaus Brunsmeier, BUND
    Koordinator: Peter Dickel, Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad
  • 14:15 h Pause
  • 14:30 h Fortsetzung der Arbeitsgruppen
  • 15:30 h Pause
  • 16:00 h Berichterstattung aus den Arbeitsgruppen
  • 16:15 h Ausblick:
    Wie geht es weiter? Prinzipien und Bedingungen gelingender Vermittlung in öffentlichen Konflikten. Bedeutung von Vertrauen und Misstrauen
    Roland Schüler
    Anschließend Abschlussdiskussion
  • 17:00 Tagungsende

Tagungsort:

Umweltforum Auferstehungskirche
Pufendorfstraße 11
10249 Berlin

Neue Anti-Terror-Maßnahme am AKW Brokdorf: Hilflos in die Katastrophe

Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschauer am AKW Brokdorf.
Neu: Lattengerüst gegen Terror-Hubschauer am AKW Brokdorf.

E.on macht Terrorist_innen das Leben schwerer, jedenfalls am AKW Brokdorf. Mit einer Lattenkonstruktion der besonderen Art soll die Landung eines  Hubschraubers auf dem Dach direkt neben der Reaktorkuppel verhindert werden (siehe Foto). Damit soll es einem Terrorkommando unmöglich gemacht werden, von hier aus mit panzerbrechenden Waffen direkt auf die Kuppel zu schießen. Moderne panzerbrechende Waffen könnten – so die Logik der Maßnahme – die Reaktorkuppel durchschlagen, sicherheitsrelevante Systeme zerstören und damit eine atomare Katastrophe auslösen.

Über den Bau dieser Anti-Terror-Maßnahme berichtet Karsten Hinrichsen, Anwohner des AKWs und Aktivist der Initiative „Brokdorf-Akut“: „Nun pfeifen es die Spatzen von den Dächern in Brokdorf: Das Gestänge, welches z. Z. mit einem imposanten Kran auf die Flachdächer des AKW Brokdorf gehoben wird, soll das Landen von Terroristen mit Hubschraubern verhindern.“

Am 26. April, dem Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe findet am AKW Brokdorf eine Protest- und Kulturmeile statt.
Am 26. April, dem Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe findet am AKW Brokdorf eine Protest- und Kulturmeile statt.

Das Problem mit den panzerbrechenden Waffen macht den Betreibern von Atomanlagen derzeit erhebliche Probleme. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel hob das Gericht die Genehmigung auf. U.a. mit der Begründung, dass die Genehmigungsbehörde ebensowenig wie der Betreiber die Durchschlagskraft moderner Panzerfäuste ausreichend untersucht haben. Deren Durchschlagskraft ist erheblich größer, als in den bisherigen Szenarien unterstellt. Die Gutachterin Oda Becker hatte im Verfahren mit einer Studie aufgezeigt, wie groß die Mängel bei dem Castor-Lager sind (das Gutachten steht zum download als PDF bereit). Allerdings: Auch bei den laufenden Atommeilern dürften diese Mängel bis heute bestehen.

Mit eher hilflosen Maßnahmen versuchen Behörden und Betreiber einiges als Abwehr gegen Terrorangriffe zu unternehmen. So wurden u.a. direkt nach den Angriffen 9/11 z.B. Nebelkanonen als Maßnahme vorgesehen. Sie sollten einen ganzen Atommeiler in einer Nebelwand einhüllen, damit angreifende Flugzeugpiloten ihr Ziel nicht erkennen (siehe dazu hier mehr Informationen beim Umweltinstitut München).

Für Karsten Hinrichsen ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: „Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.“

Mehr über die Risiken durch das AKW Brokdorf auf umweltFAIRaendern.de

PS: Wenn es in Brokdorf doch so richtig schief läuft, keine Panik, sondern hier die Hilfestellungen der Landesregierung und Katastrophenbehörden beachten! Ihnen wird geholfen: Hier von den Seiten des Energieministeriums Schleswig-Holstein

Ratgeber Kernkraftwerk Brokdorf, Ratgeber Kernkraftwerk Brokdorf (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei). … www.schleswig-holstein.de/IM/DE/InnereSicherheit/K…

Merkblatt zum Ratgeber Kernkraftwerk Brokdor…, Merkblatt zum Ratgeber Kernkraftwerk Brokdorf. … www.schleswig-holstein.de/IM/DE/InnereSicherheit/K…

[PDF]für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernk… Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Brokdorf Information der Öffentlichkeit nach § 53 Abs. … www.schleswig-holstein.de/IM/DE/InnereSicherheit/K…

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