Beförderungsverbote für Atomtransporte in Hamburg: Alarmierende Sicherheitsmängel

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Risiko Atomtransporte: Die Transporte laufen mitten durch die Millionen-Metropole. Foto Dirk Seifert

„Seit Februar dieses Jahres sind in offenbar fünf Fällen Atomtransporte durch Hamburg wegen Sicherheitsmängeln gestoppt worden. Es habe „einige Fälle“ mit „Mängeln an den Transportcontainern“ gegeben, so dass „Beförderungsverbote ausgesprochen wurden“, teilte der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dora Heyenn und Christiane Schneider mit (Drs. 20/11730). Bei den insgesamt 61 Atomtransporten seit Anfang Februar 2014 wurden 32 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden in 17 Fällen Sicherheitsmängel festgestellt. Das heißt: Mehr als die Hälfte der kontrollierten Atomtransporte durch Hamburg wies sicherheitsrelevante Mängel auf!“ So steht es heute in einer Presseerklärung von ROBIN WOOD. Die PM der Linken ist hier zu finden, das Hamburger Abendblatt berichtet hier. Insgesamt haben seit Anfang Januar 2014 bis Anfang Mai 87 Atomtransporte durch Hamburg stattgefunden.

Weiter heißt es: „Bemängelt wurde nicht nur die falsche Deklaration der Ladung. Bei sechs Transporten war die Ladung unzureichend gesichert. In einem dieser Fälle konnte der Mangel behoben werden. Was mit den fünf anderen Transporten passierte, deren Weitertransport offenbar untersagt wurde, geht aus der Antwort des Senats nicht hervor.

„Die festgestellten Sicherheitsmängel bei den Atomtransporten durch Hamburg sind alarmierend. Von vielen Atomtransporten gehen erhebliche Gefahren für Menschen und Umwelt aus, sollte es zu einem Unfall im Hafen oder im Stadtgebiet kommen. Bremen hat inzwischen wenigstens für einen Teil der Atomtransporte seine Häfen geschlossen. Hamburg sollte diesem Beispiel endlich folgen und alle Atomtransporte im Hafen verbieten“, fordert Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD.

Im Schnitt etwa jeden zweiten Tag laufen Transporte mit radioaktiven Materialien durch Hamburg – oftmals über den Hafen. Der An- und Abtransport erfolgt entweder per Bahn oder LKW.

Transportiert wird eine Vielzahl unterschiedlicher atomarer Stoffe. Allein seit Februar 2014 waren dies: Plutonium für das AKW Brokdorf, bestrahlte Brennstabstücke aus dem AKW Krümmel, Uranerz-Konzentrat und das brisante Uranhexafluorid, Brennelemente aus Russland für das süddeutsche AKW Neckarwestheim und für Brokdorf. Dazu jede Menge anderer Uranprodukte aus oder in die USA, oftmals in Verbindung mit den Uranfabriken in Gronau und Lingen. Auch Cobalt 60 und Thorium 232 wurden durch Hamburg transportiert.

Der atomare Handel ist globalisiert. Auf der Liste der Lieferanten oder Empfänger für die radioaktiv strahlenden Transporte, die über die Atomdrehscheibe Hamburg abgewickelt wurden, stehen Atomanlagen in der Schweiz, Belgien, Niederlande, Frankreich, Namibia, Brasilien, Malaysia, Schweden, Chile und Kanada.

Vor rund einem Jahr wäre es bei einem Atomtransport durch den Hamburger Hafen beinahe zu einer Katastrophe gekommen. Auf dem unter anderem mit Uran-Produkten beladenen Schiff „Atlantic Cartier“ brach Feuer aus. Mehr als 200 Feuerwehrleute waren 16 Stunden im Einsatz, um den Großbrand zu löschen und dafür zu sorgen, dass das radioaktive Material rechtzeitig von Bord geschafft wurde.“

 

„Man wird das Zeug nicht los“ – Vattenfall AKW Brunsbüttel bekommt neues Atommülllager

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Nun ist es amtlich: Vattenfall beantragt am Standort Brunsbüttel eine weitere Zwischenlager-Halle für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll. Die Halle wird erforderlich, weil die Atommüll-Entsorgung insgesamt zum Desaster wird. Das für leicht- und mittelradioaktive Abfälle vorgesehene Lager im Schacht Konrad verzögert sich wegen immer neue Probleme beim Ausbau immer mehr. Kaum jemand geht davon aus, dass es vor 2024 zur Verfügung stehen könnte und selbst das ist fraglich. Die DBE, ein Unternehmen, das mehrheitlich im Besitz der Atomkonzerne ist und den Ausbau im Auftrag des Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) betreibt, spricht laut Bundesregierung von einem Termin 2022. Der aber sei aus Sicht des BFS „mit Unsicherheiten behaftet, die nicht näher quantifizierbar“ sind. Vattenfall spricht in der PM zum Antrag für das neue Zwischenlager davon: „Aktuell rechnet das Bundesumweltministerium mit einer Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2025.“

Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert

Weiterhin teilt der Konzern zum „Antrag auf Genehmigung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ vom 05.05.2014 mit, dass dort „Abfälle aus dem Rückbau und (Rest-)Betriebsabfälle so lange gelagert werden, bis Schacht Konrad zur Verfügung steht. Weiterhin ist geplant, im LasmA bereits konditionierte Abfallgebinde aus den beiden Transportbereitstellungshallen sowie weitere verpackte Abfallgebinde aus den Kavernen zu lagern. Dazu gehören auch 21 Fässer mit Abfällen (betonierte Asche) aus einer Verbrennungskampagne im belgischen Mol. Diese lagern derzeit in Kaverne 5, deren Inspektion im Juni 2014 geplant ist.“

So türmen sich die Atommüllberge immer weiter auf. Vor allem, wenn jetzt wie in Brunsbüttel, der Abriss auf der Tagesordnung steht. Dadurch werden zu den ohnehin schon vorhandenen Strahlenabfällen weitere Mengen hinzukommen, für die es mangels Endlager keinen Abtransport gibt.

Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck kommentierte den Antrag von Vattenfall so: „Mit dem Rückbau von Schleswig-Holsteins ältestem Atomkraftwerk wird der Atomausstieg vollzogen. Das ist ein Generationenprojekt. Dazu gehört es auch, die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle so sicher wie möglich auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel zu lagern, bis das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad zu Verfügung steht. Das ist notwendig. Aber der schwierige Umgang mit Atommüll zeigt erneut, wie falsch der Einstieg in die Atomtechnologie war, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (6. Mai 2014)“. Zu Stilllegung und Rückbau informiert das Ministerium hier.

Die SHZ berichtet auch, dass „die Behörde Vattenfall aufgefordert (habe),  zu diesem Lager eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen.“ Das würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicher stellen.

Rostige Atommüll-Fässer

Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel - immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH
Atomüllfass aus dem AKW Brunsbüttel – immer mehr Fässer mit Rost-Befunden tauchen auf. Foto: Energieministerium SH

Die Atommüllprobleme bei Vattenfall in Brunsbüttel sind enorm: Beim Aufräumen hat man vor einigen Jahren verrostete Fässer in den Kavernen unterhalb des AKW gefunden. Die Fässer wurden dort in den 70er Jahren versenkt und sind seit dem nicht mehr kontrolliert worden. Die Radioaktivität in diesen Kavernen ist derart hoch, dass Menschen sie nicht betreten können. Daher mussten erst ferngesteuerte Roboter und Verfahren entwickelt werden, um erkunden zu können wie der Zustand der Fässer insgesamt ist. Mit dieser Inspektion wurde Anfang 2014 begonnen. Eine erste Zwischenbilanz ergab, dass weitere Atommüllfässer mit leicht- und mittelradioaktiven Abfällen von Rost befallen sind.

Die SHZ (siehe oben) berichtet vor wenigen Tagen im Zusammenhang mit dem Zwischenlager-Antrag von Vattenfall: „In Brunsbüttel lagern in sechs unterirdischen, wegen der Enge nicht begehbaren Betondepots insgesamt 631 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen – Filterharze, Verdampferkonzentrate und Mischabfälle aus dem Reaktorbetrieb. Einige der Fässer sind rostig, wie Anfang des Jahres bei einer Kamera-Inspektion der ersten Kaverne entdeckt worden war. Für Mitarbeiter des AKW und die Bevölkerung bestehe aber keine Gefahr, teilte das Ministerium damals mit. Es wird damit gerechnet, dass beim Inspizieren der anderen Kellerräume weitere rostige Fässer gefunden werden.“

Die Darstellung der SHZ ist nicht ganz korrekt: Zwar ist es wohl tatsächlich so eng in den Kavernen, dass eine Inspektion durch Menschen nicht machbar ist. Der eigentlich Grund aber ist die Strahlung in den unterirdischen Kammern.

Brunsbüttels Bürgermeister ist total genervt. Im Februar 2014 berichtete die SHZ, nachdem bei der Inspektion neue Rostbefunde entdeckt wurden: „Diese Fässer gab es auch schon vor zwei Jahren“, steht für Bürgermeister Stefan Mohrdieck angesichts der jetzt festgestellten Schäden fest. „Mich überrascht das überhaupt nicht.“ Der Verwaltungschef möchte nicht auf Betreiber Vattenfall einprügeln. „Der Knackpunkt ist, dass die Kapazitäten in Schacht Konrad noch nicht zur Verfügung stehen.“ Seit Betriebsbeginn des Kernkraftwerks würde die Verantwortung für eine Endlagerung atomarer Abfälle immer wieder weitergereicht. Irgendwo sei immer eine Wahl, an der schon im Vorfeld eine Entscheidung scheitere. „Das größte Übel ist für mich, dass man das Zeug nicht los wird“, sagt Stefan Mohrdieck. „Je länger die Dinger da unten liegen, umso schlechter werden sie.“ Hier sei die Politik gefordert, die nötigen Weichen zu stellen: „Von Interesse muss sein, dass die Fässer da mal rauskommen!“

Das lässt sich der Brunsbütteler FDP-Landtagsabgeordnete Oliver Kumbartzky nicht zweimal sagen. Die SHZ zitiert:“„Die aktuellen Meldungen über weitere rostige Atommüllfässer zeigen einmal mehr, dass dringender Handlungsbedarf in Sachen Endlagerung besteht. Ich fordere Minister Dr. Robert Habeck ausdrücklich auf, sich gegenüber seinen Länderkollegen und im Bundesrat für eine zügige Inbetriebnahme von Schacht Konrad einzusetzen.“ Es sei schon genug Zeit verloren gegangen. Kumbartzky: „Die Kernkraftwerkstandorte dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.““

Das es beim Ausbau des Schacht Konrad schlicht Sicherheitsprobleme gibt, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann, scheint nicht so wichtig.

Keine Castor-Behälter und defekte Brennelemente

Totale Schräglage beim Castor-Atommüll. Foto: Vattenfall, AKW Brunsbüttel
Totale Schräglage beim Castor-Atommüll. Foto: Vattenfall, AKW Brunsbüttel

Damit nicht genug: Noch immer können die hochradioaktiven Brennelemente nicht verpackt werden, weil die dafür erforderlichen Castor-Behälter nicht zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den anderen AKWs in Stilllegung ein Problem. Die erforderlichen Behälter werden zwar dem Vernehmen nach schon gefertigt, sind aber von den zuständigen Genehmigungsbehörden noch immer nicht zugelassen. Solange die hochradioaktiven Brennelemente aber im Reaktor oder im Nasslager innerhalb der Anlage stehen, müssen aktive Kühlsysteme betrieben werden. Wie auch in anderen Reaktoren gibt es ein weiteres Problem: defekte und teilabgebrannte Brennelemente – mit erhöhter Strahlung – könnten selbst bei vorhandenen Castoren nicht ohne weiteres in diese verpackt werden. Eine Lösung für dieses Problem steht offenbar noch immer aus.

In einem Papier der Atomaufsicht in Baden-Württemberg heißt es zu diesen Problemen: „Das BfS hat derzeit …  4 Behälterzulassungen zu erteilen. Die GNS fertigt bereits Behälter der neuen Bauarten (ohne vorliegende Zulassung und ohne abgeschlossene Genehmigungsverfahren). Daraus ergibt sich nach der Zulassung eine Vielzahl von Abweichungsanträgen bei der Erstellung der Konformitätsbescheinigungen.

In den Nasslagern (der AKWs in Baden-Württemberg) befinden sich auch Brennelemente, deren Inventar von den jetzt weitgehend erteilungsreifen Behälterzulassungen nicht erfasst wird (Bsp: CASTOR V/19). Deren Entsorgung verzögert sich damit.

In den Nasslagern, auch der stillgelegten Anlagen, befinden sich defekte Brennstäbe. Dafür gibt es weder ein validiertes Verpackungskonzept noch zugelassene Behälter. Bei Biblis wird zurzeit das Pilotprojekt zur Verpackung von defekten Brennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern betrieben. Dieses Verfahren steht aber noch am Anfang.“

Zumindest teilweise hat Vattenfall auch im AKW Brunsbüttel mit diesen Problemen zu kämpfen.

Castor-Lager bald illegal?

Möglicherweise steht Vattenfall demnächst ohne ein genehmigtes Castor-Lager da. Das OVG Schleswig hatte im Sommer 2013 einer Klage eines Anwohners stattgegeben und die Genehmigung der Castor Halle für ungültig erklärt. Es gäbe erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen, die entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht worden seien. Der Betreiber Vattenfall und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz wollen nun vor dem Bundesverwaltungsgericht die Revision erreichen. Gelingt das nicht, ist das Castor-Lager in Brunsbüttel auch offiziell illegal.

Bemerkenswert am Urteil des OVG ist auch, dass die Genehmigungsbehörde BfS offenbar mehr prüfen wollte, als das Bundesumweltministerium und die Betreiber zuließen. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

Damit läge dann der geplante Abriss des Atommeilers in Brunsbüttel auf Eis – eigentlich! Einerseits wird eine neue Atommüll-Halle für leicht- und mittelaktive Abfälle neu gebaut, andererseits wäre das erforderliche Castor-Lager außer Betrieb.

Für das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein kein Problem. Bereits wenige Wochen nach dem OVG-Urteil erklärte die Behörde, dass sie dann eine Art Notverordnung erlassen werde, sollte das Urteil rechtskräftig werden. So könnte „Rechtssicherheit“ hergestellt werden, heißt es. Sicherer wird das Castor-Lager dadurch nicht. Siehe hier FAQ auf der Seite des Ministeriums zur Frage: „Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?

Atomkraftwerke ohne den Nachweis einer sicheren Entsorgung von Atommüll

Was streng rechtlich genommen, nur für das Castor-Lager in Brunsbüttel ein Problem ist, gilt faktisch aber auch für alle anderen entsprechenden Lager an den AKW-Standorten. Alle diese Lager sind fast zeit- und baugleich Anfang der 2000er Jahre genehmigt worden. Konkret: Nur knappe 20 km von Brunsbüttel steht das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf samt einem baugleichen Castor-Lager. Die vom OVG festgestellten Mängel bestehen hier faktisch ebenso. Deshalb wäre es auch sinnlos, die Castor-Behälter aus Brunsbüttel nach Brokdorf zu bringen. Deswegen ja auch die Notverordnung, damit die Castoren auch ohne gültige Genehmigung in Brunsbüttel bleiben können.

Wer jetzt ein wenig mit Atomrecht bewandert ist, der kommt spätestens jetzt zu der Frage: Wenn faktisch alle Castor-Lager Mängel bei den Sicherheitsnachweisen zeigen und daher Risiken nicht ausgeschlossen werden können (also nicht zum sog. Restrisiko zu rechnen sind), die zu massiver Strahlenfreisetzung führen können: Sind dann nicht alle AKWs umgehend abzuschalten, weil ein Nachweis für eine sichere Entsorgung, wie vom Atomrecht gefordert, nicht mehr gegeben ist? Gute Frage!

Doch wer jetzt glaubt, ein Grüner Energieminister würde diese Frage stellen und prüfen, ob deshalb der Betrieb des AKW Brokdorf nicht eingestellt werden müsse, irrt gewaltig.

Auf seiner Homepage fragt das Ministerium sich lediglich selbst (in einer umfangreichen FAQ): „Was bedeutet das Urteil für die Zwischenlager in Brokdorf und Krümmel?“ und antwortet darauf: „Das OVG-Urteil betrifft unmittelbar ausschließlich das Standortzwischenlager Brunsbüttel. Für die Zwischenlager an den Standorten Krümmel und Brokdorf bleiben die Genehmigungen bestandskräftig.“ Na dann.

Rechtlich mag das so sein, die Frage ist nur: Was ist das für ein Recht, wenn erkannte Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bei einem Zwischenlager zur Aufhebung der Genehmigung führen, aber faktisch gleiche Anlagen weiter betrieben werden dürften?

Wenn diese Lager aber nun faktisch rechtswidrig sind, ihre Sicherheit nicht nachgewiesen ist: Dann müssten eigentlich auch die noch am Netz befindlichen Atommeiler wegen des fehlenden Nachweises der Entsorgung umgehend abgeschaltet werden.

„VS-vertraulich“ – Atommeiler und Anti-Terror-Schutz – Rechte Dritter bleiben auf der Strecke

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Nicht nur am AKW Brokdorf sind jüngst auf den Dächern der Werksgebäude rund um die Reaktorkuppel Nachrüstungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes erfolgt. Dazu sind mit bizarren Konstruktionen Gestänge installiert worden, die offensichtlich die Landung von Hubschraubern verhindern sollen.  Welche Gefahr droht von solchen Angriffen, gegen die offenbar Schutzmaßnahmen dieser Art erforderlich sind? Die Behörden schweigen: „VS-vertraulich“ heißt es.

AtomkraftgegnerInnen aus der Region Unterelbe hatte diese Baumaßnahmen zum Anlass genommen, den zuständigen Energieminister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nach dem Sinn zu fragen.

Sie wollten wissen: „Auf welcher Basis werden die Maßnahmen auf den AKW-Dächern (siehe Presse vom 10.3.) durchgeführt? Gegen was richten sie sich? Gibt es einen Zustimmungsbescheid der Behörde? Kann man daraus ableiten, dass es neue Erkenntnisse über Waffentypen gibt, die die Betriebsgenehmigung des AKW angreifbar machen?“

In einer Mail teilt der Minister den Initiativen nun mit: „Die Maßnahmen auf den Dächern der Gebäude im Kernkraftwerk Brokdorf sind dem Bereich der Sicherung gegen Einwirkungen Dritter zuzuordnen und werden auf der Grundlage von Änderungsanträgen durchgeführt. Der Zustimmungsbescheid ist auf Grund von Merkmalen des Geheimschutzes in „VS-vertraulich“ eingestuft und darf nur von entsprechend berechtigten und sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden. Einzelne Merkmale zu Tatmitteln und Sicherungsmaßnahmen dürfen ebenfalls aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Insofern ist uns eine detaillierte Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen in der Öffentlichkeit nicht möglich.“

Angriff mit panzerbrechenden Waffen?

Die Fragen über den Sinn der Maßnahmen sind ebenso brisant wie die Antworten: Was genau soll mit den Dachkonstruktionen verhindert werden? Das Landen von Hubschraubern wäre plausibel – aber selbst das darf die Behörde schon nicht mehr mitteilen. Was aber könnte ein Terror-Kommando vom Dach eines Nebengebäudes tun, dass unbedingt zu verhindern ist? Ein Szenario könnte sein, dass ein solches Kommando mit modernen panzerbrechenden Waffen aus nächster Nähe auf die Reaktorkuppel schießen könnte.

Greenpeace hat im Jahr 2010 eine Kurzstudie veröffentlicht, in der ein solcher Beschuss bei älteren Atomreaktoren betrachtet wird. „Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke“ (PDF, außerdem zur Sicherheit der Atommeiler siehe hier). Gegenüber den dort betrachteten Reaktoren ist das AKW Brokdorf grundsätzlich besser geschützt, weil es zur sogenannten Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren zählt!

Mit Blick auf die älteren Reaktoren kommt die für Greenpeace tätige Gutachterin Oda Becker, die auch im Verfahren gegen das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel als Sachverständige zu diesem Thema beteiligt war, zu der Aussage: „Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensystem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“

Gegenüber der Baulinie 2 verfügt das AKW Brokdorf über größere Sicherheitsreservern. Was aber, wenn der Beschuss nicht aus „mehreren hundert Metern“ erfolgt, wie es die Gutachterin oben unterstellt, sondern der Beschuss aus direkter Nähe erfolgt?

Genaues lässt sich ohne detailliertere Informationen nicht sagen. Die Vermutung aber liegt Nahe: Die Baumaßnahmen auf den Dächern der Atommeiler könnte darauf hinweisen, dass die Behörden davon ausgehen, dass ein Beschuss mit modernen Panzer-Waffen auch bei der Baulinie 3 das Risiko eines Kernschmelzunfalls bergen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative “Brokdorf-akut“ und ehemaliger Brokdorf-Kläger ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Eine gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung der Abwehr-Maßnahmen, die per Zustimmungsbescheid durch das Energieministerium in Kiel genehmigt wurden, sind ihm aber verwehrt. Denn eine Einsicht der Genehmigung ist wegen des Geheimschutzes nicht möglich. So bleiben Bürgerrechte ebenso auf der Strecke wie das Recht, eine Entscheidung einer Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dilemma Sicherheit und Geheimschutz

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Geheime Verschlusssache: Was sollen die Gestänge auf dem Dach neben der Reaktorkuppel des AKW Brokdorf? Foto: Dirk Seifert

Immer mehr wird in den letzten Jahren die Sicherheit von Atomkraftwerken und Anlagen unter dieser Klausel „Verschlusssache-Vertraulich“ gestellt. So berechtigt das mit Blick auf Terrorangriffe zunächst erscheinen mag: Faktisch entzieht sich damit ein wachsender Teil von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einer unabhängigen Überprüfung.

Wie problematisch das ist, zeigte sich jüngst im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel, bei dem selbst das Gericht nur Teile von geheimen Gutachten hätte einsehen können. Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma, sagte der Richter am OVG damals: Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache.

 

AKW Brokdorf abschalten: Fotos von der Protest- und Kulturmeile am Tschernobyl-Tag 2014

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.Zeit zum Abschalten – unter diesem Motto fand am AKW Brokdorf am 26. April mit vielen hundert TeilnehmerInnen die Protest- und Kulturmeile 2014 aus Anlass des Jahrestags der Atomkatastrophe von Tschernobyl statt. Das Hamburger Abendblatt berichtet im Vorfeld über die Forderungen der AtomkraftgegnerInnen. Fotos von der Protest- und Kulturmeile gibt es bei PubliXviewinG, bei ROBIN WOOD und hier: Ein Tag für die Stilllegung des AKW Brokdorf in Bildern. (Alle Fotos: Dirk Seifert)

E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…

Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernoby-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.
Hallo E.on: Warum dann nicht auch gleich das AKW Brokdorf abschalten? Am 26. April, zum Tschernobyl-Jahrestag, ist dort Protest- und Kulturmeile.

Peter Ramsauer dürfte sich ärgern. Da faselte der ehemalige Verkehrsminister noch vor wenigen Tagen was von längeren Atomlaufzeiten, um billigen Strom zu erzeugen und jetzt sagt E.on: No Way! Das bayerische AKW Grafenrheinfeld soll nach Ankündigung des Konzerns nun im Mai 2015 endgültig vom Netz gehen. Einige Monate vor dem im Atomgesetz nach Fukushima festgelegten Termin Ende Dezember 2015. Damit will E.on rund 80 Millionen Euro an Steuern einsparen, berichtet der Spiegel. Die Entscheidung von E.on ist auch ein Hinweis, wie tiefgreifend der Ausbau der Erneuerbaren Energie die Energiewirtschaft verwandelt. „E.on schaltet ab – Atommeiler in Grafenrheinfeld geht früher vom Netz – weiter machen…“ weiterlesen

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