Manchmal darf es auch nur ein Hinweis sein: Z.B. auf einen Text der Kontext-Wochenzeitung über „Gigantische Absurditäten„. Dietrich Heißenbüttel schreibt dort u.a. über die Unterelbeindustrialisierung, die in den 70er Jahren mit den Atomkraftwerken in Stade, Brunsbüttel und Brokdorf durchgesetzt wurde. „Die Zukunft sollte gleich hinterm Deich beginnen. In Brunsbüttel an der Elbmündung plante Bayer in den 1970er-Jahren das größte Chemiewerk Europas. „Hier entsteht ein neuer Ruhrpott„, titelte 1974 der Spiegel, als Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg versuchten, sich durch Industrieansiedlung im großen Stil gegenseitig das Wasser abzugraben.“ Große Versprechen für große Dinge? Kommt das irgendwie bekannt vor?
Der Artikel steht im Zusammenhang mit dem „Europäischen Forum gegen unnütze und aufgezwungene Megaprojekte“. Das vierte Forum fand vom 8. bis 11. Mai 2014 in Roșia Montană (Rumänien) statt. Dort wird unter extrem katastrophalen Bedingungen eine Goldmine betrieben.
Der Neustart nach der Revision im AKW Brokdorf war zwar durch eine Reaktorschnellabschaltung ein Fehlstart. Inzwischen aber ist der Atommeiler wieder am Netz. Über die Revision berichtet u.a. iwr. Außerdem berichtet die SHZ über die Logistische Meisterleistung. Das zuständige Atomministerium in Schleswig-Holstein hatte dazu die Zustimmung gegeben. Die „Zustimmung zum Wiederanfahren zum 27. Betriebszyklus nach der 26. Jahresrevisionen und zum Einsatz des 26. Folgekerns“ ist hier als PDF nachzulesen. In den Jahren 2011 und 2012 hatte das Ministerium diese Anfahrzustimmungen online gestellt, in den Jahren 2013 und bisher auch 2014 hat das grün geführte Ministerium das bislang nicht gemacht. Dem Vernehmen nach soll das aber für 2014 noch geschehen.
Der genannte Artikel in der SHZ bezieht seine Informationen offenbar direkt vom Werksleiter des AKW Brokdorf, Uwe Jordan. Irgendeine andere Quelle hatte der Journalist wohl nicht zur Hand. Inzwischen gibt es auch eine Pro-AKW-Initiative. Auch darüber hatte die SHZ vor einiger Zeit informiert, ohne allerdings dabei auf die Kleinigkeit hinzuweisen, dass es sich um eine Initiative von E.on-Mitarbeitern handelt.
Reaktorschnellabschaltung im AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Dumme Sache. Gestern meldeten die Behörden und Medien: Das AKW Brokdorf könne nach der Revision wieder ans Netz. Heute heißt es: Fehlstart. „Im Kernkraftwerk Brokdorf ist es während des Wiederanfahrens zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Da die Hauptspeisewasserpumpe nicht rechtzeitig zugeschaltet worden war, wurde beim Anfahren der Anlage nach der Revision bei einer Reaktorleistung von 9 % die Reaktorschnellabschaltung ausgelöst.“ Und wie in fast allen Fällen ist natürlich klar: „Das Ereignis wird als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.“ So jedenfalls die Atomaufsichtsbehörde unter dem grünen Energieministers Robert Habeck heute in einer PM.
Gestern gab das Ministerium bekannt, dass das AKW Brokdorf die Zustimmung zum Wiederanfahren des Reaktors erhalten hatte. „Brokdorf war am 21. Juni 2014 zur Durchführung der Jahresrevision vom Netz genommen worden. Während des diesjährigen Anlagenstillstands wurden 40 neue Brennelemente -davon 12 Mischoxid (MOX)-Brennelemente- in den Reaktordruckbehälter geladen.“ Komisch eigentlich, dass das grüne Ministerium das Wort Plutonium – wie schon 2013 – nicht schreiben mag. Mischoxid meint nämlich, dass es sich um ein Gemisch aus Uran und Plutonium handelt, dass in den Brennelementen ist. Diese Plutoniumbrennelemente gelten als sicherheitstechnisch schwieriger als normale Uran-Brennstäbe. Außerdem bereiten sie bei der Endlagerung größere Probleme, weil ihre Nachzerfallswärme höher ist. Ok, bei der Endlagerung von Atommüll ist ohnehin nichts gelöst, da ist das vielleicht dann auch egal?
Und wo schon genörgelt wird: Die Wiederanfahrgenehmigung, die in früheren Tagen ebenfalls vom Energieministerium in Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde, ist bislang noch nicht zum download bereit gestellt. 2012 noch waren diese Zustimmungen veröffentlicht worden. (Siehe: AKW Brokdorf und die Folgen aus Fukushima – neue Arbeitsboote gegen die Atomkatastrophe)
Weiter heißt es in der gestrigen PM zum Wiederanfahren des AKW Brokdorf: „Schwerpunkte der Revision lagen in der Durchführung umfangreicher Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage. Unter anderem wurden die beiden Eigenbedarfstransformatoren des Kernkraftwerkes Brokdorf vorbeugend ausgetauscht. Aufgrund von Befunden in anderen Anlagen wurden umfangreiche Untersuchungen an allen 132 Drosselkörpern durchgeführt. Bei dieser Inspektion wurden fünf Drosselkörper mit einem Bruch der Druckfeder detektiert. Dieses meldepflichtige Ereignis wird als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft, da die Federbrüche keine Auswirkungen auf die Funktion der Drosselkörper und keine Rückwirkungen auf angrenzende Bauteile haben. Die betroffenen Drosselkörper wurden ausgetauscht. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass eine Armatur im Frischdampfsystem im Anforderungsfall nicht in die vom Reaktorschutzsystem geforderte Stellung gefahren wäre. Aufgrund der Betriebsstellung ist dieser Fall nur beim Anwärmen der Anlage denkbar und wird ebenfalls als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft. Diese meldepflichtigen Ereignisse wurden der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht nach der Meldekategorie „N“ und „INES = 0“ gemeldet.
Sämtliche Arbeiten wurden von der Atomaufsicht des Energiewendeministeriums und den von ihr zugezogenen Sachverständigenorganisationen intensiv kontrolliert und überwacht.
Nachdem die zum Wiederanfahren des Kernkraftwerkes Brokdorf erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind und die erforderliche Schadensvorsorge gegeben ist, war die Zustimmung zum Wiederanfahren der Anlage KBR zu erteilen.“
Schade, dass diese dumme Schnellabschaltung da nun nicht so in den Plan passte.
Die Atomkonzerne wollen ihr atomares Erbe loswerden. Nach jahrelangen hohen Gewinnen, haben E.on, RWE und EnBW der Bundesregierung angeboten, eine Bundes-Stiftung solle das gesamte Atomgeschäft inkl. des Strahlenmülls übernehmen. Dafür würden sie die 36 Mrd. Euro, die sie für den Rückbau der Atommeiler und für die Entsorgung des angefallenen Atommülls steuerfrei zurückgestellt haben, an diese Stiftung übertragen. Außerdem würden sie die Schadensersatzklagen wegen des Atomausstiegs nach Fukushima zurückstellen. Das würde – so die Konzerne – noch einmal 15 Mrd. Euro bedeuten, die die Konzerne bei einem gerichtlichen Erfolg bekämen – und auf die sie dann verzichten würden. Bedingung: Danach hätten sie mit dem Atommüll, den sie gewinnbringend verursacht haben, absolut nichts mehr zu tun.
Der Grund ist naheliegend: Die Unternehmen sind wirtschaftlich schwer angeschlagen. Viel Geld haben sie in der Finanz- und Wirtschaftskrise verloren, in der ihre Expansionsstrategien an der Wirklichkeit zerschellten. Hinzu kam die Kehrtwende der Merkel-Regierung nach Fukushima, die ihnen mit einem Schlag die erwarteten Gewinne aus mindestens acht Jahren nahm, die der weitere Betrieb der Atommeiler bringen sollte (Laufzeitverlängerung). Gewinne, die für eine Neuausrichtung der Konzerne eingeplant waren und die plötzlich nicht mehr zur Verfügung standen. Und dann erst wirkt sich die Entwicklung der Erneuerbaren Energien aus, deren Zuwachs und dessen Auswirkungen am Strommarkt derart furios verlief, dass sie die ohnehin schon gebeutelten Konzerne noch tiefer in die Krise rammten. Der jetzige Vorschlag zur Gründung einer – wie manche es nennen – Bad Bank für die Atommüllentsorgung ist vor diesem Hintergrund der Versuch eines Befreiungsschlags. Denn die enormen Kostenrisiken bei der Atommüllentsorgung stellen eine enorme Zukunftsbelastung im ohnehin schwierigen Wirtschaftsfeld Strommarkt dar.
Grüne und Linke (Drs 18/01959, PDF) im Bundestag haben jetzt mit Anträgen auf diesen Vorschlag reagiert. Zwei Dinge stehen im Focus: Einmal soll am Verursacherprinzip festgehalten werden, also die Atomwirtschaft soll nicht aus der Verantwortung für die Kosten der Atommüllentsorgung entlassen werden. Und: Angesichts des hohen Risikos, dass die Atomkonzerne möglicherweise durch rechtliche Tricks (Vattenfall) und/oder durch tatsächliche wirtschaftliche Katastrophen in die Insolvenz rauschen und damit die gebildeten Rückstellungen für die Entsorgung vollständig verloren gehen könnten, müssen diese durch staatliche Vorgaben und Regelungen jetzt gesichert werden.
Auch einige Landesregierungen gehen jetzt mit dieser Intention vor und haben einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Offenbar auf Initiative der rot-grün-dänischen Landesregierung in Schleswig-Holstein, die vor allem mit den Betreibern Vattenfall und E.on zu tun hat. Vattenfall ist federführend bei Krümmel (Anteil 50 Prozent) und Brunsbüttel (Anteil 66 Prozent) – beide stillgelegt. Und in Brokdorf, noch bis 2021 am Netz, hat E.on das Sagen (80 Prozent) (jeweils den Rest hält das andere Unternehmen).
Hier als Dokumentation die Presseerklärung der Landesregierung in Schleswig-Holstein zur Bundesratsinitiative in Sachen Sicherstellung der Kosten für die Atommüllentsorgung und die dazu gebildeten Rückstellungen.
KIEL. Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein gemeinsam mit Hessen und Rheinland-Pfalz die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber langfristig sichern lassen. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Jahrzehnte lang von der Atomkraft profitiert haben, sich eines Tages aus der Verantwortung für Abbau und Endlagerung stehlen. Deshalb muss der Bund für eine entsprechende Sicherung sorgen„, sagte Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck. Der Antrag wurde unter Federführung Schleswig-Holsteins erarbeitet und soll zum 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden.
„Zurzeit ist die Endlagersuchkommission damit befasst, für eine Million Jahre den besten Ort für eine sichere Verwahrung der atomaren Last zu finden. Die Zeiträume sind bei dieser Aufgabe so weit gefasst, dass es dringend erforderlich ist, die Haftung der Kernkraftwerksbetreiber für ihre Altlasten abzusichern. Nach dem Atomrecht gilt zwar eindeutig das Verursacherprinzip. Aber für die Verwendung der Rückstellungen gibt es bislang keine gesetzlichen Anforderungen. Wenn es bei dieser Praxis bleibt müssen wir befürchten, dass die Kernkraftwerksbetreiber nicht für die Folgen ihrer Technologie gerade stehen. Das Geld muss sicher angelegt werden, damit es zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird„, betonte Habeck und fügte hinzu: „Ich freue mich, dass diese Initiative Unterstützung über die Parteigrenzen hinweg findet. Der Konsens zum Atomausstieg muss sich auch hier bewähren.“
Zur Sicherung der Rückstellungen für den Abbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle soll der Bund rechtsverbindliche Regelungen schaffen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Mithaftung der Muttergesellschaften der Betreiber und reichen bis hin zu Sicherheitsleistungen oder Einzahlungen der Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds. „Es muss gewährleistet sein, dass bei Insolvenz einer Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten oder Verluste einsteht„, sagte Habeck.
Außerdem sollen die Kernkraftwerksbetreiber zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Höhe der Rückstellungen für jedes einzelne Kernkraftwerk zu überprüfen. Sollten sich die Rückstellungen als unzureichend erweisen, soll der Bund dafür Sorge tragen, dass sie auf das angemessene Maß erhöht werden und gegebenenfalls ergänzende Kriterien zur Bewertung der Kostenrisiken aufstellen.
Hintergrund:
Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die Kernkraftwerksbetreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen. Das gilt auch, wenn die nuklearen Endlager vom Bund errichtet werden. Im Hinblick auf diese Verpflichtung haben die Energiekonzerne Rückstellungen in Höhe von derzeit rund 35 Milliarden Euro gebildet, die steuerbefreit sind. Für die Verwendung der Rückstellungen gibt es allerdings keine gesetzlichen Anforderungen. Die Rückstellungen stehen demzufolge nicht kurzfristig bereit, sondern sind in Unternehmen oder Kapitalgeschäften gebunden. Daher ist fraglich, ob die Gelder jeweils zeitgerecht zur Verfügung stehen, sobald sie benötigt werden. Durch den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg bis Ende 2022 haben sich die Gewinnerwartungen der Energiekonzerne aus dem Betrieb von Kernkraftwerken deutlich reduziert. Da sich die gesetzlichen Verpflichtungen auf einen nicht absehbaren Zeitraum erstrecken, ist eine langfristige Sicherung der Rückstellungen vor möglichen Insolvenzen der Kernkraftwerksbetreiber unabdingbar.“
Während das AKW Grohnde nach heftigen Auseinandersetzungen über Sicherheitsmängel am letzten Freitag Abend die Zustimmung zur Wieder-Inbetriebnahme erhalten hat, geht nun das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein in Revision und vom Netz (alles zum Thema AKW Brokdorf auf dieser Seite). Erneut sollen dabei auch die besonders gefährlichen Plutonium-Brennelemente (MOX) eingesetzt werden. Das teilte das von den Grünen geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein mit. Der Atommeiler an der Unterelbe darf nach der Katastrophe von Fukushima und der danach erfolgten Befristung im Atomgesetz noch bis Ende 2021 riskanten Atomstrom und Atommüll produzieren (die PM in vollem Wortlaut unten). Zuletzt kam es am 10. Juni in Brokdorf zu einem Zwischenfall: Leckage in der Entlüftungsleitung eines Motorluftkühlers im Kernkraftwerk Brokdorf
E.ons Mitarbeiter engagieren sich derweil munter privat für die Atomenergie. Sie haben jetzt laut SHZ „erste Bürgerinitiative pro Kernkraft gebildet. Eine Gruppe von bislang rund 15 Personen, etwa die Hälfte von ihnen Mitarbeiter an den Standorten Brokdorf und Brunsbüttel, will der Kernenergie wieder eine Stimme geben. Wortführer sind der Münsterdorfer Hauke Rathjen und der Itzehoer Physiker Dr. Roland Wink. „Wir stellen die Energiewende nicht in Frage“, versichert Rathjen. Man wolle vor allem aber „zur Versachlichung der Diskussion beitragen“. Ausdrücklich versteht sich die Gruppe als Gegengewicht zu den Aktivisten von „Brokdorf akut“, die nach Ansicht der Initiative MIT Kernenergie „häufig mit Unwahrheiten operiere““. Rathjen und Wink sind E.on Mitarbeiter aus dem AKW Brokdorf.
Die Beschäftigten in den Atommeilern beschweren sich auch bei E.on: „Heute aber sei das in der Politik kein Thema mehr. Gleichzeitig hat Brokdorf-Betreiber Eon die Öffentlichkeitsarbeit praktisch eingestellt.“
Vor allem aber treibt die Atom-Angestellten die Sorge um einen Strom-Blackout um. Der SHZ erklärten Wink und Rathjen: Verwundert „registrieren die Sprecher dabei auch, dass die Öffentlichkeit von einer durch den Netzbetreiber erzwungenen Verschiebung der Revision im Kernkraftwerk Brokdorf kaum Notiz genommen habe. „Dabei werden wir schon gefragt, ob mit einem Blackout in Norddeutschland zu rechnen sei.“ Offenbar gehe es derzeit ohne Atomkraftwerke gar nicht. Tatsächlich hatte Netzbetreiber TenneT den für 14. Juni geplanten Start der Revision auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes schlicht untersagt. Für MIT Kernenergie ein bislang einmaliger Vorgang – und ein klarer Beleg dafür, dass „die Sicherheit der Stromversorgung bei einem Stillstand in Brokdorf derzeit nicht gewährleistet werden kann.“ Nun soll der Meiler erst morgen abgeschaltet werden. Die erheblichen Kosten für die Verschiebung müsse die TenneT tragen, die diese wiederum an die Stromkunden weitergebe. Mit anderen Worten: „Der Verbraucher muss nun auch noch dafür bezahlen, dass der dringend benötigte Atomstrom weiter fließen kann.““
Pressemitteilung vom Energieministerium Schleswig-Holstein zur Revision im AKW Brokdorf 2014
„Kernkraftwerk Brokdorf zur Jahresrevision vom Netz BROKDORF/KIEL. Das Kernkraftwerk Brokdorf soll morgen (21. Juni) zum jährlichen Brennelementwechsel und der damit verbundenen Revision vom Netz genommen. Wie innerhalb jeder Revision werden umfangreiche Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage durchgeführt. Die Atomaufsicht des Energiewendeministeriums wacht darüber, dass alle Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, die durch Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen festgelegt worden sind.
Aufgrund von Befunden in anderen Kernkraftwerken werden umfangreiche Untersuchungen an Drosselkörpern durchgeführt, wodurch sich die Revisionsdauer gegenüber den ursprünglichen Planungen um einige Tage verlängern wird. Während des diesjährigen Anlagenstillstandes soll der Reaktordruckbehälter mit 40 neuen Brennelementen, davon 12 Mischoxid (MOX)-Brennelemente, beladen werden. Hierzu und zum Umsetzen von bestrahlten und unbestrahlten Brennelementen ist es notwendig, den Reaktordruckbehälter zu öffnen. Dieses erfolgt, dem Fortgang der Arbeiten entsprechend, in den ersten Tagen der für gut drei Wochen geplanten Revision. Im Laufe der Revision werden unter anderem auch wieder Funktionsprüfungen an Ventilen im nicht-nuklearen Wasserdampfkreislauf durchgeführt. Dabei kann es zum Austritt von reinem Wasserdampf kommen.
Sämtliche Arbeiten werden von der Atomaufsicht des Energiewendeministeriums intensiv kontrolliert. Die Einhaltung der Grenzwerte, die Ableitungen mit Luft und Wasser sowie die durch den Brennelementwechsel der Anlage bedingte Strahlenexposition von Personal und der Bevölkerung werden dabei auch überwacht. Sachverständigenorganisationen wie TÜV Nord, Energiesysteme Nord und Zerna wird das Ministerium im erforderlichen Umfang hinzuziehen.
Hintergrund zu den Drosselkörpern: Drosselkörper dienen zur Strömungseinstellung im Reaktorkern. Im Kernkraftwerk Grohnde (Niedersachsen) wurden kürzlich an neun von insgesamt 132 Drosselkörpern gebrochene Druckfedern festgestellt. Sämtliche Drosselkörper – auch die befundfreien – werden dort in den nächsten beiden Jahren vorbeugend getauscht.“