Umsetzung Volksentscheid Energienetze Hamburg: Wenig Transparenz und viele Fragen bei der Fernwärme

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Umsetzung des Volksentscheids: Mängel bei Transparenz und Stolpersteine?

In der letzten Woche hat der Senat die Bürgerschaft nun schriftlich über die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ informiert. Die Energienetze für Strom und Fernwärme sowie das Gasnetz sollen demnach zu 100 Prozent rekommunalisiert werden. Vor allem bei der Fernwärme stellen sich immer mehr Fragen über das bisherige Verhandlungsergebnis mit Vattenfall. Darauf verweist jetzt die Linke-Bürgerschaftsfraktion: Die „vertraglichen Regelungen zur Fernwärme sind hochproblematisch“, kritisiert die Fraktionsvorsitzende Dora Heyenn. „Denn die Rückkaufoption ist keineswegs verbindlich gesichert.“

Der SPD-Senat in Hamburg hatte mit Vattenfall über die vollständige Übernahme der Netze für Strom und Fernwärme verhandelt. Beim Stromnetz war das Ergebnis schnell klar: In zwei Schritten werden zunächst die Netze selbst, dann in einem weiteren Schritt auch die Servicegesellschaften übernommen. Anders bei der Fernwärme: Dort verkündete der Senat, dass er mit Vattenfall eine Kaufoption vereinbart habe, mit der er die Möglichkeit habe, im Jahr 2019 die Netze zu übernehmen. Grundsätzlich hat er damit zwar die Übernahme-Möglichkeit geschaffen. Doch die konkreten Umstände, wie die Umsetzung des Volksentscheids nun erfolgen wird, bleiben in vielen Punkt unklar.

Daran ändert die Senatsmitteilung an die Bürgerschaft nach Einschätzung der Links-Fraktion nur wenig. Heyenn weiter: „Die Stadt muss zwar bis zum 1. November 2017 gegenüber Vattenfall erklären, ob sie das Optionsrecht wahrnehmen will, aber wörtlich heißt es in der Senatsdrucksache: „Die Abgabe der Ausübungsankündigung verpflichtet die HGV nicht zur Ausübung der Call-Option Wärme.“ „Und es kommt noch schlimmer: Falls ein GuDKraftwerk das alte Heizkraftwerk in Wedel ersetzt, soll dieses am 31. August 2018 in Betrieb gehen“, so die Umweltpolitikerin. „Ein mindestens dreimonatiger Regelbetrieb ist Voraussetzung für den Rückkauf. Aber sollte dieser Termin sich verschieben, verschiebt sich auch automatisch die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes. So geht es nicht!“

Heyenn hat daher Bedenken: „Ein Blick in die Drucksache lässt allerdings große Skepsis aufkommen, ob der Volksentscheid in seiner Gänze im Sinne des Abstimmungstextes umgesetzt wird“.

Auch die Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg Unser Netz hatte“ hat auf die Probleme verwiesen und eine eingehende Prüfung verlangt. Zwar begrüßte sie die bisherigen Schritte zur Umsetzung, stellt aber auch fest: „Wichtig bleibt nach Einschätzung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Prüfung der Vertragsdetails und eine öffentliche Debatte dazu in der Bürgerschaft. Vor allem die Kaufpreisfindung für die Fernwärme und die Details zum Ersatz bzw. Weiterbetrieb des alten Kraftwerkes Wedel sind dabei entscheidend. Bei der Fernwärme findet die endgültige Übernahme durch die Stadt erst zum 01.01.2019 statt, die klimapolitischen Weichenstellungen stehen aber jetzt an.“

Am 20. Februar werden sich die beiden Bürgerschaftsausschüsse für Umwelt und Haushalt in einer weiteren gemeinsamen Sitzung unter Beteiligung der „Auskunftspersonen“ von „Unser Hamburg – Unser Netz“ mit dem Thema ausführlich befassen. Die Sitzung (Ort und Uhrzeit sind noch nicht bekannt) ist öffentlich!

Keine Transparenz – Einsicht der Verträge für Abgeordnete unter strengen Auflangen

Die Bürgerschaftsabgeordneten werden in den nächsten Tagen die Möglichkeit haben, die Verträge in einem Daten-Raum einzusehen, um die Details der Übernahme der Vattenfall-Netze zu prüfen. Allerdings unter äußerst strengen Auflagen, die das extrem schwierig machen. Eine Veröffentlichung der Verträge, die es auch der Volksentscheids-Initiative und den BürgerInnen ermöglichen würde, die Umsetzung zu prüfen, ist bislang nicht vorgesehen.

In einem Schreiben der Finanzbehörde heißt es gegenüber der Bürgerschaft: „Vor dem Hintergrund der in den Anlagen zu den Verträgen enthaltenen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse bitte ich Sie zu beachten, dass eine Veröffentlichung oder
Vervielfältigung der Unterlagen nicht möglich ist.“

Ob es bei dieser Einschränkung bleiben wird, muss in den nächsten Tagen geklärt werden. Unklar ist auch, ob die Volksentscheids-Initiative wenigstens das Recht bekommt, die Verträge unter Auflagen zu prüfen, wie sie für die Abgeordneten bestehen:

Die Abgeordneten dürfen bei der Prüfung der Verträge im Daten-Raum keinerlei Notizen machen und müssen sich sogar schriftlich verpflichten, über das Gelesene zu schweigen. Bei der Einsicht stehen die Abgeordneten unter strenger Beobachtung. In dem genannten Schreiben heißt es: „Wie bei früheren Gelegenheiten bewährt, bitte ich Sie vielmehr, die Dokumente in der Bürgerschaftskanzlei zur vertraulichen Einsichtnahme durch die Mitglieder der Bürgerschaft und jeweils max. 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen zu hinterlegen und im Verfahren die notwendige Wahrung der Vertraulichkeit sicherzustellen. Dazu bitte ich um die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung durch die Abgeordneten und Mitarbeiter der Fraktionen und darum, bei der Einsichtnahme keine Kopien, keine elektronischen Geräte und keine handschriftlichen Notizen zuzulassen sowie während der Einsichtnahme eine ununterbrochene Aufsicht durch verpflichtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerschaftskanzlei sicherzustellen.“

Siehe auch:

Umsetzung Volksentscheid Hamburg: Senat informiert – Einsicht der Verträge für Abgeordnete unter Extrem-Kontrolle

logo_rgbDer Hamburger Senat hat jetzt die Bürgerschaft per Drucksache über die Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg Unser Netz“ informiert. Der Volksentscheid verpflichtet Senat und Bürgerschaft dazu, die Energienetze für Strom, Fernwärme und Gas vollständig zu rekommunalisieren. Bislang werden sie von Vattenfall und E.on betrieben. In der Mitteilung an die Bürgerschaft legt der Senat jetzt die aus seiner Sicht wichtigen Sachverhalte zum Rückkauf der Vattenfall-Netzgesellschaften für Strom und Fernwärme dar. Außerdem bekommen die Bürgerschaftsabgeordneten die Möglichkeit, die Verträge in einem „Daten-Raum“ einzusehen. Die Drucksache steht hier mit der Nummer 20-10666 zum download bereit (PDF).

In dem Daten-Raum werden die Verträge unter extremen Sicherheitsauflagen bereit gestellt. Die Bürgerschaftsabgeordneten dürfen sich keinerlei Notizen machen, Kameras sind verboten. Lediglich den Kopf dürfen die Volksvertreter beibehalten. Offenbar dürfen auch keine von den Abgeordneten beauftragten Fachleute – wie z.B. zur Verschwiegenheit verpflichtete Anwälte – die Prüfung der Verträge unterstützen. Die Abgeordneten dürfen zwar die Verträge mit Augen und Hirn prüfen, sind aber über die Inhalte zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Siehe auch: Es geht los: Hamburger Wärmedialog – „Die Zukunft der Hamburger Fernwärmeversorgung“

Volksentscheid Energienetze Hamburg: Billiges Nachtreten gegen Kirchenbeteiligung

Die Vertrauensleute des Volksentscheids Unser Hamburg - Unser Netz. In der Mitte: Theo Christiansen, Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost. Foto: Dirk Seifert
Die Vertrauensleute des Volksentscheids Unser Hamburg – Unser Netz. In der Mitte: Theo Christiansen, Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost. Foto: Dirk Seifert

Die Volksentscheids-Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat ihren Rechenschaftsbericht über die Finanzierung der Kampagne vorgelegt. Für besonderes Aufsehen sorgt erneut der Umstand, dass der evangelische Kirchenkreis Hamburg-Ost, einer der Gründungs-Partner der Initiative, mit „unglaublichen“ rund 42.000 Euro den Volksentscheid unterstützt hat. Wie inzwischen üblich gehört Walter Scheuerl (Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion) zu den vorderen Kritikern. Das Engagement des Kirchenkreise hat aus seiner Sicht dem „Ansehen der Kirche schwer geschadet“. Ebenso empört gibt sich Ulrich Rüß, 1. Vorsitzender der Kirchlichen Sammlung. (Der sagt auch so tolle Sachen wie: „Bibeltreue statt Zeitgeist ist angesagt!„)

Worin nun der Schaden eigentlich besteht, den die Kirche mit ihrem Engagement für den Volksentscheid genommen haben soll, bleibt vollkommen unklar. Der Hinweis, dass es unter den Kirchenmitgliedern Gegner des Volksentscheids gegeben habe, ist so allgemein wie nichtssagend. Der Volksentscheid eröffnete ja allen BürgerInnen – und auch den Kirchenmitgliedern – überhaupt erst die Möglichkeit, sich pro oder contra zu der Frage der Rekommunalisierung der Netze zu äußern.

Als Begründung für dieses Engagement war vielfach betont worden, dass die Energieversorgung zu einem wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge für alle Menschen gehöre. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung dürfte sie nicht dem Gewinnstreben privater Unternehmen ausgesetzt, sondern müsse dem Gemeinwohl verpflichtet sein.

Kritisiert wird vor allem Theo Christiansen, Abteilung Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Ost und Vertrauensperson des Volksentscheids. Das Abendblatt berichtet: „Kritiker werfen dem weithin angesehenen Kirchenmann vor, die Entscheidung lediglich in Absprache mit seinen Vorgesetzten, nicht aber auf der Basis eines Synodenbeschlusses gefällt zu haben. Propst Hans-Jürgen Buhl, Vorsitzender des Kirchenkreisrates Hamburg-Ost, verteidigte am Donnerstag noch einmal das Vorgehen der Kirche. „Die Beteiligung an der Initiative ist eine legitime Form der öffentlichen kirchlichen Bildungsarbeit und eine selbstverständliche Praxis in einer Demokratie“, sagte der Geistliche dem Abendblatt. „Vor diesem Hintergrund konnte und kann es keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des finanziellen Engagements von Diakonie und Bildung geben.“ Kirchenkreisintern hätten sich die Gremien mit der Analyse befasst, wie es bei anderen Projekten üblich ist. „Die Synode des Kirchenkreises Hamburg-Ost wird sich auch weiterhin mit den kritischen Äußerungen innerhalb und außerhalb der Kirche beschäftigen“, bekräftigte Propst Buhl.“

Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Sommer 2013, in dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, soll vom Tisch. Das wollen das Bundesamt für Strahlenschutz (Genehmigungsbehörde) und der AKW-Betreiber Vattenfall mit einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erreichen. Die Sorge: Nicht nur das Castor-Lager in Brunsbüttel könnte ohne Genehmigung dastehen. Auch für weitere Castor-Lager könnte die Aufhebung der Genehmigungen drohen.

Nach einer Verfahrensdauer von rund 10 Jahren hatte das OVG Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben (eine weitere Klage vor dem OVG Lüneburg über die Genehmigung für das Castor-Lager in Esenshamm ist außerdem noch anhängig). Als Gründe für diese weitreichende Entscheidung stellt das Gericht Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Bereits unmittelbar nach der schriftlichen Begründung des Urteils haben das BfS und Vattenfall angekündigt, die Zulassung der Revision zu beantragen. Unter allen Umständen soll verhindert werden, dass dieses Urteil des OVG rechtskräftig wird. Nicht nur, weil die genannten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bestehen, sondern auch, weil das Gericht für Dritte erheblich mehr Schutzrechte einräumt. Dies wiederum könnte in anderen atomrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Genehmigungen haben.

In getrennten Begründungen von zusammen fast 500 Seiten Umfang haben die dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde und Vattenfall entsprechende Schriftsätze verfasst, in denen sie eine Neubefassung erreichen wollen. Laut SHZ wird eine Entscheidung bereits im Frühsommer erwartet. Das aber dürfte eher fraglich sein. Denn erst im Dezember hatten BfS und Vattenfall ihre schriftlichen Begründungen vorgelegt.

Die SHZ schreibt: Mit dem Urteil des OVG Schleswig „wollen sich Betreiber und das BfS nicht abfinden“, sagt Ulrich Wollenteit, Anwalt des Brunsbütteler Anwohners, der erfolgreich gegen das Zwischenlager geklagt hatte. Mehrere hundert Seiten Unterlagen, die die Beschwerde begründen sollen, zeigten, „welch erstaunlichen Aufwand“ Vattenfall und BfS betreiben.“

Sollte das BVG die Revision zulassen, könnte es die Sache entweder selbst neu verhandeln oder aber an das Gericht in Schleswig zurück verweisen. Bereits vor einigen Jahren hatten die Kläger aus Brunsbüttel mit diesem Weg Erfolg. In der ersten Instanz hatte das OVG Schleswig die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Erst durch eine Beschwerde vor dem BVG erreichten die Kläger gegen das Castor-Lager, dass sich das OVG erneut mit der Sache befassen musste. Ergebnis war das jetzige Urteil, bei dem das Gericht erneut keine Revision zuließ.

Die Komplexität des Verfahrens hat es insgesamt in sich. Das macht die SHZ in ihrem Bericht deutlich: „Es wird nicht einfach, das Gericht davon zu überzeugen, die Beschwerde abzuweisen“, sagt Wollenteit. Dann wäre das OVG-Urteil rechtskräftig, der Kampf um das Zwischenlager aber nicht vorbei. Betreiber Vattenfall müsste eine neue Genehmigung beantragen. Und die müsste das BfS auch daraufhin prüfen, ob das Lager ausreichend gegen Abstürze großer Verkehrsmaschinen und Angriffe mit neuesten panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Genau das hatte das OVG bemängelt. In jedem Fall könnte das Verfahren Jahre dauern.“

Bedeutsam ist, dass dieses Urteil auch für Castor-Lagerhallen an den anderen 11 Atomstandorten Folgen haben kann: „Die Sicherheitsmängel, die es in Brunsbüttel gibt, gibt es auch in den anderen Zwischenlagern – und die müssen aus meiner Sicht ausgeräumt werden“, sagt Wollenteit.“ Eine Sichtweise, die das BfS nicht teilt. Die SHZ stellt in dem Text fest: „Noch ist also unklar, ob Bürger an anderen Zwischenlagern gegen die Genehmigung klagen können – und wollen. Eine Chance hätten sie, meint Ulrich Wollenteit.“

Und nicht zuletzt ist das Ganze eine maßgebliche Panne für die Bundespolitik. Dort wird gerade für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche getrommelt. Nach 40 Jahren gibt es immer noch kein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Jahrelang versuchten Betreiber und Bundespolitik Gorleben als Standort durchzusetzen. Und während also ein Neustart herbei geredet wird, bei dem Gorleben immer noch eine Rolle spielt, droht jetzt das atomare Entsorgungs-Kartenhaus insgesamt zusammen zu brechen, wenn das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig wird.

Siehe auch:

Alles zum Thema Endlagersuche, Castor und das Urteil OVG Schleswig auf dieser Seite.

AKW Brokdorf abschalten – JETZT! Protest- und Kulturmeile am 26. April 2014

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Bild anklicken, um zur Info-Seite über die Protest- und Kulturmeile für die Abschaltung des AKW Brokdorf zu kommen.

Jederzeit kann in einem Atomkraftwerk ein nächstes Tschernobyl, ein weiteres Fukushima geschehen. Auch im AKW Brokdorf. Und jeden Tag entsteht neuer Atommüll. Deswegen demonstrieren wir am 26. April – dem Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl – mit einer Protest- und Kulturmeile am AKW Brokdorf.

Jeder Tag kann einer zuviel sein. Deswegen sagen wir: Stilllegen – Jetzt! Für den Atomausstieg – Für die Energiewende! Unterstützt die Protest- und Kulturmeile am 26. April am AKW Brokdorf!

Unterstützen, Infos und Programm: http://akw-brokdorf-abschalten.de

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