RWE in der Krise: Drei Milliarden Euro in den Schornstein

RWE-Konzern schwankt... Foto: Ralf Schmitz_pixelio.de
RWE-Konzern mit hohen Verlusten … Foto: Ralf Schmitz_pixelio.de

„Die Lage beim Energiekonzern RWE spitzt sich weiter zu. Die Folgen der Energiewende zwingen den Essener Dax-Konzern erneut zu Milliarden-Abschreibungen auf seine Kohle- und Gaskraftwerke in Europa. Insgesamt kündigte der Energieriese Wertberichtigungen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro an, die auch auf das Nettoergebnis für 2013 durchschlagen werden. Mit 2,9 Milliarden Euro entfällt der Großteil davon demnach auf die konventionelle Stromerzeugung. Eine schwache Nachfrage und der immer größere Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung schwächen die Ertragslage nachhaltig.“ So berichtet die Süddeutsche gestützt auf DPA über die schwere Krise beim Stromriesen RWE.

Siehe auch:

Die Krise bei RWE und den anderen Stromkonzernen ist aber eigentlich nur teilweise auf die Energiewende zurückzuführen. Sie ist vor allem auch Ergebnis einer ganzen Reihe von Fehlinvestitionen und Fehleinschätzungen der Konzernspitze. In dem Jahrzehnt ab 2000 hatten RWE, E.on und Co im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte durch die EU einen großen Investitions-Feldzug durch Europa gestartet und zahlreiche Unternehmen aufgekauft. Mit der Finanz- und Wirtschaftskrise stellte sich jedoch heraus, dass Erwartungen nicht erfüllt und Schulden aufgebaut wurden. Dabei spielte auch eine Rolle, dass Unternehmen wie RWE im heimischen Markt weiter auf die Atomenergie (Laufzeitverlängerung) setzten und die Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien weitgehend ignorierten. Dadurch verschärften sich die Folgen nach der Katastrophe von Fukushima für RWE und Co.

Die Klimaretter betrachten die Probleme und Fehlinvestionen von RWE in diesem Artikel genauer: RWE macht sich den Markt kaputt

Auch Vattenfall und E.on sind massiv betroffen: Während Vattenfall angekündigt hat, sich aus Kontinental-Europa zurückzuziehen

betreibt E.on einen massiven Arbeitsplatzabbau und verkauft Unternehmensbereiche, um die Schuldenlast zu reduzieren:

Stromnetze Hamburg zwischen Rekommunalisierung und Wettbewerb: Bewerber für Konzessionsverfahren stehen fest

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Stromnetz Hamburg – Bewerber im Konzessionsverfahren stehen fest

Die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ geht in die nächste Etappe. Die Baustelle in diesem Fall: Die Konzession für den Betrieb des Stromnetzes. Spätestens alle 20 Jahre muss nach EU-Vorschriften eine Neuvergabe dieser Konzession erfolgen.  Bis Mitte Januar 2014 hatten Interessenten Frist, sich für das Hamburger Stromnetz zu bewerben, um ab 2015 den Betrieb zu übernehmen. Jetzt stehen die Bewerber fest. Die Umweltbehörde Hamburg, die das Konzessionsverfahren leitet, gibt als Bewerber bekannt:

„die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.“ (die PM unten in voller Länge).

In den nächsten Monaten müssen diese nun konkrete Pläne vorlegen, wie sie das jeweils machen wollen. Die Stadt Hamburg hat dabei die Möglichkeit, Kriterien zu benennen, deren Erfüllung sie durch einen Netzebetreiber erreichen will.

Hamburg ist nun offiziell mit zwei Gesellschaften im Bewerbungsverfahren. Ernsthaft weiter verfolgen wird sie aber wohl nur die Bewerbung der Stromnetz Hamburg GmbH, also der Gesellschaft, die sie jüngst von Vattenfall übernommen hat. Die Gesellschaft „Hamburg Energienetze GmbH“ war in Folge des Volksentscheids als 100 prozentige Tochtergesellschaft der Stadt gegründet und ins Verfahren geschickt worden, für den Fall dass die Verhandlungen mit Vattenfall über den Kauf der Stromnetz-Gesellschaft nicht erfolgreich gewesen wäre. In diesem Fall hätte es eine eigenständige Bewerbung der Stadt gebraucht.

Siehe auch:

Nach dem Volksentscheid muss sich die Stadt Hamburg nun darum bemühen, dass u.a. das Stromnetz zu 100 Prozent in die öffentliche Hand kommt. Daher hatte die Stadt mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall verhandelt. Ergebnis: In zwei Schritten wird Hamburg die Stromnetzgesellschaft kaufen und sich um die Konzession bewerben. Olaf Scholz, Bürgermeister und Chef der in Hamburg allein regierenden SPD, hatte nach dem Volksentscheid versprochen: „Wir wollen eine Bewerbung abgeben, die so gut ist, dass keine Behörde irgendwo in Deutschland sie ablehnen könnte“, sagte Scholz. Ziel sei es „die beste Bewerbung in Hamburg abzugeben“, so der Bürgermeister.“ (Welt)

Alles auf umweltfairaendern zum Thema Umsetzung Volksentscheid Rekommunalisierung

Die PM der BSU,  31. Januar 2014/bsu31: „Interessenbekundungsverfahren fürs Konzessions-verfahren Strom eröffnet – sechs Bewerber sind im Rennen

Jetzt sind die Schreiben der Interessenbekundungen für das Konzessionsverfahren Strom in der Zentralen Vergabeaufsicht der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) offiziell und unter Zeugen geöffnet. Danach haben folgende Unternehmen und Bietergemeinschaften ihr Interesse bekundet, das Recht zur Nutzung der öffentlichen Wege für die Stromleitungen zu erhalten: die Alliander AG (Berlin), die  Bietergemeinschaft aus Hamburger Energienetze e.G. (Hamburg) und Alliander AG (Berlin), die Stromnetz Hamburg GmbH (Hamburg), die Hamburg Energienetze GmbH (Hamburg), die E.ON Hanse AG (Quickborn) und die Bietergemeinschaft aus Veolia Wasser GmbH (Leipzig) LHI Leasing GmbH (Pullach im Isartal) und BS ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (Braunschweig) unter Führung der Veolia Wasser GmbH.

Weiteres Verfahren

Erster Schritt: Mit den oben genannten Unternehmen tritt die BSU jetzt in Kontakt und fordert sie auf,sich schriftlich zu Verschwiegenheit und Wahrung des geheimen Wettbewerbs zu verpflichten. Nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärungen bei der BSU bekommen die Interessenten umgehend einen sogenannten „Verfahrensbrief“. Mit diesem Schreiben werden ihnen die Verfahrensunterlagen zugesandt und sie werden aufgefordert, fristgerecht ihre Eignung für den Betrieb der Netze der Stadt nachzuweisen sowie erste, noch unverbindliche Angebote einzureichen. In diesem Verfahrensbrief wird den Bewerbern vor allem das Verfahren selbst detailliert erläutert. Weiter werden insbesondere die Kriterien mitgeteilt, nach denen die Stadt in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren das Wegerecht vergeben wird. Die dann hierzu eingehenden Unterlagen der Bewerber prüft die BSU und entscheidet anschließend, wer in den engeren Kreis aufgenommen wird. Das soll möglichst im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen sein.

Zweiter Verfahrensschritt: Die BSU verhandelt mit den Bewerbern aus der engeren Auswahl. Die Gespräche münden in endgültige, verbindliche Angebote, die spätestens im Herbst bei der BSU vorliegen sollen. Auf der Grundlage dieser Angebote wird die BSU dann den neuen Konzessionär auswählen. Die Entscheidung nach den oben genannten Kriterien soll im Herbst fallen. Die finale Entscheidung trifft anschließend der Senat. Der neue erfolgreiche Bieter soll am 1. Januar 2015 die Konzession übernehmen, da der bisherige Konzessionsvertrag am 31. Dezember 2014 endet.“

AUFRUF! CASTOR – Zwischenlager-Klage Brunsbüttel unterstützen!

Hochradioaktiver Atommüll in Castor-Behältern am AKW Brunsbüttel:  Sicherheitsnachweise reichen nicht aus. Foto: Vattenfall
Hochradioaktiver Atommüll in Castor-Behältern am AKW Brunsbüttel: Sicherheitsnachweise reichen nicht aus. Foto: Vattenfall

SPENDEN AUFRUF: CASTOR – Zwischenlager-Klage Brunsbüttel unterstützen!

Aufruf der KlägerIn und von Anti-Atom-Initiativen aus Unterelbe:

„Mit der Klage gegen das CASTOR-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel ist ein historischer Erfolg erzielt worden: In einem bundesweit viel beachteten Urteil hat das OVG Schleswig die Genehmigung für das atomare Zwischenlager aufgehoben. Das Gericht beanstandete Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe). Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden. Die Ergebnisse dieses Urteils sind wegweisend für andere Klageverfahren.

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Eine Revision wollen das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und der Betreiber Vattenfall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht mit allen Mitteln erzwingen. Sie haben auf mehreren hundert Seiten umfangreiche Einwände gegen das OVG-Urteil erhoben.

Es geht um die Verteidigung eines Urteils, welchem weit über die Grenzen von Schleswig-Holstein erhebliche Bedeutung im Kampf gegen die Atomkraftnutzung zukommt: Bitte unterstützt uns mit eurer Spende, damit wir die geschätzten Anwaltskosten in Höhe von 8000 Euro finanzieren können.“

Konto-Nr. 900 78577 der
BUND-Kreisgruppe Steinburg
bei der Sparkasse Westholstein (BLZ 222 500 20)
Als Betreff: Ankes Klage

Weitere Informationen zur Klage auf umweltFAIRaendern:

Es geht los: Hamburger Wärmedialog – „Die Zukunft der Hamburger Fernwärmeversorgung“

Demnächst im Wärme-Dialog für eine zukunftsfähige Fernwärme Richtung Erneuerbare Energien. Fraktionsvorsitzender der SPD Hamburg: Andreas Dressel.
Demnächst im Wärme-Dialog für eine zukunftsfähige Fernwärme Richtung Erneuerbare Energien. Fraktionsvorsitzender der SPD Hamburg: Andreas Dressel.

Während die Umweltbehörde in Hamburg im Rahmen der Umsetzung des Volksentscheids über die Rekommunalisierung der Energienetze in Sachen Fernwärme, Wärmekonzept und Dialog noch immer recht schweigsam ist, kommt der gesellschaftlich organisierte Wärme-Dialog langsam in Gang. Und das ausgerechnet im Umfeld der Hamburger SPD in Zusammenarbeit mit der EnergieNetzHamburg-Genossenschaft. Letztere hat sich mit dem niederländischen Unternehmen Alliander im Paket um die Stromnetz-Konzession beworben (also nicht bei der Wärme!). Am 17. Februar heißt es auf einer interessant besetzten Veranstaltung: „Hamburger Wärmedialog – „Die Zukunft der Hamburger Fernwärmeversorgung““.

Der Senat hat mit Vattenfall eine Kauf-Option der Fernwärme vereinbart, allerdings: diese Option wird aus steuerlichen Gründen erst 2019 umsetzbar sein. Das wirft viele Fragen auf, allemal weil es darum geht, die wichtigen Schritte Richtung dezentraler Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien auch in der Wärmeversorgung JETZT auf den Weg zu bringen. Denn klimapolitisch ist der Ersatz des alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel erforderlich. Deshalb müssen Senat und Bürgerschaft in der Umsetzung des Volksentscheids jetzt handeln und die Fernwärmeversorgung für die Energiewende zukunftsfähig umbauen.

Darüber hatte umwelfFAIRaendern bereits hier berichtet.

Im Einladungflyer für die Veranstaltung (PDF) zum Wärme-Dialog über die Zukunft der Fernwärme heißt es: „Die Hamburger Fernwärmeversorgung wird spätestens ab 2019 wieder in das Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg übergehen. Soweit haben sich der jetzige Eigentümer Vattenfall Wärme GmbH und der Senat am 16. Jan. 2014 geeinigt. Damit ist für den Bereich Fernwärme ein erster Schritt in Richtung der Umsetzung des Volksentscheids vom 22.9.2013 erfolgt.

Völlig offen sind aber wichtige ökologische und technische Fragen, die die zukünftige energiepolitische Ausrichtung betreffen und im Satz 2 des Volksentscheids explizit angesprochen werden. Nur einige Beispiele:

  • – Welche Wärmebedarfsplanung hat der Senat für die nächsten 20-30 Jahre ?
  • – Welche „klimaverträgliche Wärmeerzeugung“ wollen wir Hamburgerinnen und Hamburger in der Zukunft?
  • – Welche CO2-Reduktionsziele setzen wir uns als ehemalige Umwelthauptstadt?
  • – Welches Wärmekonzept folgt daraus für die Hansestadt?
  • – Welche Vorteile bietet ein „Fernwärmegesetz für Hamburg“?
  • – Welche Chancen bietet der Umbau und die Öffnung der Netze für die dezentrale Einspeisung nachhaltiger Wärmeerzeugung?
  • – Wie ist das ursprünglich von Vattenfall geplante neue GuD Wedel in diesem Kontext (neu) zu bewerten?

Spannende Fragen, die wir mit den Podiumsgästen diskutieren wollen:

  • – Dr. Andreas Dressel, Fraktionsvorsitzender SPD-Bürgerschaftsfraktion
  • – Dr. Matthias Sandrock, ehem. BSU-Referatsleiter, heute Hamburg-Institut
  • – Christian Wystub, Betriebsrat Vattenfall Wärme GmbH Hamburg
  • – Kerstin Lueckow, Bürgerinitiative „Stopp! Kein MEGA-Kraftwerk Wedel“
  • – Moderation: Matthias Ederhof

17. Februar 2014 19:00 Uhr Staats- und Universitätsbibliothek. Veranstalter: www.energiewende-hamburg.de und www.energienetz-hamburg.de
Eine gemeinsame Veranstaltung des  Arbeitskreises „Politik in Hamburg zur Energiewende“ und der „EnergieNetz Hamburg eG“, Ansprechpartner: Matthias Ederhof“

Parkplatzsuche für Castor und Atommüll: Grüne schwer beschäftigt

Gefahr-des-ertrinkensNachdem die grünen Regierungsmitglieder in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Atommüll aus Frankreich und England bereits signalisiert hatten, erklärt nun auch der grüne Partner im schwarzen Hessen eine Einlagerung „zu dulden“. Um für den gefeierten Konsens bei der Endlagersuche per Gesetz voranzukommen, soll künftig kein Atommüll mehr per Castor in das oberirdische vermeintliche Zwischenlager nach Gorleben rollen (siehe unten). Insgesamt 26 solcher Transporte mit mittel- und hochradioaktivem Strahlenmüll müssen bis 2016 aus den Plutoniumfabriken von Frankreich und England noch von Deutschland zurück genommen werden. Die Grünen zeigen jetzt den Weg…

Noch vor wenigen Tagen hatte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Richtung der neuen Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) weitere Castor-Transporte in das AKW Biblis als „völligen Unsinn“ bezeichnet. “Hier habe ich mit Frau Hendricks noch erheblichen Diskussionsbedarf”, sagte er. Der hessische Ministerpräsident äußerte die Befürchtung, wenn einmal Atommüll nach Hessen gebracht werde, könnte es nicht nur bei einem Zwischenlager bleiben. “Auf keinen Fall wird in Biblis – quasi hintenrum – ein Endlager entstehen”, sagte er.”

Seine neuen grünen Regierungspartner sehen das allerdings anders: „Sollte es nach sorgfältiger Prüfung erforderlich sein, auch in Biblis Castoren zwischenzulagern, wird die Landesregierung eine Lagerung in Biblis dulden“, teilte die Sprecherin der neuen grünen Umweltministerin Prizka Hinz der SHZ mit.

So steht es im Koalitionsvertrag (PDF) zwischen den Grünen und der CDU in Hessen: „Die Lagerung zusätzlicher Castoren aus La Hague und Sellafield sollte unter dem Vorrang fachlicher Gesichtspunkte erfolgen. Sollte es nach sorgfältiger Prüfung erforderlich sein, auch in Biblis zwischenzulagern, weil es in Deutschland keine anderen Möglichkeiten gibt, so werden wir eine Lagerung in Biblis dulden.“ (S. 22)

Hessen: „Grüne dulden, was CDU für Unsinn hält“

Die SHZ berichtet dazu weiter: „Wieviele Castor-Behälter in Biblis gelagert werden könnten, ließ sie offen: Erst nach sorgfältiger Prüfung könne beantwortet werden, „in welchem Umfang eine Aufnahme möglich wäre“, sagte ihre Sprecherin. Zudem müsse der Stromkonzern RWE als Betreiber von Biblis zuvor eine Genehmigung beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen. RWE wollte sich dazu gestern nicht äußern.“

Parkplatzprobleme: Betreiber wollen nicht zahlen

Der Hinweis auf RWE ist nicht ganz belanglos: Denn ohne die Zustimmung der AKW-Betreiber RWE (Biblis), Vattenfall (Brunsbüttel) und EnBW (Philippsburg) wirds nicht gehen. Die müssten nämlich neue Genehmigungen beantragen, um den zusätzlichen Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) in den Standort-Lagern einzulagern. Dort dürfen im Rahmen der bestehenden Genehmigungen nur hochradioaktive Brennelemente aus dem jeweiligen Reaktor per Castor aufbewahrt werden.

halteverbotDa ist nicht nur die Frage, wer das bezahlt, ein Problem. Für die AKW-Betreiber gibt es eigentlich gar keinen Grund für dieses „Rumgemache“ mit der Endlagersuche. Aus ihrer Sicht ist der Salzstock in Gorleben ziemlich gut für ein solches Endlager geeignet und immerhin sind dort bereits mehr als 1,5 Mrd. Euro zur Erkundung ausgegeben worden. Außerdem gibt es in Gorleben das oberirdische Zwischenlager für die Atomabfälle aus Frankreich und England. Auch das haben die Betreiber mitbezahlt. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wahrscheinlich, dass die AKW-Betreiber für eine Zustimmung zur Einlagerung des Atommülls an anderen Standorten als Gorleben einige Forderungen erheben werden. Das gilt natürlich auch für die Kosten, die mit der Endlagersuche im Rahmen des neuen Gesetzes verbunden sind.

Lieber nicht so genau hinschauen: Ärgerliche Detailprobleme

Über all diese „kleinen dummen Details“ wird derzeit jedoch relativ wenig gesprochen. Während Grüne umherziehen und Parkplätze für den Atommüll aus Frankreich und England suchen, ist es auffällig still, wenn es um die Probleme mit dem schon vorhandenen Atommüll geht:

  • Bereits zum zweiten Mal hat die rot-grüne Landesregierung in NRW die Lagerung von 152 hochradioaktiven Castor-Behältern per Notverordnung genehmigt. Das Lager in Jülich erfüllt diverse Sicherheitsanforderungen nicht, die Genehmigung lief aus. 152 Castor-Transporte in das „Zwischenlager“ Ahaus – dass wollte niemand verantworten. Wie es weiter geht in diesem eigentlich rechtsfreien Raum? Neue Lagerhalle? Lieber mal aufhören, anderenorts noch mehr Atommüll zu erzeugen? Diskutiert wird, das Zeug in die USA zu verschicken.

Aber es möge niemand glauben, dass es nur beim hochradioaktiven Atommüll „Vorkommnisse“ gibt, über die eher geschwiegen wird. Nein, damit ist nicht das Atommüll-Desaster in der ASSE gemeint.

  • Da wäre z.B. die Urananreicherungsfabrik in Gronau. Die ist vom Atomausstieg nicht betroffen und darf ungestört weiter Atommüll herstellen, auch wenn die letzten Atommeiler 2022 abgeschaltet werden. Dort fällt in großem Still leichtradioaktives abgereichertes Uran an. Damit das kein Atommüll wird, erklären Betreiber und Atomgesetz das Zeug kurzerhand zum Wertstoff. Groß nachgewiesen wird das nicht und im Grunde glaubt auch niemand daran, dass jemals eine Verwertung stattfinden wird. Das ist auch besser so, denn sonst hätte man ein Problem: Dann nämlich würden mit einem Schlag einige zigtausend Tonnen neuer Atommüll rumliegen, der in keinem „Entsorgungskonzept“ so richtig vorgesehen ist (Lediglich die DBE weiß, dass das Zeug auch noch irgendwie in ein Endlager nach Gorleben könnte, siehe hier.).
  • Auch der Schacht Konrad – geplantes Endlager für leicht- und mittelaktiven Atommüll – zickt weiter herum. Nicht nur, dass sich die geplante Inbetriebnahme immer mehr verzögert, weil immer neue Sicherheits-Probleme auftauchen. Als einziger regierender Grüner verweist Niedersachsens derzeitiger Umweltminister Stefan Wenzel z.B. darauf, dass es da doch noch ein paar sicherheitsrelevate Fragen gibt, die man mal besprechen sollte: Z.B. Wie holt man das Zeug aus dem Lager wieder raus, wenn es doch – wie in der ASSE – gegen alle Beteuerungen absaufen sollte?

Mehr zum Thema in diesem Kino:

(*)  In Sachen Castor-Lager Brunsbüttel: „In der SHZ kommentiert Energieminister Habeck: “Habeck glaubt, dass der Rechtsstreit noch Jahre dauern könnte. Es drohe “ein mittleres atompolitisches Erdbeben”. Schließlich seien alle Zwischenlager in Norddeutschland ähnlich konzipiert. “Der Ball liegt bei Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU)”, sagte Habeck. Der Bund müsse dafür sorgen, dass es eine rechtssichere Genehmigung für das Lager in Brunsbüttel gibt. “Keine Ahnung, wie es da weiter geht.”

Siehe hier: Vattenfall-AKW Brunsbüttel – Sicherheitsbericht zum Rückbau des AKWs liegt vor

Und das folgende aus diesem Text:

Auf der Homepage des zuständigen grünen Ministers Robert Habeck ist zu lesen:

“Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde?

Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen. Entscheidend dabei ist, dass die Castoren im Standortzwischenlager Brunsbüttel bleiben müssen. Denn unabhängig davon, ob das aktuelle OVG-Urteil rechtskräftig wird oder nicht, gibt es für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe aktuell jedenfalls keine geeignetere Lagerstätte als das Standort-Zwischenlager. In diesem Zusammenhang ist nochmals zu betonen, dass das Urteil des OVG keine Aussage dazu trifft, dass das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht sicher ist. Das Urteil trifft die Aussage, dass das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde nicht ausreichend ermittelt hat, welchen Einwirkungen das Standortzwischenlager Brunsbüttel standhalten kann.”

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