Atommüll im Ausnahmezustand – Politik muss handeln

Radioaktiv-05.jpgNach dem das OVG Schleswig gestern die Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel aufgehoben hat, ist klar: Nahezu sämtliche Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle sind unzureichend gegen Terrorangriffe wie Flugzeugabstürze (A380) und panzerbrechende Waffen gesichert. Die Bevölkerung könnte nach einem solchen Angriff extremen Strahlenwerten ausgesetzt sein. Kein Standort kann derzeit nach dem Atomrecht als sicher bezeichnet werden, denn alle Genehmigungen für die Standortlager an den Atomkraftwerken sind in etwa zur gleichen Zeit um das Jahr 2003 herum genehmigt worden. Faktisch ist mit dem jüngsten Urteil das gesamte Gerüst für die Atommüllentsorgung eingebrochen.

Wenn die so genannte Entsorgung aber nicht mehr als sicher angesehen werden kann, dann müssen in der Folge auch die Atommeiler umgehend vom Netz genommen werden. Es geht um den „Entsorgungsvorsorgenachweis“ lt. Atomgesetz Paragraph 9 (1a) (siehe unten).

Der schreibt vor,  dass die Betreiber für den anfallenden Atommüll „ausreichend Vorsorge“ zu dessen Aufbewahrung zu gewährleisten haben. „Ausreichend Vorsorge“ aber bedeutet eben auch: Sicherheit. Da diese nach dem Urteil von Schleswig als nicht mehr gegeben anzusehen ist, muss abgeschaltet werden – bis ein Nachweis möglich ist, wie denn die Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Von den Atomaufsichtsbehörden der Länder und deren Ministern ebenso wie von der Bundesregierung müssen jetzt Maßnahmen geprüft und angegangen werden, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen das höchste Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

1. Abschaltung aller Atomkraftwerke, um angesichts der nicht vorhandenen Sicherheit der Atommülllager nicht noch mehr Atommüll zu erzeugen.

2. Umgehende Prüfung von Alternativen an den Standorten der Atommülllager entlang der Frage: Wäre die Einlagerung der zur Zeit in den Standortlagern befindlichen Castorbehälter in den benachbarten Atomkraftwerken möglicherweise sicherer?

3. Umgehende Erarbeitung neuer Sicherheitskonzepte für die Atommülllager an den Standorten – im Konsens-Dialog mit der Bevölkerung! Dabei sind nicht nur die vom OVG Schleswig-Holstein genannten Mängel einzubeziehen (die sich auf das Jahr 2003 beziehen). Auch z.B. die Erkenntnisse aus Fukushima müssen jetzt endlich berücksichtigt werden.

4. Aufgrund der weitreichenden Fragestellungen, die sich aus dem Urteil von Schleswig ergeben, muss das Verfahren zum Endlager-Such-Gesetz jetzt endgültig abgebrochen werden.

5. Damit verbunden muss es jetzt endlich zu einem offenen gesellschaftlichen Dialog mit allen BürgerInnen und Verbänden über die Sicherheitsanforderungen und Kriterien für die Atommülllagerung kommen.

Weiteres zum Urteil des OVG Schleswig: siehe auch hier:

Atomgesetz Paragraph 9 (1a) schreibt vor: „Die Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben nachzuweisen, dass sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Absatz 1 für angefallene und in dem unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1a und 1b vorgesehenen Betriebszeitraum noch anfallende bestrahlte Kernbrennstoffe einschließlich der im Falle der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe zurückzunehmenden radioaktiven Abfälle ausreichende Vorsorge getroffen haben (Entsorgungsvorsorgenachweis). Der Nachweis ist jährlich zum 31. Dezember fortzuschreiben und bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres vorzulegen. Eine erhebliche Veränderung der der Entsorgungsvorsorge zugrunde liegenden Voraussetzungen ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.“

Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

Mehr zum Thema Atommüll und Lagerung auf umweltFAIRaendern:

 

Deals mit und ohne Castor: Endlagersuche ohne Bürgerbeteiligung geht weiter

einbahnstrassenVollmundig hatte die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein getönt: Ohne eine Lösung bei den Castortransporten aus Sellafield und La Hague, gäbe es in Sachen Endlagersuchgesetz ein Problem. Gut gebrüllt Löwe. Nun haben der Grüne Energieminister Robert Habeck und der SPD-Ministerpräsident Torsten Albig offenbar den Rückwärtsgang eingelegt: Das Endlagersuchgesetz soll per Eilverfahren im Juli trotz massiver Kritik aller Umweltverbände und Initiativen noch vor der Sommerpause beschlossen werden – obwohl das Castorproblem bislang ungelöst ist.

Bundesumweltminister Altmaier hatte ein Papier vorgelegt, dass heute offenbar von den Ministerpräsidenten angenommen wurde.

Die taz schreibt: „Bund und Länder lösen den Streit um die Castor-Behälter – indem sie ihn auf 2014 vertagen.“ Außerdem schreibt das Blatt: „Dass 2014 eine Lösung gefunden wird, ist darum keinesfalls gesagt. Auch andere Streitfragen sind noch offen – etwa zur Zusammensetzung einer geplanten Bund-Länder-Kommission, die Endlagerkritierien entwickeln soll, und zu den Kompetenzen einer neuen Behörde, die die Standortsuche beaufsichtigt.“

Der Kompromiss, den die Ministerpräsidenten heute mit Bundesumweltminister Altmaier gefunden haben, sieht offenbar vor, dass das Atomgesetz  so geändert wird, dass keine weiteren Castoren nach Gorleben dürfen. Zudem sollen die Länder ein Veto-Recht gegen einen Transport in Zwischenlager in ihrem Geltungsbereich bekommen.

Über einen entscheidenden Punkt wird nichts berichtet: Eine Lösung kann es nur mit Zustimmung und Unterstützung der AKW-Betreiber geben, denn mit Ausnahme von Lubmin gehören alle Atommüll-Zwischenlager ihnen. Der Atommüll aus Frankreich und England kann aber nur eingelagert werden, wenn zuvor neue Genehmigungen beantragt und Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden. Dazu braucht es nicht nur Zeit, sondern es entstehen auch Kosten. Diese wollen die AKW-Betreiber nicht übernehmen, weil aus ihrer Sicht ein Rechtsanspruch auf die Lagerung des Atommülls im Zwischenlager Gorleben besteht.

Der Spiegel berichtet: „Dazu solle die „notwendige rechtliche Grundlage“ durch eine Änderung des Paragrafen 9a im Atomgesetz geschaffen werden. Die Betreiber der Atomkraftwerke werden dazu verdonnert, ein umfassendes Konzept für die Zwischenlagerung bis Anfang 2014 zu erarbeiten. Dem Umweltminister wurde von Länderseite Zustimmung signalisiert.“

Um einen Kompromiss bei der Endlagersuche zu erreichen, hatten sich Bund und Länder auf Druck von Niedersachsen verständigt, dass es keine weiteren Castortransporte mehr in das Zwischenlager Gorleben geben darf. Obwohl Gorleben bei der angestrebten Suche trotz aller Sicherheitsmängel weiter im Verfahren bleibt, solle durch die Maßnahme „Vertrauen“ geschaffen werden, dass es keine Vorfestlegung auf Gorleben als Atomüllkippe gibt. Doch bislang gibt es kein Ersatzlager für den Atommüll aus Frankreich und England. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten angeboten, einen Teil der Atomfracht zu übernehmen. Aber bis heute fehlt noch mindestens ein dritter Standort. In Brunsbüttel an der Elbe sollen 10 bis 14 Castoren aus der Wiederaufarbeitung künftig eingelagert werden, berichtet der NDR.

Das Handelsblatt informiert heute: „Die Ministerpräsidenten haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, um das Gesetz für eine neue Suche nach einem Atommüllendlager noch vor der Bundestagswahl verabschieden zu können. Das hat nun auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) bestätigt. „Damit sind wir in der Lage, das Endlagersuchgesetz noch in diesem Sommer auf den Weg zu bringen“, sagte er am Donnerstag in Berlin. Demnach werden die Zwischenlager für die 26 noch ausstehenden Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland erst 2014 bestimmt, das Gesetz aber dennoch bis 5. Juli verabschiedet.“

Vor den heutigen Gesprächen hatte Niedersachsens Ministerpräsident Weil (SPD) dem Spiegel ein Interview gegeben, in dem er sich für eine Lockerung des Zeitplans ausgesprochen hatte. „Vor dem Treffen in Berlin hatte Niedersachsens Ministerpräsident Weil bereits eine Lockerung des Zeitplans ins Spiel gebracht. Ich kann nicht erkennen, warum die Bundestagswahlen der entscheidende Punkt sein müssen“, sagte er SPIEGEL ONLINE. Dass das bislang erzielte Einvernehmen bei einer Verzögerung vom Tisch wäre, glaube er nicht.“

Das wäre in der Tat sinnvoll gewesen. Nicht nur um die Castorprobleme zu klären, sondern auch um über die Forderung fast aller Umweltverbände noch einmal zu beraten, die Endlagersuche nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit von Oben durchzusetzen. Konsens bei dieser Frage könne nur dann erreicht werden, wenn die BürgerInnen von Anfang an beteiligt sind. Das aber wird durch das jetzige Verfahren verhindert. Siehe dazu auch: Über 140 Initiativen und Verbände sagen Nein: Anti-Atom-Bewegung nicht beim Endlagerforum und: Endlagersuchgesetz: Konfliktberater fordern Neuanfang bei Endlagersuche – Konsens nur mit Umweltverbänden und Initiativen.

Auch wenn die Politikspitzen derzeit so tun, als wären sie kurz vor einer Lösung. Die Probleme mit dem Atommüll sind weit größer, als derzeit öffentlich eingestanden wird. Dazu auch: Endlagersuche: “Neue Debatte auch über Schacht Konrad”. Viele zigtausend Tonnen radioaktiver Abfälle sind derzeit überhaupt nicht in der Planung für ein Atommülllager vorgesehen bzw. werden ignoriert: Entsorgungslüge geht weiter: Immer mehr und “neuer” Atommüll

Mehr zur Endlagersuche und Castor auf umweltFAIRaendern.de:

Castoren für Brunsbüttel – Einlagerung ist möglich?

Vattenfall-Brunsbuettel-Rost
Atommülllagerung im AKW Brunsbüttel: Wenn das mal gut geht?!

„Auf dem Gelände des stillgelegten Kernkraftwerks Brunsbüttel können theoretisch alle 26 Castor-Behälter zwischengelagert werden, die Deutschland in den kommenden Jahren aus den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield zurücknehmen muss. „Selbst dieses Maximum dürfte kein Problem sein“, sagte der Vorsitzende der Entsorgungskommission des Bundes, Michael Sailer, gestern im Wirtschaftsausschuss des Landtags.“ Das schreibt die SHZ über die gestrige Sitzung in Schleswig-Holstein.

Und außerdem, so die SHZ, sei alles total sicher: „Zugleich machte Sailer deutlich, dass jeder der bundesweit 15 Standorte von Atomkraftwerken wie das Zwischenlager Gorleben geeignet sei, die Castoren aufzunehmen. Alle Anlagen seien nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima einem Stresstest unterzogen worden. Danach sei auch Brunsbüttel gegen Flugzeugabstürze, Sturmfluten oder Erdbeben gewappnet.“

Wie es um die Sicherheit in Brunsbüttel bestellt ist, wird im Juni das Oberverwaltungsgericht Schleswig zu entscheiden haben. Denn noch immer gibt es eine Klage gegen das Atommülllager: Darin wird angezweifelt, ob das Lager tatsächlich ausreichend gegen „Einwirkungen von außen“ gesichert ist.

Unklar bleibt bis heute, ob Vattenfall als Eigentümer überhaupt bei den Regierungs-Planspielen mitmacht: Das Unternehmen müsste sich zur Aufnahme des WAA-Atommülls bereit erklären, einen entsprechenden Genehmigungsantrag stellen und vermutlich auch Nachrüstungen und die Kosten für die Lagerung des Mülls für mindestens 40 Jahre bezahlen. Bislang lehnt die Atomwirtschaft das jedoch ab. Hinzu kommt, dass Vattenfall das bestehende Atommülllager für Castoren verkleinern will. Dazu läuft beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bereits ein Antrag. Durch die Verkleinerung des Castorlagers will Vattenfall Platz schaffen, um mittelradioaktiven Atommüll, der beim Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks Brunsbüttel anfallen wird, vor Ort lagern zu können. So soll der Neubau einer für diesen Müll erforderlichen neuen Zwischenlagerhalle vermieden werden – und die damit verbundenen Kosten.

Im Rahmen der Debatte um ein Endlagersuchgesetz ist vorgesehen, dass die genannten Atommülltransporte nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben gehen sollen. Daher werden nun andere Standorte an den Atommeilern gesucht. Bislang haben die Landesregierungen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ihre Bereitschaft signalisiert, unter Bedingungen den hoch- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Wiederaufarbeitung aufzunehmen. Vor Ort, rund um die Atommeiler wächst die Sorge, dass die Standorte durch die Hintertür zu Endlagern werden könnten.

Siehe auch: Noch ein Endlager mehr? “Neuer” Atommüll und überall neue Lagerhallen

Atommüll unterwegs – Vattenfall AKW Krümmel schickt Strahlenmaterial nach Duisburg

Rückbau AKW Obrigheim steckt voller Risiken – Einwendungen gegen wasserrechtliche Genehmigung JETZT!

 

 

Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen

Schacht Konrad August 2012-14.jpg„Als gäbe es nicht genug offene Fragen, ist zwischenzeitlich eine neue Sorte von Atommüll aufgetaucht, für die es bislang noch gar keine Endbestimmung gibt: Dabei handelt es sich um graphithaltige Abfälle sowie abgereichertes Uran, die nicht in den Schacht Konrad verbracht werden dürfen.“ Das schreibt der Spiegel in seinem aktuellen Magazin (19/2013, Seite 27). „Stattdessen müssen die mit Radionukliden vollgepumpten Materialien wohl in einem künftigen Endlager für hochradioaktive Stoffe beerdigt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beziffert ihre Menge auf bis zu 105500 Kubikmeter. Bislang wissen vor allem Fachkreise von diesem Abfallproblem.“

Update 16.5.2013: Auch die Junge Welt berichtet über dieses Thema unter der Überschrift „Drei, vier oder fünf Endlager?“ hier.

Diese „neuen“ radioaktiven Abfälle sind so neu nicht: Bereits im Oktober hatte die Grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl dazu die Bundesregierung befragt. In der Mitteldeutschen Zeitung war zu lesen: „Zu dem hochradioaktiven Müll sollen auch bis zu 100 000 Kubikmeter abgereichertes Uran hinzukommen, das nicht in das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gebracht werden kann. … Die Mengen würden bei weiten das Volumen hochradioaktiver Abfälle übertreffen, die auf 29 000 Kubikmeter geschätzt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rechnet zudem mit bis zu 5000 Kubikmetern Abfällen mit geringer Wärmeentwicklung, die nicht für Schacht Konrad geeignet sind. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) geht hier von bis zu 8800 Kubikmetern aus. Hinzu kommen graphithaltige Abfälle von 500 bis 1000 Kubikmetern.“

Ohne Entsorgung: Atommüll aus der Uranfabrik Gronau

Das ganze ist eigentlich unglaublich: Das abgereicherte Uran entsteht vor allem in der zum URENCO-Konzern gehörenden Atomfabrik in Gronau. Dort wird Natururan angereichert, damit es später für Brennelemente in Atomkraftwerken eingesetzt werden kann. Wo aber auf der einen Seite angereichert wird, entsteht auf der anderen Seite abgereichertes Uran. Etwa im Verhältnis 1 zu 5!

Und dieser Atommüll gilt offiziell gar nicht als Atommüll! Die URENCO nennt das Strahlenmaterial einfach Wertstoff und schon darf sie diesen völlig unbefristet (!) in Gronau lagern. Eine entsprechende Halle für 60.000 Tonnen abgereichertes Uran soll 2014 dort in Betrieb gehen.  Einen Nachweis, wo dieser Atommüll später entsorgt werden soll, gibt es nicht. In der URENCO-Anlage im britischen Capenhurst wird derzeit ebenfalls eine Lagerhalle gebaut: Dort – so ganz offiziell – soll der „Wertstoff“ erst einmal bis zum Jahr 2120 (!) gelagert werden dürfen.

Der Clou: Die Bundesregierung hat keine Ahnung, wie eigentlich die Verwertung der enormen Uranmengen bei der URENCO aussieht. “Konkrete Verwendungsvorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt”, teilt sie mit, ohne offenbar Anstoß daran zu nehmen. (siehe Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dorothée Menzner hier.)

Siehe dazu ausführlich: Statt Atommüllentsorgung – Oberirdische Lagerung für radioaktives Uran völlig unbefristet!

Immer mehr Zwischenlager

Aber damit nicht genug: Die Bundesregierung hat auch eingeräumt, dass es in Gronau weitere Lagerhallen brauchen wird. Da die Anlage vom Atomausstieg ausgenommen ist und ohne jede Befristung weiter Uran anreichern darf, wird auch der daraus folgende Atommüll weiter in großen Mengen anfallen. Alle zehn Jahre muss demnach in Gronau eine neue Lagerhalle gebaut werden! Die Piraten im Landtag von NRW haben daher gerade eine Anfrage an die dortige rot-grüne Landesregierung gestellt. Darin halten die Piraten fest: „Nach Auskunft der Bundesregierung vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17-8041) reicht das Freilager für Uranhexafluorid in Gronau für maximal fünf Betriebsjahre, die neue Lagerhalle für Uranoxid für maximal zehn Betriebsjahre. Bei einem zeitlich unbefristeten Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau müsste also in Gronau alle zehn Jahre mit dem Bau einer Lagerhalle für 60 000 Tonnen Uranoxid gerechnet werden.“

Im aktuellen Spiegel heißt es: „“Die Folgen für Deutschland könnten unangenehm sein. „Im schlimmsten Fall ist in dem Lager für hochradioaktiven Müll nicht genügend Platz für diese Sorte Abfall“, warnt der unabhängige Atomexperte Wolfgang Neumann aus Hannover: „Dann müsste man ein drittes Endlager suchen.“ Auch im Bundesumweltministerium hält man sich diese Option offen, obwohl offiziell mit zwei Standorten geplant wird.““

Die Probleme mit dem Atommüll dürften weiter wachsen, wenn jetzt nach und nach immer mehr Atomkraftwerke stillgelegt und zurückgebaut werden.  Schon jetzt stehen die hochradioaktiven Abfälle in Standort-Zwischenlagern, verpackt in Castorbehältern, für mindestens 40 Jahre an den AKWs. Nun kommen weitere Zwischenlager-Hallen für die leicht- und mittelaktiven Atomabfälle hinzu. Denn immer wieder hat sich die Inbetriebnahme des Schacht Konrad verzögert, weil die Probleme, das alte Erzbergwerk unterirdisch auszubauen, größer als erwartet sind. Statt einer Lösung näher zu kommen, gibt es offenbar immer mehr Probleme mit den radioaktiven Hinterlassenschaften.

Die Hütte brennt:

Der Spiegel deutet an, wie sehr die Betreiber schon heute unter Druck stehen – und wie wenig das in der Öffentlichkeit bekannt ist: „Weil die Lagersituation prekärer wird, versuchen die Betreiber ihre Altanlagen in zunehmend größeren Einheiten abzutragen. In Obrigheim und Stade etwa sind die wuchtigen Dampferzeuger in einem Teil herausgetrennt worden. Aus Platzmangel hat man einige von ihnen auch nach Schweden verschifft.“

Mehr Infos zu diesen Problemen auf umweltFAIRaendern:

Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Widerstand gegen die Urananlage Gronau – Die Jahre 1981 – 2001

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

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