Hochradioaktiver Castor-Atommüll nach Lubmin?

Atommüll ohne Ende - Darüber berichtet auch der Sorgenbericht der Anti-Atom-Initiativen.
Atommüll ohne Ende – Darüber berichtet auch der Sorgenbericht der Anti-Atom-Initiativen.

Für insgesamt 26 Castor-Behälter mit teilweise hochradioaktivem Inhalt wird händeringend nach einem Parkplatz gesucht. Der Atommüll kommt aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und England und sollte eigentlich im Zwischenlager Gorleben landen. Doch für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle soll nicht der Eindruck erzeugt werden, dass die Entscheidung für Gorleben längst gefallen ist. Daher soll der Strahlenmüll jetzt anderenorts zwischengelagert werden. Seit nun fast einem Jahr dauert der Streit zwischen den Politik-Spitzen in Bund und Ländern an, wo das Zeug hin kann. Doch selbst, wenn sich die Politik einigen sollte. Ohne Zustimmung der AKW-Betreiber, die der Lagerung an den Standorten zustimmen und entsprechende Genehmigungsanträge stellen müssten, wird es nicht gehen. Mit einer Ausnahme: In Lubmin bei Greifswald steht das einzige Castor-Atommülllager im Besitz des Bundes. Bis Ostern will die Politik eine Lösung präsentieren.

Lubmin, betrieben von den bundeseigenen Energie-Werken Nord (EWN), ist für die Einlagerung der 21 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Atommüll aus England (Sellafield) im Gespräch. Der Nordkurier berichtet aktuell: „Rollen demnächst nun doch neue Castoren mit hochradioaktivem Müll ins Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin? Die Bundesregierung schließt das auf Nachfrage des Nordkuriers nicht aus, obwohl sich eben erst Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) und Landes-Innenminister Lorenz Caffier (CDU) vehement dagegen ausgesprochen haben. Doch in Berlin schielt man offenbar begehrlich auf das bundeseigene Zwischenlager: „Ich habe jedenfalls für den Bund erklärt, dass wir keinen Standort ausschließen“, zitierte am Freitag eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums Staatssekretär Jochen Flasbarth.

Doch eine Einlagerung in Lubmin hätte für die Bundesregierung entscheidende Vorteile, für die ohnehin schon vertrackte Situation bei der Endlagersuche einen Schritt voran zu kommen. Da das Lager in Lubmin dem Bund gehört, braucht es keine Zustimmung seitens der Atomkonzerne. Das würde für die Berliner Politik die Sache deutlich vereinfachen.

Doch Mecklenburg-Vorpommern will dabei nicht mitspielen: „Sellering indes setzt sich zur Wehr: „Wir sind nicht bereit, weitere Behälter in Lubmin aufzunehmen.“ Die Landesregierung werde alle zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, um eine Einlagerung zu verhindern. Bundeskanzlerin Merkel und der damalige Bundesumweltminister Altmaier haben im Juni 2013 erklärt, dass keine weiteren Castoren nach Lubmin gehen sollen. Das muss weiter gelten, fordert der Ministerpräsident.“ (siehe Nordkurier)

Hintergrund ist, dass das Atommülllager in Lubmin ehemals nur dafür vorgesehen war, Strahlenabfälle aus der ehemaligen DDR aufzunehmen. So hatte man es den BürgerInnen seinerzeit zugesagt – aber nicht in die Genehmigung geschrieben. Angesichts des Atommüllnotstandes wurde das Versprechen schließlich gebrochen. Mehrfach wurde hochradioaktiver Atommüll aus den Atomforschungsanlagen in Westdeutschland nach Lubmin transportiert. Inzwischen hat Mecklenburg-Vorpommern reagiert und eine Verordnung erlassen, die die weitere Einlagerung von „West-Müll“ unterbinden soll.

Nicht nur die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich gegen Transporte nach Lubmin. Auch die Grünen in dem Bundesland haben sich gegen eine Einlagerung ausgesprochen.

Atommüll-Lagerung: Fehlstart für den Neustart – Das Geschacher um Castor-Transporte

Jede Menge Castoren zum Verteilen....
Jede Menge Castoren zum Verteilen….

Tippfehler oder nicht ganz unwichtige neue Information in Sachen Rücktransporte von radioaktiven Abfällen per Castor aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England? Die taz jedenfalls berichtet über ein Papier des Bundesumweltministeriums: „Demnach haben sich Bund, Länder und Vertreter der AKW-Betreiber schon in einer Sitzung am 19. November 2013 auf „Vorschläge für Entscheidungskriterien“ geeinigt. Dabei geht es darum, wie die 21 Castoren aus der britischen Wiederaufbereitungsanlage Sellafield verteilt werden können, die zwischen 2017 und 2019 den Atommüll aus deutschen AKWs zurückbringen.“ Bislang war die Rede davon gewesen, dass dieser hochradioaktive Atommüll aus der Plutoniumherstellung aus Brennelementen bundesdeutscher AKW-Betreiber bereits im 2015/16 zurück kommen sollte.

Ebenso interessant, dass AKW-Betreiber mit am Tisch gesessen haben sollen. Bislang ist von denen nur bekannt, dass sie sich an den Planspielen der politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern nicht weiter beteiligen. Ohne ihre Zustimmung allerdings wären alle diese Planspiele hinfällig, denn die AKW-Betreiber müssten für die Einlagerung der Atomabfälle aus dem Ausland neue Genehmigungsanträge stellen, die das Bundesamt für Strahlenschutz bearbeiten müsste.

Bundes-Castor-Lager in Lubmin/Greifswald

Eine Ausnahme gibt es: Das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald. Das gehört dem Bund und der könnte grundsätzlich damit selbst entscheiden. Allerdings hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erst vor kurzem per Rechtsverordnung festgelegt, dass das Lager keinen weiteren Atommüll aus westdeutschen Anlagen aufnehmen darf. Darüber hatte es zuvor heftige Auseinandersetzungen gegeben.

Die taz berichtet dazu: „Allerdings führt das Papier aus dem Ministerium an, bevor nicht aufgerüstet werde, komme „eine Einlagerung aus sicherheitstechnischen Gründen nicht in Betracht“, außerdem müsste ein Schiff aus England den weiteren Weg durch Skagerrak und Ostsee nehmen. (Warum der Nord-Ostsee-Kanal nicht in Frage kommt, wird nicht dargelegt, umweltfairaendern). Der Schweriner Innenminister Lorenz Caffier (CDU) war am Freitag extra nach Berlin gereist, um die Pläne abzulehnen: „Wir nehmen den Müll aus den bundeseigenen Forschungsreaktoren. Für alles andere wären ja völlig neue langwierige Genehmigungsverfahren nötig.“ Neue Genehmigungen sind aber auch an allen anderen Standorten notwendig.“

Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind gewarnt:  „Die Aufnahme von Castoren könne deshalb mit den dazu erforderlichen Genehmigungen über den direkten Zugriff der Bundesregierung auf das eigene Unternehmen schnell realisiert werden, sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr am Mittwoch“, heißt es in einer Meldung auf t-online.

Politisch-technische Kriterien für die strahlenden Frachten

Dem Bericht der taz zufolge, sollen diverse Castor-Lager an den AKW-Standorten bereits ausgeschlossen worden sein. Demnach sollen Brunsbüttel und Esenshamm/Unterweser ausscheiden, weil die beiden Lager noch beklagt werden bzw. das OVG in Schleswig im Sommer 2013 in einem bedeutsamen Urteil die Genehmigung wegen fehlender und sogar falsch erbrachter Sicherheitsnachweise aufgehoben hat. Nun versuchen Vattenfall als Betreiber  und das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde vor dem Bundesverwaltungsgericht das Urteil zu Fall zu bringen.

Ob Brunsbüttel tatsächlich raus ist aus dem Rennen, ist bislang aber unklar. Die SHZ schreibt: „Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte am Mittwoch in Kiel die Bereitschaft Schleswig-Holsteins, einen Teil der Castoren aufzunehmen. Zum TAZ-Bericht, den er zu dem Zeitpunkt noch nicht kannte, wollte er sich nicht äußern.“

Ebenfalls sollen AKWs ohne Gleisanschluss ausscheiden. Die taz berichtet: „Damit fallen die AKWs in Grafenrheinfeld und Neckarwestheim als Zwischenlager weg. Gundremmingen wird von der Liste gestrichen, weil es keinen Platz hat, ähnlich ist es beim Zwischenlager Ahaus.“

Daher kommt als Fazit heraus: „Die verbleibenden Standorte teilen sich grob in die norddeutschen AKWs Brokdorf, Grohnde, Krümmel und Emsland und die südlichen Kraftwerke in Biblis und Isar. Weil der Transport aus Sellafield per Schiff geplant ist, wären die norddeutschen Standorte schneller zu erreichen, nach Hessen und Bayern müssten die Transporte bis zu 800 Kilometer über die Schiene rollen. Mit diesem Argument und den höheren Kosten wehrt sich etwa Bayern heftig gegen die Castoren.“

Abziehen könnte man vermutlich auch das Castor-Lager am AKW Emsland, da es in Lingen, Niedersachsen liegt. Ebenso das Lager am AKW Grohnde.  Denn die taz schreibt weiter, dass es neue Kriterien gibt, die noch zu berücksichtigen sind: Der Umwelt-Staatssekretär „Flasbarth sagte der taz, bei der Suche nach Standorten sei „nichts unmöglich.“ Der Prozess sei erst einmal „auf null gesetzt“, zusätzlich zur technischen Eignung der Standorte solle jetzt auch mit in die Debatte einfließen, aus welchen Ländern besonders viel Atommüll stammt und welche Länder bereits viele Konflikte um die Lagerung des Mülls auszustehen gehabt haben – das zielt ganz klar auf Bayern und Niedersachsen.“

Offenbar gesetzt: Atommüll aus Frankreich geht nach Philippsburg

Eine Entscheidung, was den künftigen Standort für den mittelaktiven Atommüll aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague angeht, scheint klar: Die fünf Castor-Trasporte aus Frankreich sollen den Planspielen zufolge offenbar ins AKW Philippsburg. Dass der dortige Bürgermeister massiven Widerstand ankündigt, ebenso wie die Initiativen vor Ort, stört offenbar die grün geführte Landesregierung nicht sonderlich. Jedenfalls ist dem Bericht, den die taz zitiert, offenbar zu entnehmen, dass diese Frage irgendwie als nicht mehr strittig angesehen wird. Aber man weiß ja nie….

Fehlstart für den Neustart

Dass Bayern als CSU-Land immer mehr in den Focus gerät, liegt vor allem an den Grünen. Bislang gibt es nur drei Bundesländer, in denen Grüne mitregieren, die zur Aufnahme des Castor-Mülls bereit sind: Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und neuerdings Hessen. In Hessen war massiver Druck der Grünen notwendig, um die CDU zu bewegen, Biblis als möglichen Standort in den Blick zu nehmen. Bouffier hatte heftig gegen diese Variante gestritten und davon gesprochen, dass Biblis kein „Endlager durch die Hintertür“ werden dürfe.

Dass sich die CDU/CSU derart gegen die Aufnahme der Castoren aus England und Frankreich stellt, macht in Sachen „Konsens“ für die Endlagersuche natürlich keinen sonderlich guten Eindruck und bestärkt die Stimmen, die an einen „Neustart“ und eine „ergebnisoffene Suche“ nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nicht so recht glauben wollen.

Hintergrund ist, dass vor allem die CDU/CSU darauf bestanden hatte, dass Gorleben als Option für ein solches Endlager im Rennen bleibt. Um allerdings den Standort nicht weiter zu „belasten“, sollen die besagten Atommülltransporte nicht mehr in das dortige oberirdische Zwischenlager transportiert werden. Die bisherige Umgangsweise der CDU/CSU in dieser Frage zeigt, warum die Umweltverbände zurecht an einen Neubeginn nicht glauben wollen und das Endlagersuchgesetz nur als eine neue Methode ansehen, um am Ende Gorleben doch als Endlager zu beschließen.

Gefahr der Kettenreaktion: Atombehörde und Vattenfall wollen Urteil zum Castor-Lager kippen

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernDas Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus dem Sommer 2013, in dem die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, soll vom Tisch. Das wollen das Bundesamt für Strahlenschutz (Genehmigungsbehörde) und der AKW-Betreiber Vattenfall mit einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erreichen. Die Sorge: Nicht nur das Castor-Lager in Brunsbüttel könnte ohne Genehmigung dastehen. Auch für weitere Castor-Lager könnte die Aufhebung der Genehmigungen drohen.

Nach einer Verfahrensdauer von rund 10 Jahren hatte das OVG Schleswig im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben (eine weitere Klage vor dem OVG Lüneburg über die Genehmigung für das Castor-Lager in Esenshamm ist außerdem noch anhängig). Als Gründe für diese weitreichende Entscheidung stellt das Gericht Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Bereits unmittelbar nach der schriftlichen Begründung des Urteils haben das BfS und Vattenfall angekündigt, die Zulassung der Revision zu beantragen. Unter allen Umständen soll verhindert werden, dass dieses Urteil des OVG rechtskräftig wird. Nicht nur, weil die genannten Mängel bei den Sicherheitsnachweisen bestehen, sondern auch, weil das Gericht für Dritte erheblich mehr Schutzrechte einräumt. Dies wiederum könnte in anderen atomrechtlichen Verfahren Auswirkungen auf Genehmigungen haben.

In getrennten Begründungen von zusammen fast 500 Seiten Umfang haben die dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde und Vattenfall entsprechende Schriftsätze verfasst, in denen sie eine Neubefassung erreichen wollen. Laut SHZ wird eine Entscheidung bereits im Frühsommer erwartet. Das aber dürfte eher fraglich sein. Denn erst im Dezember hatten BfS und Vattenfall ihre schriftlichen Begründungen vorgelegt.

Die SHZ schreibt: Mit dem Urteil des OVG Schleswig „wollen sich Betreiber und das BfS nicht abfinden“, sagt Ulrich Wollenteit, Anwalt des Brunsbütteler Anwohners, der erfolgreich gegen das Zwischenlager geklagt hatte. Mehrere hundert Seiten Unterlagen, die die Beschwerde begründen sollen, zeigten, „welch erstaunlichen Aufwand“ Vattenfall und BfS betreiben.“

Sollte das BVG die Revision zulassen, könnte es die Sache entweder selbst neu verhandeln oder aber an das Gericht in Schleswig zurück verweisen. Bereits vor einigen Jahren hatten die Kläger aus Brunsbüttel mit diesem Weg Erfolg. In der ersten Instanz hatte das OVG Schleswig die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Erst durch eine Beschwerde vor dem BVG erreichten die Kläger gegen das Castor-Lager, dass sich das OVG erneut mit der Sache befassen musste. Ergebnis war das jetzige Urteil, bei dem das Gericht erneut keine Revision zuließ.

Die Komplexität des Verfahrens hat es insgesamt in sich. Das macht die SHZ in ihrem Bericht deutlich: „Es wird nicht einfach, das Gericht davon zu überzeugen, die Beschwerde abzuweisen“, sagt Wollenteit. Dann wäre das OVG-Urteil rechtskräftig, der Kampf um das Zwischenlager aber nicht vorbei. Betreiber Vattenfall müsste eine neue Genehmigung beantragen. Und die müsste das BfS auch daraufhin prüfen, ob das Lager ausreichend gegen Abstürze großer Verkehrsmaschinen und Angriffe mit neuesten panzerbrechenden Waffen geschützt ist. Genau das hatte das OVG bemängelt. In jedem Fall könnte das Verfahren Jahre dauern.“

Bedeutsam ist, dass dieses Urteil auch für Castor-Lagerhallen an den anderen 11 Atomstandorten Folgen haben kann: „Die Sicherheitsmängel, die es in Brunsbüttel gibt, gibt es auch in den anderen Zwischenlagern – und die müssen aus meiner Sicht ausgeräumt werden“, sagt Wollenteit.“ Eine Sichtweise, die das BfS nicht teilt. Die SHZ stellt in dem Text fest: „Noch ist also unklar, ob Bürger an anderen Zwischenlagern gegen die Genehmigung klagen können – und wollen. Eine Chance hätten sie, meint Ulrich Wollenteit.“

Und nicht zuletzt ist das Ganze eine maßgebliche Panne für die Bundespolitik. Dort wird gerade für einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche getrommelt. Nach 40 Jahren gibt es immer noch kein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll. Jahrelang versuchten Betreiber und Bundespolitik Gorleben als Standort durchzusetzen. Und während also ein Neustart herbei geredet wird, bei dem Gorleben immer noch eine Rolle spielt, droht jetzt das atomare Entsorgungs-Kartenhaus insgesamt zusammen zu brechen, wenn das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig wird.

Siehe auch:

Alles zum Thema Endlagersuche, Castor und das Urteil OVG Schleswig auf dieser Seite.

Castor-Atommüll-Lagerung: Im Namen des Volkes – Sicherheitsnachweise reichen nicht aus

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Heftige Schräglage beim Umgang mit Atommüll – Gericht sieht Sicherheitsnachweise nicht erbracht. Foto: Castorlager am AKW Brunsbüttel, Vattenfall

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutschland, AKW Brunsbüttel, Oberverwaltungsgericht Schleswig, 2013: „IM NAMEN DES VOLKES – Der Genehmigungsbescheid … wird aufgehoben.“ Reden wir mal drüber: Während in Berlin Parteispitzen und Landesregierungen im Frühjahr/Sommer 2013 über einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle verhandeln, sorgt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig für einen Paukenschlag bei der Atommüll-Lagerung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hebt das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel auf.

Dort sollen die Atommüll-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen 40 Jahre lang gelagert werden. Das Gericht stellt  Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Das Urteil passte so gar nicht in die Stimmungslage der „Endlagersucher“ und „Neustarter“. Kaum eine (rot-grüne) Landesregierung mochte sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sich zu den in der Sache vom Gericht vorgetragenen Mängeln äußern. Stattdessen vertagen die politisch Verantwortlichen das ganze auf den weiteren Rechtsweg: Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als AKW-Betreiber beantragen die Zulassung der Revision gegen das Urteil. Damit ist es vorerst nicht rechtskräftig.

Die Kläger gegen das Castor-Lager Brunsbüttel brauchen Unterstützung! Hier lesen:

Eine erstaunliche ignorante Reaktionsweise von Bund und Ländern, egal welcher Regierungsfarbe. Wichtiger aber vielleicht vor dem Hintergrund der Debatte um einen vermeintlichen Neustart beim Umgang mit Atommüll und dessen Glaubwürdigkeit: Über dieses Urteil zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird weitgehend geschwiegen – aber die Anti-Atom-Bewegung soll  über ihren Schatten springen und bei einer Endlagersuche mitmachen, deren Ende erneut Gorleben heißen kann? Irgendwas ist da merkwürdig.

Doch es kommt noch absurder: Während das OVG die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufhebt, diskutiert die hohe Politik von Kiel über Berlin bis Stuttgart, dass für einen Kompromiss bei der Endlagersuche Atommüll aus dem Ausland nicht wie bisher in Gorleben, sondern an anderen Orten zwischengelagert werden soll (diese Suche hält bis heute an). Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, schlägt der Grüne Energieminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein im Alleingang vor,  den hochradioaktiven Atommüll aus Sellafield (England) im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. War da was?

Als gäbe es das Urteil des OVG Schleswig und die darin festgestellten Mängel gar nicht, bietet der Minister das Lager in Brunsbüttel weiter an. Und seine Behörde erklärt – eher still und dezent – auf der Homepage: “Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde? Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen…“

Es gibt also nicht etwa ein Mehr an Sicherheit, Nachrüstungen oder Derartiges: Mit einer Anordnung wird der rechtssichere Zustand wieder hergestellt, den das OVG Aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise gerade aufgehoben hat. Während dessen läuft nur 20 km von Brunsbüttel entfernt das AKW Brokdorf weiter, mit einem identischen Zwischenlager, ist gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und erzeugt weiter neuen Atommüll.

Das schafft Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Atommüll und an einen wirklichen Neustart. Ehrlich!

Siehe dazu auch diese Artikel:

Dabei ist allen Beteiligten klar: Zwar betrifft dieses Urteil juristisch zunächst nur das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Faktisch aber gelten die festgestellten Mängel für alle Atommüll-Zwischenlager an den 12 AKW-Standorten. Sie alle sind quasi in Serie rund um das Jahr 2005 geplant, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und gebaut worden. Außerdem gelten die Hallen im Norden sogar noch als etwas „sicherer“, weil die Wände und Decken stabiler gebaut wurden, als die Lagerhallen im Süden.

Diese Castor-Zwischenlager sind das Grundkonzept der derzeitigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus den Atommeilern. Um das Jahr 2005 herum wurden diese Hallen genehmigt und errichtet. Als Folge des Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England und mangels eines Endlagers. Verantwortlich für dieses „Konzept“ war die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem vermeintlichen Atomkonsens Anfang der 2000er Jahre.

Die  Anti-Atom-Bewegung begrüßte das Ende der Wiederaufarbeitung im Ausland, weil damit endlich die Plutoniumproduktion eingestellt wurde. Doch statt der geforderten Stilllegung der Atommeiler, deren Entsorgung durch das fehlende Endlager nicht gesichert war, sollte der hochradioaktive Müll nun in neu zu errichtenden Hallen an den AKW-Standorten eingelagert werden.

AtomkraftgegnerInnen haben gegen den Bau dieser Zwischenlager an den AKWs protestiert und Klagen auf den Weg gebracht. Immer wieder hatten sie nach den Terroranschlägen vom September 2011 höhere Sicherheitsanforderungen für diese Lagerhallen verlangt. Meist vergeblich. Angesichts der hohen Kosten in den Gerichtsverfahren kamen die meisten Klagen nicht über die erste Instanz hinaus, weil die Initiativen das finanzielle Risiko nicht tragen konnten. Nur bei den AKWs in Brunsbüttel und Esenshamm wurden die Klagen weiter geführt.

Vor allem aus Grünen Reihen drängen PolitikerInnen die Anti-Atom-Bewegung und Umweltverbände, beim vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mitzumachen und sich mit zwei VertreterInnen an der noch einzurichtenden 33 köpfigen Kommission zu beteiligen. Diese Kommission soll Kriterien für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls entwickeln. Mehrere Umweltverbände und der Dachverband Deutscher Naturschutz Ring (DNR) hatten das vor einiger Zeit abgelehnt. Diese hatten schon zuvor massive Kritik am zustande kommen des Gesetzes (unter weitgehender Ausklammerung der Umweltverbände) wie auch zahlreicher Vorfestlegungen geübt – ohne dass dies bei der Beschlussfassung im Bundetag berücksichtigt wurde. Eigentlich dürfte die Überraschung nun nicht sonderlich groß sein, wenn die Umweltverbände aus guten Gründen nicht mitmachen.

Atommüll-Desaster: „Modalitäten und Befindlichkeiten“ – BUND kritisiert Grüne Bundestagsabgeordnete

betreten-und-lagern-auf-eigene-gefahrDie hohe Politik drängt die Anti-Atom-Bewegung, sich an der Kommission zur Endlagersuche zu beteiligen und die beiden vorgesehenen Posten zu besetzen. Erst vor wenigen Tagen hatte die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl einen offenen Brief an die Umweltverbände geschrieben. Ein inhaltliches Zugehen auf die Verbände, die das Gesetz und sein Zustandekommen ebenso massiv kritisiert hatten, wie die darin vorgenommenen Festlegungen, war in dem Brief nicht enthalten. An den Beratungen für dieses Gesetz waren die Verbände weitgehend ausgeschlossen worden. Jetzt hat BUND Deutschland, der eine Beteiligung an der Kommission ebenso wie Greenpeace, ROBIN WOOD und viele andere Anti-Atom-Gruppen vor Wochen abgelehnt und dieses begründet hat, auf die Abgeordnete ebenfalls mit einem offenen Brief reagiert. Der findet sich jetzt hier im Anschluss in voller Länge.

„Antwort auf den offenen Brief von MdB Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis90/Die Grünen) vom 24. 1. 2014 zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,

Wir erlauben uns, Ihnen auf ihr Schreiben an „die Umweltverbände“ zum Standortauswahlgesetz und zur Besetzung der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ öffentlich zu antworten.

Ausgangspunkt für ihr o.a. Schreiben ist die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes „zur Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle“ (StandAG vom 23.7.2013, in Kraft ab 1.1.2014). Das Hauptanliegen Ihres offenen Briefs vom 24. Januar 2014 ist dabei, die Umweltverbände dazu zu bewegen, zwei Vertreter/innen in die Kommission nach § 3 Stand AG zu entsenden. Als wesentliche Argumente führen Sie an, man müsse aus „den eingefrorenen Schützengräben“ herauskommen und „über Schatten springen“. Es hätte sich nach Ihrer Auffassung „etwas bewegt“, die Umweltverbände würden jedoch verharren, „weil das Gesetz nicht gut genug ist“. Zugleich stellen Sie fest, die Forderung einer erneuten Befassung des Gesetzes durch das Parlament „ist nicht erfüllbar“. Ähnlich hatten Sie auch bei der Anhörung des BMU zum Entwurf des StandAG argumentiert, dass Änderungen am Entwurf deshalb nicht mehr möglich seien, weil dann ja alle vier Fraktionen zustimmen müssten.

Sie bleiben in ihrem Aufruf bezeichnenderweise auf der Ebene von Beschreibungen von Modalitäten und Befindlichkeiten. Sie gehen mit keinem Wort auf die u.a. sehr ausführlich durch die BUND Stellungnahme zum StandAG vorgetragene Kritik an vielen Einzelpunkten und an der Gesamtkonstruktion des Gesetzes ein. Kein Wort zur Frage, dass gefordert wurde, dass erst ein breiter Bürgerdialog und eine Bürgerbeteiligung über die Findung von Kriterien der Endlagersuche, die Verbindung wissenschaftlicher Beurteilung und Bürgerbeteiligung erfolgen sollen und danach erst ein Gesetz die Suche regelt. Kein Wort von unklaren und widersprüchlichen Konstruktionen von Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und einer neuen Regulierungsbehörde, des „Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung“, kein Wort, dass das Gesetz auch die Möglichkeit der Lagerung nicht wärmeentwickelnder Atomabfälle regelt.

Kein Wort von Gorleben in ihrem „Aufruf“. Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 25.1.2014: „ Am Ende nahmen sie (die Grünen) sogar in Kauf, dass der ungeliebte Endlager-Kandidat Gorleben nicht per se ausgeschlossen wurde“. Es war und ist aber gerade den Grünen lange schon bekannt, dass seitens des BUND, Greenpeace und großen Teilen der AntiAKW-Bewegung der Standort Gorleben als „geologisch ungeeignet und politisch verbrannt“ gilt.

Dies ist also Ihr „neuartiges Angebot der Politik an die Zivilgesellschaft“. Und Sie sagen zu den Angeboten: „Man kann sie ablehnen“. Dies stellt die Geschichte insofern auf den Kopf, als seitens der Umweltverbände als Teil der „Zivilgesellschaft“ schon lange zuvor andere Vorgehensweisen, Kriterien von der Politik gefordert wurden. Doch alle diese Vorschläge, bzw. Konzepte wurden übergangen und missachtet – auch von Seiten der Grünen, die im Frühjahr 2013 mehr daran interessiert waren, mit den anderen Fraktionen ein Gesetz zu vereinbaren, als sich der Bewegung, aus der sie einstmals entstanden als Partei, zuzuwenden.

In ähnlicher Weise wurde auch im Jahr 2000 der erste Atomkonsens zum Ausstieg mit Laufzeitgarantie verabschiedet, der sich im Jahr 2010 als nicht tragfähig erwies und, nur veranlasst durch die leidensvolle Katastrophe von Fukushima, aufgehoben werden musste. Der BUND hat hierzu immer festgestellt: „dieser Konsens ist nicht unser Konsens“, ebenso wie wir immer betonen, dass dieser Atommüll nicht „unser“ Atommüll ist, sondern der der Atomkonzerne, die sich, begünstigt durch jahrzehntelanges Protegierens durch verschiedenste Regierungen, nicht um dessen Beseitigung, bzw. gefahrlosen Einlagerung kümmern mussten. 2

Gründe, gegenüber politischen (Nicht-) Entscheidungen vorsichtig und skeptisch, bzw. weiter kritisch zu sein, gibt es genug. So auch hier. Warum soll man sich also in die Arena der „Kommission“ begeben, wenn von vornherein die Spielregeln, die Rahmenbedingungen so sind, dass man sich seitens der Umweltverbände auf grundlegende Ausgangspositionen einlassen muss, die seit Jahrzehnten nicht die unsrigen sind? Wir dürften dort unsere lange bekannten Positionen erneut vortragen ohne etwas an der Beschlusslage ändern zu können. Am Ende „entscheiden Mehrheiten“, wie Sie immer betonen. Aber die entscheidende Frage dabei ist, wie die Voraussetzungen für diesen Mehrheitsentscheid in der Kommission getroffen wurden.

Warum sollten wir ausgerechnet nun ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, obwohl schon bei der Schaffung des Gesetzes die Positionen der Umweltverbände und auch der AntiAKW- Bewegung in den entscheidenden Passagen weitgehend ignoriert wurden, indem u.a. Gorleben eben als möglicher Standort aufgenommen und diese Festlegung noch nicht einmal relativiert wurde? Warum sollen nun die „Umweltverbände“ ein „Angebot“ auch der „grünen“ Politik annehmen, dessen Gesetzes-Entwurf die Frage der Finanzierung von Suche und Betrieb des Atommülllagers ignoriert und die Bürgerbeteiligung weitgehend auf moderierte Dialogforen und Bürgerversammlungen als Feigenblatt für „Öffentlichkeitsbeteiligung“ reduziert?

Richtig! Angebote kann man ablehnen. Besonders, wenn sie begründet misstrauisch machen. Es ist das gute Recht der (grünen) Politik von bisherigen Positionen abzuweichen. Es ist genauso das gute politische Recht der Umweltverbände und der Initiativen, dem nicht weiter zu folgen. Wenn Sie meinen, dass wir an anderer Stelle das Wort ergreifen werden, dann haben Sie dies richtig erkannt, das tun wir schon lange, ob die Grünen zuhören oder nicht.

Die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ wird öffentlich tagen. Und sie wird auch unsere Fachausarbeitungen und Stellungnahmen wahrnehmen, die wir von außen, aber nicht nur gegenüber einer Kommission mit beschränkter Entscheidungskraft, weiter vortragen werden.

Am Ende Ihres Briefes rufen Sie aus: „Ein Neuanfang braucht Bewegung“ und „ich bitte euch, bewegt euch“. Doch warum sollten wir den Grünen hier folgen, wenn diese bisherige gemeinsame Positionen klar verlassen haben. Wir fordern Sie auf, zunächst auf die umfassende Kritik des BUND am StandAG einzugehen, anstatt diesen Brief zu verfassen, der sich in keiner Weise mit den von uns und dem größten Teil der Anti-AKW-Bewegung vorgetragenen Argumenten ehrlich auseinandersetzt. Dort finden Sie die Gründe, warum insbesondere der BUND, Greenpeace und andere sich nicht an der Besetzung der Kommission beteiligen wollen.

Wir sind die Bewegung, die Bewegung für einen sofortigen (!) Atomausstieg und für eine Suche nach einem Atommülllager, dessen Auswahl wissenschaftlich begründet und mit breiter Bürgerbeteiligung durchgeführt wird.“

  • Prof. Dr. Hubert Weiger – Bundesvorsitzender des BUND; Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern
  • Thomas Dersee, Vorsitzender der BUND Atom- und Strahlenkommission (BASK)
  • Dr. Werner Neumann, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Energie, Mitglied in der BUND BASK
  • Claudia Baitinger, BUND Wiss. Beirat, Sprecherin AK Immissionsschutz, Mitglied in der BUND BASK
  • Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Mitglied in der BUND BASK
  • Sebastian Schönauer, BUND Wiss. Beirat, Sprecher AK Wasser; stv. Vorsitzender Bund Naturschutz in Bayern, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Naturschutzrings (DNR)

Positionen und Stellungnahmen des BUND:

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