Niedrig kontaminierte radioaktive AKW-Abfälle: Kontrollieren oder nur emotionale Probleme?

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Montage: Gutachter Neumann widerspricht grünem Energieminister Habeck – Abfälle aus AKW Abriss besser kontrollieren als einfach freigeben

Geht es um die künftige Behandlung der Abrissabfälle aus dem Rückbau der AKWs sind sich Vattenfall und der grüne Energieminister Robert Habeck darin einig, dass es sich bei den großen Mengen von gering kontaminierten radioaktiven Abfällen nicht um Atommüll, sondern vor allem um ein emotionales Problem handelt, nämlich das der BürgerInnen, so Habeck jetzt im Flensburger Tageblatt. Unterhalb eines Wertes von 10 Mikro-Sievert dürfen Bauschutt-Abfälle freigemessen und deponiert oder wiederverwertet werden. Aus Sicht von Vattenfall und Habeck und der geltenden Strahlenschutzverordnung ist das kein Atommüll. Entsprechend strebt Habeck ein Bündnis an, um den Rückbau der Meiler schnellstmöglich umzusetzen. Umweltschützer sind da nicht so ganz überzeugt. Die großen Mengen von Abrissabfällen, die unterhalb des genannten Wertes unkontrolliert verbreitet werden, erhöhen in der Summe die Strahlenbelastung. Mindestens eine Kontrolle der Abriss-Abfälle müsste erfolgen, so der Gutachter Wolfgang Neumann in einer Studie für den BUND. „Niedrig kontaminierte radioaktive AKW-Abfälle: Kontrollieren oder nur emotionale Probleme?“ weiterlesen

Infotour Fukushima mahnt: Atommüll für die Ewigkeit – Zdebel unterwegs in BaWü

Vom 10. – 12. Februar, wenige Wochen für dem fünften Jahrestag der Atomkatastrophe von Fukushima, besucht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) die in Baden-Württemberg gelegenen Atom(müll)standorte in Philippsburg und Neckarwestheim im Rahmen einer Infotour. Außerdem wird er in Schwieberdingen sein. Dort sollen die freigemessenen niedrig strahlenden Abfälle aus dem Rückbau der abgeschalteten Atommeiler deponiert werden. Zdebel, der auch Mitglied der „Endlager-Kommission“ ist, will vor Ort mit den BürgerInnen über die Probleme der Atommülllagerung sprechen.

Info-Veranstaltungen, Februar 2016

  • Mittwoch, 10.,19 Uhr,  Pizzeria In2Due, Markgröninger Str. 33, 71701 Schwieberdingen
  • Donnerstag 11., 19 Uhr Genusswerkstatt, Rauchstr. 3, 74076 Heilbronn
  • Freitag 12.,19 Uhr Gästehaus Rotes Tor, Rote-Tor-Straße 52, 76661 Philippsburg
  • Infoflyer zum Download und Weiterverbreitung „Atommmüll für die Ewigkeit“ (PDF)

„AKWs kann man abschalten, den Atommüll aber nicht. Und weder für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle und schon gar nicht für die hochradioaktiven gibt es derzeit gesicherte Lagerstätten, in denen dieser Atommüll für eine Million Jahre abgeschirmt von Mensch und Umwelt aufgewahrt werden kann“, sagt Zdebel. „Vor Ort an den AKW-Standorten wächst daher die Sorge, sie könnten ungewollt zu Endlagern werden. Das ist verständlich, denn klar ist, dass die Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle sehr viel länger dauer wird, als bislang offiziell behauptet. Wir müssen uns ernsthaft sorgen machen, wie wir einen möglichst sicheren Umgang bei der Atommülllagerung hinbekommen. Nicht erst bei der „Endlagerung“, sondern schon jetzt beim Rückbau der AKWs und der Zwischenlagerung.“

„Buttons“ für die Werbung (Facebook etc.) zu den Veranstaltungen:

neckarwestheim06042016Anläßlich des fünften Jahrestages der anhaltenden Katastrophe in Fukushima rufen zahlreiche Anti-Atom-Initiativen und Organisationen bundesweit zu Aktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf. In Süddeutschland findet eine der größeren Demonstrationen statt am:

Sonntag, 06.03.2016, 13 Uhr,
Treffpunkt ist der Bahnhof Kirchheim/Neckar.

Die Demo geht zum Atomkraftwerk Neckarwestheim unter dem Motto: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Atomkraft gefährdet uns alle!Atomausstieg sofort! Regenerative, dezentrale Energiewende jetzt!“

Alle Infos hier: Fünf Jahre Atomkatastrophe Fukushima:

AKW Stade: Wohin mit radioaktiv kontaminiertem Bauschutt? Umweltminister Wenzel antwortet

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Wohin mit kontaminiertem Strahlenschutt aus dem AKW Stade?

Beim Rückbau der Atommeiler fallen in großem Maßstab kontaminierte Abfälle von Bauschutt und Stahl an. Unterhalb einer bestimmten Strahlengrenze dürfen die nach den rechtlichen Bestimmungen „freigegeben“ und auf ganz normalen Deponien oder im Straßenbau eingesetzt werden. Das spart viele Kosten. Doch viele BürgerInnen, aber auch Deponiebesitzer reagieren auf Anfragen der AKW-Betreiber ablehnend, wenn es um die Lagerung vor Ort geht. Ein Problem, mit dem das AKW Stade derzeit intensiv zu tun hat. Der Grüne Umweltminister Stefan Wenzel antwortete zum aktuellen Stand jüngst auf Anfragen von Landtagsabgeordneten. Die PM ist hier nachzulesen.

Dort heißt es mit Datum 17. Juli 2015: „Antwort auf die mündliche Anfrage: Wo soll der freigemessene Bauschutt aus dem KKW Stade hin?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP)  geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten: Presseberichten zufolge sollen in diesem Jahr 4 000 t freigemessener Bauschutt aus dem Abriss von Kernkraftwerken auf Deponien in Sachsen transportiert werden. Unter anderem stammt dieser Bauschutt auch aus dem Kernkraftwerk Stade. Nachdem die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag diese Transporte kritisiert hatte, meinte der Sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU): „Die Grünen sollten ihre Kritik an ihren eigenen Parteigenossen und Umweltminister in Niedersachsen richten. Weil der aus Sicht des Strahlenschutzes ungefährliche Bauschutt auf den Deponien in Niedersachsen aus ideologischen Gründen nicht angenommen wird, soll er auf Deponien in weiter Ferne gebracht werden. Die Behörden des Freistaates Sachsen haben rechtlich keine Möglichkeit, die Annahme dieser freigemessenen Abfälle auf dafür geeigneten Deponien zu unterbinden. Allerdings haben die Betreiber der betroffenen Deponien in Sachsen bereits erklärt, dass sie bis auf vertraglich bereits gebundene Lieferungen weiteren Bauschutt nicht annehmen werden und insofern die für dieses Jahr genehmigten 4 000 t nicht ausschöpfen. Wenn die  Deponien heute auf Einnahmen verzichten, die sie mit der Annahme der freigemessenen und daher ungefährlichen Abfälle machen könnten, dann geschieht das freiwillig. Dafür bin ich dankbar. Auch intensive Gespräche meines Hauses mit den Betreibern haben dazu geführt. Gleiches Engagement erwarte ich von den sächsischen Grünen bei ihren Parteifreunden in Niedersachsen, damit die überflüssigen und umweltbelastenden Transporte des Bauschutts künftig unterbleiben, so wie es auch auf der  Umweltministerkonferenz im Herbst 2014 erörtert wurde.“

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

1. Wie viel freigemessener Bauschutt soll noch aus Stade in andere Bundesländer überführt werden?
Nach derzeitigem Stand ist für die Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf Deponien gemäß § 29 der  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Deponie Cröbern im Bundesland Sachsen ein Einvernehmen nach § 29 Absatz 2 StrlSchV mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als der für den Standort der Beseitigungsanlage für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörde für das Jahr 2015 für eine Masse von bis zu 1.000 Tonnen hergestellt worden. Vertragliche Regelungen zwischen der Abfallerzeugerin und der Deponiebetreiberin bestehen nach hiesigem Kenntnisstand noch nicht. Die bisher genutzten Deponien Wetro und Grumbach im Bundesland Sachsen sind nach dem derzeitigen hiesigen Kenntnisstand für die genannte Freigabeoption nicht mehr vorgesehen. Andere Deponien im Bundesland Sachsen oder in anderen Bundesländern als dem Bundesland Niedersachsen sind nach dem derzeitigen hiesigen Kenntnisstand für die genannte Freigabeoption nicht vorgesehen.

2. Könnten diese Mengen aktuell auf niedersächsischen Deponien gelagert werden und, wenn ja, wo?

Für eine Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf Deponien gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine Prüfung der Einhaltung der dem § 29 StrlSchV zugrunde liegenden Festlegungen zur Freigabe in Anlage IV der Strahlenschutzverordnung oder, soweit die Festlegungen der Anlage IV im Einzelfall nicht vorliegen, des von der Abfallerzeugerin vorzulegenden, unter Berücksichtigung der Festlegungen der Anlage IV Teil A Nr. 2 der  Strahlenschutzverordnung auf andere Weise zu führenden Nachweises, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann, erforderlich. Eine solche Prüfung wird erfolgen, wenn die Abfallerzeugerin im Freigabeverfahren die Nutzung einer niedersächsischen Deponie entsprechend beantragt.Für die Deponie Hillern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK), die im Deponieverbund auch als Deponie für den Landkreis Stade dient, fand eine solche Prüfung statt. Wegen eines Beschlusses des dortigen Kreistags, keinen zur Beseitigung freigegebenen Bauschutt mehr aufzunehmen, schloss die Abfallerzeugerin vertragliche Regelungen mit den oben genannten Deponien. Daneben sind die abfallrechtlichen Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der dazu ergangenen Verordnungen zu beachten.

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits getroffen, um Anwohner von Deponien über die Unbedenklichkeit freigemessenen Bauschutts aus Kernkraftwerken zu informieren?

Über die Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf der Deponie Hillern wurde in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsrates sowie durch Teilnahme eines Vertreters des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an einer diesbezüglichen Bürgerversammlung im Jahr 2011 entsprechend informiert. Gleichwohl erfolgte der oben genannte Beschluss im Kreistag des Landkreises Heidekreis, keinen zur Beseitigung freigegebenen Bauschutt mehr aufzunehmen. Zudem erfolgten Informationen zu mehreren Anfragen und Anträgen im Niedersächsischen Landtag.

AKWs stilllegen – und dann? Fachtagung zur Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld im Mai 2015

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E.on schaltet ab: Ende Mai soll das AKW Grafenrheinfeld vorzeitig und endgültig vom Netz gehen. Ab 23 Uhr wird es am 31. Mai einen Abschalt-Countdown am Atommeiler geben.

Auf einer Fachtagung zum Thema Stilllegung und Rückbau wird am 09. Mai in Schweinfurt über die Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld und die radioaktiven Folgen beraten. Veranstaltet wird das vom Schweinfurter Aktions-Bündnis gegen Atomkraft. Ende Mai will E.on den nicht mehr wirtschaftlichen Atomreaktor vorzeitig abschalten. Doch mit dem Ende der Stromproduktion bleibt jede Menge strahlendes Risiko übrig. „Rückbau? Freimessung? Lagerung? Fragen über Fragen – Antworten?“ heißt es in der Tagungsankündigung. Die Veranstaltung dürfte auch für viele andere Atomstandorte von Interesse sein.

In Neckarwestheim, Philippsburg, Isar 1, Brunsbüttel, Biblis und Esenshamm steht der Rückbau der AKWs auf der Tagesordnung. Atommeiler wie Stade und Würgassen sind weit fortgeschritten beim Rückbau. Nur beim AKW Krümmel, betrieben von Vattenfall, ist noch keine Entscheidung getroffen. Vattenfall pokert hier auf Schadensersatz vor dem Washingtoner Schiedsgericht ICSID, eine TTIP für Energiekonzerne.

Zur Fachtagung schreiben die Schweinfurter Anti-Atom-Aktiven: „Es werden sich nicht alle Fragen beantworten lassen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben – doch es wird eine Menge an fundierter Information zu Themen und Fragestellungen geben, die in Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung des AKW Grafenrheinfeld stehen!

Das AKW Grafenrheinfeld ist der erste Atommeiler in Deutschland, der nach den ersten AKW-Abschaltungen 2011, nach der atomaren Katastrophe in Fukushima Daitschi, Japan, endgültig vom Netz gehen soll. Der gesetzlich festgelegte Termin ist der 31.12.2015 – nachdem zunächst eine Allianz aus AKW-Betreibern und atomfkraftfreundlichen Politikern, Wissenschaftlern, „Meinungsmachern“ den Termin als fraglich hingestellt hatte (angeblich würden Energieversorgungslücken drohen), dies aber durch Gutachten als falsch entlarvt wurde, kündigte e.on plötzlich an, den Betrieb schon am 31.Mai 2015 zu beenden – um sich die Kosten der Brennelementesteuer für neue Brennelemente zu sparen, die sonst im Zuge der Revision fällig werden würde.

Das bedeutet nicht nur ein Ende der Dampfschwaden, die über Jahrzehnte das Landschaftsbild geprägt haben – es bedeutet das Ende der Atommüllproduktion im AKW Grafenrheinfeld und ein Ende der schädlichen Emissionen, die im „Normalbetrieb“ entstehen und Mensch und Umwelt belasten. Das sind positive Aspekte – ist also alles gut? Kann die hiesige Bevölkerung aufatmen, feiern und ist fortan von der Geisel der unverantwortlich gefährlichen Auswirkungen der Energieerzeugung durch Atomkraft befreit? Von e.on wurde das in bisherigen Medienveröffentlichungen alles als sehr harmlos angekündigt – baldiger Rückbau, dadurch erhalt von Arbeitsplätzen, Rückkehr zur „grünen Wiese“ usw.

Leider wird es so harmlos nicht werden: Rückbau bedeutet Strahlenbelastung! Neben hochradioaktivem Abfall fällt in großen Mengen geringer aktiver Abfall an – der gleichwohl gefährlich ist – aber von den Betreibern „freigemessen“ und von den Behörden freigegeben werden soll. Dadurch ist eine Erhöhung des Strahlenrisikos für die Bevölkerung zu erwarten.

Neben dem AKW steht das unsichere Standortzwischenlager, in dem Atommüll bis mindestens 2046 – voraussichtlich aber länger – nicht ausreichend gegen mögliche Einwirkungen von aussen – gelagert wird. In Brunsbüttel wurde die Genehmigung für ein derartiges Atommülllager entzogen, da im Genehmigungsverfahren der Nachweis nicht erbracht worden war, dass es ausreichend vor Angriffen mit moderen panzerbrechenden Waffen bzw. Flugzeugabstürzen von großen Maschinen geschützt ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil nun bestätigt und für diese Entscheidung keine Revision zugelassen. Das Standort – Atommülllager in Grafenrheinfeld ist noch unsicherer, da es geringere Wand- und Deckenstärken hat – der Betrieb muss als illegal betrachtet werden. Und – ein Ort, bzw. Orte – an dem die Massen an radioaktivem Müll, die bisher schon produziert wurden, sicher abgeschirmt über nötige Dauer von 1 Million Jahre aufbewahrt werden könnten, ist bislang nicht gefunden.

Das atomare Desaster ist nicht zu leugnen – und es betrifft Alle!Für das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft ist es wichtig, die vielfältigen Probleme zu benennen – die ungeachet der geplanten endgültigen Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld betehen,  und daraus zu Ableitungen zum weiteren Umgang mit dem Thema, das in seinen Auswirkungen ein gesamtgesellschaftliches ist, zu kommen.

Einladung: Fachtagung des Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft.
AKW Grafenrheinfeld – Abschaltung 2015 – Stilllegung – und dann?                    
Rückbau – Freimessung – Lagerung. Fragen über Fragen – Antworten? 

Termin:  Samstag, 09.Mai 2015 von 10.00 – 17.00 Uhr Ort: Augustinum in Schweinfurt, Ludwigstr. 16, Veranstaltungssaal  

Der Themenkomplex beinhaltet die Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld 2015 / geplante Stilllegung / Freimessen von radioaktiv belastetem Material / Atommüll“zwischen“lagerung unter Sicherheits-/ Gefährdungsaspekten / Atommüllproblematik (alle Arten von Atommüll einbeziehend) / gesellschaftliche und politische Forderungen zu Vorsorge und Risikominimierung / Erfordernis für breite Öffentlichkeitsbeteiligung.“ Das Programm ist hier zu finden.

Atommüll überall – BUND-Studie zum „Freimessen“ schwach radioaktiver Stoffe

radioaktivMit dem Betrieb der Atomkraftwerke und -Anlagen entstehen nicht nur leicht-, mittel- und hochradioaktive Abfälle, deren langfristig sichere Lagerung bis heute nicht geklärt ist. Es entstehen außerdem kontaminierte Materialien, Stoffe, an denen Radioaktivität anhaftet. Dazu gehören unter anderem Stahlteile oder Beton. Diese können zwar in bestimmten Grenzen dekontaminiert werden, aber ein Rest von Strahlenbelastung haftet ihnen selbst dann noch an. Denn: Nur bis zu einem bestimmten Grenzwert werden sie dekontaminiert. Unterschreiten sie diesen Grenzwert, können sie im Grundsatz als Wertstoffe weiter eingesetzt oder auf Deponien eingelagert werden. Vor allem mit dem kommenden Abriss der Atomkraftwerke werden derartige Stoffe in großen Mengen anfallen. Die Sorge: Werden diese sehr schwach aktiven Stoffe großflächig verbreitet, steigt flächendeckend auch die Belastung der Bevölkerung. Der BUND hat diese Problematik jetzt in einer Studie untersuchen lassen und Vorschläge zum weiteren Umgang mit dieser Form von Atommüll gemacht (Download-Link unten).

Auf seiner Homepage schreibt der BUND: „Die im Auftrag des BUND erstellte „Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“ von Wolfgang Neumann beleuchtet das verdrängte Problem beim Rückbau von Atomkraftwerken.

In Deutschland existiert die Möglichkeit, schwach radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Zuständigkeitsbereich von Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung in den konventionellen Bereich zu entlassen („Freigabe“). Dies bedeutet, dass Materialien aus einem Atomkraftwerk, das rückgebaut wird, nach so einer „Freimessung“ auf einer normalen Hausmülldeponie landen können oder als Wertstoff wiederverwendet werden. Bei einer Stilllegung von Atomkraftwerken fällt eine besonders große Menge solcher Materialien an. Wegen der derzeit anstehenden gleichzeitigen Stilllegung von acht Reaktoren können die freigegebenen Mengen so groß sein, dass die Einhaltung des Strahlenschutzzieles für die Bevölkerung durch Freigaben gefährdet ist.

Radioaktivität wird unterschätzt – mehr Kontrolle nötig

Durch die großen jährlichen Freigabemassen und die unterstellte Verteilung auf viele Deponien wird die auf einer Deponie abgelagerte Radioaktivität unterschätzt. Daraus folgt, dass die Freigabewerte zur Deponierung im Sinne eines vorbeugenden Strahlenschutzes zu hoch sind.

Deshalb muss die Entlassung von Reststoffen und Abfällen in den konventionellen Bereich auf jeden Fall stärker überwacht und reglementiert werden. Ein weitergehender Schutz der Bevölkerung wäre durch die Aufgabe der Freigaberegelung und die Verfolgung des französischen Konzepts mit einem gesonderten Entsorgungsweg für schwächer radioaktive Stoffe möglich.

Es muss dringend geprüft werden, ob eine Konzentration dieser Stoffe in einem die notwendigen Rückhalteanforderungen erfüllenden oberflächennahen Endlager sinnvoller ist als die Verteilung der Radioaktivität in verschiedenen Hausmülldeponien und Gegenständen für den menschlichen Umgang.

Der BUND lehnt grundsätzlich jegliche Freigaberegelungen in der Strahlenschutzverordnung ab. Dies hat zuletzt 2010 die Bundesdelegiertenversammlung des BUND betätigt.“

Die Studie ist hier zum download als PDF.

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