Grüne Jobs – Faire Jobs – Arbeitnehmerrechte in der Wind- und Solarbranche

Energiewende muss sozial gerecht aufgebaut werden. Foto:Jan-K.P./pixelio.de

Am 26./27. Oktober wird die Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit GewerkschaftsGrün zur Frage fairer sozialer Bedingungen in der Branche der Erneuerbaren Energie eine Tagung durchführen.

Der Handlungsbedarf ist enorm, denn immer noch sind viele Bereiche ohne Tarifvertrag, verdienen KollegInnen bei gleichen Tätigkeiten unterschiedlich und sind jede Menge LeiharbeiterInnen unter noch schlechteren Bedingungen beschäftigt.

Ökologisch hui – Sozial pfui? Hier gibt es mehr  Hintergrundinformationen zur Frage einer sozial-ökologischen Energienwende.

Im Einladungsflyer der Stiftung heißt es: „Fast 400.000 neue Arbeitsplätze entstanden in Deutschland seit 1990 bei Unternehmen, die Solarthermen, Photovoltaik-Module und Windkraftanlagen herstellen. Die Arbeitsbedingungen in der jungen Industrie gelten jedoch als problematisch: Oft sind die Jobs schlecht bezahlt. Tarifverträge werden nicht angewandt, die Arbeitsintensität ist hoch. Viele Beschäftigte sind befristet oder als Leiharbeitskräfte angestellt. Mitbestimmungsstrukturen existieren kaum. Zudem vernachlässigen zahlreiche Firmen die Aus- und Weiterbildung.

Gleichzeit verändern sich die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zuungunsten der Branche: Durch die 2009 verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die jüngst beschlossene Kürzung der Solarförderung oder die scharfe Preiskonkurrenz auf dem Weltmarkt ist die wirtschaftliche Situation – besonders die der Solarindustrie –  angespannt.

Unter diesen Vorzeichen widmet sich die Konferenz „Grüne Jobs, faire Jobs“ den Arbeitsbedingungen in der Wind- und Solarbranche. Mit Fachleuten aus Gewerkschaften, Unternehmen, Politik und Wissenschaft wollen wir diskutieren, was geschehen muss, damit sich eine tragfähige Tarifpartnerschaft entwickeln kann und grüne Jobs auch faire Jobs werden.“

Als ReferentInnen werden an der Tagung u.a. teilnehmen:

Hermann Albers, Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V.
Reinhard Bütikofer, MdEP, Bündnis 90/ Die Grünen
Dr. Dietmar Edler, DIW Berlin
Beate Müller-Gemmeke, MdB, Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktionssprecherin Arbeitnehmerrechte
Milan Nitzschke, SolarWorld AG
Uwe Schmorl, Betriebsrat bei Q-Sells
Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

Anmeldung: http://www.boell.de/calendar/VA-viewevt-de.aspx?evtid=11586

 

Rekommunalisierung – Schweres Thema ausgerechnet für Gewerkschafter

No more Vattenfall: Gewerkschafter tun sich schwer mit der Rekommunalisierung der Strom- und Energienetze. Foto: Dirk Seifert

Ausgerechnet bei der Rekommunalisierung der Strom- und Energienetze tun sich Gewerkschafter im Rahmen der Energiewende schwer. Zwar unterstützen sie den Atomausstieg und fordern eine Beschleunigung der Energiewende. Aber bei der Rekommunalisierung der Stromnetze, die neben Wasser, Bildung und Gesundheit zu einem der zentralen Bereiche der Daseinsvorsorge gehören, zu einem gesellschaftlichen Bereich, in dem eine am Shareholder-Value ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit nichts zu suchen hat, stellen sich Gewerkschaftsvertreter immer wieder quer. Letztes Wochenende hat sich nun auch der Berliner Verdi-Landesfachbereichsleiter für Ver- und Entsorgung laut Berliner Morgenpost gegen die Rekommunalisierung der Stromnetze ausgesprochen.

2013 läuft in Berlin der Konzessionsvertrag für die Stromnetze aus. Derzeit werden sie von Vattenfall betrieben. Der „Berliner Energietisch“ will erreichen, dass die Netze Vattenfall abgenommen werden, um so mehr Transparenz, Mitbestimmung und mehr Klimaschutz betrieben zu können. Vor kurzem hat der Energietisch den ersten Schritt eines Volksabstimmungsverfahren erfolgreich auf den Weg gebracht. Als zweite Stufe wird nun ein Volksbegehren stattfinden, bevor dann – sollte das Begehren ebenso erfolgreich verlaufen – vermutlich zur Bundestagswahl 2013 ein Volksentscheid kommt. Auch in Hamburg wird es dann zu einem solchen Entscheid kommen. Dort will das Bündnis  aus Umweltverbänden, Verbraucherschützern und Kirche gleich drei Energienetze vollständig rekommunalisieren. (siehe auch hier und hier)

Der Berliner Fachbereichsleiter Uwe Borck hat sich nun gegen die Rekommunalisierung ausgesprochen und dabei einen eher kursiosen Satz formuliert: „Man muss in dieser Frage nicht nur wollen, sondern auch können“, sagte Uwe Borck  laut BM. Andernfalls sei es für Arbeitnehmer eine „sehr gefährliche Situation“. Gemeint sind damit natürlich die Arbeitsplätze.

Damit reagiert der Berliner Verdi-Vertreter nicht anders, als seine KollegInnen in Hamburg. Auch dort haben sich Betriebsräte von Vattenfall (Strom, Fernwärme) und E.on Hanse (Gas) gegen die vollständige Rekommunalisierung ausgesprochen. (Siehe dazu auch hier.) Die Gewerkschaften Verdi und IG Metall haben sich zwar öffentlich nicht festgelegt, aber zumindest die IG Metall Hamburg warnt davor, dass mit der Rekommunalisierung Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Allerdings: Bis heute haben die Gewerkschaften öffentlich keine Begründung vorgelegt, warum das passieren sollte!

Unter der Hand befürchten sie aber offenbar, dass Vattenfall einige Geschäftsbereiche komplett einstellen könnte, wenn für das Unternehmen wichtige Teilbereiche, wie es die Netze sind, verloren gingen. So wären bei einer Rekommunalisierung zwar nicht diejenigen KollegInnen betroffen, die direkt mit der Netzorganisation zur öffentlichen Hand wechseln. Aber es könnte diejenigen treffen, die in Verwaltungseinheiten tätig sind, die ohne Netzbetrieb nicht mehr gebraucht würden.

Verdi und Co verharren wie das Kanninchen vor der Schlange: Statt im Angesicht der starken Rekommunalisierungsbemühungen in Hamburg und Berlin und verstärkt durch die Chancen der jetzt stattfindenden Energiewende an eigenen Konzepten einer zukunftsfähigen und kommunalisierten Energieversorgung zu arbeiten, stellen sich die Gewerkschafter gegen die Demokratisierungs- und Mitbestimmungsbewegungen und stützen so die Positionen von Vattenfall und E.on (Hanse).

Keine Frage: Die Gewerkschaften sind in erster Linie den Mitgliedern verpflichtet. Und deren Interesse nach sicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen ist ihr gutes Recht. Im Februar berichte die DGB-Zeitschrift „Der Einblick“ dazu: „Denn die öffentliche Hand ist nicht automatisch der „bessere“ Arbeitgeber. Insbesondere die Beschäftigten der großen Energieversorger, in der Regel gewerkschaftlich gut organisiert, sehen ihre Arbeitsbedingungen und Löhne in Gefahr. So äußerte etwa Thies Hansen, Gesamtbetriebsratsvorsitzender des Energieversorgers E.ON Hanse, Mitte Januar auf einer Tagung von DGB und Hans-Böckler-Stiftung unter dem Motto „Zurück zur öffentlichen Hand – Chancen und Formen der Rekommunalisierung“: „Wenn es um die Sicherung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen geht, erleben wir den Unterschied in der Bezahlung und eine klare existenzielle Bedrohung.“ Etwa in Schleswig-Holstein: Dort wehrten sich Stadtwerke, die Konzessionsgebiete übernehmen wollen, mit Händen und Füßen gegen die Übernahme von E.ON-Beschäftigten, so Hansen.

Ohne Frage: Eine Rekommunalisierung muss die legitimen Ansprüche der Beschäftigten berücksichtigen. Doch: Seit der Liberalisierung der Strommärkte sind viele zigtausend Arbeitsplätze in der Branche und bei den großen Konzernen abgebaut worden. E.on ist – mit einem Tarifvertrag abgesegnet durch Verdi – derzeit dabei, allein in Deutschland 6.000 und weltweit insgesamt 11.000 Arbeitsplätze abzubauen. Und auch Vattenfall hat angekündigt, dass massive Kosteneinsparungen in den nächsten Jahren erfolgen werden. Bei den KollegInnen in den Call-Centern von Vattenfall sind bereits erste Maßnahmen zum Arbeitsplatzabbau auf den Weg gebracht worden.

Und nicht unerwähnt lassen sollte man dabei auch, dass die Gewerkschaften im Rahmen der Liberalisierung bei den großen Konzernen bereits eine Art „Zwei-Klassen-System“ zugelassen haben: Denn während das alte Personal aus den Zeiten von HEW, Bewag, PreußenElektra etc. weitgehend zu den bis dahin gültigen (guten) Konditionen im Rahmen der Fusionen zu Vattenfall und E.on übernommen wurden, bekommen die neu angestellten MitarbeiterInnen schlechtere Bedingungen geboten.

Vor diesem Hintergrund müsssen sich die Gewerkschafter die Frage stellen lassen: Wie sicher sind die Arbeitsplätze denn bei Vattenfall und E.on, welche Einflußmöglichkeiten auf die Konzernentscheidungen haben sie und welche Auswirkungen wird die Energiewende für die Konzerne und Beschäftigten haben?

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki forderte auf der schon erwähnten Konferenz im Einblick: „Gewerkschaften und Beschäftigte müssen bei der Rekommunalisierung mit ins Boot, damit die Belegschaften im Einzelfall nicht Einkommenseinbußen erleiden, wie es im Bereich Ver- und Entsorgung drohen könnte.“ Gleichzeitig sieht er eine mögliche Win-Win-Situation: „Die Chance für die Kommunen liegt darin, vieles besser zu machen. Gute Arbeit bedeutet dann, tariflich bezahlte, sichere Arbeitsplätze anzubieten und MitarbeiterInnen zu haben, deren Ideen und Vorschläge gefragt sind und die deshalb motivierter sind, kreativer und freundlicher im Umgang mit den BürgerInnen.“

Daraus wird schon eher ein Schuh. Nur kommt der DGB damit in der Praxis kaum voran, da die Einzelgewerkschaften und ihre betroffenen Mitglieder nicht mitziehen. Das lässt sich anhand eines Papiers zur Energiewende des DGB Nord deutlich herauslesen. Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen und/oder die Öffentliche Hand das Sagen haben sollte, wird anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!

Zu befürchten ist, dass die (Einzel)Gewerkschaften mit Blick auf die finanzkräftigen Mitglieder bei E.on, Vattenfall und Co viel zu sehr die Risiken im Blick haben und viel zu wenig die Chancen. Dabei hätten sie die (wissenschaftlichen) Ressourcen, um Konzepte für mehr Beschäftigung und mehr kommunale Wirtschaft zu entwickeln. Für mehr demokratische Mitbestimmung und für soziale Gerechtigkeit würden die Gewerkschaften in den sozialen und Umwelt-Bewegungen, die sich für die Rekommunalisierung einsetzen, Bündnispartner finden.

Vattenfall – Unterlagen für GuD-Kraftwerk werden ausgelegt

Trotz Sommer-Ansicht: Das Kohle-Heizkraftwerk von Vattenfall ist ein Klimakiller. Foto: Cekora/pixelio.de

Nachdem Vattenfall mit einer Fernwärmeleitung vom Kohlekraftwerk Moorburg  mitten durch den Hafen und durch den Grüngürtel von Hamburg-Altona am Widerstand aus der Bevölkerung gescheitert ist, soll nun ein neues gasbetriebenes GuD-Kraftwerk am Standort Wedel gebaut werden. Damit soll auch das bisherige kohlebetriebene Heizkraftwerk ersetzt werden.

Bereits am 27. August werden in der Stadt Wedel die Antrags- und Genehmigungsunterlagen sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung für das rund 500 Millionen Euro teure GuD-Kraftwerk ausgelegt. Vier Wochen lang haben dann die BürgerInnen Zeit, die Unterlagen einzusehen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Bis zum 10. Oktober können diese dann bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Die Wedeler Bürger-Initiative „Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel“ hat bereits angekündigt, dass sie gegen das neue Kraftwerk Widerspruch erheben wird.

Das Wedel-Schulauer-Tageblatt berichtet: „Gibt es Einwendungen, stellt sich Vattenfall am Mittwoch, 21. November, ab 10 Uhr im Audimax der Fachhochschule in einem Erörterungstermin denjenigen, die sie vorgebracht haben.“

Bis spätestens Mitte 2013 erwartet Vattenfall dann eine Genehmigung für den Bau des neuen Kraftwerks. Doch die Entscheidung, ob das Kraftwerk dann auch gebaut wird, fällt abschließend wohl erst im September 2013. Dann nämlich wird in Hamburg parallel zur Bundestagswahl ein Volksentscheid über die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze stattfinden.

Das Bündnis „Unser Hamburg – unser Netz“ (UHUN) will erreichen, dass die Energienetze wieder vollständig von der Stadt übernommen werden und sowohl Vattenfall (Fernwärme- und Stromnetz) sowie E.on Hanse (Gasnetz) als bisherige Netzbetreiber abgelöst werden.

Bereits die ersten beiden Schritte in diesem Verfahren – die Volksinitiative und das Volksbegehren – hat UHUN überaus erfolgreich abgeschlossen und jeweils deutlich mehr BürgerInnen mobilisiert, als nötig gewesen wäre.

Aufgrund des Drucks, den das Rekommunalisierungs-Bündnis aus Kirche, Verbraucherzentrale, Mieterorganisationen und Umweltverbänden entwickelt hat, hat die Hamburger SPD schließlich beschlossen, sich mit 25,1 Prozent als Minderheitsgesellschafter an den drei Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on zu beteiligen – und dann in der Bürgerschaft gegen das Volksbegehren gestimmt. Mit dieser Minderheitsbeteiligung versucht der Hamburger-SPD-Senat den laufenden Volksentscheid zu unterlaufen.

Auf den bislang zwei Bürgerschaftsanhörungen haben nahezu alle geladenen Experten gegen das Modell einer Minderheitsbeteiligung argumentiert. Aber auch UHUN hat mit eigenen Studien gezeigt, dass die vollständige Rekommunalisierung machbar und gut für das Klima in Hamburg ist. Das jetzt geplante GuD-Kraftwerk in Wedel ist Teil der Vereinbarung mit der Hansestadt Hamburg.

Mehr Informationen:

Mehr über Unser Hamburg – unser Netzt gibt es hier in einem aktuellen Flyer (PDF) und hier.

Über die Hamburger Gewerkschaften IG Metall und Ver.di und ihre Haltung zur Rekommunalisierung erfahren Sie hier mehr. Außerdem zur Haltung des DGB Nord.

 

IG Metall – Betriebsrat von First Solar muss weiterbeschäftigt werden

First Solar - Betriebsrat muss weiter beschäftigtt werden. Peter von Bechen / pixelio.de

Laut Mitteilungen der IG Metall muss First-Solar mit Sitz in Frankfurt (Oder) ein fristlos gekündigtes Mitglied des Betriebsrates wieder einstellen. Dies habe das Arbeitsgericht in Frankfurt (Oder) entschieden. IG Metall – Gewerkschaftssekretär Siegfried Wied nannte laut Medienberichten die Gerichtsentscheidung «hervorragend». Dem Betriebsratsmitglied war von der Fimenleitung vorgeworfen worden, den „Betriebsablauf gestört“ zu haben, nachdem bekannt geworden war, dass der US-Konzern sein Werk aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung schließen müsste und damit 1.200 Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Weitere Infos zur Pleite des Solaranlagen-Herstellers hier.

DGB Nord und Energiewende – Shareholder Value oder Daseinsvorsorge?

Im Mai hat der DGB Nord unter dem Titel  „Energiewende – Ansätze für Norddeutschland“ ein Papier vorgelegt, mit dem er sich in die laufende Debatte um die Ausrichtung der Energiewende einmischen will. Darin nimmt der DGB Nord auch zu Fragen der Netze, der Kommunen, den Eigentumsverhältnissen, den Mitbestimmungsmöglichkeiten und einer dezentralen Orientierung der Energiewende Stellung. (DGB Nord -Energiewende)

In den folgenden Auszügen aus dem Papier fällt auf, dass viele Aussagen höchst widersprüchlich sind und zu wichtigen gewerkschaftlichen Grundfragen keine Positionierung erfolgt. Offenbar sind die Differenzen zwischen den Einzelgewerkschaften über die Richtung der Energiewende und welche Prioritäten dabei zu setzen sind, ausgesprochen groß. Das hat nicht nur damit zu tun, in welchen Bereichen der Energiewende die jeweiligen Gewerkschaften ihr Standbein (Betriebe) haben, sondern auch in welchen gesellschaftlichen Sektoren sie überwiegend ihre Mitglieder haben. Oder anders ausgedrückt: Das Papier zeigt, dass die (betriebsorientierten) Interessen der Mitglieder aus den großen Strom- und Gaskonzernen einerseits und die Interessen der eher öffentlich Beschäftigten andererseits nicht so recht in eine klares Konzept zu bringen sind.

Daseinsvorsorge mit Shareholder-Value?

Dies soll hier nur an einem wichtigen Punkt deutlich gemacht werden. So bezeichnet der DGB Nord zwar die Gas- und Stromnetze „ihrem Charakter nach“ als „öffentliches Gut“ und unterstreicht das sogar noch mal, in dem er diese „als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge“ bezeichnet.

Mit dieser Einordnung wäre die Frage zu beantworten, wie denn der DGB zur Beteiligung privatwirtschaftlicher, am Shareholder-Value ausgerichteter Unternehmen in diesem zentralen Bereich steht. Dürfen solche Unternehmen an einem so bedeutsamen Teil der Daseinsvorsorge überhaupt beteiligt sein? Wenn ja, in welchem Umfang? Als Minderheits- oder auch Mehrheitsgesellschafter? Eine Frage, die nicht nur hinsichtlich der Preise von Bedeutung ist, sondern auch was gesellschaftliche und betriebliche Mitbestimmungsrechte angeht.

Doch genau vor einer solchen Positionierung drückt sich der DGB! Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen, konkreter E.on (Hanse) und Vattenfall, beteiligt sein dürfen, wird gar nicht gestellt, bzw. anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!

Überall laufen derzeit Konzessionsverträge aus, werden Verhandlungen über die Energienetze geführt, die bis heute überwiegend den beiden Stromkonzernen Vattenfall (in Hamburg ist das der Bereich der IG Metall) und E.on (Hanse, gehört zum Bereich von Verdi) gehören. Viele Kommunen wollen ihre Netze wieder in die eigene Hand bekommen und damit ein wichtiges Stück von Entscheidungskompetenz zurück in die Region holen. Gleichzeitig unterstützt dies auch den Ausbau von öffentlicher Beschäftigung.

Vattenfall und E.on versuchen das abzublocken bzw. wollen erreichen, dass kommunale Partner in jedem Fall in der Minderheit bleiben. Das aber bedeutet: Ihre wirtschaftlichen Interessen werden beim Netzbetrieb, beim Aus- und Umbau ausschlaggebend sein. Denn sonsts wären die Atomkonzerne nicht so sehr an den Netzen interessiert: Auch in regulierten Märkten gibt es ausreichend Gestaltungsräume, um gute Gewinne zu machen. Das aber ist nicht gemeinwohlorient und hat in einem Bereich der Daseinsvorsorge als wesentliches Handlungsmotiv nichts zu suchen!

Doch genau zu diesen bedeutsamen Fragen gibt der DGB Nord mit seinen „offenen“ Aussagen keine Antwort. Mit fatalen Folgen, denn das hat zur Folge: Er akzeptiert, dass gewinnorientierte Atomkonzerne hier ihre Geschäfte machen dürfen. (Siehe auch: Gewerkschaften und Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg.)

Diese Widersprüche ziehen sich auch durch andere Aspekte des DGB-Papieres, die mit der Energiewende im Bereich der Daseinsvorsorge zu tun haben. Für die Beteiligung und Mitbestimmung von BürgerInnen ist es ein entscheidender Unterschied, ob Kommunen bzw. kommunale, bürgernahe Unternehmen die Basis der Energiewende sind oder ob Atomkonzerne bestimmend sind. Davon hängt auch ab, in welcher Weise genossenschaftliche Bürgermodelle in die Energiewende eingebunden werden können, um eine Demokratisierung zu erreichen und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten und zu vergrößern. So sehr der DGB Nord Ansätze für mehr Bürgerbeteiligung in unterschiedlichen Formen bei der Energiewende fordert und sinnvolle Anregungen gibt: Mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Aktiengesellschaften, deren Interessen ausschließlich wirtschaftliche sind, werden diese Demokratisierungspotentiale kaum wirkungsvoll erschlossen werden können. Es ist ja kein Zufall, dass die Energiewende über jahrelange Kämpfe gegen die Atomkonzerne durchgesetzt werden musste und immer noch durchgesetzt werden muss!

Im folgenden nun die wichtigsten Aussagen aus dem Papier des DGB Nord zu den hier angesprochen Themen:

Der DGB Nord stellt fest:   „Gas- und Stromnetze sind wie Wasser und Schienen ihrem Charakter nach ein öffentliches Gut. Die Regulierungsbehörden sollen durch eine gezielte, öffentlich transparente Kontrolle und Steuerung aktiv einen Missbrauch verhindern. Um die dezentrale Energieversorgung zu stärken und BürgerInnen an der Ausgestaltung und der Nutzung der Netze zu beteiligen, sind genossenschaftliche Modelle und Modelle zur Beteiligung der Kommunen am Netzgeschäft, wie sie in den letzten Jahren vermehrt gegründet wurden, zu prüfen.

Dabei sind vorurteilsfrei Chancen und Risiken der Modelle in diesem regulierten Markt gegeneinander abzuwägen. Durch die Förderung von dezentralen „Energie-Genossenschaften“ könnte zusätzlich ein Schub zur Demokratisierung der Energieversorgung erreicht werden.“ Seite 17 ….

„Die umfangreichen Maßnahmen zum Aus- und Umbau der Strominfrastruktur stellen ein industrielles Großprojekt dar und können als weiterer Motor für die Konjunktur wirken. Sie müssen aber von vornherein die Beteiligung der betroffenen Kommunen und Menschen vorsehen, damit die Akzeptanz der neuen Leitungen bei der Bevölkerung wie bei Beschäftigten erhöht wird.

Sie schließen zudem neue Beteiligungs- und Organisationsformen bei den Netzen und der Energieerzeugung bzw. -verwendung mit ein. Ein diskussionswürdiger Ansatz in diese Richtung ist die Idee einer „Deutschen Netz AG“ unter massiver staatlicher Beteiligung, die die Hochspannungsnetze in einer einheitlichen Gesellschaft bündelt. Abstimmung und Effizienz der Stromversorgung könnten dadurch erheblich verbessert werden.“ Seite 18

Zum Thema „Dezentralisierung und Rekommunalisierung – ein Motor für den Umstieg“ führt der DGB Nord dann weiter aus: „Wichtige Träger des Umbaus der Energiesysteme können kommunale Unternehmen und leistungsfähige Netzgesellschaften mit kommunaler und privatwirtschaftlicher Beteiligung sein. Unter Rekommunalisierung kann sowohl die direkte Gründung von Stadtwerken, die Zusammenarbeit mit Stadtwerken, als auch die kommunale Beteiligung an größeren Netzgesellschaften verstanden werden.

Kommunale Unternehmen spielen als Träger einer dezentralen Energieversorgung und bei Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien eine wachsende Rolle. In Hamburg hat sich beispielsweise 2009 das kommunale Energieversorgungsunternehmen „Hamburg Energie“ gegründet, mit dem Ziel Stadt und Region mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.

Die Kommunen können Konzessionen souverän erteilen, wenn öffentliche Wege für Aufgaben der leistungsgebundenen Energieversorgung genutzt werden sollen. In den nächsten Jahren stehen in vielen Kommunen Entscheidungen an, die Konzessionen neu zu vergeben, da viele Konzessionsverträge auslaufen. Die Gemeinden und Städte müssen selbst entscheiden, wer in den Bereichen der Energiewirtschaft als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge die besten Leistungen für die BürgerInnen erbringt. Aktuelles Beispiel ist Hamburg, wo politisch und wirtschaftlich zu klären bleibt, inwieweit der Rückkauf des Energienetzes (Strom, Gas und Fernwärme) in den nächsten Jahren sinnvoll und gewinnbringend für Verbraucher und öffentliche Hand sein kann. Zielsetzung dabei muss sein, dass die Veränderungen in der Akteursstruktur nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen erfolgen, da die Energiewende wie kaum ein anderes Thema eine leistungsfähige, erfahrene und motivierte Belegschaft erfordert.

Die etwa 350 Stadtwerke mit eigener Energieerzeugung haben in Deutschland derzeit einen Anteil an der Stromerzeugung von rund 10%. Ein wachsender Anteil der Erzeugung und Versorgung durch Stadtwerke ist zu begrüßen. Dies darf jedoch nicht zu einer einseitigen Förderung einzelner Marktakteure mit negativen Effekten für die Beschäftigung in der Energiewirtschaft führen. Um kommunale Unternehmen gleichzeitig zu nachhaltigem Wirtschaften zu verpflichten, ist ein kommunales Versorgungs- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht überfordern darf.“ Seite 19/20

DGB betont die soziale Dimension der Energiewende

„Der Umbau muss eine umweltverträgliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung über Konzepte sicherstellen, die unabhängig von kommunal oder privatwirtschaftlich verantworteter Umsetzung die ArbeitnehmerInneninteressen ausreichend berücksichtigen und für die Kunden eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung bieten. Das heißt, Konzepte mit fairen Bedingungen und neuen Perspektiven für die von der Energiewende negativ Betroffenen: Neue Beschäftigung, Umschulung und Qualifizierung für betroffene ArbeitnehmerInnen sowie gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen für die neu entstehenden Arbeitsplätze. In Teilen der Energiebranche, wie der Solarindustrie, bedarf es darüber hinaus der Regulierung, um zukünftig faire und saubere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Gute Arbeit ist Voraussetzung um den Anspruch eines nachhaltigen Umbaus im Sinne von wirtschaftlich, ökologisch und sozial gerecht zu werden.“ Seite 4

 

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